Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
6131 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IMRRS 2006, 2012OLG Köln, Beschluss vom 16.11.2001 - 16 Wx 221/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2010
BayObLG, Beschluss vom 22.11.2001 - 2Z BR 146/01
Die Entscheidung des Landgerichts als Beschwerdegericht, die weitere Geschäftswertbeschwerde nicht zuzulassen, ist bindend.*)
VolltextIMRRS 2006, 2009
OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.11.2001 - 5 Wx 15/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2007
KG, Beschluss vom 26.11.2001 - 24 W 7/01
Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist bei erheblichen Wohngeldrückständen eines Wohnungseigentümers berechtigt, sowohl gegenüber dem säumigen Wohnungseigentümer wie auch gegenüber dessen Mieter die Versorgung der vermieteten Räume mit Kaltwasser zu sperren.*)
VolltextIMRRS 2006, 2006
KG, Beschluss vom 26.11.2001 - 24 W 20/01
1. Führt eine vom Verwalter ohne Eigentümerbeschluss angeordnete Art der Instandsetzung zu einer individuellen Beeinträchtigung eines Sondereigentümers oder Sondernutzungsberechtigten, hat dieser gegen den Verwalter einen Individualanspruch auf Beseitigung der Störung (hier: Verkleinerung des Pkw-Stellplatzes durch Rohrführung).*)
2. Der Verwalter persönlich kann aber nur auf die durch sein Vorgehen ohne Eigentümerbeschluss verursachten Mehrkosten in Anspruch genommen werden, wenn eine anderweitige Instandsetzung besondere Kosten verursacht hätte und von den Wohnungseigentümern nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung hätte festgelegt werden müssen (hier: Bauarbeiten unter der Fundamentsohle).*)
VolltextIMRRS 2006, 2003
OLG Bamberg, Urteil vom 03.12.2001 - 4 U 142/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1999
OLG Hamburg, Beschluss vom 12.12.2001 - 2 Wx 157/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1996
BayObLG, Beschluss vom 13.12.2001 - 2Z BR 156/01
Eine Hausordnung ist mangels fehlender Bestimmtheit für ungültig zu erklären, als sie den Verwalter verpflichtet, "grobe Verstöße gerichtlich zu ahnden".*)
VolltextIMRRS 2006, 1994
OLG Köln, Beschluss vom 17.12.2001 - 16 Wx 276/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1993
BayObLG, Beschluss vom 19.12.2001 - 2Z BR 167/01
Es ist zulässig, den Zugang zu einem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden, mit Zählereinrichtungen für Strom und Gas versehenen Raum den Wohnungseigentümern nur über den Hausmeister oder die Verwaltungsbeiräte zu ermöglichen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1991
OLG Köln, Beschluss vom 04.01.2002 - 11 W 59/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1985
OLG Köln, Beschluss vom 18.01.2002 - 16 WX 249/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1984
OLG Köln, Beschluss vom 18.01.2002 - 16 Wx 187/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1981
OLG Köln, Beschluss vom 01.02.2002 - 16 Wx 10/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1979
BGH, Beschluss vom 07.02.2002 - IX ZR 359/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1978
OLG Köln, Beschluss vom 08.02.2002 - 16 Wx 6/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1975
BayObLG, Beschluss vom 14.02.2002 - 2Z BR 184/01
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft besitzt keine begrenzte Rechtsfähigkeit.*)
VolltextIMRRS 2006, 1969
OLG Köln, Beschluss vom 28.02.2002 - 16 Wx 30/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1968
BayObLG, Beschluss vom 28.02.2002 - 2Z BR 155/01
Bevor das Landgericht eine sofortige Beschwerde wegen Verfristung verwirft, hat es dem Beschwerdeführer die Möglichkeit zu geben, Stellung zu beiehen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1962
BayObLG, Beschluss vom 07.03.2002 - 2Z BR 186/01
In Wohnungseigentumssachen können in entsprechender Anwendung der §§ 485 - 494,a ZPO selbständige Beweisverfahren durchgeführt werden, da es sich bei den Wohnungseigentumssachen in der Regel um echte Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt (BayObLG NJW-RR 1996, 528 m. w. N.).*)
VolltextIMRRS 2006, 1953
OLG München, Beschluss vom 26.06.2006 - 34 Wx 3/06
1. Unter § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG fällt auch der Antrag, festzustellen, dass ein Eigentümerbeschluss mit einem bestimmten (in der Versammlungsniederschrift protokollierten) Inhalt nicht zustande gekommen ist. Offen bleibt, ob ein solcher Antrag der Monatsfrist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG unterliegt (wie BayObLGZ 1995, 407).*)
2. Ein Antrag auf Ungültigerklärung des in der Niederschrift ausgewiesenen Beschlusses kann im Einzelfall in einen Antrag auf Feststellung, dass ein Beschluss zu diesem Tagesordnungspunkt nicht zustande gekommen ist, umgedeutet werden; er setzt entsprechend § 256 Abs. 1 ZPO ein rechtliches Interesse an der Feststellung voraus.*)
VolltextIMRRS 2006, 1941
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.05.2006 - 14 Wx 50/04
1. Eine in der Teilungserklärung enthaltene Regelung, wonach sich ein Eigentümer in der Wohnungseigentümerversammlung nur durch einen bestimmten Personenkreis vertreten lassen kann, ist grundsätzlich wirksam.*)
2. Den die effektive Ausübung ihres Stimmrechts betreffenden Belangen von nicht dauerhaft in der EU (hier: in den USA) lebenden Wohnungseigentümern ist nur dann Genüge getan, wenn eine der gesetzlichen Mindestfrist von einer Woche entsprechende Frist für die Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung auf zwei Wochen verlängert wird.*)
3. Solange eine Verlängerung der Einberufungsfrist nicht erfolgt ist, können sich nicht dauerhaft in der EU lebende Wohnungseigentümer - trotz dies grundsätzlich nicht zulassender, in der Teilungserklärung enthaltener "Vertreterklausel" - unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben (auch) durch einen Angehörigen eines zur Verschwiegenheit verpflichteten Berufsstandes (z.B. Steuerberater oder Rechtsanwalt) vertreten lassen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1937
BayObLG, Beschluss vom 20.03.2002 - 2Z BR 99/01
Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung auch soweit es um die Vermutung der Echtheit einer mit einer echten Unterschrift versehenen Schrift geht.*)
VolltextIMRRS 2006, 1936
BayObLG, Beschluss vom 20.03.2002 - 2Z BR 168/01
Im Wohnungseigentumsverfahren ist die Hauptsache erledigt, wenn der Antrag des Antragstellers nach der Verfahrenseinleitung durch ein tatsächliches Ereignis gegenstandslos wird und die Fortführung des Verfahrens keinen Sinn mehr macht.*)
VolltextIMRRS 2006, 1932
OLG Hamburg, Beschluss vom 26.03.2002 - 2 Wx 78-102/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1927
BayObLG, Beschluss vom 03.04.2002 - 2Z BR 26/02
Bei der Kostenentscheidung nach Zurücknahme eines Rechtsmittels kommt eine Berücksichtigung der Erfolgsaussicht des zurückgenommenen Rechtsmittels nur ausnahmsweise in Betracht.*)
VolltextIMRRS 2006, 1926
OLG Hamburg, Beschluss vom 04.04.2002 - 2 Wx 91/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1923
BayObLG, Beschluss vom 10.04.2002 - 2Z BR 70/01
1. Durch Beschluß können Wohngeldrückstände eines zahlungsunfähigen Wohnungseigentümers nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 WEG auf alle Wohnungseigentümer umgelegt werden.*)
2. Auch der Eigentümerbeschluß ist ordnungsgemäß, der einen einzelnen Wohnungseigentümer über dessen konkrete finanzielle Leistungsfähigkeit hinaus belastet.*)
VolltextIMRRS 2006, 1915
BFH, Urteil vom 16.05.2002 - V R 4/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1913
BayObLG, Beschluss vom 16.05.2002 - 2Z BR 15/02
Eine Kostenentscheidung kann selbst dann nicht isoliert angefochten werden, wenn die Rechtsbeschwerde darauf gestützt wird, dass ein materiell-rechtlich bestehender Kostenerstattungsanspruch nicht ausreichend berücksichtigt wurde.*)
VolltextIMRRS 2006, 1912
BayObLG, Beschluss vom 23.05.2002 - 2Z BR 33/02
Ein einzelner Verfahrensfehler begründet regelmäßig nicht die Besorgnis der Befangenheit eines Richters.*)
VolltextIMRRS 2006, 1908
OLG Köln, Beschluss vom 24.05.2002 - 16 Wx 84/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1906
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.05.2002 - 14 Wx 91/01
1. Der Verwalter kann nicht wirksam als Vertreter stimmberechtigter Wohnungseigentümer über seine eigene Entlastung abstimmen. Mangels anerer Bestimmung in der Gemeinschaftsordnung kann er aber im Rahmen der ihm erteilten Vollmacht unter der Voraussetzung Untervollmacht erteilen, daß diese nicht mit der Umgehung seines Stimmrechts dienenden Weisungen verbunden ist.*)
2. Die durch einen nicht wirksam Bevollmächtigten erfolgte Stimmabgabe ist unabhängig davon unwirksam, ob sie für einen nicht Stimmberechtigten oder für einen Stimmberechtigten erfolgt.*)
3. Die für mangels wirksamer Untervollmacht nicht ordnungsgemäß vertretene Eigentümer abgegebenen Stimmen sind nicht nur bei der rechnerischen Bestimmung des Abstimmungsergebnisses, sondern auch bei der Ermittlung der Anzahl der für einen Mehrheitsbeschluß erforderlichen Stimmen nicht zu berücksichtigen.*)
4. Die Beschlußfähigkeit ist nicht für die Versammlung insgesamt, sondern für jede einzelne Beschlußfassung getrennt zu beurteilen.*)
5. Die das Gericht im WEG-Verfahren treffende Amtsermittlungspflicht ist nicht schrankenlos, sondern besteht nur im Rahmen des von den Beteiligten Dargelegten.*)
VolltextIMRRS 2006, 1905
OLG Köln, Beschluss vom 06.06.2002 - 16 Wx 97/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1903
OLG Köln, Beschluss vom 10.06.2002 - 16 Wx 105/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1899
BayObLG, Beschluss vom 13.06.2002 - 2Z BR 49/02
Die Entscheidung des Landgerichts, ein Verfahren wegen Richterablehnung an das Amtsgericht zur weiteren Behandlung zurückzugeben, ist nicht anfechtbar.*)
VolltextIMRRS 2006, 1898
OLG Köln, Beschluss vom 17.06.2002 - 16 Wx 73/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1896
OLG Köln, Beschluss vom 19.06.2002 - 16 Wx 48/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1895
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.06.2002 - 3A W 32/02
1. Ist nur ein Teil des Gegenstands eines selbständigen Beweisverfahrens Streitgegenstand in einem anschließenden Hauptsacheverfahren, so sind die auf den nicht identischen Teil entfallenden Kosten des Beweisverfahrens von der Kostengrundentscheidung der Hauptsache nicht erfasst. Gerichtliche Auslagen dieses Beweisverfahrens, die nur den mit dem Hauptsacheverfahren nicht identischen Gegenstand betreffen, werden dort nicht festgesetzt, soweit sie eindeutig abgrenzbar sind. Im übrigen genügt in der Regel eine quotenmäßige Aufteilung.*)
2. Eine identische Streitwertfestsetzung im selbständigen Beweisverfahren und im Hauptsacheverfahren ist ein in der Regel ausreichendes Indiz für eine Identität der Streitgegenstände. Macht aber eine Partei im Kostenfestsetzungsverfahren geltend, konkrete Behauptungen des Beweisverfahrens seien mit der Hauptsache nicht mehr verfolgt worden, so ist dem nachzugehen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1893
BayObLG, Beschluss vom 02.07.2002 - 3Z BR 121/02
Zur Frage, ob die Vollziehung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses im Verfahren der weiteren Beschwerde auszusetzen ist.*)
VolltextIMRRS 2006, 1891
BayObLG, Beschluss vom 04.07.2002 - 2Z BR 46/02
Zur Frage der Auslegung eines Eigentümerbeschlusses, wonach sich ein bestimmter Wohnungseigentümer ab sofort an der Rücklagenbildung zu beteiligen hat.*)
VolltextIMRRS 2006, 1889
KG, Beschluss vom 08.07.2002 - 24 W 344/01
Auch der Teileigentümer, der sein Sondereigentum unbeschränkt gewerblich nutzen darf, kann daraus nicht ableiten, dass die Eigentümergemeinschaft ihm bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums (hier: 315 mm starke Abluftanlage an der Hoffassade bis über das Dach) gestatten müsste, damit er die Gewerbeeinheit intensiver (hier: Gaststätte mit Vollküche) nutzen kann.*)
VolltextIMRRS 2006, 1882
BayObLG, Beschluss vom 25.07.2002 - 2Z BR 63/02
Zwischen dem Eigentümerbeschluss, mit dem ein Beschlussantrag auf Vornahme einer bestimmten Maßnahme abgelehnt wird und dem Eigentümerbeschluss, durch den ein Beschlussantrag, diese Handlung nicht vorzunehmen, angenommen wird, besteht kein Unterschied.*)
VolltextIMRRS 2006, 1881
BayObLG, Beschluss vom 25.07.2002 - 2Z BR 31/02
Führt in einer Wohnungseigentumssache die Rücknahme eines Antrags dazu, daß der Wert des Beschwerdegegenstands 750 Euro nicht mehr übersteigt, wird das Rechtsmittel regelmäßig unzulässig.*)
VolltextIMRRS 2006, 1880
BayObLG, Beschluss vom 25.07.2002 - 2Z BR 53/02
Ob der Geschäftswert hinsichtlich der Verfahrenskosten zu ermäßigen ist, bleibt nicht nur im Beschlussanfechtungsverfahren, sondern in jedem Wohnungseigentumsverfahren nachprüfbar.*)
VolltextIMRRS 2006, 1871
BayObLG, Beschluss vom 13.11.2000 - RE-Miet 1/00
Teilt der Vermieter dem Mieter gemäß § 541b Abs. 2 Satz 1 BGB mit, daß er trotz beabsichtigter Modernisierungsmaßnahmen den Mietzins nicht erhöhen werde, so muß er sich auch nicht zu einer theoretisch möglichen Mietzinserhöhung äußern.*)
VolltextIMRRS 2006, 1869
BayObLG, Beschluss vom 17.11.2000 - 2Z BR 96/00
Soll der Geschäftswert unter dem Interesse aller Beteiligten liegen, so muß er sich nicht allgemein auf den fünffachen Wert des Eigeninteresses eines Beteiligten beschränken.*)
VolltextIMRRS 2006, 1867
BayObLG, Beschluss vom 17.11.2000 - 2Z BR 93/00
Zur Frage wie der Anspruch der Wohnungseigentümer gegen den ausgeschiedenen Verwalter auf Herausgabe von Geldern der Gemeinschaft zu ermitteln ist.*)
VolltextIMRRS 2006, 1866
BayObLG, Beschluss vom 17.11.2000 - 2Z BR 82/00
Ist der Verwalters ermächtigt, Ansprüche der Wohnungseigentümer im eigenen Namen einzuklagen, so kann er sie auch im Namen der Wohnungseigentümer einklagen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1864
BayObLG, Beschluss vom 17.11.2000 - 2Z BR 107/00
Bezieht sich eine Angelegenheit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums nur eine abgeschlossene Gruppe von Wohnungs- oder Teileigentümern, so ist nur diese abstimmungsberechtigt.*)
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