Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
6101 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IMRRS 2006, 0906OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.01.2006 - 20 W 473/04
1. Durch Mehrheitsbeschluss kann der jeweilige Verwalter ermächtigt werden, rückständiges Wohngeld als Verfahrensstandschafter gerichtlich geltend zu machen.*)
2. Eine derartige bei Anhängigmachung eines Antrags der Gemeinschaft im WEG-Verfahren bestehende Ermächtigung gilt auch nach Abberufung des Verwalters weiter, es sei denn, sie wird durch einen Beschluss der Gemeinschaft widerrufen oder der neue Verwalter tritt in das Verfahren ein.*)
3. Die Gemeinschaft ist nicht deshalb gehindert, sich auf ein in der Teilungserklärung enthaltenes Verbot der Aufrechnung bzw. Zurückbehaltung gegenüber Wohngeldforderungen zu berufen, weil auch andere Wohnungseigentümer außer dem Antragsgegner säumig sind.*)
VolltextIMRRS 2006, 0905
OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.01.2006 - 20 W 362/04
1. Ein Wohnungseigentümer kann unter den Voraussetzungen des § 14 Nr. 4 WEG jeden Schaden ersetzt verlangen, der infolge der Gestattung des Betretens und der Benutzung im Vorfeld der Instandhaltung und Instandsetzung und im Zuge ihrer Abwicklung entsteht, ob verschuldet oder nicht. Dazu zählt auch ein entgangener Gewinn wie der beim Sondereigentümer eingetretene Mietausfall.*)
2. Zur Berechnung eines Mietausfallschadens*)
VolltextIMRRS 2006, 0892
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.12.2005 - 14 Wx 53/05
1. Mit der Zahlung des angeforderten Vorschusses hat sich ein Verfahren, das die Frage zum Gegenstand hat, ob die Zustellung des ein WEG-Verfahren einleitenden Antrags von der vorherigen Einzahlung des Vorschusses abhängig zu machen ist, in der Hauptsache erledigt.*)
2. Mit der Erledigung der Hauptsache ist das Rechtsschutzinteresse des Antragstellers an der Fortführung dieses Verfahrens entfallen. Es besteht auch kein Rechtsschutzbedürfnis für die Feststellung, daß die Zustellung des Antrags nicht von der Einzahlung eines Vorschusses hätte abhängig gemacht werden dürfen.*)
VolltextIMRRS 2006, 0888
OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.01.2006 - 20 W 195/03
Bei einem nicht durch Auslegung lösbaren Widerspruch zwischen Teilungserklärung und Aufteilungsplan wird ein Sondernutzungsrecht mit dinglicher Wirkung nicht wirksam begründet. Die Einräumung eines Sondernutzungsrechts an einer Dachfläche umfasst ohne ausdrückliche Gestattung nicht den Ausbau als Dachterrasse.*)
VolltextIMRRS 2006, 0887
BGH, Beschluss vom 24.11.2005 - V ZB 81/05
Der Festsetzung gemäß §§ 788 Abs. 2, 103 Abs. 1 ZPO sind nur solche Kosten zugänglich, die von dem Gläubiger mit dem Ziel der Befriedigung der titulierten Forderung aufgewendet worden sind. Daran fehlt es, soweit eine Eigentümergemeinschaft mit ihren Vorschusszahlungen das Ziel verfolgt, für die laufenden, nicht titulierten Wohngeldforderungen bei der Zwangsversteigerung des Wohnungseigentums die Rangklasse von § 10 Abs. 1 Nr. 1 ZVG zu erreichen.
VolltextIMRRS 2006, 0885
BGH, Beschluss vom 09.03.2006 - V ZB 164/05
In den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Wohnungseigentumssachen entsteht die Terminsgebühr auch dann, wenn im Einverständnis mit den Beteiligten oder aus besonderen Gründen ausnahmsweise ohne mündliche Verhandlung entschieden wird (Festhaltung an Senatsbeschl. v. 24. Juli 2003, V ZB 12/03, NJW 2003, 3133 zu § 31 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO).*)
VolltextIMRRS 2006, 0884
OLG Schleswig, Beschluss vom 27.12.2005 - 2 W 6/05
1. Für die Entscheidung über den Anspruch auf Einräumung von Sondereigentum, der nicht auf eine Vereinbarung, sondern auf das zwischen den Wohnungseigentümern bestehende Gemeinschaftsverhältnis in Verbindung mit § 242 BGB gestützt wird, ist der Rechtsweg vor den Wohnungseigentumsgerichten eröffnet.*)
2. § 242 BGB kann - nicht nur im Regelungsbereich des § 10 WEG, sondern auch im Bereich des sachenrechtlichen Grundverhältnissses - einen Anspruch auf Änderung der rechtlichen Verhältnisse begründen, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der getroffenen Regelung als grob unbillig erscheinen lassen.*)
VolltextIMRRS 2006, 0865
OLG Koblenz, Urteil vom 11.05.2006 - 5 U 1805/05
1. Ein Wohnungsverwalter hat beim Abschluss neuer Mietverträge alles zu unterlassen, was auch nur zu einer Gefährdung bestehender Mietverhältnisse führen kann. Führt eine Pflichtverletzung in diesem Bereich zur Kündigung durch einen Altmieter, kommt es für die Haftung des Wohnungsverwalters nicht darauf an, ob die Kündigung berechtigt ist.*)
2. Ob ein Wohnungsverwalter seine Pflichten auch subjektiv grob fahrlässig verletzt hat, hängt von einer wertenden Gesamtschau seines Verhaltens ab (hier verneint).*)
VolltextIMRRS 2006, 0864
OLG Celle, Beschluss vom 03.04.2006 - 4 W 51/06
Im WEG-Verfahren kann eine unselbständige Kostenentscheidung ausnahmsweise entgegen § 20a Abs. 1 Satz 1 FGG nicht schon dann isoliert angefochten werden, wenn sie in hohem Maße fehlerhaft ist, sondern nur dann, wenn die Entscheidung inhaltlich dem Gesetz fremd ist.*)
VolltextIMRRS 2006, 0863
KG, Beschluss vom 13.04.2006 - 1 W 108/06
Keine Erhöhung der Verfahrensgebühr für den Verfahrensbevollmächtigten einer Wohnungseigentümergemeinschaft im Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG.*)
VolltextIMRRS 2006, 0862
KG, Urteil vom 06.04.2006 - 1 U 96/05
Schuldner der Abfall- und Straßenreinigungsgebühren sind nach Berliner Landesrecht die Wohnungseigentümer als Miteigentümer und nicht die Wohnungseigentümergemeinschaft. Deren Teilrechtsfähigkeit nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 2. Juni 2005 (BGHZ 163, 154) hat für die Haftung, die an die Eigentümerstellung anknüpft, keine Bedeutung. Mangels einer § 134 Abs. 1 S. 4 BBauGB vergleichbaren gesetzlichen Regelung haften die Wohnungseigentümer als Gesamtschuldner, nicht anteilig. Diese Haftungsregelung verstößt nicht gegen Bundesrecht.*)
VolltextIMRRS 2006, 0844
OLG München, Beschluss vom 15.03.2006 - 34 Wx 160/05
1. Das Anbringen einer Garderobe im Treppenhaus bedarf als Inanspruchnahme des Alleingebrauchs an Teilen des Gemeinschaftseigentums der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer.*)
2. An dem Verfahren, das ein Eigentümers gegen einen anderen Eigentümer wegen Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums führt, sind in der Regel die übrigen Eigentümer zwingend zu beteiligen.*)
IMRRS 2006, 0843
OLG München, Beschluss vom 06.03.2006 - 34 Wx 75/05
Als Schätzgrundlage für die mittlere Temperatur des Warmwassers können nur Werte herangezogen werden, die aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte nicht unplausibel sind. Die fehlende Plausibilität kann sich auch daraus ergeben, dass nach dem berechneten Energieverbrauch für das Warmwasser keine ausreichende Menge für die erfolgte Beheizung mehr übrig bleibt (Anschluss an BayObLG Beschluss vom 15.9.2004, 2 Z BR 145/04 = WuM 2004, 679).*)
VolltextIMRRS 2006, 0842
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.2006 - 3 Wx 115/05
Wird der Antrag eines Wohnungseigentümers gegen die Miteigentümer, von diesen auf der Gemeinschaftsfläche errichtete bauliche Anlagen zu beseitigen und den früheren Zustand wiederherzustellen, rechtskräftig zurückgewiesen, weil zunächst eine Gebrauchsregelung hinsichtlich dieser Fläche zu treffen sei, so steht die Rechtskraft dieses Beschlusses grundsätzlich einem erneuten Beseitigungs- und Wiederherstellungsverlangen entgegen, wenn nicht – gegebenenfalls mit gerichtlicher Hilfe – zwischenzeitlich eine Gebrauchsregelung zustande gekommen ist.*)
VolltextIMRRS 2006, 0832
KG, Urteil vom 21.03.2006 - 4 U 97/05
Mieter einer Eigentumswohnung sind dann Zustandsstörer im Sinne des § 1004 BGB, wenn sie durch ihre Weigerung, den Rückbau der entgegen den Regeln der Wohnungseigetümergemeinschaft vom Vermieter durchgeführten Baumaßnahmen zu dulden, den eigentumsbeeinträchtigenden rechtswidrigen Zustand aufrechterhalten. Der hieraus folgende Beseitigungsanspruch ist darauf gerichtet, dass die Mieter die von einem anderen Wohnungseigentümer im Wege der Ersatzvornahme beabsichtigten Rückbaumaßnahmen zu dulden verpflichtet sind (entgegen OLG München, Urteil vom 10. Dezember 2002 - 5 U 4733/02 - in NZN 2003, 445 f).*)
VolltextIMRRS 2006, 0823
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.2006 - 3 Wx 276/05
1. Ein Wohnungseigentümer, der nach Veräußerung von Wohnungen den Erwerbern die Kosten der Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum zu erstatten hat, kann von den übrigen Wohnungseigentümern aus dem Rechtsgedanken des § 16 Abs. 2 WEG und der §§ 748, 242 BGB anteiligen Ausgleich verlangen (Bestätigung des Senatsbeschlusses – 3 Wx 353/97 – vom 20.11.1998, NZM 1999, 176).*)
2. Ausgleichspflichtig sind diejenigen Wohnungseigentümer, die im Zeitpunkt des Entstehens des Ausgleichsanspruches der Gemeinschaft angehören.*)
3. Der Ausgleichsanspruch entsteht zugleich mit der Verpflichtung des veräußernden Wohnungseigentümers, seinen Erwerbern gegenüber für Mängel am Gemeinschaftseigentum einzustehen, mithin grundsätzlich im Zeitpunkt des Abschlusses des notariellen Vertrages.*)
VolltextIMRRS 2006, 0820
OLG München, Beschluss vom 28.10.2005 - 34 Wx 50/05
1. Die Beschwer für den Antrag auf Ungültigerklärung des Beschlusses über eine Kreditaufnahme der Gemeinschaft richtet sich grundsätzlich nach dem im Innenverhältnis auf den Wohnungseigentümer entfallenden Haftungsanteil, also im Regelfall nach seinem Miteigentumsanteil.*)
2. Zur Abänderung eines Kostenverteilungsschlüssels.*)
VolltextIMRRS 2006, 0815
OLG Köln, Beschluss vom 06.01.2006 - 16 Wx 188/05
1. Wohnungseigentümerversammlungen haben im näheren Umkreis der Wohnanlage stattzufinden, wo ein redlicher Wohnungseigentümer sie billigerweise erwarten darf.
2. Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn es sich um ein Anlageobjekt handelt, bei dem die Mehrheit der Wohnungseigentümer außerhalb des Ortes der Anlage wohnhaft ist.
VolltextIMRRS 2006, 0813
OLG Köln, Beschluss vom 30.11.2005 - 16 Wx 193/05
Mit dem rechtlichen Entstehen der Eigentümergemeinschaft sind auf die bisherigen Mitglieder der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft, soweit sie nicht durch Eintragung im Grundbuch zur Volleigentümern geworden sind, die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes weiterhin entsprechend anzuwenden.
VolltextIMRRS 2006, 0812
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.03.2006 - 3 Wx 16/06
Ein Wohnungseigentümer, der der Errichtung einer Balkonanlage grundsätzlich zugestimmt hat, kann diese Zustimmung regelmäßig widerrufen, solange der bauwillige Wohnungseigentümer Dispositionen zur Verwirklichung noch nicht getroffen hat.*)
VolltextIMRRS 2006, 0806
OLG München, Beschluss vom 31.03.2006 - 34 Wx 111/05
1. Zur Beschwer und zum Beschwerdewert für das Verlangen eines Wohnungseigentümers auf Beseitigung einer eigenmächtig eingebauten und in Farbgebung wie Gestaltung abweichenden Wohnungsabschlusstür, wenn diese im Gemeinschaftseigentum steht.*)
2. Feststellung der Rechtsmissbräuchlichkeit eines derartigen Verlangens.*)
VolltextIMRRS 2006, 0799
OLG Hamburg, Beschluss vom 10.08.2005 - 2 Wx 59/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 0798
OLG Hamburg, Beschluss vom 29.08.2005 - 2 Wx 60/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 0797
OLG München, Beschluss vom 06.09.2005 - 32 Wx 60/05
Erklärt ein Verwalter in einer Eigentümerversammlung die Niederlegung der Verwaltungstätigkeit und die Kündigung des Verwaltervertrags, so wird diese Erklärung erst wirksam, wenn sie auch den an der Versammlung nicht teilnehmenden Wohnungseigentümern zugegangen ist. Dieser Zugang muss vom Verwalter veranlasst sein. Es genügt nicht, dass die abwesenden Wohnungseigentümer zufällige Kenntnis erlangen.*)
VolltextIMRRS 2006, 0796
OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.07.2005 - 8 W 170/05
1. Grundsätzlich setzt der Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf die Zahlung von Wohngeld voraus, dass der Anspruchsgegner rechtswirksam Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft geworden ist.*)
2. Es kann wegen eines widersprüchlichen Verhaltens treuwidrig sein, wenn ein Bucheigentümer Wohngeldforderungen sein fehlendes Eigentum entgegenhält, obwohl er sich bis zum Entstehen der Wohngeldforderung auf seine fehlende Eigentümerstellung nicht berufen hat, die Wohnung besessen und durch Vermietung für seine Zwecke wirtschaftlich genutzt hat sowie über 10 Jahre lang die Wohngeldforderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft beglichen hat.*)
3. Es kann dahingestellt bleiben, ob gegenüber Wohngeldforderungen, die aus einer Zeit nach Behauptung der Nichtigkeit des Eigentumserwerbs stammen, das Bestreiten der Eigentümerstellung deshalb treuwidrig sein kann, weil der Bucheigentümer die Wohnung weiter besitzt und die Gefahr besteht, dass eine große Zahl weiterer Miteigentümer sich auf die Nichtigkeit der durch einen Strukturvertrieb vermittelten Verträge einschließlich dem Eigentumserwerb berufen kann und dies unerträgliche Folgen für die Eigentümergemeinschaft haben würde.*)
VolltextIMRRS 2006, 0793
OLG Köln, Beschluss vom 10.01.2006 - 16 Wx 216/05
Lehnt die Eigentümerversammlung einen Antrag auf abwahl des Verwalters ab, so erledigen sich mit Ablauf des Bestellungszeitraums Anträge eines Wohnungseigentümers, mit denen dieser Beschluss angefochten und zugleich eine gerichtliche Entscheidung auf abwahl verlangt wird. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Verwalter inzwischen neu bestellt und der Bestellungsbeschluss ebenfalls angefochten ist.*)
VolltextIMRRS 2006, 0789
BGH, Beschluss vom 30.03.2006 - V ZB 17/06
Die Auslegung der in das Grundbuch eingetragenen Befugnis eines Wohnungseigentümers, auf dem Dach des gemeinschaftlichen Gebäudes "eine Funkfeststation" zu betreiben, führt nicht dazu, dass der Betrieb einer Mehrzahl solcher Anlagen gestattet wäre.*)
VolltextIMRRS 2006, 0783
BGH, Urteil vom 27.01.2006 - V ZR 243/04
1. Die fehlende Unterschrift eines Richters, der bei der Entscheidung mitgewirkt hat, kann nicht mehr nachgeholt werden, wenn die für die Einlegung eines Rechtsmittels längste Frist von fünf Monaten nach der Verkündung des Urteils abgelaufen ist.*)
2. Die Beschränkung des Nutzungsziehungsrechts des Nießbrauchers auf einzelne Teile des Gebäudes (z.B. Mietwohnungen) ist bei dem Nießbrauch an einem bebauten Grundstück unzulässig.*)
VolltextIMRRS 2006, 0758
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.03.2006 - 3 Wx 107/05
Ein Verfahren auf gerichtliche Abberufung des Verwalters und Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses, durch den die Abberufung des Verwalters abgelehnt worden ist, wird mit Ablauf des Bestellungszeitraums des Verwalters unzulässig.*)
VolltextIMRRS 2006, 0740
KG, Beschluss vom 16.01.2006 - 24 W 50/05
Einem Verwalter dürfen in einem Wohngeldverfahren keine Kosten auferlegt werden, weil er nach § 43 Abs. 4 Nr. 1 WEG nicht Beteiligter ist (Aufgabe von KG, NZM 2005, 462).*)
VolltextIMRRS 2006, 0731
OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.10.2005 - 20 W 258/03
1. Zur Frage, wann ein Anspruch auf Unterlassung der Nutzung eines Spitzbodens zu Wohnzwecken gegenüber einem Wohnungseigentümer vorliegen und wann seine Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstoßen oder verwirkt sein kann*)
2. Im Wohnungseigentumsverfahren bedarf es in der Rechtsbeschwerdeinstanz grundsätzlich nicht der Durchführung einer mündlichen Verhandlung.*)
VolltextIMRRS 2006, 0729
OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.11.2005 - 20 W 36/03
1. Das Rechtsbeschwerdegericht ist zur selbstständigen Auslegung von Bestimmungen der Teilungserklärung befugt. Die Auslegung hat nach Wortlaut und Sinn der Erklärung so zu erfolgen, wie sie sich für den unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt.*)
2. Zur Auslegung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung kann auch das Versammlungsprotokoll herangezogen werden. Ein allgemein formulierter Beschluss über die Untersagung einer gewerblichen Nutzung von Wohnungseinheiten kann als konkrete Einzelfallregelung dann ausgelegt werden, wenn in der Gemeinschaft nur Streit über die gewerbliche Nutzung einer bestimmten Wohnung besteht und das Versammlungsprotokoll den Willen der Wohnungseigentümer zur Klärung dieses Streits belegt.*)
3. Eine Bestimmung in der Teilungserklärung, wonach das gesamte Gebäude ausschließlich Wohnzwecken dient, erlaubt bei der gebührenden typisierenden Betrachtungsweise nicht die Nutzung einer Wohnung und der Außenanlage als Lager und Werkstatt für einen Elektrobetrieb.*)
VolltextIMRRS 2006, 0728
OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.11.2005 - 20 W 130/03
1. Ein Eigentümerbeschluss über eine Jahresabrechnung kann bei unbeschränkter Anfechtung nur hinsichtlich derjenigen selbstständigen Abrechnungsposten für ungültig erklärt werden, die mit Mängeln behaftet sind.*)
2. Zur Frage, wann eine teilweise Ungültigerklärung nicht mehr in Betracht kommt*)
VolltextIMRRS 2006, 0725
OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.11.2005 - 20 W 138/03
1. Zur Frage, wann im Wohnungseigentumsverfahren Hauptsacheerledigung eintritt und welche Folgen dies für das Rechtsmittelverfahren hat*)
2. Die Fortsetzung eines in der Hauptsache erledigten Verfahrens zum Zwecke der Feststellung der Rechtswidrigkeit ist im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und somit auch im Wohnungseigentumsverfahren nicht vorgesehen.*)
VolltextIMRRS 2006, 0663
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.03.2006 - 3 W 246/05
Zur Umschreibung des Wohnungseigentums im Grundbuch auf den Erwerber, wenn die tatsächliche Bauausführung vom Aufteilungsplan abweicht.*)
VolltextIMRRS 2006, 0660
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2005 - 23 U 211/04
1. Für Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft haftet der Verband als solcher und nicht die einzelnen Wohnungseigentümer, soweit die Gemeinschaft bei der Verwaltung des Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt.
2. Die Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über die Ausführung einer Maßnahme beinhaltet in aller Regel eine konkludente Bevollmächtigung des Verwalters, Aufträge im Namen der Eigentümer zu vergeben.
3. Bei Verträgen unter Einbeziehung der VOB/B kann der Auftraggeber in der Regel die Bauleistung nicht als Ganzes zurückweisen, weil vorrangig der Leistungserfolg durch Nachbesserung erzielt werden soll und ein Schadensausgleich nur unter Anrechnung des Leistungswertes der mangelhaften Leistung gewährt werden soll.
4. Etwas anderes gilt, wenn die Voraussetzungen des § 13 Nr. 7 Abs. 2 VOB/B vorliegen.
VolltextIMRRS 2006, 0659
BGH, Urteil vom 23.02.2006 - VII ZR 84/05
1. Beschließt die Wohnungseigentümergemeinschaft im Einverständnis mit dem Veräußerer von Wohnungseigentum, über notwendige Mängelbeseitigungsarbeiten erst nach Vorlage eines Sanierungskonzepts zu entscheiden, weil die Mängelursachen noch nicht ausreichend sicher nachgewiesen sind, bleibt die Fälligkeit des Mängelbeseitigungsanspruchs des einzelnen Erwerbers davon grundsätzlich unberührt.*)
2. Der Erwerber ist berechtigt, dem Veräußerer ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer eine angemessene Frist mit Ablehnungsandrohung zur Beseitigung der Mängel unter vorheriger Vorlage des Sanierungskonzepts zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist erlischt der Erfüllungsanspruch dieses Erwerbers. Er ist dann berechtigt, großen Schadensersatz zu fordern oder den Vertrag zu wandeln (im Anschluss an BGH, Urteil vom 30. April 1998 - VII ZR 47/97, BauR 1998, 783 = ZfBR 1998, 245).*)
3. Eine mit Ablehnungsandrohung verbundene Frist zur Aufnahme der Arbeiten und zum Nachweis der Beauftragung eines Drittunternehmers genügt den Anforderungen an eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung im Sinne des § 634 Abs. 1 BGB nicht.*)
VolltextIMRRS 2006, 0657
OLG Celle, Urteil vom 05.04.2006 - 3 U 265/05
1. Wer vor dem Beschluss des BGH vom 2. Juni 2005 (V ZB 32/05), in dem die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft vom BGH erstmals anerkannt wurde, Klage gegen die einzelnen Wohnungseigentümer erhoben hat, genießt Vertrauensschutz; einer Klagänderung bedarf es nicht.*)
2. Ein Wohnungseigentumsverwalter ist ohne Bevollmächtigung nicht berechtigt, im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft Kredite aufzunehmen.*)
3. Eine Haftung des Verwalters nach § 179 BGB steht einer Inanspruchnahme der Wohnungseigentümergemeinschaft durch die Bank im Wege der (Leistungs-)Kondiktion nicht entgegen.*)
VolltextIMRRS 2006, 0607
OLG München, Beschluss vom 22.02.2006 - 34 Wx 118/05
Eine fehlerhafte Information des Verwalters zur Höhe der Einlagensicherung der auf einem offenen Treuhandkonto geführten Instandhaltungsrücklage begründet nicht zwingend das Vorliegen eines wichtigen Grunds für eine vorzeitige Abberufung.*)
VolltextIMRRS 2006, 0606
OLG München, Beschluss vom 27.02.2006 - 34 Wx 47/05
1. Veranlasst der Verwalter ohne Ermächtigung durch die Wohnungseigentümer und gegen deren Willen im eigenen Namen die von der Stadt verlangte Umgestaltung der Abwasserentsorgungsanlage durch Herstellung eines Kanalanschlusses, so können sich Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen die Wohnungseigentümer ergeben (siehe BayObLG Beschluss vom 17.4.2003, 2Z BR 20/03 = ZMR 2003, 759).*)
2. Ein Bereicherungsanspruch wird dadurch, dass die Abwasserentsorgungsanlage auch Nachbargrundstücke einbezieht, nicht ausgeschlossen, sondern nur der Höhe nach begrenzt. Profitiert in diesem Fall jedes der angeschlossenen Grundstücke gleichermaßen von dem Anschluss, kann je nach Zielrichtung der Leistung eine Aufteilung nach der Zahl der angeschlossenen Grundstücke sachgerecht sein. Eine gesamtschuldnerische Haftung sämtlicher Grundstückseigentümer kommt nicht in Betracht.*)
3. Im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander kann die durch die errichtete Abwasseranlage bewirkte jeweilige Bereicherung grundsätzlich nach der Größe der Miteigentumsanteile bemessen werden, sofern nicht eine auffallende Abweichung zwischen der Größe des Sondereigentums und des Anteils am Gemeinschaftseigentum besteht. Eine gesamtschuldnerische Haftung der Wohnungseigentümer untereinander für Bereicherungsschulden kommt auch insoweit nicht in Betracht.*)
VolltextIMRRS 2006, 0605
OLG München, Beschluss vom 22.02.2006 - 34 Wx 133/05
Die Verpflichtung eines Wohnungseigentümers, das Betreten seiner Wohnung zu gestatten, besteht auch dann, wenn festgestellt werden soll, ob Maßnahmen der Instandsetzung oder Instandhaltung in Betracht kommen. Voraussetzung ist aber, dass ausreichende Anhaltspunkte für die Notwendigkeit solcher Maßnahmen vorliegen (wie BayObLGZ 1996, 146). Der Tatrichter hat in seiner Entscheidung das Vorliegen ausreichender Anhaltspunkte für die Notwendigkeit solcher Maßnahmen einzelfallbezogen festzustellen.*)
VolltextIMRRS 2006, 0595
OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.11.2005 - 20 W 449/02
1. Vor der Vereinigung eines von den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft erworbenen Grundstücks mit dem Grundbesitz, an dem Wohnungseigentümergemeinschaft besteht, und der entsprechenden Änderung der Teilungserklärung fehlt der Wohnungseigentümerversammlung die Regelungskompetenz für Gegenstände, die die Nutzung des Erwerbsgrundstücks betreffen.*)
2. Ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung, der vorher gefasst worden ist, kann keine verbindliche Gebrauchsregelung treffen. Darüber hinaus setzt die Begründung von Sondernutzungsrechten eine Vereinbarung (mit konkreter Bezeichnung des Berechtigten und des Inhalts seiner Berechtigung) voraus, ein Mehrheitsbeschluss reicht nicht aus.*)
VolltextIMRRS 2006, 0594
OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.12.2005 - 20 W 304/05
1. Vor der Vereinigung eines von den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft erworbenen Grundstücks mit dem Grundbesitz, an dem Wohnungseigentümergemeinschaft besteht, und der entsprechenden Änderung der Teilungserklärung fehlt der Wohnungseigentümerversammlung die Regelungskompetenz für Gegenstände, die die Nutzung des Erwerbsgrundstücks betreffen.*)
2. Dies gilt auch dann, wenn es um die Umsetzung eines Beschlusses geht, der zwar mangels Regelungsbefugnis gleichfalls nichtig ist, die Nichtigkeit aber infolge Zurückweisung des Anfechtungsantrags nicht geltend gemacht.*)
VolltextIMRRS 2006, 0593
OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.12.2005 - 20 W 535/05
1. Bei einem negativen Kompetenzkonflikt zwischen einem Prozessgericht und einem Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit findet § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO nur entsprechende Anwendung, so dass die tatsächlichen als verbindlich gewollten Unzuständigkeitserklärungen als Voraussetzung der Zuständigkeitsbestimmung ausreichen und keine erfolglose Anfechtung der jeweiligen Abgabebeschlüsse erforderlich ist. Die Beteiligten müssen lediglich formlos über den Kompetenzkonflikt informiert worden sein.*)
2. Die Abgabe eines Beitreibungsverfahrens gegen bei Rechtshängigkeit bereits ausgeschiedene Wohnungseigentümer vom Prozessgericht an das Gericht für Wohnungseigentumssachen nach Änderung der BGH-Rechtsprechung zur Zuständigkeit ist trotz Verletzung des Grundsatzes der perpetuatio fori bindend.*)
VolltextIMRRS 2006, 0592
OLG Frankfurt, Urteil vom 22.02.2006 - 4 U 170/05
Der Notar verletzt seine Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung gem. § 17 Abs. 1 BeurkG und hat dem Käufer deshalb alle Kosten der Änderung der Teilungserklärung zu ersetzen, wenn er - ohne auf den (Sonder-)Wunsch des Käufers, ein Sondereigentum an einer Dachterrasse von 144,40 m² zu erwerben, einzugehen - tatsächlich ein Sondereigentum an der Dachterrasse von 44,01 m² beurkundet.
VolltextIMRRS 2006, 0587
OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.12.2005 - 20 W 441/03
Die Zurückweisung eines Beschlussanfechtungsantrages kann nach Ablauf der Beschwerdefrist mit der unselbstständigen Anschlussbeschwerde nicht mehr angefochten werden.*)
VolltextIMRRS 2006, 0574
OLG München, Beschluss vom 21.02.2006 - 32 Wx 14/06
Die Geltendmachung eines Anspruchs gegen den Verwalter auf Herausgabe der Verwaltungsunterlagen nach § 667 BGB gehört zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums der Wohnungseigentümer. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist damit insoweit beteiligtenfähig.*)
VolltextIMRRS 2006, 0537
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.02.2006 - 3 Wx 230/05
In Wohnungseigentumssachen, die eine Beschlussanfechtung zum Gegenstand haben, ist das Landgericht auch dann zur Entscheidung über die Erstbeschwerde berufen, wenn ein Beteiligter seinen allgemeinen Gerichtsstand im Ausland (hier: USA) hat.*)
VolltextIMRRS 2006, 0536
OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.02.2006 - 8 W 589/05
Die Beteiligung im Ausland wohnender Wohnungseigentümer an einem inländischen Streit in Wohnungseigentumssachen des § 43 WEG ändert den Instanzenzug für das Beschwerdeverfahren vom Amtsgericht zum Landgericht (§ 19 Abs. 2 FGG) nicht. § 119 Abs. 1 Nr. 1b GVG findet keine Anwendung.*)
VolltextIMRRS 2006, 0532
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.02.2006 - 3 Wx 181/05
1. Das Landgericht handelt verfahrensfehlerhaft, wenn es in einem WEG-Verfahren nach Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde das Amtsgericht veranlasst, zunächst ein Abhilfeverfahren durchzuführen.*)
2. Wird ein Breitbandkabelanschluss auf Veranlassung und auf Kosten eines einzelnen Wohnungseigentümers installiert, so sind die übrigen Wohnungseigentümer verpflichtet, von ihren Mietern am Verteilerkasten eigenmächtig angebrachte Kabel zur Nutzung des Anschlusses zu trennen, und zwar unabhängig davon, ob der Anschluss zum Sondereigentum des installierenden Wohnungseigentümers oder aber zum Gemeinschaftseigentum gehört.*)
3. Ist in der Teilungserklärung bestimmt, dass Werbeschriften an der gesamten Fassade angebracht werden können, aber nicht die freie Sicht aus den Fenstern nach vorn behindern dürfen, so kann jeder Wohnungseigentümer verlangen, dass an Fenstern der Eigentumsanlage angebrachte störende Werbefolien entfernt werden, auch wenn die Sicht aus den Fenstern seiner Wohnung durch die Werbung nicht beeinträchtigt wird; der vermietende Eigentümer ist beseitigungspflichtig, wenn dessen Mieter die Werbeschriften angebracht hat.*)
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