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Bodenverleger und Architekt müssen die Belegreife des Erstrichs prüfen!
OLG Celle, 02.12.2021 - 8 U 91/21
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Nicht jede Vertragsverletzung ist eine „schwere Verfehlung“!
BayObLG, 29.05.2024 - Verg 17/23
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Wegfall des Eigenbedarfs verschwiegen: Betrug am Mieter!
AG Hamburg-Bergedorf, 29.05.2024 - 412 Ds 25/23
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FDP-Justizminister blockiert Reform des Baugesetzbuches
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Nachrichten in allen Sachgebieten

Zeige Nachrichten 1201 bis 1220 aus dem Bereich Gesetzgebung von insgesamt 1283



Online seit 2006

BMJ: Qualität sichern – Rechtsberatung öffnen
Die Bundesregierung hat gestern den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts beschlossen. Mit dieser grundlegenden Reform soll das geltende Rechtsberatungsgesetz aus dem Jahr 1935 vollständig aufgehoben und durch das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) abgelöst werden. Das Gesetz soll Mitte 2007 in Kraft treten, es bedarf nicht der Zustimmung durch den Bundesrat.


Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz online
Seit gestern ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, welches am 18.08.2006 in Kraft trat, in unser Gesetzesmodul eingestellt.

Gesetzentwurf REITs: Komplizierte Regelungen grenzen mittelständische Immobilienwirtschaft aus
Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) fordert Korrekturen am Gesetzentwurf zur Einführung der steuerbefreiten Immobilienaktiengesellschaft REIT. Der Entwurf sieht eine Börsenpflicht der REITs vor und würde damit die mittelständischen Immobilienunternehmen von dieser neuen Anlageform ausgrenzen. Nach Auffassung des BFW müsste auch der nicht-börsengehandelte REIT zugelassen und mit diesem Schritt ein anlagegerechtes Produkt entwickelt werden. In den letzten Jahren wurden jeweils rund 400 Milliarden Euro in deutsche Immobilienanlagen investiert, von denen nicht einmal 3 Prozent auf börsennotierte Aktiengesellschaften entfallen.
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Bundesregierung beschließt Entwurf des Rechtsdienstleistungsgesetzes
Heute hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts beschlossen. Das Rechtsberatungsgesetz (RDG) soll Mitte 2007 in Kraft treten. Es sieht vor, dass künftig alle Berufsgruppen Rechtsdienstleistungen erbringen dürfen, soweit diese sich als Nebenleistung darstellen. So dürfen etwa künftig Architekten über Fragen des Baurechts oder die Sachmängelhaftung beraten.


DAV: Qualifizierter Rechtsrat nur durch Anwälte
Regierung legt Rechtsdienstleistungsgesetz vor

Gestern hat die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, den Entwurf für ein Rechtsdienstleistungsgesetz vorgestellt. Der Entwurf schreibt nach Auffassung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) fest, dass der Kernbereich der rechtlichen Beratung weiterhin der Anwaltschaft vorbehalten bleibt. Völlig zu Recht weist die Ministerin darauf hin, dass es „für die Rechtsuchenden wichtig ist, sich auch künftig darauf verlassen zu können, dass umfassender Rechtsrat nur von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten erteilt wird, die gesetzlich in besonderer Weise zu Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und Wahrung der Mandanteninteressen verpflichtet sind.“


BFW präsentiert 10-Punkte-Sofortprogramm zur Reform des Mietrechts
Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) geht bei der Reform des Mietrechts in die Offensive und schlägt ein 10-Punkte-Sofortprogramm vor, das mehr Anreize für Investitionen und zusätzliche Impulse für den frei finanzierten Mietwohnungsneubau schaffen soll.
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"Kompetente Rechtsberatung nur durch den Anwalt"
Bundesrechtsanwaltskammer warnt vor unkontrollierbarer Öffnung des Rechtsberatungsmarktes zu Lasten der Verbraucher

Qualifizierte Rechtsberatung kann es nur von Rechtsanwälten geben, so die erste Reaktion der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) auf den gestern vorgestellten Entwurf eines Rechtsdienstleistungsgesetzes. Mit dem geplanten Gesetz will das Bundesjustizministerium die Rechtsberatung auch für Nichtanwälte weiter öffnen. So ist unter anderem vorgesehen, dass Rechtsdienstleistungen, die lediglich eine Nebenleistung zu einer anderen beruflichen Tätigkeit bilden (so genannte Annexberatungen), auch von Nichtanwälten erbracht werden dürfen.


GdW: Zwei neue Gesetze wirken auf den Wohnungsmarkt – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und novelliertes Genossenschaftsgesetz
"Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das novellierte Genossenschaftsgesetz traten am 18.08.2006 in Kraft – mit unterschiedlichen Auswirkungen für die Wohnungswirtschaft. Einerseits steigen für alle am Immobilienmarkt agierenden Wohnungsunternehmen durch das AGG die Bürokratiekosten u.a. durch die erforderliche Dokumentation ihrer Vermietungsvorgänge. Für Wohnungsgenossenschaften bringt das neue Genossenschaftsgesetz hingegen vor allem praxisorientierte Flexibilisierung und Entlastung, so z.B. durch mehr Satzungsautonomie", erklärte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen.


Gleichbehandlungsgesetz gilt auch für alle privaten Vermieter
Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt auch für private Vermieter, die weniger als 50 Wohnungen vermieten. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin und dementiert damit Meldungen, dass das Gesetz nur auf Vermieter mit großen Wohnungsbeständen angewendet werden kann.
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ZDB: Forderungssicherungsgesetz endlich beschließen!
”Die Beratungen in Bundestag und Bundesrat über den Entwurf des Forderungssicherungsgesetzes müssen endlich abgeschlossen werden. Seit vielen Jahren werden die dringend erforderlichen Nachbesserungen des verunglückten Gesetzes über die Beschleunigung fälliger Zahlungen diskutiert. Der vom Bundesrat Ende vergangenen Jahres erneut eingebrachte Entwurf eines Forderungssicherungsgesetzes ist bisher im Bundestag eher zögerlich behandelt worden. Der Gesetzgeber ist gefordert, nunmehr zügig die Beratungen zu einem für die baugewerblichen Unternehmer sinnvollen Ergebnis zu bringen.” Dies erklärte heute der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Prof. Dr. Karl Robl, in Berlin.
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Haus & Grund: Baugesetz-Änderung ist wichtiger Impuls für die Stadtentwicklung
Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hat den Beschluss des Bundeskabinetts zur Änderung des Baugesetzbuches begrüßt. „Diese Entscheidung könnte die Investitionsbereitschaft im innerstädtischen Wohnungsbau fördern“, sagte Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn. Die Gesetzesänderung sei zudem ist ein erfreulicher Schritt in Richtung Bürokratieabbau.


Novelle zur BauO-NW: Vereinfachungen bei den Abstandflächenvorschriften
Landesregierung bringt Novelle zur BauO NW in den Landtag ein

Die nordrhein-westfälische Landesbauordnung soll modifiziert werden. Das Bauministerium will in Kürze einen Gesetzesentwurf in den Landtag einbringen, mit dem die Abstandflächenvorschriften neu geregelt werden sollen. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hatte intensiv auf eine praxisgerechte Anpassung der Vorschriften gedrungen.
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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz verzögert sich
Das Gesetz, welches ursprünglich zum 01.08.2006 in Kraft treten sollte, wird noch etwas auf sich warten lassen. Das Gesetz wurde dem Bundespräsidenten erst am 28.07.2006 vorgelegt, so dass sich die Prüfung seiner Vereinbarkeit mit der Verfassung noch hinzieht.

IVD warnt vor Verschleppung des REIT-Gesetzes
Der Immobilienverband Deutschland (IVD) warnt davor, die REIT-Gesetzgebung weiter zu verschleppen. Obwohl die Einführung von REITs im Koalitionsvertrag geregelt ist, wurde sehr viel Zeit mit wenig konstruktiven Diskussionen vertan. „Vor allem gegenüber Großbritannien, das die REIT-Einführung zum kommenden Jahr bereits beschlossen hat, aber auch gegenüber Frankreich und vielen anderen Ländern, in denen sich REITs seit Jahren erfolgreich etabliert haben, gerät der Standort Deutschland zunehmend ins Hintertreffen“, kritisiert Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des IVD.
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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Voraussichtlich Anfang August tritt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) informiert in einer neuen Broschüre über das Regelwerk.
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Privaten Wohnungsbau durch liberaleres Mietrecht stärken
Kappungsgrenze und Mietwucher-Paragrafen komplett streichen

Zur Stärkung des privaten Wohnungsbaus setzt sich der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) für eine Reform des zuletzt 2001 geänderten Mietrechts ein. Der BFW unterstützt die von Baden-Württemberg geforderte einheitliche Kündigungsfrist für Vermieter und Mieter, hält die vorgeschlagene Erhöhung der Kappungsgrenze von 20 auf 30 Prozent hingegen für nicht ausreichend. Statt nur in dieser Größenordnung die Miete innerhalb von drei Jahren bis maximal zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen zu dürfen, fordert der BFW eine freie und marktgerechte Mietpreisbildung bei Neu- und Wiedervermietung.


BW plant Verbesserung der Rechte von Vermietern
Die Landesregierung will mit einer Bundesratsinitiative das Wohnraummietrecht liberalisieren. Laut Studien fehlen allein in Baden-Württemberg derzeit nahezu 145.000 Wohnungen. Bis zum Jahr 2015 könnte der offene Bedarf auf 580.000 Wohnungen ansteigen. Hierfür wird auch das bestehende Mietrecht verantwortlich gemacht.


DAV: Und täglich grüßt das ... Justizmodernisierungsgesetz
Die Bundesregierung hat am 19. Juli 2006 ein Justizmodernisierungsgesetz vorgelegt. Damit soll - wieder einmal - die Effizienz der Justiz gesteigert werden. Nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) sind die vorgeschlagenen zivilrechtlichen Regelungen allerdings kontraproduktiv. Gerade die Evaluation der ZPO-Reform hat gezeigt, dass in keinem der Bereiche, die jetzt vom sogenannten zweiten Justizmodernisierungsgesetz verändert werden sollen, Änderungsbedarf besteht.
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IVD verlangt von Bundesregierung umgehende Klarstellung zu Immobilienbesteuerung
Der Immobilienverband Deutschland (IVD) fordert die Bundesregierung auf, sofort und unmissverständlich Klarheit über die geplante Reform des § 23 EStG zu schaffen. Nach jüngsten Äußerungen aus Koalitionskreisen soll es nun doch keine Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf privater Mietimmobilien nach einer Mindesthaltedauer von zehn Jahren geben.
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IVD unterstützt Bundesratsinitiative zur Mietrechtsreform
Der Immobilienverband Deutschland (IVD) unterstützt die Bundesratsinitiative der baden-württembergischen Landesregierung zur Liberalisierung des Mietrechts. Ziel der Initiative ist die Einführung einheitlicher Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter, die Verkürzung der so genannten Schonfrist für bereits gekündigte, säumige Mieter auf einen Monat sowie die Anhebung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von derzeit 20 auf 30 Prozent.