Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
6127 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2004
IMRRS 2004, 2156BayObLG, Beschluss vom 08.09.2004 - 2 Z BR 137/04
1. Es erscheint zweifelhaft, ob eine in der Rechtsgemeinschaft eindeutig herrschende Auffassung über die nicht nur individualethische, sondern auch sozialethische Verwerflichkeit der Prostitutionsausübung festgestellt werden kann.*)
2. Es ist fraglich, ob in einem Anwesen, das ausschließlich gewerblich genutzt wird, eine Wertminderung der übrigen Teileigentumseinheiten anzunehmen ist, wenn in einer Teileigentumseinheit der Prostitution nachgegangen wird.*)
3. Kommt es in dem Anwesen zu ungewollten Konfrontationen mit der Prostitutionsausübung in einer Teileigentumseinheit, die als anstößig zu bezeichnen sind, ist dies für die übrigen Teileigentümer nachteilig.*)
VolltextIMRRS 2004, 2137
BayObLG, Beschluss vom 18.08.2004 - 2 Z BR 114/04
1. Für die gerichtliche Geltendmachung einer Wohngeldforderung durch die Wohnungseigentümer ist es notwendig, aber auch ausreichend, dass die beteiligten Wohnungseigentümer so klar bezeichnet sind, dass keine Zweifel an ihrer Stellung und Identität aufkommen können und dass aus der Bezeichnung sich für jeden Dritten die Beteiligten ermitteln lassen. Eine Unrichtigkeit der zur Identifizierung der Wohnungseigentümer beigefügten Eigentümerliste kann im Allgemeinen in jeder Lage des Verfahrens berichtigt werden.*)
2. Soll eine Sonderumlage erhoben werden, setzt die Zahlungspflicht einen Eigentümerbeschluss über den Gesamtbetrag der Umlage und über dessen betragsmäßige Verteilung auf die einzelnen Wohnungseigentümer voraus. Fehlt der Verteilungsschlüssel, sind die Wohnungseigentümer zur Zahlung nicht verpflichtet.*)
3. Nimmt die Niederschrift über die Eigentümerversammlung zum Tagesordnungspunkt "Erhebung einer Sonderumlage" auf eine beiliegende Liste Bezug und verweist zudem auf die Einladung mit einem entsprechenden Vorschlag, kommen zur ergänzenden Auslegung des Beschlussinhalts grundsätzlich auch jene Unterlagen in Betracht.*)
VolltextIMRRS 2004, 2122
OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.02.2004 - 8 W 475/03
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft, in der für die Beschlussfassung das sog. Kopfprinzip (§ 25 Abs. 2 S. 1 WEG) gilt, führt die - ohne Einbeziehung der übrigen Wohnungseigentümer erfolgte - nachträgliche Aufteilung einer Eigentumseinheit in zwei selbständige Einheiten nicht zu einer Vermehrung der Anzahl der Stimmrechte.*)
VolltextIMRRS 2004, 2121
OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.06.2004 - 20 W 95/01
Werden Jahrzehnte nach der Errichtung eines Bauwerkes Veränderungen des Oberbodenbelags durch den einzelnen Wohnungseigentümer vorgenommen, sind für den Trittschallschutz die DIN-Normen maßgebend, die bei Vornahme der Umbauarbeiten gelten. Auf Grund der gegenseitigen Treuepflichten kann den die Veränderung vornehmende Wohnungseigentümer nicht die Mangelhaftigkeit des Gemeinschaftseigentums entlasten, wenn er durch erheblich billigere und weniger belastende Veränderungen allein des im Sondereigentum stehenden Oberbodenbelags die aktuellen DIN-Normen erfüllen kann.*)
VolltextIMRRS 2004, 2120
OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.07.2004 - 20 W 96/03
Es widerspricht im Regelfall nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Gemeinschaft einzelnen Wohnungseigentümern eine Aufwandsentschädigung für die Führung von Prozessen in Prozessstandschaft für die Wohnungseigentümer bewilligt.*)
VolltextIMRRS 2004, 2119
OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.07.2004 - 20 W 92/02
1. Zur Befugnis des Verwalters gemäß § 27 Abs. 2 Nr. 4 WEG gehört auch die Rechtsnachteilabwendung durch Einlegung eines befristeten Rechtsmittels, etwa durch Einlegung einer sofortigen Beschwerde bzw. Beauftragung eines Rechtsanwalts.*)
2. Liegt ein Beschluss der Wohnungseigentümer über die Ermächtigung des Verwalters zur Weiterführung des Verfahrens bzw. Beauftragung eines Rechtsanwalts nicht vor, bedeutet dies nicht, dass die zulässigerweise eingelegte sofortige Beschwerde unzulässig wird.*)
3. Zur Ermächtigung des Verwalters mit der Passivvertretung der Wohnungseigentümer im Wohnungseigentumsverfahren*)
4. Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs des einzelnen Wohnungseigentümers auf Zustimmung einer Nutzungsänderung.*)
VolltextIMRRS 2004, 2117
OLG Köln, Beschluss vom 23.07.2004 - 16 Wx 153/04
1. Die für ungültig zu erklärenden Eigentümerbeschlüsse müssen innerhalb der Frist des § 23 Abs. 4 WEG so bestimmt bezeichnet werden, dass sich unter Berücksichtigung aller erkennbaren Umstände ersehen lässt, welche Beschlüsse angefochten werden.
2. Falls die genaue Bezeichnung der angefochtenen Beschlüsse wegen fehlenden Versammlungsprotokolls erst nach Ablauf der Ausschlussfrist vorgenommen werden kann, reicht es aus, wenn erkennbar wird, welche Beschlüsse angefochten werden.
3. Es ist nicht erforderlich, dass in einer Einladung zur Eigentümerversammlung angekündigt wird, dass über einen bestimmten Tagungsordnungspunkt nicht lediglich beraten, sondern auch beschlossen werden soll.
4. Maßgeblich für die Annhame eines Beschlussantrages ist, ob die abgegebenen Ja-Stimmen die Nein-Stimmen überwiegen, während Stimmenthaltungen bei der Bestimmung der Mehrheit nicht mitzuzählen, d.h. nicht den Nein-Stimmen zuzurechnen sind.
VolltextIMRRS 2004, 2113
OLG Köln, Beschluss vom 31.08.2004 - 16 Wx 166/04
1. Auch wenn auf dem Dach eines im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudes bereits eine Satellitenschüssel installiert ist, führt die Neuinstallation einer zweiten Satellitenanlage durch einen Wohnungseigentümer zu einer nachteiligen Veränderung des optischen Gesamtbildes der Wohnanlage, gegen die mit einem Beseitigungsanspruch vorgegangen werden kann.
2. Der Verwalter, der nach dem Verwaltervertrag berechtigt und verpflichtet ist, Ansprüche der Eigentümergemeinschaft gerichtlich und außergerichtlich im eigenen Namen geltend zu machen, ist auch ermächtigt, individuelle Abwehransprüche der übrigen Wohnungseigentümer wegen unzulässigen Gebrauchs des Gemeinschaftseigentums im eigenen Namen geltend zu machen.
VolltextIMRRS 2004, 2101
BGH, Urteil vom 01.10.2004 - V ZR 210/03
Wird bei der Grundbucheintragung eines durch Unterteilung entstandenen Wohnungseigentums sowohl auf die ursprüngliche Teilungserklärung, die von der Unterteilung erfaßte Räume als gemeinschaftliches Eigentum ausweist, als auch auf die Unterteilungserklärung Bezug genommen, so liegt eine inhaltlich unzulässige Eintragung vor, die nicht Grundlage eines gutgläubigen Erwerbs sein kann.*)
Ein Kaufvertrag ist nur teilweise nicht erfüllt, wenn der Verkäufer von Wohnungseigentum wegen einer fehlgeschlagenen Unterteilung lediglich einen isolierten Miteigentumsanteil verschaffen kann, dieser aber dem Käufer die Möglichkeit eröffnet, durch eine Inanspruchnahme der Miteigentümer eine Änderung von Teilungserklärung und Aufteilungsplan zu erreichen und auf diesem Weg Wohnungseigentum zu erwerben.*)
VolltextIMRRS 2004, 2100
BGH, Beschluss vom 07.10.2004 - V ZB 22/04
Ob eine Regelung über die Verteilung der Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums bei Anlegung eines strengen Maßstabs zu grob unbilligen, mit Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht zu vereinbarenden Ergebnissen führt und damit ein Änderungsanspruch gegeben ist, kann nur auf Grund einer tatrichterlichen Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalls und nicht allein nach dem Maß der Kostenmehrbelastung des benachteiligten Wohnungseigentümers festgestellt werden.*)
Unter Beachtung der Grundsätze für die Auslegung einer Grundbucheintragung ist auch eine ergänzende Auslegung der Gemeinschaftsordnung nicht ausgeschlossen. Sie kann im Einzelfall zu einem Anspruch auf Abänderung des in der Gemeinschaftsordnung festgelegten Kostenverteilungsschlüssels führen.*)
Bei Vereinbarung eines Objektstimmrechts führt die Unterteilung einer Wohnungseigentumseinheit auch im Fall der Veräußerung nicht zu einer Stimmrechtsvermehrung.*)
VolltextIMRRS 2004, 2099
BGH, Beschluss vom 30.09.2004 - V ZB 16/04
Für die Entscheidung über eine im Kostenfestsetzungsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zugelassene sofortige weitere Beschwerde ist der Bundesgerichtshof nur im Fall einer Vorlage durch das Oberlandesgericht bzw. das Bayerische Oberste Landesgericht zuständig (teilweise Aufgabe von Senat, Beschl. v. 24. Juli 2003, V ZB 12/03, NJW 2003, 3133).*)
VolltextIMRRS 2004, 2090
OLG Köln, Beschluss vom 22.09.2004 - 16 Wx 142/04
1. Die Wohnungseigentümerversammlung kann Beschlüsse vorbehaltlich der späteren Zustimmung eines an der Abstimmung beteiligten Wohnungseigentümers fassen.
2. Diese aufschiebend bedingte Beschlussfassung verstößt nicht gegen den wohnungsrechtlichen Grundsatz, die Handlungsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft durch klare Beschlussfassungen aufrecht zu erhalten.
VolltextIMRRS 2004, 2089
BayObLG, Beschluss vom 12.08.2004 - 2Z BR 148/04
Die Bestimmung des § 906 BGB ist zwar im Verhältnis von Wohnungseigentümern zueinander nicht direkt anwendbar. Sie kann aber für die Beurteilung wesentliche Anhaltspunkte geben, ob durch den Gebrauch einem anderen Wohnungseigentümer ein über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehender Nachteil erwächst.*)
VolltextIMRRS 2004, 2087
BayObLG, Beschluss vom 26.08.2004 - 2Z BR 88/04
1. Ein Eigentümerbeschluss, der die Zulässigkeit baulicher Veränderungen abweichend von § 22 Abs. 1 WEG generell und mit Dauerwirkung regelt, ist mangels Beschlusskompetenz nichtig.*)
2. Das Fehlen einer Baugenehmigung für eine bauliche Veränderung begründet nicht stets einen unvermeidbaren Nachteil im Sinn des § 14 Nr. 1 WEG.*)
3. Die Feststellung, ob eine bauliche Maßnahme für die übrigen Wohnungseigentümer einen unvermeidbaren Nachteil darstellt, obliegt in erster Linie dem Tatrichter und kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden.*)
VolltextIMRRS 2004, 2086
OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.08.2004 - 20 W 440/01
Die Stilllegung eines Müllschluckers stellt keine Gebrauchsregelung nach § 15 WEG, sondern einen Gebrauchsentzug dar; sie ist mithin einem Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer nicht zugänglich.*)
VolltextIMRRS 2004, 2085
OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.08.2004 - 20 W 299/03
1. Das Beitreibungsverfahren wegen rückständiger Beiträge nach § 16 Abs. 2 WEG wird durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines als Antragsteller und Gesamtgläubiger beteiligten Wohnungs/Teileigentümers nicht nach § 240 ZPO analog unterbrochen.*)
2. Die Veräußerung eines Wohnungs/Teileigentums nach Anhängigkeit ist für das Verfahren jedenfalls dann ohne Bedeutung, wenn die Sachlegitimation des veräußernden Beteiligten weiterbesteht.*)
3. Der Erwerber eines Wohn/Teileigentums haftet nur für die Beiträge, die durch Beschlussfassung nach Eintragung als Eigentümer im Grundbuch begründet wurden.*)
VolltextIMRRS 2004, 2084
BayObLG, Beschluss vom 01.09.2004 - 2Z BR 101/04
1. Einem als Hobbyraum beschriebenen Teileigentum widerspricht regelmäßig die Nutzung als eigenständige Wohnung.*)
2. Die Verwirkung des Unterlassungsanspruchs der Wohnungseigentümer gegen die zweckwidrige Nutzung eines Hobbyraums als Wohnung berechtigt den Begünstigten nicht, seinen so erworbenen Besitzstand auszudehnen. Hat der Tatrichter nur einen Gebrauch des Hobbyraums festgestellt, der in Abhängigkeit zur Hauptwohnung steht (vorübergehende Überlassung an Hauspersonal, au-pair-Mädchen und Besucher), kann der Begünstigte daraus nicht für sich die weiter gehende Befugnis ableiten, diesen zu jeder zulässigen Wohnraumnutzung (z.B. Fremdvermietung) zu verwenden.*)
VolltextIMRRS 2004, 2082
BayObLG, Beschluss vom 15.09.2004 - 2Z BR 120/04
1. Ein Wohnungseigentümer, der Rechtsnachfolger des Handlungsstörers ist, kann nicht auf Beseitigung, sondern lediglich auf Duldung der Beseitigung einer auf der Sondernutzungsfläche eines anderen Wohnungseigentümers errichteten Anlage in Anspruch genommen werden.*)
2. Ein Verstoß gegen das Schikaneverbot kommt nur in Betracht, wenn für die Geltendmachung eines Anspruchs keinerlei berechtigtes Interesse ersichtlich ist und diese lediglich den Zweck verfolgt, den Antragsgegner zu schädigen.*)
VolltextIMRRS 2004, 2077
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.11.2004 - 3 Wx 234/04
1. Die von einem Wohnungseigentümer vorgenommene bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums (hier: u. A. Einbau einer Zwischenwand mit Wohnungsabschlusstür auf dem Treppenabsatz eines ihm zur alleinigen Nutzung zugewiesenen Teiles des Treppenhauses ) wird durch Nichtanfechtung auch eines die Baumaßnahme nicht im Detail beschreibenden Mehrheitsbeschlusses jedenfalls dann legitimiert, wenn die wesentlichen Arbeiten zur Zeit der Beschlussfassung bereits stattgefunden hatten bzw. für Jedermann sichtbar eingeleitet waren.*)
2. Ein Eigentümerbeschluss, dem Dauerwirkung zukommt, weil er eine bauliche Veränderung rechtlich gestattet und den geschaffenen baulichen Zustand auch in Bezug auf künftige Sondereigentümer fortschreibt, unterliegt der uneingeschränkten Auslegung durch den Senat.*)
VolltextIMRRS 2004, 2071
KG, Beschluss vom 24.05.2004 - 24 W 83/03
Zur Frage der Verwirkung des Beschlussanfechtungsrechts.
VolltextIMRRS 2004, 2070
BayObLG, Beschluss vom 26.02.2004 - 2 Z BR 273/03
Mit der unselbständigen Anschlussbeschwerde kann nach Ablauf der Beschwerdefrist die Abweisung eines Beschlussanfechtungsantrags nicht mehr angegriffen werden (wie KG WuM 1991, 367).*)
VolltextIMRRS 2004, 2068
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.09.2004 - 3 Wx 233/04
Durch die Entscheidung des WEG-Gerichts, wonach die Wohnungseigentümer mangels Beschlusskompetenz nicht mit Mehrheitsbeschluss die Teilungserklärung dahin geändert haben, dass ein Gewerbe auch als Wohnung genutzt werden könne, steht nicht zugleich rechtskräftig fest, dass die aktuelle Teilungserklärung die Nutzung eines bestimmten als Gewerbe ausgewiesenen Eigentums als Wohnung verbietet.*)
VolltextIMRRS 2004, 2033
OLG Köln, Beschluss vom 02.02.2004 - 16 Wx 18/04
1. Zwischen dem teilenden ursprünglichen Grundstückseigentümer und den Erwerbern von Wohnungseigentum nach der Teilung entsteht eine sogenannte "faktische" oder "werdende" Wohnungseigentümergemeinschaft, sobald für die Erwerber eine Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Eigentumserwerbs in das Grundbuch eingetragen ist und Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahren auf die Erwerber übergegangen sind.
2. Innerhalb der bestehenden "werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft" ergibt sich die Pflicht zur Lastentragung in entsprechender Anwendung des § 16 WEG.
VolltextIMRRS 2004, 2032
OLG Köln, Beschluss vom 02.02.2004 - 16 Wx 244/04
1. Zwischen dem teilenden ursprünglichen Grundstückseigentümer und den Erwerbern von Wohnungseigentum nach der Teilung entsteht eine sogenannte "faktische" oder "werdende" Wohnungseigentümergemeinschaft, sobald für die Erwerber eine Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Eigentumserwerbs in das Grundbuch eingetragen ist und Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahren auf die Erwerber übergegangen sind.
2. Innerhalb der bestehenden "werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft" ergibt sich die Pflicht zur Lastentragung in entsprechender Anwendung des § 16 WEG.
VolltextIMRRS 2004, 2031
OLG Köln, Beschluss vom 02.02.2004 - 16 Wx 17/04
1. Zwischen dem teilenden ursprünglichen Grundstückseigentümer und den Erwerbern von Wohnungseigentum nach der Teilung entsteht eine sogenannte "faktische" oder "werdende" Wohnungseigentümergemeinschaft, sobald für die Erwerber eine Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Eigentumserwerbs in das Grundbuch eingetragen ist und Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahren auf die Erwerber übergegangen sind.
2. Innerhalb der bestehenden "werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft" ergibt sich die Pflicht zur Lastentragung in entsprechender Anwendung des § 16 WEG.
VolltextIMRRS 2004, 2030
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.04.2004 - 5 W 208/03
1. Grundbucherklärungen sind ausschließlich objektiv auszulegen, wobei es allein auf den Wortlaut und Sinn Eintragungsbewilligung ankommt.
2. Umstände außerhalb der Urkunde dürfen zur Ermittlung von Inhalt und Umfang eines Grundstücksrechts nur insoweit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind.
3. Dem sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz ist Genüge getan, wenn die Fläche, für die ein Sondernutzungsrecht bestehen soll, auf einem Lageplan auftaucht, obwohl dieser nicht Teil des Aufteilungsplanes ist.
VolltextIMRRS 2004, 2023
OLG Celle, Beschluss vom 06.09.2004 - 4 W 143/04
1. Zu den Anforderungen an konkludente Feststellungen im Versammlungsprotokoll.*)
2. Haben bei einer sog. „Vollversammlung“ sämtliche Wohnungseigentümer auf die Einhaltung der Formvorschrift des § 23 Abs. 2 WEG verzichtet, wird der Verfahrensmangel der fehlenden Bezeichnung des Gegenstands bei der Einberufung geheilt.*)
VolltextIMRRS 2004, 1979
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21.06.2004 - 5 W 17/04
Zur Abänderung des in einer Teilungserklärung enthaltenen Schlüssels für die Verteilung der Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums.*)
VolltextIMRRS 2004, 1976
LG Berlin, Urteil vom 23.09.2004 - 5 O 412/03
1. Der Makler muss seinen Auftraggeber im Rahmen eines Maklervertrages nicht nur über das aufklären, was unerlässlich ist, damit dieser vor Schaden bewahrt wird, sondern auch über alle dem Makler bekannten Umstände, die für die Entschließung des Auftraggebers von Bedeutung sein können
2. Sowohl der Makler, der sich in Verhandlungen mit einem Kunden befindet, als auch der Anlagevermittler im Rahmen eines stillschweigend geschlossenen Auskunftsvertrages hat jeweils die Pflicht, fehlerhafte Angaben richtig zu stellen.
3. Als Ausprägung des Verwirkungsgedanken ist nach § 654 BGB der Anspruch auf Maklerlohn ausgeschlossen, wenn der Makler vertragswidrig auch für den anderen Teil tätig geworden ist.
VolltextIMRRS 2004, 1968
BayObLG, Beschluss vom 17.09.2003 - 2 Z BR 150/03
1. Pflichtverletzungen des Verwalters führen nicht zur Ungültigerklärung des Beschlusses über die Jahresabrechnung, wenn diese die tatsächlich getätigten Einnahmen und Ausgaben enthält.*)
2. Die Entlastung ehrenamtlicher Mitglieder des Verwaltungsbeirats entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn nicht erkennbar ist, dass Schadensersatzansprüche bestehen.*)
3. Einem Verwalter, der eine fehlerhafte Jahresabrechnung vorlegt, sind nach billigem Ermessen in der Regel zumindest teilweise die Kosten eines Verfahrens über die Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung aufzuerlegen.*)
VolltextIMRRS 2004, 1966
BayObLG, Beschluss vom 09.03.2004 - 2 Z BR 17/04
1. Von dem Beschluss der Eigentümer über die Abberufung des Verwalters ist die Kündigung des Verwaltervertrags zu unterscheiden. Die Berechtigung der Wohnungseigentümer zur Kündigung des mit ihm geschlossenen Verwaltervertrags kann der Verwalter im Feststellungsverfahren überprüfen lassen.*)
2. Im Verwaltervertrag kann ein Sonderkündigungsrecht der Wohnungseigentümer für den Fall vereinbart werden, dass der derzeitige Sachbearbeiter bei dem Verwalter ausscheidet.*)
VolltextIMRRS 2004, 1965
BayObLG, Beschluss vom 28.07.2004 - 2Z BR 90/04
1. Ob durch eine bauliche Veränderung der optische Gesamteindruck der Anlage nachteilig verändert wird, obliegt der Beurteilung durch den Tatrichter.*)
2. Ist die Anwendung des § 22 Abs. 1 WEG abbedungen, kann sich ein Wohnungseigentümer grundsätzlich auf die Verletzung von Vorschriften des Baurechts berufen, wenn nach der Teilungserklärung die verschiedenen Wohneinheiten wirtschaftlich selbständig sein sollen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die baurechtlichen Vorschriften nachbarschützenden Charakter haben.*)
VolltextIMRRS 2004, 1963
BayObLG, Beschluss vom 29.07.2004 - 2Z BR 92/04
1. Ob eine größere Investition (hier: Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung) aus Mitteln der dafür betragsmäßig ausreichenden Instandhaltungsrückstellung finanziert oder dafür unter den Wohnungseigentümern eine Sonderumlage erhoben wird, unterliegt dem pflichtgemäßen Ermessen der Wohnungseigentümer. Im Allgemeinen ist bei einer betragsmäßig ausreichenden Instandhaltungsrückstellung die Feststellung erforderlich, mit welchen anderen Instandhaltungs-/Instandsetzungsmaßnahmen und mit welchem finanziellen Sanierungsaufwand in nächster Zeit in der Eigentümergemeinschaft zu rechnen ist.*)
2. Die Gemeinschaftsordnung kann die Zweckbindung der Instandhaltungsrückstellung im Einzelnen festlegen.*)
VolltextIMRRS 2004, 1962
BayObLG, Beschluss vom 29.07.2004 - 2Z BR 110/04
Maßgebend für den Anteil eines Wohnungs- oder Teileigentümers an den Lasten und Kosten des Gemeinschaftseigentums ist grundsätzlich sein eingetragener Miteigentumsanteil am Grundstück. Dies gilt auch dann, wenn für bestimmte Räume im Keller der Wohnanlage Teileigentum begründet wurde, während andere Kellerräume den Wohnungen zugerechnet werden, ohne dass Teileigentum begründet wurde.*)
VolltextIMRRS 2004, 1937
BayObLG, Beschluss vom 08.04.2004 - 2 Z BR 51/04
Eine von den Wohnungseigentümern grundsätzlich hinzunehmende Parabolantenne darf die anderen Wohnungseigentümer nicht über das unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Antenne nur an einem zum Empfang geeigneten Ort installiert werden darf, an dem sie den optischen Gesamteindruck des Gebäudes möglichst wenig stört. Bei der Auswahl zwischen mehreren geeigneten Standorten steht den übrigen Wohnungseigentümern ein Mitbestimmungsrecht zu. Einem Wohnungseigentümer ist es regelmäßig verwehrt, eine Parabolantenne eigenmächtig zu installieren.*)
VolltextIMRRS 2004, 1936
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.01.2004 - 3 Wx 329/03
Die Eintragung einer neu vereinbarten Öffnungsklausel im Grundbuch, wonach über Änderungen der Gemeinschaftsordnung durch qualifizierten Mehrheitsbeschluss entschieden werden kann, bedarf nicht der Zustimmung dinglich berechtigter Dritter.
VolltextIMRRS 2004, 1935
BayObLG, Beschluss vom 28.01.2003 - 2 Z BR 88/02
Eine Regelung, wonach gegenseitige Ansprüche "aus diesem Vertrag" einer kurzen Verjährungsfrist unterliegen, kann nicht nur vertragliche, sondern auch gesetzliche Ansprüche umfassen.
VolltextIMRRS 2004, 1929
OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.07.2004 - 20 W 248/03
Erteilt der Käufer im Kaufvertrag über einen Miteigentumsanteil dem Verkäufer die Vollmacht, "die Teilungserklärung in allen ihren Teilen samt Beilagen in jeder Weise abzuändern und zu ergänzen", so ist diese Vollmacht unwirksam, wenn sie weder zeitlich noch im Umfang hinreichend konkret beschränkt ist. Sonst wäre nach dieser Regelung nahezu jegliche Änderung der Teilungserklärung zeitlich unbeschränkt zulässig.
VolltextIMRRS 2004, 1866
OLG Köln, Beschluss vom 20.02.2004 - 16 Wx 7/04
1. Bei der Umbauung einer Müllcontaineranlage mit einer Pergola handelt es sich um eine bauliche Veränderung, die nur einstimmig beschlossen werden kann.
2. Von einem Ortstermin kann abgesehen werden, wenn den dem Gericht vorliegenden Fotografien alle entscheidungserheblichen Gesichtspunkte entnommen werden können. Es liegt dann kein Ermessensfehler vor.
VolltextIMRRS 2004, 1861
OLG Köln, Beschluss vom 17.03.2004 - 16 Wx 48/04
1. Die Frage, ob durch die Anbringung von Fenstergittern der optische Gesamteindruck des Gebäudes in nicht ganz unerheblicher Weise verschlechtert wird, liegt weitgehend auf dem Gebiet tatrichterlicher Würdigung, die vom Rechtsbeschwerdegericht nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüft werden kann, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht.
2. Eine generelle Einbruchsgefährdung allein rechtfertigt die Anbringung eines Gitters am Fenster einer Erdgeschosswohnung nicht. Eine Duldungspflicht der übrigen Wohnungseigentümer wird nur durch eine erhöhte Einbruchsgefahr begründet.
VolltextIMRRS 2004, 1858
OLG Köln, Beschluss vom 31.03.2004 - 16 Wx 12/04
1. Gegen Wohngeldansprüche kann nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen oder solchen, die aus Notgeschäftsführung resultieren, aufgerechnet werden.
2. Zurückbehaltungsrechte sind gegenüber dem Anspruch auf Zahlung eines Wohngeldvorschusses ausgeschlossen.
3. Ein Aufrechnungsausschluss ist über die gesetzlich oder vertraglich ausdrücklich geregelten Fälle hinaus dann anzunehmen, wenn er nach dem besonderen Inhalt des zwischen den Parteien begründeten Schuldverhältnisses als stillschweigend vereinbart angesehen werden muss oder wenn die Natur der Rechtsbeziehung oder der Zweck der geschuldeten Leistung eine Erfüllung im Wege der Aufrechnung als mit Treu und Glauben unvereinbar erscheinen lässt.
VolltextIMRRS 2004, 1848
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.09.2004 - 3 Wx 185/04
1. Unter die in der Teilungserklärung festgelegte Verpflichtung des einzelnen Wohnungseigentümers, Glasschäden an Fenstern und Türen im räumlichen Bereich seines Sondereigentums zu beheben, kann auch die Auswechslung "blind gewordener" Scheiben in rundum (Seiten- und Dachbereich) verglasten Dachgauben fallen.*)
2. Die Auslegung von Eigentümerbeschlüssen ohne Dauerregelung ist Sache des Tatrichters.*)
VolltextIMRRS 2004, 1834
KG, Beschluss vom 19.07.2004 - 24 W 349/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 1829
BayObLG, Beschluss vom 07.07.2004 - 2Z BR 77/04
1. Ist eine Tiefgarage Gegenstand einer einzigen Teileigentumseinheit, handelt es sich bei den Versicherungs- und Stromkosten der Tiefgarage nicht um Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums; diese Kosten betreffen ausschließlich die Miteigentümer des Teileigentums Tiefgarage und dürfen nicht anteilig auf andere Wohnungseigentümer umgelegt werden.*)
2. Das Rechtsmittelgericht kann den vom Gericht der unteren Instanz festgesetzten Geschäftswert auch dann insgesamt ändern, wenn nur ein Teil der Hauptsache in der Rechtsmittelinstanz schwebt.*)
VolltextIMRRS 2004, 1826
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.07.2004 - 3 Wx 66/04
1. Der nachträgliche Einbau und Anschluss eines Heizkörpers in einem zum Sondereigentum gehörenden verglasten Balkon (Wintergarten) ist als bauliche Veränderung nicht deshalb zustimmungspflichtig, weil damit eine intensivere Nutzung des Wintergartens verbunden ist.*)
2. Die nach der Teilungserklärung für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums vorgeschriebene schriftliche Zustimmung des Verwalters ist entbehrlich, wenn bereits ein Beschluss der Wohnungseigentümer herbeigeführt worden ist.*)
VolltextIMRRS 2004, 1824
BayObLG, Beschluss vom 30.06.2004 - 2Z BR 113/04
1. Wird die Eigentümerversammlung durch einen Wohnungseigentümer einberufen, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen des § 24 Abs. 3 WEG vorliegen, führt dies im Allgemeinen nicht zur Nichtigkeit, sondern nur zur Anfechtbarkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse.*)
2. Die Bestellung eines Notverwalters durch das Gericht hat in einer Gemeinschaft ohne Verwalter nicht zur Voraussetzung, dass zuvor erfolglos durch eine Eigentümerversammlung versucht wurde, einen Verwalter zu bestellen.*)
VolltextIMRRS 2004, 1823
BayObLG, Beschluss vom 30.06.2004 - 2Z BR 58/04
1. Wird ein Vertreter, der seine Bevollmächtigung ordnungsmäßig nachweisen kann, vom Vorsitzenden einer Eigentümerversammlung zurückgewiesen, so sind die in der Versammlung gefassten Beschlüsse anfechtbar, sofern die nicht abgegebene oder nicht berücksichtigte Stimme erheblich war.*)
2. Zur Vollständigkeit einer Jahresabrechnung gehört, dass der Stand der gemeinschaftlichen Konten, insbesondere der Instandhaltungsrücklage und der Zinsbeträge, ausgewiesen ist. Das Fehlen solcher Bestandteile führt aber in der Regel nicht dazu, den Eigentümerbeschluss über die Jahresgesamt- und Einzelabrechnung für ungültig erklären zu müssen. Die fehlenden Angaben sind vielmehr nachholbar.*)
3. Die Entlastung ehrenamtlicher Mitglieder des Verwaltungsbeirats entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn nicht erkennbar ist, dass Schadensersatzansprüche bestehen.*)
4. Ein Beschluss der Wohnungseigentümer, der den Verwalter zur Kreditaufnahme bevollmächtigt, entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn sich der Kreditbetrag im Verhältnis zur Summe der Hausgeldzahlungen aller Wohnungseigentümer in einem bestimmten Rahmen hält und der Kredit zur Überbrückung eines kurzfristigen Liquiditätsengpasses dient.*)
VolltextIMRRS 2004, 1822
OLG Köln, Beschluss vom 30.06.2004 - 16 Wx 135/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 1821
BayObLG, Beschluss vom 30.06.2004 - 2Z BR 116/04
§ 287 ZPO ist in einem Schadensersatzverfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz entsprechend anwendbar.*)
VolltextIMRRS 2004, 1817
KG, Urteil vom 13.05.2004 - 12 U 3/03
Verletzung des als entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages zu qualifizierenden Vertrages eines Hausverwalters durch Vergabe von Aufträgen, ohne zuvor Vergleichsangebote eingeholt zu haben.*)
Volltext