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Nachrichten zum Immobilienrecht
Zeige Nachrichten 461 bis 480 aus dem Bereich Gesetzgebung von insgesamt 603 - (1308 in Alle Sachgebiete)
Online seit 2009
EnEV 2009 im Bundesgesetzblatt verkündet
EnEV 2009 gilt ab 1. OktoberAm 30.04.2009 wurde die EnEV 2009 im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit gilt: Wer als Bauherr oder Eigentümer im Baubestand ab 01.10.2009 einen Bauantrag einreicht, eine Bauanzeige erstattet oder bei nicht genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen mit dem Bauen beginnt, der muss die verschärfte Energieeinspar-Verordnung (EnEV 2007) beachten.
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BFW begrüßt Forderungen zur Bundestagswahl des CDU Wirtschaftsrates
"Die Reformvorschläge des CDU Wirtschaftsrates zur Bundestagswahl treffen sich in den zentralen Punkten mit den Forderungen des BFW", begrüßt Alexander Rychter, Bundesgeschäftsführer des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft, das am 28.04.2009 vom CDU Wirtschaftsrat herausgegebene Empfehlungspapier. Das 24-seitige Dokument enthält ein eigenes Kapitel zur Immobilienwirtschaft.
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VerfGH Thüringen: Neuregelungen des Thüringer Kommunalabgabengesetzes teilweise verfassungswidrig
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat am 23.04.2009 das Urteil in dem Verfahren über die kommunalen Verfassungsbeschwerden gegen die zum 01.01.2005 in Kraft getretenen Neuregelungen des Thüringer Kommunalabgabengesetzes verkündet (VerfGH 32/05). Zwei Thüringer Gemeinden sowie fünf Zweckverbände der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung hatten sich gegen die Gesetzesänderungen gewandt und eine Verletzung ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung geltend gemacht. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat den Verfassungsbeschwerden teilweise stattgegeben.
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BDEW zur Novelle der Energieeinsparverordnung: Doppelbelastung führt zu Mehrkosten für Bauherren
Verknüpfung mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz fehlt"Um die auch von uns unterstützte Energieeffizienz neuer oder sanierter Gebäude zu regeln, hätte die Novelle der Energieeinsparverordnung vollkommen ausgereicht. Neben der neuen EnEV muss sich ein Bauherr auch noch nach dem bestehenden Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz richten. In der Summe führt dies zu einer unnötigen Doppelbelastung und damit zu zusätzlichen Kosten für Bauherren."
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Bundeskabinett beschließt neue Energieeinsparverordnung
Tiefensee: 30 Prozent mehr Energieeffizienz bei GebäudenDie Bundesregierung hat am 18.03.2009 die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) beschlossen. "Damit ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung unserer Klimaziele getan. Mit besserer Dämmung und Nachrüstung auf moderne Technik wird der Energieverbrauch von Gebäuden um durchschnittlich 30 Prozent gesenkt. Das ist ein guter Tag für den Klimaschutz und gibt einen zusätzlichen Schub für das energieeffiziente Bauen in Deutschland", sagte Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee. "Mit der staatlichen Förderung für energieeffizientes Bauen, die wir gleichzeitig aufgestockt haben, rentieren sich die Investitionen auch wirtschaftlich. Damit haben die Menschen nicht nur komfortablere Wohnungen, sondern auch niedrigere Heizkostenrechnungen."
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Bundesrat verlangt zahlreiche Änderungen an Energieeinsparverordnung
Der Bundesrat macht seine Zustimmung zur geplanten Energieeinsparverordnung von umfangreichen Änderungen abhängig. Teilweise dienen sie der redaktionellen Klarstellung, viele sind jedoch auch inhaltlicher und technischer Art.
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EU-Regelungen zu Energieeffizienz unverhältnismäßig
Die Vorschläge der europäischen Kommission zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden hält der Bundesrat überwiegend für unverhältnismäßig. Zwar teilt er in seiner heutigen Stellungnahme zu einem entsprechenden Richtlinienvorschlag die Auffassung der Kommission, dass der Energieverbrauch des Gebäudesektors und damit dessen Treibhausgasausstoß weiter reduziert werden muss. In der Vorgabe, nationale Mindestanforderungen für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden an einheitlich ermittelte kostenoptimale Mindestanforderungen anzupassen, sieht er jedoch eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips. Die Immobilien- und Wohnungsmärkte hätten keinerlei transnationale Aspekte, so dass auch die Festsetzung der konkreten Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden nicht in die Zuständigkeit der europäischen Kommission falle. Die Bundesregierung solle deshalb auf eine Streichung der entsprechenden Vorschriften hinwirken.
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Vorschau zur 856. Plenarsitzung
Am Freitag, 06.03.2009, findet die 856. Plenarsitzung des Bundesrates statt. Tagesordnungspunkte sind unter anderem die Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung und der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
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BSI gegen weiter zunehmende Klimaschutz-Bürokratie
Stellungnahme zum EU-Richtlinienentwurf zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vorgelegtMit großer Sorge sieht die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Pläne der Europäischen Union, Gebäude oder Gebäudeteile von Anreizen für die Renovierung auszuschließen, sofern diese Mindestanforderungen an die Energieeffizienz nicht erfüllen. "Damit würde Energieeffizienz zum Hauptkriterium der Förderung, was den vielfältigen Ansprüchen an Wohnungen nicht gerecht wird. Eine Unterstützung zum Beispiel zum Anbau von Aufzügen oder für den barrierearmen Umbau wäre nicht mehr möglich", kritisierte der Vorsitzende der Bundesvereinigung pitzenverbände der Immobilienwirtschaft und Präsident der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland, Rolf Kornemann, den vom Europäischen Parlament und vom EU-Rat vorgelegten Entwurf für die Novelle der Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
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Neue Heizkostenverordnung in Kraft
Am 01.01.2009 ist die neue Heizkostenverordnung in Kraft getreten. Sie ist für Gebäudeeigentümer und Vermieter die rechtliche Grundlage zur Durchführung der jährlichen Heiz- und Warmwasserkostenabrechnungen.Sie finden die Neufassung bereits in unserer Gesetzessammlung.
Online seit 2008
Baustoffindustrie und Fachhandel lehnen eine erneute kurzfristige Änderung des EEWärmeG durch den Bund ab
Die Deutsche Gesellschaft für Mauerwerksbau (DGfM) und der Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel e.V. (BDB) warnen einmal mehr vor einer erneuten und kurzfristigen Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG), das in der jetzigen Form zum 1. Januar 2009 in Kraft treten soll. Die Bundesregierung will damit die bisherige Ablehnung der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) durch den Bundesrat ausgleichen. Für Investoren und Bauherren würde die erneute Novellierung aber zu starker Verunsicherung führen.
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Energieeffizienz von Gebäuden soll verbessert werden
Die Energieeffizienz von Gebäuden soll verbessert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (16/10290) hat der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am Mittwochmorgen in geänderter Fassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU angenommen. Die Opposition votierte dagegen.
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Immobiliennetzwerk RE/MAX kritisiert Erbschaftssteuerreform
„Das neue Erbschaftssteuergesetz belastet Immobilienerben unter Umständen erheblich“, sagt Kurt Friedl, Regionaldirektor bei RE/MAX Deutschland Südwest, einer Region des weltweit größten Immobiliennetzwerks. Zwar gebe es positive Ansätze, doch würden diese durch zahlreiche Vorschriften wieder zunichte gemacht. So sehe das Gesetz beispielsweise vor, Immobilien an Ehepartner oder Kinder steuerfrei zu vererben. „Allerdings nur, wenn die Erben die Immobilie mindestens zehn Jahre lang selbst nutzen“, erklärt Friedl. „Das kann vor allem dann zu Problemen führen, wenn die Erben in einer anderen Stadt wohnen oder mobil bleiben möchten.“ Bei Kindern komme noch hinzu, dass die vererbte Wohnung nicht mehr als 200 Quadratmeter groß sein dürfe.
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Verzögerungen bei der EnEV 2009
Bei der neuen EnEV 2009 kommt es im Gesetzgebungsverfahren zu Verzögerungen. Nach derzeitigem Stand kann die EnEV 2009 frühestens zum 01.06.2009 in kraft trten.(Quelle: LFW Baden-Württemberg)
Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Oktober 2008
Ab Oktober erhalten mehr Kinder den Kinderzuschlag und sind deshalb nicht mehr auf Sozialhilfe angewiesen. Zudem kann künftig zwischen zwei Dienstleistern beim Abmessen des Gas- und Stromverbrauchs gewählt werden. Und Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit werden mit einem Coaching leichter. Die Neuregelungen im Einzelnen:
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Gesetzliche Ermächtigungen zur Energieeinsparung in Gebäuden schaffen
Die Bundesregierung will die Energieeffizienz von Gebäuden verbessern und hat dazu einen Gesetzentwurf zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (16/10290) vorgelegt. Vorgesehen sind gesetzliche Ermächtigungen für den Erlass von Rechtsverordnungen. Durch Verordnung sollen beispielsweise Vorgaben für Nachrüstpflichten gemacht werden können, die die Gebäudeeigentümer unabhängig von geplanten eigenen Bau- oder Sanierungsvorhaben erfüllen sollen. Auch soll die Bundesregierung per Verordnung für vorhandene Gebäude vorschreiben können, dass elektrische Speicherheizsysteme und Heizkessel außer Betrieb genommen werden müssen. Eine Stilllegung soll aber nur angeordnet werden können, wenn nachträgliche technische Änderungen an solchen Anlagen nicht in Frage kommen.
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Vorlagepflicht für Energieausweis beschließen
Mieterbund appelliert an Bundesrat„Der Stellenwert des Energieausweises muss deutlich erhöht werden. Dazu gehört, dass der Energieausweis zwingend allen Kauf- oder Mietinteressenten vorgelegt und ihnen auf Wunsch eine Kopie ausgehändigt werden muss“, appellierte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, an den Bundesrat, der heute unter anderem über die Energieeinsparverordnung entscheidet.
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Forderungssicherungsgesetz in der 847. Plenarsitzung des Bundesrates
Am Freitag, den 19. September 2008, findet um 9.30 Uhr die 847. Plenarsitzung des Bundesrates statt. Tagesordnungspunkt ist dann auch das Forderungssicherungsgesetz.
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Regierungspräsidium Gießen will Marburger Solarsatzung aufheben
Bis Ende August 2008 will das Regierungspräsidium Gießen die Solarsatzung der Stadt Marburg, Solaranlagen auf Dächern schrittweise zur Pflicht macht, aufheben.
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Bayern: Initiative zur Stabilisierung des Wohnungsbaus
Das Bundesland Bayern hat am 4.07.2008 eine Initiative zur Stabilisierung des Wohnungsbaus und zur steuerlichen Flankierung der Klimaschutzziele in den Bundesrat eingebracht. Mit der bayerischen Wohnungsbauinitiative soll der Neubau von Mietwohnungen durch Einführung einer degressiven Abschreibung von jährlich 4 % in den ersten acht Jahren stimuliert werden. Gelingt es, bei Bauvorhaben die Werte der Energieeinsparverordnung um mindestens 30 % zu unterschreiten, sieht die Initiative sogar eine 8 %ige degressive AfA vor.(Quelle: LFW Baden-Württemberg)