Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
6131 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IMRRS 2006, 1863OLG Köln, Beschluss vom 20.11.2000 - 2 Wx 59/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1861
OLG Köln, Beschluss vom 24.11.2000 - 16 Wx 123/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1859
BayObLG, Beschluss vom 30.11.2000 - 2Z BR 76/00
Tritt ein Sondernachfolger kaufvertraglich in alle Rechte und Pflichten aus der Teilungserklärung ein, gelten für ihn auch die Bestimmungen der Teilungserklärung, die nicht Gegenstand der Grundbucheintragung sind.*)
VolltextIMRRS 2006, 1857
BayObLG, Beschluss vom 30.11.2000 - 2Z BR 81/00
Mehrheitsbeschlüsse über die Errichtung einer Dachterasse sind mangels Einstimmigkeit nur anfechtbar, aber nicht nichtig.*)
VolltextIMRRS 2006, 1856
BayObLG, Beschluss vom 30.11.2000 - 2Z BR 92/00
Ohne Zustimmung der Wohnungseigentümer darf an der Außenmauer keine Parabolantenne (Satellitenantenne) angebracht werden, wenn eine Wohnanlage über einen Kabelanschluß verfügt.*)
VolltextIMRRS 2006, 1855
OLG Köln, Beschluss vom 01.12.2000 - 16 Wx 153/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1854
BayObLG, Beschluss vom 18.12.2000 - 5Z RR 570/99
1) Die in Art. 6 und 7 BayBO geregelten Abstandsflächen sind Schutzgesetze im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB.*)
2) Ist der quasinegatorische nachbarrechtliche Beseitigungsanspruch als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB dem öffentlichen Recht entlehnt, bestimmt sich dessen Anwendungsbereich ebenfalls nach öffentlichem Recht.*)
VolltextIMRRS 2006, 1853
OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.12.2000 - 20 W 414/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1852
OLG Köln, Beschluss vom 05.12.2000 - 16 Wx 121/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1851
BayObLG, Beschluss vom 06.12.2000 - 3Z BR 297/00
Der Verzicht auf ein Rechtsmittel gegen die Geschäftswertfestsetzung erster Instanz ist für eine Beschwerde gegen die Geschäftswertfestsetzung zweiter Instanz nicht bindend.*)
VolltextIMRRS 2006, 1850
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.12.2000 - 3 Wx 400/00
Der vermietende Wohnungseigentümer, der seinem Mieter eigenmächtig beeinträchtigende bauliche Veränderungen (hier: Einbau von Dachflächenfenstern) gestattet, ist nicht nur Zustandsstörer, sondern als (mittelbarer) Handlungsstörer zur Beseitigung der Eigentumsbeeinträchtigung und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verpflichtet.*)
VolltextIMRRS 2006, 1848
BayObLG, Beschluss vom 06.12.2000 - 2Z BR 103/00
Ist kurz vor Ablauf der Anfechtungsfrist die Niederschrift über die Versammlung immer noch nicht zugegangen, dürfen vorsorglich alle Eigentümerbeschlüsse angefochten werden.*)
Im Beschlußanfechtungsverfahren darfdie Fortführung des Verfahrens nicht davon abhängen, daß die Kostenvorschüsse bezahlt werden.*)
Wegen der Amtsermittlungspflicht darf der Antrag, einen Eigentümerbeschluß für ungültig zu erklären nicht schon deshalb abgewiesen werden, weil er nicht begründet wurde.*)
VolltextIMRRS 2006, 1847
BayObLG, Beschluss vom 06.12.2000 - 3Z BR 333/00
§ 20 Abs. 2 KostO ist beim Ankaufsrecht, das in der Kostenordnung nicht ausdrücklich erwähnt wird, jedenfalls dann entsprechend anzuwenden, wenn das Ankaufsrecht in seiner konkreten Ausgestaltung mit den in der Vorschrift genannten Rechten vergleichbar ist.*)
VolltextIMRRS 2006, 1846
BayObLG, Beschluss vom 06.12.2000 - 2Z BR 89/00
Soll Teileigentum in ein Wohnungseigentum oder umgekehrt umgewandelt werden, müssen alle Wohnungs- und Teileigentümer mitwirken.*)
VolltextIMRRS 2006, 1842
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2000 - 3 Wx 265/00
Ein ausländischer Wohnungseigentümer, dem der vorhandene Kabelanschluss den Empfang nur eines Programms in seiner Landessprache ermöglicht, kann grundsätzlich auch dann die Zustimmung der Miteigentümer zur Anbringung einer Satellitenanlage verlangen, wenn in der ihm beim Erwerb seines Wohnungseigentums bekannten Teilungserklärung die Anbringung privater Antennenanlagen am gemeinschaftlichen Eigentum untersagt ist, es sei denn, die gebotene Abwägung der beiderseitigen Interessen ergebe ein überwiegendes Interesse der übrigen Wohnungseigentümer.*)
VolltextIMRRS 2006, 1839
BayObLG, Beschluss vom 14.12.2000 - 2Z BR 114/00
Zu einer Balkonverglasung müssen alle Wohnungseigentümer zustimmen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1838
BayObLG, Beschluss vom 14.12.2000 - 2Z BR 106/00
Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann weder klagen noch verklagt werden, weil sie keine eigene Rechtspersönlichkeit ist.*)
VolltextIMRRS 2006, 1837
BayObLG, Beschluss vom 14.12.2000 - 2Z BR 60/00
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist ist grundsätzlich zu gewähren, wenn bei normaler Postlaufzeit die Rechtsmittelschrift rechtzeitig eingegangen wäre*)
Die in der Bayerischen Bauordnung geregelten Abstandsflächen genießen nachbarschützende Wirkung.*)
VolltextIMRRS 2006, 1836
BGH, Beschluss vom 14.12.2000 - V ZB 51/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1835
OLG Köln, Urteil vom 19.12.2000 - 3 U 56/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1834
BGH, Urteil vom 20.12.2000 - XII ZR 75/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1833
BayObLG, Beschluss vom 20.12.2000 - 2Z BR 61/00
Nichtig ist ein Mehrheitsbeschluß zur Abänderung der in der Gemeinschaftsordnung enthaltene Kostenverteilungsregelung.(Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats und Anschluß an BGH NJW 2000, 3500).*)
VolltextIMRRS 2006, 1832
BayObLG, Beschluss vom 21.12.2000 - 2Z BR 135/00
In einem Wohnungseigentumsverfahren unterliegt der amtsgerichtliche Beschluß, Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des Antragstellers durch Vorlage eines nervenfachärztlichen Gutachtens auszuräumen, nicht der Anfechtung.*)
VolltextIMRRS 2006, 1831
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2000 - 3 Wx 378/00
1. Geht die Wohnungseigentümergemeinschaft davon aus, das Wirtschaftsjahr umfasse jeweils den Zeitraum vom 1. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des Folgejahres und erstellt der Verwalter entsprechende Abrechnungen, so rechtfertigt dies ohne weitere Anhaltspunkte nicht den Schluss, die Jahresabrechnungen seien nunmehr aufgrund einer allseitigen konkludenten Vereinbarung für diese Zeitspanne und nicht - wie in der Teilungserklärung und im Gesetz (§ 28 Abs. 3 WEG) geregelt - nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres aufzustellen.*)
2.Werden vom Verwalter zur Beschlussfassung über die Jahresabrechnung lediglich Einzelabrechnungen über Nebenkosten vorgelegt und nimmt die Eigentümergemeinschaft diese "Abrechnung" einstimmig an, so kommt dem diesbezüglichen Beschluss bei unterbliebener Anfechtung nicht die Wirkung einer bestandskräftigen Billigung der Jahresabrechnung, geschweige denn einer stillschweigenden Entlastung des Verwalters, zu.*)
VolltextIMRRS 2006, 1830
OLG Köln, Beschluss vom 28.12.2000 - 16 Wx 163/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1829
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.01.2001 - 3 Wx 376/00
Das Beschlußanfechtungsrecht kann verwirkt sein, wenn der Antragsteller zwar den Kostenvorschuss einzahlt, aber trotz gerichtlicher Aufforderung weder eine aktuelle Eigentümerliste noch die ladungsfähige Anschrift des Verwalters mitteilt und das Verfahren erst vier Jahre später weiter betreibt.*)
VolltextIMRRS 2006, 1828
BayObLG, Beschluss vom 05.01.2001 - 2Z BR 125/00
Zur Frage des grundbuchrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes, soweit Sondernutzungsrechte eingeräumt werden.*)
VolltextIMRRS 2006, 1827
BayObLG, Beschluss vom 05.01.2001 - 2Z BR 94/00
Ein Beschwerdegericht kann nur ausnahmsweise eine Sache an das Amtsgericht zurückverweisen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1824
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.01.2001 - 3 Wx 419/00
Ein Eigentümerbeschluss, wonach der Verwalter der Wohnungseigentumsanlage für die ihre Wohnung vermietenden Sondereigentümer den Mietzins einzuziehen hat und diese einen Teil des Mietertrags der Gemeinschaft zur Verfügung stellen müssen, ist wegen unzulässigen Eingriffs in den Kernbereich der Sondereigentumsrechte und somit wegen Fehlens der Beschlusskompetenz nichtig.*)
VolltextIMRRS 2006, 1823
OLG Köln, Urteil vom 11.01.2001 - 12 U 90/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1822
BayObLG, Beschluss vom 11.01.2001 - 2Z BR 145/00
Der amtsgerichtliche Zwischenbeschluß in einem Wohnungseigentumsverfahren, Zweifel an der Verfahrensfähigkeit eines Beteiligten durch Vorlage eines nervenfachärztlichen Gutachtens auszuräumen, unterliegt nicht der Anfechtung.*)
VolltextIMRRS 2006, 1821
OLG Schleswig, Urteil vom 12.01.2001 - 14 U 120/00
Für die Auseinandersetzung einer eheähnlichen Gemeinschaft ist es unerheblich, ob sie den Kaufvertrag über Wohnungseigentum je zur individuellen Hälfte als GbR geschlossen haben oder nicht.*)
SchlHOLG, 14. ZS, Urteil vom 12. Januar 2001, - 14 U 120/00 -*)
VolltextIMRRS 2006, 1820
OLG Köln, Beschluss vom 12.01.2001 - 16 Wx 156/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1818
OLG Köln, Beschluss vom 15.01.2001 - 16 Wx 140/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1817
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.01.2001 - 10 W 118/00
Die Gebührenermäßigung des § 60 Abs. 2 KostO greift nicht ein, wenn der Ehegatte oder ein Abkömmling des eingetragenen Grundstückseigentümers durch Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren das Eigentum erwirbt.*)
OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat Beschluß vom 16. Januar 2001 Az.: 10 W 118/00*)
Anschluß an die Senatsentscheidung vom 22. Dezember 1988, Az.: 10 W 124/88, veröffentlicht in JurBüro 1989, 658; MDR 1989, 366 sowie Rpfleger 1989, 250*)
VolltextIMRRS 2006, 1815
BayObLG, Beschluss vom 18.01.2001 - 2Z BR 64/00
Zur Frage, ob durch Eigentümerbeschluss die Aufstellung beweglicher Werbeträger auf der Gemeinschaftsfläche genehmigt werden können.*)
VolltextIMRRS 2006, 1814
BayObLG, Beschluss vom 18.01.2001 - 2Z BR 65/00
Die Klage auf Mitwirkung bei der erstmaligen Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustands setzt grundsätzlich die vorherige Befassung der Eigentümerversammlung voraus, da diese über Maßnahmen der ordnungsmäßigen Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums zu entscheiden hat (vgl. BGH NJW 2000, 3500/3503).*)
VolltextIMRRS 2006, 1811
BayObLG, Beschluss vom 23.01.2001 - 2Z BR 116/00
Eine Beschwerdeentscheidung im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist in entsprechender Anwendung des § 551 Nr. 7 ZPO zu begründen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1810
BGH, Urteil vom 24.01.2001 - XII ZR 270/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1809
BayObLG, Beschluss vom 24.01.2001 - 2Z BR 112/00
Das Verfahren über die Anfechtung eines früheren Eigentümerbeschlusses zur Verwalterbestellung erledigt sich regelmäßig solange nicht, wie spätere Beschlüsse die früheren bestätigen oder aber der Beschluß über eine neue Verwalterbestellung nicht bestandskräftig ist.*)
VolltextIMRRS 2006, 1807
BayObLG, Beschluss vom 24.01.2001 - 2Z BR 140/00
Der durch Vorlage einer löschungsfähigen Quittung erbrachte Nachweis der Befriedigung läßt sich durch die Beibringung eine Gegenbeweises widerlegen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1803
BayObLG, Beschluss vom 01.02.2001 - 2Z BR 68/00
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Entfernung einer Balkonabtrennung als eine bauliche Veränderung des Gemeinschafteigentums gilt.*)
VolltextIMRRS 2006, 1802
BayObLG, Beschluss vom 01.02.2001 - 2Z BR 105/00
Wirkt der Wohnungseigentümer an der Erlaubnis einer gewerblichen Nutzung mit, in dem er Toiletten für ein Cafe zur Verfügung stellt, kann er später nicht den Betrieb des Cafes verhindern.*)
VolltextIMRRS 2006, 1801
BayObLG, Beschluss vom 01.02.2001 - 2Z BR 136/00
Zur Frage, ob eine Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels beansprucht werden kann, wenn zwischen der Größe der maßgebenden Miteigentumsanteile und der Größe der einzelnen Wohnungen ein Mißverhältnis besteht.*)
VolltextIMRRS 2006, 1800
OLG Köln, Beschluss vom 02.02.2001 - 16 Wx 183/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1799
OLG Köln, Beschluss vom 02.02.2001 - 16 Wx 131/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1796
KG, Urteil vom 08.02.2001 - 8 U 7527/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1793
OLG Hamburg, Beschluss vom 13.02.2001 - 2 Wx 45/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1792
BayObLG, Beschluss vom 14.02.2001 - 2Z BR 90/00
Notariatsakten dürfen in einem Speicherraum aufbewahrt werden, wenn er ein selbständiges Teileigentum bildet.*)
VolltextIMRRS 2006, 1791
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.02.2001 - 3 Wx 460/00
Eine Teilungserklärung, die vorsieht, dass bei Abstimmungen die Mehrheit nach Miteigentumsanteilen und Köpfen zu ermitteln ist, wobei Miteigentümer einer Wohnungseinheit als eine Person angesehen werden, kann nicht dahin ausgelegt werden, dass nur der Wohnungseigentümer, nicht aber der Teileigentümer stimmberechtigt ist.*)
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