Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
6217 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IMRRS 2006, 1688
OLG Hamburg, Beschluss vom 06.11.2002 - 2 Wx 59/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1687

BayObLG, Beschluss vom 14.11.2002 - 2Z BR 113/02
Von einem gewerbsmäßig tätigen Verwalter als Verfahrensbevollmächtigter von Wohnungseigentümern, kann die Kenntnis der formellen Voraussetzungen der sofortigen Beschwerde erwartet werden.*)

IMRRS 2006, 1686

OLG München, Urteil vom 15.11.2002 - 21 U 2401/01
1. Zur Frage der Anpassung der Vergütung aus einem Grundstücksverwertungsvertrag und des Kaufpreises aus einem Kaufvertrag über Wohnungen aufgrund geringerer Wohnflächen als in einer Wohnflächenaufstellung angegeben (hier Anpassung abgelehnt).*)
2. Zur Frage von Schadensersatzansprüchen aus positiver Vertragsverletzung eines Grundstücksverwertungsvertrages über Wohnungen wegen Verschweigens einer behördlichen Auflage zur Anbringung einer Feuerleiter.*)

IMRRS 2006, 1684

OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.11.2002 - 20 W 216/02
Gegenüber einer Geschäftswertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren, die das mit der Hauptsache befasste Landgericht trifft, ist die unbefristete, zulassungsfreie Erstbeschwerde gegeben. Im Streit mit dem Verwalter über eine Kündigung des Verwaltervertrages bzw. einen Abberufungsbeschluss ist die dem Verwalter (noch) zustehende Vergütung für den Geschäftswert maßgeblich. Liegt diese unter 25.000,00 EUR, kommt eine Ermäßigung nach § 48 Abs. 3 Satz 2 WEG noch nicht in Betracht.*)

IMRRS 2006, 1681

BayObLG, Beschluss vom 04.12.2002 - 2Z BR 40/02
1. Eine Entscheidung wird in Wohnungseigentumssachen nicht aufgrund der mündlichen Verhandlung gefällt. Deswegen müssen an der Entscheidung nicht alle Richter mitwirken, die der mündlichen Verhandlung beiwohnen.*)
2.Eine im Aufteilungsplan vorgesehene, aber noch nicht hergestellte Wand samt Tür, kann der Wohnungseigentümer errichten.*)
3.Stimmt ein Wohnungseigentümer einer baulichen Veränderung zu, sind er und sein Rechtsnachfolger regelmäßig an die Zustimmung gebunden.*)

IMRRS 2006, 1680

BayObLG, Beschluss vom 05.12.2002 - 2Z BR 118/02
Die inhaltliche Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs obliegt dem Tatrichter. Das Rechtsbeschwerdegericht ist auf eine Rechtsfehlerprüfung der Auslegung beschränkt.*)

IMRRS 2006, 1679

BayObLG, Beschluss vom 05.12.2002 - 2Z BR 73/02
Wird das herrschende Grundstück einer Grunddienstbarkeit mit einem Grundstück vereinigt, so erstreckt sich die Berechtigung aus der Grunddienstbarkeit formal auf das Gesamtgrundstück aber die Ausübung beschränkt sich auf das ursprünglich herrschende Grundstück.*)

IMRRS 2006, 1676

OLG Celle, Beschluss vom 13.03.2006 - 4 W 2/06
Dem zum Zeitpunkt der Einlegung der (weiteren) sofortigen Beschwerde als Wohnungsverwalter bereits ausgeschiedenen Verfahrensbeteiligten fehlt im Beschlussverfahren nach § 43 WEG die Beschwerdebefugnis i.S.d. §§ 20, 29 Abs. 4 FGG, soweit das Interesse des früheren Verwalters an der Durchführung des Rechtsmittels nur darin bestehen kann, die Abwehr gegen ihn aus seiner früheren Verwaltertätigkeit gegen evtl. herrührender Regressansprüche vorzubereiten.*)

IMRRS 2006, 1674

OLG Schleswig, Beschluss vom 13.01.2004 - 9 W 5/04
Vertritt ein Rechtsanwalt die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft in einem Rechtsstreit, kann er den Mehrvertretungszuschlag gemäß § 6 BRAGO verlangen. Die Grundsätze über die Parteifähigkeit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind auf Wohnungseigentümergemeinschaften nicht anwendbar.*)

IMRRS 2006, 1672

BayObLG, Beschluss vom 12.12.2002 - 2Z BR 117/02
1.Die Vorschusspflicht für Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums und der Verwaltung wird nur durch den Beschluss der Wohnungseigentümer über den Gesamtwirtschaftsplan und die Einzelwirtschaftspläne begründet.*)
2.Die Wohnungseigentümer dürfen mehrheitlich über die Fortgeltung des Wirtschaftsplans bis zur Beschlussfassung über den nächsten Wirtschaftsplan beschließen.*)

IMRRS 2006, 1671

BayObLG, Beschluss vom 12.12.2002 - 2Z BR 112/02
Der Aufteilungsplan muß nicht schon bei der Beglaubigung der Teilungserklärung als Anlage mit beigeheftet sein.*)

IMRRS 2006, 1670

BayObLG, Beschluss vom 12.12.2002 - 2Z BR 106/02
Das Rechtsmittel wird unzulässig, wenn in einer Wohnungseigentumssache der Antragsteller seinen Antrag soweit zurücknimmt, dass der Wert des Beschwerdegegenstands 750 EUR nicht mehr übersteigt.*)

IMRRS 2006, 1668

OLG Hamburg, Beschluss vom 13.01.2004 - 2 Wx 102/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1667

OLG Hamm, Beschluss vom 13.03.2006 - 15 W 469/05
1) Ist die Erledigungserklärung des Antragstellers einseitig geblieben und spricht daraufhin das Amtsgericht antragsgemäß durch Beschluss die Erledigung der Hauptsache aus, so beschränkt sich die Beschwer des Antragstellers auf die ihm nachteilige, von ihm mit der sofortigen Beschwerde angegriffene Kostenentscheidung. Die sofortige Beschwerde ist deshalb gem. § 20 a Abs. 1 S. 1 FGG unzulässig.*)
2) Der Grundsatz der Meistbegünstigung kann den Rechtsmittelausschluss aus § 20 a Abs. 1 S. 1 FGG nicht überspielen, auch wenn die Begründung der angefochtenen Entscheidung nicht widerspruchsfrei erscheint.*)

IMRRS 2006, 1665

BGH, Urteil vom 18.12.2002 - VIII ZR 141/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1660

BayObLG, Beschluss vom 23.12.2002 - 2Z BR 89/02
Die Ordnungsmäßigkeit einer Verwaltungsmaßnahme ist am Gemeinschaftsinteresse zu messen.*)

IMRRS 2006, 1658

OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.12.2002 - 17 U 91/02
1. Die unterbliebene Einräumung eines Alleinbenutzungsrechts an Kfz-Stellplätzen ist nicht als Sachmangel i.S. von §§ 459, 463 BGB a.F. einzustufen. Vielmehr begründet das Fehlen der ausschließlichen Nutzungsberechtigung eine Rechtsmängelhaftung gem. §§ 434, 437 BGB a.F.*)
2. Ein Anspruch aus culpa in contrahendo ist durch die Vorschriften der §§ 440 Abs. 1, 325, 326 Abs. 1 BGB a.F. nicht ausgeschlossen.*)
3. Zur Berechnung des negativen Interesses, wenn der Geschädigte an einem Vertrag festhalten will, obwohl dieser infolge der Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten zu ungünstigen Bedingungen zustande gekommen ist.*)

IMRRS 2006, 1656

BayObLG, Beschluss vom 15.01.2004 - 2Z BR 240/03
Legt der Verwalter der Einladung zu einer außerordentlichen Eigentümerversammlung mit dem Tagesordnungspunkt seiner Abberufung aus wichtigem Grund ein Schreiben seines Verfahrensbevollmächtigten an ihn bei, in dem der Verwaltungsbeiratsvorsitzende als "klassisch psychologischer Fall" bezeichnet wird, kann dies geeignet sein, das Vertrauensverhältnis zwischen dem Verwalter und dem Verwaltungsbeirat zu zerstören, und zu einer vorzeitigen Abberufung berechtigen.*)

IMRRS 2006, 1655

OLG Köln, Beschluss vom 19.01.2004 - 16 Wx 21/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1654

OLG Bremen, Beschluss vom 09.01.2003 - 3 W 25/02
Ob eine der in § 43 WEG aufgeführten Streitigkeiten vorliegt, ist anhand des vom Antragsteller zur Entscheidung gestellten Begehrens zu ermitteln, z.B. nach Auswahl der Verfahrensgegner, der Formulierung des Antrags und seiner Begründung.*)

IMRRS 2006, 1653

OLG Hamburg, Beschluss vom 19.01.2004 - 2 Wx 61/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1650

OLG Schleswig, Beschluss vom 16.01.2003 - 2 W 139/02
Zu den Voraussetzungen einer rechtzeitigen Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen.*)

IMRRS 2006, 1649

OLG Hamm, Beschluss vom 16.01.2003 - 23 W 381/02
1.*)
Beauftragen Wohnungseigentümer ihren Hausverwalter mit der Prozeßführung, so kommt die Erstattung allein solcher Aufwendungen des Hausverwalters in Betracht, die ansonsten bei den Wohnungseigentümern selbst angefallen und ihnen nach § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO zu ersetzen wären.*)
2.*)
Die Tätigkeit der eigenen Prozeßführung braucht der kostentragungspflichtige Gegner grundsätzlich nicht zu entschädigen.*)

IMRRS 2006, 1641

OLG Schleswig, Beschluss vom 04.11.1999 - 2 W 163/99
Das Wohnungseigentumsgericht ist als Vollstreckungsgericht zuständig, wenn aus einem Unterlassungstitel in einer Wohnungseigentumssache vollstreckt weren soll.*)

IMRRS 2006, 1630

BayObLG, Beschluss vom 05.01.2000 - 2Z BR 163/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1622

OLG Hamburg, Beschluss vom 26.01.2000 - 2 Wx 71/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1619

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2000 - 3 Wx 448/99
1. Ist der Verwalter durch Eigentümerbeschluss im Wege der gewillkürten Verfahrensstandschaft zur gerichtlichen Geltendmachung von Wohngeld ermächtigt, so ist er auch nach seinem Ausscheiden aus dem Verwalteramt als legitimiert anzusehen, ein anhängiges Verfahren bis zum Abschluss fortzuführen, sofern die Gemeinschaft die Ermächtigung nicht widerruft.*)
2. Der unangefochten gebliebene Mehrheitsbeschluss, wonach Hausgelder ab Verzug mit 8 % zu verzinsen sind, ist - da nicht nichtig - für die Beteiligten wirksam und bindend.*)

IMRRS 2006, 1618

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.02.2000 - 3 Wx 31/00
Soll an baulich selbständigen Garagen Sondereigentum begründet werden, sind dem Grundbuchamt mit dem Eintragungsantrag wegen des Bestimmtheitsgrundsatzes im Sachen- und Grundbuchrecht auch für diese Gebäudeteile die in § 7 Abs. 4 WEG genannten Unterlagen vorzulegen.*)

IMRRS 2006, 1616

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.02.2000 - 3 Wx 340/99
Ein Zeitraum von knapp 6 Jahren seit der Möglichkeit, die Unterlassung der zweckwidrigen Nutzung von Keller-/Hobbyräumen zu Wohnzwecken geltend zu machen, reicht zur Annahme einer Verwirkung jedenfalls nicht aus, solange der Nutzer keinerlei Umstände vorgebracht hat, die darauf schließen lassen, dass und auf welche Weise er sich - etwa in Form von Vermögensdispositionen oder wirtschaftlichen Investitionen darauf eingerichtet hat, von Ansprüchen auf Unterlassung dieser Nutzung verschont zu werden bzw. zu bleiben.*)

IMRRS 2006, 1612

BayObLG, Beschluss vom 17.02.2000 - 2Z BR 180/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1604

OLG Köln, Beschluss vom 07.06.2006 - 16 Wx 241/05
Wohnungseigentümer haben grundsätzlich ein Recht auf Einsichtnahme in die Unterlagen des Verwalters. Allerdings hat die Einsichtnahme in den Geschäftsräumen des Verwalters zu erfolgen. Das gilt auch dann, wenn das Verhältnis zwischen Wohnungseigentümer und Verwalter durch verbale Auseinandersetzungen gespannt ist.

IMRRS 2006, 1603

OLG Köln, Beschluss vom 04.07.2006 - 16 Wx 122/06
Der Betrieb eines Pflegeheimes in einer Eigentumswohnung, die für Wohnzwecke vorgesehen ist, ist zweckbestimmungswidrig, so dass die in der Teilungserklärung vorgesehene Zustimmung des Verwalters zur Ausübung eines gewerblichen Betriebes aus wichtigem Grund versagt werden muss.

IMRRS 2006, 1602

OLG Köln, Beschluss vom 04.07.2006 - 16 Wx 51/06
1. Die Einräumung eines Sondernutzungsrechts erfordert eine Vereinbarung der Beteiligten.
2. Ist fraglich, ob eine Vereinbarung oder nur ein Beschluss vorliegt, ist eine Auslegung vorzunehmen. Bei der Auslegung ist der Wille der Parteien nach einer endgültigen Regelung sowie die Einbeziehung Dritter zu berücksichtigen.

IMRRS 2006, 1597

OLG Köln, Beschluss vom 12.05.2006 - 16 Wx 93/06
Ein Beschluss der Wohnungseigentümer über die Bestellung eines Verwaltungsbeirats ist trotz eines Formfehlers nicht für ungültig zu erklären, wenn eindeutig feststeht, dass der Betroffene auch bei ordnungsgemäßem Vorgehen gewählt worden wäre.

IMRRS 2006, 1596

OLG Köln, Beschluss vom 31.05.2006 - 16 Wx 11/06
Die Anbringung beleuchteter Reklametafeln an der Außenwandfassade einer Wohnungseigentumsanlage stellt eine bauliche Veränderung dar. Diese ist hinzunehmen, wenn sie nicht mit merklichem Lichteinfall und einer Beschränkung der Aussicht der übrigen Wohnungseigentümer verbunden ist und außerdem der ortsüblichen Werbung für Gewerbebetriebe entspricht.

IMRRS 2006, 1590

BayObLG, Beschluss vom 11.04.2001 - 2Z BR 121/00
Auch wenn sich die Gemeinschaftsordnung mit qualifizierter Mehrheit der Wohnungseigentümer (sogenannte Öffnungsklausel) abändern läßt, kann jedenfalls bei einer Änderung der Zweckbestimmung von Wohnungseigentum der nicht zustimmende Wohnungseigentümer zur Abgabe der erforderlichen Änderungserklärung verklagt werden.*)

IMRRS 2006, 1589

BayObLG, Beschluss vom 11.04.2001 - 2Z BR 119/00
Ein Eigentümerbeschluß, wonach ein Biergarten auf einer Sondernutzungsfläche nur bis 23.00 Uhr betrieben werden darf, kann selbst dann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen, wenn er nach einer öffentlich-rechtlich Erlaubnis bis Mitternacht betrieben werden dürfte.*)

IMRRS 2006, 1587

BayObLG, Beschluss vom 17.04.2001 - 2Z BR 40/01
Die Verwaltervergütung ist nach der Zahl der Wohnungs- und Teileigentumsrechte umzulegen, wenn die Betriebskosten auch so zu verteilen sind.*)

IMRRS 2006, 1586

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2005 - 3 Wx 46/05
1. Es stellt einen wichtigen Grund zur Abberufung und Kündigung des Wohnungseigentumsverwalters dar, wenn er den erklärten Willen der Wohnungseigentümer missachtet.
2. Ein solcher Fall liegt vor, wenn der Verwalter den klar zum Ausdruck gebrachten Willen der Wohnungseigentümergemeinschaft, nach der dem Gesetz entsprechenden üblichen und ganz überwiegend in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannten Methode abzurechnen, missachtet.

IMRRS 2006, 1585

OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.02.2006 - 20 W 56/06
1. Unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgebotes kann die Wohnungseigentümergemeinschaft die weitere Lieferung von Wasser, Strom und Wärmeenergie einstellen, wenn ein Wohnungseigentümer mit seinen laufenden Beitragspflichten in erheblichem Umfang in Verzug gerät; wegen der Schwere des Eingriffs müssen die Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft allerdings fällig sein und zweifelsfrei bestehen.*)
2. Sie kann danach eine Versorgungssperre beschließen und damit auch den Verwalter zu entsprechenden Maßnahmen ermächtigen, dass die in der Wohnung des säumigen Wohngeldschuldners vorhandenen Leitungen von der zentralen Versorgungsleitung abgetrennt werden.*)

IMRRS 2006, 1584

OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.02.2006 - 20 W 314/05
Das Entfernen von im Sondereigentum stehenden Pflanztrögen durch einen Wohnungseigentümer kann unter dem Gesichtspunkt des unzulässigen Gebrauchs von Sondereigentum nach § 14 Nr. 1 WEG unzulässig sein.*)

IMRRS 2006, 1583

OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.04.2006 - 20 W 294/03
1. Das grundsätzliche Einstimmigkeitserfordernis des § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG ist nicht dadurch abbedungen, dass in der Teilungserklärung die Zustimmung des Verwalters zu einer baulichen Veränderung und im Fall ihrer Verweigerung oder ihres Widerrufs die Herbeiführung eines Mehrheitsbeschlusses der Wohnungseigentümer vorgesehen ist.*)
2. Verbindet der Bauträger nach Entstehung der Wohnungseigentümergemeinschaft eine Wohnung mittels Decken- bzw. Wanddurchbrüchen mit Mehrzweckräumen, stellt dies eine bauliche Veränderung im Sinn des § 22 Abs. 1 WEG dar. Diese ist nicht allein deshalb zustimmungsbedürftig nach §§ 22 Abs. 1 Satz 1, 14 Nr. 1 WEG, weil sie eine intensivere bzw. zweckbestimmungswidrige Nutzung ermöglichen und sich daraus eine nachteilige Kostenverteilung ergeben könnte.*)

IMRRS 2006, 1582

OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.02.2006 - 20 W 291/03
1. Zur Differenzierung zwischen Wohnungseigentümerbeschluss und Vereinbarung.*)
2. Zur Auslegung einer schuldrechtlichen Vereinbarung zwischen Wohnungseigentümern betreffend die Durchführung von baulichen Maßnahmen.*)
3. Im Rechtsbeschwerdeverfahren ist die Durchführung einer mündlichen Verhandlung grundsätzlich nicht erforderlich.*)

IMRRS 2006, 1581

OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2006 - 20 W 189/05
1. Zur klarstellenden Berichtigung eines Rubrums im Rechtsbeschwerdeverfahren im Hinblick auf die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft.*)
2. Grundsätzlich ist gegenüber einem Anspruch auf Wohngeld eine Aufrechnung nur mit gemeinschaftsbezogenen Gegenforderungen nach § 21 Abs. 2 WEG oder §§ 680, 683 BGB möglich, es sei denn, die Gegenforderung ist anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.*)
3. Ist in der Gemeinschaftsordnung geregelt, dass Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte gegenüber Hausgeldforderungen nicht zulässig sind, außer es handelt sich um anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen, sind damit andere als unbestrittene bzw. anerkannte oder rechtskräftig titulierte Gegenansprüche von der Aufrechnung ausgeschlossen. Die - streitige - Behauptung, ein Anspruch sei von den Wohnungseigentümern anerkannt worden, deren Aufklärung eine umfangreiche Beweisaufnahme erforderlich machen würde, genügt im Beitreibungsverfahren nicht, um eine Aufrechnung durchgreifen zu lassen.*)

IMRRS 2006, 1580

OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.04.2006 - 20 W 108/06
1. Die Entscheidung des Landgerichts, durch die es einem Beteiligten für ein Erstbeschwerdeverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (WEG-Verfahren) Prozesskostenhilfe versagt, ist nur bei Zulassung durch das Landgericht mit der Rechtsbeschwerde anfechtbar.*)
2. Dies gilt sowohl, wenn das Landgericht die Beschwerde gegen einen Prozesskostenhilfe verweigernden Beschluss des Amtsgerichts zurückweist, als auch wenn es für das Beschwerdeverfahren in der Hauptsache die Gewährung von Prozesskostenhilfe ablehnt.*)

IMRRS 2006, 1579

OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2006 - 13 Wx 17/05
1. Nach § 16 Abs. 2 WEG hat jeder Wohnungseigentümer den anderen Wohnungseigentümern gegenüber unter anderem die Lasten sowie die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums nach dem Verhältnis seines Anteils zu tragen. Verpflichtet ist danach, wer materieller Inhaber des Wohnungseigentums ist.
2. Die Eintragung im Wohnungsgrundbuch bewirkt die auf dem öffentlichen Glauben des Grundbuchs beruhenden Rechtswirkungen (§ 891 ff BGB), rechtfertigt aber nicht eine allein auf der Eigentümerstellung beruhende Haftung, wie es bei der Lasten- und Kostentragung gemäß § 16 Abs. 2 WEG der Fall ist. Andere Umstände als die materiell-rechtliche Eigentümerstellung vermögen die nach § 16 Abs. 2 WEG ausschlaggebende Zugehörigkeit zur Wohnungseigentümergemeinschaft nicht zu begründen.
3. Für eine entsprechende Anwendung von § 16 Abs. 2 WEG auf den "werdenden Wohnungseigentümer" ist kein Raum.

IMRRS 2006, 1570

OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.07.2003 - 20 W 466/02
Bei einem Streit über die Duldung der Anbringung einer Parabolantennenanlage kann der Geschäftswert wie auch sonst bei einem Streit über die Nutzung gemeinschaftlichen Eigentums nach dem Regelwert des § 30 Abs. 2 KostO bestimmt werden. Die nach § 45 Abs. 1 WEG zur Zulässigkeit der Beschwerde erforderliche Beschwer eines Wohnungseigentümers mit italienischer Staatsangehörigkeit, der mit seinem Antrag auf Duldung der Anbringung einer Parabolantenne auf dem Hausdach unterliegt, übersteigt 750,00 EUR, wenn er über den vorhandenen Kabelanschluss auf Dauer keine italienischen Sender empfangen kann.*)

IMRRS 2006, 1567

OLG Hamburg, Beschluss vom 17.07.2003 - 2 Wx 147/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1565

OLG Hamburg, Beschluss vom 25.07.2003 - 2 Wx 112/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1564

OLG Köln, Beschluss vom 28.07.2003 - 16 Wx 143/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
