Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
6131 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IMRRS 2006, 1720BayObLG, Beschluss vom 29.08.2002 - 2Z BR 74/02
Der Tatrichter hat zu würdigen, ob andere Wohnungseigentümer durch eine bauliche Veränderung, insbesondere durch die Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage, über das zulässige Maß hinaus beeinträchtigt werden.*)
VolltextIMRRS 2006, 1719
OLG Köln, Beschluss vom 04.09.2002 - 16 Wx 124/2002
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1717
BayObLG, Beschluss vom 05.09.2002 - 2Z BR 130/01
Dem Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Beseitigung einer ihn beeinträchtigenden baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums kann der den Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegenstehen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1716
BayObLG, Beschluss vom 05.09.2002 - 2Z BR 76/02
Wandelt der kein Wohnungseigtentum verkörpernder Bauträger das Schaufenster eines Teileigentums in eine Eingangstür um, so kann jeder Wohnungseigentümer, sofern aus der Gemeinschaftsordnung keine Duldungspflicht folgt, einen Anspruch auf Beseitigung und Herstellung des ursprünglichen Zustands gegen den Bauträger gerichtlich geltend machen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1714
OLG Köln, Urteil vom 10.09.2002 - 24 U 32/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1713
OLG Köln, Beschluss vom 11.09.2002 - 16 Wx 128/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1712
BayObLG, Beschluss vom 12.09.2002 - 2Z BR 21/02
Fehlt es an dem notwendigen Eigentümerbeschluss oder Verwalterzustimmung, so kann ein Wohnungseigentümer verlangen, das eigenmächtige Veränderungen rückgängig gemacht werden, unabhängig davon, ob es sich um bauliche Veränderungen handelt, die den anderen Wohnungseigentümer in seinen Rechten über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1711
BayObLG, Beschluss vom 12.09.2002 - 2Z BR 64/02
Sind nach der die Gemeinschaftsordnung einer Eigentumswohnanlage die Kosten der Erneuerung der Tiefgarage, an der Nutzungsrechte bestehen, von den Nutzungsberechtigten allein zu tragen, so gilt diese Regelung auch für die Kosten für die Erneuerung des Tors und der Beleuchtung der Tiefgarage.*)
VolltextIMRRS 2006, 1708
KG, Beschluss vom 18.09.2002 - 24 W 199/02
1. Übernimmt der Schuldner in einem Prozessvergleich die Vornahme bestimmter Mängelbeseitigungsmaßnahmen zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, kann der Streit um die Erfüllung nicht im Vollstreckungsverfahren ausgetragen werden, wenn die Beweismittel nicht liquide sind, sondern die Einholung eines Sachverständigengutachtens erforderlich ist.*)
2. Der Erfüllungseinwand kann auch dann nicht im Vollstreckungsverfahren abschließend beurteilt werden, wenn die Parteien darüber streiten, ob die in dem Prozessvergleich vom Schuldner übernommene Verpflichtung sich nur auf die Durchführung bestimmter Mängelbeseitigungsmaßnahmen erstreckt oder auf die Herbeiführung eines bestimmten Gewährleistungserfolges gerichtet ist.*)
VolltextIMRRS 2006, 1707
BayObLG, Beschluss vom 18.09.2002 - 2Z BR 39/02
Der Durchsetzung des Anspruchs eines Wohnungseigentümers auf erstmalige Herstellung eines dem Aufteilungsplan und den Bauplänen entsprechenden Zustands können Gründe unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben entgegenstehen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1706
OLG Köln, Beschluss vom 20.09.2002 - 16 WX 34/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1696
OLG Hamburg, Beschluss vom 18.10.2002 - 2 Wx 117/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1695
OLG Hamm, Beschluss vom 21.10.2002 - 15 W 77/02
1) Im Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer ist das aus § 14 Nr. 1 WEG fließende Rücksichtnahmegebot die Grundlage für die Interessenabwägung der Beteiligten im Hinblick darauf, welche Abstände Anpflanzungen zur Grenze einer Sondernutzungsfläche einzuhalten haben.*)
2) Im Rahmen dieser Abwägung können die Vorschriften des landesrechtlichen Nachbarrechtsgesetzes im Sinne einer Mindestvorgabe wertend einbezogen werden.*)
3) Die materielle Ausschlußfrist des § 47 NachbG NW findet im Verhältnis der Wohnungseigentümer keine Anwendung. Ein Beseitigungsanspruch kann vielmehr nur aufgrund des bundesrechtlichen Rechtsinstituts der Verwirkung (§ 242 BGB) ausgeschlossen sein.*)
VolltextIMRRS 2006, 1691
BayObLG, Beschluss vom 31.10.2002 - 2Z BR 94/02
Gegen Wohngeldansprüche kann regelmäßig nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufgerechnet werden.*)
VolltextIMRRS 2006, 1688
OLG Hamburg, Beschluss vom 06.11.2002 - 2 Wx 59/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1687
BayObLG, Beschluss vom 14.11.2002 - 2Z BR 113/02
Von einem gewerbsmäßig tätigen Verwalter als Verfahrensbevollmächtigter von Wohnungseigentümern, kann die Kenntnis der formellen Voraussetzungen der sofortigen Beschwerde erwartet werden.*)
VolltextIMRRS 2006, 1686
OLG München, Urteil vom 15.11.2002 - 21 U 2401/01
1. Zur Frage der Anpassung der Vergütung aus einem Grundstücksverwertungsvertrag und des Kaufpreises aus einem Kaufvertrag über Wohnungen aufgrund geringerer Wohnflächen als in einer Wohnflächenaufstellung angegeben (hier Anpassung abgelehnt).*)
2. Zur Frage von Schadensersatzansprüchen aus positiver Vertragsverletzung eines Grundstücksverwertungsvertrages über Wohnungen wegen Verschweigens einer behördlichen Auflage zur Anbringung einer Feuerleiter.*)
VolltextIMRRS 2006, 1684
OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.11.2002 - 20 W 216/02
Gegenüber einer Geschäftswertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren, die das mit der Hauptsache befasste Landgericht trifft, ist die unbefristete, zulassungsfreie Erstbeschwerde gegeben. Im Streit mit dem Verwalter über eine Kündigung des Verwaltervertrages bzw. einen Abberufungsbeschluss ist die dem Verwalter (noch) zustehende Vergütung für den Geschäftswert maßgeblich. Liegt diese unter 25.000,00 EUR, kommt eine Ermäßigung nach § 48 Abs. 3 Satz 2 WEG noch nicht in Betracht.*)
VolltextIMRRS 2006, 1681
BayObLG, Beschluss vom 04.12.2002 - 2Z BR 40/02
1. Eine Entscheidung wird in Wohnungseigentumssachen nicht aufgrund der mündlichen Verhandlung gefällt. Deswegen müssen an der Entscheidung nicht alle Richter mitwirken, die der mündlichen Verhandlung beiwohnen.*)
2.Eine im Aufteilungsplan vorgesehene, aber noch nicht hergestellte Wand samt Tür, kann der Wohnungseigentümer errichten.*)
3.Stimmt ein Wohnungseigentümer einer baulichen Veränderung zu, sind er und sein Rechtsnachfolger regelmäßig an die Zustimmung gebunden.*)
VolltextIMRRS 2006, 1680
BayObLG, Beschluss vom 05.12.2002 - 2Z BR 118/02
Die inhaltliche Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs obliegt dem Tatrichter. Das Rechtsbeschwerdegericht ist auf eine Rechtsfehlerprüfung der Auslegung beschränkt.*)
VolltextIMRRS 2006, 1679
BayObLG, Beschluss vom 05.12.2002 - 2Z BR 73/02
Wird das herrschende Grundstück einer Grunddienstbarkeit mit einem Grundstück vereinigt, so erstreckt sich die Berechtigung aus der Grunddienstbarkeit formal auf das Gesamtgrundstück aber die Ausübung beschränkt sich auf das ursprünglich herrschende Grundstück.*)
VolltextIMRRS 2006, 1676
OLG Celle, Beschluss vom 13.03.2006 - 4 W 2/06
Dem zum Zeitpunkt der Einlegung der (weiteren) sofortigen Beschwerde als Wohnungsverwalter bereits ausgeschiedenen Verfahrensbeteiligten fehlt im Beschlussverfahren nach § 43 WEG die Beschwerdebefugnis i.S.d. §§ 20, 29 Abs. 4 FGG, soweit das Interesse des früheren Verwalters an der Durchführung des Rechtsmittels nur darin bestehen kann, die Abwehr gegen ihn aus seiner früheren Verwaltertätigkeit gegen evtl. herrührender Regressansprüche vorzubereiten.*)
VolltextIMRRS 2006, 1674
OLG Schleswig, Beschluss vom 13.01.2004 - 9 W 5/04
Vertritt ein Rechtsanwalt die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft in einem Rechtsstreit, kann er den Mehrvertretungszuschlag gemäß § 6 BRAGO verlangen. Die Grundsätze über die Parteifähigkeit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind auf Wohnungseigentümergemeinschaften nicht anwendbar.*)
VolltextIMRRS 2006, 1672
BayObLG, Beschluss vom 12.12.2002 - 2Z BR 117/02
1.Die Vorschusspflicht für Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums und der Verwaltung wird nur durch den Beschluss der Wohnungseigentümer über den Gesamtwirtschaftsplan und die Einzelwirtschaftspläne begründet.*)
2.Die Wohnungseigentümer dürfen mehrheitlich über die Fortgeltung des Wirtschaftsplans bis zur Beschlussfassung über den nächsten Wirtschaftsplan beschließen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1671
BayObLG, Beschluss vom 12.12.2002 - 2Z BR 112/02
Der Aufteilungsplan muß nicht schon bei der Beglaubigung der Teilungserklärung als Anlage mit beigeheftet sein.*)
VolltextIMRRS 2006, 1670
BayObLG, Beschluss vom 12.12.2002 - 2Z BR 106/02
Das Rechtsmittel wird unzulässig, wenn in einer Wohnungseigentumssache der Antragsteller seinen Antrag soweit zurücknimmt, dass der Wert des Beschwerdegegenstands 750 EUR nicht mehr übersteigt.*)
VolltextIMRRS 2006, 1668
OLG Hamburg, Beschluss vom 13.01.2004 - 2 Wx 102/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1667
OLG Hamm, Beschluss vom 13.03.2006 - 15 W 469/05
1) Ist die Erledigungserklärung des Antragstellers einseitig geblieben und spricht daraufhin das Amtsgericht antragsgemäß durch Beschluss die Erledigung der Hauptsache aus, so beschränkt sich die Beschwer des Antragstellers auf die ihm nachteilige, von ihm mit der sofortigen Beschwerde angegriffene Kostenentscheidung. Die sofortige Beschwerde ist deshalb gem. § 20 a Abs. 1 S. 1 FGG unzulässig.*)
2) Der Grundsatz der Meistbegünstigung kann den Rechtsmittelausschluss aus § 20 a Abs. 1 S. 1 FGG nicht überspielen, auch wenn die Begründung der angefochtenen Entscheidung nicht widerspruchsfrei erscheint.*)
VolltextIMRRS 2006, 1665
BGH, Urteil vom 18.12.2002 - VIII ZR 141/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1660
BayObLG, Beschluss vom 23.12.2002 - 2Z BR 89/02
Die Ordnungsmäßigkeit einer Verwaltungsmaßnahme ist am Gemeinschaftsinteresse zu messen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1658
OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.12.2002 - 17 U 91/02
1. Die unterbliebene Einräumung eines Alleinbenutzungsrechts an Kfz-Stellplätzen ist nicht als Sachmangel i.S. von §§ 459, 463 BGB a.F. einzustufen. Vielmehr begründet das Fehlen der ausschließlichen Nutzungsberechtigung eine Rechtsmängelhaftung gem. §§ 434, 437 BGB a.F.*)
2. Ein Anspruch aus culpa in contrahendo ist durch die Vorschriften der §§ 440 Abs. 1, 325, 326 Abs. 1 BGB a.F. nicht ausgeschlossen.*)
3. Zur Berechnung des negativen Interesses, wenn der Geschädigte an einem Vertrag festhalten will, obwohl dieser infolge der Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten zu ungünstigen Bedingungen zustande gekommen ist.*)
VolltextIMRRS 2006, 1656
BayObLG, Beschluss vom 15.01.2004 - 2Z BR 240/03
Legt der Verwalter der Einladung zu einer außerordentlichen Eigentümerversammlung mit dem Tagesordnungspunkt seiner Abberufung aus wichtigem Grund ein Schreiben seines Verfahrensbevollmächtigten an ihn bei, in dem der Verwaltungsbeiratsvorsitzende als "klassisch psychologischer Fall" bezeichnet wird, kann dies geeignet sein, das Vertrauensverhältnis zwischen dem Verwalter und dem Verwaltungsbeirat zu zerstören, und zu einer vorzeitigen Abberufung berechtigen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1655
OLG Köln, Beschluss vom 19.01.2004 - 16 Wx 21/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1654
OLG Bremen, Beschluss vom 09.01.2003 - 3 W 25/02
Ob eine der in § 43 WEG aufgeführten Streitigkeiten vorliegt, ist anhand des vom Antragsteller zur Entscheidung gestellten Begehrens zu ermitteln, z.B. nach Auswahl der Verfahrensgegner, der Formulierung des Antrags und seiner Begründung.*)
VolltextIMRRS 2006, 1653
OLG Hamburg, Beschluss vom 19.01.2004 - 2 Wx 61/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1650
OLG Schleswig, Beschluss vom 16.01.2003 - 2 W 139/02
Zu den Voraussetzungen einer rechtzeitigen Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1649
OLG Hamm, Beschluss vom 16.01.2003 - 23 W 381/02
1.*)
Beauftragen Wohnungseigentümer ihren Hausverwalter mit der Prozeßführung, so kommt die Erstattung allein solcher Aufwendungen des Hausverwalters in Betracht, die ansonsten bei den Wohnungseigentümern selbst angefallen und ihnen nach § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO zu ersetzen wären.*)
2.*)
Die Tätigkeit der eigenen Prozeßführung braucht der kostentragungspflichtige Gegner grundsätzlich nicht zu entschädigen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1641
OLG Schleswig, Beschluss vom 04.11.1999 - 2 W 163/99
Das Wohnungseigentumsgericht ist als Vollstreckungsgericht zuständig, wenn aus einem Unterlassungstitel in einer Wohnungseigentumssache vollstreckt weren soll.*)
VolltextIMRRS 2006, 1630
BayObLG, Beschluss vom 05.01.2000 - 2Z BR 163/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1622
OLG Hamburg, Beschluss vom 26.01.2000 - 2 Wx 71/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1619
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2000 - 3 Wx 448/99
1. Ist der Verwalter durch Eigentümerbeschluss im Wege der gewillkürten Verfahrensstandschaft zur gerichtlichen Geltendmachung von Wohngeld ermächtigt, so ist er auch nach seinem Ausscheiden aus dem Verwalteramt als legitimiert anzusehen, ein anhängiges Verfahren bis zum Abschluss fortzuführen, sofern die Gemeinschaft die Ermächtigung nicht widerruft.*)
2. Der unangefochten gebliebene Mehrheitsbeschluss, wonach Hausgelder ab Verzug mit 8 % zu verzinsen sind, ist - da nicht nichtig - für die Beteiligten wirksam und bindend.*)
VolltextIMRRS 2006, 1618
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.02.2000 - 3 Wx 31/00
Soll an baulich selbständigen Garagen Sondereigentum begründet werden, sind dem Grundbuchamt mit dem Eintragungsantrag wegen des Bestimmtheitsgrundsatzes im Sachen- und Grundbuchrecht auch für diese Gebäudeteile die in § 7 Abs. 4 WEG genannten Unterlagen vorzulegen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1616
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.02.2000 - 3 Wx 340/99
Ein Zeitraum von knapp 6 Jahren seit der Möglichkeit, die Unterlassung der zweckwidrigen Nutzung von Keller-/Hobbyräumen zu Wohnzwecken geltend zu machen, reicht zur Annahme einer Verwirkung jedenfalls nicht aus, solange der Nutzer keinerlei Umstände vorgebracht hat, die darauf schließen lassen, dass und auf welche Weise er sich - etwa in Form von Vermögensdispositionen oder wirtschaftlichen Investitionen darauf eingerichtet hat, von Ansprüchen auf Unterlassung dieser Nutzung verschont zu werden bzw. zu bleiben.*)
VolltextIMRRS 2006, 1612
BayObLG, Beschluss vom 17.02.2000 - 2Z BR 180/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1604
OLG Köln, Beschluss vom 07.06.2006 - 16 Wx 241/05
Wohnungseigentümer haben grundsätzlich ein Recht auf Einsichtnahme in die Unterlagen des Verwalters. Allerdings hat die Einsichtnahme in den Geschäftsräumen des Verwalters zu erfolgen. Das gilt auch dann, wenn das Verhältnis zwischen Wohnungseigentümer und Verwalter durch verbale Auseinandersetzungen gespannt ist.
VolltextIMRRS 2006, 1603
OLG Köln, Beschluss vom 04.07.2006 - 16 Wx 122/06
Der Betrieb eines Pflegeheimes in einer Eigentumswohnung, die für Wohnzwecke vorgesehen ist, ist zweckbestimmungswidrig, so dass die in der Teilungserklärung vorgesehene Zustimmung des Verwalters zur Ausübung eines gewerblichen Betriebes aus wichtigem Grund versagt werden muss.
VolltextIMRRS 2006, 1602
OLG Köln, Beschluss vom 04.07.2006 - 16 Wx 51/06
1. Die Einräumung eines Sondernutzungsrechts erfordert eine Vereinbarung der Beteiligten.
2. Ist fraglich, ob eine Vereinbarung oder nur ein Beschluss vorliegt, ist eine Auslegung vorzunehmen. Bei der Auslegung ist der Wille der Parteien nach einer endgültigen Regelung sowie die Einbeziehung Dritter zu berücksichtigen.
VolltextIMRRS 2006, 1597
OLG Köln, Beschluss vom 12.05.2006 - 16 Wx 93/06
Ein Beschluss der Wohnungseigentümer über die Bestellung eines Verwaltungsbeirats ist trotz eines Formfehlers nicht für ungültig zu erklären, wenn eindeutig feststeht, dass der Betroffene auch bei ordnungsgemäßem Vorgehen gewählt worden wäre.
VolltextIMRRS 2006, 1596
OLG Köln, Beschluss vom 31.05.2006 - 16 Wx 11/06
Die Anbringung beleuchteter Reklametafeln an der Außenwandfassade einer Wohnungseigentumsanlage stellt eine bauliche Veränderung dar. Diese ist hinzunehmen, wenn sie nicht mit merklichem Lichteinfall und einer Beschränkung der Aussicht der übrigen Wohnungseigentümer verbunden ist und außerdem der ortsüblichen Werbung für Gewerbebetriebe entspricht.
VolltextIMRRS 2006, 1590
BayObLG, Beschluss vom 11.04.2001 - 2Z BR 121/00
Auch wenn sich die Gemeinschaftsordnung mit qualifizierter Mehrheit der Wohnungseigentümer (sogenannte Öffnungsklausel) abändern läßt, kann jedenfalls bei einer Änderung der Zweckbestimmung von Wohnungseigentum der nicht zustimmende Wohnungseigentümer zur Abgabe der erforderlichen Änderungserklärung verklagt werden.*)
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