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Keine fiktive Abnahme bei Bauverträgen mit Verbrauchern!
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Auch Wände in Altbauwohnungen dürfen nicht feucht sein!
LG Paderborn, 06.03.2024 - 1 S 72/22
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Nachrichten zum Wohnungseigentum

Zeige Nachrichten 41 bis 60 aus dem Bereich Gesetzgebung von insgesamt 162 - (1306 in Alle Sachgebiete)



Online seit 2021

Baulandmobilisierungsgesetz: Wo bleibt der Planungsturbo?
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Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA), Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, kritisiert anlässlich der ersten Lesung des Gesetzes im Deutschen Bundestag das Baulandmobilisierungsgesetz scharf. Der ZIA hatte in der Baulandkommission mitgearbeitet und hatte sich stets für mehr Planungs- und Baubeschleunigung ausgesprochen.
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Online seit 2020

Gesetzliche Neuregelungen im Dezember 2020
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© redaktion93 - Fotolia.com
Corona-Pandemie, Wohneigentum, Umwelt

Das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer Pandemie ist präzisiert worden. Modernisierungen von Wohnimmobilien werden erleichtert. Und die CO2-Bepreisung für Wärme und Verkehr soll Anreize für den Klimaschutz schaffen. Diese und weitere Gesetzliche Neuregelungen werden im Dezember wirksam.
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VPB erläutert Vorzüge des WEMoG: Eigentümergemeinschaften sollten Sanierungsstaus jetzt angehen
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Der Verband Privater Bauherren (VPB) begrüßt das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG), das am 1. Dezember 2020 in Kraft tritt. Das Gesetz betrifft die Eigentümer der rund neun Millionen Eigentumswohnungen in Deutschland und ist die größte Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) seit dessen Entstehung 1951.
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Umwandlungsverbot soll nun doch kommen
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© RFF - Fotolia
Haus & Grund kritisiert politischen Kuhhandel scharf

Mit scharfer Kritik kommentierte gestern der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland, dass die Bundesregierung heute nun doch das Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen beschließen will. "Im Schatten des neuen Corona-Gipfels schließen CDU/CSU und SPD einen politischen Kuhhandel: Die Union bekommt die Überwachung von Kommunikationsdaten durch die Geheimdienste, die SPD das Umwandlungsverbot. Damit stellen sich Bundesbauminister Seehofer und die gesamte Unions-Fraktion gegen das private Eigentum", stellte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke fest.
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WEMoG tritt in Kraft
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© djedzura - iStock
Am 22.10.2020 wurde das WEMoG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. Teil I vom 22.10.2020, S. 2187). Das Gesetz kann somit zum 01.12.2020 in Kraft treten.
(Quelle: id Verlag)

Bundesrat stimmt WEMoG zu
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Der Bundesrat hat in seiner 994. Sitzung am 09.10.2020 beschlossen, im Rahmen der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Das Gesetzgebungsverfahren ist damit abgeschlossen. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt steht noch aus.
(Quelle: id Verlag)

Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) passiert Bundesrat
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Mieterbund enttäuscht über Missachtung der Mieterinteressen

"Mieterinnen und Mieter von vermieteten Eigentumswohnungen sind in Zukunft erheblichen Unsicherheiten und Nachteilen bei der Abrechnung ihrer Nebenkosten ausgesetzt", kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes Lukas Siebenkotten die heutige Billigung des Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentums-modernisierungsgesetz - WEMoG) durch den Bundesrat.
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Berlin und Brandenburg: Zum Jahreswechsel sind Rauchwarnmelder in allen Wohnungen vorgeschrieben
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Spätestens bis Silvester müssen in allen Häusern und Wohnungen in Berlin und Brandenburg Rauchwarnmelder installiert sein. Hierfür verantwortlich sind die Eigentümer. Darauf macht der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. aufmerksam. Ist eine Mietwohnung noch nicht mit Rauchwarnmeldern ausgestattet, sollte sich der Mieter jetzt an seinen Vermieter wenden. Bewohnt ein Eigentümer seine Immobilie, muss er ebenfalls Raumwarnmelder anbringen.
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Bundestag beschließt Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz
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© djedzura - iStock
Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. September 2020, den Entwurf der Bundesregierung zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz) (19/18791, 19/19369, 19/19655 Nr. 5) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/22634) angenommen.


Einigung bei WEG-Reform ist Schritt in die richtige Richtung
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Die Große Koalition hat sich bei der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) geeinigt und die bisherigen Streitpunkte ausgeräumt. Danach werden die Befugnisse von WEG-Verwaltern konkretisiert, bleiben jedoch eingeschränkt. Darüber hinaus wird mit dem geplanten Inkrafttreten im November der Sachkundenachweis für Verwalter eingeführt. Die Wohnungsunternehmen im GdW und seinen Regionalverbänden verwalten rund eine Million Wohnungen in Fremdbesitz, zusätzlich zu ihrem eigenen Bestand von insgesamt rund 6 Mio. Wohnungen.


Neues WEG: Mehr Flexibilität für Wohnungseigentümer
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© djedzura - iStock
Die Runderneuerung des Wohnungseigentumsgesetzes ist auf dem Weg: Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich auf die Details der lange geplanten Reform verständigt. Nach zahlreichen Protesten haben sie dabei aber den Entwurf der Bundesregierung entschärft, den Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) ausgetüftelt hatte. Weniger Zoff unter Eigentümern, weniger Sanierungsstau, mehr Investitionen für den Klimaschutz lauten die Ziele.
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Geplante Änderung des Wohnungseigentums-Modernisierungsgesetzes begrüßenswert
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Lukas Siebenkotten
Keine Rückbauverpflichtung mehr für Mieter vorgesehen

Die Änderung des Wohnungseigentums-Modernisierungsgesetzes (WEModG) sieht vor, dass der Anspruch des Mieters auf Zustimmung seines Vermieters für bauliche Veränderungen der Mietsache, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge oder dem Einbruchsschutz dienen, nun nicht mehr mit einem Anspruch des Vermieters auf Rückbau durch den Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses verbunden ist. Der vorherige Gesetzesentwurf sah dies noch vor.


Rechtsausschuss: Experten kritisieren geplante WEG-Reform
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© redaktion93 - Fotolia.com
Die Pläne der Bundesregierung zur umfassenden Reform des WEG stießen in einer Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestags am 27.05.2020 auf erhebliche Kritik. Dies berichtete der parlamentarische Pressedienst am 28.05.2020. Die Kritik habe sich insbesondere an zwei Punkten entzündet: An der Stellung der Wohnungseigentümer, deren Eigentum entwertet werde, und an der Rolle des WEG-Verwalters, dessen Befugnisse ohne Sachkundenachweis erweitert würden.
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WEG-Reform: Aktueller Entwurf darf nicht das letzte Wort sein
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© djedzura - iStock
Wohnungseigentümer müssen stets die Kontrolle über ihr Eigentum haben können

Vor der morgigen Anhörung im Deutschen Bundestag begrüßte der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland die anstehende Reform des Wohnungseigentumsrechts im Grundsatz. "Das WEG-Recht soll und muss einfacher sowie transparenter werden. Das ist sinnvoll und richtig. Allerdings dürfen dabei nicht einzelne Eigentümer das Nachsehen haben", kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke den Gesetzentwurf der Bundesregierung.
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WEG und Elektromobilität: ZIA fordert gerechte Aufteilung der Lasten
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© Smile Fight - shutterstock.com
Die in dieser Woche im Deutschen Bundestag behandelten Gesetzentwürfe zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) sind nach Ansicht des Zentralen Immobilien Ausschusses ZIA, Spitzenverband er Immobilienwirtschaft, richtungsweisend für die zukünftige Mobilität in den Städten.
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Gegenwind für Reform des Wohnungseigentumsgesetzes
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© Martin Fally - Fotolia.com
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Hürden für Umbaumaßnahmen in Wohnanlagen senken soll, stößt im Bundestag auf erhebliche Kritik. Neben weiten Teilen der Opposition forderte am 06.05.2020 auch die CDU/CSU-Fraktion Nachbesserungen an den Plänen von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD).


WEMoG: Hohe Risiken für Wohnungseigentümer
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© AndreyPopov - iStock
Reformentwurf am Mittwoch mit erster Lesung im Bundestag

Heute wird das neue Wohnungseigentumsgesetz im Deutschen Bundestag in erster Lesung behandelt. Der Entwurf des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) sieht eine radikale Umgestaltung des bisherigen Gesetzes vor. Vier Verbraucherverbände - der Bauherren-Schutzbund (BSB), der Verband Wohneigentum (VWE), der Verband der deutschen Wohnungseigentümer (VDWE) und Wohnen im Eigentum (WiE) - warnen: Die Neuregelungen werden viele neue Risiken für die Eigentümer bringen. Das ursprüngliche Ziel des Wohnungseigentumsgesetzes (WEGesetz), breiten Bevölkerungsschichten den Erwerb einer eigenen Wohnung zu ermöglichen, wird damit konterkariert.
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Reformierung des Wohneigentumsgesetzes
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© AndreyPopov - iStock
Den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur grundlegenden Reformierung des Wohneigentumsgesetzes (WEG) hat die Bundesregierung vorgelegt (19/18791) Schwerpunkte sind dem Entwurf zufolge der grundsätzliche Anspruch sowohl von Wohnungseigentümern als auch Mietern auf den Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, der barrierefreie Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes und zum Glasfaseranschluss auf eigene Kosten.
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Informationen des BMJV zu Miete und Wohnungseigentum
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Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht ist überwiegend in Kraft getreten. Wie sieht es mit dem Kündigungsschutz von Mieterinnen und Mietern aus? Welche Änderungen ergeben sich im Wohnungseigentumsrecht? Antworten auf die wichtigsten Fragen.
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Wohnungseigentum darf nicht Eigentum zweiter Klasse werden
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© Manfred Ament - Fotolia
Verbraucherverbände wenden sich gegen falsche Reformansätze der Bundesregierung

Getsren brachte die Bundesregierung einen Entwurf zum Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEModG) ein. Verbraucherverbände stellen fest, dass starke Eingriffe in die Eigentümerrechte und die Eigentumsgarantie vorgesehen sin d. Eigentumswohnungen würden insgesamt gesehen zu einem "Eigentum zweiter Klasse". Das widerspricht den gesellschafts- und wohnungspolitischen Zielen des Eigentumserwerbs breiter Bevölkerungsschichten.