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Regierung will Immobilien-Aktiengesellschaften zulassen
Die Bundesregierung will Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen, so genannte Reits (Real Estate Investment Trusts), zulassen. Wie es in einem Gesetzentwurf (16/4026) heißt, soll damit die Lücke bei der indirekten Immobilienanlage geschlossen werden, um Wettbewerbsgleichheit gegenüber anderen europäischen Finanz- und Immobilienstandorten zu erreichen.
REITs-Gesetzentwurf am 18. Januar im Bundestag
Bundesregierung klammert Mietwohnungen weiterhin aus"REITs mit Mietwohnungen darf es nicht geben", erklärte Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), im Vorfeld der Beratungen des REITs-Gesetzesentwurfes am 18. Januar im Deutschen Bundestag. "Wir begrüßen deshalb die klare Haltung der Bundesregierung. Sie hat Forderungen des Bundesrates und aus Teilen der CDU/CSU abgelehnt, sie klammert weiterhin Mietwohnungen bei REITs aus. Ich appelliere an den Deutschen Bundestag, insbesondere an die Regierungsparteien, dem Gesetzesentwurf insoweit zuzustimmen."
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Energieausweise müssen Eigentümern und Mietern zuverlässige Orientierung bieten
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) liegt nach langen Vorbereitungen jetzt als Referentenentwurf vor. Demnach soll der „Gebäudeausweis“ ab 2008 sukzessive eingeführt und zur Pflichtaufgabe für Eigentümer werden, wenn sie ihre Immobilie verkaufen oder vermieten. „Wir begrüßen grundsätzlich alle Anreize zur energetischen Verbesserung von Gebäuden“, erklärte der Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Hartmut Miksch, in Düsseldorf. Wichtig sei, dass der Energieausweis Eigentümern und Mietern auch tatsächlich als Orientierungs- und Entscheidungshilfe dienen könne. Im Entwurf zur neuen Energieeinsparverordnung seien jedoch einige Punkte noch nicht in befriedigender Weise gelöst.
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Online seit 2006
REITs: BFW unterstützt Votum des Bundesrats zur Einbeziehung von Wohnungen
Nach dem Bundesrat plädiert auch der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) für Korrekturen am REITs-Gesetz. Wie bereits von der Länderkammer gefordert, müssten Wohnimmobilien in das REITs-Gesetz einbezogen werden. Nur unter dieser Voraussetzung würde das neue Investmentvehikel frisches Kapital in die Entwicklung der privaten und kommunalen Wohnungsbestände lenken.
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Bundestag beschließt Novellierung der Bundesrechtsanwaltsordnung
Der Bundestag hat am 14.12.2006 die Novellierung der Bundesrechtsanwaltsordnung beschlossen. Mit der Reform wird das Recht der Anwälte und der anwaltlichen Selbstverwaltung fit für die Zukunft gemacht.
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Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft begrüßt Rechtsicherheit für Wohnungseigentümer
Bundestag beschließt Änderungen des WohnungseigentumsgesetzesDie Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) hat die am 14. Dezember 2006 vom Bundestag beschlossene Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) begrüßt. „Mit diesen Änderungen ist der Gesetzgeber den Forderungen der Wohnungswirtschaft gefolgt, die bislang herrschende Rechtsunsicherheit durch klare gesetzliche Regelungen weitestgehend zu beseitigen“, unterstrich der BSI-Vorsitzende, Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn.
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Bundesrat fordert Änderungen bei REITs
Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen unter anderem dafür ausgesprochen, überwiegend zu Wohnzwecken dienende Bestandsimmobilien in deutsche REITs mit einzubeziehen. Zur Begründung führt der Bundesrat an, dass die Herausnahme von Bestandsimmobilien aus dem Unternehmensgegenstand von REIT-Aktiengesellschaften negative Auswirkungen auf den Wohnimmobilienmarkt hätte und das Finanzprodukt REIT nachhaltig schwächen würde. Die bisherige auf Mieterschutzerwägungen gestützte Begrenzung sei schwer nachzuvollziehen, da ausländische REITs, Private-Equity-Fonds und alle sonstigen in- und ausländischen Investoren unbeschränkt deutsche Wohnimmobilien erwerben können.
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Tiefensee: Neues Baugesetzbuch stärkt Innenstadtentwicklung
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag, den 15.12.2006, das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte gebilligt.
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BMJ: Stärkung für das Wohnungseigentum
Der Deutsche Bundestag hat gestern die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes verabschiedet. Das Gesetz vereinfacht die Verwaltung von Eigentumswohnungen und vereinheitlicht das Gerichtsverfahren in Wohnungseigentumssachen mit dem in anderen privatrechtlichen Streitigkeiten.
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Vorschau zur 829. Plenarsitzung des Bundesrates
am Freitag, 15. Dezember 2006, 9.30 Uhr kommt der Bundesrat zu seiner 829. Lenarsitzung zusammen. Auf der Tagesordnung steht unter anderem der Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REIT).
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BMF: Was ändert sich 2007?
Wichtige steuerliche Veränderungen für Steuerpflichtige im Jahr 2007, die einen weiteren spürbaren Beitrag zur Stabilisierung des Steueraufkommens leisten sollen, entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht.
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Bundesregierung will neues Rechtsdienstleistungsgesetz schaffen
Die Bundesregierung will ein Rechtsdienstleistungsgesetz schaffen. Es soll das aus dem Jahr 1935 stammende Rechtsberatungsgesetz vollständig ersetzen. Ziele der Neuregelung sollen der Schutz der Rechtsuchenden und die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements sein, erklärt die Regierung in dem dazu vorgelegten Entwurf (16/3655). Rechtsdienstleistungen dürften nur in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt erbracht werden.
Haus & Grund: Städtische Sanierungsmaßnahmen werden teurer
Ausgleichsbeträge der Anlieger können über der Wertsteigerung des Grundstücks liegenSanierungsmaßnahmen von Städten und Gemeinden könnten für die anliegenden Grundstückseigentümer bald teurer werden. Davor warnt die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund und weist auf die bereits vom Bundestag beschlossene Änderung des Baugesetzbuches hin. In dem Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung von Städten versteckt sich nach Ansicht von Haus & Grund eine Regelung, mit der die Kommunen die Anlieger in Sanierungsgebieten bald stärker zur Kassen bitten dürfen.
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Referentenentwurf zur Energieeinsparverordnung - BFW und GdW fordern Nachbesserungen
Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) und der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen haben in einer ersten Reaktion die Umsetzung des politischen Kompromisses zur Gestaltung der Energieausweise für den Bestand im jetzt vorgelegten Referentenentwurf begrüßt. Im weiteren Beratungsverfahren sind aus Sicht der Verbände jedoch Nachbesserungen an Details notwendig, um eine praxisgerechte Umsetzung sicher zu stellen.
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Tiefensee und Glos bringen Energieausweise für Gebäude und Wohnungen auf den Weg
Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee und Bundeswirtschaftsminister Michael Glos haben am 17.11.2006 ihren abgestimmten Vorschlag zur Einführung von Energieausweisen für Gebäude und Wohnungen in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Mit diesem Vorhaben soll eine europäische Richtlinie zur Einführung von Energieausweisen für bereits bestehende Gebäude in deutsches Recht umgesetzt werden.
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Dienstleistungsrichtlinie nimmt letzte Hürde
Mit einer neuen europäischen Richtlinie werden grenzüberschreitende Dienstleistungen in Europa erleichtert. Gleichzeitig sollen bürokratische Hindernisse für Unternehmen abgebaut werden. Verbraucher- und Arbeitnehmerrechte werden gewahrt.Das Europäische Parlament hat heute die Dienstleistungsrichtlinie verabschiedet. Sie erlaubt Dienstleistungsunternehmen, ihre Leistungen europaweit anzubieten. In Fragen des Verbraucherschutzes und des Arbeitsrechts gelten die Bestimmungen des Mitgliedsstaates, in dem die Leistung erbracht wird.
Bundesregierung will das Insolvenzverfahren vereinfachen
Die Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf (16/3227) das Insolvenzverfahren vereinfachen. Unter anderem sollen künftig öffentliche Bekanntmachungen in Insolvenzsachen nur noch über das Internet vorgenommen werden. Zur Begründung führt die Regierung an, der Verbreitungsgrad des Internets sei stark angestiegen. Vor allem seien die technischen Voraussetzungen geschaffen worden, auf einer bundeseinheitlichen Internetplattform das Insolvenzgeschehen lückenlos zu dokumentieren.
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Erfolgreiche Abwehr von Vorrechten des Fiskus in der Insolvenz
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat erfolgreich verhindert, dass der Fiskus in der Insolvenz eine bessere Behandlung erfährt als andere Gläubiger. In dem gerade durch den Bundestag verabschiedeten Jahressteuergesetz 2007 war unter der Vielzahl der Änderungen zunächst vorgesehen, dass Steuerschulden auch dann von den Insolvenzverwaltern vollständig zu befriedigen sind, wenn sie vor der Insolvenzeröffnung mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters begründet worden sind. Andere Gläubiger sollten für vergleichbare Forderungen weiterhin als normale Insolvenzgläubiger behandelt werden mit der Folge, dass sie nur einen Teilbetrag auf ihre Forderungen bezahlt bekommen. Durch die vorrangige Begleichung der Steuerschuld wären den übrigen Gläubigern weniger Masse und somit geringere Quoten geblieben.
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Vorerst keine Besserstellung des Fiskus im Insolvenzverfahren
Der Finanzausschuss des Bundestages hat am Mittwochvormittag (08.11.2006) den Entwurf der Bundesregierung für das Jahressteuergesetz 2007 (16/2712, 16/3036) in geänderter Fassung angenommen. Das Gesetz soll heute vom Bundestag verabschiedet werden. Union und SPD hatten 34 Änderungsanträge zum Regierungsentwurf vorgelegt, die der Ausschuss mehrheitlich annahm. Eine wesentliche Änderung am Regierungsentwurf stellt der Verzicht auf eine Regelung dar, wonach Steuerschulden eines Schuldners nach Eröffnung der Insolvenz als "Masseverbindlichkeiten" gelten sollten. Damit hätte der Fiskus die Möglichkeit erhalten, seine Steuerausfälle zu begrenzen und eine "Ungleichbehandlung" zwischen ihm und den übrigen Gläubigern zu beseitigen.
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REITs-Gesetzesentwurf heute im Kabinett: Mietwohnungen werden ausgeklammert
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Bundesregierung unsere Kritik aufgegriffen hat und reine Wohnungsbestände aus der geplanten börsennotierten Anlageform REITs ausklammert“, kommentierten die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes (DMB), Anke Fuchs, und Mieterbund-Direktor Dr. Franz-Georg Rips Ankündigungen der Bundesregierung zum REITs-Gesetzesentwurf, der am 2. November 2006 im Kabinett beraten wird. „Den für gemischte Immobilien, bestehend aus Wohnungs- und Gewerbemietflächen, gefundenen Kompromiss akzeptieren wir.“ Danach sollen die Immobilien, die vor dem 1. Januar 2007 gebaut wurden und überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, ebenfalls für REITs ausgeschlossen sein.