Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
6217 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IMRRS 2006, 2867
OLG Hamm, Beschluss vom 19.05.2000 - 15 W 118/00
1. Der Gegenstandswert für einen Beschlußanfechtungsantrag betr. die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan ist, wenn er die gesamte Beschlußfassung und nicht etwa nur einzelne Rechnungsposten betrifft, gem. § 48 Abs. 3 S. 1 WEG mit einem Bruchteil (regelmäßig 20 bis 25 %) der umgelegten Kosten zu bemessen.*)
2. Bei großen Wohnungseigentumsanlagen kann die Begrenzung des Geschäftswertes gem. § 48 Abs. 3 S. 2 WEG bei dem Fünffachen des persönlichen wirtschaftlichen Interesses des Antragstellers angenommen werden.*)
3. Diese Begrenzung greift auch dann ein, wenn das Gericht mit der Hauptsacheentscheidung dem Antragsteller einen Anspruch auf Erstattung seiner außergerichtlichen Kosten zugesprochen hat.*)

IMRRS 2006, 2863

OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.05.2000 - 20 W 200/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2845

LG Darmstadt, Urteil vom 27.06.2005 - 19 O 105/04
1. Unterlässt ein Notar fahrlässig die Belehrung hinsichtlich der Größe eines im Sondereigentum stehenden Gebäudeteils und verletzt damit seine Amtspflicht nach § 17 BeurkG, so bestimmt sich seine Haftung nach § 19 BNotO.
2. Die Vorschrift des § 17 BeurkG verpflichtet den Notar, den Willen der Beteiligten zu erforschen, sowie den Sachverhalt zu klären und die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des zu beurkundeten Geschäftes zu belehren. Dabei muss er, obwohl er sich auf die Angaben der Beteiligten grundsätzlich verlassen darf, bedenken, dass die Beteiligten entscheidende Umstände möglicherweise nicht erkennen, und solche Umstände gesondert in seine Belehrung mit einbeziehen.
3. Ein Notar kann nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass einem Laien die Konsequenz und die Gefahr einer Planabweichung in Kaufvertrag und Teilungserklärung bewusst ist und dass er deshalb bei der Einsicht in den Aufteilungsplan darauf achtet, ob die enthaltene Beschreibung des Sondereigentums mit derjenigen im Kaufvertrag identisch ist.

IMRRS 2006, 2840

BayObLG, Beschluss vom 25.05.2000 - 2Z BR 16/00
Beschließen die Wohnungseigentümer der einzelnen Hausgemeinschaften einer Mehrhausanlage nach der Gemeinschaftsordnung über die Instandhaltung und Instandsetzung ihres Gebäudes, dann kann eine Hausgemeinschaft nicht den von zwei Hausgemeinschaften geschlossenen Aufzug-Wartungsvertrag kündigen.*)

IMRRS 2006, 2839

BayObLG, Beschluss vom 25.05.2000 - 3Z BR 38/00
Der Kläger muß seine Klage auf Leistung an seinen Rechtsnachfolger umstellen, wenn er während des Prozesses seine Aktivlegimation verliert.*)

IMRRS 2006, 2837

BayObLG, Beschluss vom 26.05.2000 - 2Z BR 174/99
Streiten nur zwei benachbarte Wohnungseigentümern über die Größe ihrer Sondernutzungsflächen, müssen nicht alle Wohnungseigentümer verklagt werden, sofern sie nicht beeinträchtigt sind.*)

IMRRS 2006, 2835

OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.05.2000 - 20 W 504/99
In Wohnungseigentumssachen ist grundsätzlich eine mündliche Verhandlung erforderlich.*)

IMRRS 2006, 2834

BayObLG, Beschluss vom 30.05.2000 - 3Z BR 59/00
Haben alle Erwerber von Wohnungs- oder Teileigentum einer Wohnungseigentumsanlage die Kosten für die Löschung einer Globalgrundschuld zu tragen, so gilt das auch für diejenigen, die ihren Miteigentumsanteil im Rahmen eines Bauherrenmodells erworben haben.*)

IMRRS 2006, 2832

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.05.2000 - 11 Wx 96/99
1. Ein bestandskräftiger, eine Regelung der Gemeinschaftsordnung ändernder Beschluss der Wohnungseigentümer kann trotz seines "vereinbarungsersetzenden" Charakters durch einen erneuten Beschluss der Eigentümergemeinschaft geändert werden, sofern dieser nicht eine erneute Abweichung von den Vereinbarungen der Gemeinschaft enthält.*)
2. Dies kann grundsätzlich auch dann durch Mehrheitsbeschluss geschehen, wenn der erste Beschluss einstimmig gefasst wurde.*)

IMRRS 2006, 2830

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.06.2000 - 3 Wx 118/00
1.*)
Allein der Bezeichnung als "Lager", die nur im Aufteilungsplan, nicht aber in der Teilungserklärung, vorkommt, ist die Bedeutung einer die Nutzung des Teileigentums einschränkenden Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter nicht beizumessen, mit der Folge, dass die umfassendere Zweckbestimmung aus der Teilungserklärung "Gewerbefläche" gilt.*)
2.*)
Unter Zugrundelegung dieser Zweckbestimmung kann der Teileigentümer im Rahmen der zu gewährenden ungehinderten Gewerbeausübung unter Wahrung der berechtigten Interessen der Wohnungseigentümer verlangen, dass an Werktagen während der üblichen Geschäftszeiten von 8.00 bis 20 Uhr der Eingang zum Hof der Anlage nicht verschlossen und dem berechtigten Personenkreis ungehindert Zutritt gewährt wird.*)

IMRRS 2006, 2827

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10.04.2006 - 5 W 253/05
Zu der Frage, ob der Eigentümer, der den Bodenbelag seiner Wohnung austauscht und hierdurch die Lärmbelästigung der Nachbarn erhöht, dazu verpflichtet ist, Maßnahmen zu ergreifen, die dazu geeignet sind, einen Trittschallwert zu erreichen, der dem Normwert entspricht.

IMRRS 2006, 2826

OLG München, Beschluss vom 23.08.2006 - 34 Wx 58/06
1. Veräußert ein Wohnungseigentümer, dem mehrere Wohnungen gehören, einzelne davon, kommt es bei Geltung des gesetzlichen Kopfprinzips zu einer Vermehrung der Stimmrechte (wie BayObLG ZMR 2002, 527).*)
2. Ein Stimmrechtsausschluss kann nicht allein aus dem Umstand abgeleitet werden, dass Wohnungseigentum an nahe Angehörige mit dem Ziel übertragen wird, sich weitere Stimmrechte in der Eigentümerversammlung zu sichern. Maßgeblich ist vielmehr, ob in der Ausnutzung der Stimmenmehrheit ein Rechtsmissbrauch zulasten der Minderheit liegt. Solcherart zustande gekommene Beschlüsse sind auf Antrag für ungültig zu erklären.*)
3. Ein Beschluss, durch den eine Mehrzahl von Personen oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zum Verwalter bestellt wird, ist nichtig (BGH ZMR 2006, 375).*)

IMRRS 2006, 2825

OLG München, Beschluss vom 12.09.2006 - 32 Wx 133/06
Ist im Grundbuch ein Sondernutzungsrecht als Inhalt des Sondereigentums an einer Wohnung bereits wirksam durch eine Bezugnahme auf die Teilungserklärung eingetragen, besteht kein Anspruch der Berechtigten mehr auf ausdrückliche Verlautbarung des Sondernutzungsrechts im Grundbuch.*)

IMRRS 2006, 2824

OLG München, Beschluss vom 23.08.2006 - 34 Wx 90/06
Zur Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses, der die Kosten für die Instandsetzung von Fenstern im Bereich der Wohnungen abweichend vom vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel „auch zukünftig“ dem einzelnen Wohnungseigentümer auferlegt.*)

IMRRS 2006, 2823

OLG München, Beschluss vom 18.09.2006 - 34 Wx 89/06
1. Tritt im Beschlussanfechtungsverfahren Erledigung der Hauptsache ein, so hat der anfechtende Wohnungseigentümer diesem Umstand durch entsprechende Änderung seines Antrags Rechnung zu tragen. Verlangt der Anfechtende weiterhin Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses, so fehlt seinem Antrag das Rechtsschutzbedürfnis.*)
2. Den Wohnungseigentümern fehlt die Kompetenz für einen Beschluss, durch den einzelnen Wohnungseigentümern die Verpflichtung auferlegt wird, dem Verwalter eine zusätzliche Vergütung zu zahlen, wenn sie nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen.*)

IMRRS 2006, 2820

BayObLG, Beschluss vom 13.06.2000 - 2Z BR 35/00
Weist die Teilungserklärung ein Teileigentum als "Laden/Büro", "Ladenlokal mit Voll-/ Teilküche" und "Laden mit Bistro" aus, darf keine Gaststätte mit Öffnungszeiten über die Ladenzeiten hinaus betrieben werden, weil es auf die Bezeichnung "Laden" ankommt.*)

IMRRS 2006, 2819

BayObLG, Beschluss vom 13.06.2000 - 2Z BR 175/99
Jeder Wohnungseigenümer auch einer großen Wohnanlage hat gegen Kosterstattung Anspruch auf Fotokopien der einer Jahresabrechnung zugrundeliegenden Belege.*)

IMRRS 2006, 2818

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16.06.2000 - 5 WF 48/00
Zu der - hier fehlenden - Verwertungspflicht von Wohnungseigentum, das nicht der um Prozesskostenhilfe nachsuchende Eigentümer, sondern dessen Trennungsunterhalt zahlender Ehegatte bewohnt.*)

IMRRS 2006, 2817

BayObLG, Beschluss vom 16.06.2000 - 2Z BR 178/99
Ist in der Teilungserklärung ein Teileigentum als Sauna ausgewiesen, darf dort kein "Pärchentreff" oder "Swinger-Club" betrieben werden.*)

IMRRS 2006, 2814

OLG Hamburg, Beschluss vom 22.06.2000 - 2 Wx 33/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2811

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.06.2000 - 3 Wx 163/00
1.*)
Beschließt die Wohnungseigentümerversammlung, an den Häusern der Wohnanlage einen Blitzschutz installieren zu lassen, so entfällt mit der Durchführung dieser Maßnahme das Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung des dahin gehenden Eigentümerbeschlusses jedenfalls solange nicht wie die Rückgängigmachung der Baumaßnahme nicht tatsächlich ausgeschlossen ist oder ihr der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegen steht.*)
2.*)
Eine mit relativ geringem Kostenaufwand erstmals durchzuführende Maßnahme zur Bewahrung eines höheren Gebäudes vor der elementaren Gefahr des Blitzeinschlages stellt sich als ordnungsgemäße Instandsetzung des Gebäudes und nicht als eine die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erfordernde bauliche Veränderung dar.*)

IMRRS 2006, 2810

BayObLG, Beschluss vom 28.06.2000 - 3Z BR 134/00
Geht es in einem WEG-Beschluß darum, ob Speicher und Keller als Wohnraum genutzt werden dürfen, so bemißt sich der Geschäftswert ausschließlich nach dem tatsächlichen Nutzungsinteresse und nicht nach der Kaufpreisdifferenz der in Rede stehenden Räume.*)

IMRRS 2006, 2809

BGH, Beschluss vom 29.06.2000 - V ZB 46/99
Über die Vermietbarkeit von in Gemeinschaftseigentum stehenden Räumen einer Wohnungseigentumsanlage kann im Wege der Gebrauchsregelung durch Mehrheitsbeschluß entschieden werden, soweit nicht eine Vereinbarung entgegensteht und den Wohnungseigentümern kein Nachteil erwächst.*)

IMRRS 2006, 2808

OLG Köln, Beschluss vom 03.07.2000 - 16 Wx 87/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2807

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.07.2000 - 3 Wx 214/00
1.*)
Der Wert der Beschwer, der sich nach dem vermögenswerten Interesse des Rechtsmittelführers an der Beseitigung der von zwei Nadelbäumen im Bereich des Balkons seiner Eigentumswohnung ausgehenden Beeinträchtigung (Lichtentzug) richtet, übersteigt 1.500,-- DM.*)
2.*)
Der Jahresbetrag einer um 10 % geminderten fiktiven Monatsmiete kann schon deshalb nicht entsprechend § 16 GKG zur Bemessung der Beeinträchtigung (Beschwer) herangezogen werden, da diese Vorschrift - aus sozialen Erwägungen - allein für die Wertfestsetzung zur Gebührenberechnung gilt.*)

IMRRS 2006, 2794

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.05.2006 - 20 W 87/06
1. Für im Wohnungseigentumsverfahren abzuhandelnde Einwendungen, die im Streitverfahren nach der ZPO im Wege der Vollstreckungsabwehrklage geltend zu machen wären, sind grundsätzlich die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes bzw. des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit einschlägig; dies gilt auch für einen Vollstreckungsabwehrantrag gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss.*)
2. Dem Vollstreckungsabwehrantrag fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, sobald die Zwangsvollstreckung als Ganzes beendet ist, insbesondere wenn die vollstreckbare Ausfertigung ausgehändigt wurde und der Gläubiger aus dem Titel befriedigt ist.*)
3. § 767 Abs. 2 ZPO gilt für Vollstreckungsabwehranträge im Hinblick auf Kostenfestsetzungsbeschlüsse grundsätzlich nicht.*)

IMRRS 2006, 2791

OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.05.2006 - 20 W 542/05
Ein Verein, der als Treuhänder für eine Wohnungseigentümergemeinschaft eine Wohnung erwerben und unterhalten, sowie für einen Hausmeister zur Verfügung stellen oder - falls sie hierfür nicht benötigt wird - an Dritte vermieten soll, ist auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet.*)

IMRRS 2006, 2778

BayObLG, Beschluss vom 20.07.2000 - 2Z BR 49/00
Die grundlose Weigerung, Akteneinsicht zu gewähren und ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör können den Eindruck erwecken, daß der Richter befangen sei.*)

IMRRS 2006, 2777

BayObLG, Beschluss vom 20.07.2000 - 2Z BR 50/00
Eine Wohnung darf nicht als Arztpraxis mit erheblichen Patientenverkehr genutzt werden, mag sie auch schon über viele Jahre hinweg bestimmungswidrig als Praxis genutzt worden sein.*)

IMRRS 2006, 2774

BayObLG, Beschluss vom 27.07.2000 - 2Z BR 63/00
Auch in einem wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren ist die Geschäftsfähigkeit eines Wohnungseigentümers in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen, wenn sich ernsthafte Zweifel an der Geschäftsfähigkeit einstellen.*)

IMRRS 2006, 2773

OLG Köln, Beschluss vom 09.02.2006 - 16 Wx 220/05
Sieht die Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft vor, dass zur Gültigkeit eines Beschlusses die Eintragung in ein Protokollbuch erforderlich ist, so genügt es nicht, wenn die Beschlüsse durchnummeriert in einem Ordner abgelegt werden.

IMRRS 2006, 2772

OLG Köln, Urteil vom 11.04.2006 - 4 UF 169/05
Ein Ehepartner kann nach endgültiger Trennung der Eheleute die Zustimmung zur Kündigung der ehemaligen Ehewohnung dann verlangen, wenn unterhaltsrechtliche Gründe oder auch der Gesichtspunkt nachehelicher Solidarität dem nicht entgegenstehen.

IMRRS 2006, 2771

BayObLG, Beschluss vom 27.07.2000 - 2Z BR 137/99
Eine Verwaltervergütung kommt nicht schon deswegen stillschweigend zustande, weil einer der Wohnungseigentümer einer aus zwei Mitgliedern bestehenden Gemeinschaft zum Verwalter bestellt wird.*)

IMRRS 2006, 2769

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2000 - 3 Wx 227/00
Verlangt ein Wohnungseigentümer die Beseitigung einer baulichen Veränderung wegen einer nachteiligen Änderung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage, so ist beim Fehlen konkreter, in Geld meßbarer Anhaltspunkte die Bestimmung des Geschäftswerts und der Beschwer Ermessenssache. Dabei ist eher von der Zulässigkeit eines Rechtsmittels auszugehen.*)

IMRRS 2006, 2768

BayObLG, Beschluss vom 02.08.2000 - 3Z BR 217/00
Ist in einer Wohnungseigentumssache ein Titel umzuschreiben, richtet sich das Verfahren nach den §§ 727 - 729 ZPO.*)

IMRRS 2006, 2767

BayObLG, Beschluss vom 03.08.2000 - 2Z BR 184/99
Isolierglasfenster sind Gemeinschaftseigentum. Haben gleichwohl die Eigentümer nach der Gemeinschaftsordnung Schäden an ihren Fenstern selbst zu beheben, so gilt dies auch für Trübungen der Scheiben.*)

IMRRS 2006, 2765

BayObLG, Beschluss vom 10.08.2000 - 2Z BR 36/00
Eine Beschwerde ist formwirksam eingelegt, wenn die Unterschrift des Anwalts fehlt, aber die beigefügte Abschrift einen Beglaubigungsvermerk des Anwalts enthält.*)
Jeder Wohnungseigentümer kann verlangen, dass entsprechend der Heizkostenverordnung und der Gemeinschaftsordnung Meßeinrichtungen für eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizungs- und Warmwasserkosten installiert werden.*)
Der Kreis derjenigen Personen, die einen Wohnungseigentümer in der Eigentümerversammlung vertreten dürfen, darf beschränkt werden.*)

IMRRS 2006, 2764

BayObLG, Beschluss vom 10.08.2000 - 2Z BR 41/00
Eine Vereinbarung, wonach im gemeinschaftlichen Eigentum stehende Räume in einem zu errichtenden Gebäude in Sondereigentum umgewandelt werden, ist unwirksam.*)

IMRRS 2006, 2754

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.06.2006 - 3 Wx 265/05
Hat der (frühere) Verwalter einen Wohnungseigentümer mit einem Verfahren überzogen, obwohl dem Verwalter das Fehlen seiner Bevollmächtigung von Anfang an bekannt sein musste, so entspricht es billigem Ermessen, den Verwalter mit den gerichtlichen Kosten zu belasten und ihm auch die Erstattung der außergerichtlichen Kosten dieses Wohnungseigentümers aufzuerlegen.*)

IMRRS 2006, 2743

OLG München, Beschluss vom 10.07.2006 - 34 Wx 33/06
1. Die Errichtung einer Pergola stellt in der Regel eine bauliche Veränderung dar.*)
2. Der durch die bauliche Veränderung über das hinnehmbare Maß hinaus beeinträchtigte Wohnungseigentümer kann auch dann Beseitigung verlangen, wenn die Eigentümerversammlung zuvor bestandskräftig beschlossen hat, die Maßnahme in jederzeit widerruflicher Weise zu dulden.*)

IMRRS 2006, 2741

OLG München, Beschluss vom 26.09.2005 - 34 Wx 74/05
1. Schriftsätzliches Vorbringen der Beteiligten im Wohnungseigentumsverfahren ist auch dann zu berücksichtigen, wenn es erst nach der mündlichen Verhandlung, aber noch vor Erlass der abschließenden Entscheidung, bei Gericht eingeht.*)
2. Räume, die zwar in der Teilungserklärung als Sondereigentum bezeichnet und entsprechend der Zuordnung nummeriert werden, sind gemeinschaftliches Eigentum, wenn sie im Aufteilungsplan als solche ausgewiesen sind und nicht - unter ausdrücklicher Ausräumung des Widerspruchs - Sondereigentum begründet wurde.*)

IMRRS 2006, 2737

OLG Köln, Beschluss vom 16.08.2000 - 16 Wx 87/00 (1)
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2735

BayObLG, Beschluss vom 24.08.2000 - 2Z BR 33/00
Die Rechtsmittelbeschwer eines Wohnungseigentümers wegen einer fehlerhaften Jahresabrechnung bemißt sich nach der anteiligen Belastung, die ihm bei der seiner Ansicht nach richtigen Abrechnung erspart geblieben wäre*)

IMRRS 2006, 2734

BayObLG, Beschluss vom 24.08.2000 - 2Z BR 169/99
Die Gemeinschaftsordnung kann wegen des Kostenverteilungsschlüssels wegen Bestimmungen über die Genehmigung baulicher Veränderungen und wegen Hausordnungsvorschriften durch Mehrheitsbeschluß geändert werden.*)

IMRRS 2006, 2733

BayObLG, Beschluss vom 24.08.2000 - 2Z BR 58/00
Das Verbot, einen Hund zu halten, darf gegenüber einem schwer gesundheitsgeschädigten (contergangeschädigten) Wohnungseigentümer dann nicht durchgesetzt werden, wenn der Hund zur Stabilisierung des seelischen Zustand erforderlich ist.*)

IMRRS 2006, 2732

BayObLG, Beschluss vom 24.08.2000 - 2Z BR 54/00
Richtet sich die Verteilung der Kosten und Lasten des gemein-schaftlichen Eigentums nach den Wohnflächen, so dürfte bei einem Teileigentum wohl die Nutzfläche maßgebend sein.*)
Ein Zahlungsanspruch aufgrund eines beschlossenen Wirtschaftsplans wird nicht durch den Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung hinfällig.*)

IMRRS 2006, 2731

BayObLG, Beschluss vom 24.08.2000 - 2Z BR 25/00
Einem Verwalter 100 DM pro Stunde zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer zu vergüten, kann gerechtfertigt sein, wenn besondere Voraussetzungen bestehen.*)

IMRRS 2006, 2727

OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.08.2000 - 20 W 521/99
Zur Frage der Gegenvorstellung gegen einen Beschluss in Wohnungseigentumssachen bei Zustellungsmangel und zur Frage der mündlichen Verhandlung in Wohnungseigentumssachen.*)

IMRRS 2006, 2726

OLG Köln, Beschluss vom 30.08.2000 - 16 Wx 115/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2725

BayObLG, Beschluss vom 31.08.2000 - 2Z BR 39/00
Die Einrichtung eines Friseursalons in einer im ersten Obergeschoß gelegenen Eigentumswohnung stört und beeinträchtigt jedenfalls in einer kleinen Wohnanlage mehr als wenn die Wohnung nur zu Wohnzwecken genutzt wird.*)
Ob in einer Wohnung ein Büro eingerichtet werden darf, hängt von der Art des Bürobetriebs ab.*)
