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Sachgebiet: Wohnungseigentum

6131 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2019

IMRRS 2019, 1233
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gemeinschaft entscheidet, wer den Rückbau geltend machen soll

AG Potsdam, Urteil vom 11.04.2019 - 31 C 37/18

Es obliegt den Wohnungseigentümern zunächst zu entscheiden, ob sie den Rückbau einer baulichen Veränderung als Gemeinschaft geltend machen wollen oder ob dies einzelnen Wohnungseigentümern überlassen bleibt, die sich gegen den baulichen Zustand gem. § 1004 Abs. 1 BGB wehren wollen.

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IMRRS 2019, 1250
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Interesse am Erhalt höher als Abrisskosten: Wert der Beschwer?

BGH, Beschluss vom 26.09.2019 - V ZR 224/18

Übersteigt das Interesse des beklagten Wohnungseigentümers, der zur Beseitigung einer baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums (hier: Abgasrohr für eine dezentrale Pelletheizung) verurteilt worden ist, an dem Erhalt des Bauwerks die grundsätzlich maßgeblichen Kosten einer Ersatzvornahme des Abrisses, so ist die Beschwer regelmäßig nach dem höheren Interesse an dem Erhalt des Bauwerks zu bemessen; dieses bestimmt sich grundsätzlich nach den für den Bau aufgewendeten Kosten.*)

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IMRRS 2019, 1235
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wann kann das Gericht eine bestimmte Sanierung anordnen?

LG Itzehoe, Beschluss vom 21.02.2019 - 11 S 70/17

Ist die Installation einer Fußleistenheizung nicht die einzig denkbare Maßnahme zur Vornahme einer fachgerechten Sanierung, handelt es sich dabei jedoch um eine ausgesprochen kostengünstige Maßnahme, ist das Gericht zu deren Anordnung im Wege einer Beschlussersetzung nach § 21 Abs. 8 WEG berechtigt.

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IMRRS 2019, 1234
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Einräumung eines Sondernutzungsrechts nur durch Vereinbarung!

LG Berlin, Beschluss vom 22.02.2019 - 85 S 15/18

1. Die Genehmigung einer baulichen Veränderung im Bereich des Gemeinschaftseigentums durch Mehrheitsbeschluss stellt bei gewollter Nutzung durch nur einen Eigentümer eine nichtige Begründung eines faktischen Sondernutzungsrechts dar.

2. Der Begriff der Sondernutzung muss im Beschluss nicht ausdrücklich verwendet werden.

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IMRRS 2019, 1236
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anfechtungsklage gegen den Verband „Wohnungseigentümergemeinschaft" zulässig?

AG Zossen, Urteil vom 21.02.2019 - 75 C 2/18

1. Eine gegen den Verband "Wohnungseigentümergemeinschaft" gerichtete Anfechtungsklage ist nur dann als zulässig anzusehen, wenn sie als gegen die "übrigen Wohnungseigentümer" erhoben ausgelegt werden kann.

2. Hat der Anwalt der Gegenseite in seinem Schriftsatz bereits auf die fehlende Klagebegründung hingewiesen und hat der Anfechtende mehr als 2 Wochen zugewartet mit der Behebung des Hindernisses (hier: Einreichung des verloren gegangenen Schriftsatzes), kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Klagebegründungsfrist nicht mehr gewährt werden.

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IMRRS 2019, 1225
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Beschlusskompetenz zur (Mit-)Sanierung von Sondereigentum!

AG Dresden, Urteil vom 29.01.2019 - 152 C 4122/18

1. Die Wohnungseigentümer verwalten das gemeinschaftliche Eigentum gemeinsam (§ 21 Abs. 1 WEG). Diese gesetzliche Vorschrift kann nicht durch einen einzelnen Wohnungseigentümer geändert werden.

2. Ein Sanierungsbeschluss, der auch das in Mitleidenschaft gezogene Sondereigentum zum Gegenstand hat, ist mangels Beschlusskompetenz nichtig.

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IMRRS 2019, 1232
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Erbfall eingetreten: Wie hat die Eigentümerliste bei Anfechtungsklage auszusehen?

AG Potsdam, Urteil vom 25.04.2019 - 31 C 32/18

1. Eine Anfechtungsklage gegen die übrigen Miteigentümer ist auch dann zulässig, wenn nicht sämtliche Wohnungseigentümer bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung namentlich bezeichnet sind, weil ein Erbfall eingetreten ist.

2. Sofern hinsichtlich dieser Wohneinheit die Bezeichnung "Erbengemeinschaft nach X, ehemals wohnhaft ..." erfolgt, genügt dies, solange im Grundbuch noch keine Änderung eingetragen ist.

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IMRRS 2019, 1174
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kostenverteilungsschlüssel ist verbindlich!

AG Köln, Urteil vom 23.07.2019 - 215 C 37/19

1. Liegen verschiedene Versionen von Jahresabrechnungen vor, muss sich aus dem Beschlusstext deutlich ergeben, welche Version gemeint ist.

2. Ein allgemeiner Erfahrungssatz, dass die Mehrheit der Miteigentümer die korrigierte oder zuletzt vorgelegte Version der Jahresabrechnung genehmigen möchte, besteht nicht.

3. Auch der Wirtschaftsplan ist auf der Grundlage des geltenden Kostenverteilungsschlüssels zu erstellen.

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IMRRS 2019, 1183
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Vermögen verhindert Berufung auf besondere Härte!

VGH Bayern, Urteil vom 04.06.2019 - 1 BV 16.1302

Eine besondere Härte, die zu einer Genehmigung zur Begründung von Wohneigentum führen könnte, liegt nicht vor, wenn der Eigentümer über erhebliches Vermögen aus der Veräußerung von Grundbesitz verfügt.*)

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IMRRS 2019, 1166
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Was sind die Pflichten des Verwaltungsbeirats?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.09.2019 - 2-09 S 51/18

1. Ein Eigentümerbeschluss, mit dem einem Verwalter Entlastung erteilt wird, widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn Ansprüche gegen den Verwalter erkennbar in Betracht kommen und nicht aus besonderen Gründen Anlass besteht, auf die hiernach möglichen Ansprüche zu verzichten.

2. Für die Entlastung des Verwaltungsbeirats gelten dieselben Grundsätze wie für die Entlastung des Verwalters.

3. Der Verwaltungsbeirat hat lediglich eine vorbereitende und beratende Funktion und ist Vermittlungsstelle zwischen den Eigentümern und dem Verwalter. Zur Erteilung von Weisungen an den Verwalter oder Miteigentümer ist der Verwaltungsbeirat nicht berechtigt.

4. Enthält die Gemeinschaftsordnung keine abweichende Bestimmung, ist der Verwaltungsbeirat nicht verpflichtet, den Verwalter zu überwachen.

5. Ein Beschluss über die Wiederbestellung eines Verwaltungsbeirats ist vom Gericht für ungültig zu erklären, wenn unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwaltungsbeirat verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine weitere Zusammenarbeit mit ihm unzumutbar und das erforderliche Vertrauensverhältnis von Anfang an nicht gegeben ist.




IMRRS 2019, 1193
WohnungseigentumWohnungseigentum
Jeder Eigentümer kann Beseitigung einer unzulässigen baulichen Veränderung verlangen

AG Tostedt, Urteil vom 06.12.2018 - 5 C 100/18

1. Das Rechtsschutzbedürfnis kann fehlen, wenn eine Klage objektiv schlechthin sinnlos ist, wenn also der Kläger unter keinen Umständen mit seinem prozessualen Begehren irgendeinen schutzwürdigen Vorteil erlangen kann.

2. Sofern einem Eigentümer ein Anspruch auf Beseitigung einer unzulässigen baulichen Veränderung gem. § 1004 Abs. 1 BGB i.V.m. § 22 Abs. 1 WEG zusteht, handelt es sich bei diesem Anspruch um einen Individualanspruch, der gegenüber dem Handlungsstörer selbst geltend zu machen ist.

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IMRRS 2019, 1120
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Müll im Flur muss entfernt werden!

AG Bottrop, Urteil vom 19.06.2019 - 20 C 1/19

1. Das Aufstellen einer Gartenlaube stellt eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums dar. Derartige bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums sind nur dann rechtmäßig, wenn sämtliche Miteigentümer zustimmen, deren Rechte über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden.

2. Ein Wohnungseigentümer kann auch dann die Entfernung der Laube verlangen, wenn er selbst eine Laube errichtet hat.

3. Die Verletzung eigener Pflichten führt in der Regel nur zu Gegenansprüchen des Schuldners, ohne Auswirkung auf den Anspruch des Gläubigers. Nur in Ausnahmefällen kann die Geltendmachung eines Rechts unzulässig sein, wenn dem Berechtigten eigene schwer wiegende Pflichtverletzungen vorzuwerfen sind.

4. Die Lagerung von Gegenständen auf gemeinschaftlichen Zuwegen im Flur und Keller dient nicht deren Zweckbestimmung, die darin liegt, den Zugang zu den anderen Räumen zu ermöglichen.

5. Eine rechtswidrige Beeinträchtigung (hier: Müll und Gegenstände im Flur) begründet eine tatsächliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr, die der Störer widerlegen muss.

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IMRRS 2019, 1182
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wertfortschreibung zur Beseitigung eines Bewertungsfehlers

BFH, Urteil vom 22.05.2019 - II R 22/17

(kein amtlicher Leitsatz)

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IMRRS 2019, 1164
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Tiefgarage erstreckt sich über mehrere Grundstücke: Teileigentum an Tiefgaragenplätzen möglich?

KG, Beschluss vom 10.09.2019 - 1 W 127/19

Teilt der Eigentümer benachbarter Grundstücke diese jeweils nach § 8 WEG, steht der Begründung von Teileigentum an Tiefgaragenplätzen nicht entgegen, dass sich die Tiefgarage unter allen Grundstücken erstreckt, wenn sich die einzelnen Stellplätze jeweils unter dem konkret zur Teilung vorgesehenen Grundstück befinden.*)

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IMRRS 2019, 1179
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ersatz von Schäden am Hausgrundstück durch Bauarbeiten des Nachbarn

OLG München, Urteil vom 11.09.2019 - 7 U 2873/18

(kein amtlicher Leitsatz)

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IMRRS 2019, 1175
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Schadensersatz für Schlüsselverlust durch Handlanger der Verwaltung?

OLG Dresden, Urteil vom 20.08.2019 - 4 U 665/19

1. Beim Schlüsselverlust einer Wohnungsanlage kann der Geschädigte sowohl Kosten für den Austausch der Schlüsselanlage als auch für provisorische Sicherungsmaßnahmen verlangen, sofern die konkrete Gefahr eines Missbrauchs des verlorenen Schlüssels durch Dritte besteht.*)

2. Da Schließanlagen einer mechanischen Abnutzung unterliegen, ist jedoch stets ein Abzug "Neu für Alt" vorzunehmen, der gemäß § 287 ZPO geschätzt werden kann.*)

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IMRRS 2019, 1017
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Übertragung der Wohnung umfasst regelmäßig auch die zugehörige Garage

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.06.2019 - 3 Wx 153/18

Über den Miteigentumsanteil getroffene Verfügungen erstrecken sich kraft Gesetzes auf das dazugehörige Sondereigentum, auch wenn es sich um hinzuerworbenes Sondereigentum handelt.

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IMRRS 2019, 1065
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnst Du noch oder pflegst Du schon?

AG Charlottenburg, Urteil vom 05.04.2019 - 73 C 64/18

1. Ein Wohnen liegt dann nicht mehr vor, wenn in den Räumen eine stationäre Pflegeeinrichtung betrieben wird, in der nicht das Wohnen der dortigen Senioren, sondern die medizinische und pflegerische Betreuung dominierend ist.

2. Leben die Senioren jedoch jeder in seinem eigenen Zimmer und führen ein selbstbestimmtes Leben, insbesondere kochen und waschen sie selbst, liegt ein Wohnen vor.

3. Dies auch dann, wenn ein Pflegedienst ständig anwesend ist, zumindest sofern er primär den Senioren bei haushaltstypischen Verrichtungen und der Körperhygiene hilft und keine spezifisch medizinischen Dienstleistungen erbringt.

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IMRRS 2019, 1131
WohnungseigentumWohnungseigentum
Standort der Mülltonnen per Beschluss ändern?

AG Bottrop, Urteil vom 14.02.2019 - 20 C 28/18

Wird in der Teilungserklärung der Standort der Mülltonnen festgelegt, können die Eigentümer deren Verlegung nicht beschließen, vielmehr bedürfte es einer Änderung der Teilungserklärung.

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IMRRS 2019, 1163
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beseitigung baulicher Änderungen am Gemeinschaftseigentum kann nur Verband verlangen!

BGH, Urteil vom 05.07.2019 - V ZR 149/18

1. Das Recht des Grundstückseigentümers, Störungen durch Dritte, deren Quelle sich auf dem Grundstück befindet, auf eigene Kosten selbst zu beseitigen, beruht auf der aus § 903 Satz 1 BGB folgenden Rechtsmacht; diese Norm ist keine Anspruchsgrundlage und begründet keinen - zur Ausübung des Rechts auch nicht erforderlichen - Duldungsanspruch gegen den Störer (Fortführung von Senat, Urteil vom 28.01.2011 - V ZR 141/10 Rz. 8 f., IMRRS 2011, 0696 = NJW 2011, 1068; Urteil vom 28.01.2011 - V ZR 147/10 Rz. 18, IMRRS 2011, 0597 = NJW 2011, 1069; Urteil vom 16.05.2014 - V ZR 181/13 Rz. 8, IMRRS 2014, 1049 = DNotZ 2014, 687).*)

2. Einzelne Wohnungseigentümer können aus ihrem Miteigentum grundsätzlich nicht das Recht ableiten, von anderen Wohnungseigentümern oder von Dritten rechtswidrig herbeigeführte bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums auf eigene Kosten selbst zu beseitigen.*)

3. Die Wohnungseigentümer können beschließen, eine rechtswidrige bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums auf Kosten aller Wohnungseigentümer zu beseitigen und das gemeinschaftliche Eigentum in einen ordnungsmäßigen Zustand zu versetzen; befindet sich die Quelle der Störung im Bereich des Sondereigentums oder einer Sondernutzungsfläche, kann der betroffene Wohnungseigentümer gemäß § 14 Nr. 4 Halbsatz 1 WEG verpflichtet sein, die Maßnahme zu dulden.*)

4. Auch in einer Zweiergemeinschaft kann ein Wohnungseigentümer nur im Wege der Beschlussersetzungsklage erreichen, dass eine von dem anderen Wohnungseigentümer rechtswidrig herbeigeführte bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums durch die Wohnungseigentümergemeinschaft beseitigt wird; er darf die Beseitigung nicht selbst auf eigene Kosten vornehmen.*)

5. Sind gegen den Störer gerichtete Ansprüche auf Beseitigung einer rechtswidrigen baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums gemäß § 1004 BGB nicht (mehr) durchsetzbar, haben einzelne Wohnungseigentümer nicht ohne weiteres einen Anspruch darauf, dass die Beseitigung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft auf eigene Kosten beschlossen wird; es kann je nach den Umständen des Einzelfalls (auch) ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen, hiervon abzusehen.*)

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IMRRS 2019, 1150
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Beschlussersetzung: Wohnungseigentümer müssen zusammen anerkennen!

LG Berlin, Urteil vom 20.08.2019 - 55 S 99/18 WEG

1. Bei einer Beschlussmängelklage sind die beklagten Wohnungseigentümer notwendige Streitgenossen i.S.v. § 62 ZPO. Daher entfaltet ein prozessuales Anerkenntnis die mit ihm beabsichtigten Wirkungen nur, wenn es durch alle Streitgenossen erklärt wird. Entsprechendes gilt im Anwendungsbereich des § 21 Abs. 4 und 8 WEG, da die Entscheidung des Gerichts auch insoweit auf eine Rechtsgestaltung abzielt und im Verhältnis der am Rechtsstreit beteiligten Wohnungseigentümer nur einheitlich ergehen kann.*)

2. Ein auf Zustimmung zu einem Beschlussantrag (oder auf Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zu der Durchführung einer bestimmten Maßnahme) gerichteter Klageantrag ist regelmäßig als Antrag auf gerichtliche Beschlussersetzung gem. § 21 Abs. 8 WEG auszulegen.*)

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IMRRS 2019, 1137
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
In Ferienhausanlage ist Weiterübertragung von Sendesignalen durch WEG öffentliche Wiedergabe

OLG Braunschweig, Urteil vom 17.04.2019 - 2 U 56/18

Eine öffentliche Wiedergabe nach § 15 Abs. 3 UrhG und damit eine Kabelweitersendung nach § 20b Abs. 1 UrhG liegen vor, wenn eine WEG die über Satellit ausgestrahlten Programmsignale über eine zentrale Satelliten-Kopfstation empfängt und diese sodann über das von ihr betriebene Hausverteilnetz an die angeschlossenen Wohnungen weiterleitet, sofern die Wohnungen in substantiellem Umfang an wechselnde Feriengäste vermietet werden (Abgrenzung BGH, IMR 2016, 19).*)

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IMRRS 2019, 1122
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Geheime Wahl muss auch geheim sein!

AG Nürnberg, Urteil vom 01.03.2019 - 29 C 4961/18 WEG

1. Wird unter dem Tagesordnungspunkt "Geheime Verwalterwahl" beschlossen, die Wahl mittels Stimmzettel durchzuführen, so wurde damit eine geheime Wahl beschlossen.

2. Stimmzettel, auf denen die Wohnungsnummer vermerkt ist, entsprechen nicht einer geheimen Wahl.

3. Eine solche Wahl des Verwalters ist unwirksam.

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IMRRS 2019, 1129
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wie kann sich eine juristische Person in Eigentümerversammlung vertreten lassen?

BGH, Urteil vom 28.06.2019 - V ZR 250/18

1. Eine Bestimmung in der Teilungserklärung, nach der Wohnungseigentümer sich in der Eigentümerversammlung nur durch den Ehegatten, einen Wohnungseigentümer oder den Verwalter vertreten lassen können, ist regelmäßig dahin ergänzend auszulegen, dass sie auch für juristische Personen gilt und dass diese sich nicht nur durch ihre organschaftlichen Vertreter, sondern auch durch einen ihrer Mitarbeiter vertreten lassen können.*)

2. Eine solche Vertretungsklausel ist ferner regelmäßig ergänzend dahin auszulegen, dass sich eine juristische Person in der Eigentümerversammlung jedenfalls auch von einem Mitarbeiter einer zu demselben Konzern gehörenden (weiteren) Tochtergesellschaft vertreten lassen darf, wenn diese für die Verwaltung der Sondereigentumseinheiten zuständig ist.*)

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IMRRS 2019, 0982
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gebäude nach DIN 4108, Ausgabe 1969, gebaut? Achtung vor anfänglichen Baumängeln!

LG München I, Beschluss vom 04.07.2019 - 36 S 1362/18 WEG

1. Bereits in den 1970er Jahren war in Fachkreisen bekannt, dass die DIN 4108 (Ausgabe 1969) keine ausreichenden Anforderungen an die Wärmedämmung formuliert hatte und demgemäß in Gebäuden, die entsprechend diesen Anforderungen errichtet worden waren, in erheblichem Umfang Schimmelschäden insbesondere in den Eckbereichen aufgetreten waren.

2. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat bei Instandsetzungsmaßnahmen nicht nur die Wirtschaftlichkeit der in Betracht kommenden Lösungsmöglichkeiten im Blick zu behalten, sondern darf bzw. hat technische Lösungen zu wählen, die geeignet sind, den Baumangel dauerhaft zu beseitigen (unter Hinweis auf OLG Frankfurt, IMR 2011, 152).

3. In diesem Sinne ist der den Eigentümern bei Verwaltungsentscheidungen zustehende Ermessensspielraum nicht überschritten, wenn über die Mindestsanierung hinaus Arbeiten vergeben werden, deren Ausführung nicht zwingend notwendig, jedoch nicht unvertretbar ist.

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IMRRS 2019, 1115
WohnungseigentumWohnungseigentum
Korrektur unzutreffender umsatzsteuerlicher Rechtsanwendung beim Bauträger

Bundesfinanzhof, Urteil vom 15.01.2019 - VII R 23/17

(kein amtlicher Leitsatz)

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IMRRS 2019, 1027
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
In einer Ferienhausanlage hat Gott nichts verloren!

LG Itzehoe, Urteil vom 22.03.2019 - 11 S 40/18

1. Durch die Bezeichnung als 'Gaststätte' in der Teilungserklärung ist eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter erfolgt. Hierdurch wird eine bestimmte Nutzungsform in der Teilungserklärung festgeschrieben.

2. Allerdings kann eine nach dem in der Teilungserklärung festgelegten Zweck ausgeschlossene Nutzung zulässig sein, wenn sie bei typisierender Betrachtungsweise nicht mehr stört als die vorgesehene Nutzung.

3. Selbst wenn von der beabsichtigten Nutzungsänderung keine größere Beeinträchtigung ausgeht als von der bisherigen Nutzung, kann die Nutzungsänderung untersagt werden, wenn sie Auswirkungen auf den Gesamtcharakter der Gesamtanlage hat.

4. Dies ist zu bejahen, wenn in einer Ferienhausanlage Räume durch eine Religionsgemeinschaft genutzt werden sollen, da dies potentielle Feriengäste abschrecken könnte.

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IMRRS 2019, 1110
WohnungseigentumWohnungseigentum
Austausch des Garagentores - Bloße Instandsetzung?

AG Ansbach, Urteil vom 20.11.2018 - 1 C 1384/17 WEG

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2019, 0986
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abmahn- und Vorbereitungsbeschlüsse sind nicht anfechtbar!

AG Bonn, Urteil vom 17.01.2019 - 27 C 111/18

1. Für die Anfechtung von Aufforderungsbeschlüssen fehlt es am Rechtsschutzinteresse des Anfechtenden, da diese Beschlüsse keine Regelung treffen und lediglich eine Meinungskundgebung der Miteigentümer darstellen.

2. Die bloße Aufforderung zu einem Tun oder Unterlassen ändert nicht die Rechte und Pflichten des Betroffenen und begründet auch keinen Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft.

3. Gleiches gilt für einen Beschluss, mit dem die Wohnungseigentümer sich entschließen, gegen ein Mitglied der Gemeinschaft ein Gerichtsverfahren einzuleiten.

4. Ausnahmsweise kommt die Anfechtung eines Aufforderungsbeschlusses in Betracht, wenn ein Anspruch der Gemeinschaft unter jedem tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkt ausgeschlossen erscheint.

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IMRRS 2019, 1069
WohnungseigentumWohnungseigentum
Mehr als 20 Nachbarn: Baugenehmigung kann öffentlich bekannt gemacht werden!

VG Ansbach, Beschluss vom 20.02.2019 - 9 S 18.02038

Die öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung durch die Baugenehmigungsbehörde ist zulässig, wenn mehr als 20 beteiligte Nachbarn vorhanden sind. Dabei sind sowohl eine benachbarte Wohnungseigentümergemeinschaft, die hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums teilrechtsfähig ist, als auch die einzelnen Wohnungseigentümer hinsichtlich ihres Sondereigentums, über das die Wohnungseigentümergesellschaft nicht verfügen kann, als Nachbarn anzusehen.

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IMRRS 2019, 1067
ProzessualesProzessuales
In einer Person besteht keine "Gemeinschaft"!

LG Duisburg, Urteil vom 11.03.2019 - 1 O 160/18

1. Eine Berichtigung des Passivrubrums kommt nur dort in Betracht, wo der Kläger erkennbar eine bestimmte Partei verklagen wollte, diese aber versehentlich falsch bezeichnet hat.

2. Eine Klageänderung nach Schluss der mündlichen Verhandlung ist unzulässig.

3. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer endet, wenn sich alle Wohnungseigentumsrechte in einer Person vereinigen.

4. Sie kann ab diesem Zeitpunkt nicht mehr Träger von Rechten und Pflichten sein und ist auch nicht mehr partei- oder prozessfähig gem. § 10 Abs. 6 Satz 5 WEG.

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IMRRS 2019, 1074
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Beschlussanfechtung: Beklagte Wohnungseigentümer sind notwendige Streitgenossen

LG Berlin, Urteil vom 20.08.2019 - 55 S 99/18

1. Bei einer Beschlussmängelklage sind die beklagten Wohnungseigentümer notwendige Streitgenossen im Sinne von § 62 ZPO. Daher entfaltet ein prozessuales Anerkenntnis die mit ihm beabsichtigten Wirkungen nur, wenn es durch alle Streitgenossen erklärt wird. Entsprechendes gilt im Anwendungsbereich des § 21 Abs. 4 und 8 WEG, da die Entscheidung des Gerichts auch insoweit auf eine Rechtsgestaltung abzielt und im Verhältnis der am Rechtsstreit beteiligten Wohnungseigentümer nur einheitlich ergehen kann.*)

2. Ein auf Zustimmung zu einem Beschlussantrag (oder auf Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zu der Durchführung einer bestimmten Maßnahme) gerichteter Klageantrag ist regelmäßig als Antrag auf gerichtliche Beschlussersetzung gemäß § 21 Abs. 8 WEG auszulegen.*)

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IMRRS 2019, 1066
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Feststellung des Schadens ohne Vermögensvergleich!

OLG Brandenburg, Urteil vom 14.03.2019 - 5 U 30/18

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2019, 1009
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Liquiditätsumlage nur als letzter Notanker!

AG Dortmund, Urteil vom 15.08.2019 - 514 C 27/19

1. Dem Wohnungseigentümer, über dessen Wohnungseigentum die Zwangsverwaltung angeordnet wurde, verbleibt das Anfechtungsrecht zumindest weiterhin für die Beschlüsse, an deren Zustandekommen er sich bereits durch die Ausübung des Stimmrechts beteiligen konnte und bzgl. derer er auch noch vor der Anordnung der Zwangsverwaltung Anfechtungsklage hätte erheben können.*)

2. Der Beschluss über eine Liquiditätsumlage entspricht nicht ordnungsgemäßiger Verwaltung, wenn der Finanzbedarf anderweitig gedeckt werden kann, etwa durch Geltendmachung fälliger Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen säumige Miteigentümer.*)

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IMRRS 2019, 1063
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
2er-Gemeinschaft: Unmittelbare Erstattung von Instandsetzungskosten?

AG Weimar, Urteil vom 13.02.2019 - 5 C 410/18

1. Auch bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die aus lediglich zwei Parteien besteht, sind die Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes uneingeschränkt anzuwenden.

2. Danach kann eine Beitragspflicht des einzelnen Wohnungseigentümers zu Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums (§ 16 Abs. 2 WEG) nur durch einen Beschluss nach § 28 Abs. 5 WEG über den Wirtschaftsplan, die Jahresabrechnung oder eine Sonderumlage begründet werden.

3. Zahlungsansprüche des einzelnen Wohnungseigentümers bestehen nur gegenüber dem Verband. Zahlungspflichten und -ansprüche der Wohnungseigentümer untereinander sind demgegenüber grundsätzlich zu verneinen, so dass aus der Nichtzahlung von Forderungen des Verbands keine Schadensersatzansprüche des einzelnen Wohnungseigentümers folgen können.

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IMRRS 2019, 0987
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nachträgliche Genehmigung der Instandsetzung des Aufzugs?

AG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2018 - 290a c 162/17

Sind die vom Verwalter in Auftrag gegebenen Arbeiten zur Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums (hier: Instandsetzung des Fahrstuhls) erforderlich und deren Kosten angemessen, überschreitet die nachträgliche Genehmigung dieser Maßnahmen nicht den Ermessensspielraum der Wohnungseigentümer.

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IMRRS 2019, 1028
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kein Gastronomiebetrieb in einer Gewerbeeinheit

LG Berlin, Beschluss vom 14.03.2019 - 55 S 46/18

1. Wird eine Teileigentumseinheit in der Teilungserklärung als "Gewerbeeinheit (Laden)" bezeichnet, kann darin keine gastronomische Einrichtung betrieben werden.

2. Wird ein Teil- oder Wohnungseigentum zweckwidrig genutzt, verjährt der Unterlassungsanspruch der übrigen Wohnungseigentümer nicht, solange diese Nutzung anhält. Dies gilt unabhängig davon, ob der Sondereigentümer selbst oder dessen Mieter Nutzer ist.

3. Ebenso wenig wie ihnen das Wissen des Verwalters verjährungsrechtlich nicht zum Nachteil gereichen würde, kann auch dessen Handeln und sein Verhalten gegenüber dem Schuldner für sich genommen keinen Vertrauenstatbestand im Verhältnis zu den Wohnungseigentümern schaffen.

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IMRRS 2019, 1041
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kosten des Rechtsstreits müssen dem Verwalter nicht auferlegt werden!

LG Karlsruhe, Beschluss vom 07.02.2019 - 11 T 244/18

Eine Partei hat keinen Anspruch auf Anwendung des § 49 Abs. 2 WEG; denn eine Verpflichtung, dem Verwalter immer dann die Kosten aufzuerlegen, wenn die Voraussetzungen des § 49 Abs. 2 WEG erfüllt sind, besteht nicht.

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IMRRS 2019, 1007
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Änderung der „Eigenart“ der Wohnanlage durch Veränderung des optischen Gesamteindrucks!

LG Hamburg, Urteil vom 26.06.2019 - 318 S 112/18

1. Stehen nach der Teilungserklärung bauliche Veränderungen unter dem Vorbehalt, dass hierdurch die Rechte einzelner Wohnungseigentümer nicht erheblich beeinträchtigt werden dürfen, ist dies dahingehend auszulegen, dass für die Bestimmung, ob eine "erhebliche Beeinträchtigung" vorliegt, nicht der Maßstab des § 14 Nr. 1 WEG gelten soll, wonach bereits jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung einen Nachteil darstellt. Es muss vielmehr eine höhere Schwelle überschritten sein, um eine erhebliche Beeinträchtigung anzunehmen.

2. Führt eine Änderung der Balkonverkleidungen dazu, dass das optische Erscheinungsbild und das charakteristische Aussehen der Anlage erheblich verändert wird, werden die Rechte der anderen Wohnungseigentümer erheblich beeinträchtigt.

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IMRRS 2019, 1025
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Beitragsbescheid an Eigentümergemeinschaft hinreichend bestimmt?

VG Greifswald, Urteil vom 25.07.2019 - 3 A 415/17 HGW

1. Die Benennung eines anschlussbeitragspflichtigen Grundstücks nach seiner katasteramtlichen Bezeichnung führt grundsätzlich dazu, dass der Beitragsbescheid nicht hinreichend bestimmt ist, wenn an dem Grundstück Wohnungseigentum bzw. Teileigentum i.S.d. Wohnungseigentumsgesetz (WEG) begründet worden ist.*)

2. Etwas anderes gilt aber, wenn eine zweifelsfreie Bestimmung der der Beitragspflicht unterliegenden Wohnung anhand des im Beitragsbescheid angegebenen Miteigentumsanteils möglich ist.*)

3. Der Umstand, dass der Erwerber eines Baugrundstücks in einem Erschließungsgebiet auch die sog. Kosten der "inneren Erschließung" trägt, befreit ihn nicht von der Anschlussbeitragspflicht für die Gesamtanlage ("äußere Erschließung").*)

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IMRRS 2019, 1016
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vereinigung von zwei Wohnungen: Eigentümer hat nur noch eine Stimme!

AG Dortmund, Urteil vom 14.06.2019 - 514 C 4/19

1. Besitzt ein Wohnungseigentümer zwei Wohnungen, so hat er nach dem Prinzip des Kopfteil-Stimmrechts eine Stimme; dagegen stehen ihm nach dem Prinzip des Objektstimmrechts zunächst zwei Stimmen zu. Nach der Vereinigung der beiden Wohnungen steht ihm nur noch eine Stimme zu.*)

2. Den Verwaltungsbeiratsvorsitzenden trifft keine Einberufungspflicht, sondern nur ein subsidiäres Einberufungsrecht, so dass dieser nicht mit einer Klage zur Einberufung einer Eigentümerversammlung gezwungen werden kann.*)




IMRRS 2019, 1003
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gemeinschaftseigentum - Ursache für Schimmelbildung?

LG München, Urteil vom 31.03.2016 - 1 S 11890/14

1. Die Haftung der Eigentümer wegen eines Vertagungsbeschlusses und die hierdurch bewirkte Sanierungsverzögerung scheidet aus, wenn dieser Beschluss nicht angefochten und bestandskräftig wurde.

2. Wird nach Anfechtung die Unwirksamkeit eines Negativbeschlusses rechtskräftig festgestellt, weil dieser nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entsprach, prüft das Gericht in einem späteren Schadensersatzprozess die Frage der ordnungsgemäßen Verwaltung nicht erneut; die Einwendung, eine Verpflichtung zur Zustimmung habe nicht bestanden, ist präkludiert.

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IMRRS 2019, 1002
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Bescheid an Verwalter geschickt: Verfügung der WEG bekannt gegeben?

VGH München, Urteil vom 26.07.2019 - 15 CS 19.1050

Eine wirksame Bekanntgabe gem. Art. 41 Abs. 1 Satz 1, Art. 43 Abs. 1 BayVwVfG mit Wirkung für und gegen eine Wohnungseigentümergemeinschaft liegt auch dann vor, wenn die Verfügung zwar an die persönliche Anschrift des Hausverwalters zugestellt wird, sich aber aus dem Inhalt des Verwaltungsakts sicher entnehmen lässt, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft als Inhaltsadressatin der in der Verfügung ausgesprochenen Pflichten in Anspruch genommen werden soll. *)

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IMRRS 2019, 0984
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschlussanfechtung durch WEG: Ein Anwalt genügt!

LG Köln, Beschluss vom 21.08.2017 - 29 P 66/17

Wohnungseigentümern sind zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtverteidigung als notwendige Kosten nur die Kosten eines bevollmächtigten Rechtsanwalts zu erstatten. Es sei denn, es ist aus Gründen, die mit dem Gegenstand des Rechtsstreits zusammenhängen, eine Vertretung durch mehrere Anwälte geboten.

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IMRRS 2019, 0949
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wie erfolgt die Wertberechnung einer Beschlussersetzungsklage?

KG, Beschluss vom 10.07.2019 - 24 W 27/19

1. Strebt ein Wohnungseigentümer im Wege der Beschlussersetzungsklage nach § 21 Abs. 8 WEG eine Erhaltungsmaßnahme an, ist sein Interesse grundsätzlich i.S.v. § 49a Abs. 1 Satz 2 GKG anhand der Kosten der Maßnahme zu berechnen, die er anstrebt, und die auf ihn nach § 16 Abs. 2 WEG oder einen von den Wohnungseigentümern abweichend bestimmten Umlageschlüssel anteilig entfallen.

2. Das Interesse kann durch andere Einflüsse mitbestimmt werden. Insoweit kommen vor allem eine Wertminderung in Betracht, die das Wohnungseigentum des klagenden Wohnungseigentümers durch die Nichtdurchführung der angestrebten Erhaltungsmaßnahme erleidet, ein Vermögenschaden, etwa eine Mietminderung, oder eine optische Beeinträchtigung (Fortführung von Senat, Beschluss vom 17.04.2019 - 24 W 20/19 = IBRRS 2019, 2566 = IMRRS 2019, 0949).

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IMRRS 2019, 0925
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anspruch auf Zweitbeschluss?

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 23.11.2018 - 980b C 17/18 WEG

1. Zwar können die Eigentümer grundsätzlich auch einen Beschluss über eine Jahresabrechnung wiederholen, mit dem Mängel der Erstabrechnung korrigiert werden. Voraussetzung hierfür ist aber, dass es unter Abwägung der beteiligten Interessen Treu und Glauben widerspräche, einen Eigentümer an der fehlerhaften Jahresabrechnung festzuhalten.

2. Nach § 242 BGB kann die Änderung oder Aufhebung eines Eigentümerbeschlusses also nur dann verlangt werden, wenn außergewöhnliche Umstände das Festhalten an der bestehenden Regelung als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen würden.

3. Soll ein Eigentümerbeschluss nach diesen Grundsätzen abgeändert werden, muss sich die Treuwidrigkeit grundsätzlich aus neu hinzugetretenen Umständen ergeben; verstößt ein Eigentümerbeschluss von Anfang an gegen die Grundsätze von Treu und Glauben, muss dies durch Anfechtung des Eigentümerbeschlusses geltend gemacht werden.

4. Bei den "neu hinzugetretenen Umständen", die einem Wohnungseigentümer aus § 242 BGB einen Anspruch auf Zustimmung zu einem Zweitbeschluss verschaffen, kann es sich aber nicht um solche handeln, die dem Anspruchsteller selbst erst nach Fassung des Erstbeschlusses bekannt geworden sind, sondern lediglich um solche, die objektiv vor der ersten Beschlussfassung unbekannt gewesen sind.

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IMRRS 2019, 0898
WohnungseigentumWohnungseigentum
Jeder Eigentümer kann Bestellung eines Verwalters verlangen

AG Hamburg-St. Georg, Beschluss vom 30.10.2018 - 980b C 13/18 WEG

1. Jeder Eigentümer hat einen Anspruch darauf, eine Eigentümerversammlung zwecks Wahl eines (neuen) WEG-Verwalters einzuberufen.

2. Auch die Bestellung des Verwalters selbst kann der einzelne Eigentümer beanspruchen.

3. Erfüllen die übrigen Eigentümer diesen Anspruch nach Klageerhebung, begeben sie sich freiwillig in die Rolle der Unterlegenen und haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.

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IMRRS 2019, 0940
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Selbstständige Instandhaltungsrücklagen für Untergemeinschaften?

LG Stuttgart, Beschluss vom 15.01.2019 - 19 S 58/18

1. In der Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage, die in die Abrechnung aufzunehmen ist, sind lediglich die tatsächlichen Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Rücklage als Einnahmen darzustellen und zusätzlich auch die geschuldeten Zahlungen anzugeben.

2. Hierbei ist es für Mehrhausanlagen zulässig, in der Gemeinschaftsordnung buchungstechnisch getrennte Rücklagen zu bilden, deren Verwendungszweck jeweils die Instandhaltung der einzelnen Gebäude ist. Ungeachtet einer solchen Zweckbindung gehören die getrennten Instandhaltungsrücklagen gem. § 10 Abs. 7 Satz 3 WEG jedoch zu dem Verwaltungsvermögen des Verbands.

3. Allerdings können in einer Gemeinschaftsordnung Untergemeinschaften mit eigener Verwaltungszuständigkeit und selbstständiger Beschlussfassungskompetenz ihrer Mitglieder errichtet werden, was sodann auch zu eigenen Instandhaltungsrücklagen dieser Untergemeinschaften führt.

4. Dabei müssen Abweichungen von der gesetzlichen Verteilung der Aufgaben, Kompetenzen und Kosten klar und eindeutig aus der Teilungserklärung hervorgehen.

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IMRRS 2019, 0538
ProzessualesProzessuales
Vollstreckungsmaßnahmen gegen Mieter: WEG-Konzentrationsberufungsgericht zuständig?

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 27.03.2019 - 2-13 T 16/19

Ist das WEG-Konzentrationsberufungsgericht (§ 72 Abs. 2 GVG) als Berufungsgericht im Erkenntnisverfahren auch für den als Streitgenossen in Anspruch genommen Mieter zuständig, bleibt diese Zuständigkeit im Beschwerdeverfahren auch für nur gegen den Mieter gerichtete Vollstreckungsmaßnahmen bestehen.*)

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IMRRS 2019, 0951
ProzessualesProzessuales
Anfechtung von Abrechnungen: Höhe des Streitwerts?

KG, Beschluss vom 31.07.2019 - 24 W 38/19

1. Stützt der Kläger eine Anfechtungsklage auf Einwendungen gegen die Abrechnung insgesamt, bemisst sich das Interesse der Parteien gemäß § 49a Abs. 1 Satz 1 GKG grundsätzlich nach dem hälftigen Nennbetrag der Abrechnung.*)

2. Wendet sich der Kläger gegen eine streitige Kostenposition in den Einzelabrechnungen, ist für die Ermittlung des Interesses des Klägers gemäß § 49a Abs. 1 Satz 2 GKG der Wert dieser Kostenposition maßgeblich. Wendet sich der Kläger allerdings nicht gegen die Pflicht, Kosten für eine Kostenposition tragen zu müssen, sondern hält er nur einen oder mehrere Berechnungsfaktoren oder den Umlageschlüssel für unzutreffend und meint, auf ihn seien für die Kostenposition bei einer ordnungsmäßigen Berechnung weniger Kosten umzulegen gewesen, ist das Interesses des Klägers gemäß § 49a Abs. 1 Satz 2 GKG nach dem angenommenen Unterschiedsbetrag bei Anwendung des von ihm für richtig erachteten Umlageschlüssels bzw. der von ihm für richtig erachteten Berechnungsfaktoren zu berechnen.*)

3. Greift ein Wohnungseigentümer den Beschluss an, mit dem die Abrechnung und die Einzelabrechnungen nach § 28 Abs. 5 WEG genehmigt worden sind, richtet sich die Festsetzung des Streitwerts gemäß § 49a Abs. 1 Satz 2 GKG in der Regel am Fünffachen Interesse des Klägers und der auf seiner Seite Beigetretenen aus.*)

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