Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
6127 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IMRRS 2006, 2283KG, Urteil vom 05.04.2004 - 8 U 324/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2282
OLG Köln, Beschluss vom 26.05.1999 - 16 Wx 55/99
Aufwendungen eines Gemeinschaftsmitgliedes zu Gunsten der Gemeinschaft*)
Hat ein Gemeinschaftsmitglied Verbindlichkeiten der Gemeinschaft getilgt, so können es die auf Erstattung dieser Aufwendungen persönlich in Anspruch genommenen übrigen Mitglieder der Gemeinschaft auf die Befriedigung aus den gemeinschaftlichen Mitteln verweisen.*)
VolltextIMRRS 2006, 2280
OLG Köln, Urteil vom 01.09.2000 - 19 U 53/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2278
BayObLG, Beschluss vom 08.04.2004 - 2Z AR 1/04
Ein formell rechtskräftiger Verweisungsbeschluss des Prozessgerichts, das seine Zuständigkeit verneint und die Sache an das Wohnungseigentumsgericht verweist, ist für dieses grundsätzlich bindend. Die Bindungswirkung wird durch einen Rechtsfehler bei der Auslegung gesetzlicher Zuständigkeitsvorschriften in der Regel nicht in Frage gestellt.*)
VolltextIMRRS 2006, 2277
BayObLG, Beschluss vom 08.04.2004 - 2Z BR 21/04
1. Es ist grundsätzlich nicht ermessensfehlerhaft, nach der Zurücknahme eines Rechtsmittels von der Anordnung der Kostenerstattung durch den Rechtsmittelführer abzusehen, wenn die Zurücknahme auf der vom Gericht vermittelten Einsicht in die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels beruht. Weitere besondere Umstände sind aber zu berücksichtigen und können, insbesondere wenn die Rechtsverfolgung mutwillig war, zur Anordnung der Kostenerstattung führen. Diese Beurteilung obliegt grundsätzlich dem Tatrichter, kann aber vom Rechtsbeschwerdegericht im Einzelfall nachgeholt werden.*)
2. Geschäftswert für die Anfechtung von Beschlüssen über die Verwalterentlastung.*)
VolltextIMRRS 2006, 2275
BayObLG, Beschluss vom 08.09.2000 - 2Z BR 47/00
Verschuldet der von der Wohnungseigentümergemeinschaft mit der Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums beauftragte Unternehmer gegenüber einem Wohnungseigentümer einen Schaden, so haften dafür die Wohnungseigentümer.*)
VolltextIMRRS 2006, 2272
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.09.2000 - 3 Wx 328/00
Wohnungs- und Teileigentum (hier: Schwimmbad im Kellergeschoss) kann nicht entsprechend § 928 Abs. 1 BGB durch Verzicht gegenüber dem Grundbuchamt wirksam aufgegeben werden.*)
VolltextIMRRS 2006, 2271
BayObLG, Beschluss vom 21.09.2000 - 2Z BR 66/00
Die Veränderung des architektonischen Gesamtbildes durch die eigenmächtige Anbringung eines Balkons kann eine nicht hinzunehmende Beeinträchtigung sein, über die grundsätzlich der Tatrichter zu befinden hat.*)
VolltextIMRRS 2006, 2270
BayObLG, Beschluss vom 21.09.2000 - 2Z BR 78/00
Sind die Entscheidungen des Amts- und Landgerichts in quantitativer Hinsicht teilweise identisch, so ist eine weitere Beschwerde jedenfalls insoweit unzulässig als Identität besteht.*)
VolltextIMRRS 2006, 2268
BayObLG, Beschluss vom 21.09.2000 - 2Z BR 62/00
Spart der Wohnungseigentümer bei einem für ihn günstigen Beschluß der Wohnungseigentümergemeinschaft jährlich 128 DM, so wird bei einer nachteiligen Entscheidung der für die Rechtsmittelbeschwer maßgebende Wert nicht überschritten.*)
VolltextIMRRS 2006, 2266
BayObLG, Beschluss vom 21.09.2000 - 2Z BR 91/00
Grundsätzlich hat derjenige, der seinen Antrag oder sein Rechtsmittel zurücknimmt, die Gerichtskosten zu tragen. Ausnahmsweise können die Erfolgsaussichten eines zurückgenommenen Antrags oder Rechtsmittels eine andere Beurteilung zulassen, aber nur dann, wenn diese ins Auge springen.*)
VolltextIMRRS 2006, 2262
KG, Urteil vom 08.04.2004 - 8 U 327/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2261
OLG Köln, Beschluss vom 25.04.2001 - 16 Wx 29/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2260
BayObLG, Beschluss vom 08.04.2004 - 2Z BR 193/03
Wird eine Jahreseinzelabrechnung, die Zahlungen eines Wohnungseigentümers während des Abrechnungszeitraums nicht aufführt, mangels Anfechtung des Eigentümerbeschlusses bestandskräftig, ist es dem in Anspruch genommenen Wohnungseigentümer verwehrt, eine Tilgung der Wohngeldschuld durch Zahlungen im Abrechnungszeitraum einzuwenden.*)
VolltextIMRRS 2006, 2259
BayObLG, Beschluss vom 08.04.2004 - 2Z BR 233/03
Ein Eigentümerbeschluss, der unter dem Tagesordnungspunkt "Sonstiges" gefasst wird und nicht nur eine unbedeutende Angelegenheit regelt, ist auf rechtzeitige Anfechtung allein deswegen für ungültig zu erklären.*)
VolltextIMRRS 2006, 2258
BayObLG, Beschluss vom 25.04.2001 - 2Z BR 56/01
Zufahrtswege einer Wohnanlage zur ausschließlichen Nutzung durch Rettungsfahrzeuge sind ausreichend durch Absperrpfosten gesichert, wenn sie mittels eines Dreikantschlüssels beseitigt werden können.*)
VolltextIMRRS 2006, 2257
OLG Rostock, Urteil vom 13.04.2004 - 3 U 68/04
1. Der Mieter der in die Mieträume eingebrachte Sachen ohne Wissen oder gegen den Willen des Vermieters aus diesen entfernt, ist dem Vermieter gegenüber zur Auskunft über die weggeschafften Sachen verpflichtet. Die fristgerechte gerichtliche Geltendmachung des Auskunftsanspruchs im Wege der Stufenklage hindert das Erlöschen des Pfandrechtes.*)
2. Den Auskunftsanspruch und den von der Auskunft abhängigen Antrag auf Herausgabe der entfernten Sachen zur Zurückschaffung in die Mieträume kann der Vermieter zur Erhaltung seines Pfandrechts im Wege der einstweiligen Verfügung geltend machen.*)
VolltextIMRRS 2006, 2256
BayObLG, Beschluss vom 26.04.2001 - 2Z BR 4/01
Die Eigentümer einer im 1. Obergeschoß gelegenen Wohnung können die Beseitigung einer Sauna auf der darunter liegenden Terrasse verlangen, wenn Einbrecher über das Dach des Saunahauses leicht auf den Balkon 1. Obergeschoß gelangen können.*)
VolltextIMRRS 2006, 2255
BayObLG, Beschluss vom 26.04.2001 - 2Z BR 26/01
Sind nach der Gemeinschaftsordnung alle Wohnungen und die im Gemeinschaftseigentums stehenden Anlagen zur fremdenverkehrsgewerblichen Nutzung an eine Betriebsgesellschaft vermietet, so sind die ausschließlich die Betriebsgesellschaft betreffenden Kosten nicht auf die Wohnungseigentümer umzulegen, sofern sie nicht Mitglieder der Betriebsgesellschaft sind.*)
VolltextIMRRS 2006, 2254
BayObLG, Beschluss vom 26.04.2001 - 2Z BR 66/01
Ist der vom Erstgericht zuerkannte Betrag das Ergebnis eines saldierten Betrages, so ist damit eine Erhöhung des Rechtsmittelstreitwertes nicht verbunden.*)
VolltextIMRRS 2006, 2253
BayObLG, Beschluss vom 27.04.2001 - 2Z BR 70/00
Ist für Änderungen an der äußeren Gestalt des Gebäudes nach der Gemeinschaftsordnung ein Mehrheitsbeschlusses ausreichend, so müssen regelmäßig nicht alle benachteiligten Wohnungseigentümer mitwirken.*)
VolltextIMRRS 2006, 2252
BayObLG, Beschluss vom 15.04.2004 - 2Z BR 24/04
1. Wird als Aufteilungsplan ein Eingabeplan verwendet, so hat die Beschreibung des bestehen bleibenden Altbestands in der Regel nicht den Charakter einer Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter.*)
2. Besteht für ein auf einer Sondernutzungsfläche stehendes Gebäude keine Zweckbestimmung, so richtet sich der zulässige Umfang der Benutzung nach der Beschaffenheit und nach § 14 Nr. 1 WEG.*)
VolltextIMRRS 2006, 2246
BayObLG, Beschluss vom 28.09.2000 - 2Z BR 102/00
Die Wohnungseigentümer können weder für Wohngeldvorschüsse noch für Nachforderungen aufgrund einer Jahresabrechnung gegenüber dem Verwalter ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.*)
VolltextIMRRS 2006, 2245
BayObLG, Beschluss vom 22.04.2004 - 2Z BR 38/04
Der Verwalter ist verpflichtet, im Rahmen regelmäßiger Überwachung Mängel der Wohnanlage festzustellen, die Wohnungseigentümer darüber zu unterrichten und deren Entscheidung über das weitere Vorgehen herbeizuführen. Dazu kann auch gehören, die Wohnungseigentümer auf die etwaige Notwendigkeit einer Begutachtung durch Sachverständige hinzuweisen. Die Wohnungseigentümer selbst trifft keine Überprüfungs- und Untersuchungspflicht.*)
VolltextIMRRS 2006, 2243
BayObLG, Beschluss vom 28.09.2000 - 2Z BR 55/00
Ein Speiselokal und ein Pilslokal mit Musikunterhaltung dürfen nicht betrieben werden, wenn nur der Betrieb eines "Kur-Cafes" im Erdgeschoß und der einer Weinstube im Kellergeschoß zugelassen sind.*)
VolltextIMRRS 2006, 2242
BayObLG, Beschluss vom 28.09.2000 - 2Z BR 45/00
Sind die Böden einer Eigentumswohnung mit Teppichboden auszulegen, so genügt es nicht, lose Teppiche hinzulegen oder PVC zu verlegen.*)
VolltextIMRRS 2006, 2241
OLG Köln, Beschluss vom 29.09.2000 - 16 Wx 132/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2240
BayObLG, Beschluss vom 05.10.2000 - 2Z BR 97/00
Hat das Landgericht die Beschwerde zu Unrecht als unzulässig verworfen, kann das Rechtsbeschwerdegericht in der Sache selbst entscheiden, wenn die Entscheidung des Amtsgerichts hinreichende Feststellungen zum Sachverhalt enthält, und weitere tatsächlichen Feststellungen nach Sachlage nicht in Betracht kommen.*)
VolltextIMRRS 2006, 2239
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.05.2001 - 3 Wx 101/01
Der teilende Alleineigentümer kann gemäß § 8 WEG einseitig ein Sondernutzungsrecht an einer erst künftig auf gemeinschaftlichem Eigentum zu errichtenden Penthousewohnung begründen, wenn durch die Teilungserklärung diejenigen Eigentümer, die nicht Berechtigte sind, vom Mitgebrauch ausgeschlossen werden und dem Berechtigten das inhaltlich klar und eindeutig bezeichnete Benutzungsrecht zugestanden wird.*)
VolltextIMRRS 2006, 2237
KG, Beschluss vom 09.05.2001 - 24 W 3082/00
1. Wohngeldschuldner ist nur der wahre Wohnungseigentümer, wenn der Inhalt des Grundbuchs mit der wahren Rechtslage nicht übereinstimmt.*)
2. Eine Kommanditgesellschaft, deren Firma wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen im Handelsregister gelöscht worden ist und die daraufhin von Amts wegen ebenfalls im Wohnungsgrundbuch als Eigentümerin gelöscht wird, bleibt Schuldnerin des Wohngeldanspruchs, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Amtslöschungen im Handelsregister und im Wohnungsgrundbuch zu Unrecht eingetragen worden sind.*)
VolltextIMRRS 2006, 2236
BGH, Beschluss vom 10.05.2001 - V ZB 4/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2235
BayObLG, Beschluss vom 05.10.2000 - 2Z BR 59/00
Die Bezeichnung des Beschlußgegenstands "Wirtschaftsplan" in der Einladung zur Eigentümerversammlung deckt grundsätzlich auch die Beschlußfassung über eine Erhöhung der jährlichen Zuführung zur Instandhaltungsrücklage.*)
VolltextIMRRS 2006, 2234
BayObLG, Beschluss vom 06.10.2000 - 2Z BR 53/00
Ein Wohnungseigentümer, der an einer abschüssigen Gartenfläche ein Sondernutzungsrecht hat, kann berechtigt sein, die Hangfläche in einen Steingarten umzugestalten. Dann darf er auch Holzpalisaden zur Befestigung des Hangs durch Betonmauern mit Natursteinverkleidung ersetzen, wenn die Mauern durch ihre Bepflanzung den Eindruck eines Steingartens erwecken.*)
VolltextIMRRS 2006, 2233
BayObLG, Beschluss vom 11.05.2001 - 2Z BR 51/01
Der Anspruch auf Unterlassung künftiger Beeinträchtigungen setzt eine Wiederholungsgefahr voraus.*)
VolltextIMRRS 2006, 2232
BayObLG, Beschluss vom 09.10.2000 - 2Z BR 87/00
1. Die Feststellung, ob die von einem Wohnungseigentümer angebrachte Balkonverglasung den optischen Gesamteindruck der Wohnanlage nachteilig verändert, liegt grundsätzlich auf tatrichterlichem Gebiet.*)
2. Zur Prüfung des Rechtsmißbrauchs, wenn von einem Wohnungseigentümer die Beseitigung einer ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer angebrachten Balkonverglasung verlangt wird.*)
VolltextIMRRS 2006, 2230
OLG Köln, Beschluss vom 09.10.2000 - 16 WX 102/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2229
OLG Köln, Beschluss vom 14.05.2001 - 16 Wx 55/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2227
BayObLG, Beschluss vom 12.10.2000 - 3Z BR 218/00
Zur Festsetzung des Geschäftswerts in Wohnungseigentumssachen, wenn die Kosten des Verfahrens zu dem Interesse eines Beteiligten nicht in einem angemessenen Verhältnis stehen. Hier: Anfechtung eines Sanierungsbeschlusses und einer Verwalterbestellung.*)
VolltextIMRRS 2006, 2226
BayObLG, Beschluss vom 12.10.2000 - 2Z BR 98/00
Die Beschwerdesumme kann nicht- durch Erweiterung des erstinstanzlichen Antrags im Beschwerdeverfahren erreicht werden.*)
VolltextIMRRS 2006, 2225
OLG Köln, Beschluss vom 18.05.2001 - 16 Wx 68/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2223
KG, Urteil vom 21.05.2001 - 20 U 5848/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2222
OLG Köln, Beschluss vom 13.10.2000 - 16 Wx 142/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2221
KG, Beschluss vom 21.05.2001 - 24 W 94/01
Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist bei erheblichen Wohngeldrückständen eines Wohnungseigentümers für die Vergangenheit berechtigt, gegenüber dem säumigen Wohnungseigentümer und auch seinem Mieter die Versorgung der vermieteten Räume mit Heizung und Wasser bis zum Ausgleich der Rückstände zu unterbinden (a. A. OLG Köln, NJW-RR 2001, 301).*)
VolltextIMRRS 2006, 2220
BayObLG, Beschluss vom 25.05.2001 - 2Z BR 133/00
Ob und unter welchen Voraussetzungendem Verwalter Vervielfältigungs- und Versandkosten für Protokolle der Wohnungseigentümerversammlung zustehen, hängt von den Regelungen des Verwaltervertrages ab.*)
VolltextIMRRS 2006, 2219
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.10.2000 - 3 W 200/00
1. Bei der Beschwerde gegen die durch das Landgericht im Wohnungseigentumsverfahren für das Beschwerdeverfahren erfolgte Festsetzung des Geschäftswertes handelt es sich um eine unbefristete und zulassungsfreie Erstbeschwerde.*)
2. Der Geschäftswert bemisst sich im Falle der übereinstimmenden teilweisen Erledigung ab dem Zeitpunkt des Eintrittes der Erledigung nach dem Geschäftswert der restlichen Hauptsache und dem bis zur Erledigung auf den erledigten Teil entfallenden Kosten.*)
VolltextIMRRS 2006, 2217
OLG Köln, Beschluss vom 25.05.2001 - 16 Wx 15/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2216
OLG Hamburg, Beschluss vom 18.10.2000 - 2 Wx 120/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2214
BayObLG, Beschluss vom 28.05.2001 - 2Z BR 28/01
Im WEG-Verfahren beginnt die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde mit dem Verlesen der vollständigen Entscheidung samt Gründen durch den Richter in Gegenwart aller Beteiligte*)
VolltextIMRRS 2006, 2213
BayObLG, Beschluss vom 28.05.2001 - 2Z BR 62/01
Die Beseitigung des Grillplatzes durch Entfernung der in dem Antrag genannten Gegenstände stellt - ebenso wie die Errichtung eines solchen (Staudinger/Bub § 22 Rn. 149) - eine bauliche Veränderung im Sinn des § 22 Abs. 1 WEG dar.*)
Die Entfernung eines Grillplatzes stellt in der Regel eine zustimmungsbedürftige bauliche Veränderung dar.*)
VolltextIMRRS 2006, 2212
OLG Köln, Urteil vom 20.10.2000 - 19 U 43/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext