Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
6217 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2010, 1833
VG Neustadt, Urteil vom 20.05.2010 - 4 K 217/10
1. § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB ermächtigt den Ortsgesetzgeber, für Stellplätze und Garagen mit Hilfe der Festsetzungen eines Bebauungsplans bestimmte Standorte festzulegen oder auszuschließen.
2. Derartige Festsetzungen dienen der Sicherstellung der Flächen für den sog. ruhenden Verkehr und der sich insoweit aus den bauordnungsrechtlichen Vorschriften ergebenden Verpflichtungen.
3. Bei Garagen ist regelmäßig ein Stauraum zu verlangen, der das Befahren des Grundstücks bei geschlossenem Garagentor vom öffentlichen Verkehrsraum ermöglicht.

IMRRS 2010, 1832

VG Neustadt, Urteil vom 04.05.2009 - 4 K 179/09
Eine bis auf die Nachbargrenze reichende Garage verliert ihre Privilegierung nach § 8 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 LBauO nicht schon deshalb, weil sie neben der Funktion als Garage noch einer anderen Nutzung dient, für die sie die bautechnische Grundlage darstellt.

IMRRS 2010, 1823

LG Düsseldorf, Urteil vom 27.01.2010 - 16 S 45/09
1. Der WEG-Verwalter kann nicht jederzeit abberufen werden. Das ergibt sich schon aus dem WEG, wonach die Abberufung des Verwalters auf das Vorliegen eines wichtigen Grundes beschränkt werden kann und daraus, dass dem abberufenen Verwalter das Recht eingeräumt wird, den Abberufungsbeschluss anzufechten.
2. Die Anfechtungsbefugnis würde sinnentleert, wenn dem Verwalter zwar eine solche zustünde, er sich aber in der Sache nicht gegen eine Abberufung zur Wehr setzen könnte, weil diese stets ohne Grund möglich wäre.

IMRRS 2010, 1822

AG Regensburg, Urteil vom 09.12.2009 - 10 C 1971/09
Die Entscheidung, dass für die Verteilung der bislang nur einheitlich erfassten Reparaturrücklage eine Rückrechnung erfolgt kann nur einheitlich für die gesamte WEG getroffen werden, da die Verteilung gerade auch das Verhältnis der Häuser untereinander betrifft.

IMRRS 2010, 1765

BGH, Beschluss vom 03.05.2010 - V ZB 240/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 1748

AG Aachen, Urteil vom 24.03.2010 - 118 C 1/10
Ein Beschluss einer Eigentümerversammlung ist für ungültig zu erklären, wenn der Beschluss inhaltliche Mängel aufweist, insbesondere gegen die Gemeinschaftsordnung oder andere Vereinbarungen der Wohnungseigentümer, gegen gesetzliche Vorschriften, die die Wohnungseigentümer nicht wirksam abbedungen haben, oder gegen die so genannten Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung verstößt.

IMRRS 2010, 1747

AG Düsseldorf, Urteil vom 26.04.2010 - 290 a C 9465/09
1. In der Beschlussanfechtungsklae muss der bereits von der Wohnungseigentümergemeinschaft gewählte Ersatzzustellungsvertreter benannt werden.
2. Die Bezeichnung des Verwalters und des Ersatzzustellungsvertreters gehören zur Zustellungsvoraussetzung mit der Folge, dass bei Fehlen oder verspäteter Angabe die Klagefrist versäumt wird, weil die Zustellung nicht mehr demnächst erfolgen kann und eine Rückwirkung ausscheidet.

IMRRS 2010, 1732

AG Hannover, Urteil vom 06.11.2009 - 481 C 7662/09
1. Ein Anspruch der Eigentümergemeinschaft auf Beseitigung bzw. Versetzen einer störend sichtbaren Parabolantenne ist auch dann gegeben, wenn ein Anspruch des Nutzers auf eine solche Antenne besteht.
2. Sofern die übrigen Eigentümer weniger beeinträchtigende Anbringungsorte vorweisen, die ausreichend Empfang ermöglichen, muss der Nutzer diesem Verlangen nachkommen.

IMRRS 2010, 1731

AG Öhringen, Urteil vom 04.09.2009 - 1 C 239/09
1. Ein Ausschluss von der Eigentümerversammlung ist gerechtfertigt, wenn der Wohnungseigentümer trotz Abmahnung durch lautes Zwischenreden die Eröffnung der Eigentümerversammlung stört.
2. Die Kausalität des Ausschlusses fehlt, wenn zwei ungleich große Lager innerhalb der Gemeinschaft bestehen.

IMRRS 2010, 1728

VG Gera, Beschluss vom 23.03.2010 - 2 E 121/10
Für grundstücksbezogene Benutzungsgebühren können bei entsprechender satzungsrechtlicher Grundlage die einzelnen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft als Gesamtschuldner herangezogen werden. § 10 Abs. 8 WEG steht dem nicht entgegen.*)

IMRRS 2010, 1725

AG Mannheim, Urteil vom 04.06.2010 - 4 C 25/10
1. Gibt der Insolvenzverwalter Wohnungseigentum frei, wird die Masse nicht von der Entrichtung der Hausgelder entlastet. Es gilt der Grundsatz fort, wonach Verbindlichkeiten nur mit Zustimmung des Gläubigers "freigegeben" werden können.*)
2. Die nach der Freigabe fällig werden Hausgelder, das sind die Vorschüsse auf den Wirtschaftsplan, die Abrechnungssalden der Jahresabrechnungen und Sonderumlagen, sind als Masseschulden zu berichtigen.*)
3. Ein Mietverhältnis wird auch nach der Freigabe mit dem Insolvenzverwalter fortgesetzt.*)

IMRRS 2010, 1724

LG Itzehoe, Urteil vom 01.06.2010 - 11 S 70/09
Für Schäden am Sondereigentum haftet die Wohnungseigentümergemeinschaft nur in den Fällen, des § 14 Nr. 4 WEG verschuldungsunabhängig, nicht hingegen nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog.*)

IMRRS 2010, 1719

VGH Hessen, Urteil vom 02.09.2009 - 5 A 631/08
Die Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen Entwässerungsgebühr für die Schmutz- und Niederschlagsableitung setzt ein annähernd gleich bleibendes Verhältnis zwischen der überbauten/versiegelten Grundstücksfläche und der Frischwasserbezugsmenge auf den Grundstücken des Entsorgungsgebietes voraus. Hiervon kann aufgrund der heutigen Wohn- und Lebensgewohnheiten, die durch deutliche Unterschiede in der Wohnstruktur auf den einzelnen Grundstücken gekennzeichnet sind, auch für die Städte und Gemeinden in Hessen kaum noch ausgegangen werden.*)

IMRRS 2010, 1718

LG München I, Urteil vom 18.03.2010 - 36 S 4706/09
1. Eine von § 16 Abs. 2 WEG abweichende Umlage von Betriebskosten nach § 16 Abs. 3 WEG bedarf einer hinreichend bestimmten Beschlussfassung. Der Begriff der "Wartungskosten" ist dafür zu unbestimmt.
2. Die Beschlusskompetenz aus § 16 Abs. 3 WEG umfasst auch die Umlage von Instandhaltungskosten, soweit diese im Katalog des § 2 BetrKV aufgezählt sind.

IMRRS 2010, 1717

OLG Hamm, Urteil vom 09.02.2010 - 19 U 127/09
Konkludente Einigung über die befreiende Schuldübernahme eines Energielieferungsvertrages.*)

IMRRS 2010, 1716

LG Hamburg, Beschluss vom 17.09.2009 - 318 T 34/09
Zur Berechnung des Streiwerts bei Anfechtung der Jahresabrechnung (Hamburger Formel).

IMRRS 2010, 1715

OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.07.2008 - 5 Wx 47/07
1. Soweit es um die Auslegung von Vereinbarungen im Sinn von § 10 Abs. 2 S. 2, Abs. 3 WEG geht, sind die für die Grundbucheintragungen anzuwendenden Grundsätze maßgebend. Danach ist nicht auf den Willen des Verfassers der Teilungserklärung abzustellen, sondern allein auf den Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt.
2. Umstände außerhalb der Urkunde dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne Weiteres erkennbar sind. Dagegen können Vorstellungen und Erklärungen, die nicht zum Gegenstand des Grundbuchinhalts geworden sind sowie Erklärungen bei Weiterveräußerungen, insbesondere durch den teilenden Eigentümer, im Rahmen der Auslegung keine Berücksichtigung finden.
3. Die Auslegung einer Teilungserklärung kann ergeben, dass unter Abweichung von der Gemeinschaftsordnung und der Regelung des § 16 Abs. 2 WEG ein unausgebauter Dachgeschossraum zu einer Eigentumswohnung an den Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums nicht zu beteiligen ist.

IMRRS 2010, 1714

OLG Hamburg, Beschluss vom 07.10.2009 - 2 Wx 58/09
Beschließt die Eigentümergemeinschaft in Bezug auf die Sanierung der Bausubstanz, eine Prioritätenliste zu erstellen und diese abzuarbeiten, so entspricht dies nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Prioritätenliste bei neuen Erkenntnissen überprüft und angepasst wird.

IMRRS 2010, 1692

LG München I, Beschluss vom 29.03.2010 - 1 T 5340/10
Der Auferlegung der Kosten auf den Verwalter, § 49 Abs. 2 WEG, setzt neben einem objektiven Pflichtverstoß auch ein subjektives Moment voraus. Hierfür genügt noch nicht, dass ein Sonderumlagebeschluss mangels Angabe des Verteilungsschlüssels nichtig ist und der Beschluss zudem an einem Einberufungsmangel leidet.

IMRRS 2010, 1690

LG München I, Urteil vom 15.02.2010 - 1 S 15854/09
1. Für eine optische Beeinträchtigung im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG ist es ausreichend, dass sie durch eine bauliche Veränderung ausgelöst wird, die von einer öffentlichen Verkehrsfläche aus von jedermann wahrgenommen werden kann.
2. Ob die durch eine Parabolantenne ausgelöste optische Beeinträchtigung einen über das unvermeidliche Maß hinaus gehenden Nachteil im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG darstellt, ist durch Abwägung aller Umstände des Einzelfalls, unter Berücksichtigung der sich gegenüberstehenden Grundrechtspositionen zu ermitteln.
3. Dabei wird dem Informationsinteresse der klagenden Wohnungseigentümer durch die Möglichkeit, über Breitbandkabel sieben Fernsehsender in ihrer Heimatsprache zu empfangen und sich weitere Nachrichten über Internet und Radio zu beschaffen, regelmäßig ausreichend Genüge getan.

IMRRS 2010, 1689

LG München I, Urteil vom 29.03.2010 - 1 S 17989/09
1. Ein Miteigentümer, dem ein Sondernutzungsrecht an einer Gemeinschaftsfläche (hier: einem Kellerraum) eingeräumt ist, kann von einem anderen Miteigentümer, der die Fläche zu Unrecht benutzt, gemäß § 985 BGB Einräumung von Alleinbesitz verlangen.
2. Der Anspruch aus § 985 BGB ist dabei gemäß § 902 I BGB unverjährbar, wenn das Sondernutzungsrecht in der Teilungserklärung vereinbart wurde.

IMRRS 2010, 1688

LG München I, Urteil vom 14.06.2010 - 1 S 25652/09
1. Ein Beschluss, durch den die Verwaltung ohne konkreten Anlass pauschal ermächtigt wird, einen Rechtsanwalt mit der Prüfung zu beauftragen, ob gegen einen Miteigentümer irgendwelche Ansprüche geltend gemacht werden könnten, widerspricht regelmäßig ordnungsgemäßer Verwaltung.
2. Ein Zustandsstörer haftet in der Regel dann auf Beseitigung, wenn er allein für den rechtswidrigen Zustand verantwortlich ist (BGH NZM 2010, 365 f.). Haftet dagegen neben ihm auch noch ein Handlungsstörer, ist regelmäßig nur dieser zur Beseitigung verpflichtet; der Zustandsstörer haftet daneben grundsätzlich nur auf Duldung der Beseitigung durch den Handlungsstörer (BGH NJW 2007, 432 f.).
3. Ein Abmahnbeschluss entspricht nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die erhobenen Vorwürfe hinreichend genau bezeichnet und überdies grundsätzlich dazu geeignet sind, als Grundlage für ein Entziehungsverfahren nach § 18 WEG zu dienen. Dagegen wird im Anfechtungsverfahren gegen den Abmahnbeschluss nicht geprüft, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen.

IMRRS 2010, 1687

OLG Hamm, Urteil vom 25.02.2010 - 24 U 62/06
Richtet sich eine Werklohnklage gegen die einzelnen Wohnungseigentümer, obwohl nur die Wohungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband verpflichtet ist, ist die Klage mangels Passivlegitimation als unbegründet abzuweisen. Eine Rubrumsberichtigung findet nicht statt.

IMRRS 2010, 1684

AG Hannover, Urteil vom 18.09.2009 - 481 C 7986/09
1. Die Sanierung der Dächer einschließlich neuer Wärmedämmung entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung.
2. Bei Beschlussfassung über die Auftragsvergabe müssen Alternativangebote bereits vorliegen.

IMRRS 2010, 1683

AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 08.10.2009 - 740 C 26/09
1. Es besteht kein Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels von Miteigentumsanteilen auf Anzahl der Nutzer, weil die Kostenverteilung nach Miteigentumsanteilen dem gesetzlich vorgesehenen Verteilungsschlüssel entspricht.
2. Der Personenschlüssel führt nicht zu einem gerechteren Ergebnis und ist darüber hinaus weniger praktikabel.

IMRRS 2010, 1682

LG Lüneburg, Beschluss vom 21.10.2009 - 9 T 78/09
Der Geschäftswert für die Entscheidung über die Abberufung des Verwalters ist mit der hälftigen Vergütung anzusetzen, die für die Restlaufzeit anfällt.

IMRRS 2010, 1672

BGH, Beschluss vom 03.05.2010 - V ZB 238/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 1645

BGH, Beschluss vom 22.04.2010 - V ZB 225/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 1640

LG Heilbronn, Beschluss vom 30.12.2009 - 1 T 527/09
Die sofortige Beschwerde hinsichtlich materiell-rechtlicher Einwendungen gegen den Teilungsplan ist gegenüber dem Widerspruch gemäß § 115 ZVG subsidiär.

IMRRS 2010, 1639

LG Hamburg, Beschluss vom 16.06.2009 - 321 T 24/09
1. Zwingendes Gemeinschaftseigentum im Sinne des WEG sind auch die den gemeinschaftlichen Verbrauch von Gas, Wasser und Strom wiedergebenden Zähler, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen.
2. Das zwingende Gemeinschaftseigentum erstreckt sich insofern auch die die Zähler enthaltenen Räume.

IMRRS 2010, 1635

BGH, Beschluss vom 22.04.2010 - VII ZB 15/09
Stehen einem Wohnungseigentümer Sondernutzungsrechte an Parkplätzen zu, die er treuhänderisch für den aus der Wohnungseigentümergemeinschaft ausgeschiedenen Bauträger verwaltet, sind die sich aus dem Treuhandverhältnis ergebenden Ansprüche des Bauträgers grundsätzlich pfändbar.*)

IMRRS 2010, 1633

OLG München, Urteil vom 11.08.2009 - 9 U 1776/09
1. Eine ohne Ermächtigungsbeschluss erhobene Klage der WEG wegen Baumängeln ist unzulässig. Hatte die WEG die Verfolgung der Baumängel jedoch zuvor an sich gezogen, hemmt auch die unzulässige Klage die Verjährung.*)
2. Die Verfahrenskosten der unzulässigen Klage wegen Baumängeln stellen i. d. R. keinen Schaden dar, den der Mangelverursacher ersetzen muss.*)
3. Verspricht der Veräußerer den Wohnungserwerbern die Sanierung des Vertragsobjekts, ist dies so auszulegen, dass der bei Vertragsschluss übliche Standard geschuldet wird.*)

IMRRS 2010, 1632

AG Hannover, Urteil vom 25.11.2009 - 483 C 9799/09
1. Die namentliche Bezeichnung der Wohnungseigentümer hat bis spätestens zum Schluss der mündlichen Verhandlung vorzuliegen.
2. Entsprechend ist bei einem Verfahren gemäß § 495a ZPO auf den Zeitpunkt der mündlichen Entscheidung bzw. den Ablauf der abschließenden Stellungnahmefrist abzustellen.
3. Unter die Fallgruppe der Regelungen der Kosten für eine besondere Nutzung des Gemeinschaftseigentums fällt auch die Festsetzung einer Umzugskostenpauschale.

IMRRS 2010, 1631

OLG Hamburg, Beschluss vom 18.01.2010 - 13 W 28/09
1. Lediglich die Vereinigung von Flächen reicht nicht aus, die bestehenden Lasten auf die Zuerwerbsfläche zu erstrecken, es ist vielmehr eine Nachverpfändung erforderlich, die sich für die Zuerwerbsfläche als Neuerwerb darstellt. In diesem Zusammenhang ist eine Bezugnahme auf den Eintrag im Grundbuch ausreichend.
2. § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 WEG greift auch für Vollmachten, die vor dem Inkrafttreten der Neufassung (01.07.2007) erteilt wurden.

IMRRS 2010, 1630

OLG Hamburg, Beschluss vom 19.01.2010 - 6 U 126/08
1. Die Klage auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung analog § 371 BGB ist so lange unbegründet, wie die vollstreckbare Ausfertigung im Sonderfall des § 894 ZPO noch ihren (Klarstellungs- bzw.- Dokumentations-)Zweck erfüllen muss, also so lange dem Titelschuldner noch weitere, nicht im eigentlichen Sinne vollstreckbare Mitwirkungshandlungen obliegen.
2. Die Ersetzung einer Willenserklärung nach § 894 ZPO und vollständige Erfüllung fallen nicht zusammen, so dass keine Vollstreckung aus einem und demselben Titel vorliegt, wenn die fingierte Erklärung weiter genutzt wird.

IMRRS 2010, 1629

OLG Hamburg, Beschluss vom 08.12.2009 - 6 U 126/08
1. Die Klage auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung analog § 371 BGB ist so lange unbegründet, wie die vollstreckbare Ausfertigung im Sonderfall des § 894 ZPO noch ihren (Klarstellungs- bzw.- Dokumentations-)Zweck erfüllen muss, also so lange dem Titelschuldner noch weitere, nicht im eigentlichen Sinne vollstreckbare Mitwirkungshandlungen obliegen.
2. Die Ersetzung einer Willenserklärung nach § 894 ZPO und vollständige Erfüllung fallen nicht zusammen, so dass keine Vollstreckung aus einem und demselben Titel vorliegt, wenn die fingierte Erklärung weiter genutzt wird.

IMRRS 2010, 1628

OLG Hamburg, Beschluss vom 18.01.2010 - 13 W 29/09
1. Lediglich die Vereinigung von Flächen reicht nicht aus, die bestehenden Lasten auf die Zuerwerbsfläche zu erstrecken, es ist vielmehr eine Nachverpfändung erforderlich, die sich für die Zuerwerbsfläche als Neuerwerb darstellt. In diesem Zusammenhang ist eine Bezugnahme auf den Eintrag im Grundbuch ausreichend.
2. § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 WEG greift auch für Vollmachten, die vor dem Inkrafttreten der Neufassung (01.07.2007) erteilt wurden.

IMRRS 2010, 1529

OLG Hamm, Beschluss vom 04.05.2010 - 15 W 382/09
Grundsätzlich besteht eine Eintragungsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft in Abteilung I des Grundbuchs.

IMRRS 2010, 1528

OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.05.2010 - 5 Wx 20/09
Der beeinträchtigte Wohnungseigentümer kann vom Störer im Rahmen der Mindestanforderungen der geltenden Schallschutznorm grundsätzlich Maßnahmen verlangen, die ein dem Zustand vor der Veränderung entsprechendes Schallschutzniveau gewährleisten. Der Wohnungseigentümer darf zumindest auf die Fortdauer des tatsächlich vorgeprägten Schallschutzniveaus, den Ausstattungsstandard der Anlage im Zeitpunkt der Begründung von Wohnungseigentum vertrauen.

IMRRS 2010, 1525

OLG Hamburg, Beschluss vom 04.12.2009 - 2 Wx 34/09
Ersetzt ein Wohnungseigentümer seine Holzfenster auf eigene Rechnung, ohne dass eine Abgängigkeit der Fenster zu diesem Zeitpunkt festgestellt wurde, und werden 10 Jahre später auf Kosten des Verbandes auch die übrigen Holz- gegen Kunststofffenster getauscht, stehen diesem Eigentümer keine bereicherungsrechtlichen Ansprüche gegen die Gemeinschaft zu.

IMRRS 2010, 1522

OLG Celle, Beschluss vom 07.01.2010 - 4 W 209/09
Der Streitwert für einen Antrag auf Abberufung des Verwalters nach § 49a GKG liegt im Regelfall bei 50 % des Honorars des Verwalters für die Restlaufzeit des Verwaltervertrags. Das (fünffache) Interesse des Klägers gemäß § 49a Abs. 1 S. 2 GKG bemisst sich nicht (nur) nach seinem Anteil am Verwalterhonorar, sondern geht darüber hinaus (wie OLG Celle, IMR 2010, 74).

IMRRS 2010, 1516

BGH, Beschluss vom 23.04.2010 - V ZB 233/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 1515

BGH, Beschluss vom 23.04.2010 - V ZB 230/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 1511

BGH, Beschluss vom 23.04.2010 - V ZB 232/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 1507

BGH, Beschluss vom 23.04.2010 - V ZB 227/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 1506

BGH, Beschluss vom 23.04.2010 - V ZB 229/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 1498

BGH, Beschluss vom 23.04.2010 - V ZB 228/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 1447

BGH, Urteil vom 30.03.2010 - XI ZR 200/09
1. Der Zessionar einer Sicherungsgrundschuld kann aus der Unterwerfungserklärung nur vorgehen, wenn er in den Sicherungsvertrag eintritt.*)
2. Die Prüfung, ob der Zessionar einer Sicherungsgrundschuld in den Sicherungsvertrag eingetreten und damit neuer Titelgläubiger geworden ist, ist dem Klauselerteilungsverfahren vorbehalten.*)
3. Die formularmäßige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einem Vordruck für die notarielle Beurkundung einer Sicherungsgrundschuld stellt auch dann keine unangemessene Benachteiligung des Darlehensnehmers i.S. des § 307 Abs. 1 BGB dar, wenn die Bank die Darlehensforderung nebst Grundschuld frei an beliebige Dritte abtreten kann (Bestätigung von BGHZ 99, 274; 177, 345).*)
IMRRS 2010, 1441

OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.03.2010 - 21 W 8/10
1. Auch wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft durch Beschluss entschieden hat, die Gewährleistungsansprüche hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums an sich zu ziehen, kann der einzelne Erwerber hinsichtlich solcher Mängel ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Veräußerer geltend machen.
2. Eines formellen Antrags des Beklagten, nur zur Zahlung Zug-um-Zug verurteilt zu werden, bedarf es nicht. Es reicht es aus, wenn der Beklagte einen uneingeschränkten Abweisungsantrag stellt, sofern der Wille, die eigene Leistung im Hinblick auf das Ausbleiben der Gegenleistung zurückzubehalten, eindeutig erkennbar ist.*)

IMRRS 2010, 1413

KG, Beschluss vom 29.10.2008 - 24 W 49/08
1. Die Genehmigung einer Jahresabrechnung unter Genehmigung der maßgeblichen Bankkontobestände zu Jahresbeginn und Jahresende entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die entsprechenden Beträge tatsächlich zu den maßgeblichen Zeitpunkten auf dem Konto vorhanden waren.
2. Wenn dies der Fall ist, dann führt die Auslegung des Beschlusses aus dem Gesamtzusammenhang mit der Wohngeldabrechnung dazu, dass hier lediglich der Anfangs- bzw. Endbestand richtig dargestellt werden sollte.
