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Sachgebiet: Wohnungseigentum

6127 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2012

IMRRS 2012, 1020
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ungültiger Beschluss wegen unzulässiger Majorisierung?

LG Mainz, Beschluss vom 15.08.2011 - 306 T 129/08

Eine unzulässige Majorisierung liegt zwar nicht schon dann vor, wenn der Mehrheitseigentümer mit seinen Stimmen einen Beschluss gegen die Stimmen aller anderen Wohnungseigentümer durchsetzt. Nutzt er ein ihm zustehendes Stimmenübergewicht jedoch zur Herbeiführung einer eigennützigen, sachlich nicht gerechtfertigten, insbesondere gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung verstoßenden oder gesetzwidrigen Entscheidung, so begründet dies den Vorwurf rechtmissbräuchlichem Verhaltens.




IMRRS 2012, 0926
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wann liegt eine nachvollziehbare Jahresabrechnung vor?

AG Hersbruck, Urteil vom 28.09.2011 - 7 C 32/11 WEG

Die Jahresabrechnung muss für einen Wohnungseigentümer auch ohne Hinzuziehung fachlicher Unterstützung verständlich sein. Diesen Anforderungen genügt eine Abrechnung nur, wenn sie, anders als der Wirtschaftsplan, nicht die geschuldeten Zahlungen und die vorgesehenen Ausgaben, sondern die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben ausweist.

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IMRRS 2012, 0916
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Dichtung von Abflussrohren vom Mieter nicht erstattungspflichtig!

AG Charlottenburg, Urteil vom 31.08.2011 - 212 C 65/11

1. Der Mieter ist dann von der aus einer Kleinreparaturklausel entstehenden Erstattungspflicht für die Instandhaltung von Gegenständen und Einrichtungen befreit, wenn er deren Reparaturanfälligkeit durch schonende Benutzung und sorgsamen Umgang ohnehin nicht beeinflussen kann.

2. Eine Klausel zur Übernahme von Kleinreparaturen umfasst nur Gegenstände und Einrichtungen, die dem Zugriff des Mieters unterliegen. Dichtungen von Abflussrohren gehören nicht dazu.

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IMRRS 2012, 0911
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Was genau sind die Kosten der Gemeinschaft?

LG Berlin, Urteil vom 10.11.2011 - 85 S 25/11 WEG

Befinden sich die Parkplätze der Wohnungseigentümer einer WEG auf einem anderen Grundstück, wo sich auch fremde Parkplätze befinden, so handelt es sich rechtlich gesehen bei der Gemeinschaft betreffend das Grundstück, auf dem sich die Parkpalette befindet, um eine von der "normalen" Gemeinschaft völlig verschiedene Gemeinschaft, so dass die Abrechnung der Kosten der Parkpalette in der Jahresabrechnung nichts zu suchen hat. Es ist vielmehr für die Kosten des Grundstücks, auf der sich die Parkpalette befindet, eine separate Abrechnung zu erstellen und zu beschließen.

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IMRRS 2012, 0904
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zu den Voraussetzungen beim Berichtigungsbegehren

LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 08.09.2011 - 1 T 208/11

Das Berichtigungsbegehren betreffend die Versammlungsniederschrift einer Wohnungseigentümerversammlung kann lediglich den Versammlungsteil betreffen, während dessen der Versammlungsleiter anwesend war. Inhaltlich steht dem Protokollverfasser ein erheblicher Ermessensspielraum jedenfalls dann zu, wenn zu einem Tagesordnungspunkt lediglich Erörterungen der Wohnungseigentümergemeinschaft stattgefunden haben, eine Beschlussfassung, an die rechtliche Folgen anknüpfen aber nicht stattgefunden hat.*)

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IMRRS 2012, 0901
WohnungseigentumWohnungseigentum
Geschäftswertermittlung bei Löschung der Globalgrundschuld

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.03.2012 - 11 Wx 35/11

Wird nach vorausgegangenen Pfandfreigaben die nur noch auf einem Wohnungseigentum lastende Globalgrundschuld auf Antrag des Eigentümers dieses Wohnungseigentums gelöscht, so dürfen die diesen Eigentümer betreffenden Gebühren nicht nach anderen Grundsätzen berechnet werden als bei den Pfandfreigaben zugunsten der anderen Wohnungseigentümer; die Haftung ist auf die Höhe der aus dem Wert der Eigentumswohnung berechneten Gebühr begrenzt.*)

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IMRRS 2012, 0894
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentümergemeinschaft ist keine BGB-Gesellschaft!

OLG Köln, Beschluss vom 10.02.2012 - 17 W 24/12

1. Eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern, die Eigentümerversammlungen abhält und einen Verwalter beschäftigt, ist der Wohnungseigentümergemeinschaft nach dem WEG weitgehend angenähert. Dass gemeinschaftliche Anlagen unterhalten werden, folgt aus der Natur der Sache und begründet keinen Gesellschaftszweck im Sinne von §§ 705 ff. BGB. Vielmehr sind die Regeln über die Bruchteilsgemeinschaft gem. § 741 ff. BGB anzuwenden. Kostenrechtlich gesehen bedeutet dies, dass grundsätzlich jedes Mitglied der Gemeinschaft als Person an der anwaltlichen Tätigkeit beteiligt ist.

2. Ein Anwalt, der für die Eigentümer tätig wird, kann in der Regel eine Erhöhungsgebühr verlangen. Anderes kann gelten, wenn die Eigentümer in ihrer Gesamtheit (als "Verband") auftreten.

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IMRRS 2012, 0887
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zustimmungserteilung durch den Verwalter ohne Berechtigung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.12.2011 - 20 W 406/11

Zur Frage, wie es sich auswirkt, wenn der WEG-Verwalter seine Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums zwar erklärt hat, dessen Zustimmungsberechtigung jedoch entfallen ist, bevor der Antrag auf Umschreibung des Eigentums beim Grundbuchamt eingegangen ist.*)

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IMRRS 2012, 0885
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zustimmungserteilung vor Notar ist unwiderruflich

KG, Beschluss vom 28.02.2012 - 1 W 41/12

1. Bei der Veräußerung von Wohnungseigentum ist für die Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch eine nach § 12 WEG erteilte Zustimmung für einen bereits geschlossenen Vertrag endgültig wirksam und nicht mehr widerrufbar, sobald sie gegenüber dem mit dem Vollzug beauftragten Notar erklärt worden ist.*)

2. Auch eine Veränderung der Rechtstellung des Zustimmenden nach erteilter Zustimmung, aber vor Vollzug der Veräußerung im Grundbuch ist bedeutungslos (Anschluss an OLG Düsseldorf, MittBayNot 2011, 484 und OLG München, MittBayNot 2011, 486; entgegen OLG Celle, NZM 2005, 260; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 20 W 321/11, juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 15. März 2011 - 13 W 15/11, BeckRS 2011, 18986; OLG Hamm, NJW-RR 2010, 1524).*)

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IMRRS 2012, 0843
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Heizkostenverordnung gilt auch für die WEG!

BGH, Urteil vom 17.02.2012 - V ZR 251/10

1. Die Regelungen der Heizkostenverordnung gelten für die Wohnungseigentümergemeinschaft unmittelbar; einer Vereinbarung oder eines Beschlusses über ihre Geltung bedarf es nicht.*)

2. In die Jahresgesamtabrechnung sind alle im Abrechnungszeitraum geleisteten Zahlungen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung von Brennstoff stehen, aufzunehmen. Für die Verteilung in den Einzelabrechnungen sind dagegen die Kosten des im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchten Brennstoffs maßgeblich. Der Unterschiedsbetrag ist in der Abrechnung verständlich zu erläutern.*)

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IMRRS 2012, 0842
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wann muss die Gemeinschaft den Verwalter abberufen?

BGH, Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 105/11

1. Ein einzelner Wohnungseigentümer kann die Abberufung des Verwalters nicht schon deshalb verlangen, weil ein wichtiger Grund im Sinne von § 26 Abs. 1 Satz 3 und 4 WEG hierfür besteht; den Wohnungseigentümern steht insoweit ein Beurteilungsspielraum zu, der erst dann überschritten ist, wenn die Ablehnung der Abberufung aus objektiver Sicht nicht vertretbar erscheint.*)

2. Bei der Festsetzung des Streitwerts einer auf Abberufung des Verwalters gerichteten Verpflichtungsklage ist im Regelfall das Gesamtinteresse nach dem in der restlichen Vertragslaufzeit anfallenden Verwalterhonorar und das Interesse des klagenden Wohnungseigentümers nach seinem Anteil hieran zu bemessen.*)




IMRRS 2012, 0840
WohnungseigentumWohnungseigentum
Jeder Eigentümer hat sich an die Beschlusslage zu halten!

AG Dortmund, Urteil vom 11.01.2011 - 512 C 49/10

1. Jeder Eigentümer kann von dem anderen Eigentümer verlangen, dass er Beeinträchtigungen, die unter Verstoß gegen das Gesetz, die Teilungserklärung oder bestandskräftige Beschlüsse erfolgen, unterlässt.

2. Insbesondere haben die Wohnungseigentümer Ansprüche gegen einen Wohnungseigentümer gem. § 1004 Abs. 1 auf Beseitigung und Unterlassung einer Störung des gemeinschaftlichen Eigentums oder wegen unzulässigem Gebrauchs.

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IMRRS 2012, 0834
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wiederbestellung Verwalter vor Ablauf der Bestellungszeit

LG Itzehoe, Urteil vom 25.10.2011 - 11 S 9/11

1. Der Wortlaut des § 26 Abs. 2 WEG ist nach Sinn und Zweck dergestalt zu verstehen, dass eine frühzeitige Verlängerung der Bestellungszeit nur dann ausgeschlossen ist, wenn dadurch ein Unterlaufen des Normzwecks des § 26 Abs. 1 Satz 2 WEG - keine Bindung der Eigentümer über fünf Jahre an einen Verwalter - erreicht werden würde.

2. Diesem Gesetzeszweck steht es nicht entgegen, wenn die erneute Bestellung zeitlich mehr als ein Jahr vor Ablauf der Bestellungszeit erfolgt, aber dadurch eine Bindung der Wohnungseigentümer über fünf Jahre hinaus nicht eintritt.

3. Nichtig ist gemäß § 26 Abs. 1 Satz 5 WEG, § 134 BGB die Regelung in der Gemeinschaftsordnung, die Bestellung erfolge jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren, sie verlängere sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht die Eigentümer sechs Monate vor Ablauf der Zeit durch Mehrheit die Bestellung eines anderen Verwalters beschließen.

4. Die Wiederwahl eines Verwealters entspricht dann nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände - verschuldet oder nicht - eine Zusammenarbeit mit dem gewählten Verwalter nach Treu und Glauben unzumutbar und das erforderliche Vertrauensverhältnis von vorneherein nicht zu erwarten ist.

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IMRRS 2012, 0786
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Jahresabrechnung: Wann ist sie rechnerisch unschlüssig?

LG Köln, Urteil vom 19.01.2012 - 29 S 190/11

1. Die Beschlussvorlage zur Jahresabrechnung ist rechnerisch unschlüssig und insgesamt für ungültig zu erklären, wenn es an der Übereinstimmung der Entwicklung der Konten und dem Saldo von Einnahmen und Ausgaben fehlt.

2. Mängel in der Buchführung des Verwalters betreffend das Verwalterkonto können dazu führen, dass die Eigentümer einen Buchprüfer bestellen müssen und der Verwalter sich schadensersatzpflichtig hierfür macht.

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IMRRS 2012, 0706
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vertrauen auf rechtskräftig beschlossenen Wirtschaftsplan

LG Lüneburg, Urteil vom 06.09.2011 - 9 S 30/11

Das Vertrauen der Wohnungseigentümergemeinschaft auf den rechtskräftig beschlossenen Wirtschaftsplan ist schutzwürdig, auch wenn der Verteilungsschlüssel für die nachfolgende Jahresabrechnung auf einem nichtigen Beschluss beruht.

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IMRRS 2012, 0699
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Begründung von Wohnungseigentum: Wer muss zustimmen?

BGH, Urteil vom 09.02.2012 - V ZB 95/11

Auch nach Einführung des Rangklassenprivilegs für Wohngeldansprüche (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG) bedarf die Begründung von Wohnungseigentum nicht der Zustimmung der Gläubiger, deren Grundpfandrechte auf dem ganzen Grundstück lasten.*)

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IMRRS 2012, 0688
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beleidigung durch Verwalter: Keine Wiederbestellung!

LG Lüneburg, Urteil vom 25.10.2011 - 5 S 36/11

Hat der Geschäftsführer der Verwalterin einen Wohnungseigentümer als Querulanten bezeichnet, bestehen Zweifel an der gebotenen Neutralität der Verwalterin, die eine Wiederbestellung nicht rechtfertigen.

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IMRRS 2012, 0687
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Einstweilige Gegenverfügung: Zulässig!

LG Hamburg, Beschluss vom 11.08.2011 - 318 T 39/11

1. Die Zulässigkeit von Gegenverfügungen ist trotz Zweifeln in der Literatur (insbesondere Weber, WRP 1985, 527ff.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl. 2005, § 922 Rdn. 18 und Reicholg, in: Thomas/Putzo, a.a.O., § 922 Rdn. 2 a.E. ohne jedwede Begründung) zu bejahen, wenn man zusätzlich einen Sachzusammenhang mit dem Verfahren fordert (so wohl auch Heinrich, in: Musielak, ZPO, 4. Aufl. 2005, § 33 Rdn. 13) bzw. das Gericht ansonsten entsprechend § 145 Abs. 2 ZPO die Verfahren trennt (vgl. bereits LG Köln. ZUM 2006, 71 = ProzRB 2005, 314).*)

2. Haben die Wohnungseigentümer Mitbesitz am Gemeinschaftseigentum "Auffahrt" und ist die Auffahrt auch nach Errichtung eines Metallpfeilers für die Mitwohnungseigentümer nach wie vor passierbar, steht § 866 BGB einer Regelung per einstweiliger Verfügung entgegen.*)

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IMRRS 2012, 0683
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wann ist eine Verzögerung der Vorschusszahlung geringfügig?

LG Hamburg, Urteil vom 11.05.2011 - 318 S 168/10

Liegt zwischen dem Zugang der gerichtlichen Vorschussanforderung an den Kläger und dem Eingang des Kostenvorschusses bei Gericht ein Zeitraum von 16 Tagen, ist diese dem Kläger zuzurechnende Verzögerung der Zustellung nicht mehr als geringfügig anzusehen.

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IMRRS 2012, 0682
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Heizkosten: Rückwirkende Änderung des Abrechnungsmaßstabes?

AG Lichtenberg, Urteil vom 14.09.2011 - 119 C 14/11

1. Ein Wohnungseigentümer kann eine rückwirkende Änderung des Abrechnungsmaßstabes wegen der besonderen Umstände des Einzelfalles nach Treu und Glauben verlangen, wenn das Abrechnungsergebnis zu einer für ihn nicht mehr hinnehmbaren Mehrbelastung führt.

2. Bei einer Kostenverteilung zu 70% nach dem aber nur zu 12,83% gemessenen Verbrauch muss sich den Eigentümern aufdrängen, dass die "Vielverbraucher" die "Wenigverbraucher" bei dieser Sachlage "subventionieren". Das ist mit dem wohnungseigentumsrechtlichen Rücksichtnahmegebot nicht zu vereinbaren.

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IMRRS 2012, 0679
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Einbau von Rauchwarnmeldern: WEG hat Beschlusskompetenz!

LG Hamburg, Urteil vom 05.10.2011 - 318 S 245/10

1. Der Eigentümergemeinschaft steht die Beschlusskompetenz zu, über den Einbau und die Wartung von Rauchwarnmeldern in der gesamten Gemeinschaftsanlage zu beschließen.

2. Nach Einreichung einer Anfechtungsklage muss sich der Kläger (bzw. sein Prozessbevollmächtigter) bei Gericht weiter nach dem Fortgang des Verfahrens, insbesondere der Zustellung der Klage erkundigen; dies ist im Hinblick auf die Wirkung des § 46 Abs. 1 S. 2 WEG als materiell-rechtlicher Ausschlussfrist geboten.

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IMRRS 2012, 0678
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschlussanfechtung: Untergemeinschaft als richtige Beklagte?

LG Hamburg, Urteil vom 14.09.2011 - 318 S 77/10

1. Eine Anfechtungsklage (bzw. Nichtigkeitsfeststellungsklage) ist nur gegen die übrigen Eigentümer der Untergemeinschaft zu richten, da nur diese die angefochtenen Beschlüsse gefasst haben und die Teilungserklärung den Untergemeinschaften in dem gemäß Teilungserklärung vereinbarten Umfang eine eigene Beschlusskompetenz zuweist.

2. Im Grundsatz ist davon auszugehen, dass die Gemeinschaftsordnung bei einer Mehrhausanlage die Bildung von Untergemeinschaften mit eigenen Beschlussfassungskompetenzen in allen sie betreffenden Verwaltungsangelegenheiten vorsehen kann.

3. Der Eigentümerversammlung einer Untergemeinschaft fehlt die Beschlusskompetenz, soweit die Jahresabrechnung der Untergemeinschaft Positionen enthält, die nicht nur die Untergemeinschaft, sondern entweder die Gesamtgemeinschaft oder eine der anderen Untergemeinschaft betreffen.

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IMRRS 2012, 0652
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beseitigungsanspruch: Welche Verjährungsfrist?

LG Hamburg, Beschluss vom 29.09.2011 - 318 S 22/11

1. Beseitigungsansprüche wegen baulicher Maßnahmen (hier: Verlegung einer Gasleitung) unterliegen der 3-jährigen Verjährung.*)

2. Zur Bedeutung von Erklärungen gegenüber dem Bauamt.*)

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IMRRS 2012, 0651
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschluss über Einzelabrechnung: anfechtbar, nicht nichtig!

LG Hamburg, Urteil vom 23.03.2011 - 318 S 48/10

Einzelabrechnungen, mit denen einem einzelnen Eigentümer zu Unrecht Ausgaben allein auferlegt worden sind, sind lediglich auf Anfechtung des Genehmigungsbeschlusses hin für ungültig zu erklären; ein entsprechender Abrechnungsbeschluss ist also nur anfechtbar, nicht aber wegen Überschreitung der absoluten Beschlusskompetenz nichtig, weil die Wohnungseigentümer grundsätzlich berechtigt sind, auch über die interne Aufteilung der Einnahmen und Ausgaben abzurechnen

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IMRRS 2012, 0648
WohnungseigentumWohnungseigentum
§ 23 Abs. 2 WEG: Kausalitätsvermutung widerleglich!

LG Hamburg, Beschluss vom 29.09.2011 - 319 T 40/11

Die im Rahmen des § 23 Abs. 2 WEG geltende Kausalitätsvermutung ist widerleglich.

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IMRRS 2012, 0645
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschlussanfechtung: § 93 ZPO nicht anwendbar!

AG Wiesbaden, Urteil vom 07.10.2011 - 92 C 3285/11

Bei Anfechtungsklagen gemäß § 46 WEG kann § 93 ZPO keine Anwendung finden.*)

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IMRRS 2012, 0641
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Änderungsvorbehalte sind (stets) unwirksam!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.05.2009 - 4 U 160/08

1. Ein Bauträger schuldet wie jeder andere Werkunternehmer den einzelnen Erwerbern im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen ein funktionstaugliches und zweckentsprechendes Werk. Dies gehört zu der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit.

2. Sind nach der Baubeschreibung einer Senioren-Wohnanlage sämtliche Wohnungen barrierefrei und bequem über einen Aufzug erreichbar und keine Schwellen sowie Stolperfallen vorhanden, müssen auch die Zugänge zu Terrassen und Balkonen schwellenfrei ausgestaltet werden.

3. Eine Falschlieferung ist mit einem Mangel gleichzusetzen und berechtigt den Auftraggeber zur Minderung, ohne dass es darauf ankommt, dass der verwendete Baustoff gegenüber dem vertraglich vereinbarten Baumaterial in technischer Hinsicht nicht unterlegen ist. Denn Begriff des Mangels darf nicht rein objektiv - funktionsbezogen - verstanden werden. Er wird vielmehr subjektiv vom Vertragswillen der Parteien ("geschuldeter Werkerfolg") mitbestimmt. Nach dem subjektiven Fehlerbegriff können daher auch unerhebliche Abweichungen vom vertraglich vorausgesetzten Gebrauch, durch die die Gebrauchstauglichkeit objektiv nicht beeinträchtigt wird, einen Mangel darstellen.

4. Eine Klausel: "Grundlage der Bauausführung ist diese Baubeschreibung. Änderungen der Bauausführung, der Material- bzw. Baustoffauswahl, soweit sie gleichwertig sind, bleiben vorbehalten.", ist in einem Bauträgervertrag unwirksam.

5. Der Verlust von Gewährleistungsansprüchen tritt nur ein, wenn der Auftraggeber im Zeitpunkt der Abnahme positive Kenntnis von einem Mangel hat. Auf ein "Kennenmüssen" kommt es nicht an. Deshalb reicht es nicht aus, wenn der Auftraggeber das äußere Erscheinungsbild des Mangels wahrnimmt. Entscheidend ist das Wissen um die Fehlerhaftigkeit des Werks.

6. Loggien- oder Balkontüren sind stets Gemeinschaftseigentum und nicht sondereigentumsfähig. Dazu gehören auch die Bestandteile der nicht sonderrechtsfähigen Balkontüren, die diesen funktional zuzuordnen sind (hier: Türschwellen).

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IMRRS 2012, 0595
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abberufener Verwalter darf keine Forderungen mehr einziehen!

BGH, Urteil vom 20.01.2012 - V ZR 55/11

Die vorzeitige Abberufung eines Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft wegen gravierender Pflichtverletzungen mit der Folge, dass den Wohnungseigentümern eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zugemutet werden kann, führt im Regelfall dazu, dass eine materiell-rechtliche Ermächtigung zu einem Forderungseinzug erlischt.*)

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IMRRS 2012, 0593
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschlussanfechtung: Verspätetes Vorbringen des Klägers

LG Hamburg, Urteil vom 28.09.2011 - 318 S 25/11

Die Anfechtungskläger sind aber mit solchem Vorbringen präkludiert, das sie erst nach Ablauf der Frist des § 46 Abs. 1 S. 2 Halbsatz 2 WEG aktenkundig gemacht haben. Dazu zählt auch die Einwendung, dass der angegriffene Beschluss zu unbestimmt sei. Den Klägern vermag auch nicht die Einwendung zu helfen, die Unbestimmtheit des Beschlusses führe zu seiner Nichtigkeit.*)

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IMRRS 2012, 0592
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Ableistung einer eidesstattlichen Versicherung: Pflicht?

LG Berlin, Beschluss vom 04.10.2010 - 51 T 601/10

Bei der Vollstreckung gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft hat der Verwalter die eidesstattliche Versicherung abzugeben, auch wenn die Eigentümermehrheit dies ablehnt.

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IMRRS 2012, 0591
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Bad im Altbau: Feuchtigkeitsschäden durch Vermieter zu beseitigen?

AG Lehrte, Urteil vom 06.09.2011 - 9 C 387/10

Ein Mieter kann bei dem Bezug älterer Gebäude nicht erwarten, dass diese durchweg auf dem aktuellen technischen Stand der Wärmedämmung sind.

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IMRRS 2012, 0561
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter: Sondervergütung für Rechtsstreit zu ersetzen?

BGH, Urteil vom 17.11.2011 - V ZB 134/11

Eine Sondervergütung des Verwalters für die Bearbeitung eines Rechtsstreits gegen einen Wohnungseigentümer gehört jedenfalls dann nicht zu den nach § 91 Abs. 1 ZPO zu erstattenden Kosten des Rechtsstreits, wenn der Verwalter die Ansprüche der WEG im eigenen Namen geltend macht.*)

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IMRRS 2012, 0555
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vorkaufsrecht der Gemeinde und Wohnungseigentumsveräußerung

OLG Hamm, Beschluss vom 14.12.2011 - 15 W 476/11

Die Freistellung der Veräußerung von Wohnungseigentum vom Erfordernis der Beibringung eines Negativattestes der Gemeinde über das Nichtbestehen bzw. die Nichtausübung eines Vorkaufsrechts gilt auch dann, wenn sämtliche Miteigentumsanteile einer Wohnungseigentumsanlage veräußert werden.*)

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IMRRS 2012, 0552
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eidesstattliche Versicherung durch WEG-Verwalter

BGH, Beschluss vom 22.09.2011 - I ZB 61/10

1. Dritte, die die eidesstattliche Versicherung für einen Schuldner abgeben sollen, sich dazu aber nicht für berechtigt oder verpflichtet halten, steht ein Widerspruchsrecht zu.*)

2. Der Verwalter ist berechtigt und verpflichtet, die eidesstattliche Versicherung für die Wohnungseigentümergemeinschaft abzugeben.*)

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IMRRS 2012, 0536
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision

BGH, Urteil vom 13.01.2012 - V ZR 129/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2012, 0520
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Bruchteilseigentümer darf Beschlüsse alleine anfechten!

LG München I, Urteil vom 12.01.2012 - 36 S 6417/11

Grundsätzlich hat der einzelne Bruchteilseigentumsberechtigte am Wohnungseigentum das Recht, allein die Gültigkeit von Beschlüssen im Wege der Anfechtungsklage klären zu lassen. Die Berechtigung hierfür ist § 1011 BGB zu entnehmen und führt dazu, daß der alleine klagende Miteigentümer gesetzlicher Prozeßstandschafter der anderen Bruchteilseigentumsberechtigten ist. Die übrigen Bruchteilseigentumsberechtigten sind durch den alleine klagenden Miteigentümer nicht mitzuverklagen. Die Rechtskrafterstreckung auf sie kann durch eine Beiladung analog § 48 Abs. I S. 1 WEG erreicht werden.*)

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IMRRS 2012, 0480
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Veräußerung bedarf Verwalterzustimmung: Auch bei Rückerwerb?

OLG Hamm, Beschluss vom 19.10.2011 - 15 W 348/11

Die im Grundbuch als Inhalt des Sondereigentums eingetragene Bestimmung einer Teilungserklärung, dass die Veräußerung des Wohnungs- bzw. Teileigentums der Zustimmung des Verwalters bedarf, kann im Grundbuchverfahren nicht einschränkend dahin ausgelegt werden, dass der rechtsgeschäftliche Rückerwerb des Teileigentums aufgrund eines durch Vormerkung gesicherten, in das Belieben des Berechtigten gestellten Rückübertragungsanspruchs vom Zustimmungserfordernis nicht erfasst wird (Abgrenzung zu Senat NJW-RR 2011, 232).*)

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IMRRS 2012, 0471
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentumsanteil mit Wertstimmrecht: Zustimmungserfordernis?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.12.2011 - 20 W 70/11

Bei Geltung des Wertstimmrechts sind die Unterteilung eines Miteigentumsanteils und die Veräußerung eines Anteils ohne Einfluss auf die Stimmkraft und deshalb keine Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zu dem grundbuchrechtlichen Vollzug erforderlich. Neues Sondereigentum durch Unterteilung ist auch dann wirksam erfolgt und die Eintragung eines Amtswiderspruchs ausgeschlossen, wenn tatsächlich keine Abgeschlossenheit vorliegt.*)

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IMRRS 2012, 0470
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kein Zustimmungserfordernis bei gleichzeitiger Veräußerung!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 07.11.2011 - 5 W 214/11

Veräußern die beiden einzigen Wohnungseigentümer ihr Wohnungseigentum gleichzeitig, so unterfallen die Verfügungen nicht dem nach § 12 Abs. 1 WEG vereinbarten Zustimmungserfordernis.*)

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IMRRS 2012, 0463
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kein wirksamer Zweitbeschluss ohne sachlichen Grund!

LG Itzehoe, Urteil vom 16.08.2011 - 11 S 42/10

Die nachträgliche Änderung eines im Erstbeschluss bestandskräftig festgelegten Verteilungsschlüssels kann nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse seit dem Zeitpunkt des Erstbeschlusses zumindest in einem wesentlichen Punkt verändert haben.

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IMRRS 2012, 0461
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Haftung für an Voreigentümer adressierte Jahreabrechnungen

BGH, Urteil vom 02.12.2011 - V ZR 113/11

Ein Beschluss über Wirtschaftsplan und Abrechnung begründet Verbindlichkeiten nur für und gegen die bei Beschlussfassung eingetragenen Wohnungseigentümer, nicht aber für deren Rechtsvorgänger, denn sonst läge insoweit ein - unzulässiger - Gesamtakt zu Lasten Dritter vor. Umgekehrt rechtfertigt sich die Verpflichtung der aktuellen Wohnungseigentümer im Zeitpunkt der Beschlussfassung aus § 16 Abs. 2 WEG.

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IMRRS 2012, 0457
WohnungseigentumWohnungseigentum
Installation eines Außenkamins: Zustimmung aller Eigentümer?

AG Freiburg, Urteil vom 20.02.2009 - 57 C 138/08

Die Durchbrechung der Außenmauer beim Kettenbungalow und die Installation eines Edelstahlkamins, der noch ein erhebliches Stück über das Flachdach hinausragt, stellt eine bauliche Veränderung dar, die der Zustimmung aller Eigentümer bedarf, deren Rechte über das nach § 14 WEG hinaus zu duldende Maß beeinträchtigt ist.

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IMRRS 2012, 0455
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streitwert ist auf 50 % des Gesamtinteresses festzusetzen!

LG Braunschweig, Beschluss vom 08.02.2011 - 6 T 39/11

1. Nach § 49 a GKG ist der Streitwert grundsätzlich auf 50% des Gesamtinteresses aller Parteien und ihrer Beigeladenen festzusetzen; der Streitwert darf das Einzelinteresse des Klägers und seiner Beigeladenen nicht unterschreiten und das 5-fache dieses Betrages nicht überschreiten.

2. Für eine Korrektur auf einen Streitwert von 20-25 % und für die Anwendung der sog. Hamburger Formel besteht kein Raum.

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IMRRS 2012, 0454
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentümer zahlt kein Hausgeld: Ansprüche der Miteigentümer?

LG Aachen, Urteil vom 22.12.2009 - 12 O 101/09

Beim Hausgeld handelt es sich weder um Kosten noch um Lasten im Sinne des § 748 BGB.

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IMRRS 2012, 0408
WohnungseigentumWohnungseigentum
Erfassungsgeräte nicht angebracht: Abrechnungsmaßstab?

LG Itzehoe, Urteil vom 23.11.2010 - 11 S 55/09

1. Werden Erfassungsgeräte entgegen der Heizkostenverordnung nicht angebracht und kann deshalb nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, sind die Heiz- und Warmwasserkosten nach dem vereinbarten Verteilungsmaßstab, subsidiär gem. § 16 Abs. 2 WEG nach Miteigentumsanteilen umzulegen.

2. Um die Vorgaben der Heizkostenverordnung als Abrechnungsmaßstab zu etablieren, brauchen die Wohnungseigentümer wegen der Geltung der Heizkostenverordnung keine Entscheidung darüber zu treffen, ob verbrauchsabhängig abzurechnen ist. Beschlüsse oder eine Vereinbarung, wie abzurechnen ist, sind jedoch, da insoweit die Heizkostenverordnung mehrere Möglichkeiten eröffnet, notwendig.

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IMRRS 2012, 0403
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
ZVG: Prozesskosten einer Wohngeldklage bevorrechtigt

LG Bonn, Urteil vom 17.08.2011 - 5 S 77/11

1. Sämtliche unter § 16 Abs. 2 WEG fallenden Kosten der Verwaltung nehmen an dem bevorrechtigten Rang nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG teil

2. Die Prozesskosten einer Wohngeldklage zählen zu den Kosten der Verwaltung im Sinne des § 16 Abs. 2 WEG.

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IMRRS 2012, 0399
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter "verschiebt" Geld: Ansprüche der Eigentümer?

OLG Zweibrücken, Urteil vom 02.02.2012 - 4 U 73/11

1. Bei der Behandlung von bereicherungsrechtlichen Vorgängen verbieten sich schematische Lösungen. Es sind Linie die Besonderheiten des einzelnen Falles für die sachgerechte bereicherungsrechtliche Abwicklung zu beachten.

2. Für die Beurteilung, ob bei Vermögensverschiebungen, an denen mehr als zwei Personen beteiligt sind, bereicherungsrechtlich eine "Leistung" vorliegt, und, bejahendenfalls, wer als Leistender zu gelten hat, kommt es entscheidend auf die tatsächlichen Zweckvorstellungen des Zuwendungsempfängers und des Zuwendenden im Zeitpunkt der Leistung an; stimmen diese nicht überein, ist eine objektive Betrachtungsweise aus der Sicht einer vernünftigen Person in der Lage des Zuwendungsempfängers geboten.

3. Tätigt ein Verwalter unberechtigterweise Hin- und Herüberweisungen von Buchgeldern zwischen den von ihm verwalteten Gemeinschaftskonten ist es für jeden einzelnen Bereicherungsanspruch der betroffenen Wohnungseigentümer im Einzelfall zu entscheiden, ob tatsächlich eine Leistung im rechtlichen Sinne vorliegt oder nicht.

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IMRRS 2012, 3418
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anderweitige Verwendung der Zahlungen auf die Instandhaltungsrücklage

LG Köln, Urteil vom 24.11.2011 - 29 S 111/11

Die Notwendigkeit eines sog. "Vorratsbeschlusses", der die anderweitige Verwendung der Zahlungen auf die Instandhaltungsrücklage erfasst, kann nicht grundsätzlich verneint werden.

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IMRRS 2012, 0392
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Ungenehmigter Kamin muss entfernt werden!

LG Karlsruhe, Urteil vom 09.01.2012 - 11 S 61/09

Die Eigentümergemeinschaft kann von einem Eigentümer verlangen, einen ungenehmigten von ihm selbst eingebauten Kaminofen mit einem an der Hausaußenseite befindlichen Kaminabzugsrohr zu entfernen.

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IMRRS 2012, 0337
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter muss nicht immer Eigentümerversammlung einberufen

LG Hamburg, Urteil vom 29.12.2010 - 318 S 120/10

Die Unterlassung der Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung wegen der Entscheidung nur einer einzigen Frage begründet keine schuldhafte Vertragsverletzung der Verwalterin, wenn es um unbedeutende und nicht eilbedürftige Entscheidungen handelt. In diesen Fällen ist es ausreichend und sachgerecht, wenn der Verwalter den Weg einer Beteiligung des Beirats wählt.

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