Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
6210 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2004
IMRRS 2004, 1352
OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.04.2003 - 20 W 209/01
Die Wiederwahl eines Verwalters kann erfolgreich angefochten werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der das Vertrauensverhältnis zwischen dem Verwalter und der Gemeinschaft stört. Wer die Störung selbst vorwerfbar verursacht hat, kann sich nicht darauf berufen. Da die Mehrheit der Gemeinschaft sich bei einer Wiederwahl für die Person des Verwalters entschieden hat, unterliegt die Beurteilung des wichtigen Grundes schärferen Anforderungen als im Fall der Anfechtung bzw. Kündigung. Nicht jeder Fehler der Abrechnung begründet die Anfechtung der Wiederwahl, es kommt auf die Einzelumstände an.*)

IMRRS 2004, 1351

OLG Köln, Beschluss vom 07.04.2003 - 16 Wx 44/2003
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2004, 1350

OLG Hamburg, Beschluss vom 07.04.2003 - 2 Wx 9/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2004, 1349

OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.04.2003 - 20 W 132/01
Ein Anspruch auf Änderung des Verteilungsschlüssels setzt voraus, dass wegen außergewöhnlicher Umstände ein Festhalten an dem geltenden Verteilungsschlüssel grob unbillig wäre und deshalb gegen Treu- und Glauben verstieße.*)

IMRRS 2004, 1348

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2003 - 3 Wx 50/03
Der Anspruch auf Unterlassung der Nutzung eines als "Laden und Büroraum" in der Teilungserklärung bezeichneten Teileigentums als Pizzeria (Telepizzeria) ist verwirkt, wenn die Nutzung längere Zeit nicht beanstandet bzw. widerrufen worden ist und der Teileigentümer sich darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, ein Anspruch auf Unterlassung werde auch in Zukunft nicht geltend gemacht.*)

IMRRS 2004, 1347

BayObLG, Beschluss vom 27.03.2003 - 2Z BR 37/03
Es liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Wohnungseigentümer, ob größere Reparaturarbeiten aus der Instandhaltungsrücklage bezahlt werden oder ob eine Sonderumlage erhoben werden soll.*)

IMRRS 2004, 1346

KG, Beschluss vom 26.03.2003 - 24 W 177/02
1. Bei Zahlungsunfähigkeit eines Mehrheitseigentümers hat die Wohnungseigentümergemeinschaft die Wahl, ob sie bei einer Sonderumlage zur Herstellung der Liquidität nur den Fehlbetrag in Höhe der offenen Rechnungen umlegt oder eine Erhöhung im Hinblick darauf vornimmt, dass der Mehrheitseigentümer mit Sicherheit weiterhin mit seinen Beiträgen ausfallen wird.*)
2. Bei unklaren Eigentümerbeschlüssen über die Sonderumlage kann das Gericht im Beschlussanfechtungsverfahren aufgrund der festgestellten Fehlbeträge auch die erforderliche Sonderumlage nach den vorstehenden Grundsätzen ersatzweise festlegen.*)

IMRRS 2004, 1345

KG, Beschluss vom 26.03.2003 - 24 W 189/02
1. Ausgaben der Gemeinschaft, die nur einen Wohnungseigentümer betreffen, können in die Jahresgesamtabrechnung aufgenommen und vollständig in die Einzelabrechnung des betreffenden Wohnungseigentümers eingestellt und damit auch bestandskräftig festgelegt werden (Senat vom 17. Januar 2001, 24 W 5898/00, NZM 2001, 294 = ZMR 2001, 307).*)
2. Ficht der Wohnungseigentümer mit der Sonderbelastung die Jahresabrechnung an, ist die materielle Berechtigung der Sonderbelastung nicht im Beschlussanfechtungsverfahren zu prüfen, sondern sowohl die Gesamtabrechnung wie auch die Einzelabrechnung des betroffenen Wohnungseigentümers nur insoweit für ungültig. zu erklären.*)
3. Die Wohhungseigentümer müssen dann ergänzend zu der betreffenden Jahresabrechnung den strittigen Betrag nach dem auch sonst geltenden Schlüssel auf alle Wohnungseigentümer umlegen und können die gerichtliche Geltendmachung des Betrages gegen den betreffenden Wohnungseigentümer beschließen, wenn die Anspruchsverfolgung aussichtsreich ist.*)

IMRRS 2004, 1344

OLG Hamm, Beschluss vom 25.03.2003 - 15 W 19/03
1) Für den Anspruch auf ordnungsgemäße Erstherstellung des gemeinschaftlichen Eigentums (§ 21 Abs. 4, Abs. 5 Nr. 2 WEG) ist auf die Eigentumsverhältnisse bei Begründung der Wohnungseigentümergemeinschaft abzustellen.*)
2) Das erst durch die Unterteilung eines Wohnungseigentumsrechts entstandene Bedürfnis, für eine der auf diese Weise entstandenen rechtlich selbständigen Wohnungseigentumseinheiten einen eigenen Zugang zur gemeinschaftlichen Gartenfläche zu schaffen, muß für die Beurteilung dieses Anspruchs unberücksichtigt bleiben.*)
3) Die Regelung einer Teilungserklärung "Das Wohnungseigentum Nr. II entspricht damit einem Zweifamilienhaus" reicht im Rahmen der beschränkten Möglichkeit zur Auslegung der im Grundbuch eingetragenen Gemeinschaftsordnung nicht für die Annahme aus, daß die Gemeinschaft im Falle einer Unterteilung dieses Wohnungseigentums verpflichtet sein soll, eine bauliche Veränderung (Anlage einer Außentreppe) vorzunehmen, um für eine rechtlich verselbständigte Wohnung einen zusätzlichen eigenen Zugang zur Gartenfläche zu schaffen.*)

IMRRS 2004, 1343

OLG Hamm, Beschluss vom 25.03.2003 - 15 W 63/03
1) Die Beschlußanfechtungsfrist wird auch durch eine nicht unterschriebene Antragsschrift gewahrt, wenn keine Zweifel daran bestehen, daß das Schriftstück von dem Antragsteller stammt und seinem Willen entspricht.*)
2) Nimmt der Antragsteller seinen Antrag auf den Hinweis des Gerichts, die Beschlußanfechtungsfrist sei wegen der fehlenden Unterschrift nicht gewahrt, zurück, so kann ihm für einen erneuten Beschlußanfechtungsantrag keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden. Denn Wiedereinsetzung kann nur zur Heilung einer tatsächlich eingetretenen Fristversäumung, nicht jedoch zur Beseitigung der Folgen einer Rücknahmeerklärung bewilligt werden.*)

IMRRS 2004, 1342

OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.03.2003 - 20 W 139/02
Die nachteilige Veränderung der Sichtverhältnisse aus einer Wohnung über das Dach der Wohnungseigentumsanlage durch eine bauliche Veränderung kann einen Nachteil im Sinne der §§ 22 Abs. 1 S. 2, 14 WEG darstelleb*)

IMRRS 2004, 1341

BayObLG, Beschluss vom 20.03.2003 - 2Z BR 12/03
Der Antrag, den Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung für ungültig zu erklären, kann auf einzelne selbständige Posten der Abrechnung beschränkt werden.*)

IMRRS 2004, 1340

BayObLG, Beschluss vom 19.03.2003 - 2Z BR 150/01
Der Antrag, die übrigen Wohnungseigentümer zu verpflichten, einer Sanierungsmaßnahme zuzustimmen, erledigt sich in der Hauptsache, wenn zwischenzeitlich saniert wurde.*)

IMRRS 2004, 1339

BayObLG, Beschluss vom 19.03.2003 - 2Z BR 10/03
Ein Wohnungseigentümer allein kann keine Ansprüche gegen den Verwalter gerichtlich geltend machen, wenn es die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums betrifft.*)

IMRRS 2004, 1338

BayObLG, Beschluss vom 04.09.2002 - 3Z BR 120/02
Ein Sachverständiger muss auch in einem Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz das Gericht rechtzeitig unterrichten, wenn durch die Hinzuziehung einer fachkundigen Hilfskraft seine voraussichtliche Entschädigung den Wert des Verfahrensgegenstands übersteigt.*)

IMRRS 2004, 1325

OLG Köln, Beschluss vom 15.10.2003 - 16 Wx 97/03
Sieht die Teilungserklärung vor, dass die Wohnungseigentümer vor baulichen Veränderungen die Zustimmung des Verwalters einholen müssen, so tritt die Zustimmung des Verwalters im Regelfall nicht an die Stelle der einstimmigen Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer, sondern ist neben dieser erforderlich.*)

IMRRS 2004, 1322

BayObLG, Beschluss vom 04.03.2004 - 2 Z BR 232/03
1. Wer ein Wohnungseigentum im Weg der Zwangsversteigerung erwirbt, muss sich nicht entgegenhalten lassen, der vorherige Wohnungseigentümer habe auf Ansprüche gegen die übrigen Wohnungseigentümer auf erstmalige Herstellung eines dem Aufteilungsplan entsprechenden Zustands verzichtet oder ein entsprechendes Recht verwirkt.*)
2. Wer beim Erwerb von Wohnungseigentum die Abweichung der Bauausführung von der Teilungserklärung nicht (positiv) kannte, aber hätte erkennen können, handelt in der Regel nicht rechtsmissbräuchlich, wenn er gegen die übrigen Wohnungseigentümer einen Anspruch auf erstmalige Herstellung eines der Teilungserklärung entsprechenden Zustands geltend macht.*)
3. Die Gefahr erheblicher Bauschäden kann nach Treu und Glauben der Durchsetzung eines Anspruchs auf erstmalige Herstellung eines der Teilungserklärung entsprechenden Zustands entgegenstehen (hier: Versetzung einer tragenden Kellerinnenwand).*)

IMRRS 2004, 1321

BayObLG, Beschluss vom 04.03.2004 - 2Z BR 232/03
1. Wer ein Wohnungseigentum im Weg der Zwangsversteigerung erwirbt, muss sich nicht entgegenhalten lassen, der vorherige Wohnungseigentümer habe auf Ansprüche gegen die übrigen Wohnungseigentümer auf erstmalige Herstellung eines dem Aufteilungsplan entsprechenden Zustands verzichtet oder ein entsprechendes Recht verwirkt.*)
2. Wer beim Erwerb von Wohnungseigentum die Abweichung der Bauausführung von der Teilungserklärung nicht (positiv) kannte, aber hätte erkennen können, handelt in der Regel nicht rechtsmissbräuchlich, wenn er gegen die übrigen Wohnungseigentümer einen Anspruch auf erstmalige Herstellung eines der Teilungserklärung entsprechenden Zustands geltend macht.*)
3. Die Gefahr erheblicher Bauschäden kann nach Treu und Glauben der Durchsetzung eines Anspruchs auf erstmalige Herstellung eines der Teilungserklärung entsprechenden Zustands entgegenstehen (hier: Versetzung einer tragenden Kellerinnenwand).*)

IMRRS 2004, 1301

BayObLG, Beschluss vom 13.03.2003 - 2Z BR 85/02
Ein Verwalter kann mit einfacher Stimmenmehrheit der in der Versammlung anwesenden oder vertretenen Wohnungseigentümer bestellt werden. Die relative Stimmenmehrheit genügt selbst dann nicht, wenn über mehrere Bewerber gleichzeitig abgestimmt wird.*)

IMRRS 2004, 1300

BayObLG, Beschluss vom 13.03.2003 - 2Z BR 28/03
Ausführungen zur Fehlerhaftigkeit der Verwalterentlastung ersetzen nicht einen Antrag auf Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung.*)

IMRRS 2004, 1299

OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.03.2003 - 20 W 283/01
1) Die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung kann auf einzelne selbständige Rechnungspositionen beschränkt werden. Bei uneingeschränkter Anfechtung der Jahresabrechnung kann der Eigentümerbeschluss hinsichtlich der mängelbehafteten Abrechungsposten für ungültig erklärt werden*)
2) Zur Wirksamkeit von Eigentümerbeschlüssen über den Austausch von Wasseruhren und dem Aufschub von Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum.*)

IMRRS 2004, 1298

OLG Köln, Beschluss vom 12.03.2003 - 16 Wx 22/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2004, 1297

BayObLG, Beschluss vom 06.03.2003 - 2 Z BR 90/02
Ein Beschluss, mit dem die Wohnungseigentümer einer Teilung eines Wohnungseigentums nicht zustimmen, ist wegen fehlender Beschlusskompetenz unwirksam.*)

IMRRS 2004, 1296

KG, Beschluss vom 10.03.2003 - 24 W 3/03
Der Einbau von Kaltwasserzählern bei zu erwartender Wirtschaftlichkeit und die Änderung des Kostenverteilungsschlüssels nach Verbrauch bilden einen einheitlichen Verfahrensgegenstand, der unter die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft fällt und damit auch eine ersetzende gerichtliche Entscheidung über diesen Verfahrensgegenstand eröffnet (Vorlage an den BGH wegen Abweichung von OLG Düsseldorf ZMR 2002, 68 = NZM 2002, 349 = ZWE 2001, 559).*)

IMRRS 2004, 1295

OLG Hamburg, Beschluss vom 07.03.2003 - 2 Wx 85/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2004, 1294

BayObLG, Beschluss vom 06.03.2003 - 2Z BR 27/03
Erklärt der Antragsteller nach Widerspruch gegen den antragsgemäß erlassenen Mahnbescheid im Antrag auf Abgabe des Verfahrens an das Wohnungseigentumsgericht im Hinblick auf Zahlungen des Antragsgegners nach Zustellung des Mahnbescheids die Hauptsache teilweise für erledigt, ist darin in der Regel die teilweise Rücknahme des Antrags auf Durchführung des streitigen Verfahrens zu sehen.*)

IMRRS 2004, 1293

BayObLG, Beschluss vom 06.03.2003 - 2Z BR 90/02
Ein Beschluss, mit dem die Wohnungseigentümer einer Teilung eines Wohnungseigentums nicht zustimmen, ist wegen fehlender Beschlusskompetenz unwirksam.*)

IMRRS 2004, 1292

BayObLG, Beschluss vom 06.03.2003 - 2Z BR 9/03
Der Betrieb eines Pilslokals mit Pizzeria stört bei typisierender Betrachtungsweise mehr als der Betrieb eines Ladens, mag in unmittelbarer Nachbarschaft auch eine weitere Gaststätte vorhanden sein.*)

IMRRS 2004, 1291

OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.03.2003 - 20 W 261/01
Ohne eine entsprechende Regelung in der Teilungserklärung oder in einer Vereinbarung im Sinn von § 10 WEG muss die Jahresabrechung hinsichtlich der Betriebskosten nicht an § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung ausgerichtet sein.*)

IMRRS 2004, 1290

KG, Beschluss vom 03.03.2003 - 24 W 15/03
Wenn § 27 Abs. 2 FGG bei einem Angriff auf die isolierte Kostenentscheidung des Amtsgerichts eine weitere Beschwerde ausschließt, gilt das auch für die weitere außerordentliche Beschwerde gegen die Kostenentscheidung des Amtsgerichts als Nebenentscheidung ohne Angriff auf die Hauptsacheentscheidung.*)

IMRRS 2004, 1289

OLG Hamburg, Beschluss vom 06.02.2003 - 2 Wx 74/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2004, 1288

KG, Beschluss vom 03.02.2003 - 1 W 244/03
Erklärt der WEG-Verwalter, der zugleich Erwerber ist, die Zustimmung nach § 12 Abs. 1 WEG auch gegenüber dem Veräußerer, ist dies wirksam; § 181 BGB findet insoweit keine Anwendung.*)

IMRRS 2004, 1269

BayObLG, Beschluss vom 17.01.2003 - 2Z BR 130/02
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Anfechtungsfrist des § 23 Abs. 4 WEG ist zu gewähren, sofern innerhalb der Anfechtungsfrist das Protokoll über die Eigentümerversammlung noch aussteht.*)

IMRRS 2004, 1268

BayObLG, Beschluss vom 15.01.2003 - 2Z BR 101/02
Mit einem bestandskräftigen Mehrheitsbeschluss können Schadensersatzforderungen gegen einen Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums eigenständig durchgesetzt werden.*)

IMRRS 2004, 1267

OLG Hamburg, Beschluss vom 06.12.2002 - 2 Wx 27/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2004, 1245

OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.1999 - 24 U 5/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2004, 1244

OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.04.2001 - 20 W 337/00
Kostenschuldner der Vollzugsgebühr des § 146 Abs. 1 S. 1 KostO sind bei Antragsverfahren wegen des hier geltenden formalen Veranlasserprinzips alle Auftraggeber als Gesamtschuldner, unabhängig davon, in wessen Interesse der Antrag gestellt worden ist.*)

IMRRS 2004, 1243

BayObLG, Beschluss vom 11.05.2001 - 2Z BR 95/00
Zur Frage, wie die Regelung einer Gemeinschaftsordnung auszulegen ist, wenn einem Wohnungseigentümer allein die Verkehrssicherungspflicht für das Grundstück und die Straßenreinigungspflicht obliegt.*)

IMRRS 2004, 1242

BayObLG, Beschluss vom 18.05.2001 - 2Z BR 76/01
Die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde beginnt in einer Wohnungseigentumssache sofort, wenn der Amtsrichter die vollständige Entscheidung samt Gründen in Gegenwart aller Beteiligten oder ihrer Vertreter vorliest.*)

IMRRS 2004, 1241

BayObLG, Beschluss vom 23.05.2001 - 2Z BR 99/00
Zur Frage, welche Ansprüche Wohnungseigentümer gegeneinander haben, wenn die Wohnanlage wegen Feuchtigkeitsschäden saniert werden muß.*)

IMRRS 2004, 1240

BayObLG, Beschluss vom 12.07.2001 - 2Z BR 139/00
Die Gültigkeit eines Eigentümerbeschlusses hängt nicht davon ab, daß aus dem in der Versammlungsniederschrift niedergelegten Mehrheitsbeschluß die Anzahl der Ja- und Neinstimmen nicht hervorgeht.*)

IMRRS 2004, 1239

OLG Hamburg, Beschluss vom 16.07.2001 - 2 Wx 47/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2004, 1238

OLG Hamburg, Beschluss vom 16.07.2001 - 2 Wx 116/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2004, 1237

BayObLG, Beschluss vom 18.07.2001 - 2Z BR 25/01
Darf der Wohnungseigentumsverkäufer nach dem Kaufvertrag die Teilungserklärung hinsichtlich einer Sondernutzungsfläche auch zu Lasten des Erwerbers abändern, so kann ihm auch das Recht zustehen, einem anderen Erwerber von Wohnungseigentum die Sondernutzungsfläche zuzuweisen.*)

IMRRS 2004, 1236

BayObLG, Beschluss vom 02.08.2001 - 2Z BR 144/00
Die in einer Eigentümerversammlung abgegebene Zustimmung zu einer baulichen Veränderung können von einem Wohnungseigentümer wegen arglistiger Täuschung angefochten werden.*)

IMRRS 2004, 1235

BayObLG, Beschluss vom 07.08.2001 - 2Z BR 38/01
1. Auch wenn jahrelang abweichend von der Gemeinschaftsordnung abgerechnet wurde, besteht keine die Gemeinschaftsordnung abändernde Vereinbarung über den Kostenverteilungsschlüssel.*)
2. Regelmäßig fehlen die Voraussetzungen für die Entlastung des Verwalters wenn die Jahresabrechnung magelhaft und der Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung ganz oder teilweise für ungültig erklärt worden ist.*)

IMRRS 2004, 1234

BayObLG, Beschluss vom 10.08.2001 - 2Z BR 21/01
In der Wohnungseigentümerversammlung ist die Stimmenmehrheit nur nach der Zahl der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen zu berechnen. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt.*)

IMRRS 2004, 1233

BayObLG, Beschluss vom 10.08.2001 - 2Z BR 121/01
Im Wohnungseigentumsverfahren kann die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegenüber einem Beteiligten zu laufen beginnen, wenn der Amtsrichter die vollständige Entscheidung samt Gründen in dessen Gegenwart vorliest.*)

IMRRS 2004, 1232

BayObLG, Beschluss vom 16.08.2001 - 2Z BR 80/01
Die Bezeichnung eines aus mehreren Räumen bestehenden Teileigentums als "nicht zu Wohnzwecken dienende Diele" gilt als eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter.*)

IMRRS 2004, 1231

BayObLG, Beschluss vom 23.08.2001 - 2Z BR 114/01
Die Freistellung nicht beheizbarer Räume in der Gemeinschaftsordnung von Heizkosten gilt nur für Heizkosten und nicht für alle sonstigen verbrauchsabhängigen Kosten.*)
