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Sachgebiet: Wohnungseigentum

6043 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2004

IMRRS 2004, 1937
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anbringung einer Parabolantenne zulässig?

BayObLG, Beschluss vom 08.04.2004 - 2 Z BR 51/04

Eine von den Wohnungseigentümern grundsätzlich hinzunehmende Parabolantenne darf die anderen Wohnungseigentümer nicht über das unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Antenne nur an einem zum Empfang geeigneten Ort installiert werden darf, an dem sie den optischen Gesamteindruck des Gebäudes möglichst wenig stört. Bei der Auswahl zwischen mehreren geeigneten Standorten steht den übrigen Wohnungseigentümern ein Mitbestimmungsrecht zu. Einem Wohnungseigentümer ist es regelmäßig verwehrt, eine Parabolantenne eigenmächtig zu installieren.*)

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IMRRS 2004, 1936
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eintragung einer Öffnungsklausel

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.01.2004 - 3 Wx 329/03

Die Eintragung einer neu vereinbarten Öffnungsklausel im Grundbuch, wonach über Änderungen der Gemeinschaftsordnung durch qualifizierten Mehrheitsbeschluss entschieden werden kann, bedarf nicht der Zustimmung dinglich berechtigter Dritter.

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IMRRS 2004, 1935
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kurze Verjährung auch für gesetzliche Ansprüche?

BayObLG, Beschluss vom 28.01.2003 - 2 Z BR 88/02

Eine Regelung, wonach gegenseitige Ansprüche "aus diesem Vertrag" einer kurzen Verjährungsfrist unterliegen, kann nicht nur vertragliche, sondern auch gesetzliche Ansprüche umfassen.

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IMRRS 2004, 1929
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vollmacht zur Änderung der Teilungserklärung: Unwirksam!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.07.2004 - 20 W 248/03

Erteilt der Käufer im Kaufvertrag über einen Miteigentumsanteil dem Verkäufer die Vollmacht, "die Teilungserklärung in allen ihren Teilen samt Beilagen in jeder Weise abzuändern und zu ergänzen", so ist diese Vollmacht unwirksam, wenn sie weder zeitlich noch im Umfang hinreichend konkret beschränkt ist. Sonst wäre nach dieser Regelung nahezu jegliche Änderung der Teilungserklärung zeitlich unbeschränkt zulässig.

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IMRRS 2004, 1866
WohnungseigentumWohnungseigentum
Umbauung v. Müllcontaineranlage: Einstimmige Beschlussfassung

OLG Köln, Beschluss vom 20.02.2004 - 16 Wx 7/04

1. Bei der Umbauung einer Müllcontaineranlage mit einer Pergola handelt es sich um eine bauliche Veränderung, die nur einstimmig beschlossen werden kann.

2. Von einem Ortstermin kann abgesehen werden, wenn den dem Gericht vorliegenden Fotografien alle entscheidungserheblichen Gesichtspunkte entnommen werden können. Es liegt dann kein Ermessensfehler vor.

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IMRRS 2004, 1861
WohnungseigentumWohnungseigentum
Bauliche Veränderung bei Anbringung von Fenstergittern?

OLG Köln, Beschluss vom 17.03.2004 - 16 Wx 48/04

1. Die Frage, ob durch die Anbringung von Fenstergittern der optische Gesamteindruck des Gebäudes in nicht ganz unerheblicher Weise verschlechtert wird, liegt weitgehend auf dem Gebiet tatrichterlicher Würdigung, die vom Rechtsbeschwerdegericht nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüft werden kann, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht.

2. Eine generelle Einbruchsgefährdung allein rechtfertigt die Anbringung eines Gitters am Fenster einer Erdgeschosswohnung nicht. Eine Duldungspflicht der übrigen Wohnungseigentümer wird nur durch eine erhöhte Einbruchsgefahr begründet.

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IMRRS 2004, 1858
WohnungseigentumWohnungseigentum
Aufrechnungsausschluss bei Wohngeldansprüchen

OLG Köln, Beschluss vom 31.03.2004 - 16 Wx 12/04

1. Gegen Wohngeldansprüche kann nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen oder solchen, die aus Notgeschäftsführung resultieren, aufgerechnet werden.

2. Zurückbehaltungsrechte sind gegenüber dem Anspruch auf Zahlung eines Wohngeldvorschusses ausgeschlossen.

3. Ein Aufrechnungsausschluss ist über die gesetzlich oder vertraglich ausdrücklich geregelten Fälle hinaus dann anzunehmen, wenn er nach dem besonderen Inhalt des zwischen den Parteien begründeten Schuldverhältnisses als stillschweigend vereinbart angesehen werden muss oder wenn die Natur der Rechtsbeziehung oder der Zweck der geschuldeten Leistung eine Erfüllung im Wege der Aufrechnung als mit Treu und Glauben unvereinbar erscheinen lässt.

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IMRRS 2004, 1848
WohnungseigentumWohnungseigentum
Pflicht zur Reparatur von Glasschäden am Sondereigentum

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.09.2004 - 3 Wx 185/04

1. Unter die in der Teilungserklärung festgelegte Verpflichtung des einzelnen Wohnungseigentümers, Glasschäden an Fenstern und Türen im räumlichen Bereich seines Sondereigentums zu beheben, kann auch die Auswechslung "blind gewordener" Scheiben in rundum (Seiten- und Dachbereich) verglasten Dachgauben fallen.*)

2. Die Auslegung von Eigentümerbeschlüssen ohne Dauerregelung ist Sache des Tatrichters.*)

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IMRRS 2004, 1834
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zur Neutralitätspflicht des Verwalters

KG, Beschluss vom 19.07.2004 - 24 W 349/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2004, 1829
WohnungseigentumWohnungseigentum
Umlage der Tiefgaragenkosten nur auf deren Eigentümer?

BayObLG, Beschluss vom 07.07.2004 - 2Z BR 77/04

1. Ist eine Tiefgarage Gegenstand einer einzigen Teileigentumseinheit, handelt es sich bei den Versicherungs- und Stromkosten der Tiefgarage nicht um Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums; diese Kosten betreffen ausschließlich die Miteigentümer des Teileigentums Tiefgarage und dürfen nicht anteilig auf andere Wohnungseigentümer umgelegt werden.*)

2. Das Rechtsmittelgericht kann den vom Gericht der unteren Instanz festgesetzten Geschäftswert auch dann insgesamt ändern, wenn nur ein Teil der Hauptsache in der Rechtsmittelinstanz schwebt.*)

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IMRRS 2004, 1826
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zustimmung für Einbau eines Heizkörpers erforderlich?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.07.2004 - 3 Wx 66/04

1. Der nachträgliche Einbau und Anschluss eines Heizkörpers in einem zum Sondereigentum gehörenden verglasten Balkon (Wintergarten) ist als bauliche Veränderung nicht deshalb zustimmungspflichtig, weil damit eine intensivere Nutzung des Wintergartens verbunden ist.*)

2. Die nach der Teilungserklärung für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums vorgeschriebene schriftliche Zustimmung des Verwalters ist entbehrlich, wenn bereits ein Beschluss der Wohnungseigentümer herbeigeführt worden ist.*)

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IMRRS 2004, 1824
WohnungseigentumWohnungseigentum
Voraussetzungen für Notverwalterbestellung

BayObLG, Beschluss vom 30.06.2004 - 2Z BR 113/04

1. Wird die Eigentümerversammlung durch einen Wohnungseigentümer einberufen, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen des § 24 Abs. 3 WEG vorliegen, führt dies im Allgemeinen nicht zur Nichtigkeit, sondern nur zur Anfechtbarkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse.*)

2. Die Bestellung eines Notverwalters durch das Gericht hat in einer Gemeinschaft ohne Verwalter nicht zur Voraussetzung, dass zuvor erfolglos durch eine Eigentümerversammlung versucht wurde, einen Verwalter zu bestellen.*)

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IMRRS 2004, 1823
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ermächtigung des Verwalters zur Kreditaufnahme

BayObLG, Beschluss vom 30.06.2004 - 2Z BR 58/04

1. Wird ein Vertreter, der seine Bevollmächtigung ordnungsmäßig nachweisen kann, vom Vorsitzenden einer Eigentümerversammlung zurückgewiesen, so sind die in der Versammlung gefassten Beschlüsse anfechtbar, sofern die nicht abgegebene oder nicht berücksichtigte Stimme erheblich war.*)

2. Zur Vollständigkeit einer Jahresabrechnung gehört, dass der Stand der gemeinschaftlichen Konten, insbesondere der Instandhaltungsrücklage und der Zinsbeträge, ausgewiesen ist. Das Fehlen solcher Bestandteile führt aber in der Regel nicht dazu, den Eigentümerbeschluss über die Jahresgesamt- und Einzelabrechnung für ungültig erklären zu müssen. Die fehlenden Angaben sind vielmehr nachholbar.*)

3. Die Entlastung ehrenamtlicher Mitglieder des Verwaltungsbeirats entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn nicht erkennbar ist, dass Schadensersatzansprüche bestehen.*)

4. Ein Beschluss der Wohnungseigentümer, der den Verwalter zur Kreditaufnahme bevollmächtigt, entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn sich der Kreditbetrag im Verhältnis zur Summe der Hausgeldzahlungen aller Wohnungseigentümer in einem bestimmten Rahmen hält und der Kredit zur Überbrückung eines kurzfristigen Liquiditätsengpasses dient.*)

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IMRRS 2004, 1822
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anspruch auf Beseitigung einer Satellitenanlage?

OLG Köln, Beschluss vom 30.06.2004 - 16 Wx 135/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2004, 1821
WohnungseigentumWohnungseigentum
Schadensermittlung nach freier Überzeugung im WEG-Verfahren

BayObLG, Beschluss vom 30.06.2004 - 2Z BR 116/04

§ 287 ZPO ist in einem Schadensersatzverfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz entsprechend anwendbar.*)

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IMRRS 2004, 1817
WohnungseigentumWohnungseigentum
Muss der Hausverwalter Vergleichsangebote einholen?

KG, Urteil vom 13.05.2004 - 12 U 3/03

Verletzung des als entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages zu qualifizierenden Vertrages eines Hausverwalters durch Vergabe von Aufträgen, ohne zuvor Vergleichsangebote eingeholt zu haben.*)

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IMRRS 2004, 1815
WohnungseigentumWohnungseigentum
Fehlen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.04.2004 - 5 W 208/04

Zum Eintragungshindernis des Fehlens einer Unbedenklichkeitsbescheinigung.*)

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IMRRS 2004, 1814
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anspruch auf Nutzungsbeschränkung ?

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 05.04.2004 - 5 W 32/04

Zu dem Anspruch eines Sondereigentümers eines in einer Tiefgarage gelegenen Abstellraums gegen den Sondereigentümer eines vor dessen Zugang gelegenen Abstellplatzes auf Beschränkung der Nutzung.*)

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IMRRS 2004, 1805
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zur Bestimmtheit eines Eigentümerbeschlusses

OLG Köln, Beschluss vom 24.05.2004 - 16 Wx 94/04

1. Der Inhalt eines Eigentümerbeschlusses muss klar und bestimmt, jedenfalls aber - gegebenenfalls im Wege der Auslegung - bestimmbar sein.

2. Hat eine Eigentümergemeinschaft mehrheitlich beschlossen, "den Anforderungen des formellen und materiellen Baurechts, sofern sie nicht erfüllt sein sollten, schnellstmöglich gerecht zu werden und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um hieraus resultierende mögliche Konsequenzen zu vermeiden", erschöpft sich die Beschlussfassung in bloßen Floskeln ohne konkreten Regelungsgehalt. Es ist auch im Wege der Auslegung nicht ansatzweise erkennbar, welche Maßnahmen ergriffen werden sollten.

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IMRRS 2004, 1803
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gegenseitige Rücksichtnahme bei zerstrittenen Miteigentümern

BayObLG, Beschluss vom 26.05.2004 - 2Z BR 56/04

1. Der Umfang der materiellen Rechtskraft eines im Wohnungseigentumsverfahren ergangenen Beschlusses ist durch Auslegung zu ermitteln.*)

2. Aus dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme kann bei zerstrittenen Wohnungseigentümern die Pflicht folgen, ihre Rechte so auszuüben, dass Streit fördernde Begegnungen vermieden werden.*)

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IMRRS 2004, 1802
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zur Auslegung einer eingetragenen Gemeinschaftsordnung

BayObLG, Beschluss vom 26.05.2004 - 2Z BR 78/04

Die Auslegung einer im Grundbuch eingetragenen Gemeinschaftsordnung hat sich am Wortlaut und Wortsinn der Erklärungen zu orientieren. Darauf, was der Bauträger und teilende Eigentümer mit seiner Erklärung beabsichtigt und bezweckt hat, kommt es bei der gebotenen objektiven Auslegung nicht an.*)

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IMRRS 2004, 1800
WohnungseigentumWohnungseigentum
Was beinhaltet eine Einräumung von Sondernutzungsrechten?

BayObLG, Beschluss vom 02.06.2004 - 2Z BR 10/04

1. Verpflichten sich die Wohnungseigentümer schuldrechtlich zur Einräumung von Sondernutzungsrechten zum Zwecke der Errichtung von Garagen, so kann die Auslegung des Vertrags ergeben, dass auch eine Verpflichtung zur Mitwirkung bei der Eintragung der Vereinbarung in den Wohnungsgrundbüchern vereinbart ist.*)

2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht erstmals geltend gemacht werden.*)

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IMRRS 2004, 1799
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wie wird eine "Ferienwohnung" genutzt?

BayObLG, Beschluss vom 02.06.2004 - 2Z BR 29/04

1. Die Zweckbestimmung eines Wohnungseigentums als "Ferienwohnung" oder "Ferienappartement" legt im Allgemeinen eine vorübergehende Nutzung als Wohnung durch wechselnde Gäste fest.*)

2. Ob die Nutzung einer "Ferienwohnung" als Seminar- und Veranstaltungsraum nicht mehr stört als eine zweckentsprechende Nutzung, kann nur entschieden werden, wenn die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Nutzung durch den Tatrichter umfassend abgewogen werden. Dabei kann auch die Lage der Wohnung im Gebäude eine Rolle spielen.*)

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IMRRS 2004, 1797
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beeinträchtigung eines Eigentümers durch Fassadenänderung?

BayObLG, Beschluss vom 09.06.2004 - 2Z BR 44/04

Ob eine Änderung der Fassade einen Wohnungseigentümer über das in § 14 Nr. 1 WEG bezeichnete Maß hinaus beeinträchtigt, obliegt der Würdigung des Tatrichters, die vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden kann.*)

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IMRRS 2004, 1796
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Überlange Verfahrensdauer: Verstoß gegen EMRK?

BayObLG, Beschluss vom 09.06.2004 - 2Z BR 94/04

1. Ein Verstoß gegen Art. 6 EMRK wegen überlanger Verfahrensdauer führt nicht zu einer Aufhebung und Zurückverweisung, wenn das Rechtsbeschwerdegericht in der Sache abschließend entscheiden kann.*)

2. Ein erheblicher zeitlicher Abstand (hier: ca. 2 1/2 Jahre) zwischen mündlicher Verhandlung und Entscheidung führt im Wohnungseigentumsverfahren nicht zur Aufhebung und Zurückverweisung, wenn von einer erneuten Verhandlung weder eine weitere Sachaufklärung noch eine gütliche Einigung zu erwarten gewesen wäre.*)

3. Eine bauliche Veränderung liegt nicht vor, wenn der Bauträger vor Eintragung einer Eigentumsvormerkung eine von der Teilungserklärung abweichende Bauausführung vollendet.*)

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IMRRS 2004, 1795
WohnungseigentumWohnungseigentum
Entfernung von Grillplatz zustimmungsbedürftiges Vorhaben?

BayObLG, Beschluss vom 16.06.2004 - 2Z BR 49/04

1. Die Entfernung eines schon bei Begründung des Wohnungseigentums auf einer Gemeinschaftsfläche befindlichen Grillplatzes stellt in der Regel eine zustimmungsbedürftige bauliche Veränderung dar.*)

2. Schutz- und Treuepflichten der Wohnungseigentümer untereinander können den Anspruch eines Wohnungseigentümers begründen, dass eine bauliche Anlage (hier: Sitz- und Grillplatz) entfernt wird, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an dem gegenwärtigen Zustand als grob unbillig erscheinen lassen. Dies festzustellen, ist in erster Linie Sache des Tatrichters.*)

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IMRRS 2004, 1794
WohnungseigentumWohnungseigentum
Bauliche Veränderung: Zustimmung abdingbar?

BayObLG, Beschluss vom 16.06.2004 - 2Z BR 65/04

1. Das Erfordernis der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zu einer baulichen Veränderung ist abdingbar.*)

2. Der Umfang einer baulichen Veränderung rechtfertigt als solcher nicht zwingend den Schluss, die Maßnahme bedürfe der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer.*)

3. Im Einzelfall kann es aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden sein, wenn der Tatrichter nach Einnahme eines Augenscheins den Anbau eines unterkellerten Wintergartens in einer aus zwei Wohngebäuden bestehenden Wohnanlage als für einen anderen Wohnungseigentümer nicht zustimmungsbedürftig beurteilt.*)

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IMRRS 2004, 1793
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vertraglicher Rückerwerb von Gesellschaftsanteilen zulässig?

OLG Frankfurt, Urteil vom 23.06.2004 - 13 U 89/03

Eine schuldrechtliche Vertragsgestaltung, durch die einem Gesellschafter einer GmbH das Recht eingeräumt wird, den Gesellschaftsanteil eines Mitgesellschafters, der zugleich Geschäftsführer ist, bei Beendigung von dessen Organstellung durch Annahme eines unwiderruflichen Verkaufsangebotes des Mitgesellschafters zurückzuerwerben, verstößt auch dann gegen die guten Sitten und ist gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn dem Mitgesellschafter der Gesellschaftsanteil zuvor deswegen gegeben worden war, um ihn - im Rahmen eines "Geschäftsmodells" - die Stellung eines geschäftsführenden Gesellschafters zu verschaffen und ihn dadurch zur optimalen Wahrnehmung seiner Geschäftsführerstellung zu motivieren.*)

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IMRRS 2004, 1792
WohnungseigentumWohnungseigentum
Freiflächengestaltungsbeschluss: Ordnungsgemäße Verwaltung?

BayObLG, Beschluss vom 23.06.2004 - 2Z BR 20/04

1. Ein Eigentümerbeschluss, der eine Freiflächengestaltung zum Gegenstand hat, entspricht dann nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn durch die Umsetzung der geplanten Maßnahme einem Miteigentümer die Möglichkeit zur Ausübung seines Sondernutzungsrechts faktisch entzogen wird.*)

2. Der gegenseitige Anspruch der Wohnungseigentümer auf erstmalige Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustands, zu dem auch die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten gehört, rechtfertigt einen Eingriff in ein Sondernutzungsrecht jedenfalls dann nicht, wenn den öffentlich-rechtlichen Vorgaben auch ohne einen derartigen Eingriff entsprochen werden kann.*)

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IMRRS 2004, 1789
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anspruch auf Terassenverkleinerung: Fehlende Beeinträchtigung

BayObLG, Beschluss vom 23.06.2004 - 2Z BR 173/03

Der Anspruch auf Verkleinerung einer über das vereinbarte Maß hinaus vergrößerten Terrasse auf einer Sondernutzungsfläche kann im Einzelfall wegen Fehlens konkreter Beeinträchtigungen des Antragstellers oder aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben ausgeschlossen sein.*)

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IMRRS 2004, 1786
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nutzung von Hobbyräumen als Wohnung?

BayObLG, Beschluss vom 07.07.2004 - 2Z BR 89/04

1. Die Nutzung von als Teileigentum ausgewiesenen Hobbyräumen als eigenständige Wohnung stört bei generalisierender Betrachtungsweise mehr als eine zweckbestimmungsmäßige Nutzung.*)

2. Bestimmt die Gemeinschaftsordnung einer Anlage, die aus Wohnungen sowie aus Hobbyräumen in Speicher und Keller als selbständigen Teileigentumsrechten besteht, dass die Hobbyräume, auch wenn sie mit der darüber oder darunter liegenden Wohnung verbunden wurden, nicht zum ständigen Aufenthalt bestimmt sind, ihre Nutzung aber zu Wohnzwecken insoweit zulässig ist, als nicht öffentlich-rechtliche Vorschriften des Baurechts entgegenstehen, so ist damit nicht die Nutzung zweier nach Wanddurchbruch zusammengelegter Hobbyräume als neue selbständige Wohnung erlaubt.*)

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IMRRS 2004, 1703
WohnungseigentumWohnungseigentum
Erbrecht - Auseinandersetzung durch Begründung von Wohnungseigentum

BGH, Urteil vom 17.04.2002 - IV ZR 226/00

Zur Auseinandersetzung durch Begründung von Wohnungseigentum gemäß einer Teilungsanordnung des Erblassers, wenn unter den Erben Streit über die Ausgestaltung der Gemeinschaftsordnung besteht.*)

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IMRRS 2004, 1677
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nichtigkeit vereinbarungsersetzender Beschlüsse

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.07.2004 - 3 Wx 85/04

Der ein Sondernutzungsrecht einräumende, wegen fehlender Beschlusskompetenz nichtige Beschluss der Wohnungseigentümer begründet gegenüber einem Unterlassungsanspruch keinen Vertrauensschutz für die Zeit nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Frage der Nichtigkeit vereinbarungsersetzender Beschlüsse, auch wenn er bereits 1997 gefasst worden ist und das "Sondernutzungsrecht" in einen Mietvertrag einbezogen wurde.*)

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IMRRS 2004, 1676
WohnungseigentumWohnungseigentum
Sondereigentum an Doppelhaushälfte

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.07.2004 - 3 Wx 318/03

An einer Doppelhaushälfte insgesamt - also unter Einbeziehung ihrer konstruktiven Teile - kann Sondereigentum nicht wirksam begründet werden.*)

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IMRRS 2004, 1675
WohnungseigentumWohnungseigentum
Fenstergitter beeinträchtigende bauliche Veränderung?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.06.2004 - 3 Wx 148/04

1. Das nachträgliche Anbringen eines Fenstergitters an die Hausfassade durch den Inhaber der Erdgeschosswohnung eine Wohnanlage kann eine die übrigen Miteigentümer beeinträchtigende bauliche Veränderung darstellen.*)

2. Eine solche Maßnahme kann gleichwohl nach den Grundsätzen von Treu und Glauben gerechtfertigt sein, wenn sich aus konkreten Umstände eine gesteigerte Einbruchsgefahr ergibt, der nicht mit weniger beeinträchtigenden Maßnahmen (Sicherheitsglas; "Pilzköpfe", Verstärkung der Fensterbeschläge, Schutz des Rolladens gegen Hochschieben) begegnet werden kann.*)

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IMRRS 2004, 1674
WohnungseigentumWohnungseigentum
Neubestellung lange vor Ablauf der Amtsperiode?

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.06.2004 - 3 W 64/04

1. Über die Jahresabrechnung und über die Entlastung von Verwaltung und Verwaltungsbeirat haben auch in einer Mehrhaus-Wohnanlage grundsätzlich alle Wohnungs- und Teileigentümer abzustimmen.*)

2. Ein Eigentümerbeschluss über die wiederholte Bestellung des Verwalters für eine weitere Amtsperiode von fünf Jahren ist wegen Verstoßes gegen § 26 Abs. 2 Halbs. 2 WEG nichtig, wenn der Beschluss länger als ein Jahr vor Ablauf der bisherigen Amtszeit gefasst wird und die neue Amtszeit nicht mit der Neubestellung zu laufen beginnt.*)

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IMRRS 2004, 1673
WohnungseigentumWohnungseigentum
Grenzen des Mitgebrauchs von gemeinschaftl. Eigentum

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2004 - 3 Wx 97/04

1. Der Mieter einer im Sondereigentum stehenden Wohnung oder eines Ladenlokals ist im gleichen Umfang wie der Eigentümer selbst berechtigt, das gemeinschaftliche Eigentum mit zu gebrauchen (hier: Anlieferung von Waren über das gemeinschaftliche Grundstück), soweit es mit der Nutzung der von ihm gemieteten Räume zusammen hängt.*)

2. Die Aufstellung eines Müllcontainers mit ca. 1000 l Inhalt geht über den jedem Wohnungseigentümer zustehenden Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums hinaus.*)

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IMRRS 2004, 1672
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anspruch auf neue Kostenverteilung bei Nutzflächenänderung

KG, Beschluss vom 14.06.2004 - 24 W 32/04

Verändert ein Wohnungseigentümer die ihm zustehende Nutzfläche durch Ausbau und Unterteilung seiner Wohneinheit in erheblichem Umfange (hier auf das Dreifache), besteht bei einer ursprünglich auf die bisherige Nutzfläche bezogenen Kostenbeteiligung regelmäßig ein Anspruch der anderen Wohnungseigentümer auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels, auch wenn die Voraussetzungen für die Veränderung der effektiven Nutzfläche durch das Sondereigentum an Dachflächen und Kellerräumen bereits angelegt war. Reine Prozentgrenzen (nach der Rechtsprechung bis 59 %), bis zu denen Mehrbelastungen hingenommen werden müssten, hindern den Änderungsanspruch nicht (Abweichung von OLG Frankfurt NZM 2001, 140 u.a.).*)

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IMRRS 2004, 1671
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter bei verspät. Abrechnung von Zinsen freizustellen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.06.2004 - 3 Wx 100/04

Der Verwalter handelt vorwerfbar pflicht- und treuwidrig, wenn er die von ihm bei seinem Ausscheiden aus dem Amt geschuldete Rechnungslegung jahrelang verzögert und dadurch erhebliche Überziehungszinsen zu Lasten des als offenes Treuhandkonto geführten Gemeinschaftskontos verursacht.*)

Der ehemalige Verwalter kann Freistellung von diesen Überziehungszinsen nicht im Rahmen seines grundsätzlich bestehenden Aufwendungsersatzanspruchs verlangen, da die Zinslast einen Schaden darstellt, den der Verwalter den Wohnungseigentümern wegen schuldhafter Pflichtverletzung zu erstatten hat.*)

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IMRRS 2004, 1670
WohnungseigentumWohnungseigentum
Erreichen der Beschwerdesumme durch Antragserweiterung?

BayObLG, Beschluss vom 05.05.2004 - 2 Z BR 82/04

Die Beschwerdesumme kann nicht durch Erweiterung des erstinstanzlichen Antrags erreicht werden; denn die Erweiterung setzt wie die Antragsänderung ein zulässig eingelegtes Rechtsmittel voraus.*)

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IMRRS 2004, 1669
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vereinbartes Zustimmungsbedürfnis zu baul. Veränderungen

BayObLG, Beschluss vom 05.05.2004 - 2Z BR 265/03

1. Die Wohnungseigentümer können durch Vereinbarung bestimmen, dass bauliche Veränderungen, auch soweit sie die Rechte der übrigen Wohnungseigentümer nicht über das in § 14 WEG bestimmte Maß beeinträchtigen, der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer bedürfen.*)

2. Zur Zumutbarkeit eines Rückbauverlangens, das die Umgestaltung eines Freisitzes in Wohnraum betrifft.*)

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IMRRS 2004, 1668
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zum Rechtschutzbedürfnis für Verwalterabsetzung

BayObLG, Beschluss vom 05.05.2004 - 2Z BR 66/04

1. Eine Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund kann nur auf Tatsachen gestützt werden, die entweder nach dessen Bestellung entstanden oder jedenfalls der Wohnungseigentümergemeinschaft erst danach bekannt geworden sind.*)

2. Ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Wohnungseigentümer, gerichtlich die Abberufung des Verwalters durchzusetzen, ist anzunehmen, wenn der Versuch gescheitert ist, einen Mehrheitsbeschluss über die Abberufung herbeizuführen oder wenn in Anbetracht der Mehrheitsverhältnisse die vorherige Anrufung der Eigentümerversammlung nicht zumutbar ist.*)

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IMRRS 2004, 1667
WohnungseigentumWohnungseigentum
Behandlung der Nutzungskosten für den Kabelanschluss

OLG Hamm, Beschluss vom 04.05.2004 - 15 W 142/03

1) Bei den Kosten für die Nutzung des Kabelanschlusses handelt es sich nicht um Kosten des Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums, sondern um solche, die allein durch die Nutzung im Bereich des Sondereigentums anfallen (wie BGH NJW 2003, 3478 für Kaltwasser).*)

2) Der allgemeine Kostenverteilungsschlüssel der Teilungserklärung kann für die Kabelnutzungsentgelte nicht herangezogen werden.*)

3) Wird im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit dem Kabelnetzbetreiber das Nutzungsentgelt nach Wohneinheiten erhoben, so entspricht nur eine entsprechende Verteilung auch im Verhältnis der Wohnungseigentümer ordnungsgemäßer Verwaltung.*)

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IMRRS 2004, 1666
WohnungseigentumWohnungseigentum
Behandlung von Rückständen aus früheren Abrechnungen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2004 - 3 Wx 65/04

1. Rückstände aus Abrechnungen früherer Jahre sind offene Forderungen und grundsätzlich nicht Bestandteil der Jahresabrechnung.*)

2. Sind Vorjahressalden in die Jahresabrechnung einbezogen worden, werden sie von der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über die Jahresabrechnung erfasst und nehmen an der Bestandskraft des Beschlusses teil, wenn die Wohnungseigentümer dies gewollt haben.*)

3. An die rechtsfehlerfreie Auslegung des Beschlusses durch den Tatrichter ist das Rechtsbeschwerdegericht gebunden, wenn es dabei nur um die Regelung eines Einzelfalles geht.*)

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IMRRS 2004, 1665
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wirkung der Stimmabgabe ohne Ausweisung durch Vollmacht

BayObLG, Beschluss vom 29.04.2004 - 2Z BR 22/04

1. Das Erfordernis der Vorlage einer schriftlichen Vollmachtsurkunde in der Eigentümerversammlung gibt dem Versammlungsleiter das Recht, die Stimmabgabe des nicht so ausgewiesenen Vertreters zurückzuweisen. Jedoch hat die unterbliebene Zurückweisung nicht zur Folge, dass die Stimmabgabe unwirksam ist.*)

2. Heben die Wohnungseigentümer durch einen späteren Beschluss den Beschluss über die Verwalterbestellung auf, ist ein Verfahren auf Ungültigerklärung des Bestellungsbeschlusses bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens auf Ungültigerklärung des Aufhebungsbeschlusses auszusetzen.*)

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IMRRS 2004, 1664
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zur Anfechtung einer Sonderumlage betreffend Anwaltsvorschuss

BayObLG, Beschluss vom 29.04.2004 - 2Z BR 4/04

1. Ein Beschluss über die Erhebung einer Sonderumlage ist anfechtbar, aber nicht nichtig, wenn die Sonderumlage für die Bezahlung von Kostenvorschüssen für den Rechtsanwalt der Antragsgegner in einem Beschlussanfechtungsverfahren erhoben wird.*)

2. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nicht allein deshalb zu gewähren, weil der Antragsteller davon ausgegangen ist, dass die Anfechtungsfrist erst mit dem Zugang des Protokolls zu laufen beginne.*)

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IMRRS 2004, 1663
WohnungseigentumWohnungseigentum
Rechtskrafterstreckung auf Verhältnis Verwalter - Eigentümer?

OLG Hamm, Beschluss vom 29.04.2004 - 15 W 121/04

1) Die in einem vorangegangenen Verfahren nach dem WEG getroffene Kostenentscheidung, durch die dem Verwalter wegen vollmachtloser Vertretung der Wohnungseigentümer Verfahrenskosten auferlegt worden sind, erwächst im Verhältnis zwischen ihm und den Wohnungseigentümern nicht in materielle Rechtskraft.*)

2) Aus dem gesetzlichen Notverwaltungsrecht nach § 27 Abs. 2 Nr. 4 WEG folgt eine Vertretungsmacht des Verwalters zur Einlegung eines Rechtsmittels im WEG-Verfahren namens der Wohnungseigentümer nur dann, wenn durch den Fortbestand der angefochtenen Entscheidung den Wohnungseigentümern konkret ein Nachteil droht.*)

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IMRRS 2004, 1662
WohnungseigentumWohnungseigentum
Erstattungsanspruch gegen Miteigentümer und Gemeinschaft?

OLG Hamm, Beschluss vom 26.04.2004 - 15 W 109/04

1) Einem Wohnungseigentümer, der einen Gläubiger der Gemeinschaft im Außenverhältnis befriedigt, steht im Innenverhältnis ein Erstattungsanspruch gegen die übrigen Miteigentümer nach Maßgabe des Kostenverteilungsschlüssels zu, sofern die Erstattung nicht aus gemeinschaftlichen Mitteln geleistet werden kann.*)

2) Der Einwand, Direktzahlungen an Gläubiger erschwerten das Rechnungswesen der Gemeinschaft, kann auch unter dem Gesichtspunkt des § 242 BGB von demjenigen Miteigentümer nicht mit Erfolg erhoben werden, der durch Nichtzahlung von ihm geschuldeter Wohngeldbeiträge selbst zur Liquiditätskrise der Gemeinschaft beiträgt.*)

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IMRRS 2004, 1661
WohnungseigentumWohnungseigentum
Rechtsmissbräuchliche Beschlussanfechtung?

BayObLG, Beschluss vom 15.04.2004 - 2Z BR 235/03

1. Wird ein Verwalter bei einem "Treffen der Käufer" von Wohnungseigentum formlos "bestellt", so besteht ein Rechtsschutzinteresse an der Feststellung der Nichtigkeit der Bestellung auch dann, wenn eine Verwaltertätigkeit nicht mehr ausgeführt wird.*)

2. Die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses erfordert kein besonderes Rechtsschutzinteresse, kann jedoch rechtsmissbräuchlich sein. Ein Rechtsmissbrauch kann verneint werden, wenn ein Wohnungseigentümer dem Beschluss über die Jahresabrechnung trotz Bedenken gegen die Richtigkeit zugestimmt und nach der Eigentümerversammlung die Verwaltungsunterlagen nochmals überprüft hat.*)

3. Beschließen die Wohnungseigentümer die Ansammlung einer Instandhaltungsrücklage, so fehlt der Anfechtung dieses Beschlusses das Rechtsschutzbedürfnis, wenn es alleiniges Ziel des Antragstellers ist, dass die Ansammlung der Instandhaltungsrücklage für frühere Jahre nachgeholt wird.*)

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IMRRS 2004, 1660
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zum Verbot von Parabolantennen

BayObLG, Beschluss vom 15.04.2004 - 2Z BR 71/04

1. Ein generelles Verbot von Parabolantennen kann nicht durch Mehrheitsbeschluss angeordnet werden.*)

2. Ein Eigentümerbeschluss, der grundsätzlich ein generelles Verbot von Parabolantennen ausspricht, Ausnahmeregelungen aber aus "verfassungsrechtlichen Gründen" vorsieht, ist wegen fehlender Bestimmtheit auf Anfechtung für ungültig zu erklären.*)

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