Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4716 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IMRRS 2006, 1503KG, Urteil vom 19.01.2006 - 8 U 22/05
Zur Höhe des Mietzinses / Nutzungsentschädigung für die Zeit nach Ablauf einer Optionszeit, für die eine gerichtliche Festsetzung des Mietzinses erfolgte.*)
VolltextIMRRS 2006, 1501
KG, Beschluss vom 25.07.2006 - 8 W 34/06
Grundsätzlich kann der Vermieter auch von dem bereits ausgezogenen Mieter die Räumung und Herausgabe der Mieträume nach Beendigung des Mietverhältnisses verlangen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1499
BGH, Urteil vom 19.07.2006 - VIII ZR 212/05
1. Die in einem Mietvertrag enthaltene Vereinbarung einer Bruttowarmmiete ist - außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt - gemäß § 2 HeizkV nicht anzuwenden, weil sie den Bestimmungen der Heizkostenverordnung widerspricht.*)
2. Verlangt der Vermieter vom Mieter die Zustimmung zur Erhöhung einer vereinbarten Bruttowarmmiete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, hat der Umstand, dass die Warmmietenvereinbarung gemäß § 2 HeizkV nicht anzuwenden ist, nicht die Unwirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens - und damit auch nicht die Unzulässigkeit der Zustimmungsklage - zur Folge.*)
IMRRS 2006, 1492
BGH, Beschluss vom 19.10.2005 - VIII ZR 208/05
Einem Räumungsschuldner kann, wenn er dazu in der Lage ist, zugemutet werden, fachliche Hilfe - auch durch einen stationären Aufenthalt in einer Klinik - in Anspruch zu nehmen, um die Gefahr einer Selbsttötung auszuschließen oder zu verringern.
VolltextIMRRS 2006, 1491
BVerfG, Beschluss vom 14.12.2005 - 1 BvR 2874/04
Macht der Berechtigte deutlich, an seinem Recht festhalten zu wollen, kann der für die Annahme der Verwirkung notwendige Vertrauenstatbestand nicht entstehen.
VolltextIMRRS 2006, 1490
BGH, Beschluss vom 13.07.2006 - IX ZB 301/04
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners ist die Pfändung mithaftender Mieten oder Pachten durch absonderungsberechtigte Grund pfandgläubiger nicht mehr zulässig.*)
VolltextIMRRS 2006, 1484
BGH, Urteil vom 07.06.2000 - VIII ZR 268/99
Die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts des Mieters nach § 570 b BGB bedarf nicht der notariellen Beurkundung.*)
VolltextIMRRS 2006, 1475
BayObLG, Beschluss vom 22.03.2000 - RE-Miet 2/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1468
OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.03.1999 - 10 U 113/98
Hat es der Vermieter über einen Zeitraum von fast vier Jahren unterlassen, eine indexbedingte Mietzinserhöhung gegenüber dem Mieter geltend zu machen, kann dieser unter Umständen dem nunmehrigen entsprechenden Zahlungsbegehren den Einwand der Verwirkung entgegenhalten.*)
VolltextIMRRS 2006, 1464
BayObLG, Beschluss vom 10.05.1999 - RE-Miet 1/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1457
OLG Köln, Beschluss vom 21.06.1999 - 16 W 16/99
Nach Scheitern der Lebenspartnerschaft kann jeder Lebensgefährte vom anderen die Mitwirkung bei der Kündigung des Mietverhältnisses hinsichtlich der bisher gemeinsam bewohnten Wohnung verlangen. Diesem Anspruch können nicht die Mieterschutzvorschriften in analoger Anwendung entgegengehalten werden.*)
VolltextIMRRS 2006, 1450
BayObLG, Beschluss vom 04.08.1999 - RE-Miet 6/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1436
OLG Köln, Urteil vom 03.09.1999 - 19 U 68/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1370
BVerfG, Beschluss vom 27.06.2005 - 1 BvR 224/05
1. Zur Durchsetzung des Grundrechts des Vollstreckungsschuldners (hier des Mieters) auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG kann die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung (hier: Zwangsräumung) angezeigt sein.
2. Vom Vollstreckungsschuldner (Mieter) kann allerdings jedes zumutbare Bemühen um eine Verringerung des Gesundheitsrisikos verlangt werden; etwa das Begeben in stationäre Behandlung.
VolltextIMRRS 2006, 1368
LG Karlsruhe, Urteil vom 28.04.2006 - 9 S 479/05
Der Mieter kann für die Vornahme von Malerarbeiten Aufwendungsersatz verlangen, wenn die mietvertragliche Klausel über die Durchführung von Schönheitsreparaturen bei Auszug unwirksam ist, und zwar auch dann, wenn er sich irrtümlich aufgrund der unwirksamen mietvertraglichen Vereinbarung zur Leistung der Malerarbeiten verpflichtet sah.
VolltextIMRRS 2006, 1351
BGH, Urteil vom 19.06.2006 - VIII ZR 284/05
Wird vermieteter Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, verliert der Mieter dem Veräußerer gegenüber sein Zurückbehaltungsrecht an der rückständigen Miete wegen eines Mangels der Mietsache, der vor der Veräußerung entstanden ist. Vom Zeitpunkt der Veräußerung an ist nur noch der Erwerber zur Mangelbeseitigung verpflichtet und kann der Mieter nur die Leistung der diesem geschuldeten Miete bis zur Mangelbeseitigung verweigern.*)
VolltextIMRRS 2006, 1330
BGH, Urteil vom 14.06.2006 - VIII ZR 257/04
Übersteigt die Dauer des in einem Staffelmietvertrag individualvertraglich vereinbarten Kündigungsverzichts des Mieters den nach § 557a Abs. 3 BGB zulässigen Zeitraum von vier Jahren, so ist der Kündigungsverzicht gemäß § 557a Abs. 4 BGB nicht insgesamt, sondern nur insoweit unwirksam, als seine Dauer den genannten Zeitraum überschreitet (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 25. Januar 2006 - VIII ZR 3/05, IBR 2006, 233).*)
VolltextIMRRS 2006, 1327
BGH, Urteil vom 31.05.2006 - VIII ZR 159/05
1. Wenn die ("kalten") Betriebskosten vereinbarungsgemäß nach dem Verhältnis der Fläche der Mietwohnung zur Gesamtwohnfläche umzulegen sind, hat der Vermieter die auf leerstehende Wohnungen entfallenden Betriebskosten grundsätzlich selbst zu tragen; dies gilt auch für verbrauchsabhängige Betriebskosten, die wegen fehlender Erfassung des Verbrauchs der einzelnen Mieter nach der Wohnfläche abgerechnet werden.*)
2. Ein Anspruch des Vermieters auf eine Abänderung des vertraglich vereinbarten Flächenschlüssels wegen des Leerstands von Wohnungen kann unter den Voraussetzungen einer Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) bestehen.*)
IMRRS 2006, 1321
BVerwG, Urteil vom 24.05.2006 - 4 C 9.04
Die sanierungsrechtliche Genehmigung von Sanierungsmaßnahmen darf nicht von der Einhaltung von Mietobergrenzen abhängig gemacht werden.*)
VolltextIMRRS 2006, 1310
LG Duisburg, Urteil vom 28.03.2006 - 13 S 334/05
Der Anspruch des Vermieters auf Stellung einer Mietsicherheit verjährt in der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB (= 3 Jahre).
VolltextIMRRS 2006, 1309
LG Duisburg, Beschluss vom 24.03.2006 - 13 T 28/06
1. Für eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist es erforderlich, dass der zur Kündigung berechtigende Mietrückstand bereits bei Abgabe der Kündigungserklärung vorliegt.
2. Die Begründung der Kündigung soll es dem Kündigungsempfänger ermöglichen zu erkennen, auf welche Vorgänge oder auf welches Verhalten des Mieters der Vermieter die fristlose Kündigung stützt und ob bzw. wie er - der Mieter - sich hiergegen verteidigen kann.
3. Will der Vermieter die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges nicht nur auf den aktuellen, sondern auch auf einen früheren Mietrückstand stützen, so muss dies deshalb in seiner Begründung der Kündigung hinreichend zum Ausdruck kommen.
VolltextIMRRS 2006, 1307
OLG Rostock, Beschluss vom 20.01.2006 - 3 U 154/05
1. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 26. 3. 2003 - VIII ZR 333/02, NJW 2003, 2320) rückt der Zwangsverwalter insofern in die Vermieterpflichten ein, als er auch für einen Abrechnungszeitraum, der vor seiner Bestellung liegt, über die Nebenkosten abzurechnen und ein etwaiges Guthaben auch dann an den Mieter auszukehren hat, wenn dieser die Vorauszahlungen noch an den Vermieter geleistet hat.
2. Insbesondere ist unerheblich, ob der Mieter den Zwangsverwalter auf Auszahlung des Guthabens gerichtlich in Anspruch nimmt oder ob er sich gegen die Mietzahlungsklage des Zwangsverwalters mit der Aufrechnung verteidigt. In beiden Konstellationen ist entscheidungserheblich, ob der Zwangsverwalter die Auszahlung des Nebenkostenguthabens aus der von ihm verwalteten Masse an den Mieter schuldet.
3. Der Mieter ist gehindert, gegen die laufenden Mietzahlungen mit Ansprüchen aufzurechnen, die vor Anordnung der Zwangsverwaltung bzw. vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vermieters entstanden sind.
4. Der Anspruch des Mieters auf Rückerstattung überzahlter Betriebskosten wird erst mit Rechnungslegung fällig.
5. Der Mieter kann auch dann den Zwangsverwalter auf Betriebskostenrückzahlung in Anspruch nehmen, wenn die Anordnung der Zwangsverwaltung und der Zugang der Abrechnung beim Mieter zeitlich zusammenfallen.
6. Der Zwangsverwalter hat den Grundsätzen des BGH-Urteils vom 26.03.2003 folgend die Vermieterpflichten jedenfalls dann zu erfüllen, wenn die Zwangsverwaltung vor Abrechnungsreife eingetreten ist.
VolltextIMRRS 2006, 1245
BGH, Beschluss vom 23.05.2006 - VIII ZR 28/06
1. Hat der Schuldner versäumt, bereits in der Berufungsinstanz einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO zu stellen, kommt eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO grundsätzlich nicht in Betracht. Allerdings sind in besonderen Fällen Ausnahmen zu machen (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Oktober 2004 - VIII ZR 215/04, Grundeigentum 2004, 1523 unter II m.w.Nachw.). Ein Ausnahmefall liegt vor, wenn der Klägervertreter erklärt hat,
"dass aus einem etwaigen günstigen Urteil bis zur Rechtskraft nicht vollstreckt werden wird."
2. Ist die Durchführung der Zwangsvollstreckung mit einer akuten Suizidgefahr des Schuldners verbunden, kann es angezeigt erscheinen zur Durchsetzung des Grundrechts des Vollstreckungsschuldners auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG die Zwangsvollstreckung (einstweilen) einzustellen.
VolltextIMRRS 2006, 1238
BGH, Beschluss vom 10.03.1999 - XII ZR 321/97
Mietzinsforderungen können im Urkundenprozeß geltend gemacht werden.*)
VolltextIMRRS 2006, 1236
BGH, Urteil vom 17.03.1999 - XII ZR 101/97
Ob der Mieter oder Pächter eines auf dem Gebiet der ehemaligen DDR gelegenen Hausgrundstücks bauliche Veränderungen, die er vor dem Beitritt vorgenommen hat, bei einer Beendigung des Miet- oder Pachtverhältnisses nach dem Beitritt beseitigen muß, richtet sich nach den Regelungen des ZGB-DDR und des EGZGB-DDR, und zwar auch dann, wenn die Baumaßnahmen vor dem Inkrafttreten des ZGB im Jahre 1976 durchgeführt worden sind (Fortführung von BGHZ 134, 170, 175).*)
VolltextIMRRS 2006, 1233
BGH, Beschluss vom 21.09.2005 - XII ZR 256/03
1. Zur Wertberechnung nach § 41 GKG bei gestaffeltem Mietentgelt in der streitigen Zeit.*)
2. Der auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Mietpreisvereinbarung gerichtete Antrag fällt in den Anwendungsbereich des § 41 Abs. 1 GKG, wenn sich aus der Begründung ergibt, dass die behauptete Unwirksamkeit der Entgeltvereinbarung voraussichtlich die Nichtigkeit des gesamten Rechtsgeschäfts zur Folge haben würde (hier: wucherische Überhöhung einer Geschäftsraummiete).*)
VolltextIMRRS 2006, 1224
BFH, Urteil vom 07.07.2005 - V R 78/03
1. Wenn der Erwerber einer verpachteten Gewerbe-Immobilie, der anstelle des Veräußerers in den Pachtvertrag eingetreten ist, anschließend wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten des Pächters auf Pachtzinszahlungen verzichtet und mit dem Pächter vereinbart, dass die Zahlungen wieder aufzunehmen sind, wenn sich die finanzielle Situation des Pächters deutlich verbessert, kann in der Regel nicht bereits eine unentgeltliche nichtunternehmerische Tätigkeit angenommen werden.*)
2. Auch eine derartige Übertragung einer verpachteten Gewerbe-Immobilie kann eine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1 a UStG sein.*)
VolltextIMRRS 2006, 1216
OLG Rostock, Urteil vom 29.05.2006 - 3 U 167/05
1. § 568 a.F. BGB ebenso wie § 545 n.F. BGB ist dispositives Recht. Die Abbedingung des § 568 a.F./§ 545 n.F. BGB ist nicht nur durch eine Individualvereinbarung möglich. Sie kann auch durch eine Formularklausel erfolgen (BGH Urt. vom 15.05.1991 - VIII ZR 38/90).
2. In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob die Bezugnahme auf § 568 a.F./ § 545 n.F. BGB gegen das Transparenzgebot des § 307 BGB verstößt.
Das OLG Rostock schließt sich der Auffassung an, dass die bloße Bezugnahme auf § 568 a.F./§ 545 n.F. BGB nicht gegen das Transparenzgebot verstößt. Wenn Mieter und Vermieter in der Lage sein sollen, anhand der gesetzlichen Vorschriften ihre Verhältnisse zu regeln, so muss es ihnen zugemutet werden, sich auch mit diesem Gesetz zu befassen, wenn sie auf einen darin enthaltenen Paragraphen in der vertraglichen Regelung Bezug nehmen. Eine Klausel, die sich auf einen für jedermann einsehbaren Gesetzestext bezieht, verstößt nicht gegen das Transparenzgebot, denn das Gesetz ist für jedermann ohne weiteres wahrnehmbar.
3. Bedingen die Parteien die der Vertragsklarheit dienende Norm des § 545 BGB ab, gleichgültig ob wirksam oder unwirksam, kann ihnen der mutmaßliche Wille, der ihnen vom Gesetzgeber zugedacht worden ist, nicht mehr unterstellt werden. Vielmehr sind gerade dann, wenn die Parteien eine entsprechende gesetzlich fixierte Folge ihres Handelns ausschalten wollen, erhöhte Anforderungen an die Annahme eines konkludenten Neuabschlusses eines Vertrages zu stellen. Dem genügt es nicht, wenn der Kläger im Lastschriftverfahren drei Monatsmieten in zwei Abbuchungen einzieht.
4. Ist der Mieter wegen des beendeten Mietverhältnisses gem. § 546 BGB zur Rückgabe der Mieträume verpflichtet, begründet die Nichterfüllung dieser Vertragspflicht gem. § 280 BGB einen Schadensersatzanspruch des Vermieters, wenn dieser durch die verspätete Rückgabe einen Schaden erleidet (Palandt-Weidenkaff, § 546 Rn. 7). Ein solcher Schadensersatz wird durch die Geltendmachung einer Nutzungsentschädigung gem. § 546a Abs. 2 BGB nicht ausgeschlossen.
5. Die Vernehmung der einen Partei zwingt nicht schon aus dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit zur Vernehmung auch der anderen Partei (LG Mönchengladbach Urt. v. 11.7.1997 - 2 S 49/97 - NJW-RR 1998, 501). Sie ist nach § 448 ZPO vielmehr nur geboten, wenn bereits nach erfolgter Beweisaufnahme ein gewisser Beweis erbracht ist und noch restliche Zweifel auszuräumen sind.
VolltextIMRRS 2006, 1198
BGH, Urteil vom 03.05.2006 - VIII ZB 88/05
Der Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit der Klage ist auch dann für die Rechtsmittelzuständigkeit maßgebend, wenn eine Partei später im Laufe des Verfahrens ihren Wohnsitz in das Ausland verlegt. An der so begründeten Rechtsmittelzuständigkeit ändert auch die Erhebung einer Widerklage nach der Wohnsitzverlegung einer Partei nichts.*)
VolltextIMRRS 2006, 1193
KG, Urteil vom 06.04.2006 - 8 U 99/05
Teilt der Mieter dem Vermieter nach Aufforderung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen mit, dass er um Fristverlängerung zur Durchführung der nach dem Aufforderungsschreiben erforderlichen Arbeiten bitte, kann hierin ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis gesehen werden.*)
VolltextIMRRS 2006, 1156
OLG Bamberg, Beschluss vom 09.03.2006 - 6 U 75/05
Der Vermieter darf als Mietsicherheit auch eine Mischung aus Kaution und Bürgschaft verlangen. Beide Sicherheiten zusammen dürfen allerdings nicht mehr als 3 Monatsmieten betragen.
VolltextIMRRS 2006, 1155
LG Coburg, Urteil vom 11.10.2005 - 23 O 676/05
Der Vermieter darf als Mietsicherheit auch eine Mischung aus Kaution und Bürgschaft verlangen. Beide Sicherheiten zusammen dürfen allerdings nicht mehr als 3 Monatsmieten betragen.
VolltextIMRRS 2006, 1152
OLG Bamberg, Beschluss vom 05.04.2006 - 6 U 75/05
Der Vermieter darf als Mietsicherheit auch eine Mischung aus Kaution und Bürgschaft verlangen. Beide Sicherheiten zusammen dürfen allerdings nicht mehr als 3 Monatsmieten betragen.
IMRRS 2006, 1140
LG Dresden, Urteil vom 30.05.2006 - 4 S 391/05
Die privatrechtsgestaltende Wirkung eines Rückübertragungsbescheides beginnt bei Rücknahme einer Anfechtungsklage gegen die Restitution ex nunc und wirkt nicht auf den Zeitpunkt der Bestandskraft des Restitutionsbescheides zurück.
VolltextIMRRS 2006, 1137
KG, Beschluss vom 09.03.2006 - 22 W 33/05
1. Die Verweisung eines Prozesskostenhilfeverfahren ist auch nicht deshalb unwirksam, weil bisher der Beklagten die Klage nicht zugestellt worden ist. Zwar setzt eine wirksame Verweisung grundsätzlich Rechtshängigkeit, also die Zustellung der Klage voraus (vgl. Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 281 Rdn. 7; BGH Beschluss vom 02.12.1982 - I ARZ 586/82 - NJW 1983, 1062 jeweils m. w. N.). Jedoch gilt dies nicht für eine Verweisung eines Prozesskostenhilfeverfahrens. Hier erfordert der Erlass eines bindenden Verweisungsbeschlusses lediglich die formlose Mitteilung der Antragsschrift an den Antragsgegner.
2. Zwar ist der Vermieter, sofern ihm ein Befall von Wohnräumen mit Schimmelpilz gemeldet wird, in aller Regel zu einer Überprüfung der Ursache und auch, sofern der Schimmelpilzbefall trotz vertragsgemäßen Gebrauchs der Mieträume entstanden ist, zu dessen Beseitigung verpflichtet. Jedoch setzt eine zu einer deliktsrechtlichen Haftung führenden Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht zusätzlich voraus, dass der Mieter, in dessen Obhut sich die Mieträume befinden, den Vermieter davon unterrichtet, dass er nach Art und Umfang des Schimmelpilzbefalls auch gesundheitliche Belastungen befürchtet.
3. Der deliktsrechtliche Schutz findet durch die Begründung von Verkehrssicherungspflichten ihrem Schutzzweck nach dort ihre Grenze, wo der Nutzer eines Gebäudes trotz Kenntnis konkreter Gefahren für seine Gesundheit oder sein Eigentum sein Nutzungsinteresse uneingeschränkt realisiert (vgl. etwa BGH NJW 1987, 1013 f). Für Minderjährige begrenzt die Verantwortung der Eltern aus dem Gedanken des Selbstschutzes die Verkehrssicherungspflicht.
VolltextIMRRS 2006, 1134
BGH, Urteil vom 23.05.2006 - VI ZR 259/04
Zur Verjährung von Ansprüchen des Vermieters aus unerlaubter Handlung wegen Veränderungen und Verschlechterungen der Mietsache.*)
VolltextIMRRS 2006, 1122
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.04.2006 - 24 U 145/05
1. Das Fortbestehen der von den Mietern gerügten Mängel - Feuchtigkeit und unzuträgliches (weil muffiges) Raumklima infolge Undichtigkeiten des Dachs eingetretenen Niederschlagswassers eineinhalb Jahre nach der Neueindeckung des Dachs - berechtigt die Mieter zur vorzeitigen Kündigung des Mietvertrags.
2. Einen bereits von ihm angezeigten Mangel muss der Mieter auch nach § 536c BGB dem Vermieter grundsätzlich nicht nochmals anzeigen. Greifen bereits die vom Vermieter eingeleiteten Sanierungsmaßnahmen von Anbeginn an zu kurz, so besteht für eine dies rügende erneute Mängelanzeige des Mieters oder gar eine weitere Fristsetzung kein Anlass.
VolltextIMRRS 2006, 1119
BGH, Urteil vom 03.05.2006 - VIII ZR 243/05
Zwar können die Parteien eines Wohnraummietvertrags wechselseitig auf das Recht zur ordentlichen Kündigung - auch durch formularvertragliche Vereinbarung - wirksam verzichten (st. Rspr., vgl. Senatsurteil vom 25. Januar 2006 - VIII ZR 3/05, NJW 2006, 1059 unter II 3 a m.w. Nachw.). Weicht jedoch der zusammen mit einer Staffelmiete vereinbarte Kündigungsausschluss zum Nachteil des Mieters von der in § 557a Abs. 3 Satz 1 BGB bestimmten Höchstfrist von vier Jahren ab, ist diese Vereinbarung als Formularklausel insgesamt unwirksam.
VolltextIMRRS 2006, 1118
BGH, Urteil vom 16.05.2006 - VI ZR 189/05
Der Vermieter einer Wohnung verstößt nicht gegen seine Verkehrssicherungspflicht, wenn er die mit einem Glasausschnitt versehenen Zimmertüren der Wohnung, die insoweit den baurechtlichen Vorschriften entspricht, bei einer Vermietung an eine Familie mit Kleinkindern nicht mit Sicherheitsglas nachrüsten lässt.*)
VolltextIMRRS 2006, 1098
BGH, Beschluss vom 17.05.2006 - VIII ZB 31/05
Wird die Klage eines Vermieters auf Beseitigung einer durch den Mieter errichteten Satellitenempfangsantenne abgewiesen, richtet sich die Beschwer des Vermieters nach dem Wertverlust, den er durch eine von der Satellitenempfangsantenne verursachte Beeinträchtigung der Substanz und/oder des optischen Gesamteindrucks seines Hauses erleidet.*)
VolltextIMRRS 2006, 1093
LG Düsseldorf, Beschluss vom 10.10.2005 - 23 S 343/05
Zu der Frage, ob ein Mieterhöhungsverlangen mit einem Mietspiegel der benachbarten Gemeinde begründet werden kann.
VolltextIMRRS 2006, 1089
BVerfG, Beschluss vom 07.02.2006 - 1 BvR 2304/05
1. Abgrenzung zwischen dem Rechtsschutz nach der VwGO und dem WEG.
2. Sondereigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz schließt öffentlichrechtliche Nachbarschutzansprüche innerhalb der Gemeinschaft der Miteigentümer desselben Grundstückes aus.
3. § 15 Abs. 3 WEG geht vom Vorrang des privaten Rechts vor dem disponiblen Gesetzesrecht aus.
VolltextIMRRS 2006, 1080
BGH, Beschluss vom 13.06.2006 - VIII ZR 146/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1062
BGH, Urteil vom 09.03.2005 - VIII ZR 57/04
Rechnet der Vermieter nicht fristgerecht über die Betriebskosten eines Abrechnungszeitraumes ab, so kann der Mieter, wenn das Mietverhältnis beendet ist, sogleich die vollständige Rückzahlung der geleisteten Abschlagszahlungen verlangen; er ist nicht gehalten, zuerst auf Erteilung der Abrechnung zu klagen. In einem solchen Fall hindert auch die Rechtskraft eines der Klage des Mieters stattgebenden Urteils den Vermieter nicht daran, über die Betriebskosten nachträglich abzurechnen und eine etwaige Restforderung einzuklagen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1060
BGH, Urteil vom 29.03.2006 - VIII ZR 191/05
In einem bestehenden Mietverhältnis über Wohnraum kann der Mieter nicht die vollständige Rückzahlung der geleisteten Abschlagszahlungen verlangen, wenn der Vermieter nicht fristgerecht über die Betriebskosten eines Abrechnungszeitraums abgerechnet hat. In diesem Fall ist der Mieter dadurch hinreichend geschützt, dass ihm bis zur ordnungsgemäßen Abrechnung des Vermieters gemäß § 273 Abs. 1 BGB ein Zurückbehaltungsrecht jedenfalls hinsichtlich der laufenden Nebenkostenvorauszahlungen zusteht (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 57/04, NJW 2005, 1499).*)
VolltextIMRRS 2006, 1036
BGH, Beschluss vom 10.05.2006 - XII ZR 23/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1033
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2005 - 24 U 68/05
Will das Erstgericht seine Entscheidung auf eine von den Parteien nicht ausdrücklich vorgetragene Klausel des Mietvertrages (hier: Kleinreparaturklausel) stützen, hat es der davon rechtlich benachteiligten Partei einen entsprechenden Hinweis zu erteilen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1020
BGH, Urteil vom 03.05.2006 - VIII ZR 168/05
1. Der Zwangsverwalter eines vermieteten Grundstücks hat bei einem im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anordnung der Zwangsverwaltung noch laufenden Mietverhältnis über die vom Mieter geleisteten Betriebskostenvorauszahlungen auch für solche Zeiträume abzurechnen, die vor der Anordnung liegen.*)
2. § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ZPO ist - wie § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO a.F. - entsprechend anzuwenden, wenn das erstinstanzliche Gericht eine Stufenklage insgesamt abgewiesen hat, das Berufungsgericht hingegen dem Rechnungslegungs- oder Auskunftsanspruch stattgibt (Fortführung von BGH, Urteil vom 24. Mai 1995 - VIII ZR 146/94, NJW 1995, 2229 m.w.Nachw.).*)
VolltextIMRRS 2006, 1017
BGH, Urteil vom 05.04.2006 - VIII ZR 106/05
Die in einem Wohnraummietvertrag enthaltene formularmäßige Klausel
"Der Mieter ist verpflichtet, die während der Dauer des Mietverhältnisses notwendig werdenden Schönheitsreparaturen ordnungsgemäß auszuführen. Auf die üblichen Fristen wird insoweit Bezug genommen (z.B. Küchen/Bäder: 3 Jahre, Wohn- und Schlafräume: 4-5 Jahre, Fenster/Türen/Heizkörper: 6 Jahre)."
enthält einen starren Fristenplan und ist deshalb gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam.*)
VolltextIMRRS 2006, 1016
BGH, Beschluss vom 11.05.2006 - I ZB 94/05
Die Verurteilung eines Vermieters, eine Betriebskostenabrechnung zu erteilen, ist als Verurteilung zu einer nicht vertretbaren Handlung zu vollstrecken.*)
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