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Sachgebiet: Wohnungseigentum

6130 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IMRRS 2006, 2429
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

KG, Beschluss vom 22.11.2004 - 24 W 233/03

Allein dadurch, dass die Wohnungseigentümer die Auflistung offener Verbindlichkeiten zur Grundlage eines Sonderumlagebeschlusses machen, tritt keine Zweckbindung der Umlage in dem Sinne ein, dass die Zahlungen nur auf die genannten Verbindlichkeiten geleistet werden dürften. Die Sonderzahlungen sind in der allgemeinen Jahresabrechnung abzurechnen. Es besteht kein Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers gegen den Verwalter auf gesonderte Abrechnung der Sonderumlage.*)

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IMRRS 2006, 2426
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

KG, Beschluss vom 29.11.2004 - 24 W 108/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2424
ImmobilienImmobilien
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 01.12.2004 - 2Z BR 179/04

Einem Beseitigungsanspruch nach § 1004 BGB kann der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegengehalten werden. Offen bleibt, ob dies auf einer entsprechenden Anwendung von § 251 Abs. 2, § 635 Abs. 3 BGB oder auf § 242 BGB beruht.*)

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IMRRS 2006, 2423
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 01.12.2004 - 2Z BR 166/04

1. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Ungültigerklärung eines Erstbeschlusses entfällt mit Bestandskraft eines ersetzenden oder bestätigenden Zweitbeschlusses.*)

2. Fehlt für den Beschlussgegenstand die Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung, so ist von einer Beschlussfassung abzusehen. Ein ablehnender Beschluss ist nichtig (wie BayObLGZ 2004 Nr. 51).*)

3. Wenn in der Teilungserklärung die Verpflichtung zur Errichtung von Besucherstellplätzen festgelegt ist, fehlt der Eigentümerversammlung die Kompetenz, über die Einrichtung der Stellplätze zu beschließen. Dies gilt sowohl für einen positiven als auch für einen ablehnenden Beschluss.*)

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IMRRS 2006, 2421
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.12.2004 - 20 W 186/03

Bei grundsätzlicher Gestattung der Anbringung von Parabolantennen können die Wohnungseigentümer die Modalitäten (nur auf dem Dach der Liegenschaft und nach vorheriger Genehmigung durch den Verwalter) durch Mehrheitsbeschluss regeln. Darin liegt auch dann kein Eingriff in den Kernbereich des Wohnungseigentums, wenn die Installationskosten für den Wohnungseigentümer ca. 2.600,00 € betragen.*)

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IMRRS 2006, 2418
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 17.12.2004 - 16 Wx 191/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2417
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Hamburg, Beschluss vom 22.12.2004 - 2 Wx 132/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2416
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

OLG Schleswig, Beschluss vom 26.04.2006 - 2 W 234/05

1. Wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der getroffenen Regelung als grob unbillig erscheinen lassen, kann sich aus dem unter den Wohnungseigentümern bestehenden Treueverhältnis die Pflicht ergeben, einer Änderung der Gemeinschaftsordnung (hier: Kostenverteilungsschlüssel) zuzustimmen.

2. Auch wenn die Teilungserklärung eine Öffnungsklausel enthält, besteht diese Pflicht.

3. Jedenfalls wenn ein Antragsteller - wie vorliegend die Beteiligte zu 1. - dreimal vergeblich versucht hat, die Wohnungseigentümerversammlung zur Änderung des Verteilungsschlüssels zu bewegen, läuft das Verlangen nach einer erneuten Vorbefassung der Versammlung auf eine überflüssige Förmelei hinaus, weil eine abweichende Beschlussfassung nicht zu erwarten ist.

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IMRRS 2006, 2415
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kellerräume als Wohn- und Schlafräume?

OLG Schleswig, Beschluss vom 17.05.2006 - 2 W 198/05

1. Wird in der Teilungserklärung und im Aufteilungsplan ein Teil des Sondereigentums als Keller bezeichnet, so stellt dies eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter dar.

2. Das als Keller bezeichnete Sondereigentum darf nur als Lager- und Abstellraum bzw. nur in einer Weise genutzt werden, die nicht mehr stört oder beeinträchtigt als ein Lager- und Abstellraum.

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IMRRS 2006, 2404
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 27.02.2003 - 2Z BR 135/02

Ein Beschluss, der einen von der Teilungserklärung abweichenden Verteilungsschlüssel für eine Sonderumlage festlegt, ist gültig, wenn er nicht innerhalb der Frist des § 23 Abs. 4 WEG angefochten wird.*)

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IMRRS 2006, 2403
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 28.02.2003 - 2Z BR 4/03

Bezeichnet das Landgericht in der Begründung seiner Entscheidung einen von ihm vernommenen Beteiligten als Zeugen, so bleibt dies ohne rechtliche Konsequenzen, wenn ausgeschlossen werden kann, daß die Aussage als Zeugenaussage gewertet wurde.*)

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IMRRS 2006, 2401
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Hamburg, Beschluss vom 04.03.2003 - 2 Wx 102/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2399
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 06.03.2003 - 2Z BR 6/03

Die Bezeichnung eines Teileigentums in der Teilungserklärung und im Grundbuch als "Laden" enthält eine Zweckbestimmung. Die mit einer Nutzung als Laden typischerweise verbundenen Beeinträchtigungen müssen nur während der üblichen Ladenöffnungszeiten hingenommen werden.*)

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IMRRS 2006, 2398
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 06.03.2003 - 2Z BR 15/03

Beträgt die Beschwer in der Hauptsache nicht mehr als 750 EUR, so ist die Beschwerde grundsätzlich unzulässig, mag die Kostenbelastung des Beschwerdeführers auch mehr als 750 EUR betragen.*)

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IMRRS 2006, 2397
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.03.2003 - 20 W 431/00

Zur Auslegung des Begriffs "Wohnungseigentümer" in einer Regelung über die Kostenverteilung in einer Teilungserklärung*)

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IMRRS 2006, 2391
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 13.03.2003 - 2Z BR 80/02

Die Wohnungseigentümer sind nicht in ihren Rechten beeinträchtigt, wenn der Verwalters pflichtgemäß eine Vermögensübersicht erstellt und einem Wohnungseigentümer Einsicht in die Verwaltungsunterlagen gewährt.*)

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IMRRS 2006, 2389
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.03.2003 - 3 Wx 249/02

1. Wird eine Teileigentumseinheit in der sachenrechtlichen Teilungserklärung als "Bürogruppe" bezeichnet, während die mit "Gebrauchsregelung" überschriebene schuldrechtliche Gemeinschaftsordnung für Teileigentum eine "gewerbliche Nutzung" vorsieht, so geht grundsätzlich die Regelung in der Gemeinschaftsordnung vor.*)

2. Die hiernach zulässige gewerbliche Nutzung der Teileigentumseinheit erlaubt den Betrieb einer Zahnklinik, soweit sich nicht aus dem Charakter oder der baulichen Gestaltung der Wohnungseigentumsanlage Einschränkungen ergeben.*)

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IMRRS 2006, 2388
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 20.03.2003 - 2Z BR 22/03

Sind in einem Vertrag über die Begründung von Wohnungseigentum alle Wohnungseigentumsrechte als Wohnungen bezeichnet, so fällt darunter auch das Vermieten der Wohnungen.*)

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IMRRS 2006, 2373
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohngeldrückstände: Jahresabrechnung als Anspruchsgrundlage

OLG Dresden, Beschluss vom 24.11.2005 - 3 W 1369/05

Die Jahresabrechnung dient nicht nur als Abrechnungsgrundlage für die „Abrechnungsspitze“, sondern auch als Anspruchsgrundlage für rückständige Wohngelder. Die Verjährung der Ansprüche aus dem Wirtschaftsplan steht dem nicht entgegen.

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IMRRS 2006, 2369
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 02.04.2003 - 16 WX 50/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2368
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 03.04.2003 - 2Z BR 29/02

Im Einzelfall kann es ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen, wenn die Wohnungseigentümer einem ihrer Mitglieder nachträglich einen pauschalen Aufwendungsersatz dafür zubilligen, daß er in einer verwalterlosen Zeit einzelne Verwaltungsmaßnahmen durchgeführt hat.*)

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IMRRS 2006, 2367
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 03.04.2003 - 2Z BR 38/03

Ein Eigentümerbeschluss, aufgrund dessen ein Katzennetz zu entfernen ist, entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Fassade des Gebäudes durch das Katzennetz verunstaltet wird.*)

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IMRRS 2006, 2364
ImmobilienImmobilien
Immobilien

KG, Beschluss vom 08.04.2003 - 1 W 401/02

Soll eine inhaltliche Änderung des Wohnungseigentumsrechts im Grundbuch eingetragen werden, ist der Berechtigte einer Auflassungsvormerkung nach § 883 BGB nicht antrags- und beschwerdeberechtigt (§§ 13 Abs. 1 S.2, 71 GBO), weil er nur mittelbar betroffen ist und die Eintragung nicht zu seinen Gunsten erfolgen soll. Der nur mittelbar Betroffene ist auch dann nicht antragsberechtigt, wenn die Eintragung gemäß § 19 GBO nicht ohne seine Bewilligung erfolgen darf. Die Frage, zu wessen Gunsten eine Eintragung erfolgen soll, ist abstrakt nach dem Inhalt der beantragten Eintragung zu beantworten; mittelbare Vorteile oder das Interesse an der Erfüllung schuldrechtlicher Ansprüche sind nicht zu berücksichtigen.*)

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IMRRS 2006, 2357
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwirkung bindet auch Sonderrechtsnachfolger

OLG Celle, Beschluss vom 22.08.2006 - 4 W 101/06

Hat ein Wohnungseigentümer den Anspruch auf Zustimmung zu einer der Teilungserklärung entsprechenden Umgestaltung einer ihm zur Sondernutzung zugewiesenen Fläche des gemeinschaftlichen Eigentums verwirkt, ist sein Sonderrechtsnachfolger an die entstandene Rechtslage gebunden, auch wenn die Verwirkung nicht aus dem Grundbuch ersichtlich ist.*)

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IMRRS 2006, 2356
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 10.04.2003 - 2Z BR 133/02

Wenn die Wohnungseigentümer einem Eigentümer die Anbringung von Markisen und Katzennetzen gestatten, dann sind sie nicht verpflichtet, allen anderen Wohnungseigentümern auch zu gestatten, Markisen und Katzennetze anzubringen.*)

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IMRRS 2006, 2348
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 17.04.2003 - 2Z BR 26/03

Haben in der Vergangenheit andere Wohnungseigentümer durch Balkonverglasungen die Fassade des Gebäudes nachteilig verändert, so erwächst daraus kein Recht, einen Balkon zu verglasen.*)

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IMRRS 2006, 2347
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 17.04.2003 - 2Z BR 7/03

Ist eine Gartensondernutzungsfläche in der Gemeinschaftsordnung als "jeweils unmittelbar vor der Wohnung befindlicher Vorgarten" beschrieben, so geht die Trennlinie zwischen den einzelnen Sondernutzungsflächen durch eine gedachte Verlängerung der Trennwände zwischen den einzelnen Wohnungen.*)

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IMRRS 2006, 2346
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 17.04.2003 - 2Z AR 1/03

Eine Ausnahme von der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses kann bestehen, wenn er objektiv willkürlich ist.*)

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IMRRS 2006, 2345
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 17.04.2003 - 2Z BR 20/03

Veranlasst der Verwalter gegen den Willen der Wohnungseigentümer im eigenen Namen die von der Stadt verlangte Umgestaltung der Abwasserentsorgungsanlage durch Herstellung eines Kanalanschlusses, so können sich Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen die Wohnungseigentümer ergeben.*)

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IMRRS 2006, 2344
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 17.04.2003 - 2Z BR 21/03

Der Erstattungsanspruch eines ausgeschiedenen Verwalters gegen die Wohnungseigentümer setzt zu seiner Schlüssigkeit die Darlegung voraus, dass die Aufwendungen gerade zu Lasten des Vermögens des Verwalters getätigt wurden.*)

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IMRRS 2006, 2343
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.04.2003 - 20 W 122/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2342
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 30.04.2003 - 2Z BR 31/03

Die individuelle Rechtsmittelbeschwer muß nicht mit dem Geschäftswert des Rechtsmittelverfahrens identisch sein.*)

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IMRRS 2006, 2335
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 08.05.2003 - 2Z BR 36/03

Der Tatrichter hat zu beurteilen, ob eine bauliche Veränderung das Gemeinschaftseigentum optisch beeinträchtigt.*)

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IMRRS 2006, 2334
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 08.05.2003 - 2Z BR 48/03

Für die Bestimmung des Geschäftswerts eines Verfahrens über die Ungültigkeitserklärung eines Eigentümerbeschlusses ist das Motiv für die Anfechtung des Beschlusses ohne Relevanz.*)

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IMRRS 2006, 2332
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Hamburg, Beschluss vom 13.05.2003 - 2 Wx 12/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2331
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BayObLG, Beschluss vom 14.05.2003 - 2Z BR 54/03

Zur Frage des Organisationsverschuldens bei Fristsachen.*)

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IMRRS 2006, 2330
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnraummietrecht

BayObLG, Beschluss vom 14.05.2003 - 2Z BR 30/03

Balkonverglasungen einer Fassade des Gebäudes in der Vergangenheit berechtigen die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft noch nicht zu einer Balkonverglasung.*)

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IMRRS 2006, 2328
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 15.05.2003 - 2Z BR 41/03

Mit der Zweckbestimmung eines Teileigentums als "Cafe mit Schnellimbiss" ist es unvereinbar, über 21.00 Uhr hinaus für einen ausländischen Kulturverein Getränke auszuschenken und Speisen zuzubereiten.*)

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IMRRS 2006, 2327
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wohnungseigentum

OLG Stuttgart, Urteil vom 15.05.2003 - 13 U 211/02

Größe der Miteigentumsanteile bei WohnungseigentumDas Verhältnis zwischen Sondereigentum und Miteigentum bleibt der freien Bestimmung der Wohnungseigentümer überlassen. Die hieran ausgerichtete Verteilung der Lasten aus einer Erbbauzinsverpflichtung der Wohnungseigentümer erfordert jedoch einen sachgerechten Maßstab, der neben dem Verhältnis der Wohn- und Nutzungsflächen auch im Verhältnis der Werte der einzelnen Einheiten zueinander bestehen kann.*)

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IMRRS 2006, 2326
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 16.05.2003 - 16 Wx 76/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2325
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 19.05.2003 - 16 Wx 106/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2317
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BayObLG, Beschluss vom 30.05.2003 - 2Z BR 105/03

Zum Verfahren der Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit im Wohnungseigentumsverfahren.*)

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IMRRS 2006, 2316
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 30.05.2003 - 2Z BR 35/03

Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass ein Wohnungseigentümer nur dann einen Anspruch gegen die übrigen Wohnungseigentümer auf Änderung eines bestehenden Kostenverteilungsschlüssels hat, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die das Festhalten an der bisherigen Kostenverteilung als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen.*)

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IMRRS 2006, 2315
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 02.06.2003 - 16 Wx 70/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2313
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 06.06.2003 - 2Z BR 103/03

Für Wohngeldansprüche der Eigentümer einer in Österreich gelegenen Wohnanlage besteht keine ausschließliche internationale Zuständigkeit der österreichischen Gerichte. Hat der Wohngeldschuldner seinen Wohnsitz in Deutschland, ist die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte gegeben.*)

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IMRRS 2006, 2311
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Entziehungsstreitwert = Verkehrswert der Eigentumswohnung

OLG Rostock, Beschluss vom 07.03.2006 - 7 W 63/05

Wird die Verurteilung eines Wohnungseigentümers zur Veräußerung seines Wohnungseigentums begehrt ist für den Streitwert der Verkehrswert des Wohnungseigentums entscheidend.

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IMRRS 2006, 2310
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Entscheidung über Rechtsverteidigung obliegt WEG-Versammlung

OLG Köln, Beschluss vom 31.03.2006 - 16 Wx 237/05

Werden von einem Miteigentümer Ansprüche gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft geltend gemacht, ist der Verwalter verpflichtet, alle Eigentümer zu informieren und eine Entschließung über eine etwaige Rechtsverteidigung herbeizuführen. Tut er dies nicht, hat er die Kosten des Verfahrens zu tragen.

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IMRRS 2006, 2305
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 22.12.2004 - 2Z BR 173/04

Die Wiederwahl eines Verwalters kann vom Gericht nur für ungültig erklärt werden, wenn ein wichtiger Grund gegen die Bestellung vorliegt. Das ist aufgrund einer umfassenden Abwägung aller Umstände zu prüfen, wobei die Beurteilung in erster Linie dem Tatrichter obliegt. Die voraussichtliche weitere Entwicklung der Verwaltungsführung kann berücksichtigt werden.*)

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IMRRS 2006, 2304
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 29.12.2004 - 2Z BR 204/04

Zur Verwirkung eines Anspruchs auf Beseitigung bzw. Duldung der Beseitigung einer Torkonstruktion für einen Stellplatz in einer Tiefgarage.*)

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IMRRS 2006, 2303
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 29.12.2004 - 2Z BR 112/04

1. Die gesetzlichen Vorschriften über die Aufstellung des Wirtschaftsplans sind grundsätzlich abdingbar. Ein Eigentümerbeschluss, der den Verwalter von der Aufstellung von Einzelwirtschaftsplänen zukünftig freistellt, ist nichtig.*)

2. Enthält ein Wirtschaftsplan lediglich die Gesamtbeträge der zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben, ohne den Aufteilungsschlüssel und die auf jeden einzelnen Wohnungseigentümer entfallenden Wohngeldbeträge anzugeben, so entspricht er nicht ordnungsmäßiger Verwaltung; ein Eigentümerbeschluss, der ihn billigt, ist für ungültig zu erklären (wie BayObLG NJW-RR 1991, 1360). Weil der Senat von der entgegenstehenden Rechtsprechung des Kammergerichts (NJW-RR 1991, 725) abweicht, wird die Sache dem Bundesgerichtshof vorgelegt.*)

3. In den Wirtschaftsplan kann nach den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Verwaltung auch eine Forderung gegen die Gemeinschaft eingestellt werden, wenn die Wohnungseigentümer ernsthaft damit rechnen müssen, dafür in Anspruch genommen zu werden. Ob die Forderung tatsächlich zu Recht erhoben wird, ist nicht entscheidend.*)

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