Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
6213 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2004
IMRRS 2004, 1097
KG, Beschluss vom 29.05.2002 - 24 W 66/02
Ein Mehrheitseigentümer, der zugleich Verwalter ist, ist bei der Abstimmung über die gegen ihn ohne wichtigen Grund ausgesprochene Abberufung und Kündigung nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen (Abweichung von OLG Düsseldorf NZM 1999, 285 = ZMR 1999, 60 = WuM 1999, 59 = FGPrax 1999 10).*)

IMRRS 2004, 1096

BayObLG, Beschluss vom 03.06.2002 - 2Z BR 36/02
In einem Wohnungseigentumsverfahren ist in jeder Lage des Verfahrens die Beteiligtenfähigkeit des Antragsgegners von Amts wegen zu prüfen.*)

IMRRS 2004, 1095

BayObLG, Beschluss vom 06.06.2002 - 2Z BR 128/01
Die Beseitigung einer baulichen Veränderung kann nach Treu und Glauben nicht verlangt werden, wenn nach deren Beseitigung derselbe bauliche Zustand wieder hergestellt werden dürfte.*)

IMRRS 2004, 1094

OLG Köln, Beschluss vom 19.06.2002 - 16 Wx 82/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2004, 1093

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.06.2002 - 3 Wx 123/02
Die Höhe einer im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung zu bildenden Instandhaltungsrücklage (hier: 18,- DM/qm und Jahr) überschreitet den der Wohnungseigentümergemeinschaft zuzubilligenden weiten Ermessensspielraum regelmäßig nicht, wenn die Grenzen des § 28 Abs. 2 der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen (Zweite Berechnungsverordnung - II. BV) in der Fassung vom 12. Oktober 1990 (BGBl. I S. 2178) zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 13. September 2001 (BGBl. I S. 2376) eingehalten werden.*)

IMRRS 2004, 1092

BayObLG, Beschluss vom 28.06.2002 - 2Z BR 41/02
Die fehlerhafte Anwendung des in der Gemeinschaftsordnung festgelegten Kostenverteilungsschlüssels führt regelmäßig nicht zur Nichtigkeit des über die Jahresabrechnung gefassten Eigentümerbeschlusses.*)

IMRRS 2004, 1091

BayObLG, Beschluss vom 28.06.2002 - 2Z BR 52/02
Wohngeldansprüche entstehen nur im Wege von Eigentümerbeschlüssen über Jahresgesamt- und -einzelabrechnungen oder über Gesamt und Einzelwirtschaftspläne.*)

IMRRS 2004, 1090

OLG Köln, Beschluss vom 03.07.2002 - 16 Wx 93/02
Wohnungseigentümer dürfen durch eine Vereinbarung auch für die Beurteilung baulicher Veränderungen das Mehrheitsprinzip einführen (Öffnungsklausel). Ob eine Baumaßnahme (hier: Solaranlage) in diesem Falle einen Wohnungs- oder Teileigentümer in seinen Rechten verletzt, ist jedenfalls dann von Amts wegen zu ermitteln, wenn die Beteiligten sich widersprechende Privatgutachten vorlegen.

IMRRS 2004, 1089

BayObLG, Beschluss vom 04.07.2002 - 2Z BR 139/01
1. Jeder einzelne Wohnungseigentümer kann die Abrechnungsunterlagen für die Jahresabrechnung einsehen.*)
2. Die Wohnungseigentümer beschließen regelmäßig über die Abberufung eines Verwalters aus wichtigem Grund.*)

IMRRS 2004, 1088

BayObLG, Beschluss vom 11.07.2002 - 2Z BR 60/02
Der Versammlungsleiter bestimmt, in welcher Weise in der Eigentümerversammlung abgestimmt wird, soweit eine ausdrückliche Regelung fehlt. Er kann die Ja-Stimmen und die Enthaltungen oder die Nein-Stimmen und die Enthaltungen abfragen und als Unterschiedsbetrag zu der Zahl der in der Versammlung vertretenen Stimmen die Nein-Stimmen oder die Ja-Stimmen feststellen (Vorlage an den BGH wegen Abweichung von OLG Düsseldorf WuM 2000, 375 = NJW-RR 2001, 11).*)

IMRRS 2004, 1087

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.07.2002 - 3 Wx 173/02
1. Ein Mehrheitsbeschluss, der einem Wohnungseigentümer mit Blick auf vorangegangene Unzuträglichkeiten aufgibt, die Haltung und den Aufenthalt von Katzen und Hunden in seiner Eigentumswohnung zu beenden und künftig dort nicht mehr Katzen und Hunde zu halten, aufzunehmen oder zu betreuen, beschränkt nicht das Sondereigentum, sondern ist auf Herstellung des ordnungsgemäßen Gebrauchs desselben gerichtet.*)
2. Ein solcher Eigentümerbeschluss ist daher nicht wegen Überschreitung der Beschlusskompetenz nichtig und im Falle unterbliebener Anfechtung wirksam.*)

IMRRS 2004, 1086

KG, Beschluss vom 15.07.2002 - 24 W 21/02
Ein Eigentümerbeschluss zur unverzüglichen Behebung unstrittiger Mängel an der Abluftanlage in den Räumen des Gewerbemieters eines Teileigentümers und zur Geltendmachung der Ersatzvornahmekosten gegen den Teileigentümer widerspricht nicht Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung. Der Teileigentümer haftet für schuldhafte Pflichtverletzungen seines Mieters nach § 278 BGB. Mit einer bloßen Vorschussklage gegen seinen Gewerbemieter kommt der Teileigentümer seinen Pflichten gegenüber der Eigentümergemeinschaft nicht ausreichend nach.*)

IMRRS 2004, 1085

BayObLG, Beschluss vom 18.07.2002 - 2Z BR 148/01
Die Wohngeldschuld eines Wohnungseigentümers entsteht erst, wenn die Eigentümergemeinschaft über Einzelwirtschaftspläne oder über Jahreseinzelabrechnungen beschließt.*)

IMRRS 2004, 1084

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19.07.2002 - 3 W 131/02
Zur Wahrung der materiellen Ausschlussfrist des § 24 Abs. 4 Satz 2 WEG ist grundsätzlich § 270 Abs. 3 ZPO (jetzt § 167 ZPO) entsprechend anwendbar.*)
Da jedoch bei der Beschlussanfechtung der Fortgang des Verfahrens nicht ohne weiteres von der Einzahlung eines Kostenvorschusses abhängig gemacht werden kann, führt eine aus der verspäteten Einzahlung folgende Verzögerung der Zustellung nicht zur Fristversäumung. Das gilt auch, wenn daneben weitere Unterlagen ( hier: Eigentümerliste und Abschriften für diese Eigentümer) gefordert wurden.*)

IMRRS 2004, 1083

KG, Beschluss vom 22.07.2002 - 24 W 65/02
1. Ein Wohnungseigentümer ist nicht berechtigt, einen Kampfhund ohne Leine und Maulkorb in gemeinschaftlich genutzten Kellerräumen frei laufen zu lassen.*)
2. Jeder Wohnungseigentümer kann auch ohne Mehrheitsbeschluss den Kampfhundbesitzer unmittelbar auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen.*)

IMRRS 2004, 1081

BayObLG, Beschluss vom 08.08.2002 - 2Z BR 61/02
Im Beschwerdeverfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz bestimmt sich der Geschäftswert grundsätzlich nach den Anträgen des Rechtsmittelführers.*)

IMRRS 2004, 1080

BayObLG, Beschluss vom 08.08.2002 - 2Z BR 5/02
Zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem erstmaligen Einbau einer Gegensprechanlage in das vorhandene Klingeltableau einer Wohnanlage und der vorangegangenen Beschlußfassung.*)

IMRRS 2004, 1079

OLG Schleswig, Beschluss vom 12.08.2002 - 2 W 21/02
Eine nichttragende Wand kann zwischen zwei Sondereigentumseinheiten ohne Zustimmung der Miteigentümer entfernt werden.*)

IMRRS 2004, 1078

BayObLG, Beschluss vom 14.08.2002 - 2Z BR 38/02
Eine Eigentümergemeinschaft kann eine im Gemeinschaftseigentum stehende Grundstücksfläche nicht zur Gemeindestraße erklären*)

IMRRS 2004, 1077

KG, Beschluss vom 21.08.2002 - 24 W 366/01
1. Die Errechenbarkeit und damit die Fälligkeit des auf einen Wohnungseigentümer entfallenden Anteils einer mehrheitlich beschlossenen Sonderumlage liegen nicht vor, wenn die Gemeinschaft die Kostenverteilung auf anteilige Wohnflächen umgestellt hat, die anteiligen Wohnflächen streitig sind und der Umstellungsbeschluss zudem nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 148,158 = NJW 2000, 3500) ohnehin nichtig ist.*)
2. Mit der fehlenden Fälligkeit des Umlageanteils entfällt auch die Verpflichtung zur Zahlung von Prozesszinsen sowie die Kostentragungspflicht im gerichtlichen Verfahren.*)

IMRRS 2004, 1076

OLG Köln, Beschluss vom 26.08.2002 - 16 Wx 126/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2004, 1075

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.08.2002 - 3 Wx 166/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2004, 1074

OLG Köln, Beschluss vom 04.09.2002 - 16 Wx 114/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2004, 1073

OLG Köln, Beschluss vom 04.09.2002 - 16 Wx 124/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2004, 1072

BayObLG, Beschluss vom 05.09.2002 - 2Z BR 81/02
Die Beschwerde des Antragsgegners ist grundsätzlich gegen Beschlüsse statthaft, mit denen nach einseitiger Erledigterklärung des Antragstellers das Gericht die Erledigung der Hauptsache festgestellt und eine Kostenentscheidung getroffen hat.*)

IMRRS 2004, 1050

OLG Hamm, Beschluss vom 09.09.2002 - 15 W 235/00
Zum Anspruch auf Abänderung des gesetzlichen Kostenverteilungsschlüssels (§ 16 Abs. 2 WEG) bei einer aus Altbau und Neubau bestehenden Wohnungseigentumsanlage.*)

IMRRS 2004, 1049

BayObLG, Beschluss vom 12.09.2002 - 2Z BR 28/02
Es entspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn eine Eigentümerversammlung eine korrigierte Version der Protokolle früherer Eigentümerversammlungen beschließt.*)

IMRRS 2004, 1048

OLG Stuttgart, Urteil vom 18.09.2002 - 3 U 89/02
Vor dem Konkurs eines Wohnungseigentümers begründete und fällig gewordene Ansprüche auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen bleiben Konkursforderungen auch dann, wenn über die Jahresabrechnung erst nach Konkurseröffnung entschieden wird.*)
Die Bestellung eines Sequesters ändert daran nichts: Auf den Zeitraum der Sequestration entfallende Vorschussansprüche sind deshalb nur einfache Konkursforderungen, nicht aber Masseverbindlichkeiten im Sinne von § 59 KO.*)

IMRRS 2004, 1047

OLG Schleswig, Beschluss vom 18.09.2002 - 2 W 66/02
Die Eigentümergemeinschaft muß nicht bei jedem Einbau eines Dachflächenfensters zustimmen, es sei denn, daß der Gesamteindruck zu einer ästhetischen Verschlechterung führt.*)

IMRRS 2004, 1046

OLG Köln, Beschluss vom 20.09.2002 - 16 WX 32/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2004, 1045

OLG Köln, Beschluss vom 20.09.2002 - 16 Wx 135/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2004, 1044

OLG Köln, Beschluss vom 20.09.2002 - 16 WX 31/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2004, 1043

KG, Beschluss vom 23.09.2002 - 24 W 230/01
Ebensowenig wie der auf Grund nichtiger Auflassung im Grundbuch eingetragene Scheinwohnungseigentümer (BGH NJW 1994, 3352) schuldet der auf Grund eines formnichtigen Kaufvertrages in den Besitz einer vermieteten Eigentumswohnung gelangte Käufer der Eigentümergemeinschaft Wohngeld und Sonderumlagen.*)

IMRRS 2004, 1042

BayObLG, Beschluss vom 26.09.2002 - 2Z BR 86/02
Die Umgestaltung einer Grundstücksoberfläche durch Begradigung eines abschüssigen Hanges kann eine bauliche Veränderung sein.*)

IMRRS 2004, 1041

OLG Köln, Beschluss vom 27.09.2002 - 16 Wx 115/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2004, 1040

OLG Köln, Beschluss vom 27.09.2002 - 16 Wx 121/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2004, 1039

OLG Hamburg, Beschluss vom 14.10.2002 - 2 Wx 69/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2004, 1038

BayObLG, Beschluss vom 17.10.2002 - 2Z BR 68/02
Im Beschlussanfechtungsverfahren orientiert sich der Wert der Beschwer regelmäßig nach dem auf den Beschwerdeführer entfallen prozentualen Anteil an den Gesamtkosten.*)

IMRRS 2004, 1037

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.10.2002 - 3 Wx 261/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2004, 1036

OLG Hamburg, Beschluss vom 21.10.2002 - 2 Wx 71/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2004, 1035

OLG Schleswig, Beschluss vom 30.10.2002 - 2 W 149/02
Die Vorstrafe des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann auch dann der (Weiter)bestellung entgegenstehen, wenn sie nicht im persönlichen Führungszeugnis steht.*)

IMRRS 2004, 1034

BayObLG, Beschluss vom 31.10.2002 - 2Z BR 105/02
Wird die ausdrücklich zur Fristwahrung eingelegte sofortige weitere Beschwerde vor ihrer Begründung zurückgenommen, kann davon abgesehen werden, die Erstattung außergerichtlicher Kosten für das Rechtsbeschwerdeverfahren anzuordnen.*)

IMRRS 2004, 1033

BayObLG, Beschluss vom 31.10.2002 - 2Z BR 95/02
Zur Frage der Verwirkung eines Anspruchs auf Unterlassung der Nutzung, wenn in einem als Laden bezeichneten Teileigentum eine Gaststätte betrieben wird.*)

IMRRS 2004, 1032

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.11.2002 - 3 Wx 194/02
1. Erstellt der nach Beendigung seiner Tätigkeit zur Rechnungslegung verpflichtete Verwalter diese nicht ordnungsgemäß, so ist er der Gemeinschaft in Höhe des notwendigen Aufwandes für einen an seiner Stelle beauftragten Dritten zum Schadensersatz aus dem Gesichtspunkt einer Schlechterfüllung des Verwaltervertrages (altes Recht) verpflichtet.*)
2. Vermischt der Verwalter die Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft - sei es auch von dieser geduldet - mit der ihm von einzelnen Eigentümern vermieteter Wohnungen aufgetragenen Verwaltung einer "Mietpool-Gemeinschaft" (hier: Gemeinschafts- und Sondereigentums-Geldbewegungen, insbesondere auch Einnahmen und Ausgaben des "Mietpools", auf einem einheitlichen Konto), so entbindet ihn dies nicht von seiner Verpflichtung, im Rahmen seiner Rechnungslegungspflicht eine geordnete und übersichtliche inhaltlich zutreffende Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben vorzulegen, die eine Zuordnung der einzelnen Einnahmen und Ausgaben im für die Rechnungslegung maßgeblichen Zeitraum ermöglicht.*)

IMRRS 2004, 1031

OLG Hamburg, Beschluss vom 04.11.2002 - 2 Wx 32/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2004, 1030

BayObLG, Beschluss vom 07.11.2002 - 2Z BR 100/02
Muß zur Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen, deren Kosten ein Wohnungseigentümer zu tragen hat, eine Treppe beseitigt werden, fallen ihm auch diese Kosten zur Last.*)

IMRRS 2004, 1029

BayObLG, Beschluss vom 07.11.2002 - 2Z BR 77/02
Zur Frage der Abrechnung der Heizungs- und Warmwasserkosten, wenn nach der Teilungserklärung "auf der Grundlage der jeweiligen Wohnungsfläche unter Berücksichtigung eventuell vorhandener Verbrauchszähler" abzurechnen ist.*)

IMRRS 2004, 1024

BayObLG, Beschluss vom 07.11.2002 - 2Z BR 97/02
Eine Sonderumlage setzt einen Eigentümerbeschluss über die Höhe der Umlage und einen Verteilungsschlüssel voraus.*)

IMRRS 2004, 1023

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.11.2002 - 3 Wx 258/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2004, 1022

BayObLG, Beschluss vom 14.11.2002 - 2Z BR 116/02
Zur Frage der außergerichtlichen Kostenlast in Wohnungseigentumssachen, wenn die sofortige Beschwerde zurückgenommen wird.*)
