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Sachgebiet: Wohnungseigentum

6131 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IMRRS 2006, 1790
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 14.02.2001 - 2Z BR 3/01

Ein im gemeinschaftlichen Eigentum stehender Spitzboden, der nur über die darunter liegende im Sondereigentum stehende Wohnung zugänglich ist, darf von der Wohnungseigentümergemeinschaft nur zu gelegentlichen Zwecken genutzt werden.*)

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IMRRS 2006, 1789
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 14.02.2001 - 2Z BR 131/00

Die Jahresabrechnung nach dem WEG hat alle Einnahmen und Ausgaben zu enthalten, unabhängig davon, ob sie zu Recht getätigt wurden.*)

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IMRRS 2006, 1788
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 14.02.2001 - 2Z BR 117/00

Soll im Zusammenhang mit der Renovierung eines Flachdaches das Gebäude zur Schaffung von Wohn- oder Nutzraum aufgestockt werden, liegt eine bauliche Veränderung vor.*)

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IMRRS 2006, 1787
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.02.2001 - 3 Wx 450/00

Hat der teilende Eigentümer den Verwalter in der Teilungserklärung bestellt, so darf er - zwecks Vermeidung des Vorwurfs widersprüchlichen Vehaltens (§ 242 BGB) - diese nicht einerseits unverändert lassen und andererseits konkludent und nach außen nicht verlautbart hiervon abrücken und einen anderen Verwalter bestellen.*)

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IMRRS 2006, 1786
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.02.2001 - 3 Wx 392/00

1. Wird in einer Versammlung mit den Stimmen aller Wohnungseigentümer der in der Teilungserklärung festgelegte Kostenverteilungsschlüssel geändert, so kann darin - ungeachtet der Bezeichnung als Beschluss - eine Vereinbarung liegen.*)

2. Eine Vereinbarung wirkt gegenüber einem Sondernachfolger eines Wohnungseigentümers auch ohne Eintragung, wenn er durch sie begünstigt wird.*)

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IMRRS 2006, 1785
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Hamburg, Beschluss vom 16.02.2001 - 2 Wx 146/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1784
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 16.02.2001 - 16 Wx 4/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1783
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 21.02.2001 - 2Z BR 143/00

Zur Frage der Herabsetzung des Geschäftswerts für ein Verfahren auf Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen.*)

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IMRRS 2006, 1782
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 21.02.2001 - 2Z BR 104/00

Die Beseitigung eines Wintergartens beurteilt sich nach den nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, wenn die wohnungseigentumsrechtlichen Vorschriften über die bauliche Veränderung wirksam abbedungen sind.*)

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IMRRS 2006, 1781
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 21.02.2001 - 2Z BR 142/00

Mit Stimmenmehrheit kann beschlossen werden, ob einzelne Bäume einer baumreichen Wohnanlage gefällt werden dürfen.*)

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IMRRS 2006, 1779
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 23.02.2001 - 2Z BR 36/01

Die Wirksamkeit eines Entlastungsbeschlusses hängt nicht davon ab, dass der Verwalter die Wohnungseigentümer über mögliche Schadensersatzansprüche belehrt hat, die gegen ihn zu richten wären.*)

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IMRRS 2006, 1776
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 26.02.2001 - 2Z BR 14/01

Eine Einzelabrechnung muß den Saldo aus den auf eine Wohnung entfallenden Kosten und den geleisteten Vorauszahlungen ausweisen.*)

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IMRRS 2006, 1775
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 28.02.2001 - 2Z BR 9/01

Hat das Landgericht die Erstbeschwerde als unzulässig verworfen, ist die sofortige weitere Beschwerde unabhängig vom Beschwerdewert zulässig.*)

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IMRRS 2006, 1774
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 28.02.2001 - 13 W 8/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1773
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 28.02.2001 - 16 Wx 10/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1772
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 28.02.2001 - 2Z BR 113/00

Der zivilprozessuale Grundsatz, daß diejenigen Richter entscheiden müssen, die der letzen mündlichen Verhandlung beiwohnten, gilt nicht WE-Verfahren.*)

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IMRRS 2006, 1771
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BGH, Urteil vom 01.03.2001 - III ZR 329/98

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1770
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 02.03.2001 - 2Z BR 88/00

Hat eine Wohnungseigentümerin die Anlage als Bauträgerin erstellt und gegen den Willen der übrigen Wohnungseigentümer die Bestellung ihres Ehemannes zum Verwalter durchgesetzt, kann darin ein Stimmrechtsmissbrauch liegen.*)

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IMRRS 2006, 1769
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 02.03.2001 - 2Z BR 137/00

Die Rechtsmittelbeschwer für die Anfechtung der Entlastung des Verwalters zur Geltendmachung möglicher Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümer bemißt sich nach dem auf den anfechtenden Wohnungseigentümer entfallenden Teil des Gesamtschadens.*)

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IMRRS 2006, 1767
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 02.03.2001 - 2Z BR 16/01

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Verwalter Unterlassung der von einem Wohnungseigentümers an seiner Tätigkeit geübten Kritik verlangen kann.*)

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IMRRS 2006, 1766
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 02.03.2001 - 2Z BR 127/00

1. § 265 ZPO gilt auch im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren.*)

2. Die Wohnungseigentümer sind zur Duldung verpflichtet, wenn ein Wohnungseigentümer aufgrund eines Eigentümerbeschlüsse Anpflanzungen auf dem ihm nicht zur Sondernutzung zugewiesenen Grundstücksteil zu entfernen hat. verpflichtet.*)

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IMRRS 2006, 1764
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 08.03.2001 - 2Z BR 115/00

Entsprechend den für die Abberufung eines Verwalters geltenden Grundsätzen liegt ein gegen seine Wiederbestellung sprechender wichtiger Grund vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit ihm nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist*)

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IMRRS 2006, 1763
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 08.03.2001 - 2Z BR 30/01

Die Rechtsmittelbeschwer über die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über den Einbau von Warmwasserzählern hängt von den anteiligen Einbaukosten des anfechtenden Wohnungseigentümers ab.*)

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IMRRS 2006, 1761
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 13.03.2001 - 2Z BR 23/01

Nach Ansicht des 2. Zivilsenates ist im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit über befristete Rechtsmittel zu belehren. Andernfalls ist bei Fristversäumnis aufgrund der fehlenden Belehrung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (Anfrage wegen beabsichtigter Abweichung von der Rechtsauffassung des 1. und 3. Zivilsenats).*)

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IMRRS 2006, 1760
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Hamburg, Beschluss vom 14.03.2001 - 2 Wx 35/97

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1758
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Hamburg, Beschluss vom 15.03.2001 - 2 Wx 88/97

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1757
WohnungseigentumWohnungseigentum

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2001 - 3 Wx 51/01

1. Ein die Teilungserklärung abändernder Mehrheitsbeschluss über die Verteilung der Bewirtschaftungskosten ist wegen fehlender Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer nichtig (im Anschluss an BGH v. 20.09.2000, NJW 2000, 3500 ff = ZMR 2000, 771 ff). Eine auf einem nichtigen Abänderungsbeschluss beruhende Einzelabrechnung ist "anfechtbar".*)

2. Ein Teileigentümer kann eine Abänderung des in der Teilungserklärung festgelegten Kostenverteilungsschlüssels nicht verlangen, auch wenn sein Teileigentum nicht zu Wohnzwecken genutzt werden darf, bei der Festsetzung der Bewirtschaftungskosten aber wie Wohnungseigentum berücksichtigt wird.*)

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IMRRS 2006, 1756
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 19.03.2001 - 16 Wx 35/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1755
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 20.03.2001 - 2Z BR 101/00

Einzelne unselbständige Elemente der Jahresabrechnung können zum Gegenstand eines Eigentümerbeschlusses gemacht werden.*)

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IMRRS 2006, 1753
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Brandenburg, Urteil vom 22.03.2001 - 5 U 65/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1751
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 22.03.2001 - 2Z BR 20/01

Die Wohnungseigentümer können verlangen, dass auf der Balkonbrüstung keine Blumenkästen angebracht werden dürfen, wenn das Sondernutzungsrecht an einer Dachterrasse unter dem Vorbehalt steht, dass auf eine einheitliche Gestaltung des Gesamtgrundstücks zu achten ist.*)

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IMRRS 2006, 1748
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 28.03.2001 - 2Z BR 18/01

In Wohnungseigentumssachen können selbständige Beweisverfahren durchgeführt werden.*)

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IMRRS 2006, 1747
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 28.03.2001 - 16 Wx 177/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1746
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 28.03.2001 - 2Z BR 52/00

Läßt sich wegen eines Defekts des Meßgeräte der Heizenergie- oder Warmwasserverbrauch nur schätzen, ist die Jahresabrechnung nur dann nicht ordnungsgemäß, wenn sich die Schätzung als grob unrichtig erweist.*)

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IMRRS 2006, 1745
WohnungseigentumWohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 28.03.2001 - 2Z BR 31/01

Auch bei großen Wohnungseigentümergemeinschaften sind als Gläubiger einer Zwangshypothek alle Wohnungseigentümer konkret mit ihren persönlichen Daten zu bezeichnen.*)

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IMRRS 2006, 1744
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 28.03.2001 - 2Z BR 138/00

Stellplatzverlegungen setzen sowohl eine schuldrechtlichen als auch eine dingliche Einigung aller Wohnungseigentümer voraus, wobei die dingliche Einigung formfrei möglich ist.*)

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IMRRS 2006, 1743
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Hamm, Beschluss vom 02.04.2001 - 13 W 8/01

1.*)

§ 270 Abs. 3 ZPO gilt auch bezüglich der Einhaltung einer gerichtlich angeordneten Klagefrist gem. § 494 a Abs. 1 ZPO.*)

2.*)

Der Kläger ist nicht verpflichtet von sich aus den Gerichtskostenvorschuss bei Klageeinreichung einzuzahlen, um ein demnächstige Zustellung i.S. des § 270 Abs. 3 ZPO herbeizuführen; er darf die Anforderung des Gerichtskostenvorschusses abwarten.*)

Bleibt die gerichtliche Anforderung des Gerichtkostenvorschusses innerhalb angemessener Zeit aus, muss der Kläger tätig werden.*)

Für die Beurteilung des angemessenen Zeitraums gibt es keine feste Zeitspanne; es kommt vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls an.*)

3.*)

Der Kläger handelt nicht vorwerfbar, wenn er innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der gerichtlichen Anforderung den Gerichtskostenvorschuss einzahlt.*)

4.*)

Die Erhebung der Klage bei einem sachlich oder örtlich unzuständigen Gericht wirkt im Rahmen des § 494 a ZPO fristwahrend.*)

5.*)

Der Wert des selbständigen Beweisverfahrens bestimmt sich nach dem Hauptsachewert.*)

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IMRRS 2006, 1740
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 02.04.2001 - 16 Wx 7/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1739
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.04.2001 - 3 Wx 332/00

Die Rechtskraft einer Entscheidung, in deren Rahmen als Vorfrage festgestellt wird, ein bestimmter Beschluss der Wohnungseigentümer sei gültig und für die Beteiligten bindend, steht einem späteren Antrag auf Feststellung, von dem betreffenden Beschluss "könne keine Rechtswirkung ausgehen", nicht entgegen.*)

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IMRRS 2006, 1736
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 04.04.2001 - 2Z BR 11/01

Teilt ein Eigentümer seine Wohnung zur Vermietung an zwei verschiedene Personen in zwei Wohnungen auf, werden bei den Aufzugskosten zwei Wohnungen berücksichtigt, sofern der Kostenverteilungsschlüssel an die Anzahl der Wohnungen knüpft.*)

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IMRRS 2006, 1735
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 04.04.2001 - 2Z BR 2/01

Sachentscheidungen im Wohnungseigentumsverfahren unterliegen der materiellen Rechtskraft gemäß § 45 Abs. 2 WEG ebenso wie Urteile im Zivilprozeß.*)

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IMRRS 2006, 1734
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 04.04.2001 - 2Z BR 13/01

Ein von den Wohnungseigentümern bestandskräftig gefaßter Beschluß, daß bestimmte Teileigentumseinheiten entgegen der Kostenverteilungsreglung in der Gemeinschaftsordnung mit einer einmaligen Sonderumlage wegen erhöhten Wasserverbrauchs herangezogen werden sollen, ist als vereinbarungswidriger Beschluß nicht nichtig (wie BGH NJW 2000, 3500).*)

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IMRRS 2006, 1733
WohnungseigentumWohnungseigentum

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.04.2001 - 3 Wx 7/01

1. Im Rahmen ihrer Beschlusskompetenz können die Wohnungseigentümer bezüglich der Zahlung der Wohngelder "Sammelüberweisungen" verbieten und Einzelüberweisungen unter Angabe der Wohnung, für welche die Zahlung geleistet wird, verlangen.*)

2. Zur Frage einer hinreichenden Bezeichnung der Tagesordnungspunkte und vorgesehenen Beschlussfassungen in der Einladung zur Versammlung der Wohnungseigentümer.*)

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IMRRS 2006, 1732
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 04.04.2001 - 2Z BR 141/00

Dürfen Tiefgaragenstellplätze nach der Gemeinschaftsordnung mit Drahtgitter abgegrenzt werden, so müssen Schwierigkeiten beim Ein- und Aussteigen grundsätzlich in Kauf genommen werden.*)

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IMRRS 2006, 1731
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

KG, Beschluss vom 09.04.2001 - 24 W 6844/00

1. Der Gläubiger eines Abrechnungsguthabens aus der Jahresabrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft hat Auszahlungsansprüche nur gegen die Gemeinschaft, aber nicht gegen einzelne Miteigentümer. Das gilt erst Recht, wenn bei einzelnen Wohnungseigentümern, die der Gemeinschaft Wohngeld schulden. Ausfälle zu befürchten sind, die erst nach endgültigem Ausfall umgelegt werden dürfen (vgl. BGHZ 108, 44 = NJW 1989, 3018).*)

2. Stehen der Gemeinschaft aus einer konkret abgerechneten Wirtschaftsperiode einerseits Nachforderungen gegen einzelne Miteigentümer zu, während sie andererseits einem oder mehreren Miteigentümern Abrechnungsguthaben schuldet, kann die Verpflichtung der Gemeinschaft zur Mitwirkung an der Realisierung der Abrechnungsguthaben nur darin bestehen, dass entweder der Verwalter zum Einzug der Nachzahlungsbeträge und zur anschließenden Auskehrung der Guthaben veranlasst wird oder dem Guthabengläubiger hinsichtlich der Nachzahlungsbeträge die Einziehungsermächtigung zu Gunsten der Gemeinschaftskasse übertragen wird, nicht aber zur direkten Einziehung an sich selbst (Ergänzung zu Senat, OLGZ 1993, 301 = NJW-RR 1993, 338 = WuM 1993, 91 = WE 1993, 51; NJW-RR 1995, 975 = FGPrax 1995, 143 = WE 1995, 213).*)

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IMRRS 2006, 1729
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 01.08.2002 - 2Z BR 132/01

Ein Wohnungseigentümer kann für eigene Bemühungen bei Störungen des Wohnungseigentums keinen Aufwendungsersatz verlangen, wenn seinem Vorgehen ein bestandskräftiger Eigentümerbeschluss entgegensteht und die Voraussetzungen des § 679 BGB nicht vorliegen.*)

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IMRRS 2006, 1728
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.08.2002 - 5 W 93/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1727
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 22.08.2002 - 2Z BR 83/02

Das Gericht ist an die übereinstimmende Erklärung der Erledigung der Hauptsache gebunden.*)

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IMRRS 2006, 1726
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.08.2002 - 5 W 92/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1724
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

OLG Hamburg, Beschluss vom 23.08.2002 - 2 Wx 4/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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