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Sachgebiet: Wohnungseigentum

6217 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2014

IMRRS 2014, 0061
WohnungseigentumWohnungseigentum
Unterlassung der Nutzung von Teileigentum als Gaststätte!

KG, Beschluss vom 21.06.2012 - 16 U 52/11

1. Klageantrag und Urteilstenor einer Unterlassungsklage müssen die zu unterlassende Beeinträchtigung grundsätzlich so konkret angeben, dass die für die Zwangsvollstreckung notwendige Bestimmtheit auch unter Heranziehung der Urteilsgründe gesichert ist.

2. Die Nutzung einer Teileigentumseinheit als Focacceria ist mit einer Nutzung als Restaurant, in welcher frisch zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden und entsprechende Geräusch- und Geruchsbelästigungen anfallen, vergleichbar. Daher ist die Verurteilung zur Unterlassung des Restaurantbetriebes hinreichend bestimmt. Eine weitere Bezeichnung bestimmter Tätigkeiten, die zu unterlassen sind, ist insoweit nicht erforderlich.

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IMRRS 2014, 0027
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
WEG kann dingliche Zuordnung der Abstellplätze nicht ändern!

AG Wiesbaden, Urteil vom 06.09.2013 - 92 C 2186/13

Die Eigentümerversammlung kann Nutzungsregelungen hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums aufstellen, sie kann jedoch nicht in das Sondereigentum einzelner Wohnungseigentümer eingreifen, z.B. die dingliche Zuordnung der Pkw-Abstellplätze ändern.

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IMRRS 2014, 0021
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kein Anspruch des Scheinverwalters auf Verwaltervergütung!

LG Hamburg, Urteil vom 30.01.2013 - 318 S 127/11

1. Nur eine Entlastung im weitesten Sinne würde auch Rückzahlungsansprüchen des Verbandes gegen den Ex-Verwalter entgegenstehen, der sich vom Konto der Gemeinschaft selbst bedient hat.*)

2. Einzelne "Verwalterverträge" mit Wohnungseigentümern berechtigen nicht zum Zugriff auf das Verwaltungsvermögen.*)

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IMRRS 2014, 0010
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Mehrere Vollmachten in Versammlung: Welche Vollmacht gilt?

LG Landau, Urteil vom 29.05.2013 - 3 S 166/12

1. Der Widerruf als einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung des Vollmachtgebers kann unabhängig davon, ob die Vollmacht als Außen- oder Innenvollmacht erteilt worden ist, sowohl gegenüber dem Bevollmächtigten als auch dem Dritten, demgegenüber sie besteht, erklärt werden (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 28.01.2005 - 2 Wx 44/04, imr-online).

2. Das Abzeichnen auf der Anwesenheitsliste bei zu vertretenen Eigentümern kann - trotz beim Verwalter nicht mehr vorhandener Vollmachtsurkunde - ein Sachverhalt sein, bei dem das Gericht gemäß § 427 Satz 2 ZPO annehmen kann, dass in der Versammlung eine entsprechende Vollmacht vorhanden war.

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Online seit 2013

IMRRS 2013, 2393
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentumsbegründung trotz fehlender Original-Unterschrift

OLG München, Beschluss vom 04.10.2013 - 34 Wx 174/13

Wird die Anlegung des Wohnungsgrundbuchs unter Verwendung eines nur formell nicht ordnungsgemäßen Aufteilungsplans vorgenommen (hier: - möglicherweise - fehlende Original-Unterschrift der Baubehörde auf Bauzeichnung), hindert dies die wirksame Begründung von Wohnungseigentum nicht, wenn der Aufteilungsplan im Übrigen den gesetzlichen Anforderungen genügt.*)

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IMRRS 2013, 2366
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine einseitige Umwandlung in Wohnungseigentum möglich!

OLG München, Beschluss vom 11.11.2013 - 34 Wx 335/13

1. Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum durch Änderungsvorbehalt in der Teilungserklärung.*)

2. Eine ansonsten wirksame Ermächtigung kann dennoch nicht zu einer einseitigen Umwandlung von Teileigentum in Wohneigentum führen, wenn sie dadurch bedingt ist, dass bestimmte bauliche Vorgaben eingehalten sind. In diesem Fall ist ein Nachweis der Voraussetzungen in der Form des § 29 GBO nicht möglich. Bei der Annahme, eine entsprechende Verknüpfung zwischen der Einhaltung baubezogener (gesetzlicher wie technischer) Normen und der rechtlichen Befugnis habe hergestellt werden sollen, ist aber Zurückhaltung zu üben.*)

3. Die Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum stellt eine Inhaltsänderung des jeweiligen Sondereigentums der übrigen Wohnungs- und Teileigentümer und bedarf sowohl materiell-rechtlich grundsätzlich der Mitwirkung der übrigen Wohnungs- und Teileigentümer, als auch die Zustimmung der dinglich Berechtigten, sofern ihre Rechtsstellung beeinträchtigt wird.

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IMRRS 2013, 2360
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zustimmungserklärung des Verwalters wirkt fort!

BGH, Beschluss vom 07.11.2013 - V ZB 111/12

1. Eine Kostenentscheidung zu Gunsten des Rechtsbeschwerdeführers hat danach zu ergehen, wenn sein Rechtsmittel ohne die Erledigung der Hauptsache begründet gewesen wäre.

2. Eine vom Verwalter erklärte Zustimmung zu der Veräußerung von Wohnungseigentum nach § 12 Abs. 1, 3 WEG bleibt auch dann wirksam, wenn die Bestellung des Verwalters vor dem in § 878 BGB genannten Zeitpunkt endet (vgl. BGH IMR 2013, 69).

3. Hat sich die Hauptsache erledigt, muss im Rechtsbeschwerdeverfahren eine Entscheidung über die Gerichtskosten für alle Rechtszüge ergehen, selbst wenn und soweit sie nur klarstellende Bedeutung hat.

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IMRRS 2013, 2356
WohnungseigentumWohnungseigentum
Erforderliche Nachweise bei der Eigentumsübertragung!

OLG Hamm, Beschluss vom 13.03.2013 - 15 W 311/12

1. Bedarf die Übertragung von Wohnungseigentum der Zustimmung eines Verwaltungsbeirates, ist nicht zur die Zustimmung in öffentlich beglaubigter Form nachzuweisen, sondern auch, dass derjenige, der die Zustimmung erteilt, die entsprechende Rechtsstellung tatsächlich einnimmt.*)

2. Dabei ist es gerechtfertigt, die Regelung des § 26 Abs. 3 WEG auf den Beirat zu übertragen, wenn dessen Bestellung aufgrund der Besonderheiten der Gemeinschaft im Grundbuchverfahren nachgewiesen werden muss.*)

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IMRRS 2013, 2353
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschluss über Einbau funkbasierter Zähler wirksam!

AG Dortmund, Urteil vom 26.11.2013 - 512 C 42/13

Die Wohnungseigentümer können beschließen, funkbasierte Heizkosten- und Warmwassermessgeräte einzubauen.

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IMRRS 2013, 2350
WohnungseigentumWohnungseigentum
Rechtsschutzbedürfnis trotz eigener Zustimmung gegeben?

LG Dortmund, Urteil vom 28.02.2013 - 11 S 232/12

Für das Rechtsschutzbedürfnis einer auf einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft gerichteten Anfechtungsklage ist es nicht erforderlich, dass der Kläger eine Verletzung eigener Rechte geltend macht oder durch den Beschluss selbst nachteilig betroffen ist.

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IMRRS 2013, 2346
WohnungseigentumWohnungseigentum
Streitwert bei einer Klage auf Aufgabe der Eigentümerliste!

AG Bensheim, Beschluss vom 28.03.2012 - 6 C 842/11

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IMRRS 2013, 2342
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Auslegung der Teilungserklärung bei Instandsetzungen!

LG Hamburg, Urteil vom 19.06.2013 - 318 S 101/12

1. Die Instandsetzung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums kann durch Vereinbarung ganz oder teilweise einem einzelnen Wohnungseigentümer aufgebürdet werden. Die Übertragung muss jedoch klar und eindeutig sein. Im Zweifel bleibt es bei der gesetzlichen Zuständigkeit.

2. Ist in der Teilungserklärung festgelegt, dass ein Eigentümer "sämtliche im Zusammenhang mit dem Ausbau/der Sanierung des Dachgeschosses der Wohnung Nr. X entstehenden Kosten...übernimmt und die Wohnungseigentümergemeinschaft insoweit freihält", lässt sich daraus nicht entnehmen, dass der Eigentümer neben der Kostentragungspflicht auch die Instandsetzungs- und Instandhaltungspflicht diesbezüglich überbürdet worden ist. Vielmehr ergibt sich aus der vereinbarten Freihalteverpflichtung, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft die Maßnahmen zu beauftragen hat und der betroffene Eigentümer sich verpflichtet, diese von den daraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen freizuhalten.

3. Wird dem Sondereigentümer einer Dachgeschosswohnung die Vornahme bestimmter baulicher Veränderungen gestattet und soll er sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Kosten tragen, bezieht sich dies nach dem nächstliegenden Sinn der Bedeutung nicht auf Instandsetzungsmaßnahmen an Teilen des Gemeinschaftseigentum, die gar nicht Gegenstand der von dem betreffenden Sondereigentümer durchgeführten Arbeiten sind.




IMRRS 2013, 2335
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Jahresabrechnung nicht identisch mit Nebenkostenabrechnung!

AG Erfurt, Urteil vom 14.08.2013 - 5 C (WEG) 51/12

Der Umstand, dass eine wohnungseigentumsrechtliche Jahresabrechnung nicht als mietvertragliche Nebenkostenabrechnung in Rechnung gestellt werden kann, führt zu keinem Schadensersatzanspruch des vermietenden Wohnungsgeigentümers gegen die Gemeinschaft.

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IMRRS 2013, 2323
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Welche Beeinträchtigungen müssen Nachbarn nicht dulden?

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.10.2013 - 33 C 1922/13

1. Ein Wohnungseigentümer muss seine Vogelfutterstelle auf seinem Balkon so aufstellen, dass diese über die Balkonbrüstung nicht hinausragt. Der darunter wohnende Nachbar muss die daraus resultierende Beeinträchtigung durch Vogelkott und Futterreste nicht dulden.

2. Das Rauchen auf dem Balkon ist zu unterlassen, wenn der Nachbar über das zu duldende Maß hinaus beeinträchtigt wird und es andere Möglichkeiten gibt, z.B. noch ein Balkon, auf dem geraucht werden kann, ohne dass der Nachbar in diesem Maße gestört wird.

3. Ein Wohnungseigentümer muss eine Lampe, die er so aufgestellt hat, dass sie bei Dunkelheit direkt in das Schlafzimmer des Nachbarn leuchtet und dadurch ein erhebliches Gefühl der Lästigkeit hervorruft, entfernen. Der Nachbar ist nicht verpflichtet, die Lichteinwirkungen durch Rollladenbetrieb oder das Anbringen von Gardinen auf das zumutbare Maß abzusenken.




IMRRS 2013, 2288
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschlussablehnung ohne Sachbehandlung ist rechtswidrig!

LG München I, Urteil vom 22.04.2013 - 1 S 5114/12 WEG

Die Eigentümer üben das ihnen zustehende Ermessen nicht ordnungsgemäß aus, wenn sie einem Eigentümer keine Gelegenheit geben, die Gründe für den von ihm gestellten Antrag auf Verwalterabberufung in der Versammlung vorzutragen, weshalb diese Gründe auch nicht in die Entscheidung der übrigen Eigentümer einbezogen werden konnten.

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IMRRS 2013, 2275
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter muss Zeitpunkt des Eigentumsübergangs nicht prüfen!

AG Bonn, Urteil vom 07.06.2013 - 27 C 43/13

Den Verwalter trifft bei erteilter Einzugsermächtigung für die laufenden Hausgelder keine Verpflichtung, diese Einzugsermächtigung nicht mehr auszuführen, wenn ihm vom Verkäufer angezeigt wird, dass die Eigentumswohnung veräußert worden ist. Er ist nicht zur Überwachung des jeweiligen Eigentumsübergangs verpflichtet.

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IMRRS 2013, 2264
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anspruch "vergemeinschaftet": Eigentümer nicht klagebefugt!

LG Köln, Urteil vom 14.03.2013 - 29 S 181/12

Der Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die Verfolgung gemeinschaftsbezogener Unterlassungsansprüche auf den Verband zu übertragen, lässt das Recht der einzelnen Eigentümer, Individualansprüche geltend zu machen, entfallen. Es fehlt diesen Eigentümern dann an der erforderlichen Aktivlegitimation.

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IMRRS 2013, 2259
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
WEG-Klage: Rechtspfleger nicht zuständig!

LG München I, Beschluss vom 07.05.2013 - 36 T 7524/13

Bei einer Klage gegen die übrigen WEG-Eigentümer, die auf die Ermächtigung des Klägers gerichtet ist, eine außerordentliche Eigentümerversammlung mit bestimmten Tagesordnungspunkten einzuberufen, ist nicht der Rechtspfleger, sondern der Richter funktionell zuständig.

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IMRRS 2013, 2256
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
WEG kann Anschluss- und Benutzungszwang unterliegen!

BGH, Urteil vom 19.07.2013 - V ZR 109/12

1. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann einem Anschluss- und Benutzungszwang für benachbarte Grundstücke unterliegen.

2. Dies muss entweder in beiden Gemeinschaftsordnungen dinglich festgeschrieben oder unter den Wohnungseigentümern schuldrechtlich vereinbart sein.

3. Auch nach Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft ist es möglich, dass ein oder mehrere Wohnungseigentümer Ansprüche des Verbandes im Wege gewillkürter Prozessstandschaft in eigenem Namen geltend machen, wenn hierfür ein schutzwürdiges Eigeninteresse besteht.

4. Die Erklärung eines Miteigentümers kann nur dann Wirkungen für und gegen dessen mitberechtigte Ehefrau entfalten, wenn er die Erklärung zugleich in deren Namen abgegeben hat.




IMRRS 2013, 2255
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch auch unter Eigentümern?

BGH, Urteil vom 25.10.2013 - V ZR 230/12

Wird die Nutzung des Sondereigentums durch rechtswidrige Einwirkungen beeinträchtigt, die von im Sondereigentum eines anderen Wohnungseigentümers stehenden Räumen ausgehen, kann dem betroffenen Wohnungseigentümer ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch in entsprechender Anwendung von § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB zustehen; das gilt auch im Verhältnis von Mietern solcher Räume.*)

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IMRRS 2013, 2253
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gerichtsverfahren anhängig: WEG-Beschluss ist noch wirksam!

LG Stuttgart, Urteil vom 28.03.2013 - 2 S 36/12

Ein Beschluss über bauliche Veränderungen ist gültig, bis er rechtskräftig für ungültig erklärt ist. Ist ein gerichtliches Verfahren darüber noch anhängig, ist der Beschluss trotzdem wirksam und kann vollzogen werden.

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IMRRS 2013, 2219
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vorlage der Bilanz fehlt: Darf Zustimmung verweigert werden?

AG Bergheim, Urteil vom 02.08.2013 - 29a C 98/12

Soweit die Zustimmung des Verwalters für die Veräußerung von Wohnungseigentum erforderlich ist, kann dieser auch die Vorlage einer Bilanz zur Überprüfung der Zahlungsfähigkeit des potenziellen Erwerbers verlangen.

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IMRRS 2013, 2205
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter als Zustellungsvertreter im eigenen Verfahren?

LG Karlsruhe, Urteil vom 21.02.2012 - 11 S 46/11

Der Verwalter ist als Zustellungsbevollmächtigter dann auszuschließen, wenn im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Durchführung der Zustellung in der Sache begründete Umstände erkennbar sind, die die konkrete Gefahr einer unzureichenden und unsachgerechten Information der Wohnungseigentümer rechtfertigen.

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IMRRS 2013, 2195
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohungseigentum - Wohnungseingangstüren stehen im gemeinschaftlichen Eigentum!

BGH, Urteil vom 25.10.2013 - V ZR 212/12

Wohnungseingangstüren stehen im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer.*)

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IMRRS 2013, 2194
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Erfolglose Entziehungsklage: Streitigkeit nach § 43 Nr. 1 WEG

BGH, Beschluss vom 10.10.2013 - V ZR 281/12

Ein zwischen den Mitgliedern einer aus zwei Wohnungseigentümern bestehenden Wohnungseigentümergemeinschaft geführter Rechtsstreit darüber, ob die Kosten einer erfolglos betriebenen Entziehungsklage (§ 18 Abs. 1 Satz 2 WEG) zu den Verwaltungskosten zählen, ist als Streitigkeit nach § 43 Nr. 1 WEG zu qualifizieren.*)

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IMRRS 2013, 2188
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Öffentlicher Aushang: Diffamierung von Miteigentümern?

AG München, Urteil vom 15.05.2012 - 481 C 2412/12 WEG

1. Ein mit Tesafilm an der Wohnungstür einer Miteigentümerin befestigter Zettel, in dem dieser - für vorbeigehende Miteigentümer sichtbar - ein "unverschämtes egoistisches Herumschlagen in den frühen Morgenstunden" vorgeworfen wird, hat diffamierenden Charakter und löst Unterlassungsansprüche unabhängig davon aus, ob die Vorwürfe zutreffen.

2. Derartige Vorwürfe stellen eine Beleidigung dar und dienen allein dem Zweck, die Miteigentümerin in Misskredit zu bringen.

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IMRRS 2013, 2181
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nicht fachgerecht eingebautes Fenster ist zu beseitigen!

LG Hamburg, Urteil vom 06.02.2013 - 318 S 57/12

1 Wird in der Teilungserklärung der Dachraum als "Boden" bezeichnet, handelt es sich nicht ohne Weiteres um eine Zweckbestimmung im engeren Sinne, sondern vielmehr um einen im wohnungseigentumsrechtlichen Zusammenhang unverbindlichen Vorschlag zur Nutzung dieses Raumes.

2. Die Nutzung eines Dachraumes zu Wohnzwecken ist zulässig, wenn diese dem diesem Raum nach den Vereinbarungen zugewiesenen Nutzungszweck nicht entgegen steht. Ist dieser Raum als Bestandteil einer Wohnung ausgewiesen, ist die Nutzung zu Wohnzwecken zulässig.

3. Ein nicht fachgerecht eingebautes Dachfenster ist zu beseitigen, weil eine Beschädigung oder erhöhte Reparaturanfälligkeit des Gemeinschaftseigentums nicht ausgeschlossen werden kann und es daher ein Nachteil für die WEG darstellt. Der Beseitigungsanspruch umfasst im Übrigen auch die Wiederherstellung der durch den Einbau des Fensters beeinträchtigten Gestaltung des Daches.

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IMRRS 2013, 2180
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gesamtabrechnung bedarf keiner näheren Aufschlüsselung!

BGH, Urteil vom 11.10.2013 - V ZR 271/12

Die Gesamtabrechnung kann eine nähere Aufschlüsselung der in dem Abrechnungszeitraum eingegangenen Hausgeldzahlungen im Hinblick auf die Abrechnungszeiträume enthalten, für die sie geschuldet waren; weil die Jahresabrechnung eine reine Einnahmen- und Ausgabenrechnung darstellt, sind solche Angaben aber nicht zwingend erforderlich.*)

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IMRRS 2013, 2174
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vor neuer Verwalterbestellung Vergleichsangebote einholen!

LG Landau/Pfalz, Urteil vom 17.05.2013 - 3 S 134/12

Vor der Bestellung eines neuen Verwalters sind grundsätzlich auch dann drei Vergleichsangebote einzuholen, wenn die Bestellung lediglich für einen Interimszeitraum von sechs Monaten vorgesehen ist, da nicht auszuschließen ist, dass sich andere Verwalter zu vergleichbaren oder besseren Konditionen um das Amt bemüht hätten.

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IMRRS 2013, 2169
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Errichtung eines Dachbalkons: Einfache Mehrheit reicht nicht!

LG Berlin, Urteil vom 16.07.2013 - 55 S 171/12 WEG

Das Anbringen eines Dachbalkons stellt eine bauliche Veränderung vor, bei der alle betroffenen Eigentümer abstimmen müssen. Die Tatsache, dass in der Teilungserklärung eine Duldungsverpflichtung der anderen Eigentümer für den Fall eines Balkonausbaus vorgesehen ist, kann daran nichts ändern. Ein einfacher Mehrheitsbeschluss reicht hierfür nicht aus.

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IMRRS 2013, 2159
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Rückwirkende Änderung des Verteilungsschlüssels unzulässig!

LG Berlin, Urteil vom 13.08.2013 - 85 S 177/12 WEG

1. Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen können in Berlin zu 50% der Wohnfläche zugerechnet werden.

2. Ein Beschluss über die genaue Festlegung der anteiligen Wohn- und Nutzflächen stellt keine Änderung der Teilungserklärung dar, sondern ist in der Regel als Konkretisierung dieser anzusehen.

3. Die Wohnungseigentümer können den Umlageschlüssel jederzeit ändern, solange den Interessen der Gemeinschaft und der einzelnen Wohnungseigentümer angemessen Rechnung getragen wird und es insbesondere nicht zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung Einzelner führt. Die Umstellung eines Verteilungsschlüssels, der eine Verteilung nach Miteigentumsanteilen vorsieht, auf einen flächenabhängigen Verteilungsmaßstab für die verbrauchsabhängigen Kosten, ist zulässig.

4. Eine rückwirkende Änderung des Verteilungsschlüssels scheidet aus, wenn das Wirtschaftsjahr bereits abgelaufen ist und der zugrunde liegende Wirtschaftsplan bestandskräftig ist.

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IMRRS 2013, 2157
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kostenverteilung bestimmt sich nach der Teilungserklärung!

AG Charlottenburg, Urteil vom 22.08.2013 - 72 C 54/13

1. Vereinbarungen der Wohnungseigentümer, die im Grundbuch eingetragen sind, sind wie Grundbucheintragungen auszulegen.

2. Die Jahresabrechnungspositionen Frischwasserlieferung, Abwasserentsorgung, Müllabfuhr und Recycling Papier/Pappe fallen unter dem Begriff "Betriebskosten" auch dann, wenn sie nicht ausdrücklich benannt werden.

3. Ein Beschluss, der die Kosten anders verteilt als in der Teilungserklärung festgelegt, widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung.

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IMRRS 2013, 2149
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kaufvertrag nichtig: Muss Eigentümer Wohngeld zahlen?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.06.2013 - 2-13 S 175/10

1. Die Wohnungseigentümer können den Verwalter durch Beschluss oder Vereinbarung bevollmächtigen, ihnen oder der Gemeinschaft zustehende Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Der Verwalter ist dann berechtigt auch ohne einen besonderen Eigentümerbeschluss einen Rechtsanwalt mit der Vertretung der Wohnungseigentümer oder der Gemeinschaft in einem gerichtlichen Verfahren zu beauftragen.

2. Ist der Wohnungskaufvertrag wegen einer sittenwidrigen Überhöhung des Kaufpreises nichtig, betrifft dies die Eigentümerstellung nicht, sondern führt lediglich zu einem Rückabwicklungsanspruch gegen den Verkäufer.

3. Ein Eigentümer, der den Kaufvertrag wegen überhöhten Preises angefochten hat, muss trotzdem Wohngeld zahlen.

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IMRRS 2013, 2142
WohnungseigentumWohnungseigentum
Sicherung des Fernsehempfangs: Gemeinschaftliche Verwaltung!

LG Berlin, Urteil vom 25.01.2013 - 55 S 80/12 WEG

1. Maßnahmen, die im Interesse aller Wohnungseigentümer auf die Erhaltung, Verbesserung oder dem der Zweckbestimmung des gemeinschaftlichen Eigentums entsprechenden Gebrauch gerichtet sind - d.h. bei objektiver Betrachtung unter Berücksichtigung besonderer Umstande des Einzelfalls nützlich sind - entsprechen ordnungsgemäßer Verwaltung.

2. Die Sicherung des Fernsehempfangs ist eine ureigene Angelegenheit der gemeinschaftlichen Verwaltung.

3. Erfolgt eine Kompetenzverlagerung auf den Verwalter dergestalt, dass ihm eine unwiderrufliche Vollmacht zum Abschluss von Verträgen mit Dritten erteilt wird, ist ein Widerspruch zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung nicht zu erkennen, wenn alle Eigentümer auf der Eigentümerversammlung den Vertrag zur Abstimmung vorgelegt bekommen und die Mehrheit der Wohnungseigentümer für den - möglicherweise bereits zuvor unterzeichneten - Vertrag abstimmen kann.

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IMRRS 2013, 2133
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Entfernung eines Baums: Bauliche Veränderung!

LG Hamburg, Urteil vom 29.05.2013 - 318 S 5/13

1. Bauliche Veränderungen bedürfen der Zustimmung aller betroffenen Eigentümer.

2. Bei der Entfernung eines Baumes handelt es sich um eine bauliche Veränderung, wenn der Baum die Anlage entscheidend prägt bzw. charakteristisch für den optischen Eindruck der Wohnanlage ist. Das ist der Fall bei einem Baum, der sich derart vom übrigen Baumbestand auf dem parkähnlich angelegten Gartenbereich der Anlage abhebt, dass er - würde er entfernt werden - an seinem derzeitigen Standort eine Art Lücke entstehen lassen würde.




IMRRS 2013, 2130
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kein Sondereigentum am Dachunterschlag!

LG Hamburg, Urteil vom 10.04.2013 - 318 S 81/12

1. Das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen, bilden das gemeinschaftliche Eigentum. Teile des Gebäudes, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, können nicht Gegenstand des Sondereigentums sein, selbst wenn sie sich im Bereich der im Sondereigentum stehenden Räume befinden. Das betrifft die konstruktiven Teile - "tragenden Elemente" - eines Hauses, darunter auch den Dachunterschlag.

2. Eine Änderung der Farbgebung des Dachunterschlags ist eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums und bedarf der Zustimmung aller Eigentümer.

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IMRRS 2013, 2108
WohnungseigentumWohnungseigentum
Individualanspruch rechtshängig: WEG-Beschluss rechtswidrig!

AG Reutlingen, Urteil vom 22.03.2013 - 9 C 1614/12 WEG

1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann die Entscheidung, ob Individualansprüche eines ihrer Mitglieder geltend gemacht werden, jedenfalls dann nicht mehr gegen seinen Willen an sich ziehen, wenn der betroffene Wohnungseigentümer seine Individualansprüche schon rechtshängig gemacht hat.*)

2. Macht ein Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft seine Individualansprüche rechtshängig, sind die übrigen Wohnungseigentümer aus Treuepflicht gehalten, den rechtskräftigen Ausgang des Verfahrens abzuwarten.*)

3. Ein gleichwohl gefasster Beschluss ("Okkupationsbeschluss") ist formell und materiell rechtswidrig, aber nicht nichtig.*)

4. Das Zustimmungserfordernis aus § 22 Abs. 1 WEG kann nicht durch einen mit der Mehrheit der Stimmen gefassten Okkupationsbeschluss unterlaufen werden.*)

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IMRRS 2013, 2102
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ist vollständige Einhaltung der EnEV-Vorgaben entbehrlich?

AG Mettmann, Urteil vom 17.04.2013 - 26 C 93/11

Die Anbringung eines vollständigen Wärmedämmverbundsystem ist nicht erforderlich, wenn der Mindestwärmeschutz gewährleistet ist. Dies kann auch ohne vollständige Einhaltung der EnEV-Vorgaben erreicht werden.

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IMRRS 2013, 2094
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wasserschaden in Ferienwohnung: Kein Nutzungsausfallschaden!

LG Itzehoe, Beschluss vom 25.03.2013 - 11 S 88/12

Wegen der mangelnden Verfügbarkeit einer Ferienwohnung kann der Eigentümer eine Nutzungsausfallentschädigung nicht verlangen.*)

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IMRRS 2013, 2091
WohnungseigentumWohnungseigentum
Teileigentumsbezeichnung "Laden": Wein-Bar trotzdem zulässig?

AG Bremen, Urteil vom 29.04.2013 - 29 C 87/10

1. Die Bezeichnung der Teileigentumseinheiten als "Laden" in einem Aufteilungsplan stellt keine Nutzungsbeschränkung dar, die dem Betrieb einer Speisegaststätte entgegensteht.

2. Für eine zulässige Nutzung ist nicht formal auf die eigentliche "Zweckbezeichnung" abzustellen, sodass andere Nutzungen nicht per se von vornherein untersagt werden dürfen, sondern darauf, ob eine anderweitige Nutzung die übrigen Wohnungseigentümer über das Maß hinaus beeinträchtigt, was bei einer Nutzung der bezeichneten Art typischerweise zu erwarten ist.

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IMRRS 2013, 2085
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kosten-Nutzen-Analyse fehlt: WEG-Beschluss anfechtbar!

AG Konstanz, Urteil vom 31.01.2013 - 12 C 620/12

Unabhängig davon, ob es sich bei dem Vollwärmeschutz einer Fassade um eine modernisierende Instandsetzungsmaßnahme oder eine bauliche Veränderung handelt, haben sich die Wohnungseigentümer als speziellen Ausdruck des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes mit den Nutzen der Maßnahme im Verhältnis zu ihren Kosten auseinanderzusetzen. Liegt keine Kosten-Nutzen-Analyse vor, die ersichtlich macht, ob eine Amortisierung (sei es durch Energieersparnis oder entsprechende Mieterhöhungen) in einem Zeitraum von zehn Jahren zu erwarten ist, kann der Beschluss angefochten werden.

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IMRRS 2013, 2071
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zur Darstellung periodenfremder Zahlungen in der Abrechnung!

LG München I, Urteil vom 11.04.2013 - 36 S 13242/12

1. Die Jahresgesamtabrechnung ist nicht ungültig, wenn eine periodenfremde Zahlung vorliegt, die zwar nicht als Schuld mindernde Einnahme in der Jahreseinzelabrechnung erscheint, jedoch in der erweiterten Bestandsrechnung als Teil der beschlossenen Jahresabrechnung ausgewiesen ist.

2. Erfolgen Zahlungen nach dem maßgeblichen Stichtag, haben diese zwar bei der Ermittlung des Saldos außen vor zu bleiben, allerdings führen die zum Erlöschen der Verbindlichkeit.

3. In der Jahresabrechnung ist grundsätzlich der Gesamtbetrag sämtlicher periodenfremder Zahlungen anzugeben. Eine nähere Aufschlüsselung ist nicht notwendig.

4. Die Erfüllung einer Verbindlichkeit eines Eigentümers und Einstellung dieser Zahlung in der Jahresabrechnung sind zu trennen. Für letzteres ist allein entscheidend der tatsächliche Zugang auf dem Konto der WEG.

5. Bei der Prüfung der rechnerischen Schlüssigkeit ist allein auf den Anfangs- und Endbestand der Bankkonten der WEG abzustellen.

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IMRRS 2013, 2065
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Kostenintensive Maßnahmen bedürfen Finanzierungsbeschluss!

LG Hamburg, Urteil vom 10.04.2013 - 318 S 87/12

1. Grundsätzlich muss bei kostenintensiven Maßnahmen ein (gesonderter) Finanzierungsbeschluss ergehen (vgl. OLG München, ZMR 2008, 233; LG Hamburg, ZMR 2012, 474).*)

2. Ein Beschluss ist noch als hinreichend klar und bestimmt anzusehen, wenn unter Heranziehung des weiteren Inhalts der Versammlungsniederschrift sich als nächstliegender Sinn der Bedeutung ohne Weiteres ergibt, dass die (weitere) Beauftragung zwecks Prüfung und gegebenenfalls Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen auf diejenigen Vermögenseinbußen gerichtet gewesen ist, die durch die fehlerhafte Erstellung der Jahresabrechnungen 2007 bis 2009 eingetreten sind.*)




IMRRS 2013, 2020
WohnungseigentumWohnungseigentum
Jahresabrechnung muss Einnahmen und Kontenabgleich enthalten!

AG Dortmund, Urteil vom 13.04.2012 - 514 C 123/11

1. Die Darstellung der Einnahmen sowie der Kontenabgleich sind ein unverzichtbarer Bestandteil jeder Jahresgesamt- wie auch Einzelabrechnung. Die Jahresabrechnung muss aus sich heraus verständlich und nachprüfbar sein: Auf Zusatzinformationen außerhalb der Abrechnung kommt es nicht an.

2. Ein Eigentümer, der bei der Beschlussfassung bezüglich der Jahresabrechnung anwesend ist und nicht dem Beschluss nicht widerspricht, kann trotzdem eine Anfechtungsklage erheben. Das Gleiche gilt auch, wenn er dem angefochtenen Beschluss zunächst zustimmt.

3. Jeder Wohnungseigentümer kann eine ordnungsgemäße Verwaltung und Abrechnung verlangen, auch wenn er durch einen fehlerhaften Beschluss keine persönlichen Nachteile erleidet.

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IMRRS 2013, 2006
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentum vermietet: Umfang der Einwirkungspflichten?

LG Hamburg, Urteil vom 24.04.2013 - 318 S 49/12

Vermietet ein Wohnungseigentümer seine Eigentumseinheit und macht der Mieter davon in einer Weise Gebrauch, die gegen die in der Teilungserklärung vereinbarte Zweckbestimmung verstößt, bestehen Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche gegen den vermietenden Eigentümer. Das gilt auch dann, wenn nicht der Eigentümer selber, sondern seine Eltern, für die er ein dingliches Nießbrauchsrecht bestellt hat, die Räume vermietet haben. Ein solches gestuftes Fremdnutzerverhältnis lässt die Verantwortlichkeit des Wohnungseigentümers gegenüber seinen Miteigentümern nicht entfallen.

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IMRRS 2013, 2001
WohnungseigentumWohnungseigentum
WEG kann einzelne Eigentümer zur Klage nicht zwingen!

AG Idstein, Urteil vom 17.12.2012 - 32 C 15/12

Die Eigentümerversammlung kann zwar die Ausübung der Beseitigungsrechte auf den teilrechtsfähigen Verband übertragen. Dann kann sie aber nur Vollmacht für den teilrechtsfähigen Verband erteilen. Sie hat keine Kompetenz, mit Mehrheit in die Befugnis des Einzelnen einzugreifen, seine Individualansprüche geltend zu machen; ihn gewissermaßen zur Erhebung einer Beseitigungsklage zu zwingen. Insbesondere kann die Mehrheit nicht durch Mehrheitsbeschluss für einzelne Miteigentümer Vollmacht erteilen, Beseitigungsklage zu erheben.

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IMRRS 2013, 2000
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Streitwert bei einer Klage auf Aufgabe der Eigentümerliste!

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 15.03.2013 - 2-13 T 117/12

1. Bei einer Klage auf Erteilung einer Auskunft richtet sich der Streitwert nach einem zu schätzenden Teilwert des Anspruchs, dessen Durchsetzung die verlangte Information dienen soll.

2. Dem Anfechtungskläger steht es frei, die Herausgabe einer aktuellen Eigentümerliste im Anfechtungsprozess selbst zu erzwingen. Das Gericht muss auf Anregung der Klägerin der Verwaltung aufgeben die Eigentümerliste vorzulegen und diese Anregung nach Fristablauf gegebenenfalls mit Ordnungsmitteln analog § 142 ZPO durchsetzen.

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IMRRS 2013, 1992
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentümer muss selbst baurechtmäßigen Zustand herstellen!

AG Bremerhaven, Urteil vom 30.10.2012 - 55 C 2091/11

Ist die Wiederherstellung eines baurechtsmäßigen Zustands entweder durch Veränderung der Optik der Außenfassade durch die Anbringung eines Balkongeländers, oder aber durch eine Veränderung innerhalb des Sondereigentums des Klägers durch die Beseitigung eines baurechtswidrig aufgestellten Podestes auf dem Balkon möglich, kann die WEG durch Beschluss den Eigentümer dazu verpflichten, das vom Eigentümer schon angebrachte Geländer zu beseitigen. Es ist nicht ermessensfehlerhaft, den betroffenen Eigentümer auf eine nur ihn verpflichtende Maßnahme zu verweisen, wenn er beim Eigentumserwerb von der Baurechtswidrigkeit des Podestes Kenntnis hatte.

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IMRRS 2013, 1979
WohnungseigentumWohnungseigentum
Fällen großer Bäume: Zuständig für Beschluss ist die WEG!

LG Lüneburg, Urteil vom 30.04.2013 - 5 S 111/12

Die Fällung eines großen, eine Anlage prägenden Baumes, ist keine Instandsetzung oder Instandhaltung, sondern mit einer baulichen Maßnahme wie der Errichtung oder dem Abbau eines Schuppens vergleichbar. Daher muss das Fällen großer Bäume von den Wohnungseigentümern in Ausübung gemeinschaftlicher Verwaltung beschlossen werden.

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IMRRS 2013, 1976
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ladungsfrist versäumt: Verwalter trägt die Kosten!

AG Bremen-Blumenthal, Urteil vom 08.03.2013 - 44 C 2032/12

1. Die Wahl des Versammlungsorts liegt im Ermessen des Verwalters, mithin kann ein neutraler Ort gewählt werden, auch wenn dadurch Kosten entstehen.

2. Wird die Ladungsfrist versäumt, trägt der Verwalter die dadurch entstanden Kosten wie z. B. Raummiete.

3. Verzehrkosten sind kein ersatzfähiger Schaden, da die Wohnungseigentümer eine adäquate Gegenleistung erhalten.

4. Wird ein Ladungsfristversäumnis dazu genutzt, ausgiebig zu essen und zu trinken, verstößt das anschließende Geltendmachen von Verzehrkosten gegenüber dem Verwalter gegen Treu und Glauben.

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