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Sachgebiet: Wohnungseigentum

6058 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2005

IMRRS 2005, 1793
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verjährung von Wohngeldvorschusszahlungen

BGH, Urteil vom 24.06.2005 - V ZR 350/03

Der Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von Vorschüssen nach § 28 Abs. 2 WEG ist auf regelmäßig wiederkehrende Leistungen im Sinne von § 197 BGB a.F. gerichtet.*)

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IMRRS 2005, 1771
WohnungseigentumWohnungseigentum
Recht zum Dachbodenausbau: Auch Loggia erlaubt?

BayObLG, Beschluss vom 29.01.2004 - 2 Z BR 217/03

Ist in der Teilungserklärung bestimmt, dass der Dachboden als Wohnung ausgebaut werden darf, schließt dies das Recht ein, in die Dachfläche Dachfenster oder Dachgauben zur notwendigen Lichtzufuhr für die Wohnung einzubauen. Als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt sich aber nicht die Befugnis, eine Dachloggia zu errichten.*)

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IMRRS 2005, 1760
WohnungseigentumWohnungseigentum
Rückerlangung irrtümlich doppelt gezahlter Nebenkosten

OLG Köln, Urteil vom 31.05.2000 - 11 U 216/99

In einem solchen Fall, in dem sowohl der Zahlende als auch der Empfänger der Zahlung erkennen, dass die beabsichtigte Leistung ohne rechtliche Grundlage erfolgen würde und der Empfänger deshalb von einer Weiterleitung des Geldes absieht, ist die tatsächlich vorgenommene Vermögensverschiebung im Wege der Eingriffskondiktion zwischen Zahlendem und Empfänger rückgängig zu machen (vgl. auch BGH BGH NJW 1994, 2357, 2358 sub c, aa). Der Empfänger hat den gezahlten Betrag, auf den er keinen Anspruch hat und den er auch nicht "weitergeben" will, auf sonstige Weise erlangt.

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IMRRS 2005, 1759
WohnungseigentumWohnungseigentum
Feststellung der Beschlussfähigkeit

OLG Köln, Beschluss vom 01.10.2002 - 16 Wx 13/02

1. Es ist nicht auf die Gegebenheiten zu Beginn der gesamten Versammlung abzustellen, sondern die Beschlussfähigkeit muss bei jeder einzelnen Abstimmung gegeben sein. Bei Zweifeln an der Beschlussfähigkeit, insbesondere weil in der Zusammensetzung der Anwesenden eine Veränderung stattgefunden hat, hat der Versammlungsleiter vor der einzelnen Abstimmung noch einmal die Beschlussfähigkeit festzustellen.

2. Die Abstimmungsberechtigung bei großen Mehrhausanlagen richtet sich nicht nach einzelnen Wohnhäusern, wenn die Teilungserklärung ausdrücklich eine Abstimmung und Kostentragung nach einzelnen Wohnblocks vorsieht.

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IMRRS 2005, 1709
WohnungseigentumWohnungseigentum
Hausgeld: Keine Erfüllung bei Überweisung auf Verwalterkonto

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.10.2005 - 3 Wx 214/05

Überweist ein Wohnungseigentümer von ihm geschuldetes Hausgeld auf ein "Verwaltungskonto" des Verwalters und überweist der Verwalter den Betrag mit dem Bemerken zurück, dass die Zahlung auf das dem Schuldner bekannt gegebene "Hausgeldkonto" (Treuhandkonto) zu erfolgen habe, so entfaltet die Überweisung auf das "Verwaltungskonto" keine Tilgungswirkung.*)

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IMRRS 2005, 1708
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Bestimmung des Beschwerdewerts in Wohnungseigentumssachen

OLG Hamburg, Beschluss vom 19.10.2005 - 2 Wx 76/05

In Wohnungseigentumssachen bestimmt sich der Beschwerdewert nicht nach dem Geschäftswert des Verfahrens, sondern allein nach dem vermögenswerten Interesse des Beschwerdeführers an der Änderung der angefochtenen Entscheidung (BGHZ 119, 216). Im Fall der Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft oder zu einer Rechnungslegung ist die Beschwer demgemäß nach dem Aufwand an Zeit und Kosten zu bemessen, die die Erfüllung des titulierten Anspruchs für den Beschwerdeführer erfordert.

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IMRRS 2005, 1706
WohnungseigentumWohnungseigentum
Feuchtigkeitsschäden durch Wintergarten - wer zahlt?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.11.2005 - 3 Wx 92/05

1. Gestatten die übrigen Wohnungseigentümer durch Beschluss die Errichtung eines Wintergartens bei "Selbstfinanzierung" durch den die bauliche Veränderung vornehmenden Wohnungseigentümer, so ist dieser allein verpflichtet, die im Bereich der Wintergartenkonstruktion durch Feuchtigkeitsschäden entstehenden Folgekosten zu tragen.*)

2. Diese Kostenlast geht, ohne dass es einer Grundbucheintragung bedarf, auf den Sondernachfolger des ausbauenden Wohnungseigentümers über.*)

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IMRRS 2005, 1703
ProzessualesProzessuales
Zurückbehaltungsrecht bei Pfandhaftenlassung

OLG Brandenburg, Urteil vom 05.10.2005 - 4 U 35/05

1.) Auch bei rechtskräftig zuerkanntem Anspruch auf Pfandfreigabe aus den Globalgrundschulden kann ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden.

2.) Ein prozessuales Anerkenntnis kann auch durch schlüssiges Verhalten erklärt werden. Seine Wirksamkeit wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass es mit einem Gegenrecht - etwa einem Zahlungsanspruch - verbunden wird (BGHZ 107, 142, ebenso OLG Düsseldorf OLGR 1998, 193). Der Annahme eines prozessualen Anerkenntnis durch schlüssiges Verhalten steht entgegen, wenn

zum Ausdruck kommt, dass die Klageforderung nur in dem Fall durchgreifen soll, dass dem erhobenen Gegenanspruch stattgegeben wird.

3.) Die Grundschuld begründet gerade keinen Zahlungsanspruch gegen den Eigentümer, sondern verpflichtet diesen nur, die Zwangsvollstreckung wegen des Grundschuldbetrages in das Grundstück zu dulden.

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IMRRS 2005, 1699
WohnungseigentumWohnungseigentum
Optische Fassadenänderung zustimmungungsbedürftig

OLG Köln, Beschluss vom 31.05.1999 - 16 Wx 77/99

Bauliche Veränderung ohne Eingriff in die Bausubstanz*)

Spürbare Eingriffe in den optischen Gesamteindruck der Fassade einer Wohnungseigentumsanlage stellen auch dann eine bauliche Veränderung dar, die der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf, wenn sie nicht unmittelbar die Bausubstanz berühren.*)

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IMRRS 2005, 1698
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kein Beseitigungsanspruch bei nur fehlender Zustimmung

OLG Celle, Beschluss vom 13.12.2002 - 4 W 209/02

1. Im Beschwerdeverfahren des Wohnungseigentumsgesetzes kann im Einzelfall Verfahrensfehlerfrei von einer mündlichen Verhandlung - entgegen dem Grundsatz - abgesehen werden, wenn bereits die erste Instanz mündlich verhandelt hat, eine vergleichsweise Regelung vergeblich versucht wurde und der Sachverhalt erschöpfend aufgeklärt wurde.*)

2. Ein materiell-rechtlicher Beseitigungsanspruch aus § 1004 BGB erwächst nicht bereits allein durch einen formellen Verstoß gegen § 22 WEG - Nichtzustimmung der anderen Wohnungseigentümer - sondern setzt deren über das unvermeidliche Maß hinausgehenden Nachteil voraus (§ 14 Nr. 1 WEG).*)

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IMRRS 2005, 1697
WohnungseigentumWohnungseigentum
Herausgabe einer Teilfläche vom Nachbarn?

KG, Urteil vom 08.08.2003 - 7 U 39/02

Zum dem aus einer Wohnungseigentümergemeinschaft folgenden Gemeinschaftsverhältnis zwischen benachbarten Eigentümern bei Abweichung des tatsächlichen Flächenbestandes vom eingetragenen Eigentum. (Nachfolgend: BGH - V ZR 349/03, Beschluss vom 20. April 2005: Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde)*)

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IMRRS 2005, 1693
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kein Verwalter-Honorar aus Instandhaltungsrücklage

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.01.2005 - 3 Wx 326/04

1. Es widerspricht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn der Verwalter sein Honorar der Instandhaltungsrücklage entnimmt.*)

2. Soll die Vergütung eines Wohnungseigentumsverwalters erhöht werden, so bedarf es dazu grundsätzlich eines Mehrheitsbeschlusses der Wohnungseigentümer, in dessen Ausführung sodann der Änderungsvertrag zwischen den Wohnungseigentümern und dem Verwalter zu schließen ist. Eine Klausel im formularmäßigen Verwaltervertrag, wonach Verwaltergebühren der allgemeinen Verwaltungskostenentwicklung angepasst werden können, ist nach § 307 Abs. 1 BGB ungültig.*)

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IMRRS 2005, 1692
WohnungseigentumWohnungseigentum
Unzureichende Angabe eines Tagesordnungspunktes

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.06.2005 - 3 Wx 79/05

Enthält die Einladung zu einer Wohnungseigentümerversammlung lediglich den Tagesordnungspunkt "Hausgeldabrechnung", so müssen die Geladenen grundsätzlich nicht mit einem Beschluss rechnen, der die in der Teilungserklärung festgelegte Kostenverteilung bzgl. des Aufzugs dahin ändert, dass nur noch ein Haus in der Mehrhausanlage damit belastet wird und nicht - wie zuvor - die Gemeinschaft.*)

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IMRRS 2005, 1689
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kann Eigentümerversammlung Gemeinschaftsstrafe beschließen?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.06.2005 - 20 W 63/05

1. Das Recht auf Vermietung des Sondereigentums kann durch die Gemeinschaftsordnung eingeschränkt werden.*)

2. Ist in der Gemeinschaftsordnung eine Regelung enthalten, die eine Verwalterzustimmung zur Vermietung vorsieht, kann eine Ergänzung, wonach die Verletzung von Informationspflichten im Vorfeld der Vermietung zu einer Gemeinschaftsstrafe führt, mangels Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümerversammlung nicht wirksam mehrheitlich beschlossen werden.*)

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IMRRS 2005, 1686
WohnungseigentumWohnungseigentum
Sondereigentum am nicht errichteten Bauabschnitt

OLG Hamm, Beschluss vom 04.07.2005 - 15 W 256/04

1) Der durch Vorratsteilung und Eintragung im Grundbuch entstandene Miteigentumsanteil verbunden mit dem Anwartschaftsrecht auf Erlangung des Sondereigentums vermittelt dem Berechtigten auch dann das volle Stimmrecht in der Eigentümerversammlung, wenn das Sondereigentum noch nicht errichtet worden ist.*)

2) Isoliertes Miteigentum entsteht nicht bereits dann, wenn die Errichtung eines ganzen Bauabschnitts mit den dort geplanten Sondereigentumseinheiten aus wirtschaftlichen Gründen (Insolvenz des Bauträgers) unterblieben ist.*)

3) Werden in Räumen, an denen nach der Teilungserklärung Sondereigentum begründet werden soll, planwidrig Zählereinrichtungen (Hauptwasseruhr nebst Leitung, Stromverteilung nebst Zählern und Hauptsicherungskästen, Postanschlussverteilung) eingebaut, so verbleiben diese Räume einschließlich der Zugangsräume zwingend im gemeinschaftlichen Eigentum (§ 5 Abs. 2 WEG). Dem betroffenen Sondereigentümer kann deshalb ein Entschädigungsanspruch gegen die übrigen Wohnungseigentümer nicht zustehen.*)

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IMRRS 2005, 1678
WohnungseigentumWohnungseigentum
WEG- oder Prozessgericht bei Ansprüchen gegen Verwalter-GmbH?

KG, Beschluss vom 19.09.2005 - 24 W 154/05

Die Zuständigkeit der WEG-Gerichte ist auch gegeben, wenn ein Wohnungskäufer die vom Bauträger eingesetzte Verwaltungs-GmbH und deren Geschäftsführer wegen unzutreffender Abnahme des Gemeinschaftseigentums aufgrund einer Ermächtigung im Kaufvertrag und eines dadurch ausgelösten Verlustes eines Sicherungsmittels (Bürgschaft) in Anspruch nimmt.*)

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IMRRS 2005, 1671
WohnungseigentumWohnungseigentum
Renovierungspflicht für Fenster und Fensterläden

BayObLG, Beschluss vom 31.03.2004 - 2 Z BR 241/03

Die Renovierungspflicht für Fenster und Fensterläden als Teil des Gemeinschaftseigentums richtet sich auch dann nach dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer, wenn die Maßnahme nach der Gemeinschaftsordnung von einem einzelnen Wohnungseigentümer allein zu finanzieren ist.*)

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IMRRS 2005, 1656
WohnungseigentumWohnungseigentum
Folgen der Teilrechtsfähigkeit einer WEG-Gemeinschaft

OLG München, Beschluss vom 24.10.2005 - 34 Wx 82/05

1. Schadensersatzansprüche eines Wohnungseigentümers wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten bzw. wegen Verletzung der korrespondierenden Pflicht zur ordnungsmäßigen Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums richten sich nicht gegen die Wohnungseigentümer als Einzelpersonen, sondern gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband.*)

2. Zur Würdigung von Sachverständigengutachten durch den Tatrichter.*)

3. Hat der Verkehrssicherungspflichtige die Verkehrssicherungspflicht auf einen Dritten übertragen, trifft ihn zwar die Pflicht zur Überwachung des Dritten. Der Verkehrssicherungspflichtige darf jedoch im Allgemeinen darauf vertrauen, dass der ordnungsgemäß ausgewählte Dritte den ihm übertragenen Verpflichtungen auch nachkommt, solange nicht konkrete Anhaltspunkte bestehen, die dieses Vertrauen erschüttern.

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IMRRS 2005, 1652
RechtsanwälteRechtsanwälte
Informationspflicht gegenüber einer großen WEG-Gemeinschaft

OLG Koblenz, Beschluss vom 20.10.2005 - 14 W 661/05

1. Zur Wahrnehmung der Rechte einer großen Wohnungseigentümergemeinschaft ( hier: 162 Mitglieder ) ist es in der Regel nicht notwendig, sämtliche Prozessunterlagen zu kopieren und komplett jedem einzelnen Wohnungseigentümer zuzuleiten. Im Allgemeinen reicht es aus, den rechtsgeschäftlich bestellten Vertreter der Wohnungseigentümer zu informieren.

2. Die durch Unterrichtung sämtlicher Wohnungseigentümer verursachten Kopiekosten sind daher nicht erstattungsfähig.

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IMRRS 2005, 1645
WohnungseigentumWohnungseigentum
Klausel zulässig: Veränderungen stets zustimmungsbedürftig

OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.03.2005 - 20 W 471/02

1. Eine Klausel in der Gemeinschaftsordnung, wonach § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG dahingehend abbedungen wird, dass Veränderungen im Erscheinungsbild der Eigentumswohnanlage auch ohne Beeinträchtigung eines oder mehrerer Wohnungseigentümer stets der allseitigen Zustimmung bedürfen, ist zulässig. Der Maßstab des § 14 Nr. 1 WEG ist in diesem Fall nicht anzulegen.*)

2. Zur Auslegung einer entsprechenden Klausel in der Gemeinschaftsordnung*)

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IMRRS 2005, 1639
WohnungseigentumWohnungseigentum
Betrieb einer Media-Agentur in Sondereigentumseinheit

OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.05.2005 - 20 W 132/03

1. Das Rechtsbeschwerdegericht ist zur selbstständigen Auslegung von Bestimmungen der Teilungserklärung befugt. Die Auslegung hat nach Wortlaut und Sinn der Erklärung so zu erfolgen, wie sie sich für den unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt.*)

2. Die Wohnungseigentümer können einen Unterlassungsanspruch nach § 15 Abs. 3 WEG nur dann auf eine öffentlich-rechtliche Vorschrift stützen, wenn diese drittschützende Wirkung hat.*)

3. Eine Bestimmung in der Teilungserklärung, wonach die Wohnungen nur zu Wohnzwecken und/oder zur Ausübung eines freiberuflichen Dienstleistungsbetriebes oder eines Gewerbes ohne Geräuschentwicklung benutzt werden dürfen, erlaubt bei der gebührenden typisierenden Betrachtungsweise auch den Betrieb einer Media-Agentur.*)

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IMRRS 2005, 1636
WohnungseigentumWohnungseigentum
Teileigentum - Kostenverteilung bei Sanierung eines Parkdecks

OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.05.2005 - 20 W 373/03

1. Die Auslegung der Teilungserklärung hat das Rechtsbeschwerdegericht selbstständig - ohne Bindung an die Auffassung der Vorinstanzen - vorzunehmen, entsprechend dem Wortlaut und Sinn des im Grundbuch Eingetragenen, wie es sich für einen unbefangenen Beobachter als nächstliegende Bedeutung der Gemeinschaftsordnung ergibt.*)

2. Ist eine Regelung in der Teilungserklärung, die die Kostenverteilung abweichend von § 16 Abs. 2 WEG regeln soll, nicht eindeutig, verbleibt es bei der gesetzlichen Kostenverteilung nach Miteigentumsanteilen.*)

Auch die Miteigentümer, die über keinen Teileigentumsanteil, verbunden mit einem Garagenabstellplatz in einem zu einer Mehrhausanlage gehörenden Parkhaus verfügen, sind nach § 16 Abs. 2 WEG zur Tragung von Sanierungskosten für das Parkhaus verpflichtet. Daran ändert eine Bestimmung in der Teilungserklärung nichts, wonach Kosten, die sich ohne Zweifel einzelnen Miteigentümern oder Eigentümergruppen zurechnen lassen und die durch unsachgemäße Behandlung oder durch einen das gewöhnliche Maß übersteigenden Verbrauch, Gebrauch oder aus sonstigen Gründen entstehen, nur diesen belastet werden sollen.*)

3. Für die Bestimmtheit eines Sonderumlagenbeschlusses ist ausreichend, wenn die Einzelbeträge sich aus dem Gesamtbetrag und dem Verteilungsmaßstab ergeben.*)

4. Die hilfsweise Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung ist wegen Bedingungsfeindlichkeit der Anfechtung unzulässig.*)

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IMRRS 2005, 1598
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kann eine GbR WEG-Verwalterin sein?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.08.2005 - 20 W 182/05

1. Die Bestellung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist nach Anerkennung ihrer Rechtsfähigkeit aus Rechtsgründen nicht mehr unwirksam (Vorlage an den BGH wegen Abweichung von BGH V. Zivilsenat, Beschl. v. 18.05.1989 -V ZB 4/89- BGHZ 107, 268).*)

2. Den Anforderungen an den Nachweis der Verwaltereigenschaft ist jedenfalls Genüge getan, wenn außer dem Versammlungsprotokoll der Wohnungseigentümer mit dem Bestellungsbeschluss ein öffentlich beglaubigter Gesellschaftsvertrag und die notariell beurkundete eidesstattliche Versicherung der Gesellschafter über den Gesellschafterbestand der GbR dem Grundbuchamt vorgelegt wird.*)

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IMRRS 2005, 1591
GesellschaftsrechtGesellschaftsrecht
Ausübung eines Vorkaufsrechts

BGH, Urteil vom 25.04.2005 - II ZR 224/03

Ersteigert ein BGB-Gesellschafter nach Kündigung der Gesellschaft im Rahmen der Teilungsversteigerung das das Gesellschaftsvermögen bildende Grundstück und teilt es anschließend in Wohnungs- und Teileigentum auf, ist dieses Wohnungs- und Teileigentum nicht das stellvertretende commodum für die durch Vollbeendigung der BGB-Gesellschaft unmöglich gewordene Verpflichtung des Gesellschafters, seinen Gesellschaftsanteil auf seinen früheren Mitgesellschafter zu übertragen.*)

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IMRRS 2005, 1567
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentümerversammlung nicht zuständig für Fälligkeitsregelung

BayObLG, Beschluss vom 25.07.2005 - 2Z BR 230/04

1. Zur Fälligkeit von Wohngeldforderungen.*)

2. Macht der Verwalter für die Wohnungseigentümergemeinschaft Wohngeldforderungen geltend, die nicht fällig sind, und wird die Hauptsache nach Begleichung übereinstimmend für erledigt erklärt, entspricht es regelmäßig billigem Ermessen, den Verwalter mit den Gerichtskosten zu belasten. Ob auch eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten in Betracht kommt, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 2.10.2003 (= NJW 2003, 3550) war es jedenfalls nicht offensichtlich, dass eine in der Gemeinschaft durch Beschluss getroffene generelle Fälligkeitsregelung nichtig ist.*)

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IMRRS 2005, 1562
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abwehr von Störungen: Wer ist klagebefugt?

OLG München, Beschluss vom 27.07.2005 - 34 Wx 69/05

Die Abwehr von Störungen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft betrifft nicht den Rechtsverkehr des teilrechtsfähigen Verbands. Sie bleibt daher Angelegenheit der Wohnungseigentümer als Einzelpersonen mit der Folge, dass Verfahrensbeteiligte die einzelnen Wohnungseigentümer sind.*)

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IMRRS 2005, 1560
WohnungseigentumWohnungseigentum
Behindertentagesstätte als Verstoß gg. Teilungserklärung?

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.08.2005 - 3 W 21/05

Die Zweckbestimmung eines Teileigentums als gewerbliche Räume steht der Nutzung als Tagesstätte mit Kontakt- und Informationsstellenfunktion für Menschen mit psychischer Behinderung nicht entgegen.*)

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IMRRS 2005, 1555
BauträgerBauträger
Mängel am Gemeinschaftseigentum: Geltendmachung?

OLG Koblenz, Urteil vom 29.06.2005 - 1 U 1825/00

1. Bei einer nach 1994 zu errichtenden Doppelhaushälfte war ein Schallschutz, ein Dämmwert von mindestens 62 dB zwischen den Haushälften sicherzustellen.*)

2. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat die Wahl zwischen Minderung und Schadensersatz zu treffen. Nur der Gemeinschaft steht diese Befugnis zu. Sie ist von den Wohnungseigentümern als Verwaltungshandlung gem. § 21 WEG mit Stimmenmehrheit zu treffen.

3. Ist der Mangel nicht behebbar oder verweigert der Schuldner eine Nachbesserung wegen eines unverhältnismäßigen Aufwandes, kann der einzelne Wohnungseigentümer auch ohne Gemeinschaftsbeschluss berechtigt sein, Schadensersatz oder Minderung von dem Veräußerer zu verlangen. Das gilt erst recht, wenn der Mangel lediglich auf das Sondereigentum ausstrahlt.

4. Lässt der Bauträger durch seinen Anwalt die Gewährleistungspflicht bestreiten und stellt sich auf den Standpunkt, Mängel seien nicht vorhanden, so stellt dies eine endgültige Verweigerung der Nachbesserung dar.

5. Werden Doppelhaushälften verkauft, so ist für den Ausstellungsstandard nicht die DIN 4109 Schallschutz für Wohnungen relevant, vielmehr muss eine zweischalige Haustrennwand errichtet werden. Dies gilt auch dann, wenn die Aufteilung der Doppelhaushälften nach dem WEG erfolgt.

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IMRRS 2005, 1546
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wintergarten ist zustimmungspflichtig!

OLG München, Beschluss vom 07.09.2005 - 34 Wx 43/05

Die Errichtung eines Wintergartens stellt in der Regel eine bauliche Veränderung dar, die der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer bedarf.*)

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IMRRS 2005, 1544
WohnungseigentumWohnungseigentum
Heckenrückschnitt: Pflegemaßnahme oder bauliche Veränderung?

OLG München, Beschluss vom 12.09.2005 - 34 Wx 54/05

Heckenrückschnitt als bauliche Veränderung in Abgrenzung zu Pflegemaßnahmen (Ergänzung zu BayObLG Beschluss vom 18.3.2004, 2 Z BR 249/03 = NJW-RR 2004, 1378).*)

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IMRRS 2005, 1543
WohnungseigentumWohnungseigentum
Voraussichtliche Kosten für eine künftige Ersatzvornahme

OLG München, Beschluss vom 12.09.2005 - 34 Wx 4/05

1. Erfüllungswirkung der Auszahlung eines Guthabens auf ein vom Wohnungseigentümer mitgeteiltes Bankkonto.*)

2. Dem einzelnen Wohnungseigentümer steht gegen die übrigen Wohnungseigentümer kein Anspruch auf Zahlung von voraussichtlichen Kosten für eine künftige Ersatzvornahme einer von ihm für notwendig erachteten Reparatur am Gemeinschaftseigentum zu. Bei Streit darüber, ob die Maßnahme zur ordnungsmäßigen Verwaltung gehört, muss sich der Wohnungseigentümer - gegebenenfalls gerichtlich - um eine Beschlussfassung der Wohnungseigentümer bemühen.*)

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IMRRS 2005, 1539
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wiederwahl eines unredlichen Verwalters

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.2005 - 3 Wx 123/05

Ein Eigentümerbeschluss über die Wiederwahl eines Verwalters widerspricht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung und ist daher auf Antrag für ungültig zu erklären, wenn der Verwalter - vom Rechtsbeschwerdegericht beanstandete - gravierende Defizite der Jahresabrechnung in der nachfolgenden Abrechnungsperiode nicht ausräumt und zudem die Gemeinschaft - ohne dass besondere Umstände dies rechtfertigen - mit den Kosten der erfolglosen Klage ihres Beiratsvorsitzenden gegen einen Wohnungseigentümer belastet.*)

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IMRRS 2005, 1497
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gästebewirtung an Tischen auf dem Gehweg

BayObLG, Beschluss vom 08.03.2005 - 2 Z BR 239/04

Ein Sondernutzungsrecht mit dem Inhalt, auf den vor den Läden befindlichen Gehwegflächen Verkaufseinrichtungen aufzustellen, umfasst nicht das Recht, die Gäste eines Speiserestaurants an auf den Gehwegflächen aufgestellten Tischen zu bewirten.*)

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IMRRS 2005, 1488
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kostenverlagerung auf die Sondernutzungsberechtigten

KG, Beschluss vom 07.02.2005 - 24 W 81/03

Die bloße Zuteilung von Sondernutzungsrechten an PKW-Stellplätzen in Gestalt von Doppelstock-Garagen und die Kostentragungspflicht für die dem Sondernutzungsrecht unterliegenden Bereiche in der Teilungserklärung ergibt noch keine zweifelsfreie und nachvollziehbare Kostenverlagerung auf die Sondernutzungsberechtigten, wenn für die Hebebühnen von dreizehn Doppelstock-Garagen nur eine gemeinsame Hydraulik-Anlage vorhanden ist, die nach § 5 Abs. 2 WEG zwingend im Gemeinschaftseigentum aller Wohnungseigentümer steht und sich aus der Teilungserklärung auch nicht ergibt, nach welchem Maßstab die Betriebskosten der Stellplätze abweichend von § 16 Abs. 2 WEG verteilt werden sollen.*)

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IMRRS 2005, 1480
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Sofortige weitere Beschwerde bei WEG-Sachen

OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.01.2005 - 20 W 533/04

Die sofortige weitere Beschwerde gegen einen Beschluss des Landgerichts, durch welches dieses in einem Beschwerdeverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit einen Antrag auf Ablehnung eines Richters der Beschwerdekammer wegen Besorgnis der Befangenheit zurückgewiesen hat, ist nur gegeben, wenn sie durch das Landgericht zugelassen worden ist. Dies gilt auch im Wohnungseigentumsverfahren.*)

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IMRRS 2005, 1477
WohnungseigentumWohnungseigentum
Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.02.2005 - 20 W 360/04

1. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist als solche nicht rechtsfähig bzw. beteiligtenfähig. Für eine wirksame Verfahrenseinleitung ist grundsätzlich die vereinfachte und unmissverständliche Kurzbezeichnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft ausreichend, ohne dass alle Wohnungseigentümer einzeln und namentlich aufgeführt zu werden brauchen. Notwendig und ausreichend ist, die Partei (die Beteiligten) so klar zu bezeichnen, dass keine Zweifel an ihrer Stellung und Identität aufkommen können und dass aus der Bezeichnung für jeden Dritten die betreffende Partei ermittelbar ist.*)

2. Zur Berichtigung des Aktivrubrums.*)

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IMRRS 2005, 1468
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nachzahlung für Wirtschaftsjahr

KG, Beschluss vom 26.07.2004 - 24 W 87/03

Diese Entscheidung enthält keinen amtlichen Leitsatz.

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IMRRS 2005, 1467
WohnungseigentumWohnungseigentum
Regress gegen Verwalter: Wer ist anspruchsberechtigt?

OLG Köln, Beschluss vom 17.12.2004 - 16 Wx 228/04

1. Für eine Klage auf Verwalterregress ist grundsätzlich die Eigentümergemeinschaft anspruchs- und antragsbefugt.

2. Sofern der Schaden nur bei einem einzelnen Eigentümer aufgetreten ist, so ist ausnahmsweise auch der einzelne Eigentümer antrags- und anspruchsbefugt.

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IMRRS 2005, 1463
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch Miteigentümer

BayObLG, Beschluss vom 02.07.1981 - 2 Z 53/80

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2005, 1452
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Baurechtliche Nachbarrechte aus Wohnungseigentum?

VGH Bayern, Beschluss vom 12.09.2005 - 1 ZB 05.42

1. Zu den baurechtlichen Nachbarrechten aus Wohnungseigentum.*)

2. Ein einzelner Wohnungseigentümer (§ 1 Abs. 2 WEG) ist aufgrund seines ideellen Anteils am gemeinschaftlichen Eigentum (§ 1 Abs. 5 WEG) nicht berechtigt, wegen Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums eigenen Namens Abwehrrechte gegen ein Bauvorhaben auf einem Nachbargrundstück geltend zu machen (vgl. BGH vom 11.12.1992 NJW 1993, 727). Er kann solche Abwehrrechte nur in den engen Grenzen der Notgeschäftsführung (§ 21 Abs. 2 WEG) und nur Namens der teilrechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft (vgl. BGH vom 2.6.2005 NJW 2005, 2061/2062) geltend machen (teilweise Änderung der Rechtsprechung des Senats; vgl. BayVGH vom 2.10.2003 BayVBl 2004, 664; vom 11.11.2004 – 1 N 03.983).*)

3. Ob sich baurechtliche Nachbarrechte gegen eine Baugenehmigung aus dem Sondereigentum ergeben können, bleibt offen (teilweise Änderung der Rechtsprechung des Senats; vgl. BayVGH vom 2.10.2003 BayVBl 2004, 66).*)

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IMRRS 2005, 1446
WohnungseigentumWohnungseigentum
Unwirksame Begründung von Sondereigentum: Rückbauverlangen

OLG Celle, Beschluss vom 08.09.2005 - 4 W 160/05

1. Der Amtsermittlungsgrundsatz im streitigen WEG-Verfahren besteht nur in den Grenzen der Mitwirkungs- und Verfahrensförderungspflicht der Parteien.*)

2. Lassen die für die Bestimmung des Grundbuchinhalts maßgeblichen Bestimmungen von Teilungserklärung und Aufteilungsplan (BGH NJW 1995, 2851, 2853) eine eindeutige Zuordnung des Spitzbodens zum Sondereigentum der darunter liegenden Dachgeschosswohnung nicht zu, gehört der Spitzboden zum Gemeinschaftseigentum; das gilt auch dann, wenn er nur von der betreffenden Wohnung aus zugänglich ist.*)

3. Die Kenntnis des Verwalters von einer der Teilungserklärung widersprechenden baulichen Herstellung müssen sich die anderen Wohnungseigentümer bei einem Rückbauverlangen auch unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung nicht zurechnen lassen.*)

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IMRRS 2005, 1428
WohnungseigentumWohnungseigentum
Enfernen von Fassadengrün ist bauliche Maßnahme!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2004 - 3 Wx 298/04

Eine Maßnahme, wonach das an der Rückseite des Hauses vorhandene Fassadengrün (hier: wilder Wein) entfernt und zukünftig die Entstehung jeglichen Fassadengrüns sofort unterbunden werden soll, hat eine bauliche Veränderung zum Inhalt und kann daher nicht mit Stimmenmehrheit beschlossen werden.*)

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IMRRS 2005, 1427
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verhältnis von allgemeinem Nachbarrecht zum WEG-Recht

OLG München, Beschluss vom 13.09.2005 - 32 Wx 71/05

1. Zu Veränderungen an einer nicht tragenden Trennwand, die im gemeinsamen Sondereigentum zweier Wohnungseigentümer steht, ist § 922 BGB im Rahmen des § 14 WEG entsprechend heranzuziehen, wenn die Gemeinschaftsordnung hierzu keine Regelung enthält.*)

2. Der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet ein Gericht nicht, bei einer umstrittenen Rechtslage auf alle vertretbaren Rechtsansichten hinzuweisen.*)

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IMRRS 2005, 1418
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beitragsschuldbegründung durch Eigentümerbeschluss!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.03.2005 - 20 W 350/03

Erst durch Beschlüsse der Wohnungseigentümer wird im Rahmen der allgemeinen Beitragspflicht eine Verbindlichkeit der einzelnen Wohnungseigentümer gegenüber der Gemeinschaft begründet. Darin ist seine konkrete Beitragsschuld festzulegen.*)

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IMRRS 2005, 1416
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abänderungsanspruch vereinbarten Kostenverteilungsschlüssels

OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.05.2005 - 20 W 414/02

1. Lässt ein Antragsteller im Wohnungseigentumsverfahren eine den Antrag teilweise zurückweisende amtsgerichtliche Entscheidung unangefochten, wird diese durch den Ablauf der ihm gegenüber in Lauf gesetzten Beschwerdefrist unanfechtbar. Die darauf folgende Beschwerdeentscheidung kann er deshalb mangels Beschwerdebefugnis insoweit nicht anfechten.*)

2. Zum Aufwendungsersatzanspruch des durch gerichtlichen Beschluss zur Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung ermächtigten Wohnungseigentümers.*)

3. Für einen Anspruch auf Abänderung des vereinbarten Kostenverteilungsschlüssels ist jedenfalls erforderlich, dass außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an dem geltenden Schlüssel grob unbillig erscheinen lassen, was nach einem strengen Maßstab zu prüfen ist. Dabei ist das Maß der Kostenmehrbelastung nicht das alleinige Kriterium zur Beurteilung der groben Unbilligkeit eines Kostenverteilungsschlüssels.*)

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IMRRS 2005, 1415
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwirkung nach acht Jahren!

OLG Schleswig, Beschluss vom 25.05.2005 - 2 W 52/04

Der Zeitraum von 8 Jahren ist grundsätzlich geeignet, die zeitlichen Voraussetzungen des Verwirkungseinwandes zu erfüllen (Errichtung von Werbeschildern auf dem Wall einer Wohnungseingentumsanlage).*)

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IMRRS 2005, 1409
WohnungseigentumWohnungseigentum
Heizungsumstellung auf Fernwärme eine bauliche Maßnahme?

OLG Hamburg, Beschluss vom 21.07.2005 - 2 Wx 18/04

Zur Frage, ob die Umstellung einer Zentralheizung von Ölbefeuerung auf einen Fernwärmeanschluss eine modernisierende Instandsetzung oder eine bauliche Maßnahme ist.

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IMRRS 2005, 1407
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwirkung von Ansprüchen auf Beseitigung und Unterlassen

OLG Hamburg, Beschluss vom 26.07.2005 - 2 Wx 9/05

Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche der Wohnungseigentümer im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Geruchs- und Geräuschimmissionen verursachenden Waschmaschine, die bereits fünfzehn Jahre rügelos hingenommen worden sind, sind verwirkt.

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IMRRS 2005, 1403
WohnungseigentumWohnungseigentum
Allgemeine Beitragspflicht durch Wirtschaftsplan konstituiert

OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.06.2005 - 20 W 135/05

1. Erst durch den Beschluss der Wohnungseigentümer über den Wirtschaftsplan werden im Rahmen der in § 16 Abs. 2 WEG vorgesehenen allgemeinen Beitragspflicht die Verbindlichkeiten jedes einzelnen Wohnungseigentümers gegenüber dem anderen begründet.*)

2. Grundsätzlich gilt ein Wirtschaftsplan zunächst ausschließlich für das Wirtschaftsjahr, auf das er bezogen ist.*)

3. Zur Frage der Beschlussfassung über die Fortgeltung eines Wirtschaftsplans über das Wirtschaftsjahr hinaus*)

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IMRRS 2005, 1402
WohnungseigentumWohnungseigentum
Voraussetzungen "werdender Wohnungseigentümergemeinschaft"

OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.06.2005 - 20 W 17/03

Zu den Voraussetzungen einer sog. "werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft"*)

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