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Sachgebiet: Wohnungseigentum

6127 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IMRRS 2006, 1856
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 30.11.2000 - 2Z BR 92/00

Ohne Zustimmung der Wohnungseigentümer darf an der Außenmauer keine Parabolantenne (Satellitenantenne) angebracht werden, wenn eine Wohnanlage über einen Kabelanschluß verfügt.*)

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IMRRS 2006, 1855
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 01.12.2000 - 16 Wx 153/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1854
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 18.12.2000 - 5Z RR 570/99

1) Die in Art. 6 und 7 BayBO geregelten Abstandsflächen sind Schutzgesetze im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB.*)

2) Ist der quasinegatorische nachbarrechtliche Beseitigungsanspruch als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB dem öffentlichen Recht entlehnt, bestimmt sich dessen Anwendungsbereich ebenfalls nach öffentlichem Recht.*)

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IMRRS 2006, 1853
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.12.2000 - 20 W 414/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1852
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 05.12.2000 - 16 Wx 121/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1851
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 06.12.2000 - 3Z BR 297/00

Der Verzicht auf ein Rechtsmittel gegen die Geschäftswertfestsetzung erster Instanz ist für eine Beschwerde gegen die Geschäftswertfestsetzung zweiter Instanz nicht bindend.*)

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IMRRS 2006, 1850
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.12.2000 - 3 Wx 400/00

Der vermietende Wohnungseigentümer, der seinem Mieter eigenmächtig beeinträchtigende bauliche Veränderungen (hier: Einbau von Dachflächenfenstern) gestattet, ist nicht nur Zustandsstörer, sondern als (mittelbarer) Handlungsstörer zur Beseitigung der Eigentumsbeeinträchtigung und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verpflichtet.*)

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IMRRS 2006, 1848
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 06.12.2000 - 2Z BR 103/00

Ist kurz vor Ablauf der Anfechtungsfrist die Niederschrift über die Versammlung immer noch nicht zugegangen, dürfen vorsorglich alle Eigentümerbeschlüsse angefochten werden.*)

Im Beschlußanfechtungsverfahren darfdie Fortführung des Verfahrens nicht davon abhängen, daß die Kostenvorschüsse bezahlt werden.*)

Wegen der Amtsermittlungspflicht darf der Antrag, einen Eigentümerbeschluß für ungültig zu erklären nicht schon deshalb abgewiesen werden, weil er nicht begründet wurde.*)

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IMRRS 2006, 1847
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 06.12.2000 - 3Z BR 333/00

§ 20 Abs. 2 KostO ist beim Ankaufsrecht, das in der Kostenordnung nicht ausdrücklich erwähnt wird, jedenfalls dann entsprechend anzuwenden, wenn das Ankaufsrecht in seiner konkreten Ausgestaltung mit den in der Vorschrift genannten Rechten vergleichbar ist.*)

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IMRRS 2006, 1846
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 06.12.2000 - 2Z BR 89/00

Soll Teileigentum in ein Wohnungseigentum oder umgekehrt umgewandelt werden, müssen alle Wohnungs- und Teileigentümer mitwirken.*)

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IMRRS 2006, 1842
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2000 - 3 Wx 265/00

Ein ausländischer Wohnungseigentümer, dem der vorhandene Kabelanschluss den Empfang nur eines Programms in seiner Landessprache ermöglicht, kann grundsätzlich auch dann die Zustimmung der Miteigentümer zur Anbringung einer Satellitenanlage verlangen, wenn in der ihm beim Erwerb seines Wohnungseigentums bekannten Teilungserklärung die Anbringung privater Antennenanlagen am gemeinschaftlichen Eigentum untersagt ist, es sei denn, die gebotene Abwägung der beiderseitigen Interessen ergebe ein überwiegendes Interesse der übrigen Wohnungseigentümer.*)

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IMRRS 2006, 1839
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 14.12.2000 - 2Z BR 114/00

Zu einer Balkonverglasung müssen alle Wohnungseigentümer zustimmen.*)

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IMRRS 2006, 1838
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 14.12.2000 - 2Z BR 106/00

Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann weder klagen noch verklagt werden, weil sie keine eigene Rechtspersönlichkeit ist.*)

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IMRRS 2006, 1837
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 14.12.2000 - 2Z BR 60/00

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist ist grundsätzlich zu gewähren, wenn bei normaler Postlaufzeit die Rechtsmittelschrift rechtzeitig eingegangen wäre*)

Die in der Bayerischen Bauordnung geregelten Abstandsflächen genießen nachbarschützende Wirkung.*)

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IMRRS 2006, 1836
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BGH, Beschluss vom 14.12.2000 - V ZB 51/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1835
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Urteil vom 19.12.2000 - 3 U 56/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1834
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BGH, Urteil vom 20.12.2000 - XII ZR 75/98

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1833
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 20.12.2000 - 2Z BR 61/00

Nichtig ist ein Mehrheitsbeschluß zur Abänderung der in der Gemeinschaftsordnung enthaltene Kostenverteilungsregelung.(Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats und Anschluß an BGH NJW 2000, 3500).*)

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IMRRS 2006, 1832
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 21.12.2000 - 2Z BR 135/00

In einem Wohnungseigentumsverfahren unterliegt der amtsgerichtliche Beschluß, Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des Antragstellers durch Vorlage eines nervenfachärztlichen Gutachtens auszuräumen, nicht der Anfechtung.*)

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IMRRS 2006, 1831
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2000 - 3 Wx 378/00

1. Geht die Wohnungseigentümergemeinschaft davon aus, das Wirtschaftsjahr umfasse jeweils den Zeitraum vom 1. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des Folgejahres und erstellt der Verwalter entsprechende Abrechnungen, so rechtfertigt dies ohne weitere Anhaltspunkte nicht den Schluss, die Jahresabrechnungen seien nunmehr aufgrund einer allseitigen konkludenten Vereinbarung für diese Zeitspanne und nicht - wie in der Teilungserklärung und im Gesetz (§ 28 Abs. 3 WEG) geregelt - nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres aufzustellen.*)

2.Werden vom Verwalter zur Beschlussfassung über die Jahresabrechnung lediglich Einzelabrechnungen über Nebenkosten vorgelegt und nimmt die Eigentümergemeinschaft diese "Abrechnung" einstimmig an, so kommt dem diesbezüglichen Beschluss bei unterbliebener Anfechtung nicht die Wirkung einer bestandskräftigen Billigung der Jahresabrechnung, geschweige denn einer stillschweigenden Entlastung des Verwalters, zu.*)

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IMRRS 2006, 1830
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 28.12.2000 - 16 Wx 163/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1829
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.01.2001 - 3 Wx 376/00

Das Beschlußanfechtungsrecht kann verwirkt sein, wenn der Antragsteller zwar den Kostenvorschuss einzahlt, aber trotz gerichtlicher Aufforderung weder eine aktuelle Eigentümerliste noch die ladungsfähige Anschrift des Verwalters mitteilt und das Verfahren erst vier Jahre später weiter betreibt.*)

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IMRRS 2006, 1828
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 05.01.2001 - 2Z BR 125/00

Zur Frage des grundbuchrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes, soweit Sondernutzungsrechte eingeräumt werden.*)

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IMRRS 2006, 1827
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 05.01.2001 - 2Z BR 94/00

Ein Beschwerdegericht kann nur ausnahmsweise eine Sache an das Amtsgericht zurückverweisen.*)

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IMRRS 2006, 1824
WohnungseigentumWohnungseigentum

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.01.2001 - 3 Wx 419/00

Ein Eigentümerbeschluss, wonach der Verwalter der Wohnungseigentumsanlage für die ihre Wohnung vermietenden Sondereigentümer den Mietzins einzuziehen hat und diese einen Teil des Mietertrags der Gemeinschaft zur Verfügung stellen müssen, ist wegen unzulässigen Eingriffs in den Kernbereich der Sondereigentumsrechte und somit wegen Fehlens der Beschlusskompetenz nichtig.*)

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IMRRS 2006, 1823
WohnungseigentumWohnungseigentum

OLG Köln, Urteil vom 11.01.2001 - 12 U 90/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1822
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 11.01.2001 - 2Z BR 145/00

Der amtsgerichtliche Zwischenbeschluß in einem Wohnungseigentumsverfahren, Zweifel an der Verfahrensfähigkeit eines Beteiligten durch Vorlage eines nervenfachärztlichen Gutachtens auszuräumen, unterliegt nicht der Anfechtung.*)

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IMRRS 2006, 1821
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Schleswig, Urteil vom 12.01.2001 - 14 U 120/00

Für die Auseinandersetzung einer eheähnlichen Gemeinschaft ist es unerheblich, ob sie den Kaufvertrag über Wohnungseigentum je zur individuellen Hälfte als GbR geschlossen haben oder nicht.*)

SchlHOLG, 14. ZS, Urteil vom 12. Januar 2001, - 14 U 120/00 -*)

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IMRRS 2006, 1820
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 12.01.2001 - 16 Wx 156/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1818
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 15.01.2001 - 16 Wx 140/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1817
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.01.2001 - 10 W 118/00

Die Gebührenermäßigung des § 60 Abs. 2 KostO greift nicht ein, wenn der Ehegatte oder ein Abkömmling des eingetragenen Grundstückseigentümers durch Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren das Eigentum erwirbt.*)

OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat Beschluß vom 16. Januar 2001 Az.: 10 W 118/00*)

Anschluß an die Senatsentscheidung vom 22. Dezember 1988, Az.: 10 W 124/88, veröffentlicht in JurBüro 1989, 658; MDR 1989, 366 sowie Rpfleger 1989, 250*)

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IMRRS 2006, 1815
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 18.01.2001 - 2Z BR 64/00

Zur Frage, ob durch Eigentümerbeschluss die Aufstellung beweglicher Werbeträger auf der Gemeinschaftsfläche genehmigt werden können.*)

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IMRRS 2006, 1814
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 18.01.2001 - 2Z BR 65/00

Die Klage auf Mitwirkung bei der erstmaligen Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustands setzt grundsätzlich die vorherige Befassung der Eigentümerversammlung voraus, da diese über Maßnahmen der ordnungsmäßigen Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums zu entscheiden hat (vgl. BGH NJW 2000, 3500/3503).*)

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IMRRS 2006, 1811
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 23.01.2001 - 2Z BR 116/00

Eine Beschwerdeentscheidung im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist in entsprechender Anwendung des § 551 Nr. 7 ZPO zu begründen.*)

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IMRRS 2006, 1810
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BGH, Urteil vom 24.01.2001 - XII ZR 270/98

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1809
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 24.01.2001 - 2Z BR 112/00

Das Verfahren über die Anfechtung eines früheren Eigentümerbeschlusses zur Verwalterbestellung erledigt sich regelmäßig solange nicht, wie spätere Beschlüsse die früheren bestätigen oder aber der Beschluß über eine neue Verwalterbestellung nicht bestandskräftig ist.*)

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IMRRS 2006, 1807
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 24.01.2001 - 2Z BR 140/00

Der durch Vorlage einer löschungsfähigen Quittung erbrachte Nachweis der Befriedigung läßt sich durch die Beibringung eine Gegenbeweises widerlegen.*)

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IMRRS 2006, 1803
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 01.02.2001 - 2Z BR 68/00

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Entfernung einer Balkonabtrennung als eine bauliche Veränderung des Gemeinschafteigentums gilt.*)

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IMRRS 2006, 1802
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 01.02.2001 - 2Z BR 105/00

Wirkt der Wohnungseigentümer an der Erlaubnis einer gewerblichen Nutzung mit, in dem er Toiletten für ein Cafe zur Verfügung stellt, kann er später nicht den Betrieb des Cafes verhindern.*)

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IMRRS 2006, 1801
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 01.02.2001 - 2Z BR 136/00

Zur Frage, ob eine Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels beansprucht werden kann, wenn zwischen der Größe der maßgebenden Miteigentumsanteile und der Größe der einzelnen Wohnungen ein Mißverhältnis besteht.*)

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IMRRS 2006, 1800
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 02.02.2001 - 16 Wx 183/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1799
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 02.02.2001 - 16 Wx 131/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1796
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

KG, Urteil vom 08.02.2001 - 8 U 7527/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1793
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Hamburg, Beschluss vom 13.02.2001 - 2 Wx 45/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1792
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 14.02.2001 - 2Z BR 90/00

Notariatsakten dürfen in einem Speicherraum aufbewahrt werden, wenn er ein selbständiges Teileigentum bildet.*)

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IMRRS 2006, 1791
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.02.2001 - 3 Wx 460/00

Eine Teilungserklärung, die vorsieht, dass bei Abstimmungen die Mehrheit nach Miteigentumsanteilen und Köpfen zu ermitteln ist, wobei Miteigentümer einer Wohnungseinheit als eine Person angesehen werden, kann nicht dahin ausgelegt werden, dass nur der Wohnungseigentümer, nicht aber der Teileigentümer stimmberechtigt ist.*)

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IMRRS 2006, 1790
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 14.02.2001 - 2Z BR 3/01

Ein im gemeinschaftlichen Eigentum stehender Spitzboden, der nur über die darunter liegende im Sondereigentum stehende Wohnung zugänglich ist, darf von der Wohnungseigentümergemeinschaft nur zu gelegentlichen Zwecken genutzt werden.*)

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IMRRS 2006, 1789
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 14.02.2001 - 2Z BR 131/00

Die Jahresabrechnung nach dem WEG hat alle Einnahmen und Ausgaben zu enthalten, unabhängig davon, ob sie zu Recht getätigt wurden.*)

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IMRRS 2006, 1788
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 14.02.2001 - 2Z BR 117/00

Soll im Zusammenhang mit der Renovierung eines Flachdaches das Gebäude zur Schaffung von Wohn- oder Nutzraum aufgestockt werden, liegt eine bauliche Veränderung vor.*)

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IMRRS 2006, 1787
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.02.2001 - 3 Wx 450/00

Hat der teilende Eigentümer den Verwalter in der Teilungserklärung bestellt, so darf er - zwecks Vermeidung des Vorwurfs widersprüchlichen Vehaltens (§ 242 BGB) - diese nicht einerseits unverändert lassen und andererseits konkludent und nach außen nicht verlautbart hiervon abrücken und einen anderen Verwalter bestellen.*)

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