Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
6131 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IMRRS 2006, 1589BayObLG, Beschluss vom 11.04.2001 - 2Z BR 119/00
Ein Eigentümerbeschluß, wonach ein Biergarten auf einer Sondernutzungsfläche nur bis 23.00 Uhr betrieben werden darf, kann selbst dann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen, wenn er nach einer öffentlich-rechtlich Erlaubnis bis Mitternacht betrieben werden dürfte.*)
VolltextIMRRS 2006, 1587
BayObLG, Beschluss vom 17.04.2001 - 2Z BR 40/01
Die Verwaltervergütung ist nach der Zahl der Wohnungs- und Teileigentumsrechte umzulegen, wenn die Betriebskosten auch so zu verteilen sind.*)
VolltextIMRRS 2006, 1586
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2005 - 3 Wx 46/05
1. Es stellt einen wichtigen Grund zur Abberufung und Kündigung des Wohnungseigentumsverwalters dar, wenn er den erklärten Willen der Wohnungseigentümer missachtet.
2. Ein solcher Fall liegt vor, wenn der Verwalter den klar zum Ausdruck gebrachten Willen der Wohnungseigentümergemeinschaft, nach der dem Gesetz entsprechenden üblichen und ganz überwiegend in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannten Methode abzurechnen, missachtet.
VolltextIMRRS 2006, 1585
OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.02.2006 - 20 W 56/06
1. Unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgebotes kann die Wohnungseigentümergemeinschaft die weitere Lieferung von Wasser, Strom und Wärmeenergie einstellen, wenn ein Wohnungseigentümer mit seinen laufenden Beitragspflichten in erheblichem Umfang in Verzug gerät; wegen der Schwere des Eingriffs müssen die Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft allerdings fällig sein und zweifelsfrei bestehen.*)
2. Sie kann danach eine Versorgungssperre beschließen und damit auch den Verwalter zu entsprechenden Maßnahmen ermächtigen, dass die in der Wohnung des säumigen Wohngeldschuldners vorhandenen Leitungen von der zentralen Versorgungsleitung abgetrennt werden.*)
VolltextIMRRS 2006, 1584
OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.02.2006 - 20 W 314/05
Das Entfernen von im Sondereigentum stehenden Pflanztrögen durch einen Wohnungseigentümer kann unter dem Gesichtspunkt des unzulässigen Gebrauchs von Sondereigentum nach § 14 Nr. 1 WEG unzulässig sein.*)
VolltextIMRRS 2006, 1583
OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.04.2006 - 20 W 294/03
1. Das grundsätzliche Einstimmigkeitserfordernis des § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG ist nicht dadurch abbedungen, dass in der Teilungserklärung die Zustimmung des Verwalters zu einer baulichen Veränderung und im Fall ihrer Verweigerung oder ihres Widerrufs die Herbeiführung eines Mehrheitsbeschlusses der Wohnungseigentümer vorgesehen ist.*)
2. Verbindet der Bauträger nach Entstehung der Wohnungseigentümergemeinschaft eine Wohnung mittels Decken- bzw. Wanddurchbrüchen mit Mehrzweckräumen, stellt dies eine bauliche Veränderung im Sinn des § 22 Abs. 1 WEG dar. Diese ist nicht allein deshalb zustimmungsbedürftig nach §§ 22 Abs. 1 Satz 1, 14 Nr. 1 WEG, weil sie eine intensivere bzw. zweckbestimmungswidrige Nutzung ermöglichen und sich daraus eine nachteilige Kostenverteilung ergeben könnte.*)
VolltextIMRRS 2006, 1582
OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.02.2006 - 20 W 291/03
1. Zur Differenzierung zwischen Wohnungseigentümerbeschluss und Vereinbarung.*)
2. Zur Auslegung einer schuldrechtlichen Vereinbarung zwischen Wohnungseigentümern betreffend die Durchführung von baulichen Maßnahmen.*)
3. Im Rechtsbeschwerdeverfahren ist die Durchführung einer mündlichen Verhandlung grundsätzlich nicht erforderlich.*)
VolltextIMRRS 2006, 1581
OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2006 - 20 W 189/05
1. Zur klarstellenden Berichtigung eines Rubrums im Rechtsbeschwerdeverfahren im Hinblick auf die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft.*)
2. Grundsätzlich ist gegenüber einem Anspruch auf Wohngeld eine Aufrechnung nur mit gemeinschaftsbezogenen Gegenforderungen nach § 21 Abs. 2 WEG oder §§ 680, 683 BGB möglich, es sei denn, die Gegenforderung ist anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.*)
3. Ist in der Gemeinschaftsordnung geregelt, dass Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte gegenüber Hausgeldforderungen nicht zulässig sind, außer es handelt sich um anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen, sind damit andere als unbestrittene bzw. anerkannte oder rechtskräftig titulierte Gegenansprüche von der Aufrechnung ausgeschlossen. Die - streitige - Behauptung, ein Anspruch sei von den Wohnungseigentümern anerkannt worden, deren Aufklärung eine umfangreiche Beweisaufnahme erforderlich machen würde, genügt im Beitreibungsverfahren nicht, um eine Aufrechnung durchgreifen zu lassen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1580
OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.04.2006 - 20 W 108/06
1. Die Entscheidung des Landgerichts, durch die es einem Beteiligten für ein Erstbeschwerdeverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (WEG-Verfahren) Prozesskostenhilfe versagt, ist nur bei Zulassung durch das Landgericht mit der Rechtsbeschwerde anfechtbar.*)
2. Dies gilt sowohl, wenn das Landgericht die Beschwerde gegen einen Prozesskostenhilfe verweigernden Beschluss des Amtsgerichts zurückweist, als auch wenn es für das Beschwerdeverfahren in der Hauptsache die Gewährung von Prozesskostenhilfe ablehnt.*)
VolltextIMRRS 2006, 1579
OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2006 - 13 Wx 17/05
1. Nach § 16 Abs. 2 WEG hat jeder Wohnungseigentümer den anderen Wohnungseigentümern gegenüber unter anderem die Lasten sowie die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums nach dem Verhältnis seines Anteils zu tragen. Verpflichtet ist danach, wer materieller Inhaber des Wohnungseigentums ist.
2. Die Eintragung im Wohnungsgrundbuch bewirkt die auf dem öffentlichen Glauben des Grundbuchs beruhenden Rechtswirkungen (§ 891 ff BGB), rechtfertigt aber nicht eine allein auf der Eigentümerstellung beruhende Haftung, wie es bei der Lasten- und Kostentragung gemäß § 16 Abs. 2 WEG der Fall ist. Andere Umstände als die materiell-rechtliche Eigentümerstellung vermögen die nach § 16 Abs. 2 WEG ausschlaggebende Zugehörigkeit zur Wohnungseigentümergemeinschaft nicht zu begründen.
3. Für eine entsprechende Anwendung von § 16 Abs. 2 WEG auf den "werdenden Wohnungseigentümer" ist kein Raum.
VolltextIMRRS 2006, 1570
OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.07.2003 - 20 W 466/02
Bei einem Streit über die Duldung der Anbringung einer Parabolantennenanlage kann der Geschäftswert wie auch sonst bei einem Streit über die Nutzung gemeinschaftlichen Eigentums nach dem Regelwert des § 30 Abs. 2 KostO bestimmt werden. Die nach § 45 Abs. 1 WEG zur Zulässigkeit der Beschwerde erforderliche Beschwer eines Wohnungseigentümers mit italienischer Staatsangehörigkeit, der mit seinem Antrag auf Duldung der Anbringung einer Parabolantenne auf dem Hausdach unterliegt, übersteigt 750,00 EUR, wenn er über den vorhandenen Kabelanschluss auf Dauer keine italienischen Sender empfangen kann.*)
VolltextIMRRS 2006, 1567
OLG Hamburg, Beschluss vom 17.07.2003 - 2 Wx 147/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1565
OLG Hamburg, Beschluss vom 25.07.2003 - 2 Wx 112/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1564
OLG Köln, Beschluss vom 28.07.2003 - 16 Wx 143/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1562
OLG Köln, Beschluss vom 30.07.2003 - 16 Wx 149/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1557
OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.08.2003 - 20 W 62/02
Bei der Zurückweisung eines Antrags, den Beschluss über die Verwalterbestellung für ungültig zu erklären, richtet sich die Beschwer als individuelles vermögenswertes Interesse des Beschwerdeführers grundsätzlich danach, welche Vergütung er für die fragliche Zeit an den Verwalter zu zahlen hätte. Das erforderliche vermögenswerte Interesse ist auch dann gegeben, wenn die Vergütung des neuen Verwalters niedriger ist als diejenige des bisherigen Verwalters und die Anfechtung auf Informationsmängel bei der Willensbildung über die Verwalterbestellung gestützt wird.*)
VolltextIMRRS 2006, 1555
OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.08.2003 - 20 W 71/01
Das Maß des Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums kann nicht immer für alle Wohnungseigentümer einheitlich und gleich bestimmt werden.*)
VolltextIMRRS 2006, 1545
OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.09.2003 - 20 W 18/02
Zur Beschwerdebefugnis des vollmachtlosen Vertreters im Antragsverfahren nach § 43 WEG. Die nachträgliche Genehmigung der Prozessführung ist in der Regel bis zum Abschluss des Rechtsbeschwerdeverfahrens möglich. Grundsätzlich ist eine Zurückweisung eines Antrags wegen des Mangel der Vollmacht erst zulässig, wenn dem Bevollmächtigten zu ihrer Beibringung eine angemessene Frist erfolglos gesetzt worden ist. Der Grundsatz, dass der vollmachtlose Vertreter die Verfahrenskosten grundsätzlich persönlich zu tragen hat, gilt nicht ausnahmslos.*)
VolltextIMRRS 2006, 1541
OLG Köln, Beschluss vom 19.09.2003 - 16 Wx 139/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1538
OLG Köln, Beschluss vom 29.09.2003 - 16 Wx 182/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1534
OLG Köln, Beschluss vom 28.01.2004 - 16 Wx 248/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1533
BayObLG, Beschluss vom 29.01.2004 - 2Z BR 6/04
1. Eine sofortige weitere Beschwerde kann nicht in der Weise eingelegt werden, dass der Rechtspfleger eine vom Beschwerdeführer verfasste Schrift nur mit seiner Unterschrift versieht.*)
2. Bei der Kostenentscheidung nach Zurücknahme eines Rechtsmittels kommt eine Berücksichtigung der Erfolgsaussicht des zurückgenommenen Rechtsmittels nur in Betracht, wenn diese ins Auge springt.*)
VolltextIMRRS 2006, 1531
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.01.2004 - 3 W 100/03
1. Die vom Senat als Rechtsbeschwerdegericht selbst vorzunehmende Auslegung der Teilungserklärung richtet sich nach dem Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt; auf die Vorstellung des teilenden Eigentümers und das Verständnis des beurkundenden Notars kommt es insoweit nicht an.*)
2. Eine mit "Sonderrechte" überschriebene Regelung in der Teilungserklärung, die neben der Überdachung der Terrasse auch "sonstige bauliche Veränderungen im Bereich der Terrasse, soweit baurechtlich zulässig" beinhaltet, umfasst bereits nach ihrem Wortlaut auch die Errichtung eines Wintergartens.*)
VolltextIMRRS 2006, 1530
BayObLG, Beschluss vom 04.02.2004 - 2Z BR 182/03
1. In Wohnungseigentumssachen ergeht die Entscheidung nicht aufgrund der mündlichen Verhandlung. An ihr müssen deshalb nicht alle Richter mitwirken, die an der mündlichen Verhandlung teilgenommen haben.*)
2. Das Rechtsschutzbedürfnis für die Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses über eine bestimmte Sanierungsmaßnahme entfällt, wenn von der beschlossenen Sanierungsmaßnahme Abstand genommen wird, weil es nichts zu sanieren gibt.*)
VolltextIMRRS 2006, 1529
BayObLG, Beschluss vom 04.02.2004 - 2Z BR 228/03
Die Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs ist Sache des Tatrichters. Die Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht ist auf Rechtsfehler bei der Auslegung beschränkt.*)
VolltextIMRRS 2006, 1525
KG, Urteil vom 13.10.2003 - 12 U 104/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1524
OLG Köln, Beschluss vom 24.10.2003 - 16 Wx 196/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1519
OLG Hamm, Beschluss vom 18.11.2003 - 15 W 395/03
1) Die Wohnungseigentümer sind trotz der Einseitigkeit der Erklärung der erforderlichen Zustimmung nach § 22 Abs. 1 WEG nicht gehindert, die Erteilung dieser Zustimmung in Verbindung mit näheren Regelungen zu der baulichen Veränderung zum Gegenstand eines Vertrages zwischen allen Wohnungseigentümern zu machen.*)
2) Für das Zustandekommen eines solchen Vertrages gilt die Auslegungsvorschrift des § 154 Abs. 1 BGB. Die Erklärung der grundsätzliche Bereitschaft eines Wohnungseigentümers zur Erteilung seiner Zustimmung löst keine vertragliche Bindungswirkung aus, wenn nach dem Willen der Beteiligten eine nähere Regelung über bauliche Einzelheiten erst noch getroffen werden sollte.*)
3) Bei Fehlen der vertraglichen Bindungswirkung kann aus der grundsätzlichen Bereitschaft zur Erteilung der Zustimmung kein Anspruch auf Erteilung der Zustimmung unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 242 BGB) hergeleitet werden.*)
VolltextIMRRS 2006, 1508
OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.04.2006 - 20 W 517/05
Der ehemalige Verwalter muss auch Bauunterlagen an die Wohnungseigentümergemeinschaft herausgeben, wenn er sie von dieser oder von dem Vorverwalter erhalten hat. Ein früherer Bauträger-Verwalter hat ggf. auch die Unterlagen herauszugeben, die er in seiner Eigenschaft als Bauträger und früherer Eigentümer erhalten hat.*)
VolltextIMRRS 2006, 1507
OLG München, Beschluss vom 26.04.2006 - 34 Wx 168/05
1. In Verfahren in Wohnungseigentumssachen kann § 84 ZPO entsprechend angewandt werden.*)
2. Geht von unterschiedlichen Bevollmächtigten eines Verfahrensbeteiligten nicht ausschließbar zeitgleich bei Gericht eine Rechtsmittelrücknahmeerklärung und eine Erklärung, das Rechtsmittel durchführen zu wollen, ein, sind die sich widersprechenden Erklärungen wirkungslos mit der Folge, dass das Rechtsmittelverfahren fortzusetzen ist.*)
3. Der einzelne Wohnungseigentümer hat unabhängig von seinen individuellen Rechten gegenüber dem Bauträger gegen die Gemeinschaft einen Anspruch auf erstmalige Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustands des gemeinschaftlichen Eigentums. Er kann von der Gemeinschaft nicht dazu gezwungen werden, aus einem von ihm vorgenommenen Restkaufpreiseinbehalt mit den ihm entstehenden Ersatzvornahmekosten für eine Mängelbeseitigung gegen den Restkaufpreisanspruch aufzurechnen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1496
OLG München, Beschluss vom 15.05.2006 - 34 Wx 156/05
Bei Feuchtigkeitsschäden in einer Wohnung, deren Ursache im gemeinschaftlichen Eigentum liegen kann, hat der Verwalter, auch wenn er kein "Profi" ist, unverzüglich das Erforderliche zu unternehmen, um die Schadensursache festzustellen. Verletzt er diese Pflicht schuldhaft, so haftet er für den Schaden des betroffenen Wohnungseigentümers auch dann, wenn die Schadensursache ungeklärt bleibt oder sich nachträglich herausstellen sollte, dass sie ausschließlich im Sondereigentum liegt (siehe auch BayObLG NZM 1998, 583).*)
VolltextIMRRS 2006, 1495
OLG Celle, Beschluss vom 10.07.2006 - 4 W 89/06
1. Einem Wohnungseigentümer ausländischer Herkunft ist es regelmäßig zumutbar, die Kabelanlage statt einer Satellitenempfangsanlage zu nutzen, wenn auf diese Weise Zugang zu mehreren Programmen in der Sprache seines Herkunftlandes besteht.*)
2. Die Errichtung einer Parabolantenne stellt - unabhängig von einem Eingriff in die Gebäudesubstanz - eine bauliche Veränderung dar.*)
3. Das Recht der Wohnungseigentümer zur eigenverantwortlichen Gestaltung ihrer Rechtsbeziehungen würde durch eine gerichtliche Entscheidung ohne Vorbefassung der Wohnungseigentümerversammlung mit dem Entscheidungsgegenstand unterlaufen.*)
4. Die Wohnungseigentümer können aufgrund ihrer autonomen Beschlusszuständigkeit auch erneut über eine schon geregelte Angelegenheit beschließen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1494
OLG Celle, Beschluss vom 20.07.2006 - 4 W 119/06
Eine weitere Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts, mit der es dem Antragsteller Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren versagt hat, ist im WEG-Verfahren nur dann statthaft, wenn das Rechtsmittel durch das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss ausdrücklich zugelassen worden ist.*)
VolltextIMRRS 2006, 1489
OLG München, Beschluss vom 20.06.2006 - 32 Wx 125/05
Ein Beschluss über die Ermächtigung des Verwalters zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft ist nichtig, wenn sich dem Beschluss nicht mit hinreichender Deutlichkeit entnehmen lässt, welche Ansprüche geltend gemacht werden sollen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1485
OLG Köln, Beschluss vom 07.06.2000 - 16 Wx 39/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1478
OLG Köln, Urteil vom 15.03.2000 - 2 U 74/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1477
BayObLG, Beschluss vom 16.03.2000 - 2Z BR 168/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1476
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.03.2000 - 3 Wx 414/99
1. Stellt sich nach bestandskräftig beschlossener Jahresabrechnung heraus, dass den dort u.a. abgerechneten Heizkosten wegen eines fehlerhaft eingebauten Messgerätes eine unrichtige Erfassung zugrunde lag, so ist die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht gehindert, die Jahresabrechnung im Wege des Zweitbeschlusses zu korrigieren.*)
2. Zur Heizkostenverteilung, wenn der tatsächliche Wärmeverbrauch wegen eines Defekts des Messgerätes im Abrechnungszeitraum nicht ordnungsgemäß erfasst werden konnte.*)
VolltextIMRRS 2006, 1474
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2000 - 3 Wx 77/00
Eine in der Teilungserklärung nach dem Wohnungseigentumsgesetz vorgesehene Regelung zur Entziehung des Wohnungseigentums, die als Gründe der Entziehung u.a. nachbarrechtliche Störungen und "schwere persönliche Mißhelligkeiten" nennt, kann wegen mangelnder Bestimmtheit nicht ins Grundbuch eingetragen werden.*)
VolltextIMRRS 2006, 1473
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.03.2000 - 3 Wx 53/00
1. Wirkt sich eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums durch einen Miteigentümer permanent nachteilig auf das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers aus, indem ein Teil seines Kellers für die Führung zweier Kupferwasserleitungen mitbenutzt wird und dort zwei Deckendurchbrüche angelegt werden, so darf die Maßnahme nicht ohne Zustimmung dieses Sondereigentümers erfolgen.*)
2. Eine im Gemeinschaftsverhältnis liegende besondere Treuepflicht gebietet nicht die Hinnahme eines substantiellen und fortdauernden Eingriffs in Gestalt der Mitbenutzung eines Teiles des Sondereigentums, um einem anderen Wohnungseigentümer die kostenintensivere aber durchaus mögliche und nicht von vornherein unzumutbare Verlegung von Wasserleitungen unter seinem Parkettboden zu ersparen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1472
OLG Schleswig, Beschluss vom 29.03.2000 - 2 W 7/00
Eisdielen sind keine Ladengeschäfte im Sinn einer Teilungserklärung*)
VolltextIMRRS 2006, 1470
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2000 - 3 Wx 465/99
Die Feststellung, dass in einer Wohnungseigentümerversammlung ein Mehrheitsbeschluss zustande gekommen ist, setzt voraus, dass die Anzahl der Ja-Stimmen ermittelt wird; die Feststellung der Anzahl der Nein-Stimmen und der Stimmenthaltungen reicht nicht aus.*)
VolltextIMRRS 2006, 1469
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.04.2000 - 3 Wx 334/99
Wird durch einen unangefochten gebliebenen Mehrheitsbeschluss einem Wohnungseigentümer ein Sondernutzungsrecht an Teilen des Gemeinschaftseigentums (hier: Bastelraum) bis zu seinem Ausscheiden aus der Gemeinschaft eingeräumt und hieran zugleich die Erbringung von Gartenarbeiten als Gegenleistung geknüpft, so führt eine dem Verpflichteten zurechenbare Nichterfüllung der Gartenpflege in jedem Falle dazu, dass sein etwaiges Sondernutzungsrecht in gleicher Weise wie bei seinem Ausscheiden aus der Eigentümergemeinschaft entfällt.*)
VolltextIMRRS 2006, 1467
OLG Hamburg, Urteil vom 26.03.1999 - 10 U 41/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1466
OLG Köln, Urteil vom 13.04.1999 - 15 U 148/98
Im Einzelfall kann sich aus § 242 BGB ein schuldrechtlicher Anspruch auf Einräumung von Sondereigentum gegen die anderen Wohnungseigentümer ergeben.*)
VolltextIMRRS 2006, 1465
BayObLG, Beschluss vom 30.04.1999 - 2Z BR 33/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1461
OLG Köln, Beschluss vom 02.06.1999 - 16 Wx 57/99
Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft bestandskräftig eine Sanierungsmaßnahme beschlossen, und führt sie dann eine von der beschlossenen Maßnahme leicht abweichende, die Eigentümer weniger belastende Variante aus, so handelt ein Wohnungseigentümer rechtsmißbräuchlich, der das Unterlassen der Sanierungsmaßnahme unter Berufung auf diese Abweichung vom Gemeinschaftsbeschluss begehrt, obwohl er sich nur durch einen Teil der Baumaßnahme gestört sieht und diesen deshalb verhindern will, der bereits in der bestandskräftig beschlossenen Variante unverändert vorgesehen war.*)
VolltextIMRRS 2006, 1460
OLG Köln, Beschluss vom 09.06.1999 - 16 Wx 56/99
Die Anlegung eines Dachgartens auf der im Sondereigentum stehenden Dachterrasse rund um eine Penthousewohnung stellt in der Regel eine bauliche Veränderung dar, der alle Wohnungseigentümer zustimmen müssen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1459
OLG Köln, Beschluss vom 09.06.1999 - 16 Wx 46/99
Auch im WEG - Verfahren bedarf es zur Zulässigkeit eines Feststellungsantrages der Darlegung eines Feststellungsinteresses. Dieses fehlt, wenn die begehrte Feststellung( - der Verpflichtung zur Duldung eines bestimmten Zustandes -) schon inzident in einer einen Beseitigungsanspruch abweisenden Entscheidung getroffen wurde.*)
VolltextIMRRS 2006, 1455
OLG Köln, Urteil vom 23.06.1999 - 11 U 251/98
Reguliert der Gebäudeversicherer aufgrund eines von einer Wohnungseigentümergemeinschaft abgeschlossenen Gebäudeversicherungsvertrages den Schaden, den ein einzelner Wohnungseigentümer leicht fahrlässig an fremdem Sonder- und Miteigentum verursacht hat, so kann er gegen den schädigenden Wohnungseigentümer nicht nach § 67 Abs. 1 VVG Rückgriff nehmen.*)
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