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Erstaunen über sogenanntes Recht: "Wer nicht haften will, braucht es auch nicht"
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Keine Beschaffenheitsvereinbarung "nach unten" durch Vorlage von Plänen!
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Kein sachlicher Aufhebungsgrund: Aufhebung wird aufgehoben!
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VK Baden-Württemberg, 16.04.2024 - 1 VK 10/24
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LG Düsseldorf:
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BGH:
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BGH:
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VGH Bayern:
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Nachrichten zum Immobilienrecht

Zeige Nachrichten 161 bis 180 aus dem Bereich Gesetzgebung von insgesamt 592 - (1286 in Alle Sachgebiete)



Online seit 2018

Scholz will Grundsteuer individuell berechnen
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Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will die Grundsteuer nach einem Zeitungsbericht künftig für jede Wohnung individuell berechnen lassen. Dieses Modell solle die derzeitige Berechnung der Steuer je Immobilie ablösen, berichtete die "Bild"-Zeitung am 26.11.2018. Grundlage sollen demnach Fläche und Alter sowie die Höhe der Miete sein. Da die Grundsteuer meist über die Nebenkosten auf die Mieten umgelegt wird, kann das dann auch die Höhe der Mieten verändern - und in bestimmten Gegenden Mieten spürbar steigen lassen. Noch diese Woche soll das lange erwartete Reformmodell der Regierung den Bundesländern vorgelegt werden.
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IVD lehnt sogenanntes Bestellerprinzip beim Kauf von Immobilien ab
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"Der IVD ist grundlegend gegen ein sogenanntes Bestellerprinzip beim Immobilienverkauf. Insbesondere lehnt der IVD eine Neuregelung ab, nach der die Maklerprovision nur noch vom Verkäufer verlangt werden kann. Dies widerspricht dem Leitbild des Immobilienmaklers, der Intermediär zwischen Verkäufer und Käufer ist. Auch eine Provisionsdeckelung ist nicht zielführend."
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Wohnen muss bezahlbar sein - Mietrechtsänderungen dringend erforderlich
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Lukas Siebenkotten
Vorschläge der Bundesregierung bleiben im Ansatz stecken

"Bezahlbares Wohnen ist die soziale Frage unserer Zeit. Wir brauchen mehr neue Wohnungen, mehr bezahlbare Wohnungen. Vor allem brauchen wir aber Mietrechtsregelungen, die den drastischen Anstieg der Mieten im Wohnungsbestand jetzt stoppen", erklärte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, anlässlich der gestrigen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages.
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Mietrechtsänderungen: Endlich Ursachen statt nur Symptome des Wohnungsmangels bekämpfen
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"Das vorgeschlagene Mietrechtsanpassungsgesetz ist ein weiterer Versuch, den vielerorts vorhandenen Wohnraummangel gerechter zu verwalten. Die Politik versucht damit weiterhin vergeblich, den Symptomen der heiß gelaufenen Wohnungsmärkte entgegenzutreten. Gemessen an den Erwartungen vor allem der Wohnungssuchenden Wechselwilligen, kann und wird das so wieder nicht funktionieren. Vor allem in den Kommunen muss die Neubaubremse gelöst und für mehr bezahlbaren Wohnungsbau gestritten werden", erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, zur gestrigen öffentlichen Anhörung zum Mietrechtsanpassungsgesetz im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages.
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Grundgesetzänderungen in der Kritik
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09.10.2018) Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen im Grundgesetz, um etwa Finanzhilfen des Bundes im Bereich der Bildungsinfrastrukturen sowie beim sozialen Wohnungsbau zu ermöglichen, sind am Montagmittag während einer öffentlichen Anhörung im Haushaltsausschuss auf ein geteiltes, teils sehr kritisches Echo gestoßen.
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Union lehnt Barleys Vorstoß zur Übertragung des Bestellerprinzips auf den Immobilienverkauf ab
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Die Anregung der Verbraucherministerin Katarina Barley (SPD), das Bestellerprinzip auf den Immobilienverkauf zu übertragen, um die Maklerkosten auf den Verkäufer zu verschieben, stößt beim Koalitionspartner Union auf Ablehnung. Um die Verbraucher von hohen Nebenkosten beim Immobilienkauf zu entlasten, sollte stattdessen die Grunderwerbsteuer reformiert werden.


IG BAU begrüßt Pläne zur Ausweitung des Bestellerprinzips
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Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) begrüßt Überlegungen der Bundesregierung, die Kauf-Nebenkosten von Immobilien zu senken. "Nebenkosten zwischen zehn und zwanzig Prozent der Kaufsumme überfordern viele Familien, die dringend geeigneten Wohnraum suchen. Diese Hürde kann durch die Ausweitung des Bestellerprinzips auf Immobilienkäufe verringert werden. Der Grundsatz, 'wer bestellt bezahlt', ist nur fair und bei Makleraufträgen in der Wohnungsvermietung bereits erprobt", sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger.


VPB stellt klar: Bauherren müssen bei Widerruf allenfalls Wertersatz leisten, nicht mehr
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In vielen Fällen im täglichen Geschäftsverkehr haben Kunden ein Widerrufsrecht. Beim Bauen war das bislang nicht der Fall. Dank der Einführung des neuen Bauvertragsrechts hat sich das geändert. "Seit dem 1. Januar 2018 geschlossene Verbraucherbauverträge sind widerrufbar - wenn sie nicht gerade vom Notar beurkundet werden", erläutert Holger Freitag, Vertrauensanwalt des Verbands Privater Bauherren (VPB). Ein Verbraucherbauvertrag liegt vor, wenn ein Verbraucher ohne eigenen Architekten auf eigenem Grund ein schlüsselfertiges Haus bauen lässt.
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Bestellerprinzip bei Immobilienkauf
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Makler sollen nach Ansicht der Fraktion Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von dem bezahlt werden, der bestellt. In einem Antrag (19/3554) fordern die Abgeordneten, dieses Bestellerprinzip auf den Immobilienkauf auszuweiten. Bislang gilt es für Vermietungen.
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Bundesregierung: Grundsteuer C nur nach Reform möglich
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Die Einführung einer Grundsteuer C für unbebaute Flächen auf Basis der jetzigen Einheitsbewertung ist nicht möglich. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 19/3077) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/2640) hervor, wie die Bundestagspressestelle am 17.07.2018 mitteilte. Zur Begründung verweist die Regierung auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (DStR 2018, 791).
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VPB: Rauchwarnmelder sind jetzt flächendeckend Pflicht
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Fast in allen Bundesländern sind Rauchwarnmelder nun auch im Altbau Pflicht, im Neubau sowieso. Nur in Thüringen haben Bewohner und Vermieter Zeit noch bis Ende des Jahres, die Rauchwarnmelder nachzurüsten, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Zuständig für den Einbau der Rauchmelder ist immer der Eigentümer, auch in Mietwohnungen.
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Hände weg von der Umlagefähigkeit der Grundsteuer!
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Grundsteuer ist Nutzersteuer, keine Vermögensteuer

Energisch trat heute der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland Überlegungen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) entgegen, die Grundsteuer künftig nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr auf die Mieter umlegen zu können. "Die Grundsteuer ist eine Steuer der Wohnungsnutzer und keine verkappte Vermögensteuer", betonte Verbandspräsident Kai Warnecke. Die Umlagefähigkeit sei elementar, damit sich private Einzelvermieter weiterhin am Mietwohnungsmarkt engagierten.
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VPB begrüßt Baukindergeld
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"Das neue Baukindergeld ist eine gute Sache vor allem für junge Familien mit mehreren Kindern", lobt Corinna Merzyn, Hauptgeschäftsführerin des Verbands Privater Bauherren (VPB). Noch ist das Gesetz nicht verabschiedet, aber die Große Koalition einigt sich in immer mehr Details. In den Genuss der geplanten staatlichen Zulage kommen demnach voraussichtlich Eltern mit Kindern unter 18 Jahren. Pro Kind soll es 1.200 Euro Baukindergeld im Jahr geben und das bis zu zehn Jahre lang.
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Gesetzliche Neuregelungen im Juli 2018
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Zum 01.07.2018 steigen die Renten in Ost und West an. Verpackungen von verschreibungspflichtigen Medikamenten erhalten ein individuelles Erkennungsmerkmal und Energieausweise aus dem Jahr 2008 verlieren ihre Gültigkeit und sollten erneuert werden. Wie die Bundesregierung am 28.06.2018 mitteilte, gelten diese und andere Neuregelungen ab Juli 2018.
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BVerwG: Straßenbaubeitrag in Hessen rechtmäßig
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© Martin Fally - Fotolia.com
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern entschieden, dass die Erhebung von Straßenbaubeiträgen nach dem Hessischen Kommunalabgabengesetz grundsätzlich nicht zu beanstanden ist.
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Grundsteuerreform - Appell an die Finanzminister: Reine Bodensteuer jetzt angehen!
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Neue Berechnungen zeigen: Reine Bodensteuer auch gut für Wohnungsmieter und -eigentümer in Großstädten

Am kommenden Mittwoch, den 2. Mai, beraten die Finanzminister des Bundes und der Länder über die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer. Hierzu erklärt das bundesweite Bündnis "Grundsteuer: Zeitgemäß!":


Wohnungswirtschaft begrüßt geplante Grundgesetzänderung für den sozialen Wohnungsbau
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Die Bundesregierung plant laut Medienberichten, den sozialen Wohnungsbau mithilfe einer Grundgesetzänderung auch nach 2019 zu unterstützen. "Wir begrüßen dieses Vorhaben ausdrücklich. Damit würde eine zentrale Forderung der Wohnungswirtschaft umgesetzt", erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Preiswerter Wohnraum kann angesichts der angespannten Lage in vielen Großstädten nur gewährleistet werden, wenn der Bund nach dem Auslaufen der Kompensationsmittel für die soziale Wohnraumförderung auch weiterhin die Länder unterstützen kann.
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Reform der Grundsteuer darf nicht zu Lasten der Mieter gehen
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Deutscher Mieterbund NRW warnt vor Mehrbelastungen durch Neubewertung

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Berechnung der Grundsteuer für 35 Millionen Grundstücke in Deutschland nicht mehr verfassungsgemäß ist. So seien die Regelungen zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den "alten" Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar. Weiter hat das Gericht bestimmt, dass der Gesetzgeber spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen hat.
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Karlsruhe stellt Weichen für die Zukunft der Grundsteuer
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Die Grundsteuer wird reformiert. So viel ist klar. Dennoch lohnt sich am 10.04.2018 ein Blick nach Karlsruhe. Denn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit der Besteuerungsgrundlage, den Einheitswerten, wird Auswirkungen auf die von der großen Koalition bereits geplante Reform haben.
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Hamburger Senat beschließt neue Verordnung gegen zweckfremde Nutzung von Wohnraum
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Die zweckfremde Nutzung von Wohnungen ist in Hamburg weiterhin nur mit Genehmigung möglich. Wie der Hamburger Senat am 20.03.2018 mitteilte, hat er den Erlass einer neuen Gefährdungslagenverordnung beschlossen. Die Regelung soll es den Bezirken ermöglichen, gegen die Nutzung von Wohnungen zu anderen als Wohnzwecken vorzugehen und so den Wohnungsbestand vor zweckfremder Nutzung zu schützen. In Hamburg gilt seit 1971 ununterbrochen ein Zweckentfremdungsverbot.
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