Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
126 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2017
IMRRS 2017, 0809BGH, Beschluss vom 30.03.2017 - V ZB 84/16
Die Zwangsversteigerung aus einer vollstreckbaren Sicherungsgrundschuld wegen der dinglichen Zinsen setzt in Rechtsanalogie zu §§ 1234, 1193 Abs. 1 Satz 3 BGB die Kündigung des Kapitals der Grundschuld oder die Androhung der Zwangsversteigerung und das Verstreichen einer Wartefrist von sechs Monaten voraus.*)
VolltextIMRRS 2017, 0574
BGH, Beschluss vom 22.02.2017 - XII ZB 137/16
1. Wird der Übererlös aus der Zwangsversteigerung eines Grundstücks hinterlegt, weil die Gemeinschafter während des Zwangsversteigerungsverfahrens keine Einigung über dessen Verteilung erzielen konnten, setzt sich die Bruchteilsgemeinschaft an der Forderung gegen die Hinterlegungsstelle fort.*)
2. Allein die Hinterlegung des Übererlöses nach § 117 Abs. 2 Satz 3 ZVG führt noch nicht zur Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft (Aufgabe von Senatsurteil vom 17.11.1999 - XII ZR 281/97).*)
3. Dem Anspruch auf Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft nach §§ 749 Abs. 1, 753 Abs. 1 Satz 1 BGB können von dem anderen Teilhaber keine gemeinschaftsfremden Forderungen entgegengehalten werden (im Anschluss an BGH, 13.11.2013 - XII ZB 333/12).*)
4. Steht die Ehewohnung im Miteigentum der Ehegatten, enthält für die Zeit des Getrenntlebens die Vergütungsregelung nach § 1361 b Abs. 3 Satz 2 BGB die gegenüber § 745 Abs. 2 BGB speziellere Regelung (Fortführung von BGH, 18.12.2013 - XII ZB 268/13).*)
VolltextIMRRS 2017, 1116
BGH, Beschluss vom 16.03.2017 - V ZA 11/17
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2017, 0395
AG Dieburg, Beschluss vom 04.11.2016 - 30 K 11/15
Steht zu erwarten, dass eine bevorstehende Neuausweisung von Bauland zur erheblichen Wertsteigerung eines Grundstücks führt, ist die Zwangsversteigerung einstweilig einzustellen.
VolltextIMRRS 2017, 0200
OLG Frankfurt, Urteil vom 04.11.2016 - 13 U 111/16
1. Der Zeitpunkt der Verkündung des Zuschlags ist für die Bestimmung des ersten zulässigen Kündigungstermins im Sinne des § 57a ZVG auch dann maßgeblich, wenn neben der Zwangsversteigerung die Zwangsverwaltung angeordnet ist.*)
2. Die über den Zeitpunkt der Verkündung des Zuschlagsbeschlusses fortbestehende Zwangsverwaltung hat weder zur Folge, dass das Sonderkündigungsrecht gemäß § 57a ZVG dem Zwangsverwalter zusteht, noch dass dieses von dem Ersteher erst nach der Aufhebung der Zwangsverwaltung ausgeübt werden kann.*)
VolltextIMRRS 2017, 0093
LG Freiburg, Beschluss vom 11.08.2016 - 4 T 5/16
1. Ein Ehegatte hat bei der Teilung des Vermögens auf das Wohl des gemeinschaftlichen Kindes besondere Rücksicht zu nehmen.
2. Ist ein Kind durch die Trennung der Eltern ohnehin seelisch belastet und es deshalb von besonderer Bedeutung, die schulischen Leistungen und die Entwicklung des Drittklässlers nicht durch einen Wechsel der Grundschule weiter zu gefährden, ist das Zwangsversteigerungsverfahren vorläufig für sechs Monate einzustellen, wenn dadurch bei regulärem Schulverlauf vom sicheren Verbleib in der Familienwohnung bis zum Ende der vierten Grundschulklasse ausgegangen werden kann.
VolltextIMRRS 2017, 0052
BGH, Beschluss vom 13.10.2016 - V ZB 138/15
Eine bei der Abwägung nach § 765a ZPO zu berücksichtigende mit den guten Sitten unvereinbare Härte liegt auch vor, wenn der Schuldner an einer Erkrankung leidet und die Fortsetzung des Zwangsversteigerungsverfahrens eine Verschlechterung seines Gesundheitszustands und als deren Folge eine Gefahr für sein Leben oder schwerwiegende gesundheitliche Risiken erwarten lässt. Dass eine solche Verschlechterung des Gesundheitszustands auch durch andere Umstände ausgelöst werden könnte, ändert daran nichts.*)
VolltextIMRRS 2017, 0053
BGH, Beschluss vom 27.10.2016 - V ZB 48/15
Fehlt es bei der Anordnung des Zwangsverwaltungsverfahrens an einer wirksamen Zustellung des Vollstreckungstitels, kann der Mangel durch Nachholung der Zustellung geheilt werden, sofern die übrigen Voraussetzungen für die Anordnung der Zwangsverwaltung weiterhin vorliegen.*)
VolltextIMRRS 2017, 0066
LG Stuttgart, Beschluss vom 29.09.2016 - 10 T 295/16
1. Die Belastung durch hohe Schulden und das laufende Versteigerungsverfahren an sich sind typischerweise mit der Vollstreckung im Zwangsversteigerungsverfahren verbunden und können deshalb eine Einstellung des Verfahrens nicht rechtfertigen.
2. Leidet ein Schuldner an einer psychischen Erkrankung mit Suizidalität, besteht dennoch kein Anspruch auf Einstellung des Versteigerungsverfahrens, wenn dem Gesundheitsrisiko des Schuldners auch auf andere Weise begegnet werden kann. Dies ist der Fall, wenn der Erkrankung mit Psychopharmaka begegnet werden kann und durch Unterrichtung entsprechender sozialpsychatrischer Dienste sichergestellt ist, dass der Schuldner notwendige ärztliche Hilfe erhält.
VolltextIMRRS 2017, 0054
BGH, Beschluss vom 22.09.2016 - V ZB 125/15
Ist das inländische Grundstück eines ausländischen Staates mit einer Zwangssicherungshypothek belastet worden, führt eine danach eingetretene hoheitliche Zweckbestimmung des Grundstücks dazu, dass die deutsche Gerichtsbarkeit nicht mehr eröffnet und die Anordnung der Zwangsversteigerung deshalb unzulässig ist.*)
VolltextIMRRS 2017, 0040
BGH, Beschluss vom 15.09.2016 - V ZB 136/14
1. Bei der Teilungsversteigerung eines Grundstücks mit unterschiedlich belasteten Miteigentumsanteilen auf Antrag mehrerer Teilhaber ist für die Feststellung des geringsten Gebots von der Person des Antragstellers auszugehen, dessen Anteil am geringsten belastet ist (sog. Niedrigstgebots-Lösung).*)
2. Gleich hohe Belastungen an den anderen Miteigentumsanteilen sind gleichwohl zu berücksichtigen; unberücksichtigt bleiben nur ungleiche Belastungen. Ein Ausgleichsbetrag gemäß § 182 Abs. 2 ZVG ist nur zu bestimmen, wenn trotz Berücksichtigung der gleich hohen Belastungen bei dem am niedrigsten belasteten Anteil ein höherer Betrag zu berücksichtigen ist als bei den anderen.*)
3. Die Beeinträchtigung von Rechten im Sinne von § 84 Abs. 1, § 100 Abs. 2 ZVG kann sich auch aus den Bedingungen ergeben, unter denen Zuzahlungsbeträge für bedingte Rechte von dem Ersteher zu zahlen sind.*)
VolltextOnline seit 2016
IMRRS 2016, 1851OLG Nürnberg, Urteil vom 10.10.2016 - 14 U 1168/15
Eine sogenannte Aufdachsolaranlage, die auf dem Dach eines Wohngebäudes montiert ist, zu dessen Stromversorgung sie nicht beiträgt, stellt weder einen (wesentlichen) Bestandteil noch Zubehör des Grundstücks bzw. des Gebäudes dar, wenn sie ohne einen unverhältnismäßigen Aufwand und ohne Verursachung von Beschädigungen vom Gebäude getrennt und andernorts wieder installiert werden kann.*)
VolltextIMRRS 2016, 1783
BGH, Beschluss vom 27.10.2016 - V ZB 47/15
Ob der Zustellungsempfänger rechtsgeschäftlich bestellter Vertreter im Sinne von § 171 ZPO ist, ergibt sich aus den Vorschriften des bürgerlichen Rechts; steht fest, dass eine Vollmacht erteilt worden ist, die zu der Entgegennahme von Zustellungen berechtigt, muss nach den allgemeinen Regeln der Beweislastverteilung derjenige das Erlöschen der Vollmacht beweisen, der sich darauf beruft.*)
VolltextIMRRS 2016, 1728
BGH, Beschluss vom 14.07.2016 - 4 StR 362/15
1. Die Abgabe eines Gebots im Zwangsversteigerungsverfahren enthält keine Erklärung des Bietenden gegenüber den Mitbietern.*)
2. Der die Zwangsversteigerung leitende Rechtspfleger unterliegt regelmäßig keiner Fehlvorstellung über die Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit des Bieters.*)
VolltextIMRRS 2016, 1549
BGH, Beschluss vom 15.09.2016 - V ZB 183/14
Die Beschlagnahme hat in der Teilungsversteigerung auch dann nicht die Wirkungen eines Veräußerungsverbots (§ 23 ZVG), wenn sie das Grundstück einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) betrifft und von dem Gläubiger eines Gesellschafters der GbR betrieben wird, der den Anteil des Gesellschafters an der GbR und dessen Auseinandersetzungsanspruch gepfändet hat (Fortführung BGH, 25.02.2010 - V ZB 92/09, IBRRS 2010, 1066; IMRRS 2010, 0710).*)
VolltextIMRRS 2016, 1422
OLG Rostock, Beschluss vom 22.08.2016 - 3 W 53/16
1. Die Betriebspflicht ist eine unvertretbare Handlung, die nach § 888 ZPO zu vollstrecken ist.*)
2. Es steht grundsätzlich der Vollstreckbarkeit einer Betriebspflicht eines Geschäftsbetriebs in Gewerberäumen nicht entgegen, dass es hierfür erforderlich ist, Vertragsbeziehungen zu Mitarbeitern und Lieferanten zu unterhalten, so dass sowohl der Erlass einer einstweiligen Verfügung gerichtet auf die Erfüllung der Betriebspflicht als auch ihre Vollstreckung nach § 888 ZPO in Betracht kommen.*)
3. Eine Vollstreckung nach § 888 Abs. 1 ZPO scheidet vielmehr erst dann aus, wenn dem Vollstreckungsschuldner die Erlangung der Mitwirkungshandlung des Dritten objektiv oder subjektiv eindeutig unmöglich ist. Es muss feststehen, dass der Schuldner erfolglos alle ihm zumutbaren Maßnahmen einschließlich eines gerichtlichen Vorgehens unternommen hat, um den Dritten zu seiner Mitwirkung zu veranlassen, wofür den Vollstreckungsschuldner die Vortrags- und Beweislast trifft.*)
VolltextIMRRS 2016, 1317
OLG München, Beschluss vom 11.05.2016 - 34 Wx 61/16
1. Zur Grundbuchunrichtigkeit nach Eigentumserwerb durch Zuschlag im Weg der Zwangsversteigerung bei einem Vorkaufsrecht "für den ersten Verkaufsfall, für den es nach den gesetzlichen Bestimmungen überhaupt ausgeübt werden kann".*)
2. Ein dingliches Vorkaufsrecht, das "für den ersten Verkaufsfall, für den es nach den gesetzlichen Bestimmungen ausgeübt werden kann" eingeräumt ist, erlischt nicht mit dem Zuschlag in der Zwangsversteigerung.
3. Das Erlöschen eines solchen Vorkaufsrechts kann dem Grundbuchamt nicht durch den Zuschlagsbeschluss nachgewiesen werden (wie BGH, Beschluss vom 21.01.2016 - V ZB 43/15, IMRRS 2016, 0763). Erforderlich ist eine Bewilligung des Berechtigten.
4. Eine rangwahrende Zwischenverfügung nach § 18 Abs. 1 GBO ist nicht zulässig, wenn das Eintragungshindernis nicht rückwirkend beseitigt werden kann.
VolltextIMRRS 2016, 1316
LG Tübingen, Beschluss vom 22.04.2016 - 5 T 72/16
1. Eine (Auflassungs-)Vormerkung ist im Zwangsversteigerungsverfahren wie ein Recht aus Rangklasse 4 des § 10 ZVG zu behandeln.
2. Der (Vor-)Rang verschiedener Rechte bestimmt sich zunächst nach der Rangklasse und nur innerhalb einer Rangklasse nach dem Zeitmoment.
3. Der Zuschlagsbeschluss ist mit Beschwerde nur eingeschränkt prüfbar.
VolltextIMRRS 2016, 1315
LG Potsdam, Urteil vom 29.02.2016 - 4 O 360/14
Unternimmt der Zustellungsvertreter keine sinnvollen, naheliegenden und ihm zumutbaren Möglichkeiten zur Ermittlung des Vertretenen, ist er diesem (hier: dem vormals eingetragene Eigentümer eines zwangsversteigerten Grundstücks) zum Ersatz von Schäden verpflichtet, die ihm auf Grund der während seiner Abwesenheit erfolgten Zwangsversteigerung entstanden sind und entstehen können.
VolltextIMRRS 2016, 1313
BGH, Beschluss vom 12.05.2016 - V ZB 141/15
Ein Termin zur Verkündung der Zuschlagsentscheidung darf nur aus zwingenden Gründen verlegt oder vertagt werden; erhebliche Gründe im Sinne von § 227 Abs. 1 ZPO genügen nicht.
IMRRS 2016, 1310
AG Vaihingen, Beschluss vom 01.03.2016 - K 15/15
1. Zustellungen an einen Zustellungsvertreter nach den Vorschriften der §§ 6, 7 ZVG sind unwirksam, wenn dem Zwangsvollstreckungsgericht (Zwangsversteigerungsgericht) eine Anschrift des Schuldners bekannt ist und an den Schuldner gesandte Schreiben jedenfalls nicht als unzustellbar zurückgelangt sind.
2. Die Mitteilungen, die nach dem Datum der Erkenntniserlangung hätten zugestellt werden können, müssen durch das Vollstreckungsgericht erneut zugestellt werden.
3. Eine Zwangsversteigerung und/oder Zwangsverwaltung ist einzustellen, bis der Zustellungsnachweis der nachzuholenden Zustellungen vorliegt.
VolltextIMRRS 2016, 1314
KG, Beschluss vom 21.04.2009 - 1 W 382/06
1. Der Geschäftswert für die Eintragung des Erstehens als Eigentümer im Grundbuch bemisst sich nach dem Meistgebot, wenn dieses höher als der nach § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzte Verkehrswert ist.*)
2. Der nach § 51 Abs. 2 ZVG festgesetzte Ersatzwert für ein bestehen bleibendes Erbbaurecht ist dem Meistgebot nicht hinzuzurechnen, da der Wert des nicht ablösbaren Erbbaurechts den Verkehrswert des Grundstücks nicht erhöht.*)
VolltextIMRRS 2016, 0772
VG Schwerin, Beschluss vom 20.11.2015 - 4 B 1851/15
1. § 26 ZVG entwertet die eigentumsrechtliche Position des Erwerbers eines zur Zwangsversteigerung beschlagnahmten Grundstücks nach § 903 BGB im Hinblick auf Angriffsmöglichkeiten gegen die (davon nämlich unbeeinflusste) Zwangsversteigerung.*)
2. Selbst eine vor der Beschlagnahme des Grundstücks im Grundbuch eingetragene Auflassungsvormerkung, die zwischenzeitlich zum Vollerwerb geführt hat, vermittelt keine wehrfähige Rechtsposition gegen das eingeleitete Zwangsversteigerungsverfahren.*)
3. Dies gilt auch, wenn sich der Erwerber des Grundstücks mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO gegen die drohende Zwangsversteigerung aus einer öffentlichen Last wehren will.*)
VolltextIMRRS 2016, 0568
AG Reutlingen, Beschluss vom 27.11.2015 - 2 K 61/14
1. Ein krasses Missverhältnis zwischen Grundstückswert und Erlös besteht nicht, wenn das Meistgebot im Versteigerungstermin 92% des Verkehrswertes entspricht.
2. Die Beurkundung eines formungültigen Kaufvertrages zehn Tage nach der Versteigerung, d. h. nach Verlust des Eigentums, stellt keinen Grund für die Aufhebung des Zuschlags dar.
VolltextIMRRS 2016, 0417
BGH, Urteil vom 29.01.2016 - V ZR 285/14
Zahlt der Ersteher des Grundstücks zur Ablösung einer in der Zwangs- oder Teilungsversteigerung bestehen gebliebenen Grundschuld eine unter deren Nennbetrag liegenden Summe, darf der Grundschuldgläubiger die Löschung der Grundschuld, die ihm in Höhe des restlichen Nennbetrags weiterhin zusteht, ohne eine entsprechende Vereinbarung mit dem Sicherungsgeber nicht bewilligen (Abgrenzung zu dem Urteil BGH, 04.02.2011 - V ZR 132/10, IBRRS 2011, 1238; IMRRS 2011, 0872; BGHZ 188, 186 Rn. 13).*)
VolltextOnline seit 2013
IMRRS 2013, 2474BGH, Beschluss vom 22.10.2013 - VIII ZR 214/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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