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Sachgebiet: Wohnungseigentum

6127 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2023

IMRRS 2023, 0306
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anforderungen an Vollmachtsformulare des Verwalters

AG Brühl, Urteil vom 20.10.2022 - 29 C 5/22

1. Vollmachtsformulare des Verwalters müssen nur die Stimmrechtsweisung mit Ja, Nein oder Enthaltung vorsehen. Auf einen Beschlussantrag kann nicht anders reagiert werden.

2. Nach einer eigenmächtigen erheblichen Vergrößerung der Terrassenfläche durch den Wohnungseigentümer entspricht es ordnungsmäßiger Verwaltung, den Störer zum Rückbau aufzufordern und den Verwalter zu ermächtigen, im Namen der Gemeinschaft im Weigerungsfall einen Anwalt mit der außergerichtlichen und später gerichtlichen Durchsetzung zu mandatieren. Über das Bestehen des Rückbauanspruchs wird erst im späteren Gerichtsverfahren entschieden, nicht im Anfechtungsprozess gegen den Ermächtigungsbeschluss.

3. Eine angemessene bauliche Veränderung liegt auch bei einem gehbehinderten Eigentümer nicht vor, wenn die Terrasse auf ganzer Breite erheblich vergrößert wird und nicht nur im Bereich des Fluchtwegs Richtung Gartenpforte.




IMRRS 2023, 0298
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Können den Eigentümern von Doppelparkern die Erhaltungskosten aufgebürdet werden?

AG Hannover, Urteil vom 20.09.2022 - 482 C 5657/21

1. Nach dem neuen § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG besteht die umfassende Beschlusskompetenz, den gesetzlichen oder einen vereinbarten Umlageschlüssel zwar nicht generell, aber für die meisten Kosten und Kostenarten zu ändern. Im Gegensatz zu § 16 Abs. 3 und 4 WEG a.F. betrifft die neue gesetzliche Öffnungsklausel des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG n.F. auch Erhaltungskosten, allein mit Ausnahme der Kosten baulicher Veränderungen nach § 20 WEG. Die Gemeinschaft kann durch Mehrheitsbeschluss (nur) den (Teil-)Eigentümern der Doppelparker unter Befreiung der übrigen (Wohnungs-)Eigentümer die gesamten Erhaltungskosten aufbürden.*)

2. Ein Beschluss lautend "Die Arbeiten werden erst ausgeführt, wenn die zwei Vergleichsangebote mit dem Beirat abgestimmt wurden. Das wirtschaftlichste Angebot soll beauftragt werden" ist zu unbestimmt.*)

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IMRRS 2023, 0287
WohnungseigentumWohnungseigentum
Mängelbeseitigungsanordnung

VG Berlin, Beschluss vom 28.01.2022 - VG 19 L 2/22

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2023, 0184
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Keine über § 66 Abs. 1 ZVG hinausgehende Hinweispflicht des Rechtspflegers im Zwangsversteigerungsverfahren

LG München I, Beschluss vom 11.05.2022 - 16 T 1095/22

Ein offensichtlicher Fehler des Rechtspflegers liegt nicht vor, wenn er im Versteigerungsverfahren auf die Grundbucheintragung hinweist, aber nicht darauf, dass ein im Versteigerungsgutachten erwähntes Nutzungsrecht an einem Stellplatz von der WEG bestritten wird.

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IMRRS 2023, 0299
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vermehrung der Stimmrechte bei Unterteilung einer Wohnungseigentumseinheit?

LG Berlin, Urteil vom 07.02.2023 - 55 S 56/22 WEG

1. Bei Vereinbarung eines Objektstimmrechts führt die Unterteilung einer Wohnungseigentumseinheit grundsätzlich nicht zu einer Vermehrung der Stimmrechte.*)

2. Ist ein zum Ausbau berechtigter Wohnungseigentümer nach der Teilungserklärung aber berechtigt, die Einheiten im Dachgeschoss zu Wohnzwecken auszubauen, und ist er gleichzeitig zur "Begründung von neuem Wohnungseigentum" bzw. dazu ermächtigt, "beliebig viele Wohnungseigentumsrechte zu begründen", so ist die entsprechende Regelung dahingehend auszulegen, dass den neu geschaffenen, zusätzlichen Einheiten im Falle der Vereinbarung eines Objektstimmrechts jeweils ein volles Stimmrecht zukommen soll (Abgrenzung BGH, Beschluss vom 07.10.2004 - V ZB 22/04, IMRRS 2004, 2100 = BGHZ 160, 354).*)

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IMRRS 2023, 0232
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Plötzlich siebenfache Kosten: Neue Kostenverteilung trotz Sanierungsstaus?

AG Potsdam, Urteil vom 20.10.2022 - 31 C 43/22

1. Im Rahmen einer verfassungskonformen Auslegung von § 16 Abs. 2 WEG müssen Wohnungseigentümer bei einer Beschlussfassung über einen veränderten Kostenverteilungsschlüssel zu Sanierungskosten insbesondere berücksichtigen, welche Kosten bis zur Beschlussfassung, mindestens aber bis zur Gesetzesänderung, für welchen Wohnungseigentümer angefallen wären.

2. Sofern eine beabsichtigte Neuregelung der Kostenverteilung massiv hiervon abweicht, ist zu prüfen, ob es sachliche Gründe für diese Regelung gibt, dennoch den Kostenschlüssel, wie beabsichtigt, zu ändern.

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IMRRS 2023, 0273
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Genehmigung zur Aufstellung einer Ladestation

AG Hamburg-St. Georg, Beschluss vom 26.08.2022 - 980b C 19/22 WEG

1. Zwar kann jedem einzelnen Wohnungseigentümer ein Anspruch auf Durchführung bzw. Vollzug eines Beschlusses zustehen, dieser ist aber seit dem 01.12.2020 gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Verband und Träger der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums (s. § 18 WEG) zu richten, nicht (mehr) gegen deren Verwalter.*)

2. Die - recht strengen - Anforderungen an eine Leistungsverfügung sind nicht erfüllt, wenn der Antragsteller ein eigenes Interesse an der Umsetzung des in Rede stehenden Beschlusses hat, welches sich nur daraus ergibt, dass seine Mieterin durch die Anschaffung von Elektrofahrzeugen und der fehlenden Lademöglichkeit vor Ort wirtschaftliche Nachteile zu fürchten habe. Diese bloß mittelbare Betroffenheit des Antragstellers reicht nicht aus.*)

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IMRRS 2023, 0272
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Unzureichende Beschlussumsetzung hat Verwalter zu verantworten

AG Bonn, Urteil vom 09.09.2022 - 210 C 52/21

Wenn die gefassten Beschlüsse nach Auffassung eines Eigentümers unzureichend umgesetzt worden sind, so begründet dies ein Verschulden des Verwalters, nicht des Verbandes oder der Miteigentümer.

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IMRRS 2023, 0277
WohnungseigentumWohnungseigentum
Balkonkraftwerk auf Garagendach?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 20.12.2021 - 2-13 S 135/20

Eine Solaranlage auf dem Garagendach („Balkonkraftwerk“) stellt jedenfalls dann keine optische Beeinträchtigung dar, wenn bereits die zur Garage zeigende Dachseite des Hauses mit Solarplatten bestückt ist.*)

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IMRRS 2023, 0275
WohnungseigentumWohnungseigentum
Umlaufbeschluss unter TOP "Sonstiges"

AG Köln, Urteil vom 30.08.2021 - 202 C 38/21

(ohne amtliche Leitsätze)

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IMRRS 2023, 0279
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anforderungen an Klageantrag auf Einsichtgewährung in die Verwaltungsunterlagen

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.02.2023 - 2-13 S 39/22

1. Der Klageantrag auf Einsichtgewährung in die Verwaltungsunterlagen (§ 18 Abs. 4 WEG) muss die begehrten Unterlagen hinreichend vollstreckungsfähig bezeichnen, da die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher gem. § 883 ZPO erfolgt.*)

2. Besteht Streit über die Existenz von Unterlagen, kommt der Wohnungseigentümergemeinschaft eine sekundäre Darlegungslast zu, wenn der Kläger hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorhandensein der Unterlagen vorträgt.*)

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IMRRS 2023, 0278
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Sind Absenkungsbeschlüsse isoliert anfechtbar?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.02.2023 - 2-13 S 79/22

1. Ein Beschluss über die "Genehmigung der Jahresabrechnung" ist dann insgesamt nichtig, wenn sich aus der Abrechnung die angepassten Vorschüsse und Nachschüsse i.S.v. § 28 Abs. 2 WEG nicht ergeben. Eine Beschlusskompetenz, über das Rechenwerk zu beschließen, sieht § 28 Abs. 2 WEG nicht vor, dies ist im Regelfall aber Teil des Genehmigungsbeschlusses.*)

2. Beschlüsse, die nach § 24 Abs. 3 Satz 2 WEG für einzelne Gegenstände das Umlaufverfahren mit Mehrheit vorsehen (sog. Absenkungsbeschlüsse), sind nicht isoliert anfechtbar.*)

3. Eine Beschlusskompetenz, in einer verwalterlosen Gemeinschaft einen Wohnungseigentümer zur Beschlussumsetzung gegenüber Dritten zu ermächtigen, besteht seit der WEG-Reform 2020 nicht mehr.*)




IMRRS 2023, 0265
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anfechtungsklage gegen die übrigen Eigentümer wahrt nicht die Klagefrist

BGH, Urteil vom 13.01.2023 - V ZR 43/22

1. Auch nach Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes am 01.12.2020 haben Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage denselben Streitgegenstand; einzelne Beschlussmängel sind nur Teile des einheitlichen Streitgegenstands.*)

2. Eine auf einzelne Anfechtungs- und Nichtigkeitsgründe beschränkte Rechtsmittelzulassung kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn sich die geltend gemachten Anfechtungs- und Nichtigkeitsgründe in tatsächlicher Hinsicht nicht voneinander trennen lassen.*)

3. Werden in einer nach dem 30.11.2020 bei Gericht eingegangenen Beschlussmängelklage entgegen § 44 Abs. 2 Satz 1 WEG die übrigen Wohnungseigentümer als Beklagte bezeichnet, kann die Klage nur dann als gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gerichtet zu verstehen sein, wenn sich ein entsprechender Wille zweifelsfrei aus dem übrigen Inhalt der Klageschrift ergibt. Für eine solche Annahme genügt nicht bereits die Nennung des Verwalters im Anschluss an die Parteibezeichnung.*)

4. Eine Beschlussanfechtungsklage, die nach dem 30.11.2020 eingeht und gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichtet ist, wahrt die Klagefrist gem. § 45 Satz 1 WEG nicht; eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § 45 Satz 2 WEG i.V.m. §§ 233 ff. ZPO kommt bei einer anwaltlich vertretenen Partei nicht in Betracht (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 06.11.2009 - V ZR 73/09, IMRRS 2009, 2188 = NJW 2010, 446).*)




IMRRS 2023, 0276
ProzessualesProzessuales
Rubrumsberichtigung oder Parteiwechsel?

AG Mainz, Urteil vom 05.10.2021 - 74 C 10/21

Eine Rubrumsberichtigung ist nicht möglich, wenn eine durch einen Anwalt gefertigte Klageschrift ausdrücklich davon spricht, dass die Klage gegen die sich aus einer anliegenden Liste ergebenden weiteren Wohnungseigentümer gerichtet ist, der Klage eine Eigentümerliste beigefügt ist, davon gesprochen wird, dass die Parteien die GdWE bilden und der Klageantrag auf Zustimmung zum klägerischen Beschlussantrag gerichtet ist. All dies verdeutlicht ganz klar, dass nicht der Verband verklagt werden sollte.

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IMRRS 2023, 0256
WohnungseigentumWohnungseigentum
Unklare Parteibezeichnung

LG Karlsruhe, Beschluss vom 06.12.2022 - 11 T 168/22

1. Es kommt nicht alleine darauf an, ob eine Vertretungsanzeige für die „Wohnungseigentümergemeinschaft“ zur Akte gegeben wurde oder nicht. Bei Fällen der unklaren Parteibezeichnung sind alle Prozessvorgänge einschließlich widersprüchlicher Hinweise und Rubrumsgestaltung seitens des Gerichts zu würdigen.*)

2. Der Rechtspfleger ist bei der Kostenfestsetzung an die Kostengrundentscheidung des Richters (hier: Kostengrundentscheidung nach § 269 Abs. 3 ZPO zugunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft statt zugunsten der übrigen Wohnungseigentümer) gebunden.*)

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IMRRS 2023, 0239
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gerichtliche Verwalterbestellung in Zwei-Personen-Gemeinschaft?

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 06.02.2023 - 2-13 T 7/23

Ein Rechtschutzbedürfnis für eine Verwalterbestellung im Wege einer Beschlussersetzungsklage besteht in einer Zwei-Personen-Gemeinschaft nicht, wenn der Kläger über die Stimmenmehrheit in der Versammlung verfügt.*)

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IMRRS 2023, 0227
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kein Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Zustimmung zu einem Balkonkraftwerk

AG Konstanz, Urteil vom 09.02.2023 - 4 C 425/22 WEG

Ein Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch auf Zustimmung zur Montage eines Balkonkraftwerks. Die Montage einer Photovoltaikanlage auf dem Balkon stellt eine nicht privilegierte bauliche Veränderung dar, die der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer bedarf.

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IMRRS 2023, 0224
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Vorschüsse, die auf falschem Verteilerschlüssel beruhen

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 06.02.2023 - 2-13 T 1/23

Ein Beschluss über Vorschüsse (§ 28 Abs. 1 WEG), die auf einem Wirtschaftsplan beruhen, der von fehlerhaften Verteilerschlüsseln ausgeht, entspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung. Hinsichtlich der Verteilerschlüssel besteht weder ein Ermessen der Wohnungseigentümer, noch kann in einem Beschluss über die Vorschüsse eine Änderung des Verteilerschlüssels nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG liegen.*)

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IMRRS 2023, 0223
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschlüsse auf „Ein-Personen-Versammlung“ sind nur anfechtbar!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.02.2023 - 2-13 S 60/22

Beschlüsse, die während der Corona-Pandemie auf einer sog. "Ein-Personen-Versammlung" gefasst worden sind, auf der die Eigentümer nur die Möglichkeit hatten, sich vom Verwalter vertreten zu lassen, sind nicht nichtig. Sie können aber anfechtbar sein, ohne dass es auf eine Kausalität des Ladungsmangels ankommt.*)

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IMRRS 2023, 0160
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Pauschale Verdopplung der Heizkosten wegen Gaskrise im Wirtschaftsplan unwirksam

AG Langen, Urteil vom 13.01.2023 - 56 C 182/22

1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat bei der Festlegung der künftig zu zahlenden Vorschüsse einen gewissen Spielraum. Auch die Gaskrise kann daher grundsätzlich als Begründung einer begrenzten Anhebung der Vorschüsse herangezogen werden.

2. Eine 100%-ige Anhebung der Vorschüsse für die Heizkosten ohne ausreichend fundierte Erkenntnisse dahingehend, dass tatsächlich mit einer derartigen Ansteigung zu rechnen ist, ist sachlich aber ungerechtfertigt.

3. Der Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über den Wirtschaftsplan ist bezüglich der Position "Gaskosten" ungültig, wenn wegen der Gaskrise die Vorschüsse pauschal verdoppelt werden sollen.

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IMRRS 2023, 0221
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Muss Eigentümer an Versammlung beim "Feind" teilnehmen?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.02.2023 - 2-13 S 80/22

Die Teilnahme an einer Eigentümerversammlung auf der Terrasse einer Miteigentümerin, mit welcher der andere Eigentümer seit Jahren im Streit liegt, ist auch dann unzumutbar, wenn die Terrasse im Gemeinschaftseigentum liegt, aber faktisch alleine von der Miteigentümerin genutzt wird.*)

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IMRRS 2023, 0165
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Sondernutzungsrecht durch Baubeschluss?

LG Düsseldorf, Urteil vom 11.11.2022 - 19 S 19/22

§ 20 Abs. 1 WEG ermöglicht es auch dann einem Eigentümer einer Erweiterung seiner Terrasse zu gestatten, wenn er dadurch faktisch ein Sondernutzungsrecht an einer Gemeinschaftsfläche erhält.

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IMRRS 2023, 0162
WohnungseigentumWohnungseigentum
Bistro darf in „gewerbliche Einheit“

AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 24.11.2021 - 539 C 6/20

Der Begriff "gewerbliche Einheit" stellt auf einen umfassenden Zweck ab und ist dementsprechend in dem Sinne zu verstehen, dass grds. jede gesetzlich zulässige gewerbliche Nutzung einer Teileigentumseinheit gestattet ist, eine Nutzung als Restaurant eingeschlossen.

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IMRRS 2023, 0137
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nicht genehmigter Mauerdurchbruch muss beseitigt werden

AG Frankenthal, Urteil vom 13.07.2022 - 3a C 82/22

1. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann in Ausübung des auf das Gemeinschaftseigentum bezogenen Anspruchs verlangen, dass der ursprüngliche Zustand des Gemeinschaftseigentums wiederhergestellt wird.

2. Die Ansprüche gem. § 14 Abs. 1 Nr. 1, § 18 Abs. 2, 9a Abs. 1 und 2 WEG und der Beseitigungsanspruch aus dem Eigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft, § 903 BGB, bestehen parallel.

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IMRRS 2023, 0028
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wirtschaftsplan muss Kostenverteilungsschlüssel einhalten

LG Berlin, Urteil vom 20.09.2022 - 55 S 60/22 WEG

1. Die Verteilung der Kosten im Wirtschaftsplan hat grundsätzlich nach dem jeweils maßgeblichen Kostenverteilungsschlüssel zu erfolgen.

2. Die Anwendung eines unzutreffenden Verteilungsschlüssels führt dann nicht zur Anfechtbarkeit des Beschlusses, wenn die Höhe der Beitragspflicht nur geringfügig von dem nach dem richtigen Verteilungsschlüssel zu leistenden Beitrag abweicht.

3. Sieht der Verteilerschlüssel vor, dass die Heizkosten zu 50% nach Verbrauch und zu 50% nach beheizter Fläche umzulegen sind, so widerspricht ein Wirtschaftsplan, der diese Kosten nach Wohnfläche umlegt, demgemäß ordnungsmäßiger Verwaltung und ist aufzuheben, wenn der falsche Verteilerschlüssel zu doppelt so hohen Kosten führt.

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IMRRS 2023, 0003
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentümerbeschluss vs. Urteil: Urteil sticht!

LG Saarbrücken, Urteil vom 02.12.2022 - 5 S 3/22

1. Soweit die Wohnungseigentümer gesetzes- oder vereinbarungsändernde Beschlüsse fassen, d. h. abstrakte Regelungen treffen, bei denen weder das Gesetz noch eine Vereinbarung die Regelung im Beschlussweg erlauben und die inhaltlich von Gesetz oder Vereinbarung abweichen, ist eine absolute Beschlussunzuständigkeit gegeben mit der Folge, dass die gefassten Beschlüsse nichtig sind.

2. Ist ein Beschluss darauf gerichtet, auf einen rechtskräftig titulierten Anspruch eines Eigentümers einzuwirken (hier: die Beseitigung der Vollstreckbarkeit eines rechtskräftig titulierten Anspruchs), so ist dieser Beschluss nichtig.

3. Ergeht also ein rechtskräftiges Urteil, dass ein Wanddurchbruch rückgebaut werden muss, so kann die Gemeinschaft diesen Durchbruch nicht nachträglich genehmigen.

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IMRRS 2023, 0182
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nachträgliche Erhöhung der Verwaltervergütung nur bei besonderem Anlass!

AG Köln, Urteil vom 17.01.2023 - 215 C 58/22

Eine nachträgliche Erhöhung der Verwaltervergütung im laufenden Vertragsverhältnis entspricht nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn besondere Gründe vorliegen.

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IMRRS 2023, 0183
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentümerversammlung unter sog. 3-G-Regel zulässig!

AG Eutin, Urteil vom 17.01.2023 - 29 C 43/21

1. Die Einladung zu einer Wohnungseigentümerversammlung und deren Durchführung in einer Gaststätte als Versammlungsort unter Geltung der dort landesrechtlich vorgeschriebenen sog. 3-G-Regelung verletzt nicht die zum Kernbereich des Wohnungseigentums gehörenden Mitglieder- und Teilnahmerechte von Wohnungseigentümern.

2. Auf einer solchen Versammlung gefasste Beschlüsse sind nicht nichtig.

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IMRRS 2023, 0156
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anbau eines Außenaufzugs = Barrierereduzierung?

LG München I, Urteil vom 08.12.2022 - 36 S 3944/22 WEG

1. Das Gericht gibt einer zulässigen Beschlussersetzungsklage statt, wenn der vom Kläger begehrte Beschluss im Sinne des Gesetzes "notwendig" ist. Ein Beschluss ist notwendig, wenn der Kläger im insoweit maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung einen Anspruch auf den Beschluss hat.

2. Für Maßnahmen der Barrierereduzierung, der Elektromobilität, des Einbruchsschutzes und des Glasfaserausbaus braucht es nicht den Willen der Mehrheit. Jeder Eigentümer kann sie auf seine Kosten verlangen. Derartige Maßnahmen liegen nach Ansicht des Gesetzgebers nicht nur im besonderen Interesse des einzelnen Wohnungseigentümers, sondern im gesamtgesellschaftlichen Interesse.

3. Barrierereduzierung i.S.v. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG ist weit zu verstehen und erstreckt sich auf alle Maßnahmen, die für eine Nutzung durch körperlich oder geistig eingeschränkte Personen auch nur förderlich sind. Auf die individuelle Betroffenheit des Wohnungseigentümers, seiner Angehörigen oder Mieter kommt es nach dem Willen des Gesetzgebers nicht an. Barrierereduzierende Maßnahmen können anlasslos verlangt werden. Damit sollen einerseits Streitigkeiten über die Notwendigkeit im Einzelfall vermieden und andererseits dem gesamtgesellschaftlichen Bedürfnis nach barriereduziertem Wohnraum Rechnung getragen werden.

4. Hinter dem Verbot der grundlegenden Umgestaltung i.S.v. § 20 Abs. 4 WEG liegt der Gedanke, dass der Zustand des gemeinschaftlichen Eigentums wegen der Beschlusskompetenz des § 20 Abs. 1 WEG zwar nicht mehrheitsfest ist, es aber einen Kernbereich gibt, den jeder Wohnungseigentümer auch gegen den Willen der Mehrheit verteidigen kann. Unter den Begriff der grundlegenden Umgestaltung kann der Anbau eines Außenaufzugs etwa dann subsumiert werden, wenn dadurch die Fassade eines Stuckaltbaus zerstört oder erheblich umgestaltet wird.

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IMRRS 2023, 0011
WohnungseigentumWohnungseigentum
WEG-Teileigentum als Ferienwohnung mit einfachen Serviceleistungen

AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 28.11.2019 - 72 C 166/18 WEG

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2023, 0007
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ordnungsgemäße WEG-Jahresabrechnung und Winterdienstübertragung

LG Dortmund, Urteil vom 13.12.2019 - 17 S 140/19

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2023, 0159
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Auch in Zweier-WEG Unterlassung zweckwidriger Nutzung nur durch Verband durchsetzbar

LG Karlsruhe, Urteil vom 06.12.2022 - 11 S 135/21

Auch in verwalterlosen Zweiergemeinschaften kann der einzelne Eigentümer den Anspruch für den Verband auf Unterlassung einer zweckwidrigen Nutzung des Wohnungseigentums nach Inkrafttreten des WEMoG nicht direkt geltend machen.*)

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IMRRS 2023, 0144
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Folgen der Verweigerung der Belegeinsicht

AG Köln, Urteil vom 17.01.2023 - 215 C 48/22

1. Eine Verweigerung der Belegeinsicht vor der Eigentümerversammlung führt nicht zur Anfechtbarkeit des Beschlusses über die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse.*)

2. Solange dem anfechtenden Wohnungseigentümer Belegeinsicht verweigert wird, muss die Wohnungseigentümergemeinschaft im Rechtsstreit die Richtigkeit des angefochtenen Beschlusses jedenfalls darlegen.*)

3. Es kann ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen, einen Teil der Erhaltungsrücklage in eine Liquiditätsrücklage umzuwidmen, auch wenn Erhaltungsmaßnahmen anstehen, deren voraussichtliche Kosten den Betrag der vorhandenen Erhaltungsrücklage deutlich übersteigen.*)

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IMRRS 2023, 0113
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Gartenfläche als Sondereigentum?

OLG Rostock, Beschluss vom 24.10.2022 - 3 W 82/22

1. Das Sondereigentum gem. § 3 Abs. 2 WEG in der seit dem 01.12.2020 geltenden Fassung kann auf einen außerhalb des Gebäudes liegenden Teil des Grundstücks, wie z. B. Gartenflächen, erstreckt werden, es sei denn, die Wohnung oder die Räume bleiben dadurch wirtschaftlich nicht die Hauptsache.*)

2. Die Hauptsacheeigenschaft der Wohnung bzw. der Räume wird grundsätzlich vermutet, insbesondere bei - wie hier - Verbindung einer Wohnung mit einem Garten.*)

3. Eine Prüfung durch das Grundbuchamt hat nur bei konkreten anderweitigen Anhaltspunkten zu erfolgen.*)

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IMRRS 2023, 0006
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anfechtung der Jahresgesamt- und den Jahreseinzelabrechnungen

AG Wedding, Urteil vom 10.01.2020 - 20 C 302/18

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2023, 0005
WohnungseigentumWohnungseigentum
Feststellung von Instandhaltungsaufwendungen

FG Köln, Urteil vom 22.01.2020 - 3 K 1065/16

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2023, 0168
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Der Verband muss die Beschlüsse durchführen

BGH, Urteil vom 16.12.2022 - V ZR 263/21

Nach dem seit dem 01.12.2020 geltenden Wohnungseigentumsrecht trifft die Pflicht zur Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer nicht mehr den Verwalter, sondern die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (Abgrenzung zu Senat, IMR 2018, 332).*)

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IMRRS 2023, 0135
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitwert für Anfechtung des Beschlusses über die Jahresabrechnung?

LG Düsseldorf, Beschluss vom 28.09.2022 - 25 T 182/22

Auch nach der WEG-Reform 2020 ist der Streitwert für die Anfechtung des Beschlusses über die Jahresabrechnung grundsätzlich nach dem Gesamtbetrag der abgerechneten Kosten (Abrechnungssumme) zu bemessen.

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IMRRS 2023, 0112
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zutritt zum Sondereigentum für den die (privilegierte) bauliche Veränderung Umsetzenden!

AG Riesa, Urteil vom 28.10.2022 - 6 C 407/21 WEG

1. Nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG ist jeder Wohnungseigentümer gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet, das Betreten seines Sondereigentums und andere Einwirkungen auf dieses (...) zu dulden, die den Vereinbarungen oder Beschlüssen entsprechen (...).

2. Dies gilt auch (oder gerade) für die Umsetzung beschlossener privilegierter baulicher Veränderungen, die jeder Wohnungseigentümer als angemessene bauliche Veränderung verlangen kann.

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IMRRS 2023, 0018
WohnungseigentumWohnungseigentum
Unzuständige Person beruft Versammlung ein: Beschlüsse sind anfechtbar

AG Bottrop, Urteil vom 16.09.2022 - 20 C 21/22

Die Einladung zur Versammlung durch eine nicht zuständige Person führt zur Anfechtbarkeit aller auf der Versammlung gefassten Beschlüsse.

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IMRRS 2023, 0138
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eine „circa“-Angabe beziffert Sonderumlage nicht konkret genug

AG Friedberg, Urteil vom 26.08.2022 - 2 C 848/21

1. Ein Sonderumlagenbeschluss bedarf als Grundlage für die Begründung einer Zahlungspflicht zwingend einer konkreten, eindeutigen Festsetzung.

2. Einem Beschluss, nach dem eine Sonderumlage i.H.v. "ca." 18.000 Euro erhoben werden soll, kann die tatsächliche Höhe der Sonderumlage nicht entnommen werden. Der Beschluss ist deshalb mangels hinreichender Bestimmtheit nichtig.

3. Für den für die Erhebung einer Sonderumlage aufzustellenden Sonderwirtschaftsplan gelten grundsätzlich auch die Minimalanforderungen, die an einen schlüssigen Wirtschaftsplan zu stellen sind.

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IMRRS 2023, 0085
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nichtigkeit nur in Ausnahmefällen!

LG München I, Beschluss vom 03.12.2020 - 1 S 2537/20

Mangels ausreichender Bestimmtheit ist ein Beschluss nur dann nichtig, wenn sich sein Inhalt auch im Wege der vorrangig gebotenen Auslegung nicht fest­stellen lässt, was aber die Ausnahme ist.

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IMRRS 2023, 0136
WohnungseigentumWohnungseigentum
Streitwertbestimmung bei Beschlüssen

LG München I, Beschluss vom 19.09.2022 - 36 T 6052/22

(ohne amtliche Leitsätze)

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IMRRS 2023, 0120
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Künftige Reparaturen sollen nur noch den jeweiligen Wohnungseigentümer belasten: Zulässig?

LG Stuttgart, Urteil vom 20.07.2022 - 10 S 41/21

Ein Beschluss über die von § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG abweichende Verteilung der Kosten einer Instandsetzungsmaßnahme nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG muss den nach § 19 Abs. 1 WEG das Handeln der Wohnungseigentümergemeinschaft insgesamt bestimmenden Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen.

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IMRRS 2023, 0123
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Kinderbetreuung in Wohneinheit

AG Paderborn, Urteil vom 16.08.2022 - 52 C 9/22

Bei der Nutzung einer Wohnung zur (werk-)täglichen Erbringung von Betreuungsleistungen in Form einer Pflegestelle für bis zu fünf Kleinkinder, bei der der Erwerbscharakter im Vordergrund steht, kann nicht mehr von einer Wohnnutzung ausgegangen werden. Dabei handelt es sich zumindest um eine teilgewerbliche Nutzung der Wohnung.

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IMRRS 2023, 0119
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zu kurze Ladungsfristen führen zur Nichtigkeit!

AG Hamburg-St. Georg, Beschluss vom 29.09.2022 - 980b C 16/22 WEG

1. Der Nichtvollzug von angefochtenen Beschlüssen kann ausnahmsweise geboten sein, wenn dem Anfechtungskläger ein weiteres Zuwarten wegen drohender irreversibler Schäden nicht mehr zugemutet werden kann oder wenn bei unstreitiger Sachlage und gefestigter Rechtsprechung die Rechtswidrigkeit des Beschlusses derart offenkundig ist, dass es hierfür nicht erst der umfassenden Prüfung durch ein Hauptsacheverfahren bedarf.*)

2. Die durch grundlos verkürzte Ladungsfrist bedingte Verletzung des Mitwirkungs- und Teilnahmerechts des Verfügungsklägers, das zum Kernbereich ihrer elementaren Mitgliedschaftsrechte gehört, hat die Nichtigkeit der gefassten Beschlüsse zur Folge.*)

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IMRRS 2023, 0082
WohnungseigentumWohnungseigentum
Klage gegen Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung

AG Suhl, Urteil vom 10.03.2021 - 1 C 144/19

(ohne amtliche Leitsätze)

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IMRRS 2023, 0086
WohnungseigentumWohnungseigentum
Auch bei Verwalterwiederwahl können Alternativangebote nötig sein

AG Offenbach, Urteil vom 26.10.2020 - 310 C 72/19

Zwar ist die Einholung von Alternativangeboten im Falle der Wiederbestellung des amtierenden Verwalters grundsätzlich nicht erforderlich. Anderes gilt aber dann, wenn sich der Sachverhalt seit der Erstbestellung des wieder zu bestellenden Verwal­ters maßgeblich verändert hat, denn die Wohnungs­eigentümer sollen bei der Abstimmung wissen, worauf sie sich einlassen.

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IMRRS 2023, 0081
WohnungseigentumWohnungseigentum
Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung von alter Gesamtabrechnung

AG Kaiserslautern, Urteil vom 16.04.2021 - 5 C 39/20

Würden die vorgetragenen Bedenken gegen den Beschluss der Eigentümerversammlung nach einem neuen Recht keinerlei Anhaltspunkte für eine Aufhebung geben, fehlt der Anfechtungsklage das Rechtsschutzinteresse. Würde der Beschluss nunmehr aufgehoben, wäre nämlich die absolut gleiche Beschlussfassung, die auf der nächsten Versammlung erneut erfolgte, anfechtungsfest.

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IMRRS 2023, 0078
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter-Sondervergütung wegen Zensus

AG Hannover, Urteil vom 04.03.2021 - 482 C 8084/20

Heißt es in der Einladung zur Eigentümerversammlung: "Bericht und Beschluss über den Umgang der Gebäude- und Wohnzählung 2021 (Informationsblatt als Anlage)", ergibt sich daraus nicht, dass im Rahmen des "Umgangs" mit dem sog. Zensus 2021 nicht auch die Frage einer etwaigen Sondervergütung für die Hausverwaltung besprochen und entschieden wird.

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