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Sachgebiet: Wohnungseigentum

6127 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2021

IMRRS 2021, 0932
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwirkung des Entziehungsanspruchs?

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 03.05.2021 - 2-13 S 116/20

Wird wegen Pflichtverletzungen eines Wohnungseigentümers eine Unterlassungsklage erhoben, ist eine auf diese Vorwürfe gestützte Entziehungsklage nicht verwirkt. Die Entziehung setzt aber voraus, dass zuvor alle milderen Mittel, wozu auch eine Titulierung von Unterlassungsansprüchen gehören kann, ausgeschöpft werden müssen.*)

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IMRRS 2021, 0562
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Bauträger verursacht Schaden beim Nachbarn: Wohnungseigentümergemeinschaft haftet!

OLG Köln, Urteil vom 21.04.2021 - 16 U 124/20

1. Mittelbarer Handlungsstörer ist nach wertender Betrachtung auch derjenige, der die Beeinträchtigung eines Dritten (hier: Nachbarn) durch einen anderen in adäquater Weise durch seine Willensbetätigung verursacht, er also zurechenbar den störenden Zustand herbeigeführt hat. Wesentliche Zurechnungskriterien sind dabei u. a. die Veranlassung, die Gefahrenbeherrschung oder die Vorteilsziehung (BGH, IMR 2015, 158).

2. Danach haftet die Wohnungseigentümergemeinschaft nach Besitzübergabe und teilweiser Eigentumsumschreibung an die Erwerber - auch ohne Beschlussfassung - gegenüber dem Nachbarn verschuldensunabhängig für einen vom Bauträger bei Nachbesserungsarbeiten verursachten Schaden. Die Kenntnis des Verwalters von den Maßnahmen ist nicht erforderlich.

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IMRRS 2021, 0919
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Den Selbstbehalt bei einer Gebäudeversicherung trägt die Gemeinschaft

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 20.05.2021 - 2-13 S 149/19

Der Selbstbehalt bei einer Gebäudeversicherung ist im Schadensfall nicht anteilig zwischen geschädigtem Sondereigentümer und ebenfalls geschädigter Wohnungseigentümergemeinschaft aufzuteilen, vielmehr trägt die Gemeinschaft diesen alleine (Anschluss an LG Karlsruhe, Urteil vom 22.11.2018 - 11 S 23/17).*)

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IMRRS 2021, 0921
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Auch bei Untergemeinschaften gilt: Nur einheitliche Jahresabrechnung!

BGH, Urteil vom 16.07.2021 - V ZR 163/20

1. Auch dann, wenn nach der Gemeinschaftsordnung einer Mehrhausanlage Untergemeinschaften in eigener Zuständigkeit nach dem Vorbild selbstständiger Eigentümergemeinschaften über die Lasten und Kosten entscheiden, muss für die Wohnungseigentümergemeinschaft eine einheitliche Jahresabrechnung erstellt und beschlossen werden.*)

2. Über die Gesamtabrechnung als Teil der einheitlichen Jahresabrechnung muss zwingend allein die Gesamtgemeinschaft beschließen; ebenso ist die Darstellung der Instandhaltungsrücklage notwendigerweise Sache der Gesamtgemeinschaft, und zwar auch dann, wenn für Untergemeinschaften separate Rücklagen zu bilden sind.*)

3. Untergemeinschaften kann eine Befugnis zur eigenständigen Beschlussfassung über Teile der einheitlichen Jahresabrechnung nur durch ausdrückliche, eindeutige Regelung in der Gemeinschaftsordnung eingeräumt werden, und zwar beschränkt auf die Verteilung der ausschließlich die jeweilige Untergemeinschaft betreffenden Kosten in den Einzelabrechnungen; im Zweifel ist das Rechnungswesen insgesamt Sache der Gesamtgemeinschaft.*)

(Teilweise Aufgabe von Senat, IMR 2012, 419)




IMRRS 2021, 0830
ImmobilienImmobilien
Keine Einzelfreigabe von Wohnungen aus einer Vormerkung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.11.2020 - 20 W 252/19

Wird bei Teilung eines Grundstücks in Wohnungseigentum eine zuvor bestehende Auflassungsvormerkung in den einzelnen Wohnungsgrundbuchblättern vermerkt, können später nicht einzelne Wohnungen aus der Vormerkung "freigegeben" werden. Die Vormerkung kann nur insgesamt gelöscht werden.*)

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IMRRS 2021, 0895
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Der Dienstbarkeitsberechtigte muss keine Instandhaltungsrücklage zahlen!

BGH, Urteil vom 18.06.2021 - V ZR 146/20

Ist das Sondereigentum mit einer Grunddienstbarkeit belastet, kann der Sondereigentümer von dem Dienstbarkeitsberechtigten, der auf der Fläche des belasteten Sondereigentums eine Anlage hält (hier: Tiefgaragenstellplätze), die von ihm an die Wohnungseigentümergemeinschaft auf die Instandhaltungsrücklage erbrachten Zahlungen nicht erstattet verlangen.*)

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IMRRS 2021, 0848
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Jahresabrechnung: Wie ist die Bankkontenentwicklung anzugeben?

LG Hamburg, Urteil vom 13.01.2021 - 318 S 67/19

1. Eine ordnungsgemäße Jahresabrechnung muss auch den Stand und die Entwicklung der Gemeinschaftskonten ausweisen; anzugeben sind die Kontostände am Anfang und am Ende des Abrechnungszeitraums.

2. Es ist aber nicht erforderlich, dass die Jahresabrechnung "aus einem Guss" ist. So reicht es aus, dass sich die erforderlichen Kontodaten aus einem den Wohnungseigentümern vor der Eigentümerversammlung übersandten Rechnungsprüfungsbericht ergeben, die die Wohnungseigentümer in die Lage versetzen, rechtzeitig die rechnerische Schlüssigkeit der Jahresabrechnung zu überprüfen.

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IMRRS 2021, 0800
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Parteiwechsel nur während der Anfechtungsfrist, sonst droht Fristversäumung!

AG Wiesbaden, Urteil vom 12.03.2021 - 92 C 3284/20

1. Auch bei wohlwollender Auslegung kann die Erklärung einer anwaltlich vertretenen Partei, man klage nicht mehr gegen die übrigen Wohnungseigentümer, sondern nun gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, nur als Parteiwechsel auf Beklagtenseite verstanden werden. Somit ist der Wechsel von einer Klage gegen die übrigen Wohnungseigentümer zu einer Klage gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kein Fall der Rubrumsberichtigung, sondern ein Parteiwechsel.

2. Ein solcher Parteiwechsel auf Beklagtenseite bedeutet, dass der bisherige Beklagte ausscheidet und die Rechtshängigkeit gegenüber dem neuen Beklagten mit der Zustellung des Änderungsschriftsatzes an ihn ex nunc begründet wird.

3. Ein gewillkürter Parteiwechsel kann die Anfechtungsfrist nur wahren, wenn er - unter Beachtung des § 167 ZPO - innerhalb der Anfechtungsfrist erfolgt.

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IMRRS 2021, 0797
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter weicht von Instandsetzungsbeschluss ab: Schadensersatzpflicht und kein Wertersatz!

LG Lüneburg, Urteil vom 02.02.2021 - 3 S 36/20

Kein Wertersatzanspruch des Verwalters bei Abweichung vom Ausführungsbeschluss.*)

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IMRRS 2021, 0879
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Psychisch kranker Miteigentümer: Was muss man ertragen?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 15.07.2021 - 2-13 S 88/20

1. Auch nach der WEG-Reform 2021 kann ein Eigentümer Beeinträchtigungen seines Sondereigentums - die durch Geräusche - die von anderen Sondereigentümern ausgehen, selbständig abwehren.*)

2. Zum hinzunehmenden Maß von Geräuschemissionen einer psychisch kranken Miteigentümerin.*)

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IMRRS 2021, 0881
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Sanierungsvorschläge des Sachverständigen sind einzuhalten!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 15.07.2021 - 2-13 S 128/20

1. Hat der Anfechtungskläger die Anfechtungsklage fristgerecht eingereicht und den Vorschuss gezahlt, besteht eine weitere Obliegenheit zur Kontrolle der gerichtlichen Verfahrensweise nicht, so dass eine Klage auch dann noch "demnächst" i.S.v. § 167 ZPO zugestellt wird, wenn die Zustellung aus Gründen, die alleine in der Sphäre des Gerichtes liegen, erst knapp 6 Monate nach Vorschusszahlung erfolgt.*)

2. Ohne eigene umfassende Prüfung ist es nicht vom Ermessen der Wohnungseigentümer gedeckt, von Sanierungsvorschlägen eines von ihnen zuvor beauftragten Sachverständigen abzuweichen.*)

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IMRRS 2021, 0871
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kann Gemeinschaft Nutzungsverbot für Parkhaus beschließen?

LG München I, Urteil vom 07.10.2020 - 1 S 9173/17 WEG

1. Die Bestimmung des § 22 Abs. 4 WEG erfasst Fälle der "Zerstörung" unabhängig von ihrer Ursache und damit auch infolge Überalterung oder unterlassener Instandhaltung und Instandsetzung des Gebäudes.

2. Den Wohnungseigentümern ist es möglich, mit Stimmenmehrheit ein Betretungs- und Nutzungsverbot bezüglich des im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudes oder einzelner Gebäudeteile auszusprechen, wenn und soweit eine vom Zustand des gemeinschaftlichen Eigentums ausgehende Gefährdung von Personen auf andere Weise nicht effektiv abgewendet werden kann. Dies gilt allerdings nur, soweit es das Betreten und Benutzen des im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudes durch Dritte betrifft, nicht hingegen ein Betreten und Benutzen durch die Wohnungseigentümer selbst.

3. Die Wohnungseigentümer sind im Rahmen der ordnungsmäßigen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums in erster Linie dazu verpflichtet, das gemeinschaftliche Eigentum in einen mangelfreien Zustand zu versetzen, so dass von diesem keine Gefahren für Personen oder Sachen ausgehen. Eine Nutzungsuntersagung kommt als ultima ratio nur in Betracht, wenn und solange der gefährdende Zustand nicht behoben werden, die Gefahr auch durch andere geeignete Maßnahmen nicht hinreichend sicher beseitigt werden kann und daher eine Nutzungsuntersagung im das Interesse einzelner Wohnungseigentümer an einem ungehinderten Gebrauch des Sondereigentums gem. § 13 Abs. 1 WEG und Mitgebrauch des Gemeinschaftseigentums überwiegenden Interesse an der Verhinderung von Schäden Dritter und einer sich daraus ergebenden Haftung der Eigentümer geboten ist.

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IMRRS 2021, 0866
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalterlose WEG: Wer klagt Hausgeldansprüche ein?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 15.07.2021 - 2-13 S 5/21

1. Klagt eine verwalterlose WEG Hausgeldansprüche gegen einen Miteigentümer ein, wird sie hierbei nur von den Eigentümern vertreten, die der Gemeinschaft nicht als Partei im Prozess gegenüberstehen (Anschluss an Kammer, Urteil vom 11.02.2021 - 2-13 S 46/20).*)

2. Für die Wirksamkeit der Klageerhebung kommt es nicht darauf an, ob insoweit ein Beschluss der Eigentümerversammlung vorliegt, denn die Vertretungsmacht im Außenverhältnis - auch gegenüber dem Gericht - ist nunmehr von der Berechtigung im Innenverhältnis unabhängig.*)

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IMRRS 2021, 0856
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keller darf nicht als Wohnung genutzt werden!

LG Karlsruhe, Urteil vom 30.12.2020 - 11 S 129/18

Eine nach dem vereinbarten Zweck ausgeschlossene Nutzung kann sich zwar als zulässig erweisen, wenn sie bei typisierender, also verallgemeinernder Betrachtungs­weise nicht mehr stört als die vorgesehene Nutzung. Entscheidend ist dabei, dass eine solche anderweitige Nutzung die übrigen Wohnungs­eigentümer nicht über das Maß hinaus beeinträchtigt, das bei einer Nutzung zu dem vereinbarten Zweck typischerweise zu erwarten ist. Dies ist bei der Nutzung eines Kellerraums als Wohnung aber nicht der Fall. Die Nutzung zu Wohnzwecken ist intensiver und konfliktträchtiger.

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IMRRS 2021, 0849
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Störungen des Sondereigentums kann Eigentümer weiterhin selbst geltend machen

BGH, Urteil vom 11.06.2021 - V ZR 41/19

1. Nach der zum 01.12.2020 in Kraft getretenen Neufassung des Wohnungseigentumsgesetzes kann ein Wohnungseigentümer Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche gem. § 1004 BGB und § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG, die auf die Abwehr von Störungen im räumlichen Bereich seines Sondereigentums gerichtet sind, weiterhin auch dann selbst geltend machen, wenn zugleich das Gemeinschaftseigentum von den Störungen betroffen ist; die alleinige Ausübungsbefugnis der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gem. § 9a Abs. 2 WEG bezieht sich auf die Abwehr von Störungen des Gemeinschaftseigentums.*)

2. Das Recht des Wohnungseigentümers, Störungen abzuwehren, die sowohl den räumlichen Bereich seines Sondereigentums als auch das Gemeinschaftseigentum beeinträchtigen, beschränkt sich auf Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche; nur unter den Voraussetzungen von § 14 Abs. 3 WEG kann ein einzelner Wohnungseigentümer Ausgleich in Geld verlangen.*)

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IMRRS 2021, 0829
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nicht störende bauliche Maßnahme bedarf keiner Beschlussfassung

LG Berlin, Beschluss vom 11.02.2021 - 85 S 40/20 WEG

1. Wenn es einen Vergemeinschaftungs-Beschluss aus der Zeit vor dem 01.12.2020 gibt, kann es dahingestellt bleiben, ob die Prozessführungsbefugnis der Gemeinschaft nach dem 30.11.2020 aus diesem Beschluss oder aus § 9a Abs. 2 WEG folgt (vgl. Hügel/Elzer, § 9a Rz. 97).*)

2. Wenn eine bauliche Maßnahme weder andere Eigentümer beeinträchtigt noch gegen gesetzliche Regelungen, Vereinbarungen oder Beschlüsse der Wohnungseigentümer verstößt, d. h. ein Anspruch auf sie besteht, dann ist ein Beschluss nicht erforderlich (§ 242 BGB; vgl. Hügel/Elzer, § 20 Rz. 181, 182).*)

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IMRRS 2021, 0799
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Direktansprüche zwischen den Eigentümern und Verwaltern?

AG Hannover, Urteil vom 23.03.2021 - 483 C 13214/20

Die Grundsätze der Ansprüche zu Gunsten Dritter oder mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter scheiden nach neuem Recht aus mit der Folge, dass es Direktansprüche zwischen den Eigentümern und den Verwaltern mit Inkrafttreten des WEMoG am 01.12.2020 im Zusammenhang mit der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums nicht mehr gibt.

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IMRRS 2021, 0816
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kaputtes Dachschrägenfenster: Gemeinschaft muss bestimmen, ob repariert oder erneuert wird

LG Köln, Beschluss vom 10.05.2021 - 29 S 32/21

1. Die Vorschrift in § 48 Abs. 5 WEG betrifft allein das Verfahrensrecht.

2. Im Rahmen des ihnen bei der Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums zustehenden Ermessens müssen die Miteigentümer noch eine Entscheidung dazu treffen, welche Art der Instandhaltung - Erneuerung oder Reparatur - beauftragt werden soll.

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IMRRS 2021, 0818
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anforderungen an einen Vergleich der Gemeinschaft mit dem Verwalter

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 14.06.2021 - 2-13 S 13/21

Zu den Anforderungen an eine Beschlussfassung über einen Vergleich der Wohnungseigentümergemeinschaft mit dem Verwalter.*)

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IMRRS 2021, 0806
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Unfähiger Verwalter darf nicht wiedergewählt werden

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 24.06.2021 - 2-13 S 25/20

Die Wahl eines Verwalters, der – auch trotz anderweitiger Beschlussfassung der Wohnungseigentümer – über einen längeren Zeitraum nicht dafür Sorge getragen hat, dass eine Gebäudefeuerversicherung abgeschlossen wurde, entspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung.*)

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IMRRS 2021, 0803
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwaltervertrag mit pauschaler jährlicher Vergütungserhöhung ist unwirksam

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 24.06.2021 - 2-13 S 35/20

Eine Klausel in einem Verwaltervertrag, die eine pauschale jährliche Erhöhung der Vergütung um 4% vorsieht, benachteiligt eine Wohnungseigentümergemeinschaft, der Verbraucher angehören, unangemessen und ist daher unwirksam.*)




IMRRS 2021, 0794
ProzessualesProzessuales
Antrag auf Verbot einer Touristenvermietung: Welches Gericht ist zuständig?

EuGH, Urteil vom 11.11.2020 - Rs. C-433/19

1. Art. 24 Nr. 1 Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 ist dahin auszulegen, dass die Klage eines Wohnungseigentümers, mit der einem anderen Wohnungseigentümer derselben Liegenschaft verboten werden soll, die in einem Wohnungseigentumsvertrag vereinbarte Widmung seines Wohnungseigentumsobjekts eigenmächtig und ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zu ändern, ein Verfahren ist, welches "dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen" im Sinne dieser Bestimmung zum Gegenstand hat, sofern diese Widmung nicht nur den Miteigentümern dieser unbeweglichen Sache, sondern jedermann entgegengehalten werden kann, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist.*)

2. Art. 7 Nr. 1 a Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 ist dahin auszulegen, dass dann, wenn die in einem Wohnungseigentumsvertrag vereinbarte Widmung eines Wohnungseigentumsobjekts nicht jedermann entgegengehalten werden kann, die Klage eines Wohnungseigentümers, mit der einem anderen Wohnungseigentümer derselben Liegenschaft verboten werden soll, die Widmung seines Wohnungseigentumsobjekts eigenmächtig und ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zu ändern, ein Verfahren ist, das "ein[en] Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" im Sinne dieser Bestimmung zum Gegenstand hat. Unter Vorbehalt einer Überprüfung durch das vorlegende Gericht ist der Erfüllungsort der Verpflichtung der Ort, an dem das Wohnungseigentumsobjekt belegen ist.

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IMRRS 2021, 0743
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zur Wirksamkeit des Bebauungsplans

OVG Niedersachsen, Urteil vom 21.04.2021 - 1 KN 156/18

Zur Wirksamkeit des Bebauungsplans Nr. 14 "W." der Stadt Bo.*)

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IMRRS 2021, 0740
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Vorläufige Untersagung der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum

VG Berlin, Urteil vom 27.05.2021 - 19 L 58/21

1. Die Vorschrift des § 15 Abs. 1 Sätze 2 und 3 BauGB ist gem. § 172 Abs. 2 BauGB als Rechtsgrundlage für die vorläufige Untersagung auch auf die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum gem. § 1 WEG anwendbar.

2. Zu den Voraussetzungen einer vorläufigen Untersagung von Wohnungs- und Teileigentum.

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IMRRS 2021, 0732
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Was ist bei einer beabsichtigten Vermietung einer Gemeinschaftsfläche zu beachten?

AG Ludwigsburg, Urteil vom 22.04.2021 - 21 C 2168/20

1. Bei der Entscheidung über das "Ob" einer Vermietung einer Gemeinschaftsfläche müssen die wesentlichen Gesichtspunkte, die für und gegen eine Vermietung sprechen, ermittelt werden und vor der Beschlussfassung zur Verfügung stehen.

2. Soll laut Tagesordnung darüber beschlossen werden, wer eine Gemeinschaftsfläche mieten kann, und wird stattdessen beschlossen, die Gemeinschaftsfläche gar nicht zu vermieten, war dies bei der Einberufung nicht bezeichnet.

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IMRRS 2021, 0696
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eintragungsfähigkeit eines behördlichen vorläufigen Umwandlungsverbots

KG, Beschluss vom 08.04.2021 - 1 W 50/21

1. Ein vorläufiges Umwandlungsverbot nach § 15 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 172 Abs. 2 BauGB kann als relatives Verfügungsverbot auch noch nach (verbotswidriger) Begründung von Wohnungseigentum in die Wohnungsgrundbücher eingetragen werden.*)

2. Ist zumindest ein Wohnungseigentum an einen gutgläubigen Dritten veräußert worden, so ist die Begründung des Wohnungseigentums an dem Grundstück insgesamt auch der Gemeinde gegenüber absolut wirksam. Die Nichteintragung des Verfügungsverbots begründet dann auch auf den Grundbuchblättern der anderen Wohnungseigentumsrechte keine Grundbuchunrichtigkeit mehr.*)

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IMRRS 2021, 0692
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter darf Hausgelder von sich aus gerichtlich beitreiben

LG Dortmund, Beschluss vom 19.03.2021 - 1 S 263/20

1. Nicht nur die Anforderung von Hausgeldern durch den Verwalter, sondern auch deren gerichtliche Beitreibung zählt nach neuem Recht zur ordnungsmäßigen Verwaltung und es bedarf dafür keines Ermächtigungsbeschlusses der Wohnungseigentümer mehr.

2. Durch einen Umlaufbeschluss kann das Diskussions- und Rederecht der Wohnungseigentümer nicht umgangen werden. Deshalb stellt die Durchführung eines Umlaufverfahrens und die Ablehnung eines Beschlusses in diesem keine ordnungsmäßige Vorbefassung dar.

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IMRRS 2021, 0687
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter kann trotz Corona nicht zur Fortführung seiner Tätigkeit gezwungen werden!

AG Lehrte, Urteil vom 14.05.2021 - 14 C 136/21

Der Verwalter kann nach Amtsniederlegung und Beendigung seiner Tätigkeit nicht aufgrund des § 6 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie zur Fortführung der Verwaltertätigkeit durch die Wohnungseigentümergemeinschaft gezwungen werden.

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IMRRS 2021, 0572
VersicherungenVersicherungen
Verzögerter Regulierung eines Wasserschadens: Wohnungseigentümer kann Schadensersatz verlangen!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.05.2021 - 8 U 3174/20

1. Ein Wohnungseigentümer kann gegenüber dem Wohngebäudeversicherer wegen pflichtwidrig verzögerter Regulierung eines Leitungswasserschadens Ersatz nach § 280 Abs. 1, 2, § 286 Abs. 1, § 252 BGB in Gestalt entgangener Mieteinnahmen verlangen.*)

2. Den Wohnungseigentümer kann im Einzelfall nach § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB die Obliegenheit treffen, die sein Sondereigentum betreffenden Schäden zunächst aus eigenen Mitteln zu beseitigen, um die Wohnung mit zumutbarem Aufwand wieder in einen vermietbaren Zustand zu versetzen. Bei Verletzung dieser Obliegenheit ist der zu ersetzende Mietausfallschaden zeitlich zu begrenzen.*)

3. Wird die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen und eine Anschlussberufung damit gemäß § 524 Abs. 4 ZPO wirkungslos, sind dem Berufungsführer grundsätzlich die gesamten Kosten der zweiten Instanz aufzuerlegen (Anschluss an OLG Hamm, NJW 2011, 1520; OLG Köln, NJW-RR 2011, 1435; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.07.2018 - 13 U 236/16, IBRRS 2018, 2638; OLG Braunschweig, Beschluss vom 18.12.2019 - 11 U 85/18, BeckRS 2019, 39093).*)

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IMRRS 2021, 0662
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wie ist eine Teilungserklärung auszulegen?

LG Köln, Urteil vom 22.04.2021 - 29 S 143/20

1. Für die Auslegung der Teilungserklärung sind wegen ihrer Bedeutung für künftige Erwerber von Wohnungseigentum die für Grundbucheintragungen anzuwendenden Grundsätze maßgebend. Danach ist auf den Wortlaut und Sinn der Teilungserklärung abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt. Umstände außerhalb der Eintragung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne Weiteres erkennbar sind.

2. Grundsätzlich ist das Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung eines Vorbereitungsbeschluss zu verneinen. Ausnahmsweise ist das Rechtsschutzbedürfnis jedoch zu bejahen, wenn der geltend gemachte Anspruch offensichtlich nicht besteht.

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IMRRS 2021, 0661
WohnungseigentumWohnungseigentum
Genehmigungsvorbehalt für die Aufteilung des Erbbaurechts

OLG München, Urteil vom 17.05.2021 - 34 Wx 101/21

Zumindest in Umgehungsfällen, in denen der Eigentümer sich selbst oder einer Sanierungsgesellschaft ein Erbbaurecht bestellt, das in engem zeitlichem Zusammenhang dazu in Wohnungs- und Teilerbbaurechte aufgeteilt wird, gilt entsprechend § 172 BauGB der Genehmigungsvorbehalt auch für die Aufteilung des Erbbaurechts in Wohnungs- und Teilerbbaurechte.*)

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IMRRS 2021, 0643
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anspruch auf Split-Klimagerät?

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 20.04.2021 - 2-13 S 133/20

1. Beschlussersetzungsklagen, die bereits vor dem 01.12.2020 anhängig waren, sind entsprechend § 48 Abs. 5 WEG gegen die übrigen Eigentümer fortzuführen, materiell ist allerdings das seit dem 01.12.2020 geltende Recht anzuwenden.*)

2. Die in § 20 Abs. 2 WEG aufgeführten privilegierten Maßnahmen sind abschließend, ein Split-Klimagerät fällt nicht darunter. Im Regelfall ist die Installation eines derartigen Gerätes mit einem Nachteil i.S.v. § 20 Abs. 3 WEG verbunden, wobei insoweit die bisherigen Maßstäbe zur Auslegung des Nachteilsbegriffs weiter anzuwenden sind.*)

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IMRRS 2021, 0627
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschlüsse auf unzulässiger Versammlung sind nicht nichtig

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 15.04.2021 - 2-13 S 87/20

1. Beschlüsse, die auf einer Versammlung gefasst werden, zu der ein nicht ermächtigter Eigentümer eingeladen hat, sind nicht nichtig.*)

2. Alleine auf die nicht innerhalb der Anfechtungsfrist erfolgte Protokollversendung kann ein Wiedereinsetzungsantrag nicht mit Erfolg gestützt werden. Der Kläger muss sich vielmehr um Einsicht in die Beschluss-Sammlung oder des Protokolls bemühen.*)

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IMRRS 2021, 0628
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
WEMoG: Eigentümer bleibt in anhängigen Verfahren (zunächst) prozessfühungsbefugt

BGH, Urteil vom 07.05.2021 - V ZR 299/19

1. Für die bereits vor dem 01.12.2020 bei Gericht anhängigen Verfahren besteht die Prozessführungsbefugnis eines Wohnungseigentümers, der sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebende Rechte geltend macht, über diesen Zeitpunkt hinaus in Anwendung des Rechtsgedankens des § 48 Abs. 5 WEG fort, bis dem Gericht eine schriftliche Äußerung des nach § 9b WEG vertretungsberechtigten Organs über einen entgegenstehenden Willen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zur Kenntnis gebracht wird.*)

2. § 16 Abs. 1 NRG-BW stellt eine selbstständige landesrechtliche Anspruchsgrundlage dar, die dem betroffenen Nachbarn bei Nichteinhaltung der genannten Grenzabstände einen Anspruch auf Beseitigung der angepflanzten Gehölze gibt.*)

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IMRRS 2021, 0626
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wiederbestellung des Verwalters: Vorhandene Alternativangebote müssen vorgelegt werden

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 25.02.2021 - 2-13 S 23/20

1. Liegen bei einer Verwalterwahl Alternativangebote vor, sind diese den Eigentümern rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Ob für die Wiederbestelluung des amtierenden Verwalters Angebote einzuholen waren, ist dabei ohne Relevanz.*)

2. Zu den Anforderungen an das Erfordernis von Alternativangeboten bei der Wiederbestellung des Verwalters.*)

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IMRRS 2021, 0947
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vollmacht des WEG-Verwalters umfasst keinen Vergleichsabschluss!

OLG Bamberg, Urteil vom 20.03.2019 - 3 U 70/18

Der zum Abschluss und der Abwicklung eines Bauvertrags ermächtigte Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist ohne besondere Bevollmächtigung nicht dazu berechtigt, mit dem Bauunternehmer einen Vergleich über die Höhe der Schlussrechnungssumme zu schließen.

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IMRRS 2021, 0515
NachbarrechtNachbarrecht
Nachbarn können nicht Grenzverlauf der Grundstücke selbst festlegen

AG Braunschweig, Urteil vom 06.07.2020 - 112 C 43/19

Zwar ist es rechtlich nicht möglich, dass Nachbarn den Grenzverlauf zwischen zwei benachbarten Grundstücken mit öffent­lich-rechtlicher Wirkung verbindlich festlegen. Eine sol­che Vereinbarung zwischen Nachbarn vor Beginn einer baulichen Maßnahme kann jedoch im Einzelfall eine grobe Fahrlässigkeit des Überbauers i.S.v. § 912 BGB ausschließen, wenn der Grenzverlauf anhand von objektiv nach­vollziehbaren Kriterien zwischen den Nachbarn festge­legt wird.

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IMRRS 2021, 0589
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ProzessualesProzessuales
Verwalterlose Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Prozessunfähig!

AG Konstanz, Urteil vom 06.05.2021 - 4 C 525/20 WEG

1. Die verwalterlose Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist prozessunfähig.

2. Eine Klageänderung von den Wohnungseigentümern auf die verwalterlose Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht sachdienlich, da die Klage gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft, der das vertretungsberechtigte Organ fehlt, unzulässig wäre.

3. Gegen die Sachdienlichkeit spricht, dass dann zusätzlich Kosten für einen bei einer zerstrittenen WEG hierzu bereiten Prozesspfleger i.S.v. § 57 ZPO anfallen.

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IMRRS 2021, 0569
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Entspricht Anstrich der Fassade mit toxischem Mittel ordnungsmäßiger Verwaltung?

AG Kassel, Urteil vom 28.01.2021 - 800 C 2510/20

1. Ist streitgegenständlichen eine Beschlussanfechtungsklage, können angegriffene Beschlüsse auch nur nach der Rechtslage beurteilt werden, die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung galten, zumindest dann, wenn ein abgeschlossener Sachverhalt vorliegt .

2. Ein Anspruch der Eigentümer auf persönliche Teilnahme an Eigentümerversammlungen besteht auch während der Corona-Pandemie. Es ist aber nicht zu beanstanden, wenn der Verwalter in der Einladung Vertretungsmöglichkeiten bewirbt und sich bei der Größe des angemieteten Saals an der zu erwartenden Teilnehmerzahl orientiert.

3. Einer Eigentümergemeinschaft steht bei der Beschlussfassung über die Durchführung von baulichen Maßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum grundsätzlich ein Entscheidungsspielraum zu, in welcher Art und Weise die Maßnahme durchgeführt werden soll.

4. Eine Überschreitung dieses Spielraumes liegt nicht bereits dann vor, wenn es sich bei dem Anstrichmaterial für die Fassade um ein solches mit toxischer Wirkung für Lebewesen handelt.

5. Erst dann, wenn über bestimmte biozide Wirkungen hinausgehend auch eine Beeinträchtigung der Gesundheit von Bewohnern oder Anwohnern des Gebäudes ernstlich zu besorgen ist, könnte das Ermessen der Eigentümerversammlung hinsichtlich der Maßnahmenauswahl eingeschränkt sein. Solange derartige gesundheitlichen Risiken jedoch als noch hinnehmbar einzuordnen sind, ist die Auswahl eines entsprechenden Materials noch mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung vereinbar.

6. Alleine der Umstand, dass sich das Material derzeit in einem noch nicht abgeschlossenen Registrierungsvorgang bei einer europäischen Behörde befindet, führt nicht zu der Annahme, dass es sich um ein nicht zugelassenes Material handelt.

7. Die Eigentümer können auch beschließen, sämtliche Fassaden und nicht nur die Nordfassade mit diesem Mittel streichen zu lassen.

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IMRRS 2021, 0556
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WohnungseigentumWohnungseigentum
WEMoG: Bereits klagender Eigentümer kann rückermächtigt werden!

AG Oberhausen, Urteil vom 09.03.2021 - 37 C 1585/20

1. Nach neuem Recht ist nur noch der Verband bei Störungen des Gemeinschaftseigentums klagebefugt. Dies gilt auch für bereits laufende Verfahren.

2. Der Verband kann den klagenden Eigentümer jedoch rückermächtigen. Eine solche Rückermächtigung setzt eine wirksame Ermächtigung und ein schutzwürdiges Interesse voraus, zudem darf der Prozessgegner nicht benachteiligt werden.

3. Für die Rückermächtigung einzelner Wohnungseigentümer ist ein entsprechender Beschluss der Eigentümer grundsätzlich notwendig. Ausnahmsweise kann auch der Verwalter eine solche Rückermächtigung erteilen, etwa wenn der einzelne Eigentümer bereits zum alten Recht Klage erhoben hat und nun diesem ein Prozessverlust droht.

4. Ohne Erlaubnis darf ein Eigentümer eines Restaurants bzw. dessen Mieter keine Tische auf der Gemeinschaftsfläche vor dem Restaurant aufstellen.

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IMRRS 2021, 0518
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Hat einzelner Wohnungseigentümer Anspruch auf Berichtigung der Niederschrift?

AG Hannover, Urteil vom 16.12.2020 - 483 C 634/20

Dem einzelnen Wohnungseigentümer kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Berichtigung der Niederschrift zustehen. Ein solcher Anspruch kann sich zum einen aus §§ 823, 1004 BGB und zum anderen aus dem Gesichtspunkt der ordnungsgemäßen Verwaltung gem. § 21 Abs. 4 WEG a.F. ergeben. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass der Wohnungseigentümer durch den Inhalt der Niederschrift rechtswidrig beeinträchtigt wird oder ein rechtlich erheblicher Klärungsfall gegeben ist.

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IMRRS 2021, 0508
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Für Schadensereignisse vor dem 01.12.2020 gilt weiterhin altes Recht!

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 23.02.2021 - 2-13 S 12/20

Schadensersatzansprüche, bei denen der dem Schadensersatzanspruch zu Grunde liegende Sachverhalt vor dem 01.12.2020 abgeschlossen wurde, sind nach den bis zum 30.11.2020 geltenden Vorschriften des WEG zu beurteilen.*)

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IMRRS 2021, 0481
ProzessualesProzessuales
Kosten falsch entschieden ≠ übergangen

AG Wiesbaden, Urteil vom 11.09.2020 - 92 C 4398/14

Hat das Gericht über gesamten Kosten des Rechtsstreits vollständig entschieden, so wurde der Kostenpunkt nicht i.S.d. § 321 ZPO übergangen, auch wenn über die Kosten sachlich falsch entschieden worden sein sollte.

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IMRRS 2021, 0479
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschluss im schrift­lichen Umlaufverfahren bedarf Zustimmung aller!

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 14.08.2020 - 980b C 29/19 WEG

Die Verkündung ist nicht die einzige Entste­hens- bzw. Wirksamkeitsvoraussetzung eines im schrift­lichen Umlaufverfahren gefassten Beschlusses. Auch die Zustimmung sämtlicher Eigentümer ist Entstehungsvoraussetzung für den Beschluss.

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IMRRS 2021, 0480
WohnungseigentumWohnungseigentum
Erstellung einer fehlerhaften Jahresabrechnung macht schadensersatzpflichtig

AG Wiesbaden, Urteil vom 04.09.2020 - 92 C 287/20

Die Erstellung einer fehlerhaften Jahresabrechnung stellt eine Verletzung der Pflichten des Verwaltervertrags dar, die den Verwalter gem. § 280 BGB grundsätzlich zum Schadensersatz ver­pflichtet.

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IMRRS 2021, 0477
WohnungseigentumWohnungseigentum
Festsetzung einer Sonderumlage zur Finanzierung der Liquiditätsumlage

LG Berlin, Urteil vom 21.08.2020 - 85 S 23/20 WEG

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2021, 0469
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Vorschuss für die Neuerstellung der Jahresabrechnungen?

BGH, Urteil vom 26.02.2021 - V ZR 290/19

Soll der Verwalter die Jahresabrechnung nur vorlegen, um den Wohnungseigentümern die Beschlussfassung über die Einforderung von Nachschüssen und die Anpassung von Vorschüssen zu ermöglichen, und wird deshalb nur die Erstellung des Zahlenwerks verlangt, ist die Aufstellung der Jahresabrechnung eine vertretbare Handlung, auf die § 637 Abs. 3 BGB anzuwenden ist (Abgrenzung zu BGH, IVR 2016, 131).*)

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IMRRS 2021, 0453
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Nicht existente WEG vertreten: Vollmachtloser Vertreter haftet auf Schadensersatz!

LG Neuruppin, Urteil vom 15.04.2021 - 2 O 32/21

1. Vollmachtloser Vertreter ist nicht nur derjenige, der ohne rechtsgeschäftliche oder gesetzliche Vertretungsmacht im Namen eines Dritten tätig wird, sondern auch derjenige, der im Namen einer nicht vorhandenen Person vertragliche Vereinbarungen trifft, der angeblich Vertretene also gar nicht existiert.

2. Die (fahrlässige Un-)Kenntnis des anderen Teils von der fehlenden Existenz der vertretenen WEG führt nicht zu einem Anspruchsausschluss nach § 179 Abs. 3 Satz BGB.

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IMRRS 2021, 0391
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ProzessualesProzessuales
Nachbaransprüche als "geborene" Ausübungsbefugnis der Eigentümergemeinschaft?

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.02.2021 - 3 S 2373/20

1. Die Befugnis, öffentlich-rechtliche Nachbaransprüche im Hinblick auf das Gemeinschaftseigentum geltend zu machen, steht nach der Neufassung des Wohnungseigentumsgesetzes der Eigentümergemeinschaft als "geborene" Ausübungsbefugnis zu. Die anderslautende höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach es sich bei der Geltendmachung öffentlichrechtlicher Nachbaransprüche auch im Hinblick auf das Gemeinschaftseigentum lediglich um eine "gekorene" Ausübungsbefugnis handelt, ist durch die Gesetzesänderung obsolet geworden.*)

2. Die Festsetzung von Tiefgaragen nach § 12 Abs. 4 BauNVO und das hiermit verbundene Verbot oberirdischer Stellplätze ist als Festsetzung der Art der baulichen Nutzung für einen Grundstückseigentümer im Plangebiet nachbarschützend.*)

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IMRRS 2021, 0396
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WohnungseigentumWohnungseigentum
KfW-Zuschüsse zur Sanierung kommen allen Eigentümern zugute!

AG Neuss, Urteil vom 16.10.2020 - 82 C 809/19

1. Eine abweichende Kostenverteilung kann erfolgen, sofern der abweichende Maßstab dem unterschiedlichen Gebrauch oder der Möglichkeit des Gebrauchs durch die Wohnungseigentümer Rechnung trägt.

2. Wenn jedoch die Fassade saniert wird, kann nicht davon gesprochen werden, dass einzelne Eigentümer diese in unterschiedlichem Maße gebrauchen. Gleiches gilt etwa für eine Sanierung am Dach des Gebäudes, denn daran haben alle Wohnungseigentümer gleichen Gebrauchsanteil.

3. Dementsprechend sind die Kosten einer Sanierung nach Miteigentumsanteilen von Wohnungseigentümern und Teileigentümern zu tragen. Nach der Sanierung verbleibende Überschüsse sind nach diesem Verteilungsmaßstab zurückzugewähren.

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