Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil

Miete und Pacht

Wohnungseigentum

Wohnbau

Immobilien

Nachbarn

Versicherung

Prozessuales

Steuern
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Wohnungseigentum

6217 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2014

IMRRS 2014, 0515
WohnungseigentumWohnungseigentum
Räume für Versorgungsanlagen sind sondereigentumsfähig!

LG Duisburg, Urteil vom 07.06.2013 - 2 O 334/12

1. In einer nur aus zwei Parteien bestehenden Wohnungseigentümergemeinschaft können Versorgungsanschlüsse (etwa für Gas und Wasser) sowie entsprechende Zählereinrichtungen in einem im Sondereigentum eines Wohnungseigentümers stehenden Kellerraum untergebracht werden, solange nur dem anderen Wohnungseigentümer ein Zugangsrecht eingeräumt ist.

2. Die Sondereigentumsfähigkeit derartiger Räume wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass dort Anschlüsse für Strom, Telefon und Internet untergebracht sind, da mit solchen Einrichtungen erfahrungsgemäß kein so großer oder auch nur regelmäßiger Kontroll- oder Wartungsaufwand verbunden ist, dass die Räume zwingend gemeinschaftliches Eigentum sein müssten.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2014, 0477
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Fehlende Gesamteinnahmen: Ungültigkeit der Abrechnung!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 09.01.2014 - 2-13 S 27/13

1. Fehlen in der Abrechnung neben dem Anfangs- und Endkontostand auch die Gesamteinnahmen der Wohnungseigentümergemeinschaft im Abrechnungsjahr, so hat dies die Ungültigkeit der Abrechnung und nicht nur einen Ergänzungsanspruch zur Folge.*)

2. Die unterbliebene Einladung eines Wohnungseigentümers zu einer Eigentümerversammlung führt regelmäßig nur zur Anfechtbarkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse, nicht aber zu deren Nichtigkeit. Es sei denn, der Wohnungseigentümer soll in böswilliger Weise gezielt von der Teilnahme ausgeschlossen werden (vgl. BGH, IMR 2012, 421.

3. Mit der Unwirksamkeit des Beschlusses über die Jahresabrechnung ist nicht auch (quasi automatisch) die Unwirksamkeit des Wirtschaftsplans verbunden.

4. In einem Wirtschaftsplan müssen die (künftigen) Hausgeldvorschüsse der Wohnungseigentümer nicht ausdrücklich als Einnahmen aufgeführt werden.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2014, 0467
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentümer müssen Rauchverbot in WEG-Versammlung zustimmen!

LG Dortmund, Urteil vom 19.11.2013 - 1 S 296/12

1. Eigentümern kann nicht zugemutet werden, sich den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens auszusetzen.

2. Die Ablehnung eines Rauchverbots kommt einem bewussten Ausschluss von den Eigentümerversammlungen gleich (unter Hinweis auf OLG Köln, OLGR 2001, 1, 2), was in letzter Konsequenz dazu führen würde, dass die dort gefassten Beschlüsse nichtig wären, wenn man zukünftige Versammlungen wegen des Rauchens verlässt.

3. Man kann auch nicht darauf verwiesen werden, in der jeweiligen Eigentümerversammlung einen Antrag für ein Rauchverbot zu stellen.




IMRRS 2014, 0448
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Drittzustimmung bei Neubegründung von Sondernutzungsrechten!

OLG München, Beschluss vom 04.02.2014 - 34 Wx 434/13

Anders als für die Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum bedarf die nachträgliche Aufhebung und anschließende Neubegründung von Sondernutzungsrechten der Zustimmung des dritten Rechtsinhabers. Die Ausnahmebestimmung des § 5 Abs. 4 Satz 3 WEG greift insoweit nicht ein (siehe bereits Senat vom 19.5.2009, 34 Wx 36/09).*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2014, 0455
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
WEG-Versammlung in den Ferien: Nur bei ausreichendem Vorlauf!

LG Karlsruhe, Urteil vom 25.10.2013 - 11 S 16/13

Die Einberufung einer Versammlung der Wohnungseigentümer in der typischen Reisezeit entspricht nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn sie mit ausreichendem Vorlauf angekündigt worden ist. Die Einhaltung der Mindestvorgabe von zwei Wochen( WEG § 24 Abs. 4 Satz 2) genügt dafür regelmäßig nicht.*)




IMRRS 2014, 0447
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Voraussetzungen wirksamer Unterteilung von Sondereigentum!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.12.2013 - 14 Wx 47/13

1. Die formlose schriftliche Mitteilung von Gründen, die der von einem Beteiligten gewünschten Amtslöschung entgegen stehen sollen, kann eine mit der Beschwerde anfechtbare Entscheidung sein, wenn die Mitteilung als abschließende und verbindliche Entschließung des Grundbuchamts erscheint.*)

2. Wird bei der Unterteilung eines Sondereigentums ein zugehöriger Raum keinem der neu entstandenen Miteigentumsteile als Sondereigentum zugeordnet, sondern ohne Mitwirkung der anderen Wohnungseigentümer "zur Gemeinschaftsbenutzung" ausgewiesen, so entsteht unzulässiges isoliertes Sondereigentum und ist die Eintragung der Unterteilung im Grundbuch inhaltlich unzulässig und von Amts wegen zu löschen.*)

3. Wird bei der Unterteilung eines Sondereigentums ein bisher nicht zu diesem gehörender, sondern im Gemeinschaftseigentum stehender Raum ohne Mitwirkung der anderen Wohnungseigentümer einer der neu entstandenen Einheiten als Sondereigentum zugeordnet, so ist die Eintragung der Unterteilung im Grundbuch inhaltlich unzulässig und von Amts wegen zu löschen.*)

4. In einer Grundbuchsache ist das Beschwerdegericht berechtigt, über eine unmittelbar bei ihm eingelegte Beschwerde zu entscheiden, ohne das Rechtsmittel zuvor dem Grundbuchamt zur Prüfung der Abhilfe vorzulegen.*)




IMRRS 2014, 0462
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter muss Vollmachtsurkunde vorlegen!

BGH, Urteil vom 20.02.2014 - III ZR 443/13

§ 174 Satz 1 BGB ist auf einseitige Willenserklärungen des Verwalters im Namen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf der Grundlage einer Vereinbarung oder eines Beschlusses der Wohnungseigentümer nach § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 WEG anwendbar.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2014, 0446
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wann ist ein WEG-Vergleich eintragungsfähig?

OLG München, Beschluss vom 28.01.2014 - 34 Wx 318/13

Zur Eintragungsfähigkeit von Absprachen der Wohnungseigentümer im Grundbuch, die als Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO gerichtlich festgestellt sind.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2014, 0440
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gemeinschaftsräume können auch Sondereigentum beanspruchen!

AG Charlottenburg, Urteil vom 10.04.2013 - 73 C 163/12

Einlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen, können sich auch im Bereich der im Sondereigentum stehenden Räume befinden. In solchen Fällen ergibt sich in der Regel kein Ausgleichsanspruch für den betroffenen Sondereigentümer.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2014, 0429
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verfügungsverbot nur durch Berechtigte zu löschen!

KG, Beschluss vom 11.10.2013 - 1 W 196/13

Ist für die Mitglieder einer Wohnungseigentumsgemeinschaft auf Grund einstweiliger Verfügung gegen einen Wohnungseigentümer im Grundbuch ein Verfügungsverbot eingetragen worden, genügt zu dessen Löschung die Bewilligung des Verwalters auch dann nicht, wenn er hierzu durch Mehrheitsbeschluss in der Versammlung der Wohnungseigentümer bevollmächtigt worden ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2014, 0427; IMRRS 2013, 2454
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verfügungsverbot nur durch Berechtigte zu löschen!

KG, Beschluss vom 11.10.2013 - 1 W 195/13

Ist für die Mitglieder einer Wohnungseigentumsgemeinschaft aufgrund einstweiliger Verfügung gegen einen Wohnungseigentümer im Grundbuch ein Verfügungsverbot eingetragen worden, genügt zu dessen Löschung die Bewilligung des Verwalters auch dann nicht, wenn er hierzu durch Mehrheitsbeschluss in der Versammlung der Wohnungseigentümer bevollmächtigt worden ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2014, 0436
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abgabenschuld: Gemeinschaft muss Eigentümer frei stellen

BGH, Urteil vom 14.02.2014 - V ZR 100/13

1. Eine von den Wohnungseigentümern als Miteigentümer des gemeinschaftlichen Grundstücks gesamtschuldnerisch zu tragende Abgabenschuld stellt eine gemeinschaftsbezogene Pflicht im Sinne des § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG dar.*)

2. Im Innenverhältnis ist die Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet, den durch Leistungsbescheid in Anspruch genommenen Wohnungseigentümer von der Abgabenschuld freizustellen. Erfüllt der Wohnungseigentümer die Abgabenforderung aus eigenen Mitteln, steht ihm gegen die Gemeinschaft ein Erstattungsanspruch zu.*)

3. Ein Erstattungsanspruch besteht grundsätzlich auch dann, wenn der Wohnungseigentümer die Forderung aus dem Leistungsbescheid begleicht, ohne dies mit der Gemeinschaft zuvor abzustimmen. Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit des Bescheides berechtigen die Gemeinschaft grundsätzlich nicht zu einer Zahlungsverweigerung, wenn der Wohnungseigentümer die Möglichkeit offen gehalten hat, die Rechtmäßigkeit des Bescheides verwaltungsgerichtlich überprüfen zu lassen.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2014, 0435
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stimmverbot eines Eigentümers

BGH, Urteil vom 06.12.2013 - V ZR 85/13

Ein Wohnungseigentümer unterliegt in entsprechender Anwendung von § 25 Abs. 5 Alt. 2 WEG einem Stimmverbot, wenn er einen Rechtsstreit gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft führt und verfahrensbezogene Maßnahmen Gegenstand der Beschlussfassung sind.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2014, 0434
Mit Beitrag
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
WEG muss 82-jährigen Räumpflichtigen überwachen!

OLG Oldenburg, Urteil vom 13.02.2014 - 1 U 77/13

1. Es ist zulässig, die im Winter sich ergebende Räum- und Streupflicht auf Dritte zu übertragen. Dabei ist aber eine sorgfältige Auswahl, gründliche Anweisung über die Art des Streuens und insbesondere auch eine Überwachung erforderlich.

2. Wird die Räum- und Streupflicht von einem 82-jährigen Rentner erfüllt, ist im Rahmen der Überwachungsverpflichtung der WEG eine kritische Überprüfung geboten, ob der Beauftragte trotz seines Alters noch hinreichend leistungsfähig ist, um seiner Räum-und Streupflicht sicher und zuverlässig nachzukommen. Ist eine solche Überprüfung seitens der WEG nicht erfolgt, haftet sie für einen Sturz, der sich auf der nicht geräumten Fläche ereignet hat.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2014, 0418
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kleines Kabelloch im Fußboden ist zu dulden!

AG Hannover, Urteil vom 09.07.2013 - 483 C 3961/13

1. Die Duldung aller Maßnahmen, die zur Herstellung einer Fernsprechteilnehmereinrichtung, einer Rundfunkempfangsanlage oder eines Energieversorgungsanschlusses zu Gunsten eines Wohnungseigentümers erforderlich sind, gehört zur ordnungsgemäßen Verwaltung.

2. Berühren Maßnahmen zur Errichtung einer der genannten Anlagen auch Sondereigentum, bedarf die Durchführung der Maßnahme grundsätzlich der Zustimmung des betroffenen Wohnungseigentümers. Der ist grundsätzlich verpflichtet solche Maßnahmen zu dulden, soweit nicht wichtige Gründe entgegenstehen.

3. Müssen TV-Kabel verlegt werden, indem lediglich ein Loch in den Fußboden zu bohren ist, von dem dann ein Kabel in Fußleistenhöhe bis zum TV-Gerät verlegt wird, handelt es sich um eine bagatellartige Beeinträchtigung, die sich im Rahmen der Duldungspflicht bewegt.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2014, 0414
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gläubiger der Wohngeldforderung ist immer die WEG!

AG Wiesbaden, Urteil vom 20.09.2013 - 92 C 2125/13

Gläubiger der Wohngeldforderung ist immer die Eigentümergemeinschaft, auch wenn der WEG-Verwalter die Forderungen gegen die einzelnen Eigentümer geltend macht. Für etwaige Fehler des Verwalters haftet daher die Wohnungseigentümergemeinschaft, es sei denn der Verwalter hat ein erhebliches unmittelbares Eigeninteresse oder er hat in besonderem Maße persönliches Vertrauen für sich in Anspruch genommen.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2014, 0413
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stellt Terrassenüberdachung einen Nachteil dar?

BGH, Urteil vom 07.02.2014 - V ZR 25/13

1. Eine von einem Wohnungseigentümer eigenmächtig vorgenommene bauliche Maßnahme (hier: Terrassenüberdachung) begründet einen Nachteil für alle Wohnungseigentümer, wenn sie die Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erschwert; eine angebotene finanzielle Kompensation lässt den Nachteil nicht entfallen, sondern kann nur als Mittel dienen, um die anderen Wohnungseigentümer zu der Erteilung der Zustimmung zu bewegen.*)

2. Schadensersatzansprüche, die auf die Verletzung des Gemeinschaftseigentums gestützt werden, sind im Interesse einer geordneten Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einheitlich geltend zu machen; es besteht - anders als bei Ansprüchen gemäß § 1004 BGB - eine geborene Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft, und zwar auch für Wiederherstellungsansprüche gemäß § 823 Abs. 1 i.V.m. § 249 Abs. 1 BGB (Fortführung des Senatsurteils vom 17. Dezember 2010 - V ZR 125/10, NJW 2011, 1351 f.).*)




IMRRS 2014, 0411
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anerkenntnis eines anwesenden Eigentümers gilt für alle!

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 26.02.2014 - 2-13 S 142/12

1. Eine Anfechtungsklage ist gegen die übrigen Eigentümer zu richten; diese sind notwendige Streitgenossen.

2. Wird der Termin auch nur von einem Eigentümer wahrgenommen, sind die anderen nicht säumig, sondern als durch den Nichtsäumigen als vertreten anzusehen.

3. Tritt der Eigentümer für sich selbst auf, gilt dies auch für den Fall, dass eigentlich für alle übrigen Eigentümer ein Rechtsanwalt bestellt ist, d. h,. auch in diesem Fall sind die Eigentümer als durch den Nichtsäumigen vertreten anzusehen.

4. Die Vertretungsfunktion des § 62 Abs. 1 ZPO hat zur Folge, dass der nichtsäumige (beklagte) Eigentümer die übrigen (beklagten) Eigentümer vertreten kann, und zwar auch hinsichtlich eines Anerkenntnisses.

5. Im Falle eines Anerkenntnisses des nichtsäumigen Streitgenossen entfällt die Wirkung des Anerkenntnisses für die säumigen Streitgenossen auch dann nicht, wenn diese Berufung einlegen.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2014, 0408
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Betriebsspaltung ändert Stellung des Verwalters nicht!

OLG München, Beschluss vom 31.01.2014 - 34 Wx 469/13

Die im Weg der Umwandlung vorgenommene Abspaltung eines Teilbetriebs ("WEG-Verwaltung") bewirkt keinen Wechsel in der Person des bestellten Verwalters. Die Wohnungseigentümergemeinschaft wird auch nicht verwalterlos. Ist zur Veräußerung des Wohnungseigentums die Verwalterzustimmung erforderlich, bedarf es weiterhin der Zustimmung des bestellten bisherigen Verwalters.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2014, 0393
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Handwerker beauftragt: Kein vorsorgliches Zutrittsrecht

AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 27.02.2013 - 539 C 26/12

Sind von der WEG-Verwaltung noch keine Handwerkeraufträge vergeben, sondern lediglich Angebote eingeholt werden, rechtfertigt dies kein vorsorgliches Zutrittsrecht für jene Handwerker zur Durchführung von Sanierungsarbeiten einschließlich erforderlicher vorbereitender Maßnahmen.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2014, 0409
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Mobilfunksendeanlage bedarf der Zustimmung aller Eigentümer

BGH, Urteil vom 24.01.2014 - V ZR 48/13

Die Errichtung einer Mobilfunksendeanlage auf dem Haus einer Wohnungseigentümergemeinschaft bedarf der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer (§ 22 Abs. 1 i.V.m. § 14 Nr. 1 WEG).*)




IMRRS 2014, 0362
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Fehlende Beschlusskompetenz über Einlegung des Rechtsmittels

AG Erfurt, Urteil vom 19.09.2013 - 2 C (WEG) 46/12

Der nicht am Verfahren beteiligten Eigentümergemeinschaft steht keine Beschlusskompetenz über die Einlegung eines Rechtsmittels zu, wenn sich im ersten Verfahren lediglich einzelne Eigentümer gegenüberstanden.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2014, 0360
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kostenverteilung bei Regelungsklagen

LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 16.07.2013 - 14 T 3796/13

Eine Kostenverteilung nach Köpfen entspricht billigem Ermessen, wenn bei einer kleineren Gemeinschaft ohne Verwalter davon ausgegangen werden kann, dass einer Eigentümerversammlung mit dem Thema "Neuwahl eines Verwalters" zugestimmt worden wäre.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2014, 0358
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschaffenheit eines vertraglich geschuldeten "Eingangstors"?

LG Hamburg, Urteil vom 18.09.2013 - 329 O 93/13

Die Bezeichnung "Tor" wird nicht nur als größere Öffnung in einem Gebäude, sondern nach allgemeinem Sprachgebrauch auch als ein- oder zweiflügelige Vorrichtung zum Verschließen einer derartigen Öffnung verwandt. Der Verpflichtung zum Einbau eines Eingangstors steht nicht entgegen, dass der Grundriss der Wohnungen keine Flügelradien aufweist.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2014, 0345
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ersetzen der WEG-Zuständigkeit durch Gericht?

AG Hamburg-Altona, Urteil vom 15.05.2013 - 303b C 1/13

Das Gericht ist grundsätzlich nicht befugt, eigenes Ermessen anstelle desjenigen der Wohnungseigentümer zu setzen, sondern lediglich dazu, einen Beschluss auf Wirksamkeit zu prüfen. Eine Unterlassen der Ermessensausübung der WEG liegt insbesondere dann nicht vor, wenn das Thema auf die Tagesordnung gesetzt worden war und die Beteiligten damit willens waren, sich mit dem Thema zu befassen.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2014, 0344
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zögerliche Schadensbehebung: Wann haftet Verwalter?

AG Hamburg, Urteil vom 18.06.2013 - 102d C 74/12

Eine haftungsbegründende pflichtwidrig zögerliche Bearbeitung aufgetretener Mängel am Gemeinschaftseigentum des Verwalters kommt nur in Betracht, soweit dieser den angemessenen Bearbeitungsaufwand pflichtwidrig überschritten und sich aus dieser Überschreitung ein Schaden ergeben hat.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2014, 0343
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
WEG-Beschluss wird über Jahre nicht umgesetzt: Verzugsschaden

LG München I, Urteil vom 07.11.2013 - 36 S 16560/12 WEG

1. Der einzelne Wohnungseigentümer hat einen Anspruch darauf, dass gefasste Beschlüsse, die den Zweck haben, einen Schaden am Gemeinschaftseigentum zu beseitigen, der das Sondereigentum des Wohnungseigentümers unbenutzbar macht, umgesetzt werden; die Nichtumsetzung führt zur Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz.

2. Verzug gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB tritt mit der Bestandskraft des Beschlusses ein (unter Hinweis auf BGH, NJW 2012, 2955 ff).

3. Ein Streit der Parteien über die Art der Sanierungsweise ist unbeachtlich.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2014, 0318
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Krimineller Verwalter: Was muss sich WEG zurechnen lassen?

BGH, Urteil vom 23.01.2014 - III ZR 436/12

Eine entsprechend § 166 Abs. 1 BGB erfolgende Zurechnung des Wissens eines Vertreters des Gläubigers von den Anspruch begründenden Umständen im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB kommt auch dann nicht in Betracht, wenn sich der Anspruch zwar nicht gegen den Vertreter selbst richtet, jedoch mit einem gegen ihn gerichteten Anspruch in einem so engen Zusammenhang steht, dass auch hier die Befürchtung besteht, der Vertreter werde nicht zu einer sachgerechten Verfolgung des Anspruchs beitragen (Fortführung von BGH, Urteile vom 15. März 2011 - II ZR 301/09, NJW-RR 2011, 832 und vom 12. Juni 1989 - II ZR 334/87, NJW-RR 1989, 1255).*)




IMRRS 2014, 0297
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentümer verstorben: WEG kann Erben Inventarfrist setzen!

OLG Schleswig, Beschluss vom 04.10.2013 - 3 Wx 11/12

Nach dem Erbfall fällig werdende oder durch Beschluss neu begründete Wohngeldschulden sind keine reinen Eigenschulden des Erben, sondern entweder Nachlasserbenschulden - also bei der Verwaltung des Nachlasses entstandene Verbindlichkeiten, die eine Doppelstellung haben, nämlich sowohl Eigenverbindlichkeiten des Erben als auch (soweit sie auf ordnungsgemäßer Verwaltung des Nachlasses beruhen) Nachlassverbindlichkeiten darstellen - oder (ausnahmsweise) reine Nachlassverbindlichkeiten. Dann aber ist die Wohnungseigentümergemeinschaft Nachlassgläubigerin i. S. d. § 1994 Abs. 1 S. 1 BGB, so dass dem Erben auf ihren Antrag eine Inventarfrist gesetzt wird.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2014, 0291
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gemeinschaftswaschmaschine: Betrieb auf eigene Kosten?

AG Kassel, Urteil vom 10.01.2012 - 803 C 4518/11

Der Beschluss, dass weitere Reparaturen einer Gemeinschaftswaschmaschine auf Kosten der Gemeinschaft nicht vorgenommen werden, den Nutzern genehmigt wird, die Waschmaschine auf eigene Kosten zu betreiben und der zuletzt eine Regelung über die Verteilung der Instandsetzungskosten enthält, entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2014, 0288
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Entziehung des Wohnungseigentums ist Wohnungseigentumssache

BGH, Beschluss vom 19.12.2013 - V ZR 96/13

Rechtsstreitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern wegen Entziehung des Wohnungseigentums sind Wohnungseigentumssachen gemäß § 43 Nr. 1 bzw. Nr. 2 WEG in der seit dem 1. Juli 2007 geltenden Fassung.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2014, 0285
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vergleich zwischen WEG und Bauträger für Eigentümer bindend!

OLG Köln, Urteil vom 23.10.2013 - 11 U 109/13

1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums die Ausübung der auf die ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums gerichteten Rechte durch Mehrheitsbeschluss an sich ziehen. Damit ist der einzelne Eigentümer von der Verfolgung seiner Rechte insoweit ausgeschlossen. Das gilt auch für den ausgeschiedenen Wohnungseigentumserwerber. Die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft umfasst jedoch nicht die auf Rückabwicklung gerichteten Ansprüche des Wohnungseigentümers, wie Rücktritt und großer Schadensersatz.

2. Der einzelne Wohnungseigentümer ist an den von der Eigentümergemeinschaft mit dem Bauträger abgeschlossenen gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich über die Erledigung von Erfüllungsansprüchen gebunden.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2014, 0284
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kaufvertrag über WEG ist keine Binnenstreitigkeit!

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 10.10.2013 - 2-13 S 42/12

Bei einem Rechtsstreit um Zahlungsansprüche aus einem notariellen Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung liegt keine Binnenstreitigkeit im Sinne des Wohnungseigentumsrechts, sondern eine kaufrechtliche Streitigkeit vor, die eine abweichende gerichtliche Zuständigkeit begründet.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2014, 0279
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kein Rückzahlungsanspruch wegen besonderem Innenverhältnis?

LG Düsseldorf, Urteil vom 07.11.2013 - 19 S 77/12

Das durch die Jahresabrechnung zu konkretisierende Innenverhältnis der Wohnungseigentümer schließt eine isolierte Anspruchsverfolgung aus. Ein derartiger Innenausgleich würde durch einzelne Rückforderungen gestört. Daher ist der Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers lediglich auf die Befriedigung aus den aus der abgerechneten Wirtschaftsperiode vorhandenen Geldmitteln begrenzt.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2014, 0270
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Mehrheitsquorum nicht erreicht: Beschluss nur anfechtbar!

LG München I, Urteil vom 13.01.2014 - 1 S 1817/13 WEG

1. Die Anfechtungsfrist beginnt mit dem Tag der Beschlussfeststellung in der Wohnungseigentümerversammlung ohne Rücksicht darauf, ob der Kläger an dieser teilgenommen oder sonst Kenntnis von dem Beschluss erlangt hat.

2. Eine wirksame Beschlussanfechtung liegt nur vor, wenn sich dem Antrag unter Berücksichtigung aller erkennbaren Umstände sowie nach Maßgabe der allgemeinen Auslegungsgrundsätze entnehmen lässt, welche Beschlüsse im Einzelnen angefochten werden sollen. Etwaige Zweifel gehen hierbei zu Lasten des Klägers.

3. § 16 Abs. 3 WEG gibt für einen Beschluss, welcher auch die Änderung des Verteilungsschlüssels von Instandhaltungskosten umfasst, keine Kompetenz.

4. § 16 Abs. 4 WEG gibt keine Kompetenz für eine über den Einzelfall hinausreichende Änderung des Kostenverteilungsschlüssels.

5. Beschlüsse, die aufgrund einer Öffnungsklausel ergehen, sind, auch wenn das Quorum nicht erreicht ist, lediglich anfechtbar und nicht nichtig, es sei denn, dies ist in der Gemeinschaftsordnung entsprechend geregelt.

6. Allein der Umstand, dass die Öffnungsklausel ein bestimmtes Mehrheitserfordernis aufstellt und damit ein gewisser Bestandsschutz der bestehenden Regelungen erreicht werden soll, führt nicht dazu, dass eine Öffnungsklausel stets dahingehend auszulegen wäre, dass die Beschlusskompetenz als solche bereits an das Erreichen des Quorums geknüpft wäre.

7. Vor einer Beschlussfassung müssen die Einzelwirtschaftspläne vorab übersandt werden. Die bloße Gewährung einer Einsichtsmöglichkeit in der Versammlung genügt nicht.

8. Da Beschlüsse gemäß § 10 Abs. 4 WEG auch Sonderrechtsnachfolger binden, sind sie nach den für Grundbucheintragungen geltenden Regeln objektiv-normativ auszulegen.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2014, 0235
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anbringen einer Kameraattrappe auf Balkon zulässig?

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 11.11.2013 - 2-13 S 24/13

1. Die Installation einer Kamera an der Balkonunterseite stellt eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums dar.

2. Alleine die Befürchtung von Wohnungseigentümern, bei einer Annäherung an den Balkon gefilmt zu werden, beeinträchtigt diese nicht über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinaus, insbesondere wenn es sich wie hier lediglich um eine Kameraattrappe handelt.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2014, 1736
WohnungseigentumWohnungseigentum

BGH, Urteil vom 22.11.2013 - V ZR 46/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2014, 0197
ProzessualesProzessuales
Klagebefugnis: Berufung auf Gebietserhaltungsanspruch!

VG München, Urteil vom 27.10.2008 - M 8 K 08.369

Ein Wohnungseigentümer kann sich im Rahmen der Klagebefugnis auf den Gebietserhaltungsanspruch berufen, welcher der Vermeidung eines schleichenden Umwandlungsprozesses des jeweiligen Gebietes dienen soll.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2014, 0181
WohnungseigentumWohnungseigentum
Instandhaltungspflicht trifft nicht WEG als Verband!

AG Oberhausen, Urteil vom 14.05.2013 - 34 C 9/13

Die Pflicht zur Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums trifft jeden einzelnen Wohnungseigentümer und nicht die Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband. Sie kann daher aufgrund im Falle einer Pflichtverletzung nicht in Anspruch genommen werden.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2014, 0165
Mit Beitrag
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Keine Verjährungshemmung durch Verwalter!

LG Duisburg, Urteil vom 22.08.2013 - 8 O 22/13

1. Die Verjährung eines Anspruchs kann nur durch eine Rechtshandlung des zum Zeitpunkt der Vornahme dieser Handlung materiell Berechtigten gehemmt werden; dies kann auch der gewillkürte Prozessstandschafter sein.*)

2. Allein aus der Rechten- und Pflichtenstellung des Verwalters einer WEG kann dieser das für eine gewillkürte Prozessstandschaft erforderliche schutzwürdige Eigeninteresse nicht herleiten. Daher wird durch ein vom Verwalter im eigenen Namen geführtes selbständiges Beweisverfahren, das mögliche Ansprüche der WEG gegenüber Dritten zum Gegenstand hat, die Verjährung dieser Ansprüche grundsätzlich nicht gehemmt.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2014, 0158
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ausnutzen einer Nicht-Original-Vollmacht: WEG-Verwalter zahlt

LG Landau, Beschluss vom 24.06.2013 - 3 S 177/12

1. Wird während einer WEG-Versammlung ein Nachweis der Bevollmächtigung verlangt und wird dieser Nachweis nicht mittels einer Originalvollmacht erbracht und deswegen gerügt, dass die wirksame Bevollmächtigung mangels Vorlage eines Originals nicht möglich sei, darf ein Verwalter diese Vollmacht bei einer Stimmabgabe nicht mehr ausnutzen.

2. Dass tatsächlich eine Originalvollmacht erteilt wurde und nachträglich vorgelegt und geprüft werden kann, ist unerheblich.

3. Berücksichtigt ein gewerblicher Verwalter dennoch die Vollmacht bei der Feststellung der Beschlussfähigkeit und macht sogar selbst von ihr Gebrauch, liegt ein grobes Verschulden gemäß § 49 Abs. 2 WEG vor.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2014, 0152
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nachteiligen baulichen Veränderungen müssen alle zustimmen!

AG Charlottenburg, Urteil vom 23.10.2013 - 73 C 72/13

1. Bauliche Veränderungen und Aufwendungen, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, dürfen nur beschlossen werden, wenn jeder Wohnungseigentümer zustimmt, dessen Rechte dadurch maßgeblich beeinträchtigt werden.

2. Wird ein bestehender Zaun, der in Rundholzbauweise ausgeführt ist, durch Halbrundhölzern "erneuert", führt das zu deutlich merkbaren optischen Veränderungen gegenüber dem bisherigen Zustand, die, unabhängig von ihrer ästhetischen Bewertung, von den unmittelbar betroffenen Eigentümern nicht geduldet werden müssen. Eine solche - nachteilige - bauliche Veränderung kann nicht mit rein wirtschaftlichen Erwägungen gerechtfertigt werden.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2014, 0144
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wann hat Mieter Vorkaufsrecht bei Aufteilung in Wohnungseigentum?

BGH, Urteil vom 22.11.2013 - V ZR 96/12

1. Das Vorkaufsrecht des Mieters nach § 577 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB entsteht bei dem Verkauf eines mit einem Mehrfamilienhaus bebauten ungeteilten Grundstücks im Grundsatz nur dann, wenn sich der Veräußerer vertraglich zur Durchführung der Aufteilung gemäß § 8 WEG verpflichtet und ferner die von dem Vorkaufsrecht erfasste zukünftige Wohnungseigentumseinheit in dem Vertrag bereits hinreichend bestimmt oder zumindest bestimmbar ist.*)

2. Es entsteht in der Regel nicht, wenn erst die Erwerber Wohnungseigentum begründen sollen, und zwar auch dann nicht, wenn diese beabsichtigen, die neu geschaffenen Einheiten jeweils selbst zu nutzen ("Erwerbermodell").*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2014, 0140
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kreditaufnahme zur Fassadensanierung rechtmäßig?

LG Düsseldorf, Urteil vom 12.06.2013 - 25 S 152/12

1. Ein WEG-Beschluss, das eine Kreditaufnahme vorsieht, die über die Deckung eines kurzfristigen Finanzierungsbedarfs hinausgeht und die Summe der Hausgeldzahlungen aller Eigentümer für drei Monate übersteigt, kann den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung widersprechen.

2. Eine Kreditaufnahme durch die WEG zur dringenden Sanierung der Außenfassade entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die notwendigen Mittel nicht anders - etwa durch Rücklage - kurzfristig aufgebracht werden können und die Kreditaufnahme im Übrigen transparent ist und einzelnen Eigentümern die Möglichkeit eingeräumt ist, nicht am Darlehensprogramm teilzunehmen und die auf ihnen entfallende Sonderumlage aus eigenen Mitteln zu finanzieren unter Freistellung von den mit der Beantragung und Inanspruchnahme des Darlehens der Wohnungseigentümer entstehenden einmaligen und laufenden Kosten.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2014, 0132
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter trifft keine Pflicht zur Finanzberatung!

AG Oberhausen, Urteil vom 07.07.2013 - 34 C 79/12

1. Die Fördermittelberatung ist von § 5 Abs. 2 Nr. 3 RDG eigenständig erfasst. Aus der Systematik des RDG geht hervor, dass auch der Wohnungseigentumsverwalter gerade nicht zur Fördermittelberatung (anders LG Mönchengladbach, ZMR 2007, 402) befugt ist, sondern hier bereits im Rahmen der unerlaubten Rechtsberatung agieren würde.*)

2. Haben die Wohnungseigentümer weder einen Beschluss gefasst, der im Grundsatz überhaupt die Umstellung der Wärmeversorgung regelt, noch einen Beschluss dahingehend gefasst, dass Fördermittel beantragt werden sollen, so besteht auch insoweit keine Handlungsverpflichtung des Verwalters.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2014, 0131
WohnungseigentumWohnungseigentum
Strafrecht - Unbefugte Überweisungen: Verwalter strafbar wegen Untreue!

AG Schwäbisch Hall, Urteil vom 15.04.2013 - 3 Ds 45 Js 27050/10

Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) macht sich wegen Untreue strafbar, wenn er rechtsgrundlose Überweisungen zu Lasten des Kontos seiner WEG tätig, obwohl er weiß, dass er zur Vornahme dieser Zahlungen im Innenverhältnis nicht befugt ist und die WEG mit diesen Zahlungen nicht einverstanden sein würde.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2014, 0122
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter muss Belege rechtzeitig zur Verfügung stellen!

LG Itzehoe, Urteil vom 17.09.2013 - 11 S 93/12

1. Jeder Wohnungseigentümer hat das Recht, die Abrechnung zu prüfen und die Belege einzusehen. Die Abrechnung muss dem Wohnungseigentümer so rechtzeitig zugehen, dass er sie in zumutbarer Weise vor Beschlussfassung prüfen kann, ansonsten ist ein Beschluss zur Genehmigung der Gesamt- und Einzelabrechnungen aus diesem Grund anfechtbar.

2. Der Verwalter ist grundsätzlich nicht berechtigt, den Wohnungseigentümer auf einen anderen Ort der Einsichtnahme der Belege zu verweisen.




IMRRS 2014, 0107
WohnungseigentumWohnungseigentum
Korrektur des Abrechnungsentwurfs: Aufnahme in den Beschluss!

AG Hamburg-Altona, Urteil vom 15.03.2013 - 303a C 20/12

Ergibt sich in einer Eigentümerversammlung Korrekturbedarf hinsichtlich der als Entwurf vom Verwalter vorgelegten Abrechnungen, sind diese Korrekturen in dem Beschluss aufzunehmen, sodass für jeden Eigentümer anhand des ursprünglichen Entwurfs und des anschließenden Beschlusstextes überprüfbar ist, ob die beschlossene Korrektur auch in der zu überarbeitenden Fassung der Abrechnungen berücksichtigt worden ist.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2014, 0089
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Findlinge im Garten: Keine Gartengestaltung!

AG Oberhausen, Urteil vom 09.07.2013 - 34 C 94/12

1. Werden zwei bis drei stattliche Findlinge auf der gemeinschaftlichen Rasenfläche ausgelegt, um ein Befahren durch PKW zu verhindern, handelt es sich nicht mehr um eine Maßnahme der Gartengestaltung, sondern um eine bauliche Veränderung.

2. Die vorgenannte Maßnahme ist auch nachteilig im Sinne von § 14 Nr. 1, § 22 Abs. 1 WEG und bedarf der Zustimmung sämtlicher Eigentümer.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2014, 0065
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Welche Beeinträchtigungen sind hinzunehmen?

LG Berlin, Urteil vom 25.09.2013 - 85 S 57/12 WEG

1. Der Schallschutz richtet sich grundsätzlich nach den Schutzwerten, die zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes galten. Zum Zeitpunkt von Umbaumaßnahmen bzw. sonstigen Veränderungen im Sondereigentum geltende Schutzwerte finden nur dann Anwendung, wenn durch nachhaltige Auswirkungen auf die Gebäudesubstanz eine bauliche Veränderung des Gebäudes erfolgt ist und die Maßnahmen von der Intensität des Eingriffs in die Gebäudesubstanz her mit einem Neubau oder einer grundlegenden Veränderung des Gebäudes vergleichbar sind, wie z.B. durch eine Aufstockung des Gebäudes.

2. Jeder Sondereigentümer darf seine dem Sondereigentum unterliegenden Räume mit der Maßgabe ungehindert nutzen, dass er dadurch die Rechte der anderen Wohnungseigentümer nicht beeinträchtigt. Der Einbau eines Bades in einem als Kammer genutzten Raum ist daher grundsätzlich zulässig, wenn aus der Teilungserklärung nicht explizit etwas anderes zu entnehmen ist.

3. Wohnungseigentümer sind verpflichtet, es zu unterlassen, Fließ- und Installationsgeräusche zu verursachen, die einen Installationspegel von 30 db(A) überschreiten. Eigentümer können jedoch von ihren Nachbarn nicht verlangen sich so zu verhalten, dass keine störenden Geräusche wie Fließgeräusche, Schritte, Spülgeräusche und Geräusche durch die Nutzung von Badewanne, Dusche oder des Waschbeckens zu hören sind.

4. Eine allein durch eine häufigere Nutzung eines Raumes eingetretene Beeinträchtigung ist von einem Wohnungseigentümer hinzunehmen.

Dokument öffnen Volltext