Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
6127 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IMRRS 2010, 2459OLG Celle, Beschluss vom 18.08.2010 - 4 W 145/10
Der Geschäftswert eines Verfahrens auf Verpflichtung zur Zustimmung zur Veräußerung von Wohn- bzw. Teileigentum beträgt 10 - 20 % des Verkaufspreises.
VolltextIMRRS 2010, 2445
OLG Hamm, Urteil vom 27.10.2009 - 21 U 78/09
1. Überträgt eine GmbH das Eigentum an einer von ihr errichteten mangelfreien Eigentumswohnung, können dem Erwerber wegen einer Beeinträchtigung seines Eigentums, die durch die Fertigstellung einer anderer Eigentumswohnung eintritt, Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB und § 1004 Abs. 1 BGB gegen die GmbH zustehen.*)
2. Ein Geschäftsführer kann nach diesen Vorschriften auch persönlich in Anspruch genommen werden, wenn er durch sein Verhalten selbst einen Deliktstatbestand verwirklicht hat bzw. als Störer anzusehen ist.*)
3. Eine Eigentumsverletzung i.S.v. § 823 Abs. 1 BGB bzw. eine Beeinträchtigung i.S.v. § 1004 Abs. 1 BGB können zu bejahen sein, wenn durch den Einbau von nicht hinreichend brandschützenden Fenstern für eine andere zuvor sichere Wohnung die Gefahr eines Brandüberschlags entsteht.*)
VolltextIMRRS 2010, 2437
LG Dresden, Urteil vom 25.02.2009 - 2 S 407/08
Bezeichnet der Aufteilungsplan zur Teilungserklärung ein Sondereigentum als "Cafe", kommt dem nicht lediglich der Charakter eines unverbindlichen Nutzungsvorschlags des Architekten zu, sondern stellt sich als verbindliche Gebrauchsbeschränkung dar.
VolltextIMRRS 2010, 2424
BGH, Urteil vom 14.07.2010 - VIII ZR 6/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2404
BGH, Beschluss vom 08.07.2010 - V ZB 153/09
1. Beauftragen mehrere Kläger denselben Rechtsanwalt mit der Erhebung einer Anfechtungsklage gegen dieselben Beschlüsse der Wohnungseigentümer, sind die Kosten der Kläger insoweit nicht zur Rechtsverfolgung notwendig, als sie darauf beruhen, dass der Rechtsanwalt statt für alle Kläger gemeinschaftlich für jeden Kläger gesondert Klage erhebt.*)
2. § 50 WEG beschränkt den Kostenerstattungsanspruch einer Mehrzahl obsiegender Anfechtungskläger nicht.*)
VolltextIMRRS 2010, 2401
BGH, Beschluss vom 24.06.2010 - V ZB 17/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2363
LG Berlin, Beschluss vom 26.03.2010 - 82 T 236/10
1. Kosten aus einem gerichtlichen Wohngeldverfahren sind - ohne eine titulierte Hausgeldforderung (Wohngeldforderung) im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG - keine nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG privilegierte Forderung.
2. Bei der Bemessung, ob der Verzugsbetrag drei vom Hundert des Einheitswertes gemäß §§ 10 Abs. 3 ZVG, 18 Abs. 2 Nr. 2 WEG übersteigt, bleiben sie als Nebenforderung unberücksichtigt.
VolltextIMRRS 2010, 2359
AG Salzgitter, Urteil vom 21.12.2009 - 26 C 20/09
Haben Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung, die ein Eigentümer anfechtet, für diesen nur Vorteile, so fehlt seiner Anfechtungsklage das Rechtsschutzbedürfnis.
VolltextIMRRS 2010, 2356
LG Karlsruhe, Beschluss vom 26.03.2010 - 11 S 140/09
1. Über Einzelpläne muss nicht gesondert entschieden werden, da es sich bei ihnen um Bestandteile des Wirtschaftsplans handelt.
2. Eine Vereinbarung, die ein abweichendes Wirtschaftsjahr für zwei Abrechnungsperioden beinhaltet, kann durch einstimmige Abstimmung zustande kommen.
VolltextIMRRS 2010, 2355
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 31.07.2009 - 19 S 2183/09
Eine nicht störende Hundehaltung vom Mieter einer Eigentumswohnung führt nicht zu einem Unterlassungsanspruch, der auf einen Beschluss der Wohnungseigentümer beruht, durch den die Hundehaltung generell untersagt wird.
VolltextIMRRS 2010, 2345
BGH, Urteil vom 11.05.2010 - IX ZR 127/09
§ 6 Abs. 5 KAG-NW begründet nach dem Willen des Landesgesetzgebers von Nordrhein-Westfalen eine auf dem einzelnen Wohnungseigentum ruhende öffentliche Last in Höhe der für das gesamte Grundstück entstandenen Benutzungsgebühren, soweit diese nach der kommunalen Satzung grundstücksbezogen ausgestaltet sind und hiernach alle Inhaber von Miteigentumsanteilen an dem Grundstück gesamtschuldnerisch haften.*)
VolltextIMRRS 2010, 2277
BGH, Urteil vom 16.07.2010 - V ZR 221/09
1. Eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer, Heizkosten ausschließlich nach Verbrauch abzurechnen, kann durch Mehrheitsbeschluss geändert werden.*)
2. Ob eine Änderung des Verteilungsschlüssels für Heizkosten mit der Heizkostenverordnung vereinbar ist, bestimmt sich nach der Fassung der Verordnung, welche bei erstmaliger Geltung des neuen Schlüssels in Kraft ist.*)
VolltextIMRRS 2010, 2275
OLG Hamburg, Beschluss vom 24.03.2010 - 2 Wx 6/08
1. Der ehemalige Verwalter ist zur Anfechtung des Abberufungsbeschlusses in entsprechender Anwendung des § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG a.F. befugt und hat insoweit ein Rechtsschutzbedürfnis, um ihm die Möglichkeit zu geben, seine durch die Abberufung ggf. zu Unrecht entzogene Rechtsstellung zurückzugewinnen.
2. Ein Streit über die Ungültigkeitserklärung eines Beschlusses über die Verwalterabberufung erledigt sich nicht ohne Weiteres dadurch, dass der Zeitraum für die Bestellung ganz oder teilweise abgelaufen ist, wenn der abberufene Verwalter den Antrag auf Ungültigkeitserklärung gestellt hat.
3. Ein wichtiger Grund zur Abberufung des Verwalters im Sinne des § 26 Abs. 1 WEG a.F. liegt dann vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist.
4. Das erforderliche Vertrauen kann insbesondere infolge schwerwiegender Pflichtverstöße oder durch Rechtsmissbrauch des Verwalters zerstört werden. Voraussetzung ist jedenfalls stets ein Fehlverhalten des Verwalters.
VolltextIMRRS 2010, 2273
LG München I, Urteil vom 02.08.2010 - 1 S 4042/10
1. Die Verpflichtung einzelner Miteigentümer zur tätigen Mithilfe bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums durch einen Mehrheitsbeschluss ist grundsätzlich unzulässig.
2. Ausnahmsweise ergibt sich aus § 21 Abs. 3 i.V.m. Abs. 5 Nr. 1 WEG eine Beschlusskompetenz für eine tätige Mithilfe, wenn typischerweise in Hausordnungen derartige Pflichten geregelt sind. Das ist etwa bei einer Verpflichtung der einzelnen Miteigentümer zur Mithilfe bei Schneeräumarbeiten der Fall.
3. Ob eine solche Regelung ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, ist im Einzelfall durch Abwägung aller Umstände zu bestimmen. Dabei sind insbesondere die Größe der WEG, die Verteilungsgerechtigkeit, der Umfang der von den einzelnen Eigentümern zu leistenden Arbeiten, sowie etwaige in der Person eines einzelnen Miteigentümers liegenden Gründe, die für ihn eine Unzumutbarkeit begründen können, zu berücksichtigen.
VolltextIMRRS 2010, 2271
OLG Stuttgart, Urteil vom 03.08.2010 - 10 U 26/10
1. Durch die Verbindung eines Teil-Grundurteils über eine Schadensersatzklage mit einem Teil-Endurteil über das Feststellungsbegehren hinsichtlich der weiteren Schäden wird die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen auch im Instanzenzug ausgeschlossen und dadurch die Voraussetzung für den Erlass eines Teilurteils geschaffen. Der Umfang der Rechtskraft des Feststellungstitels bestimmt sich in negativer Abgrenzung zum Streitgegenstand der Leistungsklage auf Schadensersatz.*)
2. Für das für eine Feststellungsklage erforderliche Feststellungsinteresse genügt es, wenn ein Mangel vorliegt und weitere Schadensfolgen zumindest entfernt möglich sind.*)
3. Wirkt sich ein Mangel am Gemeinschaftseigentum nicht auf die Nutzung des Gemeinschaftseigentums und nicht auf die Nutzung des Sondereigentums des Anspruchstellers, sondern nur auf das Sondereigentum anderer Wohnungseigentümer aus, kann der Geltendmachung des sog. großen Schadensersatzes der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegenstehen (vgl. zum neuen Recht § 281 Abs. 1 S. 3 BGB). Maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem der große Schadensersatzanspruch entstanden und der Erfüllungsanspruch untergegangen ist (vgl. § 634 Abs. 1 BGB a.F. und § 281 Abs. 4 BGB n.F.).*)
4. Nach einer rechtsgeschäftlichen Übertragung der Gewährleistungsrechte des Ersterwerbers einer Eigentumswohnung an den Zweiterwerber errechnet sich der Umfang des großen Schadensersatzanspruchs jedenfalls dann nach den Vermögensverhältnissen des Zessionars, wenn die Abtretung im Hinblick auf den den Schadensersatzanspruch auslösenden Mangel gutgläubig erfolgt ist und der Schadensersatzanspruch erst nach Abtretung entstanden ist.*)
VolltextIMRRS 2010, 2268
AG Essen, Urteil vom 30.12.2009 - 196 C 314/09
1. Der einzelne Wohnungseigentümer schuldet nach MEA dem Kleinunternehmer bei Vereinbarung eines Bruttopreises nur anteilig vom Nettobetrag.*)
2. Zwischen den einzelnen Wohnungseigentümern besteht keine Gesamtschuld.*)
3. Sind Werkleistungen des Kleinunternehmers an den Verband (konkludent) vorbehaltlos abgenommen, scheiden zur Aufrechnung geeignete Ansprüche wegen Mängeln aus.*)
VolltextIMRRS 2010, 2238
BGH, Urteil vom 13.07.2010 - XI ZR 27/10
Der Gesetzeszweck von § 497 BGB a.F. gebietet keine Auslegung von § 284 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. beziehungsweise § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB dahingehend, dass Fälligstellung und Mahnung nicht verzugsbegründend verbunden werden können.*)
VolltextIMRRS 2010, 2220
BGH, Urteil vom 11.06.2010 - V ZR 144/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2184
OLG Brandenburg, Urteil vom 08.12.2009 - 11 U 9/09
Schadensersatzansprüche gegen den Zwangsverwalter einer Immobilie: persönliche Haftung des Zwangsverwalters für Pflichtverletzungen; Umfang der Darlegungspflicht einer Pflichtverletzung des Verwalters; Zulässigkeit der Rückforderung einer Zwangsverwaltervergütung; Verjährungsfrist für Ansprüche gegen den Zwangsverwalter.*)
VolltextIMRRS 2010, 2172
VG Gießen, Beschluss vom 28.06.2010 - 8 L 554/10
Für eine Nachforderung von zunächst unrichtig berechneten Benutzungsgebühren sind die Grundsätze über die Rücknahme von begünstigenden Verwaltungsakten nicht anwendbar.*)
VolltextIMRRS 2010, 2171
LG München I, Beschluss vom 02.04.2008 - 1 T 703/08
Keine Festsetzung des Sonderhonorars eines Verwalters im Kostenfestsetzungsverfahren bei streitiger außergerichtlicher Vereinbarung.
VolltextIMRRS 2010, 2170
LG Stuttgart, Beschluss vom 25.11.2008 - 2 T 184/08
Im Kostenfestsetzungsverfahren kann eine vertraglich geschuldete Zusatzvergütung für den WEG-Verwalter im WEG-Verfahren nicht als notwendige Kosten geltend gemacht werden.
VolltextIMRRS 2010, 2165
LG Mannheim, Beschluss vom 22.03.2010 - 4 T 202/06
Der Schadensersatzanspruch wegen einer im Zuge eines Dachbodenausbaus vorgenommen baulichen Veränderung gegen ein ehemaliges WEG-Mitglied scheidet nicht wegen einer rechtfertigenden Einwilligung der übrigen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft aus.
VolltextIMRRS 2010, 2160
AG Düsseldorf, Urteil vom 07.07.2010 - 291a C 1736/10
1. Die Genehmigung einer Jahresabrechnung, deren inhaltliche Richtigkeit trotz erkennbarer Differenzen zu einer von dem im maßgeblichen Wirtschaftsjahr bestellten Verwalter erstellten Abrechnung nicht näher geprüft und verifiziert werden kann, entspicht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.
2. Die Gemeinschaft ist dann, wenn ihr die notwendigen Kontrollmöglichkeiten fehlen, gehalten, den Vorverwalter durch geeignete rechtliche Schritte zur Herausgabe der Unterlagen/der notwendigen Informationen anzuhalten. Die Abrechnung ohne nähere Überprüfung mangels ausreichender Überprüfungsmöglichkeit zu genehmigen, verletzt das Gebot der ordnungsgemäßen Verwaltung.
VolltextIMRRS 2010, 2158
AG Düsseldorf, Urteil vom 05.07.2010 - 292a C 16164/09
1. Eine Klage ist nicht "demnächst" zugestellt, wenn die Partei, der die Fristwahrung obliegt oder ihr Prozessbevollmächtigter durch nachlässiges, wenn auch nur leicht fahrlässiges Verhalten zu einerbloß geringfügigen Zustellungsverzögerung beigetragen haben; als geringfügig sind in der Regel Zustellungsverzögerungen bis zu 14 Tagen anzusehe.
2. Soweit die Erweiterung des Zeitraumes auf einen Monat für die Rechtzeitigkeit der Zustellung für gerechtfertigt gehalten wird, ist dies auf Mahnverfahren beschränkt.
VolltextIMRRS 2010, 2157
VG Karlsruhe, Urteil vom 20.05.2010 - 6 K 2666/09
Zur Verpflichtung einen Kinderspielplatz gemäß der Darstellung in der Baugenehmigung zu errichten.*)
VolltextIMRRS 2010, 2156
AG Düsseldorf, Urteil vom 05.07.2010 - 292a C 2706/10
Die Entlastung der Verwaltung widerspricht einer ordnungsgemäßen Verwaltung und ist rechtswidrig, wenn Ansprüche gegen die Verwaltung in Betracht kommen und kein Grund ersichtlich ist, auf diese Ansprüche zu verzichten.
VolltextIMRRS 2010, 2141
BGH, Beschluss vom 08.07.2010 - V ZB 220/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2121
BGH, Urteil vom 09.07.2010 - V ZR 202/09
1. Auch ein durch Vereinbarung festgelegter Umlageschlüssel kann durch Mehrheitsbeschluss nach § 16 Abs. 3 WEG geändert werden.*)
2. Die Abänderung eines Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG muss transparent gestaltet werden; hierfür genügt es nicht, dass einer Abrechnung oder einem Wirtschaftsplan lediglich der neue Schlüssel zugrunde gelegt wird.*)
3. Eine rückwirkende Änderung des Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG entspricht in der Regel nicht den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung.*)
4. § 16 Abs. 4 WEG weist den Wohnungseigentümern nicht die Kompetenz zu, einen die Ansammlung von Instandhaltungsrücklagen betreffenden Verteilungsschlüssel zu ändern.*)
VolltextIMRRS 2010, 2108
AG München, Urteil vom 07.07.2010 - 482 C 287/10
1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann durch Mehrheitsbeschluss die Befugnis zur Erklärung der Abnahme des Gemeinschaftseigentums an sich ziehen.
2. Die mit dieser Ausübungsbefugnis der Gemeinschaft korrespondierende Einschränkung des einzelnen Eigentümers in der Ausübung seiner individuellen Rechte ist dem jeweiligen Erwerbsvertrag immanent.
VolltextIMRRS 2010, 2105
VG Koblenz, Urteil vom 24.06.2010 - 7 K 1230/09
Sieht die Abfallgebührensatzung einer Gemeinde ausdrücklich vor, dass auch der Eigentümer eines Grundstücks für Abfallgebühren haftet, so kann auch der Vermieter eines Hausgrundstücks für die Abfallgebühren seines Mieters in Anspruch genommen werden.
IMRRS 2010, 2103
KG, Beschluss vom 18.05.2009 - 24 W 17/08
1. Nur weil die Eigentümer später einen bestätigenden Zweitbeschluss fassen, bedeutet dies nicht, dass das Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung eines Beschlusses entfällt.
2. Ein Einberufungsmangel ist für die Beschlussfassung nicht ursächlich geworden und deshalb unbeachtlich, wenn die Wohnungseigentümer ihn in einer ordnungsgemäß einberufenen Eigentümerversammlung später ausdrücklich bestätigen.
VolltextIMRRS 2010, 2099
OLG München, Beschluss vom 04.09.2009 - 32 Wx 44/09
Ein Wohnungseigentümer haftet für Kosten der Schadensermittlung am Gemeinschaftseigentum, die er durch eine Mängelanzeige "ins Blaue hinein" veranlasst.
VolltextIMRRS 2010, 2087
LG Karlsruhe, Urteil vom 21.07.2009 - 11 S 9/09
Bei Nutzung einer Teileigentumseinheit in Widerspruch zur Teilungserklärung ist ein daraus folgender Unterlassungsanspruch dann nicht durchsetzbar gegeben, wenn der Eigentümer diesen Anspruch langjährig nicht erhoben hat, sondern ein Einverständnis mit der Nutzung gezeigt und sich der Anspruchsgegner darauf eingerichtet hat. Die Ansprüche des Eigentümers sind dann verwirkt.
VolltextIMRRS 2010, 2083
BGH, Beschluss vom 25.03.2010 - V ZR 159/09
Bei Nutzung einer Teileigentumseinheit in Widerspruch zur Teilungserklärung ist ein daraus folgender Unterlassungsanspruch dann nicht durchsetzbar gegeben, wenn der Eigentümer diesen Anspruch langjährig nicht erhoben hat, sondern ein Einverständnis mit der Nutzung gezeigt hat und sich der Anspruchsgegner darauf eingerichtet hat. Die Ansprüche des Eigentümers sind dann verwirkt.
VolltextIMRRS 2010, 2037
BGH, Beschluss vom 17.06.2010 - V ZB 26/10
Will die Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen ihrer Mitglieder Beitragsforderungen gerichtlich geltend machen, kann ihr Prozesskostenhilfe bewilligt werden; diese Rechtsverfolgung liegt jedenfalls dann im allgemeinen Interesse, wenn weder die Gemeinschaft noch sämtliche Mitglieder die Kosten aufbringen können.*)
VolltextIMRRS 2010, 2034
BGH, Beschluss vom 24.06.2010 - V ZB 170/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2027
BGH, Beschluss vom 15.06.2010 - XI ZR 318/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2018
AG Koblenz, Urteil vom 10.12.2009 - 133 C 1461/09
Zum Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Insolvenzverwalter auf Duldung der Zwangsversteigerung der Wohnung des insolventen Wohnungseigentümers wegen rückständiger Hausgeldzahlungen.*)
VolltextIMRRS 2010, 2017
LG München I, Urteil vom 14.01.2010 - 36 S 4219/09
1. Das vorherige Schlichtungsverfahren in Wohnungseigentumssachen ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn sich die Äußerung auf die berufliche Tätigkeit eines Unternehmers bezieht.
2. In Ermangelung konkret greifbarer Substanz ist der Vorwurf der Manipulation, Lüge, Täuschung, Vertuschung, Vetternwirtschaft etc. nicht als Tatsachenbehauptung, sondern als Meinungsäußerung einzustufen, die bis zur Grenze der Schmähkritik zulässig ist.
VolltextIMRRS 2010, 2006
BGH, Urteil vom 11.06.2010 - V ZR 174/09
1. Für den Änderungsanspruch nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG ist die Kostenmehrbelastung des Wohnungseigentümers maßgebend, der eine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels verlangt.*)
2. An einer durch ergänzende Auslegung der Gemeinschaftsordnung zu schließenden Regelungslücke zur Anpassung des Kostenverteilungsschlüssels an veränderte Verhältnisse fehlt es in der Regel, weil - abweichend zur früheren Rechtslage (zu dieser Senat, BGHZ 160, 354 ff.) - der gesetzliche Anspruch jedes Wohnungseigentümers auf Änderung des vereinbarten Kostenschlüssels nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG eine angemessene und interessengerechte Regelung für diese Fälle bereitstellt.*)
VolltextIMRRS 2010, 1970
OLG Celle, Beschluss vom 05.07.2010 - 3 U 83/10
Erteilt ein Rechtsschutzversicherer in Kenntnis der erstinstanzlichen Entscheidung sowie der Rechtsmittelbegründung eine Deckungszusage für die Durchführung des Rechtsmittelverfahrens, kann er, wenn das Rechtsmittel auf unveränderter Tatsachengrundlage zurückgewiesen wird, den Prozessbevollmächtigten nicht mit der Begründung, dieser hätte von der Durchführung des Rechtsmittelverfahrens wegen erkennbarer Aussichtslosigkeit abraten müssen, auf Erstattung der entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten in Anspruch nehmen.*)
VolltextIMRRS 2010, 1967
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.01.2010 - L 2 KN 106/08
Die Teilnahme am Haushaltsscheckverfahren setzt gemäß § 8 a SGB IV eine geringfügige Beschäftigung in einem Privathaushalt voraus. Die Arbeit als Hausmeister oder Reinigungskraft für eine Wohnungseigentümergemeinschaft wird nicht von dieser Regelung erfasst.
VolltextIMRRS 2010, 1966
AG Bonn, Urteil vom 03.11.2009 - 27 C 44/09
1. Unterrichtet der Verwalter die Wohnungseigentümer nicht gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 7 WEG unverzüglich darüber, dass ein Rechtsstreit gemäß § 43 WEG anhängig ist, kann darin eine gröbliche Verletzung der Verwalterpflichten liegen, die einen wichtigen Grund zur Abberufung darstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Vorschrift des § 27 Abs. 1 Nr. 7 WEG nicht nur zu Informationszwecken dient, sondern den Wohnungseigentümern ermöglichen soll, sich frühzeitig an Rechtsstreitigkeiten zu beteiligen.
2. Die Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB ist auf die Kündigung des Verwaltervertrages nicht anwendbar. Zu prüfen ist allein, ob die Abberufung zeitnah im Sinne des § 314 Abs. 3 BGB betrieben worden ist.
VolltextIMRRS 2010, 1965
AG Mannheim, Beschluss vom 08.02.2010 - 4 UR II 11/05
1. Das Abänderungsverfahren gemäß § 45 Abs. 4 WEG a.F. ist nach altem Recht fortzuführen, wenn die abzuändernde Entscheidung oder abzuändernder Vergleich unter dem Regime des alten Rechts im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit erging bzw. abgeschlossen wurde.*)
2. Das gilt auch dann, wenn der das Verfahren einleitende Änderungsantrag nach dem 1.7.2007 bei Gericht einkommt. § 62 WEG steht dem nicht entgegen, weil Verfügungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit Dauerwirkung "latent" anhängig bleiben und die Anwendung des neuen Rechts entgegen der Absicht des Gesetzgebers die flexible Änderungsmöglichkeit preisgibt und nachhaltig erschwert.*)
VolltextIMRRS 2010, 1963
AG Tostedt, Urteil vom 26.08.2009 - 5 C 204/08
Ein die Jahresabrechnung und Entlastung unter einer Bedingung genehmigender Beschluss ist grundsätzlich zulässig und wirksam. Die Bedingung muss hinreichend klar definiert sein, so dass ihr Eintritt oder Nichteintritt zu einem bestimmten Zeitpunkt eindeutig kontrolliert werden kann. Wird dem Verwalter unter der Bedingung Entlastung erteilt, dass die Entnahmen für den Tischler "kurzfristig .. geprüft" und gegebenenfalls durch "die betreffenden Eigentümer" erstattet werden, ist dieser Beschluss weder in zeitlicher, noch in sachlicher Hinsicht hinreichend klar.
VolltextIMRRS 2010, 1962
AG Koblenz, Urteil vom 18.05.2010 - 133 C 3201/09
Redezeitbegrenzungen in einer Wohnungseigentümerversammlung werden prinzipiell für zulässig erachtet. Voraussetzung einer solchen Entscheidung ist, dass die Begrenzung zur ordnungsgemäßen Durchführung der Versammlung geschieht. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn sie dazu dient, dass die zur Verfügung stehende Zeit möglichst gerecht und unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes verteilt und nicht durch Beiträge und Auskunftsersuchen einzelner Wohnungseigentümer verbraucht wird, die ersichtlich nicht auf Erkenntnisgewinn in Bezug auf einen zur Entscheidung anstehenden Tagesordnungspunkt gerichtet sind.
VolltextIMRRS 2010, 1961
AG Dortmund, Urteil vom 16.02.2010 - 512 C 57/09
1. Den Wohnungseigentümern steht nach § 16 Abs. 3WEG ein Ermessensspielraum zu, ob eine Änderung des Abrechnungsschlüssels beschlossen werden soll oder nicht. Dabei sind die Grenzen des Ermessens anhand aller Umstände des Einzelfalls zu bestimmen.
2. Sowohl für die Entscheidung des "ob" einer Änderung der Kostenverteilung, als auch für die des "wie" muss es - wie bei der Anwendung einer Öffnungsklausel - einen sachlichen Grund geben. Die Wohnungseigentümer dürfen nicht willkürlich entscheiden. Eine höhere Kostengerechtigkeit allein ist regelmäßig für einen Änderungsbeschluss nicht ausreichend.
VolltextIMRRS 2010, 1960
LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 08.04.2010 - 14 T 614/10
Eine im Verwaltervertrag vereinbarte Sondervergütung für die gerichtliche Vertretung im Anfechtungsverfahren kann im Kostenfestsetzungsverfahren festgesetzt werden.
VolltextIMRRS 2010, 1959
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.03.2010 - 2-13 S 32/09
1. Gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG ist der Verwalter regelmäßig gehalten, auch angefochtene Beschlüsse zu vollziehen. Das Gesetz misst dem Vollziehungsinteresse der Gemeinschaft grundsätzlich ein größeres Gewicht bei als dem Aussetzungsinteresse der Miteigentümer, die den Beschluss anfechten.
2. Die Vollziehung eines Beschlusses für die Zeit des schwebenden Anfechtungsverfahrens kann nur dann per einstweiliger Verfügung ausgesetzt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass ausnahmsweise die Interessen der anfechtenden Miteigentümer überwiegen, etwa weil ihnen ein weiteres Zuwarten wegen drohender irreversibler Schäden nicht mehr zugemutet werden kann oder weil bei unstreitiger Sachlage und gefestigter Rechtsprechung die Rechtswidrigkeit des Beschlusses derart offenkundig ist, dass es hierfür nicht erst der umfassenden Prüfung durch ein Hauptsacheverfahren bedarf.
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