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Sachgebiet: Wohnungseigentum

6217 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2016

IMRRS 2016, 0493
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitwert der Einberufung einer Eigentümerversammlung?

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 06.01.2016 - 2-13 T 152/15

1. Gemäß § 49a GKG ist der Streitwert auf 50% des Interesses der Parteien und aller Beigeladenen an der Entscheidung festzusetzen.

2. Geht es um die Frage der Einberufung einer Eigentümerversammlung kann als Gesamtinteresse allerdings nicht der Wert des mit dem Einberufungsverlangen begehrten Beschlusses angesetzt werden, sondern hiervon lediglich ein Bruchteil.

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IMRRS 2016, 0470
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Innenhof als Sondereigentum?

OLG Hamm, Beschluss vom 05.01.2016 - 15 W 398/15

Ein Innenhof kann nach den konkreten Gegebenheiten des zu beurteilenden Einzelfalls als sondereigentumsfähig gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 WEG anzusehen sein.*)

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IMRRS 2016, 0460
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentümergemeinschaft muss Rauchmelder einbauen!

AG Heidelberg, Urteil vom 22.10.2015 - 45 C 52/14

Richtet sich die Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern an die Gesamtheit der Wohnungseigentümer als Grundstückseigentümer, ist der Verband gemäß § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG, nach der die Gemeinschaft die gemeinschaftsbezogenen Pflichten der Wohnungseigentümer wahrnimmt, ohne weiteres befugt, diese Pflicht zu erfüllen. Diese sogenannte geborene Wahrnehmungsberechtigung des Verbandes ist gegeben, wenn eine Verpflichtung, die im Außenverhältnis alle Wohnungseigentümer gleichermaßen trifft, nach der Interessenlage ein gemeinschaftliches Vorgehen erfordert.

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IMRRS 2016, 0408
BauträgerBauträger
Kostenvorschuss für Mängelbeseitigung setzt keine Abnahme voraus!

OLG Stuttgart, Urteil vom 25.02.2015 - 4 U 114/14

1. Die Klausel in einem Bauträgervertrag, wonach "die Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums bereits erfolgt ist und der Verkauf nach Maßgabe dieser Abnahme als vereinbart gilt", benachteiligt einen Nachzügler unangemessen und ist deshalb unwirksam. Hat keine (förmliche) Abnahme stattgefunden, haben die Verjährungsfristen für Mängelansprüche auch noch nicht begonnen.

2. Die Vorschrift des § 637 BGB, wonach der Besteller wegen eines Mangels des (Bau-)Werks nach erfolglosem Fristablauf den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen kann, findet auch vor der Abnahme des Werks Anwendung.

3. Die Wohnungseigentumsgemeinschaft ist berechtigt, Mängel am Gemeinschaftseigentum gerichtlich geltend zu machen, wenn sie von ihrer Beschlusskompetenz Gebrauch macht.

4. Die Vereinbarung in einem Bauträgervertrag, dass eine Partei einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen kann, ist kein "vereinbartes Begutachtungsverfahren" im Sinne des § 204 Abs. 1 Nr. 8 BGB und hemmt die Verjährung nicht.

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IMRRS 2016, 0477
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gleichzeitige Bestellung des Verwalters und seines Stellvertreters?

KG, Beschluss vom 15.03.2016 - 1 W 79/16

Ein WEG-Beschluss, durch den gleichzeitig ein Verwalter und sein Stellvertreter bestellt werden, kann hinsichtlich der Bestellung des (Haupt-)Verwalters wirksam sein.*)

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IMRRS 2016, 0459
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter zahlt sich selbst unberechtigte Vergütung: Fristlose Kündigung!

AG Essen, Urteil vom 26.08.2015 - 196 C 37/15

Bucht der Verwalter eigenmächtig und ohne Berechtigung Geld für sich als Honorierung vom Konto der WEG ab, stellt dies ein schwerwiegendes, vorwerfbares Fehlverhalten dar. Denn gerade auf dem Gebiet der Honorierung der eigenen Tätigkeit ist der Verwalter zur Wahrung besonderer Aufmerksamkeit und Genauigkeit verpflichtet, da er wegen der für ihn bestehenden Möglichkeit, sich Gelder auszuzahlen, eine besondere Vertrauensstellung einnimmt.

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IMRRS 2016, 0461
WohnungseigentumWohnungseigentum
Frisörsalon statt Apotheke zulässig!

AG Heidelberg, Urteil vom 13.05.2015 - 45 C 5/15

1. Eine Zweckbestimmung von Räumen kann nur durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer geändert werden, nicht durch einen Beschluss der Eigentümerversammlung.

2. Eine Wohnungseinheit darf sogar im Widerspruch zu einer Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter genutzt werden, wenn die abweichende Nutzung bei typisierender Betrachtungsweise generell nicht mehr stören oder beeinträchtigen kann als die der Zweckbestimmung entsprechende Nutzung (hier: Frisörgeschäft anstelle einer Apotheke).

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IMRRS 2016, 0458
WohnungseigentumWohnungseigentum
Grob fahrlässig handelt, wer die Teilungserklärung ignoriert!

LG Hamburg, Urteil vom 05.08.2015 - 318 S 145/14

1. Ignoriert der Wohnungseigentümer den Umstand, dass sich Terrasse und der Schuppen (teilweise) auf dem Gemeinschaftseigentum befinden, oder hat er hiervon erst aus dem Schreiben der Verwaltung erfahren, so fällt ihm zumindest grob fahrlässige Unkenntnis von diesem aus der Teilungserklärung unmittelbar ersichtlichen Umstand zur Last. Grob fahrlässig handelt, wer sich die Kenntnis in zumutbarer Weise ohne nennenswerte Mühe beschaffen könnte und auf der Hand liegende Erkenntnismöglichkeiten nicht ausnutzt. Wer diesen Umstand bei Erwerb seines Wohnungseigentums nicht zur Kenntnis nimmt, handelt nicht nur leicht, sondern grob fahrlässig.

2. Dem einzelnen Wohnungseigentümer steht im Fall der Überschreitung von Sondernutzungsrechten kein Anspruch auf "geräumte Herausgabe bzw. Räumung" zu.

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IMRRS 2016, 0456
WohnungseigentumWohnungseigentum
Entlastung des Verwalters trotz möglicher Haftung?

AG Hamburg, Urteil vom 25.06.2015 - 22a C 223/14

Eine Entlastung trotz Möglichkeit der Haftung des Verwalters ist ausnahmsweise gerechtfertigt, wenn aus besonderen Gründen Anlass besteht, auf die hiernach möglichen Ansprüche zu verzichten.

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IMRRS 2016, 0431
WohnungseigentumWohnungseigentum
Auch Glasbausteine sind Fenster!

LG Bamberg, Urteil vom 17.03.2015 - 11 S 18/14

1. Fenster sind zwingendes Gemeinschaftseigentum, da sie die äußere Gestaltung des Gebäudes prägen und für dessen Bestand und Sicherheit erforderlich sind.

2. Dafür müssen sie sich nicht öffnen lassen, auch Glasbausteine sind Fenster.

3. Die Reinigung von Außenfenstern gehört zur Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, soweit sie dazu dient, den ursprünglichen Zustand aufrechtzuerhalten und die Belichtungsfunktion sicherzustellen.

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IMRRS 2016, 0428
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kranke Bäume ohne Beschluss gefällt: Kein Grund für eine Abberufung!

LG München I, Urteil vom 12.03.2015 - 36 S 247461/13 WEG

1. Auch wenn ein wichtiger Grund für die Abberufung eines Verwalters vorliegt, sind die Wohnungseigentümer nicht verpflichtet, ihn tatsächlich abzuberufen. Dafür muss ein zwingender Abberufungsgrund vorliegen.

2. Lässt der Verwalter kranke und faule Bäume ohne vorherigen Beschluss fällen, liegt darin allein zumindest kein zwingender Grund für seine Abberufung.

3. Wird ein Beschluss der Eigentümerversammlung durch ein Urteil ersetzt, ist der Beschluss erst mit Rechtskraft des Urteils gültig, nicht schon mit der Beschlussfassung.

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IMRRS 2016, 0430
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Minderheit darf nicht von der Versammlung ausgeschlossen werden!

LG Karlsruhe, Urteil vom 17.11.2015 - 11 S 46/15

1. Der Funktion der Eigentümerversammlung als Diskussionsforum unter Einschluss aller Mitglieder steht es entgegen, dass die Versammlung auf Betreiben der Mehrheit unterbrochen wird, damit sie unter Ausschluss der Minderheit über den Beschlussgegenstand weiterdiskutieren kann, bevor nach Beendigung der "Unterbrechung" über den Antrag abgestimmt wird.*)

2. Die darin liegende Verletzung des Teilnahmerechts der vorübergehend von der Eigentümerversammlung ausgeschlossenen Mitglieder begründet jedoch nur im Ausnahmefall die Nichtigkeit der nachfolgend gefassten Beschlüsse. Da jedes Mitglied auf sein Teilnahmerecht verzichten kann, muss die Verletzung von Teilnahmerechten grundsätzlich innerhalb der Anfechtungsfrist gerügt werden. Nur wenn auf Grund der Umstände des Einzelfalls ein vorübergehend ausgeschlossenes Mitglied besonders schutzwürdig erscheint, kann die Verletzung der Teilnahmerechte zur Nichtigkeit führen.*)

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IMRRS 2016, 0427
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kostenbelastung der Eigentümer nur nach/mit (beschlossener) Jahresabrechnung!

AG Neustadt/Rübenberge, Urteil vom 11.01.2016 - 20 C 946/15

Erstellt der (angebliche) WEG-Verwalter keine Jahresabrechnung und führt er auch keine Wohnungseigentümerversammlung durch, kann er die verauslagten Kosten nicht erstattet verlangen.

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IMRRS 2016, 0414
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Sondereigentümer darf Grundbuch einsehen!

OLG München, Beschluss vom 11.01.2016 - 34 Wx 333/15

1. Die allgemeinen Grundsätze über die Zulässigkeit von Grundbucheinsicht finden auch im Verhältnis zwischen den Sondereigentümern einer Wohnungseigentümergemeinschaft Anwendung.*)

2. Inhaber eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Einräumung des Eigentums oder eines dinglichen Rechts am Grundstück haben regelmäßig ein aus ihrer Rechtsstellung fließendes, berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht.*)

3. Berechtigte Zweifel am Fortbestehen eines das Einsichtsinteresse begründenden Anspruchs können eine Glaubhaftmachung erfordern; an die Annahme eines konkludent erklärten Verzichts des Berechtigten sind aber strenge Anforderungen zu stellen.*)

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IMRRS 2016, 0412
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Vorschuss mit falschem Aktenzeichen eingezahlt: Klageerhebungsfrist nicht gewahrt!

AG Hamburg-Barmbek, Urteil vom 07.10.2015 - 880 C 21/14

Eine Zustellungsverzögerung von 14 Tagen ist grundsätzlich hinnehmbar, es sei denn, der Kläger bzw. die von ihm eingeschaltete kontoführende Hausbank bezeichnet bei Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses das maßgebliche gerichtliche Aktenzeichen zum Rechtsstreit derart unzureichend, dass die Justizkasse nicht in der Lage ist, den eingegangenen Gerichtskostenvorschuss dem relevanten Verfahren zuzuordnen und es durch diesbezügliche Nachforschungen zu einer erheblichen Überschreitung dieser Frist kommt.

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IMRRS 2016, 0420
WohnungseigentumWohnungseigentum
WEG darf einheitliche Rauchmelder für alle anschaffen!

AG Ratingen, Urteil vom 18.11.2014 - 11 C 121/14

1. Dem jeweiligen Wohnungseigentümer für den Fall der Anschaffung privater Geräte einen Nachweis aufzuerlegen, der Wohnungseigentümergemeinschaft den Kauf eines zertifizierten Gerätes, eine sach- und fachgerechte Installation sowie die Durchführung einer regelmäßigen Wartung aufzuerlegen, ist gerade bei Gemeinschaften, die aus einer Vielzahl von Wohnungseigentümern besteht, nicht zweckmäßig.

2. Der Wunsch der Wohnungseigentümergemeinschaft nach der Anschaffung einheitlicher Rauchwarnmelder hat damit Vorrang vor den Einzelinteressen der Miteigentümer.

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IMRRS 2016, 0392
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Haftung der Gesellschafter einer Wohnungseigentümerin für Beitragsrückstände: Wohnungseigentumssache

BGH, Beschluss vom 21.01.2016 - V ZR 108/15

Streitigkeiten über die in § 128 HGB angeordnete persönliche Haftung des Gesellschafters einer Wohnungseigentümerin für Beitragsrückstände sind als Wohnungseigentumssache im Sinne von § 43 Nr. 2 WEG anzusehen.*)

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IMRRS 2016, 0374
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Klage gegen "übrige Wohnungseigentümer der WEG" ist zulässig!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.11.2015 - 2-09 S 1/14

Es ist ausreichend, eine Klage gegen "die übrigen Wohnungseigentümer der WEG" zu richten, denn dabei ist zu erkennen, dass alle zum Zeitpunkt der Klageeinreichung zur Gemeinschaft gehörenden Wohnungseigentümer mit Ausnahme des Klägers beklagte Partei sind.

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IMRRS 2016, 0350
SteuerrechtSteuerrecht
Instandhaltungsrücklage mindert Bemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuer!

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.02.2015 - 15 K 4320/10

Wird Wohnungseigentum durch Zwangsversteigerung erworben, so ist das Meistgebot als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer um den auf die erworbenen Wohnungen entfallenden Anteil an der Instandhaltungsrückstellung zu mindern.

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IMRRS 2016, 0377
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vermietung an Asylbewerber ist zulässige Wohnnutzung!

AG Laufen, Urteil vom 04.02.2016 - 2 C 565/15 WEG

1. Die Überlassung von Wohnungseigentum an Asylbewerber stellt eine zulässige Wohnnutzung dar.*)

2. Der Wohnungseigentümergemeinschaft fehlt es für die Untersagung der Vermietung und Überlassung von Wohneigentum an Asylbewerber an der Beschlusskompetenz.*)

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IMRRS 2016, 0359
WohnungseigentumWohnungseigentum
Sanierung konstruktiver Balkonelemente muss die Gemeinschaft bezahlen!

AG Köln, Urteil vom 08.05.2015 - 215 C 133/14

Bei konstruktiven Elementen des Balkons handelt es sich um Gebäudebestandteile, die für den Bestand oder die Sicherheit des Gebäudes erforderlich sind bzw. um Bestandteile, durch deren Veränderung, Beseitigung oder Einfügen die äußere Gestaltung des Gebäudes verändert wird. Diese konstruktiven Bestandteile sind zwingendes Gemeinschaftseigentum. Daher haben die Kosten für den Abriss und die Erneuerung der Balkone grundsätzlich alle Miteigentümer zu tragen.

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IMRRS 2016, 0354
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschluss über Jahresabrechnung: Verwalter entlastet?

AG Oldenburg, Urteil vom 19.06.2015 - 10 C 2/15 (WEG)

In dem Beschluss über die Entlastung des Verwalters kann aufgrund des inneren Zusammenhangs auch stillschweigend eine Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über die Jahresabrechnung nach § 28 Abs. 5 WEG enthalten sein, auch wenn der Beschluss über die Jahresabrechnung und der über die Entlastung des Verwalters zwei rechtlich unterschiedliche Gegenstände betreffen. Diese Annahme ist jedoch nur dann gerechtfertigt, wenn die Abrechnungsunterlagen der Wohnungseigentümerversammlung im Zeitpunkt der Beschlussfassung vorlagen.

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IMRRS 2016, 0343
AGBAGB
Berechnungsformel für Preisänderungen unterliegt der AGB-Kontrolle!

OLG Hamburg, Urteil vom 27.08.2015 - 3 U 157/13

1. Die Berechnungsformel für Preisänderungen in einem Rahmenvertrag stellt keine Preisabrede, sondern eine der AGB-Kontrolle unterliegende Preisnebenabrede dar.*)

2. Wer Guthaben aufgrund einer Abrechnung erhält, stimmt nicht konkludent der Berechnungsweise zu.*)

3. Zur rückwirkenden Abrechnung nach dem Basispreis des Rahmenvertrags.*)

4. Erklärungen (hier: Widerspruch gegen Abrechnungen) durch einen WEG-Verwalter im Zusammenhang mit einem Rahmenvertrag gelten im Zweifel für alle WEG-Anlagen des Verwalters bei betreffenden Versorger.*)

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IMRRS 2016, 0326
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentümergemeinschaft muss Rauchmelder selbst einbauen und warten!

AG Wuppertal, Urteil vom 30.09.2015 - 91b C 58/15

1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann ihre Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern in ausreichender Weise nur dadurch erfüllen, dass sie selbst für die Installation und die Wartung der Melder sorgt.

2. Eine Delegation auf die einzelnen Eigentümer bzw. ein Beschluss dahingehend, dass die Eigentümer in Eigenleistung für die Installation und Wartung sorgen sollen, bietet keine hinreichende Gewähr für die Erfüllung der Pflicht.

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IMRRS 2016, 0308
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundbuchauszug erfordert keinen Vollstreckungstitel!

KG, Beschluss vom 21.01.2016 - 1 W 6/16

Der Gläubiger einer Wohnungseigentumsgemeinschaft kann ein berechtigtes Interesse an der Erteilung vollständiger Grundbuchauszüge der einzelnen Wohnungseigentümer haben. Einen Vollstreckungstitel muss er hierzu noch nicht erlangt haben.*)

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IMRRS 2016, 0257
Mit Beitrag
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
Änderung des Umlageschlüssels darf nicht willkürlich erfolgen!

LG Berlin, Urteil vom 09.09.2015 - 53 S 26/15 WEG

Wurde die Änderung des Umlageschlüssels früher an das Vorliegen eines sachlichen Grundes geknüpft, bedeutet dies unter der Geltung des nunmehrigen § 16 Abs. 3 WEG lediglich, dass sowohl das "Ob" als auch das "Wie" der Änderung nicht willkürlich sein dürfen.

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IMRRS 2016, 0254
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
Unbestimmt bleibt unbestimmt!

AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 24.06.2015 - 539 C 31/14

Nachträgliche Erläuterungen sowie Sonderwissen von Verwalter oder Eigentümern können zur Rettung eines Beschlusses nicht erfolgreich ins Feld geführt werden. Maßgeblich für eine Bewertung eines Eigentümerbeschlusses ist immer der Zeitpunkt der Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung.

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IMRRS 2016, 0276
ProzessualesProzessuales
Ansprüche nach § 906 BGB: Schlichtung auch vor WEG-Verfahren erforderlich

AG Langen, Beschluss vom 22.01.2016 - 52 C 72/15

1. Ein Anspruch nach § 906 BGB kann jedenfalls in Hessen erst nach erfolglosem Schlichtungsverfahren gerichtlich geltend gemacht werden.

2. Das gilt auch in einem Verfahren vor dem Wohnungseigentumsgericht.

3. Das gilt nicht für eine Widerklage, es sei denn, die ursprüngliche Klage wird zurückgenommen.

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IMRRS 2016, 0275
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Ansprüche nach § 906 BGB: Schlichtung auch vor WEG-Verfahren erforderlich

AG Langen, Beschluss vom 29.01.2016 - 52 C 72/15

1. Ein Anspruch nach § 906 BGB kann jedenfalls in Hessen erst nach erfolglosem Schlichtungsverfahren gerichtlich geltend gemacht werden.

2. Das gilt auch in einem Verfahren vor dem Wohnungseigentumsgericht.

3. Das gilt nicht für eine Widerklage, es sei denn, die ursprüngliche Klage wird zurückgenommen.

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IMRRS 2016, 0273
Mit Beitrag
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
Kostenerstattung eines Austausches von Fenstern aufgrund eines nichtigen Beschlusses?

AG Offenbach, Urteil vom 16.11.2015 - 310 C 93/13

1. Die WEG darf denjenigen Eigentümern die Aufwendungen für den Austausch von Fenstern in ihren Wohnungen ersetzen, die im Vertrauen auf die Wirksamkeit eines Beschlusses die Fenster auf eigene Kosten austauschten.

2. Sie ist nicht darauf beschränkt, nur unverjährte Erstattungsansprüche zu berücksichtigen.

3. Ein pauschaler Ausgleich für fast 30 Jahre zurückliegende Fensteraustauschmaßnahmen geht zu weit und führt zur Unwirksamkeit des Beschlusses

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IMRRS 2016, 0261
Mit Beitrag
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
Wohngeldeinnahmen fehlen: Jahresabrechnung nicht plausibel!

LG München I, Urteil vom 08.10.2015 - 36 S 16283/14 WEG

1. Wenn in der Jahresabrechnung die Wohngeldeinnahmen, die den größten Teil der Gesamteinnahmen ausmachen, fehlen, lässt sie sich insgesamt nicht auf ihre Plausibilität hin überprüfen.

2. Die Gemeinschaft darf Forderungen gegen einzelne Mitglieder nicht durch wiederholte Beschlussfassung vervielfachen.

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IMRRS 2016, 0253
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
Kein Beschluss "auf Basis des noch zu verhandelnden Angebots"!

AG Hamburg-Blankenese, Beschluss vom 27.04.2015 - 539 C 21/14

Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Instandhaltung mit Formulierungen wie "auf Basis des vorliegenden und noch zu verhandelnden Angebots" sind zu unbestimmt.

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IMRRS 2016, 0239
Mit Beitrag
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
Erlaubnis zur langfristigen Vermietung ist kein Sondernutzungsrecht!

LG Hamburg, Urteil vom 28.10.2015 - 318 S 9/15

1. Ein Beschluss über eine Jahrzehnte früher geregelte Angelegenheit kann erneut gefasst werden.

2. In der Beschlussfassung über die langfristige Vermietung liegt keine Einräumung eines Sondernutzungsrechts und damit keine unzulässige Umgehung der dafür erforderlichen Vereinbarung. Ein einfacher Mehrheitsbeschluss genügt insoweit.

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IMRRS 2016, 0231
Mit Beitrag
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
Berliner Milieuschutzgebiet: Wann ist das Begründen von Wohnungseigentum zu genehmigen?

KG, Beschluss vom 05.01.2016 - 1 W 1032/15

1. Die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum muss in Berliner Milieuschutzgebieten erst bei Antragstellung nach dem 03.03.2015 nach der Berliner Umwandlungsverordnung genehmigt werden.

2. Dabei kommt es auf das Datum der Antragstellung an, eine für den Antrag notwendige Abgeschlossenheitsbescheinigung kann auch nach dem 03.03.2015 erteilt und nachgereicht werden.

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IMRRS 2016, 0235
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Eigentümer vorsätzlich ausgeschlossen: Beschlüsse nichtig!

LG Dortmund, Beschluss vom 26.10.2015 - 1 S 218/15

1. Wird Klage im Namen der "übrigen Eigentümer der WEG" erhoben, so klagen diese übrigen Eigentümer und nicht der Verband.

2. Gehören alle übrigen Wohnungseigentumseinheiten einer einzelnen Frau, so kann auch aus dem Umstand, dass in der Klage von "der Klägerin" die Rede ist, nicht darauf geschlossen werden, dass der Verband Klägerin sein soll.

3. Wird ein Eigentümer vorsätzlich aus der Versammlung ausgeschlossen, um seine Teilnahme zu verhindern, sind die gefassten Beschlüsse nichtig.

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IMRRS 2016, 0228
Mit Beitrag
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
Versuch der Beschlussfassung vor Klageerhebung!

LG Karlsruhe, Beschluss vom 23.12.2015 - 11 T 16/15

1. Strebt ein Eigentümer die Zustimmung zu einem Gemeinschaftsbeschluss an, ist die Klage zwingend an alle Eigentümer zu richten, selbst wenn nur von einer Partei Widerstand erwartet wird.

2. Bevor Klage erhoben wird, muss sich zunächst um eine Beschlussfassung der Wohnungseigentümer bemüht werden. Besteht bereits ein positiver Beschluss der Gemeinschaft, muss dieser zunächst angefochten werden, bevor die Klage auf Zustimmung zu einem (neuen) Beschluss möglich wird.

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IMRRS 2016, 0222
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
Nur Eigentümer oder Stellvertreter dürfen an der Versammlung teilnehmen!

LG Karlsruhe, Urteil vom 21.07.2015 - 11 S 118/14

Ein Eigentümer, der sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lässt, darf nicht selbst an der Eigentümerversammlung teilnehmen. Nimmt er gleichwohl teil, wird sein Bevollmächtigter zum grundsätzlich nicht teilnahmeberechtigten Dritten.*)

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IMRRS 2016, 0196
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
Glas- oder Holztür: Es macht einen Unterschied!

AG Aachen, Urteil vom 12.11.2014 - 118 C 62/13

Ein Eingriff in Gemeinschaftseigentum liegt bei dem Auswechseln der Wohnungseingangstüren vor. Jeder einzelne Wohnungseigentümer kann die Beseitigung dieser unzulässigen Veränderung des Gemeinschaftseigentums fordern.

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IMRRS 2016, 0171
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
WEG = Verbraucher?

LG Karlsruhe, Urteil vom 14.04.2015 - 8 O 144/14

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist im Interesse des Verbraucherschutzes der in ihr zusammengeschlossenen, nicht gewerblich handelnden natürlichen Personen regelmäßig einem Verbraucher gleichzustellen, nämlich immer dann, wenn ihr wenigstens ein Verbraucher angehört und sie ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit dient. Dies gilt auch dann, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft bei Vertragsschluss durch eine gewerbliche Hausverwaltung vertreten wird.

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IMRRS 2016, 0225
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Klage "der WEG ohne den beklagten Eigentümer" = Klage der einzelnen Eigentümer

OLG Brandenburg, Urteil vom 10.09.2015 - 12 U 64/14

1. Von der fehlerhaften Parteibezeichnung ist die irrtümliche Benennung einer falschen Partei zu unterscheiden (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 14.12.2012 - V ZR 102/12, ZMR 2013, 453 = IMR 2013, 163).*)

2. Wird eine Klage im Namen einer "Wohnungseigentümergemeinschaft mit ausdrücklicher Herausnahme des verklagen Wohnungseigentümers erhoben", so ist nicht der Verband "WEG X-Straße" Kläger, sondern eine Vielzahl von Wohnungseigentümern.*)

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IMRRS 2016, 0194
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Berechnung der Verkehrswertgrenze: Keine Addition der Verkehrswerte!

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 26.11.2015 - 2-13 S 38/15

Für die Berechnung der Verkehrswertgrenze erfolgt keine Addition der Verkehrswerte, sondern ist der höchste Einzelwert zu Grunde zu legen. Ist der Kläger eine Wohnungserbbauberechtigtengemeinschaft, so kommt es nicht darauf an, dass die Wohnungen einzelner Kläger einen geringeren Wert aufweisen.

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IMRRS 2016, 0170
Mit Beitrag
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
Jahresabrechnung muss Höhe der Rücklagen und Kontostände enthalten!

AG Erfurt, Urteil vom 07.07.2015 - 2 C 12/13

Grundsätzlich muss die Jahresabrechnung eine geordnete übersichtliche inhaltlich zutreffende Aufstellung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben für das betreffende Wirtschaftsjahr enthalten. Neben der Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben muss die Jahresabrechnung auch Angaben über die Höhe der gebildeten Rücklagen und die Kontostände auf den Gemeinschaftskonten am Anfang und Ende des Abrechnungszeitraumes enthalten.

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IMRRS 2016, 0220
Mit Beitrag
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
Wer ist werdender Wohnungseigentümer?

BGH, Urteil vom 11.12.2015 - V ZR 80/15

Als werdender Wohnungseigentümer ist nur anzusehen, wer (neben einem durch Vormerkung gesicherten Eigentumserwerbsanspruch) den Besitz an der erworbenen Wohnung durch Übergabe erlangt hat.*)

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IMRRS 2016, 0195
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
Einfacher Sachverhalt muss nur schlagwortartig bezeichnet werden!

AG Aachen, Urteil vom 04.06.2014 - 118 C 7/14

Einladungsschreiben haben nicht unbedingt alle Einzelheiten des Beschlusses zu nennen, sodass keine konkrete Anträge oder Inhalte geboten sind. Dem Informationsbedürfnis des Wohnungseigentümers kann bei einem einfachen Sachverhalt, über den zu beschließen ist, durch dessen schlagwortartige Bezeichnung genügt werden.

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IMRRS 2016, 0169
ProzessualesProzessuales
Auch dem früheren Verwalter können die Prozesskosten auferlegt werden!

LG Stuttgart, Beschluss vom 07.04.2015 - 19 T 54/15

Dem Verwalter können die Kosten des Rechtsstreits auferlegt werden, wenn er den Rechtsstreit verursacht hat und ihm ein grobes Verschulden zur Last fällt. Ein objektiv grober Pflichtenverstoß reicht aber für sich alleine noch nicht aus; hinzu kommen muss, dass die Pflichtverletzung auch subjektiv schlechthin unentschuldbar ist.

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IMRRS 2016, 0206
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
Auch der Zwangsverwalter muss Hausgeld zahlen!

LG Lüneburg, Urteil vom 03.02.2015 - 9 S 77/14

1. Der Zwangsverwalter ist verpflichtet, die laufenden Hausgelder zu zahlen, und zwar unabhängig davon, ob er Einnahmen aus der zwangsverwalteten Wohnung erzielt.

2. Die Beschlusskompetenz für eine sog. Vorfälligkeitsregelung, wonach das gesamte restliche für die jeweilige Wirtschaftsperiode zu entrichtende Hausgeld in voller Höhe zur Zahlung fällig wird, sofern ein Wohnungseigentümer mit der Entrichtung der Hausgelder für zwei aufeinanderfolgende Monate in Verzug gerät, ergibt sich aus § 21 Abvs. 7 WEG.

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IMRRS 2016, 0168
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
Anspruch auf ordnungsgemäße Verwaltung verjährt nicht!

LG Itzehoe, Urteil vom 02.06.2015 - 11 S 100/12

Der Anspruch der Wohnungseigentümer auf ordnungsgemäße Verwaltung unterliegt nicht der Verjährung. Sofern eine Maßnahme im Interesse einer ordnungsgemäßen Verwaltung notwendig ist, erfordert sie ständig ihre Durchführung.

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IMRRS 2016, 0180
Mit Beitrag
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
Wie viele Asylbewerber "passen" in eine 80qm-Wohnung?

AG Traunstein, Beschluss vom 18.09.2015 - 319 C 1083/15

Die vorübergehende Vermietung einer 80 qm großen Eigentumswohnung an 11 Asylbewerber muss geduldet werden.

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IMRRS 2016, 0167
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
Stimmrechtsverbot umfasst nur Beschlüsse über verfahrensrechtliche Maßnahmen!

LG Hamburg, Urteil vom 11.03.2015 - 318 S 133/14

Von dem Stimmrechtsverbot nach § 25 Abs. 5 Alt. 2 WEG werden nur Abstimmungen über Beschlussgegenstände erfasst, die verfahrensrechtliche Maßnahmen betreffen, worunter insbesondere Beschlüsse über die Einleitung des Rechtsstreits, die Art und Weise der Prozessführung und die Frage der verfahrensrechtlichen Beendigung fallen; dass eine Beschlussfassung Auswirkungen auf den Rechtsstreit in materiell-rechtlicher Hinsicht hat oder haben kann, genügt nicht. Da das Stimmrecht des Wohnungseigentümers zum Kernbereich des Wohnungseigentums gehört, verbietet sich eine weite Auslegung des Stimmrechtsverbots gem. § 25 Abs. 5 WEG. Der überstimmte Wohnungseigentümer ist darauf zu verweisen, den Beschluss mit der Anfechtungsklage anzugreifen.

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IMRRS 2016, 0183
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitwert für die Anfechtung eines Entlastungsbeschlusses?

OLG Köln, Beschluss vom 29.07.2015 - 16 W 29/15

Der Streitwert für die Anfechtung eines Entlastungsbeschlusses ist bezüglich des Verwalters regelmäßig mit 1.000,00 € anzusetzen, kann im Einzelfall aber auch bei 2.000,00 € liegen.*)

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