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Sachgebiet: Wohnungseigentum

6217 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2010

IMRRS 2010, 2345
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Grundstücksbezogene Benutzungsgebühren in Zwangsvollstreckung

BGH, Urteil vom 11.05.2010 - IX ZR 127/09

§ 6 Abs. 5 KAG-NW begründet nach dem Willen des Landesgesetzgebers von Nordrhein-Westfalen eine auf dem einzelnen Wohnungseigentum ruhende öffentliche Last in Höhe der für das gesamte Grundstück entstandenen Benutzungsgebühren, soweit diese nach der kommunalen Satzung grundstücksbezogen ausgestaltet sind und hiernach alle Inhaber von Miteigentumsanteilen an dem Grundstück gesamtschuldnerisch haften.*)

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IMRRS 2010, 2277
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Heizkostenabrechnung: Änderung des Verteilungsschlüssels

BGH, Urteil vom 16.07.2010 - V ZR 221/09

1. Eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer, Heizkosten ausschließlich nach Verbrauch abzurechnen, kann durch Mehrheitsbeschluss geändert werden.*)

2. Ob eine Änderung des Verteilungsschlüssels für Heizkosten mit der Heizkostenverordnung vereinbar ist, bestimmt sich nach der Fassung der Verordnung, welche bei erstmaliger Geltung des neuen Schlüssels in Kraft ist.*)

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IMRRS 2010, 2275
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abberufung des Verwalters

OLG Hamburg, Beschluss vom 24.03.2010 - 2 Wx 6/08

1. Der ehemalige Verwalter ist zur Anfechtung des Abberufungsbeschlusses in entsprechender Anwendung des § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG a.F. befugt und hat insoweit ein Rechtsschutzbedürfnis, um ihm die Möglichkeit zu geben, seine durch die Abberufung ggf. zu Unrecht entzogene Rechtsstellung zurückzugewinnen.

2. Ein Streit über die Ungültigkeitserklärung eines Beschlusses über die Verwalterabberufung erledigt sich nicht ohne Weiteres dadurch, dass der Zeitraum für die Bestellung ganz oder teilweise abgelaufen ist, wenn der abberufene Verwalter den Antrag auf Ungültigkeitserklärung gestellt hat.

3. Ein wichtiger Grund zur Abberufung des Verwalters im Sinne des § 26 Abs. 1 WEG a.F. liegt dann vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist.

4. Das erforderliche Vertrauen kann insbesondere infolge schwerwiegender Pflichtverstöße oder durch Rechtsmissbrauch des Verwalters zerstört werden. Voraussetzung ist jedenfalls stets ein Fehlverhalten des Verwalters.

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IMRRS 2010, 2273
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschluss über Pflicht zur Mithilfe für Eigentümer

LG München I, Urteil vom 02.08.2010 - 1 S 4042/10

1. Die Verpflichtung einzelner Miteigentümer zur tätigen Mithilfe bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums durch einen Mehrheitsbeschluss ist grundsätzlich unzulässig.

2. Ausnahmsweise ergibt sich aus § 21 Abs. 3 i.V.m. Abs. 5 Nr. 1 WEG eine Beschlusskompetenz für eine tätige Mithilfe, wenn typischerweise in Hausordnungen derartige Pflichten geregelt sind. Das ist etwa bei einer Verpflichtung der einzelnen Miteigentümer zur Mithilfe bei Schneeräumarbeiten der Fall.

3. Ob eine solche Regelung ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, ist im Einzelfall durch Abwägung aller Umstände zu bestimmen. Dabei sind insbesondere die Größe der WEG, die Verteilungsgerechtigkeit, der Umfang der von den einzelnen Eigentümern zu leistenden Arbeiten, sowie etwaige in der Person eines einzelnen Miteigentümers liegenden Gründe, die für ihn eine Unzumutbarkeit begründen können, zu berücksichtigen.

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IMRRS 2010, 2271
WohnungseigentumWohnungseigentum
Großer Schadensersatz: Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung

OLG Stuttgart, Urteil vom 03.08.2010 - 10 U 26/10

1. Durch die Verbindung eines Teil-Grundurteils über eine Schadensersatzklage mit einem Teil-Endurteil über das Feststellungsbegehren hinsichtlich der weiteren Schäden wird die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen auch im Instanzenzug ausgeschlossen und dadurch die Voraussetzung für den Erlass eines Teilurteils geschaffen. Der Umfang der Rechtskraft des Feststellungstitels bestimmt sich in negativer Abgrenzung zum Streitgegenstand der Leistungsklage auf Schadensersatz.*)

2. Für das für eine Feststellungsklage erforderliche Feststellungsinteresse genügt es, wenn ein Mangel vorliegt und weitere Schadensfolgen zumindest entfernt möglich sind.*)

3. Wirkt sich ein Mangel am Gemeinschaftseigentum nicht auf die Nutzung des Gemeinschaftseigentums und nicht auf die Nutzung des Sondereigentums des Anspruchstellers, sondern nur auf das Sondereigentum anderer Wohnungseigentümer aus, kann der Geltendmachung des sog. großen Schadensersatzes der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegenstehen (vgl. zum neuen Recht § 281 Abs. 1 S. 3 BGB). Maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem der große Schadensersatzanspruch entstanden und der Erfüllungsanspruch untergegangen ist (vgl. § 634 Abs. 1 BGB a.F. und § 281 Abs. 4 BGB n.F.).*)

4. Nach einer rechtsgeschäftlichen Übertragung der Gewährleistungsrechte des Ersterwerbers einer Eigentumswohnung an den Zweiterwerber errechnet sich der Umfang des großen Schadensersatzanspruchs jedenfalls dann nach den Vermögensverhältnissen des Zessionars, wenn die Abtretung im Hinblick auf den den Schadensersatzanspruch auslösenden Mangel gutgläubig erfolgt ist und der Schadensersatzanspruch erst nach Abtretung entstanden ist.*)

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IMRRS 2010, 2268
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vorbehaltlose Abnahme der Werkleistung des Kleinunternehmers

AG Essen, Urteil vom 30.12.2009 - 196 C 314/09

1. Der einzelne Wohnungseigentümer schuldet nach MEA dem Kleinunternehmer bei Vereinbarung eines Bruttopreises nur anteilig vom Nettobetrag.*)

2. Zwischen den einzelnen Wohnungseigentümern besteht keine Gesamtschuld.*)

3. Sind Werkleistungen des Kleinunternehmers an den Verband (konkludent) vorbehaltlos abgenommen, scheiden zur Aufrechnung geeignete Ansprüche wegen Mängeln aus.*)

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IMRRS 2010, 2238
BauträgerBauträger
Zivilrecht - Fälligstellung und Mahnung können verbunden werden

BGH, Urteil vom 13.07.2010 - XI ZR 27/10

Der Gesetzeszweck von § 497 BGB a.F. gebietet keine Auslegung von § 284 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. beziehungsweise § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB dahingehend, dass Fälligstellung und Mahnung nicht verzugsbegründend verbunden werden können.*)

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IMRRS 2010, 2220
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Zurückbehaltungsrecht bei Einräumung eines Wohnrechts?

BGH, Urteil vom 11.06.2010 - V ZR 144/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 2184
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Schadensersatzanspruch aus Zwangsverwalterauftrag

OLG Brandenburg, Urteil vom 08.12.2009 - 11 U 9/09

Schadensersatzansprüche gegen den Zwangsverwalter einer Immobilie: persönliche Haftung des Zwangsverwalters für Pflichtverletzungen; Umfang der Darlegungspflicht einer Pflichtverletzung des Verwalters; Zulässigkeit der Rückforderung einer Zwangsverwaltervergütung; Verjährungsfrist für Ansprüche gegen den Zwangsverwalter.*)

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IMRRS 2010, 2172
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Berechnungsfehler:Nachforderung von Kanalbenutzungsgebühren

VG Gießen, Beschluss vom 28.06.2010 - 8 L 554/10

Für eine Nachforderung von zunächst unrichtig berechneten Benutzungsgebühren sind die Grundsätze über die Rücknahme von begünstigenden Verwaltungsakten nicht anwendbar.*)

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IMRRS 2010, 2171
ProzessualesProzessuales

LG München I, Beschluss vom 02.04.2008 - 1 T 703/08

Keine Festsetzung des Sonderhonorars eines Verwalters im Kostenfestsetzungsverfahren bei streitiger außergerichtlicher Vereinbarung.

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IMRRS 2010, 2170
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kostenfestsetzung auch für Sondervergütung des Verwalters?

LG Stuttgart, Beschluss vom 25.11.2008 - 2 T 184/08

Im Kostenfestsetzungsverfahren kann eine vertraglich geschuldete Zusatzvergütung für den WEG-Verwalter im WEG-Verfahren nicht als notwendige Kosten geltend gemacht werden.

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IMRRS 2010, 2165
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Schadensersatz wegen baulicher Veränderungen

LG Mannheim, Beschluss vom 22.03.2010 - 4 T 202/06

Der Schadensersatzanspruch wegen einer im Zuge eines Dachbodenausbaus vorgenommen baulichen Veränderung gegen ein ehemaliges WEG-Mitglied scheidet nicht wegen einer rechtfertigenden Einwilligung der übrigen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft aus.

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IMRRS 2010, 2160
WohnungseigentumWohnungseigentum
Differenzen in der Jahresabrechnung müssen geprüft werden

AG Düsseldorf, Urteil vom 07.07.2010 - 291a C 1736/10

1. Die Genehmigung einer Jahresabrechnung, deren inhaltliche Richtigkeit trotz erkennbarer Differenzen zu einer von dem im maßgeblichen Wirtschaftsjahr bestellten Verwalter erstellten Abrechnung nicht näher geprüft und verifiziert werden kann, entspicht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.

2. Die Gemeinschaft ist dann, wenn ihr die notwendigen Kontrollmöglichkeiten fehlen, gehalten, den Vorverwalter durch geeignete rechtliche Schritte zur Herausgabe der Unterlagen/der notwendigen Informationen anzuhalten. Die Abrechnung ohne nähere Überprüfung mangels ausreichender Überprüfungsmöglichkeit zu genehmigen, verletzt das Gebot der ordnungsgemäßen Verwaltung.

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IMRRS 2010, 2158
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gerichtskostenvorschussrechnung: Anfechtungsfrist versäumt!

AG Düsseldorf, Urteil vom 05.07.2010 - 292a C 16164/09

1. Eine Klage ist nicht "demnächst" zugestellt, wenn die Partei, der die Fristwahrung obliegt oder ihr Prozessbevollmächtigter durch nachlässiges, wenn auch nur leicht fahrlässiges Verhalten zu einerbloß geringfügigen Zustellungsverzögerung beigetragen haben; als geringfügig sind in der Regel Zustellungsverzögerungen bis zu 14 Tagen anzusehe.

2. Soweit die Erweiterung des Zeitraumes auf einen Monat für die Rechtzeitigkeit der Zustellung für gerechtfertigt gehalten wird, ist dies auf Mahnverfahren beschränkt.

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IMRRS 2010, 2157
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Anordnung zur Errichtung eines Kinderspielplatzes

VG Karlsruhe, Urteil vom 20.05.2010 - 6 K 2666/09

Zur Verpflichtung einen Kinderspielplatz gemäß der Darstellung in der Baugenehmigung zu errichten.*)

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IMRRS 2010, 2156
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ungültigerklärung: Beschluss über Entlastung des Verwalters

AG Düsseldorf, Urteil vom 05.07.2010 - 292a C 2706/10

Die Entlastung der Verwaltung widerspricht einer ordnungsgemäßen Verwaltung und ist rechtswidrig, wenn Ansprüche gegen die Verwaltung in Betracht kommen und kein Grund ersichtlich ist, auf diese Ansprüche zu verzichten.

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IMRRS 2010, 2141
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - WEG-Streitigkeit über Sondernutzungsrecht, unzul. Beschwerde

BGH, Beschluss vom 08.07.2010 - V ZB 220/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 2121
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abänderung eines Umlageschlüssels

BGH, Urteil vom 09.07.2010 - V ZR 202/09

1. Auch ein durch Vereinbarung festgelegter Umlageschlüssel kann durch Mehrheitsbeschluss nach § 16 Abs. 3 WEG geändert werden.*)

2. Die Abänderung eines Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG muss transparent gestaltet werden; hierfür genügt es nicht, dass einer Abrechnung oder einem Wirtschaftsplan lediglich der neue Schlüssel zugrunde gelegt wird.*)

3. Eine rückwirkende Änderung des Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG entspricht in der Regel nicht den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung.*)

4. § 16 Abs. 4 WEG weist den Wohnungseigentümern nicht die Kompetenz zu, einen die Ansammlung von Instandhaltungsrücklagen betreffenden Verteilungsschlüssel zu ändern.*)

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IMRRS 2010, 2108
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
WEG kann Abnahmezuständigkeit an sich ziehen!

AG München, Urteil vom 07.07.2010 - 482 C 287/10

1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann durch Mehrheitsbeschluss die Befugnis zur Erklärung der Abnahme des Gemeinschaftseigentums an sich ziehen.

2. Die mit dieser Ausübungsbefugnis der Gemeinschaft korrespondierende Einschränkung des einzelnen Eigentümers in der Ausübung seiner individuellen Rechte ist dem jeweiligen Erwerbsvertrag immanent.

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IMRRS 2010, 2105
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Grundstücksvermieter haftet für Abfallgebühren des Mieters

VG Koblenz, Urteil vom 24.06.2010 - 7 K 1230/09

Sieht die Abfallgebührensatzung einer Gemeinde ausdrücklich vor, dass auch der Eigentümer eines Grundstücks für Abfallgebühren haftet, so kann auch der Vermieter eines Hausgrundstücks für die Abfallgebühren seines Mieters in Anspruch genommen werden.




IMRRS 2010, 2103
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschluss-Anfechtung trotz inhaltsgleichen Zweitbeschlusses

KG, Beschluss vom 18.05.2009 - 24 W 17/08

1. Nur weil die Eigentümer später einen bestätigenden Zweitbeschluss fassen, bedeutet dies nicht, dass das Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung eines Beschlusses entfällt.

2. Ein Einberufungsmangel ist für die Beschlussfassung nicht ursächlich geworden und deshalb unbeachtlich, wenn die Wohnungseigentümer ihn in einer ordnungsgemäß einberufenen Eigentümerversammlung später ausdrücklich bestätigen.

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IMRRS 2010, 2099
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kostenverteilung bei Schadensermittlung

OLG München, Beschluss vom 04.09.2009 - 32 Wx 44/09

Ein Wohnungseigentümer haftet für Kosten der Schadensermittlung am Gemeinschaftseigentum, die er durch eine Mängelanzeige "ins Blaue hinein" veranlasst.

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IMRRS 2010, 2087
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwirkung eines Nutzungsunterlassungsanspruchs

LG Karlsruhe, Urteil vom 21.07.2009 - 11 S 9/09

Bei Nutzung einer Teileigentumseinheit in Widerspruch zur Teilungserklärung ist ein daraus folgender Unterlassungsanspruch dann nicht durchsetzbar gegeben, wenn der Eigentümer diesen Anspruch langjährig nicht erhoben hat, sondern ein Einverständnis mit der Nutzung gezeigt und sich der Anspruchsgegner darauf eingerichtet hat. Die Ansprüche des Eigentümers sind dann verwirkt.

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IMRRS 2010, 2083
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwirkung eines Nutzungs-Unterlassungsanspruchs

BGH, Beschluss vom 25.03.2010 - V ZR 159/09

Bei Nutzung einer Teileigentumseinheit in Widerspruch zur Teilungserklärung ist ein daraus folgender Unterlassungsanspruch dann nicht durchsetzbar gegeben, wenn der Eigentümer diesen Anspruch langjährig nicht erhoben hat, sondern ein Einverständnis mit der Nutzung gezeigt hat und sich der Anspruchsgegner darauf eingerichtet hat. Die Ansprüche des Eigentümers sind dann verwirkt.

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IMRRS 2010, 2037
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Prozesskostenhilfe für WEG gewährt

BGH, Beschluss vom 17.06.2010 - V ZB 26/10

Will die Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen ihrer Mitglieder Beitragsforderungen gerichtlich geltend machen, kann ihr Prozesskostenhilfe bewilligt werden; diese Rechtsverfolgung liegt jedenfalls dann im allgemeinen Interesse, wenn weder die Gemeinschaft noch sämtliche Mitglieder die Kosten aufbringen können.*)

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IMRRS 2010, 2034
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde, Zuständigkeit in WEG-Sache

BGH, Beschluss vom 24.06.2010 - V ZB 170/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 2027
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Aufklärungspflichtverletzung bei Kauf von Eigentumswohnung

BGH, Beschluss vom 15.06.2010 - XI ZR 318/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 2018
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Hausgeldforderung:Insolvenz hindert nicht Zwangsversteigerung

AG Koblenz, Urteil vom 10.12.2009 - 133 C 1461/09

Zum Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Insolvenzverwalter auf Duldung der Zwangsversteigerung der Wohnung des insolventen Wohnungseigentümers wegen rückständiger Hausgeldzahlungen.*)

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IMRRS 2010, 2017
WohnungseigentumWohnungseigentum
Tatsachenbehauptung oder negative Meinungsäußerung?

LG München I, Urteil vom 14.01.2010 - 36 S 4219/09

1. Das vorherige Schlichtungsverfahren in Wohnungseigentumssachen ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn sich die Äußerung auf die berufliche Tätigkeit eines Unternehmers bezieht.

2. In Ermangelung konkret greifbarer Substanz ist der Vorwurf der Manipulation, Lüge, Täuschung, Vertuschung, Vetternwirtschaft etc. nicht als Tatsachenbehauptung, sondern als Meinungsäußerung einzustufen, die bis zur Grenze der Schmähkritik zulässig ist.

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IMRRS 2010, 2006
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Änderung der Betriebskostenverteilmaßstäbe

BGH, Urteil vom 11.06.2010 - V ZR 174/09

1. Für den Änderungsanspruch nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG ist die Kostenmehrbelastung des Wohnungseigentümers maßgebend, der eine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels verlangt.*)

2. An einer durch ergänzende Auslegung der Gemeinschaftsordnung zu schließenden Regelungslücke zur Anpassung des Kostenverteilungsschlüssels an veränderte Verhältnisse fehlt es in der Regel, weil - abweichend zur früheren Rechtslage (zu dieser Senat, BGHZ 160, 354 ff.) - der gesetzliche Anspruch jedes Wohnungseigentümers auf Änderung des vereinbarten Kostenschlüssels nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG eine angemessene und interessengerechte Regelung für diese Fälle bereitstellt.*)

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IMRRS 2010, 1970
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Deckungszusage für die Rechtsmittelverfahren

OLG Celle, Beschluss vom 05.07.2010 - 3 U 83/10

Erteilt ein Rechtsschutzversicherer in Kenntnis der erstinstanzlichen Entscheidung sowie der Rechtsmittelbegründung eine Deckungszusage für die Durchführung des Rechtsmittelverfahrens, kann er, wenn das Rechtsmittel auf unveränderter Tatsachengrundlage zurückgewiesen wird, den Prozessbevollmächtigten nicht mit der Begründung, dieser hätte von der Durchführung des Rechtsmittelverfahrens wegen erkennbarer Aussichtslosigkeit abraten müssen, auf Erstattung der entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten in Anspruch nehmen.*)

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IMRRS 2010, 1967
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Hausmeister/Reinigungskraft in WEG, Haushaltsscheckverfahren

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.01.2010 - L 2 KN 106/08

Die Teilnahme am Haushaltsscheckverfahren setzt gemäß § 8 a SGB IV eine geringfügige Beschäftigung in einem Privathaushalt voraus. Die Arbeit als Hausmeister oder Reinigungskraft für eine Wohnungseigentümergemeinschaft wird nicht von dieser Regelung erfasst.

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IMRRS 2010, 1966
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abberufung des Verwalters mangels Rechtsstreit-Informationen

AG Bonn, Urteil vom 03.11.2009 - 27 C 44/09

1. Unterrichtet der Verwalter die Wohnungseigentümer nicht gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 7 WEG unverzüglich darüber, dass ein Rechtsstreit gemäß § 43 WEG anhängig ist, kann darin eine gröbliche Verletzung der Verwalterpflichten liegen, die einen wichtigen Grund zur Abberufung darstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Vorschrift des § 27 Abs. 1 Nr. 7 WEG nicht nur zu Informationszwecken dient, sondern den Wohnungseigentümern ermöglichen soll, sich frühzeitig an Rechtsstreitigkeiten zu beteiligen.

2. Die Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB ist auf die Kündigung des Verwaltervertrages nicht anwendbar. Zu prüfen ist allein, ob die Abberufung zeitnah im Sinne des § 314 Abs. 3 BGB betrieben worden ist.

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IMRRS 2010, 1965
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abänderungsverfahren nach § 45 Abs. 4 a.F. WEG

AG Mannheim, Beschluss vom 08.02.2010 - 4 UR II 11/05

1. Das Abänderungsverfahren gemäß § 45 Abs. 4 WEG a.F. ist nach altem Recht fortzuführen, wenn die abzuändernde Entscheidung oder abzuändernder Vergleich unter dem Regime des alten Rechts im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit erging bzw. abgeschlossen wurde.*)

2. Das gilt auch dann, wenn der das Verfahren einleitende Änderungsantrag nach dem 1.7.2007 bei Gericht einkommt. § 62 WEG steht dem nicht entgegen, weil Verfügungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit Dauerwirkung "latent" anhängig bleiben und die Anwendung des neuen Rechts entgegen der Absicht des Gesetzgebers die flexible Änderungsmöglichkeit preisgibt und nachhaltig erschwert.*)

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IMRRS 2010, 1963
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschluss unter einer Bedingung

AG Tostedt, Urteil vom 26.08.2009 - 5 C 204/08

Ein die Jahresabrechnung und Entlastung unter einer Bedingung genehmigender Beschluss ist grundsätzlich zulässig und wirksam. Die Bedingung muss hinreichend klar definiert sein, so dass ihr Eintritt oder Nichteintritt zu einem bestimmten Zeitpunkt eindeutig kontrolliert werden kann. Wird dem Verwalter unter der Bedingung Entlastung erteilt, dass die Entnahmen für den Tischler "kurzfristig .. geprüft" und gegebenenfalls durch "die betreffenden Eigentümer" erstattet werden, ist dieser Beschluss weder in zeitlicher, noch in sachlicher Hinsicht hinreichend klar.

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IMRRS 2010, 1962
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Begrenzung des Rederechts in der WEG-Versammlung

AG Koblenz, Urteil vom 18.05.2010 - 133 C 3201/09

Redezeitbegrenzungen in einer Wohnungseigentümerversammlung werden prinzipiell für zulässig erachtet. Voraussetzung einer solchen Entscheidung ist, dass die Begrenzung zur ordnungsgemäßen Durchführung der Versammlung geschieht. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn sie dazu dient, dass die zur Verfügung stehende Zeit möglichst gerecht und unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes verteilt und nicht durch Beiträge und Auskunftsersuchen einzelner Wohnungseigentümer verbraucht wird, die ersichtlich nicht auf Erkenntnisgewinn in Bezug auf einen zur Entscheidung anstehenden Tagesordnungspunkt gerichtet sind.

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IMRRS 2010, 1961
WohnungseigentumWohnungseigentum
Änderung des Kostenverteilungsschlüssels – Beschlusskompetenz

AG Dortmund, Urteil vom 16.02.2010 - 512 C 57/09

1. Den Wohnungseigentümern steht nach § 16 Abs. 3WEG ein Ermessensspielraum zu, ob eine Änderung des Abrechnungsschlüssels beschlossen werden soll oder nicht. Dabei sind die Grenzen des Ermessens anhand aller Umstände des Einzelfalls zu bestimmen.

2. Sowohl für die Entscheidung des "ob" einer Änderung der Kostenverteilung, als auch für die des "wie" muss es - wie bei der Anwendung einer Öffnungsklausel - einen sachlichen Grund geben. Die Wohnungseigentümer dürfen nicht willkürlich entscheiden. Eine höhere Kostengerechtigkeit allein ist regelmäßig für einen Änderungsbeschluss nicht ausreichend.

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IMRRS 2010, 1960
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - WEG-Verwalter: Sondervergütung im Kostenfestsetzungsverfahren

LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 08.04.2010 - 14 T 614/10

Eine im Verwaltervertrag vereinbarte Sondervergütung für die gerichtliche Vertretung im Anfechtungsverfahren kann im Kostenfestsetzungsverfahren festgesetzt werden.

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IMRRS 2010, 1959
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Beschlusses

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.03.2010 - 2-13 S 32/09

1. Gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG ist der Verwalter regelmäßig gehalten, auch angefochtene Beschlüsse zu vollziehen. Das Gesetz misst dem Vollziehungsinteresse der Gemeinschaft grundsätzlich ein größeres Gewicht bei als dem Aussetzungsinteresse der Miteigentümer, die den Beschluss anfechten.

2. Die Vollziehung eines Beschlusses für die Zeit des schwebenden Anfechtungsverfahrens kann nur dann per einstweiliger Verfügung ausgesetzt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass ausnahmsweise die Interessen der anfechtenden Miteigentümer überwiegen, etwa weil ihnen ein weiteres Zuwarten wegen drohender irreversibler Schäden nicht mehr zugemutet werden kann oder weil bei unstreitiger Sachlage und gefestigter Rechtsprechung die Rechtswidrigkeit des Beschlusses derart offenkundig ist, dass es hierfür nicht erst der umfassenden Prüfung durch ein Hauptsacheverfahren bedarf.

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IMRRS 2010, 1958
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Dinglicher Charakter von Wohngeldansprüchen

LG Stuttgart, Beschluss vom 09.04.2010 - 10 S 51/09

Die Frage nach einem dinglichen Charakter von Wohngeldansprüchen gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG ist nicht im Verfahren gemäß § 91a Abs. 1 ZPO zu entscheiden.

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IMRRS 2010, 1957
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtschutzinteresse für Streitwertbeschwerde, Negativbeschluß

OLG Köln, Beschluss vom 12.05.2010 - 16 W 15/10

1. Das Rechtschutzinteresse für eine Streitwertbeschwerde zwecks Heraufsetzung des Streitwertes fehlt, wenn sich hierdurch die Anwaltsgebühren der Partei erhöhen. Dies gilt auch dann, wenn die Partei im Rechtsstreit obsiegt hat und der Gegner ihre Gebühren zu erstatten hat.

2. Die isolierte Ungültigerklärung der Ablehnung eines Beschlussantrages (Negativbeschluss) gebietet einen deutlichen Abschlag gegenüber dem Streitwert einer Klage auf Anordnung der Maßnahme. Der Senat hält für die isolierte Anfechtung eines Negativbeschlusses im Regelfall einen Abschlag von 50% für angemessen.

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IMRRS 2010, 1956
BauträgerBauträger
Verfahrensrecht - Kosten des im Beweisverfahren beigetretenen Streithelfers

OLG Köln, Beschluss vom 03.05.2010 - 16 W 6/10

1. Über die Kosten eines im selbstständigen Beweisverfahren beigetretenen Streitverkündeten ist im anschließenden Hauptsacheverfahren zu entscheiden.

2. Die Entscheidung über die Kosten des im Beweisverfahren beigetretenen Streithelfers hängt nicht davon ab, dass dieser auch im Hauptsacheverfahren beitritt.

3. Die Zulässigkeit des Beitritts kann im Rahmen der Kostenentscheidung nicht mehr gerügt werden, sondern ist bereits im selbstständigen Beweisverfahren zu rügen.

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IMRRS 2010, 1955
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beurkundung von Kaufvertrag und Verwalterzustimmung: Kosten

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.03.2010 - 3 W 41/10

1. Bestehen verschiedene Möglichkeiten einer Beurkundung, hat der Notar die Beteiligten auf den billigeren Weg hinzuweisen, wenn dieser eine für die Erreichung des gewollten Erfolgs angemessene und zumindest in gleicher Weise sichere und zweckmäßige rechtliche Form darstellt.

2. Dies trifft auch auf die Zusammenbeurkundung von Kaufvertrag einer Eigentumswohnung und Verwalterzustimmung einerseits und die gemäß § 38 Abs. 2 Nr. 1 KostO eine zusätzliche, halbe Gebühr auslösende gesonderte Beurkundung der Zustimmung des Verwalters andererseits zu. Das Unterlassen der Belehrung durch den Notar über die Möglichkeit der kostengünstigeren Zusammenbeurkundung stellt daher eine Pflichtverletzung dar, die aber nicht zwingend die Anwendung des § 16 Abs. 1 rechtfertigt.

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IMRRS 2010, 1947
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Kostenverteilung: bei Öffnungsklausel sachlicher Grund nötig

LG Köln, Urteil vom 15.10.2009 - 29 S 102/09

Auch von einer Öffnungsklausel in einer Teilungserklärung kann nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn ein sachlicher Grund vorliegt und einzelne Wohnungseigentümer gegenüber dem früheren Zustand nicht benachteiligt werden (Festhalten an der Rechtsprechung von BGHZ 95, 137). Nur über das Kriterium des sachlichen Grundes kann ein vernünftiger Interessenausgleich herbeigeführt und ein Minderheitenschutz gewährleistet werden.

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IMRRS 2010, 1909
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Leistungspflichten außerhalb gemeinschaftl. Kosten u. Lasten

BGH, Urteil vom 18.06.2010 - V ZR 193/09

Aus der Kompetenz, den Gebrauch (§ 15 WEG), die Verwaltung (§ 21 WEG) und die Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums (§ 22 WEG) durch Mehrheitsbeschluss zu regeln, folgt nicht die Befugnis, den Wohnungseigentümern außerhalb der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten Leistungspflichten aufzuerlegen.*)

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IMRRS 2010, 1908
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Bestimmung eines abweichenden Kostenverteilungsschlüssels

BGH, Urteil vom 18.06.2010 - V ZR 164/09

1. Die Wohnungseigentümer haben bei der Bestimmung eines abweichenden Kostenverteilungsschlüssels nach § 16 Abs. 4 WEG ein nur eingeschränkt überprüfbares Gestaltungsermessen; das ist überschritten, wenn der Kostenverteilungsschlüssel nicht durch den in der Vorschrift genannten Gebrauchsmaßstab, sondern von anderen Gesichtspunkten bestimmt wird.*)

2. Ein Beschluss nach § 16 Abs. 4 WEG muss den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung genügen. Daran fehlt es, wenn die für den Einzelfall beschlossene Änderung des Kostenverteilungsschlüssels einen Anspruch der betroffenen Wohnungseigentümer auf Gleichbehandlung in künftigen Fällen auslöst und so den allgemeinen Kostenverteilungsschlüssel unterläuft. Ein solcher Verstoß führt zur Anfechtbarkeit, nicht zur Nichtigkeit des Beschlusses.*)

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IMRRS 2010, 1892
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VersicherungsrechtVersicherungsrecht
§ 278 BGB beim Ausgleichsanspruch des Sachversicherers!

OLG Koblenz, Urteil vom 30.04.2010 - 10 U 827/09

1. Ein Ausgleichsanspruch analog § 59 Abs. 2 VVG a. F. ist auch gegeben, wenn der Regressverzicht des Gebäudeversicherers darauf beruht, dass die den Schaden verursachende Hilfsperson des Mieters nicht dessen Repräsentantin war.

2. Unerheblich für den Ausgleichsanspruch des Sachversicherers ist es, wenn der Haftpflichtversicherer wegen des restlichen Zeitwertschadens eintrittspflichtig bleibt, weil der Gebäudeversicherer wegen Unterversicherung nur einen Teil des Zeitwertschadens reguliert.

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IMRRS 2010, 1890
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Zulässigkeit einer Wohnungsdurchsuchung bei Lärmverursacher

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.03.2010 - 14 Wx 9/10

1. Der mit der richterlichen Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung zum Zwecke der Beschlagnahme eines lärmverursachenden Geräts verbundene schwerwiegende Eingriff in die nach Art. 13 Abs. 1 GG grundgesetzlich geschützte Lebenssphäre verlangt über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausgehende Verdachtsgründe sowie eine Rechtfertigung unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.*)

2. Danach ist eine solche richterliche Anordnung jedenfalls dann zulässig, wenn feststeht, daß sich das lärmverursachende Gerät in der Wohnung befindet, daß es bereits seit Tagen über längere Zeiträume betrieben wurde und ohne eine Beschlagnahme weiterbetrieben werden würde, wenn ferner davon auszugehen ist, daß die andauernde Fortsetzung des Lärms das körperliche Wohlbefinden der Nachbarn erheblich beeinträchtigen sowie deren Gesundheit gefährden würde, und wenn der Betreiber nicht nur die Herausgabe oder das Abstellen des Geräts, sondern sogar die zeitliche Einschränkung von dessen Betrieb verweigert hat.*)

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IMRRS 2010, 1840
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Mängel des Gemeinschaftseigentums: Kein Aufopferungsanspruch

BGH, Urteil vom 21.05.2010 - V ZR 10/10

Wird die Nutzung des Sondereigentums durch einen Mangel am Gemeinschaftseigentum beeinträchtigt, so steht dem Sondereigentümer kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch in entsprechender Anwendung von § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB zu.*)

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