Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
6126 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
IMRRS 2012, 1659OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.12.2011 - 9 U 61/11
1. Eine Bürgschaft, die Ansprüche einer WEG auf Herstellung eines bestimmten Teils des Gemeinschaftseigentums sichert, ist wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Gläubigeridentität unwirksam, wenn der WEG selbst keine Ansprüche auf Herstellung dieses Teils des Gemeinschaftseigentums zustehen.*)
2. Eine solche Bürgschaft erfüllt nur dann die Anforderungen an eine Bürgschaft zugunsten Dritter, wenn einzelnen Wohnungseigentümern ein solcher Anspruch auf Herstellung des Teils des Gemeinschaftseigentums zusteht und Bürge und WEG die Bürgschaftsansprüche gerade zugunsten dieser Wohnungseigentümer begründen wollten. Daran fehlt es, wenn die Bürgschaft nach dem übereinstimmenden Parteiwillen bestellt wurde, um der WEG einen eigenen Zahlungsanspruch zu verschaffen.*)
VolltextIMRRS 2012, 1632
AG Wiesbaden, Urteil vom 10.02.2012 - 92 C 5584/11
Die Verjährung eines Beseitigungsanspruchs wegen einer baulichen Veränderung am Gemeinschaftseigentum beginnt auch dann zu laufen, wenn der Verwalter die bauliche Veränderung zwar nicht kennt, jedoch diese Unkenntnis aufgrund seiner Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung des Gemeinschaftseigentums auf grober Fahrlässigkeit beruht. Die grob fahrlässige Unkenntnis des Verwalters muss sich die Wohnungsgemeinschaft anrechnen lassen.
VolltextIMRRS 2012, 1631
OLG Nürnberg, Beschluss vom 14.05.2012 - 10 W 1797/11
Der Abgeschlossenheit einer Wohnung im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 WEG steht nicht entgegen, dass sich außerhalb des Wohnungsabschlusses noch ein verschließbarer Raum befindet, zu dem ein zusätzliches WC gehört.*)
VolltextIMRRS 2012, 1612
BGH, Urteil vom 27.04.2012 - V ZR 177/11
Der Anspruch des Wohnungseigentümers auf ordnungsmäßige Verwaltung ist grundsätzlich unverjährbar.*)
VolltextIMRRS 2012, 1602
LG Itzehoe, Beschluss vom 24.01.2012 - 11 S 16/11
1. Eine rückwirkende Änderung von Kostenverteilungsschlüsseln ist nicht möglich. Nur in seltenen Ausnahmefällen kann bei Vorliegen besonderer Umstände, weil der bisherige Schlüssel z. B. unbrauchbar oder in hohem Maße unpraktikabel ist oder dessen Anwendung zu grob unbilligen Ergebnissen führt, in bereits abgeschlossene Abrechnungszeiträume rückwirkend eingegriffen werden.
2. Bei Unbilligkeit des in der Teilungserklärung vereinbarten Kostenverteilungsschlüssels durch Änderung der tatsächlichen Nutzungsverhältnisse kann lediglich - bei Vorliegen der Voraussetzungen - eine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels beansprucht werden.
VolltextIMRRS 2012, 1583
KG, Beschluss vom 28.02.2012 - 1 W 43/12
1. Erlaubt eine nach § 12 Abs. 1 WEG im Grundbuch eingetragene Veräußerungsbeschränkung Ausnahmen bei der Veräußerung an Abkömmlinge des Miteigentümers, greift diese Klausel auch dann ein, wenn dessen Erben das Wohnungseigentum an einen seiner Abkömmlinge übertragen.*)
2. Der Rechtsübergang von Vermögensgegenständen - hier Grundschulden - im Wege der Ausgliederung kann im Grundbuchverfahren nicht durch eine auf der Einsicht in den Ausgliederungsvertrag beruhenden Bescheinigung eines Notars geführt werden.*)
VolltextIMRRS 2012, 1543
BGH, Urteil vom 27.04.2012 - V ZR 211/11
1. Teilt ein Wohnungseigentümer sein Wohnungseigentum ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer nachträglich auf und veräußert die neu geschaffenen Einheiten an verschiedene Dritte, entstehen bei Geltung des Kopfstimmrechts keine weiteren Stimmrechte (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 24. November 1978 V ZB 2/78, BGHZ 73, 150 ff.).*)
2. Die Zustimmung des Verwalters zu einer solchen Teilveräußerung aufgrund eines in der Teilungserklärung enthaltenen Zustimmungserfordernisses führt nicht zu einer Vermehrung der Stimmrechte.*)
VolltextIMRRS 2012, 1478
AG Bergisch-Gladbach, Urteil vom 08.05.2012 - 70 C 120/11
Das Beschließen der Jahresabrechnung unter dem Vorbehalt nachträglich noch vorzunehmender Änderungen entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.
IMRRS 2012, 1472
OLG Hamm, Beschluss vom 10.08.2011 - 15 W 557/10
Der beschränkte Maßstab für die Auslegung von Grundbucheintragungen lässt es ohne ausdrückliche Anhaltspunkte in der in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung nicht zu, den Inhalt eines Dauerwohnrechts i. S. des § 33 WEG dahin auszulegen, dass das Recht befristet durch den Tod des Berechtigten bestellt werden soll(te).
VolltextIMRRS 2012, 1467
OLG München, Beschluss vom 11.05.2012 - 34 Wx 137/12
Für die Eintragung eines bisher nicht gebuchten ("schuldrechtlichen") Sondernutzungsrechts (hier: Pkw-Stellplatz) im Grundbuch eines Wohnungseigentums ist bei bestehender Wohnungseigentümergemeinschaft die Mitwirkung aller Wohnungseigentümer in Form der Bewilligung erforderlich.*)
VolltextIMRRS 2012, 1457
AG Augsburg, Beschluss vom 16.04.2012 - 31 C 1625/12
Für die Sanierung des Gemeinschaftseigentums sind die Eigentümer verantwortlich und entscheiden insoweit. Der einzelne Eigentümer kann sich nicht über den Willen der Gemeinschaft durch eigenmächtiges Handeln hinwegsetzen.
IMRRS 2012, 1424
OLG Celle, Beschluss vom 04.05.2012 - 4 W 82/12
Die Begründung von Wohnungseigentum bedarf auch nach Einführung des Rangklassenprivilegs für Wohngeldansprüche nicht der Zustimmung der Gläubiger, deren Grundpfandrechte auf dem ganzen Grundstück lasten.*)
VolltextIMRRS 2012, 1420
BGH, Urteil vom 30.03.2012 - V ZR 178/11
1. Ein Wohnungserbbauberechtigter (Wohnungseigentümer) kann sich bei der Ausübung seines Stimmrechts auch durch mehrere Bevollmächtigte vertreten lassen. Diese können nur einheitlich abstimmen, wenn sie gleichzeitig in der Versammlung anwesend sind.*)
2. Macht die Teilungserklärung die Gültigkeit der Beschlüsse der Gemeinschaft von der Protokollierung und der Unterzeichnung des Protokolls von zwei Wohnungserbbauberechtigten (Wohnungseigentümern) abhängig, muss das Protokoll von zwei verschiedenen natürlichen Personen unterzeichnet werden, die entweder selbst Wohnungserbbauberechtigte (Wohnungseigentümer) sind oder für sich oder andere Wohnungserbbauberechtigte (Wohnungseigentümer) handeln.*)
IMRRS 2012, 1419
OLG Bremen, Urteil vom 09.03.2012 - 2 U 98/11
1. Kosten für die Einschaltung eines Inkassobüros im Rahmen außergerichtlicher Schadensabwicklung sind nur dann erstattungsfähig, wenn der Gläubiger im einzelnen Schadensfall die Heranziehung eines Dritten für erforderlich und für zweckmäßig halten durfte.*)
2. Ein solcher Fall liegt vor, wenn wegen der streitigen Forderung vertragliche Vereinbarungen während des Insolvenzverfahrens der Schuldnerin mit dem Insolvenzverwalter getroffen wurden und vom Gläubiger nicht erwartet werden kann, dass er über das erforderliche Wissen verfügt, wie er im Hinblick auf das Insolvenzverfahren weiter vorgehen muss.*)
VolltextIMRRS 2012, 1401
OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.03.2012 - 1 LA 4/12
1. Eine Baulast kann dazu dienen sicherzustellen, dass die Art und Weise der Nutzung des Gebäudes der Anzahl der genehmigten Stellplätze entspricht.*)
2. Eine für ein Hotelgrundstück mit sämtlichen Appartements bestellte Baulast geht durch die Begründung von Wohnungseigentum an den Appartements nicht unter. Belastungen, die das Grundstück als Ganzes belasten, setzen sich am Wohnungseigentum fort. Dies folgt für Baulasten aus § 80 Abs. 1 S. 3 LBO-SH. Einer konstitutiv neuen Begründung der Baulast nach der Aufteilung des Grundstücks in Wohnungseigentum bedarf es deshalb nicht.*)
VolltextIMRRS 2012, 1389
AG Ratingen, Urteil vom 29.07.2011 - 10 C 396/10
Wurde auf der Eigentümerversammlung einstimmig über die Errichtung eines Geräteschuppens abgestimmt und die Zustimmung erteilt, kann der nicht anwesende Gegner den Beschluss zwar anfechten, jedoch führt dies nicht zur Nichtigkeit des Beschlusses.
VolltextIMRRS 2012, 1388
LG München, Urteil vom 06.10.2011 - 36 S 17150/10
Das Nachliefern fehlender Angaben bezüglich einer unvollständigen, nicht auf ihre Schlüssigkeit überprüfbare Jahresabrechnung, hat keine Auswirkungen im Prozess.
VolltextIMRRS 2012, 1352
BGH, Beschluss vom 29.03.2012 - V ZB 103/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1330
LG Köln, Urteil vom 21.07.2011 - 29 S 11/11
Die Abgrenzung von zulässiger Gebrauchsregelung i.S.d. § 15 Abs. 2 WEG und unzulässiger Einrichtung eines Sondernutzungsrechtes im Beschlusswege bestimmt sich nach dem konkreten Beschlussinhalt im Rahmen gebotener objektiver Auslegung und danach, ob der Mitgebrauch der anderen Eigentümer an bestimmten Flächen ausgeschlossen werden soll.
VolltextIMRRS 2012, 1323
LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 03.05.2012 - 5 T 36/12
1. Bei der Verurteilung eines Verwalters von Wohnungseigentum zur Erstellung von ordnungsgemäßen Jahresabrechnungen handelt es sich um eine nicht vertretbare Handlung, so dass sich die Vollstreckung nach § 888 ZPO richtet.*)
2. Trotz der zwischenzeitlichen Übertragung der Verwaltungsaufgaben auf einen neuen Verwalter unter Übergabe der Unterlagen ist die Erstellung der Jahresabrechnung für den alten Verwalter nicht unmöglich geworden, da er die erforderlichen Unterlagen vom neuen Verwalter vorübergehend herausverlangen kann.*)
VolltextIMRRS 2012, 1316
LG Aurich, Beschluss vom 28.03.2011 - 4 T 53/11
Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft einen auswärtigen Verwalter bestellt, sind die dann entstehenden Mehrkosten für die Prozessführung notwendige Kosten der Rechtsverfolgung i. S. § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 ZPO.
VolltextIMRRS 2012, 1308
LG Karlsruhe, Beschluss vom 15.09.2011 - 11 T 302/11
Angesichts der umstrittenen Rechtslage zur Verkündung rechtswidriger Beschlüsse kann es jedenfalls nicht als grob fahrlässig im Sinne von § 49 Abs. 2 WEG angesehen werden, wenn der Wohnungseigentumsverwalter, der in der Versammlung laut Niederschrift mehrfach darauf hingewiesen hat, dass ein Antrag über eine bauliche Veränderung eines allstimmigen Beschlusses bedürfe, widrigenfalls er der Anfechtung unterliege, gleichwohl den später mit Mehrheit gefassten Beschluss als wirksam feststellt. Denn auch von einem professionellen Verwalter können nicht die Kenntnisse eines Volljuristen erwartet werden.
VolltextIMRRS 2012, 1295
AG Oldenburg, Urteil vom 16.07.2010 - 16 C 51/09
Ein Rechtsschutzbedürfnis des Verwalters für eine Beschlussanfechtung ist nur eng begrenzt anzuerkennen, nämlich dann, wenn durch den Beschluss in eine bestehende Rechtsposition eingegriffen wird.*)
VolltextIMRRS 2012, 1292
BGH, Urteil vom 09.03.2012 - V ZR 161/11
1. Ob Wohnungseigentümer für die Sanierung eines Altbaus einen mehrjährigen Sanierungsplan erstellen oder sich darauf beschränken, die unmittelbar erforderlichen Einzelmaßnahmen zu beschließen, steht grundsätzlich in ihrem Ermessen.*)
2. Eine Verpflichtung der einzelnen Wohnungseigentümer, die Räum- und Streupflicht im Wechsel zu erfüllen, kann nicht durch Mehrheitsbeschluss, sondern nur durch Vereinbarung begründet werden.*)
IMRRS 2012, 1286
AG Karlsruhe-Durlach, Urteil vom 19.10.2011 - 4 C 19/11
Der Ausschluss des WEG-Verwalters als Zustellungsvertreter gemäß § 45 WEG setzt einen konkreten Anlass bzw. eine konkrete Gefahr voraus, die die Annahme rechtfertigt, er werde die Wohnungseigentümer nicht sachgerecht unterrichten.
VolltextIMRRS 2012, 1281
BGH, Urteil vom 02.03.2012 - V ZR 174/11
Weist die Gemeinschaftsordnung die Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung der Fenster nebst Rahmen in dem räumlichen Bereich des Sondereigentums den einzelnen Wohnungseigentümern zu und nimmt dabei den Außenanstrich aus, ist eine vollständige Erneuerung der Fenster im Zweifel Sache der Gemeinschaft.*)
VolltextIMRRS 2012, 1277
OLG München, Urteil vom 19.01.2012 - 8 U 1985/11
1. Erwerben die Mitglieder einer Teileigentümergemeinschaft einen Miteigentumsanteil in dem Wissen, dass das streitgegenständliche Anwesen langfristig und gewinnbringend an einen Hotelbetreiber verpachtet werden soll und im Hinblick darauf entsprechende bauliche Gegebenheiten geschaffen wurden, so treten diese zugleich einer BGB-Gesellschaft mit dem Zweck der Verpachtung des Objekts bei.
2. Ein BGB-Gesellschaftsvertrag kann auch konkludent geschlossen werden. Innerhalb einer BGB-Gesellschaft gilt bei Beschlüssen - von Ausnahmen abgesehen - das Mehrheitsprinzip.
3. Die Regelung des § 709 Abs. 1, 2 BGB kann auch bei einem konkludenten BGB-Gesellschaftsvertrag abbedungen werden.
VolltextIMRRS 2012, 1273
AG Wuppertal, Urteil vom 18.01.2010 - 95b C 151/09
Durch die Anerkennung der werdenden Wohnungseigentümer soll eine möglichst frühe Übergabe der Entscheidungsmacht des teilenden Eigentümers auf die Erwerber erreicht werden. Hiernach ist für die Anerkennung der Person des werdenden Wohnungseigentümers zu verlangen, dass zugunsten des Eigentümers eine Auflassungsvormerkung eingetragen ist und der Eigentümer Besitz an der Wohnung verlangt hat.
VolltextIMRRS 2012, 1272
AG Hannover, Urteil vom 15.11.2011 - 484 C 3413/11
Wurden keine präzisen Eckdaten vorgegeben und müssen Vergleichsangebote noch eingeholt werden, entspricht die Delegation von Entscheidungskompetenz auf den Vewalter nicht den Maßstäben ordnungsgemäßer Verwaltung.
VolltextIMRRS 2012, 1264
LG Hamburg, Urteil vom 05.10.2011 - 318 S 7/11
Die Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen durch Dritte, die im (fremden) Interesse eines Wohnungseigentümers handeln, ist neben einer Bevollmächtigung oder Ermächtigung des Eigentümers an die weitere Voraussetzung zu knüpfen, dass ein nachvollziehbares und berechtigtes Interesse in der Person des Eigentümers gegeben sein muss, gerade einen bestimmten Dritten mit der Wahrnehmung seiner eigenen Rechte zu betrauen anstatt die begehrte Einsichtnahme selbst vorzunehmen.
VolltextIMRRS 2012, 1263
AG Aachen, Urteil vom 04.05.2011 - 119 C 88/10
Die generelle Ermächtigung des Verwalters zur Gewährung von Einsicht in die Beschluss-Sammlung stellt keine ordnungsgemäße Verwaltung dar.
VolltextIMRRS 2012, 1262
LG Hamburg, Urteil vom 14.12.2011 - 318 S 248/10
Eine Beschlussergebnisberichtigungsklage dient der Korrektur eines fehlerhaft verkündeten Beschlussergebnisses und ist nach Maßgabe der insoweit analog anzuwendenden Vorschrift des § 46 Abs. 1 S. 2 WEG frsitgebunden.
VolltextIMRRS 2012, 1248
BGH, Urteil vom 22.03.2012 - VII ZR 102/11
1. Auch bei einem durch Landesgesetz angeordneten Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich Abfallentsorgung und Straßenreinigung kommt das privatrechtliche Nutzungsverhältnis durch Angebot, das regelmäßig als Realofferte in der tatsächlichen Leistungsgewährung liegt, und Annahme durch die Entgegennahme der Leistungen zustande.*)
2. Die landesrechtlichen Regelungen des Landes Berlin zum Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich Abfallentsorgung und Straßenreinigung sind dahin auszulegen, dass sich die Realofferte an die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband richtet und diese Entgeltschuldnerin ist.*)
3. Eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Wohnungseigentümer ergibt sich weder aus den landesrechtlichen Vorschriften des Landes Berlin noch aus den Leistungsbedingungen der Berliner Stadtreinigungsbetriebe.*)
VolltextIMRRS 2012, 1228
LG Itzehoe, Urteil vom 12.07.2011 - 11 S 51/10
Im Rahmen von Moderniesierungsmaßnahmen ist der Einbau zusätzlicher Fenster in Fällen, in denen deren Errichtung ausschließlich im Interesse einzelner Wohnungseigentümer steht und der Genehmigungsbeschluss im Zusammenhang mit dem Kostenfreistellungsbeschluss erfolgt, nicht als bauliche Veränderung einzustufen.
VolltextIMRRS 2012, 1226
LG Hamburg, Urteil vom 31.08.2011 - 318 S 258/10
Der teilrechtsfähige Verband Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht passiv legitimiert, wenn ein Wohnungseigentümer Schadensersatz wegen einer nicht bzw. nicht rechtzeitig beschlossenen und/oder durchgeführten Instandsetzungs bzw. Sanierungsmaßnahme nach § 280 BGB begehrt.
VolltextIMRRS 2012, 1168
BGH, Urteil vom 09.03.2012 - V ZR 147/11
Die Wohnungseigentümer sind nicht berechtigt, bereits entstandene, aber noch nicht erfüllte Zahlungsverpflichtungen eines Wohnungseigentümers mit Stimmenmehrheit erneut zu beschließen und so neu zu begründen. Ein dennoch gefasster Beschluss ist wegen fehlender Beschlusskompetenz nichtig.*)
VolltextIMRRS 2012, 1165
AG Koblenz, Urteil vom 12.11.2010 - 133 C 98/10 WEG
Ohne Eintragung im Handelsregister ist die Verschmelzung einer bestellten Verwalterfirma mit einer anderen Verwalterfirma nicht wirksam.
VolltextIMRRS 2012, 1160
LG Hamburg, Urteil vom 25.05.2011 - 318 S 208/09
Der Vertrauensschutzgedanke führt dazu, dass i. d. R. nicht in bereits abgeschlossene Abrechnungszeiträume rückwirkend eingegriffen werden darf.
VolltextIMRRS 2012, 1159
AG Hannover, Urteil vom 25.02.2011 - 481 C 27/11
Die Übertragung der Pflege von Flächen des sondernutzungsfreien Gemeinschaftseigentum auf übernahmebereite Wohnungseigentümer ist grundsätzlich möglich. Allerding muss bei Bepflanzungen Art, Umfang und Folgekosten durch die Gemeinschaft geregelt werden.
VolltextIMRRS 2012, 1158
LG Hamburg, Urteil vom 14.12.2011 - 318 S 55/11
Die Darlegungs- und Beweislast für die Einhaltung der Anfechtungsfrist trifft den Anfechtungskläger.
VolltextIMRRS 2012, 1157
LG Hamburg, Beschluss vom 16.05.2011 - 318 T 18/11
Bei einer Blankettanfechtung ohne sofortige Begründung ist es unter Kostengesichtspunkten nicht geboten, voreilig anzukündigen, in der mündlichen Verhandlung beantragen zu wollen, die Klage abzuweisen.
VolltextIMRRS 2012, 1155
AG München, Urteil vom 14.09.2011 - 482 C 26427/10 WEG
Der umbauende Wohnungseigentümer muss nur den bei der Bauerrichtung geltenden Schallschutz einhalten.
VolltextIMRRS 2012, 1142
KG, Urteil vom 09.11.2010 - 21 U 133/09
1. Die Ermächtigung des WEG-Verwalters, die zur ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums erforderlichen Maßnahmen im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft zu treffen, erstreckt sich nicht auf außergewöhnliche, nicht dringende Instandsetzungsarbeiten größeren Umfangs.
2. Ein Architekt darf nicht auf die Vertretungsbefugnis des Verwalters vertrauen. Legt der Verwalter keine Vollmachts- oder Ermächtigungsurkunde vor, ist das Vertrauen des Architekten in die Vertretungsmacht des Verwalters nach den Grundsätzen der Anscheins- und Duldungsvollmacht nicht geschützt.
3. Wird der von dem Verwalter abgeschlossene Architektenvertrag von der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht genehmigt, ist der Architekt zur Rückzahlung bereits geleisteter Honorarzahlung verpflichtet, wenn die Gemeinschaft die Leistung des Architekten nicht verwertet hat und nicht verwerten kann.
VolltextIMRRS 2012, 1140
LG Karlsruhe, Urteil vom 19.07.2011 - 11 S 75/10
Eine Kreditaufnahme für die Wohnungseigentümergemeinschaft kann nicht nur einstimmig, sondern auch mit Stimmenmehrheit beschlossen werden, sofern sie ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht. Dies ist auch dann der Fall, wenn ein langfristig höherer Kredit aufgenommen werden soll.
VolltextIMRRS 2012, 1133
AG Hamburg-Altona, Urteil vom 13.05.2011 - 303A C 16/10
Jeder Wohnungseigentümer muss bei jedem Tagensordnungspunkt damit rechnen, dass Beschlüsse gefasst werden. Es ist deshalb nicht notwendig, sie gerade in der Einladung ausdrücklich darauf hinzuweisen.
VolltextIMRRS 2012, 1130
BGH, Urteil vom 20.01.2012 - V ZR 125/11
Eine Regelung in der Teilungserklärung, durch die sich der teilende Eigentümer vorbehält, an Flächen des Gemeinschaftseigentums nachträglich Sondernutzungsrechte zu begründen, muss dem sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz genügen.*)
VolltextIMRRS 2012, 1124
LG Hamburg, Urteil vom 21.09.2011 - 318 S 123/11
Grundsätzlich bedarf ein Wechsel der Rechtsform des Verwalters der Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft. Bleiben die für die Betreuung der Wohnungseigentümergemeinschaft zuständigen Personen unverändert, so ist der Beschluss als eine Wiederbestellung und keine Neubestellung des Verwalters zu bewerten.
VolltextIMRRS 2012, 1050
AG Hamburg, Urteil vom 10.08.2011 - 102 d 29/11
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind die Eigentümer im Rahmen des § 14 Ziffer 1 WEG aus Rücksichtnahme gegenüber den anderen Eigentümern dazu verpflichtet, das Plakatieren von Türen in den Hausfluren unter Einschluss der Kellerflure zu unterlassen, soweit durch die betreffenden Bilder, Postkarten etc. persönliche weltanschauliche, politische, philosophische, religiöse oder sexuelle Botschaften oder vergleichbare persönliche Wertungen und Haltungen, auch ästhetischer Natur, transportiert werden.*)
VolltextIMRRS 2012, 1043
BGH, Urteil vom 09.03.2012 - V ZR 170/11
Der Verwalter ist als Zustellungsbevollmächtigter gemäß § 45 Abs. 1 WEG ausgeschlossen, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts über die Durchführung der Zustellung in der Sache begründete Umstände ersichtlich sind, die die konkrete Gefahr einer nicht sachgerechten Information der Wohnungseigentümer rechtfertigen.*)
IMRRS 2012, 1020
LG Mainz, Beschluss vom 15.08.2011 - 306 T 129/08
Eine unzulässige Majorisierung liegt zwar nicht schon dann vor, wenn der Mehrheitseigentümer mit seinen Stimmen einen Beschluss gegen die Stimmen aller anderen Wohnungseigentümer durchsetzt. Nutzt er ein ihm zustehendes Stimmenübergewicht jedoch zur Herbeiführung einer eigennützigen, sachlich nicht gerechtfertigten, insbesondere gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung verstoßenden oder gesetzwidrigen Entscheidung, so begründet dies den Vorwurf rechtmissbräuchlichem Verhaltens.