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Sachgebiet: Wohnungseigentum

6218 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2009

IMRRS 2009, 0871
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beiträge zur Instandhaltungsrücklage als Werbungskosten?

BFH, Beschluss vom 09.12.2008 - IX B 124/08

Beiträge zur Instandhaltungsrücklage können beim einzelnen Wohnungseigentümer erst dann als Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Verwalter sie für die Wohnungseigentümergemeinschaft tatsächlich für die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums oder für andere Maßnahmen verausgabt, die durch die Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung veranlasst sind. Die Frage, zu welchem Zeitpunkt die zur Instandhaltungsrücklage geleisteten Beiträge als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden können, ist unabhängig davon zu beurteilen, wie die Rechtsbeziehungen der Wohnungseigentümer zur Eigentümergemeinschaft zivilrechtlich einzustufen sind.

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IMRRS 2009, 0870
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vereinbarte Anwendbarkeit öffentlich-rechtlicher Vorschriften

LG Itzehoe, Urteil vom 10.03.2009 - 11 S 30/08

Vereinbaren die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft, dass die Gemeinschaftsordnung so auszulegen sei, dass jeder Eigentümer im wirtschaftlichen Ergebnis so zu stellen sei, als ob er Alleineigentümer - frei von den Beschränkungen des Wohnungseigentumsrechts - seines Gebäudes und seiner Sondernutzungsbereiche wäre und somit u.a. bauliche Veränderungen ohne Zustimmung der anderen Eigentümer vornehmen dürfe, ist die Errichtung solcher baulicher Anlagen (hier: Sichtschutzzaun) im Grenzbereich der Sondernutzungsrechte zustimmungsfrei möglich, die öffentlich-rechtlich zulässig wären, wenn es sich um zwei nebeneinander liegende Grundstücke handeln würde, und auch tatsächlich an der Stelle öffentlich-rechtlich zulässig sind.*)

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IMRRS 2009, 0865
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 52/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IMRRS 2009, 0864
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 53/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IMRRS 2009, 0863
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 54/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IMRRS 2009, 0862
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 55/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IMRRS 2009, 0861
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 56/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IMRRS 2009, 0860
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 57/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IMRRS 2009, 0859
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 58/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IMRRS 2009, 0858
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 59/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IMRRS 2009, 0857
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 60/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IMRRS 2009, 0856
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 61/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IMRRS 2009, 0855
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 62/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IMRRS 2009, 0854
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 63/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IMRRS 2009, 0853
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 64/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IMRRS 2009, 0852
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 65/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IMRRS 2009, 0851
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 66/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IMRRS 2009, 0850
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 67/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IMRRS 2009, 0849
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 68/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IMRRS 2009, 0848
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 69/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IMRRS 2009, 0847
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wahrung der Begründungsfrist durch Vorbringen anderer Kläger?

BGH, Urteil vom 27.03.2009 - V ZR 196/08

1. § 62 Abs. 1 ZPO findet auf die Wahrung der Begründungsfrist nach § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG keine, auch keine entsprechende Anwendung. Die Frist wird auch bei Verfahrensverbindung nach § 47 Satz 1 WEG nicht durch das rechtzeitige Vorbringen anderer Kläger gewahrt.*)

2. Wird die rechtzeitig begründete Klage eines Streitgenossen zurückgenommen, ist nur über die von dem Kläger und seinen verbleibenden Streitgenossen rechtzeitig vorgebrachten Anfechtungsgründe zu entscheiden.*)




IMRRS 2009, 0837
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beitritt der WEG zu Zwangsversteigerungsverfahren

BGH, Beschluss vom 02.04.2009 - V ZB 157/08

Dass die von § 10 Abs. 3 Satz 1 ZVG für einen Beitritt der Wohnungseigentümergemeinschaft zu einem Zwangsversteigerungsverfahren im Rang von § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG verlangte Wertgrenze von 3 % des Einheitswerts überschritten ist, kann dadurch bewiesen werden, dass die Forderung wegen der der Beitritt beantragt wird, 3% des rechtskräftig festgesetzten Verkehrswerts des Versteigerungsobjekts übersteigt.*)

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IMRRS 2009, 0820
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anfechtungsklage gg. Eigentümer, nicht gg. WEG zu richten!

LG Köln, Beschluss vom 12.02.2009 - 29 S 93/08

Richtet sich die Klage von Anfang an gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft und nicht gegen die übrigen Eigentümer, so kann sie nicht den Ablauf der Frist des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG hemmen.

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IMRRS 2009, 0815
WohnungseigentumWohnungseigentum
Originäre Beitragsschuld durch Jahresabrechnung

LG Saarbrücken, Beschluss vom 02.03.2009 - 5 T 114/08

1. Ist in einem Wohnungseigentumsverfahren streitig, ob Wirtschaftspläne erstellt und von der Eigentümergemeinschaft beschlossen worden sind, bedarf es gleichwohl keiner abschließenden Klärung dieser Streitfrage, wenn sich die Zahlungspflicht des auf Wohngeldzahlung in Anspruch genommenen Wohnungseigentümers gleichermaßen aus der unstreitig in Bestandskraft erwachsenen Jahresabrechnung ergibt (Wahlfeststellung).*)

2. Diese begründet nämlich in dem Fall, dass keine Wirtschaftspläne vorhanden sind, eine originäre Beitragsschuld des einzelnen Wohnungseigentümers in Höhe der auf diesen entfallenden Kosten.*)

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IMRRS 2009, 0795
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Kostenaufteilung bei mehreren Antragstellern

LG München I, Beschluss vom 03.03.2009 - 13 T 22169/08

Haben mehrere Wohnungseigentümer wegen Mängeln am Sondereigentum ihrer Wohnungen gemeinschaftlich ein selbstständiges Beweisverfahren durchgeführt und macht dann der jeweilige Wohnungseigentümer wegen der sein Sondereigentum betreffenden Mängel separate Hauptsacheverfahren anhängig, so sind die tatsächlichen im selbstständigen Beweisverfahren angefallenen Kosten einschließlich der Kosten für Ergänzungsgutachten zu errechnen. Sodann sind diese Kosten in dem Verhältnis der vom Gericht der Hauptsache und dem Gericht des selbstständigen Beweisverfahrens festgesetzten Streitwerte aufzuteilen.

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IMRRS 2009, 0794
WohnungseigentumWohnungseigentum
Aufteilung von vermieteten Räumen in Wohnungseigentum

AG Mannheim, Urteil vom 18.04.2008 - 9 C 48/08

Werden vermietete Räume in Wohnungseigentum aufgeteilt und dabei Kellerräume verschiedenen Sondereigentümern zugewiesen, können nur diese gemeinschaftlich kündigen (Fortführung von BGH, NJW 2005, 3781).*)

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IMRRS 2009, 0792
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Herausgabeanspruch des Hausmeisters für Zentralschlüssel

OLG Koblenz, Beschluss vom 14.04.2009 - 5 W 219/09

1. Ein Hausmeister einer Wohnungseigentumsanlage, der Mitarbeitern den Zentralschlüssel zur Durchführung von Arbeiten in einzelnen Wohnungen überlässt, bleibt Besitzer des Schlüssels; die Mitarbeiter sind bloße Besitzdiener.

2. Lässt der Mitarbeiter den Schlüssel versehentlich in einer Eigentumswohnung zurück, steht dem Hausmeister ungeachtet seiner konkreten Besitzart ein Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes zu. Dieser Anspruch kann vorläufig durch Herausgabeanordnung an den Gerichtsvollzieher als Sequester gesichert werden, die erforderlichenfalls mit einer Durchsuchungsgestattung nach § 758 a ZPO zu versehen ist.

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IMRRS 2009, 0783
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Haftung der einzelnen Eigentümer für Abwassergebühren?

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.03.2009 - 4 M 448/08

Wenn die Gebührensatzung die Gebührenschuldnerstellung entsprechend der in § 5 Abs. 5 Satz 2 KAG LSA eingeräumten Möglichkeit der satzungsmäßigen Schuldnerbestimmung (nicht an die tatsächliche Nutzung, sondern) an das Eigentum anknüpft, schulden alle Wohnungs- bzw. Teileigentümer als Miteigentümer des Grundstücks gesamtschuldnerisch die vollen auf ihr gemeinschaftliches Grundstück entfallenden Benutzungsgebühren.*)

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IMRRS 2009, 0782
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Inhaltsadressat eines Grundsteuerbescheides

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.02.2009 - 4 L 344/08

1. Für die Feststellung, gegen wen sich ein Abgabenbescheid richtet, kommt es nicht darauf an, wer in der Anschrift als dessen Adressat benannt ist. Belastet ist vielmehr derjenige, der von dem Bescheid dem Inhalt nach betroffen ist (sog. "Inhaltsadressat").*)

2. Dem Bestimmtheitserfordernis ist genügt, wenn der Inhaltsadressat durch Auslegung ermittelt werden kann, wobei vorhergehende Bescheide und beigefügte Unterlagen zur Auslegung herangezogen werden können.*)

3. Bei der Auslegung ist auf den Empfängerhorizont abzustellen, der hier durch den Kenntnis- und Wissensstand des Wohnungsverwalters gebildet wird.*)

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IMRRS 2009, 0770
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wohnraummietrecht - Keine Sperrfrist bei nur "eigenbedarfsähnlicher" Kündigung

BGH, Urteil vom 11.03.2009 - VIII ZR 127/08

Die Kündigungsbeschränkung des § 577a BGB bei Umwandlung von vermieteten Wohnräumen in Wohnungseigentum gilt nur für Eigenbedarfs- oder Verwertungskündigungen (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 BGB) und ist auf andere Kündigungsgründe im Sinne von § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht analog anwendbar.*)

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IMRRS 2009, 0769
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Instandsetzungsmaßnahmen am Garagendach

KG, Beschluss vom 25.02.2009 - 24 W 362/08

1. Die Begriffe Instandhaltung und Instandsetzung haben einen unterschiedlichen Begriffsinhalt.

2. Als Garagenfläche und als Garagendach dienende ältere Bauwerkssteile (z.B. Abdichtungen) bedürfen nach gewissen Zeitläufen durchgreifenden Instandsetzungsmaßnahmen.

3. Wird in Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels der Sondernutzungsberechtigte nur mit den Kosten der Instandhaltung belastet, schuldet er nicht die Kosten der durchgreifenden Instansetzungsmaßnahme.

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IMRRS 2009, 0753
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verkehrssicherungspflicht des Verwalters?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.12.2008 - 14 U 107/07

1. Die dem Verwalter durch Vertrag übertragene Pflicht, alles zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung Notwendige zu tun, umfasst auch die Verkehrssicherungspflicht.*)

2. Hat der Verwalter einen auch die Räum- und Streupflichten umfassenden Hausmeistervertrag mit einem Dritten nicht im Namen der Wohnungseigentümer, sondern im eigenen Namen abgeschlossen, so bedient er sich zur Erfüllung seiner Streupflicht des Dritten und haftet gemäß § 278 BGB für dessen Verschulden.*)

3. Die Räum- und Streupflicht bezieht sich bei einer Wohnanlage nicht nur auf die zu dieser gehörenden Wege, sondern auch auf den Personenzugang zur Tiefgarage.*)

4. Der Berechnung des Schadens wegen unfallbedingter Verminderung häuslicher Arbeitsleistung ist nicht der Arbeitsaufwand zugrunde zu legen, den der Geschädigte nach seinem Vortrag selbst vor dem Unfall betrieben hat. Maßgeblich ist vielmehr, welche Zeit eine jüngere und gesunde Hilfskraft gebraucht hätte, um die objektiv erforderlichen, aber auch hinreichenden Hausarbeiten im Haushalt des Geschädigten zu verrichten.*)

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IMRRS 2009, 0750
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anfechtung der Jahresabrechnung: Verwirkung von Rechten?

LG Köln, Beschluss vom 01.09.2008 - 29 T 10/08

Wenn ein Eigentümer in Kenntnis der Teilungserklärung (und damit des vereinbarten Verteilungsschlüssels) selbst zehn Jahre lang keine Jahresabrechnung wegen des Verteilungsschlüssels angefochten hat, dann sind seine Rechte insoweit verwirkt.




IMRRS 2009, 0747
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Falschbezeichnung von Wohngeldforderung: Bindung?

LG Mönchengladbach, Beschluss vom 04.11.2008 - 5 T 239/08

1. Das Vollstreckungsgericht ist gemäß § 10 Abs. 3 S. 2 ZVG an die Falschbezeichnung einer Wohngeldforderung im Vollstreckungsbescheid als Forderung aus Miete gebunden, ohne dass eine anderweitige Glaubhaftmachung gemäß § 10 Abs. 3 S. 3 ZVG möglich wäre.*)

2. Der Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung in der Rangklasse 2 (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG) umfasst als „Minus“ den Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung in der Rangklasse 5 (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 ZVG).*)

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IMRRS 2009, 0746
WohnungseigentumWohnungseigentum
Dinglicher Arrest wegen Wohngeldforderungen?

AG Kerpen, Urteil vom 14.07.2008 - 26 C 27/08

1. Es ist davon auszugehen, da der Gesetzgeber durch die Neuregelung der Rangfolge in § 10 Abs. 1 ZVG (vgl. dort die Nr. 2) die Gläubiger bezüglich fälliger Ansprüche auf Zahlung der Beiträge gemäß § 16 Abs. 2, § 28 Abs. 2 und 5 WEG hat privilegieren wollen.*)

2. Diese Entscheidung des Gesetzgebers ist auch bei der Frage, ob ausnahmsweise ein Arrestgrund angenommen werden kann, zu repektieren. Dies ist erst Recht dann der Fall, wenn über das Vermögen des Schuldners (und Wohnungseigentümer) ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Denn in diesen Fällen kann die Wohnungseigentümergemeinschaft wegen § 240 ZPO regelmäßig keinen Titel mehr gegen den Wohnungseigentümer erstreiten. Die Gemeinschaft ist regelmäßig auch nicht in der Lage, selbst ein Zwangsversteigerungsverfahren einzuleiten oder sich einem solchen anzuschließen.*)

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IMRRS 2009, 0741
WohnungseigentumWohnungseigentum
Passivlegitimation bei Beschlussanfechtung

LG Itzehoe, Beschluss vom 20.01.2009 - 11 S 37/08

Dass die Kläger ersichtlich den Verband "Wohnungseigentümergemeinschaft" in Anspruch nehmen wollten, schließt eine Auslegung des Klageantrages dahingehend, dass tatsächlich die übrigen Wohnungseigentümer Partei sein sollten, aus. Alleine der Umstand, dass das materiell begehrte Ziel nur durch die Inanspruchnahme einer anderen als der im Antrag benannten Person möglich ist, kann ohne weitere Anhaltspunkte nicht eine Auslegung stützen, dass in Wahrheit eine andere als die ausdrücklich benannte Partei in Anspruch genommen werden sollte.*)

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IMRRS 2009, 0725
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verteilung von Betriebskosten nach § 16 Abs. 3 WEG

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 25.03.2009 - 14 S 7627/08

Beschließen die Eigentümer gemäß § 16 Abs. 3 WEG einen von der Teilungserklärung, die die Abrechnung nach Miteigentumsanteilen statuiert, abweichenden Schlüssel für die Betriebskostenumlage, so

- können in einer Mehrhausanlage die Kosten des laufenden Aufzugsbetriebs nach Häusern und Stockwerken differenziert werden;

- widerspricht es in der Regel ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Hausmeister- und Hausreinigungskosten nach Einheiten umgelegt werden.*)

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IMRRS 2009, 0709
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anspruch der WEG gegen Eigentümer auf Kündigung des Mieters?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2008 - 3 Wx 240/07

1. Die Wohnungseigentümer können sich einen vom Gesetz nicht gegebenen Anspruch gegen einen einzelnen Eigentümer nicht im Wege des Mehrheitsbeschlusses selbst verschaffen, weil es ihnen insofern an der Beschlusskompetenz fehlt. Dies gilt sowohl für den Fall, dass ein sonst nicht bestehender Anspruch originär geschaffen, als auch für den Fall, dass ein an sich bestehender Anspruch durch einen neuen abstrakten Schuldgrund ersetzt, bestätigt oder verstärkt werden soll.

2. Ein gefasster Beschluss, der die gerichtliche Verfolgung eines Unterlassungsanspruchs gegen einen Wohnungseigentümer vorbereiten soll, beinhaltet nicht die materiell-rechtliche Festlegung dieser Eigentümerpflichten, sondern dient nur der Vorbereitung eines gerichtlichen Verfahrens.

3. Der Unterlassungsanspruch der Wohnungseigentümer gegen einen anderen Wohnungseigentümer kann sich ausnahmsweise auf eine Kündigung des Mietverhältnisses mit anschließender möglicher Räumungsklage als einziger geeigneter Maßnahme richten.

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IMRRS 2009, 0708
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Erneuerung der Hausfassade

OLG Hamm, Beschluss vom 18.11.2008 - 15 Wx 139/08

1. Ist bei Schäden an der Fassade des Hauses eine einfache Reparatur ausreichend oder erstreckt sich die erforderliche Erneuerungsmaßnahme auf weniger als 20 % der Gesamtfläche der jeweiligen Bauteile, greift § 8 Abs. 2 der WärmeschutzVO 1995 nicht ein. In diesen beiden Fällen beurteilt sich die Ordnungsmäßigkeit einer Erneuerung von Teilen der Fassade nach der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme, die anhand einer Kosten-Nutzen-Analyse zu ermitteln ist.*)

2. Ist dagegen eine Erneuerung erforderlich, die sich auf 20 % und mehr als 20 % der Gesamtfläche der jeweiligen Bauteile erstreckt, greift § 8 Abs. 2 der WärmeschutzVO 1995 (bzw. § 9 Abs. 4 Nr. 1 der Energiesparverordnung vom 24.07.2007 i.V.m. der Anlage 1 Tabelle 2 Zeile 4 Spalte 1) ein, sodass sich nicht mehr die Frage der Amortisation der Kosten stellt, weil dann die Wärmedämmung zwingend vorgeschrieben ist.*)

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IMRRS 2009, 0696
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Anfechtung des Beschlusses über bauliche Veränderung

OLG Hamm, Beschluss vom 11.11.2008 - 15 Wx 62/08

1. Die Bestimmung einer Teilungserklärung "Für die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung genügt die Absendung an die Anschrift, die dem Verwaltung von dem Wohnungseigentümer zuletzt mitgeteilt worden ist" schließt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschlussanfechtungsfrist nicht aus, wenn es dem Wohnungseigentümer gelingt glaubhaft zu machen, dass er die Einladung zu der Eigentümerversammlung nicht erhalten hat.*)

2. Der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses, durch den eine bauliche Veränderung genehmigt wird, können die übrigen Wohnungseigentümer nicht erfolgreich mit dem Einwand entgegentreten, ihnen stehe aufgrund einer schuldrechtlichen Vereinbarung ein Anspruch auf Erteilung der Zustimmung zu der baulichen Veränderung zu.*)




IMRRS 2009, 0695
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Nutzungsbefugnis contra Bauordnungsrecht

OLG Hamm, Beschluss vom 09.01.2009 - 15 Wx 142/08

1. Jeder Wohnungseigentümer hat grundsätzlich Anspruch darauf, dass der Gebrauch des Sonder- und des Gemeinschaftseigentums nur im Rahmen derjenigen bauordnungsrechtlichen Vorschriften erfolgt, die nachbarschützenden Charakter haben.*)

2. Die umfassende Zulässigkeit einer Nutzung eines Teileigentums zu gewerblichen Zwecken gibt dem Sondereigentümer kein Recht, vorhandene bauliche Anlagen über den vorgegebenen bauordnungsrechtlichen Rahmen hinaus nutzen zu können, um eine bestimmte Form gewerblicher Nutzung des Sondereigentums realisieren zu können.*)

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IMRRS 2009, 0673
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Zwangsverwaltung: Laufendes Wohngeld als Verwaltungsausgaben?

LG Köln, Beschluss vom 16.10.2008 - 4 T 437/08

Bei laufendenden Hausgeldern handelt es sich um Ausgaben i.S.d. § 155 Abs. 1 ZVG, so dass gemäß § 161 Abs. 3 ZVG der beitreibende Gläubiger insoweit auch vorschusspflichtig ist.

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IMRRS 2009, 0668
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Unterlassungsklage des Verwalters gegen Eigentümer

OLG München, Beschluss vom 04.06.2008 - 31 AR 92/08

Bei Streitigkeiten von Wohnungseigentümern mit dem Verwalter wegen unwahrer oder ehrverletzender Äußerungen handelt es sich um eine Wohnungseigentumssache gemäß § 43 Nr. 3 WEG - zumindest dann, wenn der Gegenstand des Unterlassungsbegehrens sich auf Äußerungen im Zusammenhang mit der Verwaltertätigkeit bezieht.

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IMRRS 2009, 0639
WohnungseigentumWohnungseigentum
WEG: Beschwer bei Jahresabrechnung

LG Konstanz, Beschluss vom 01.02.2007 - 62 T 139/05

1. Gegen die Entscheidung des Landgerichtes im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens, in dem der Antrag auf Ablehnung eines Richters zurückgewiesen wird, ist die Rechtsbeschwerde nur bei Zulassung gegeben.

2. Die Richtigkeit der im gesonderten Verfahren auf Ablehnung eines Richters getroffenen Entscheidungen ist im Hauptsacheverfahren nicht zu prüfen.

3. Die Einlegung der Gehörsrüge, der Gegenvorstellung und unstatthafter Rechtsmittel hindern nicht den Eintritt der Rechtskraft.

4. Es erscheint zweifelhaft, ob ein Verstoß gegen die Wartepflicht vorliegt, wenn ein Verhandlungstermin anberaumt wird.

5. Das Interesse der einzelnen Wohnungseigentümers an der Jahresabrechnung ist geprägt von den damit verbundenen vermögensmäßigen Folgen für die Wohnungseigentümer und nicht von dem Interesse, die Tätigkeit des Verwalters zu billigen und ihm sein Vertrauen zu bekunden.

6. Der Geschäftswert ist nicht nach § 49a GKG auf das fünffache des Eigeninteresse zu begrenzen.

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IMRRS 2009, 0638
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gerichtliche Klärung von Ansprüchen

OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.09.2008 - 20 W 9/08

Es kann auch dann dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer entsprechen, das Bestehen von Ansprüchen gerichtlich klären zu lassen, wenn hinsichtlich der Erfolgsaussicht einer Klage durchaus Zweifel bestehen sollten. Ein darauf gerichteter Wohnungseigentümerbeschluss kann dann ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen. Etwas kann dann gelten, wenn der Anspruch offenkundig nicht in Betracht kommt oder die von der Mehrheit der Wohnungseigentümer vertretene Rechtsposition offensichtlich unhaltbar ist.*)

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IMRRS 2009, 0629
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WohnungseigentumWohnungseigentum
WEG: Beschwer bei Jahresabrechnung

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.03.2009 - 14 Wx 17/07

1. Gegen die Entscheidung des Landgerichtes im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens, in dem der Antrag auf Ablehnung eines Richters zurückgewiesen wird, ist die Rechtsbeschwerde nur bei Zulassung gegeben.

2. Die Richtigkeit der im gesonderten Verfahren auf Ablehnung eines Richters getroffenen Entscheidungen ist im Hauptsacheverfahren nicht zu prüfen.

3. Die Einlegung der Gehörsrüge, der Gegenvorstellung und unstatthafter Rechtsmittel hindern nicht den Eintritt der Rechtskraft.

4. Es erscheint zweifelhaft, ob ein Verstoß gegen die Wartepflicht vorliegt, wenn ein Verhandlungstermin anberaumt wird.

5. Das Interesse der einzelnen Wohnungseigentümers an der Jahresabrechnung ist geprägt von den damit verbundenen vermögensmäßigen Folgen für die Wohnungseigentümer und nicht von dem Interesse, die Tätigkeit des Verwalters zu billigen und ihm sein Vertrauen zu bekunden.

6. Der Geschäftswert ist nicht nach § 49a GKG auf das fünffache des Eigeninteresse zu begrenzen.

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IMRRS 2009, 0616
WohnungseigentumWohnungseigentum
Untereigentümergemeinschaft nicht rechtsfähig!

OLG Naumburg, Beschluss vom 23.04.2008 - 4 W 18/08

Die Untereigentümergemeinschaft ist keine rechtsfähige juristische Person. Sie ist nicht parteifähig.

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IMRRS 2009, 0604
WohnungseigentumWohnungseigentum
Was erfordert fristgerecht begründete Anfechtungsklage?

AG Syke, Urteil vom 21.05.2008 - 10 C 1335/07

Zur fristgerechten Begründung einer Anfechtungsklage im Sinne des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG n.F. ist konkreter Sachvortrag innerhalb von zwei Monaten ab Beschlussfassung erforderlich, um schnell Klarheit darüber zu schaffen, welche Beschlüsse gültig sind, um das zukünftige Verhalten und die Umsetzung der Beschlüsse danach ausrichten zu können.

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IMRRS 2009, 0603
WohnungseigentumWohnungseigentum
Was erfordert fristgerecht begründete Anfechtungsklage?

LG Lüneburg, Beschluss vom 05.01.2009 - 5 S 40/08

Zur fristgerechten Begründung einer Anfechtungsklage im Sinne des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG n.F. ist konkreter Sachvortrag innerhalb von zwei Monaten ab Beschlussfassung erforderlich, um schnell Klarheit darüber zu schaffen, welche Beschlüsse gültig sind, um das zukünftige Verhalten und die Umsetzung der Beschlüsse danach ausrichten zu können.

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IMRRS 2009, 0587
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Was erfordert fristgerecht begründete Anfechtungsklage?

LG Lüneburg, Beschluss vom 04.12.2008 - 5 S 40/08

Zur fristgerechten Begründung einer Anfechtungsklage im Sinne des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG n.F. ist konkreter Sachvortrag innerhalb von zwei Monaten ab Beschlussfassung erforderlich, um schnell Klarheit darüber zu schaffen, welche Beschlüsse gültig sind, um das zukünftige Verhalten und die Umsetzung der Beschlüsse danach ausrichten zu können.

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