Immobilien- und Mietrecht.
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Volltexturteile nach Sachgebieten
6058 Entscheidungen insgesamt
IMRRS 2000, 0104
![Wohnungseigentum Wohnungseigentum](/include/css/imr-online/zielgrp2/2gr.jpg)
BGH, Urteil vom 11.12.1992 - V ZR 118/91
Geltenmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte durch Miteigentümer
a) Ohne einen ermächtigenden Eigentümerbeschluß ist ein einzelner Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht berechtigt, einen den Wohnungseigentümern gemeinsam zustehenden Schadensersatzanspruch wegen der Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums gegen einen Dritten geltend zu machen (Bestätigung der bisherigen Senatsrechtsprechung, BGHZ 106, 222; 116, 392).
b) Der einzelne Wohnungseigentümer kann zumindest einen auf eine Geldzahlung an sich selbst gerichteten Schadensersatzanspruch wegen der durch eine Einwirkung auf das gemeinschaftliche Eigentum verursachten Beeinträchtigung seines Wohnungseigentums gegen einen Dritten ohne Ermächtigung durch die Wohnungseigentümer geltend machen.
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Online seit 1990
IMRRS 1990, 0003![Wohnungseigentum Wohnungseigentum](/include/css/imr-online/zielgrp2/2gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 20.12.1990 - V ZB 8/90
Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist befugt, über eine schon geregelte Angelegenheit erneut zu beschließen. Der neue Beschluß muß jedoch schutzwürdige Belange eines Wohnungseigentümers aus Inhalt und Wirkungen des Erstbeschlusses beachten.*)
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Ältere Dokumente
![Öffentliches Recht Öffentliches Recht](/include/css/imr-online/zielgrp2/2gr.jpg)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 04.01.2023 - Vf. 27-VI-22
(Ohne amtliche Leitsätze)
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![Wohnungseigentum Wohnungseigentum](/include/css/imr-online/zielgrp2/2gr.jpg)
LG München I, Beschluss vom 21.03.2022 - 1 S 3709/21 WEG
(Ohne amtliche Leitsätze)
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![Notare Notare](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.07.2023 - 14 W 41/23
Es bedarf der Voreintragung der Erben gemäß § 39 Abs. 1 GBO, wenn durch Teilung des im Eigentum einer Erbengemeinschaft stehenden Grundstücks mit nachfolgender Übertragung des Wohnungseigentums auf die Erben in Vollzug der Aufhebung der Erbengemeinschaft eine Wohnungseigentümergemeinschaft gebildet werden soll; § 40 Abs. 1 GBO ist auf diesen Fall weder direkt noch analog anwendbar.*)
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![Wohnungseigentum Wohnungseigentum](/include/css/imr-online/zielgrp2/2gr.jpg)
LG Dortmund, Urteil vom 25.07.2019 - 1 S 76/18
(kein amtlicher Leitsatz)
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IMRRS 2001, 0072
![Wohnungseigentum Wohnungseigentum](/include/css/imr-online/zielgrp2/2gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 13.09.2001 - V ZB 15/01
Eine Zwangshypothek ist für den Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage einzutragen, wenn er in dem zugrundeliegenden Vollstreckungstitel als Gläubiger ausgewiesen ist. Hierbei ist es unerheblich, ob der Verwalter materiell-rechtlicher Forderungsinhaber ist, oder ob der Titel von ihm als gewillkürter Verfahrensstandschafter erstritten wurde.
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IMRRS 2001, 0018
![Bauträger Bauträger](/include/css/imr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 25.01.2001 - VII ZR 193/99
Zur Aktivlegitimation des einzelnen Eigentümers bei Mängelansprüchen hinsichtlich Gemeinschaftseigentum.
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