Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4727 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IMRRS 2006, 2546LG Karlsruhe, Urteil vom 23.09.2005 - 9 S 157/05
Mieter einer Altbauwohnung können nicht die Miete kürzen, wenn es durch die Fenster zieht. Auch besteht kein Anspruch auf eine Modernisierung der Fenster.
VolltextIMRRS 2006, 2521
KG, Urteil vom 30.09.2004 - 8 U 54/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2515
OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.05.2006 - 3 W 7/06
1. Eine Räumungsklage ist nicht zulässig, wenn der angekündigte Antrag die herauszugebenden Flächen entgegen § 253 Abs. 2 Satz 2 ZPO schon nicht lokalisierbar und erst recht nicht vollstreckungsfähig bezeichnet.
2. Wegen derjenigen Kündigungsgründe, die erst nach dem Zugang der Kündigung entstehen, muss erneut gekündigt werden.
3. Zu der Frage, wie eine Zahlungsaufforderung mit Kündigungsandrohung gegenüber einem säumigen Mieter auszulegen ist.
VolltextIMRRS 2006, 2465
KG, Urteil vom 27.01.2003 - 8 U 216/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2464
KG, Urteil vom 27.01.2003 - 8 U 4958/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2442
OLG Rostock, Urteil vom 01.11.2004 - 3 U 166/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2395
OLG Köln, Urteil vom 10.03.2003 - 16 U 72/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2387
KG, Urteil vom 24.03.2003 - 12 U 23/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2375
BGH, Urteil vom 05.07.2006 - VIII ZR 220/05
Der Vermieter, der die Jahresfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB für die Abrechnung von Betriebskosten zunächst unverschuldet nicht einhalten kann, hat die verspätete Geltendmachung einer Nachforderung dennoch zu vertreten, wenn er sich damit auch dann noch unnötig viel Zeit lässt, nachdem ihm die notwendigen Unterlagen für die Abrechnung vorliegen. Im Regelfall ist er gehalten, die Nachforderung innerhalb von drei Monaten nach Wegfall des Abrechnungshindernisses zu erheben.*)
VolltextIMRRS 2006, 2371
OLG Köln, Urteil vom 28.03.2003 - 19 U 159/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2360
VerfGH Berlin, Beschluss vom 25.04.2006 - VerfGH 5/03
1. Eine Erklärung zur Erhöhung der Betriebskosten ist nur dann formell ordnungsgemäß, wenn darin (jedenfalls bei Gebäuden mit mehreren Einheiten) bestimmte Mindestangaben enthalten sind. Dazu zählen - wie in einer Betriebskostenabrechnung - neben der Zusammenstellung der Gesamtkosten auch die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel.
2. Hat der Vermieter mehrere Häuser oder auch gemischt genutzte Gebäudekomplexe zu einer Wirtschafts- oder Verwaltungseinheit zusammengefasst, so genügt es nicht, dass die aufgeführten Gesamtkosten auf die einzelnen Häuser oder Gebäudeteile verteilt werden, ohne dass als zusätzlicher für den Mieter nachvollziehbarer Berechnungsschritt angegeben wird, woraus sich diese anteiligen Werte ergeben.
VolltextIMRRS 2006, 2359
BGH, Urteil vom 28.06.2006 - VIII ZR 124/05
1. Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Vermieters von Wohnraum gegen den Mieter wegen Verunreinigungen der Wohnung durch Tabakkonsum.*)
2. Die Verpflichtung zur "besenreinen" Rückgabe der Mietwohnung beschränkt sich auf die Beseitigung grober Verschmutzungen.*)
IMRRS 2006, 2355
KG, Urteil vom 14.04.2003 - 8 U 398/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2340
KG, Urteil vom 05.05.2003 - 8 U 108/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2324
KG, Urteil vom 19.05.2003 - 8 U 58/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2321
KG, Urteil vom 22.05.2003 - 8 U 271/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2320
KG, Urteil vom 22.05.2003 - 8 U 346/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2248
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.09.2000 - 10 U 179/99
Zur Frage der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aufgrund der Nichterteilung von Nebenkostenabrechnungen durch den Vermieter.*)
VolltextIMRRS 2006, 2244
OLG Koblenz, Beschluss vom 30.04.2001 - 4 W-RE 525/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2199
OLG Hamburg, Beschluss vom 06.06.2001 - 4 RE-Miet 1/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2194
OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.06.2001 - 10 U 64/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2175
BayObLG, Beschluss vom 29.06.2001 - RE-Miet 1/01
Auch die Übertragung von Wohnungseigentum zur Erfüllung eines Vermächtnisses kann als eine Veräußerung im Sinne des § 564b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 BGB zu werten sein.*)
VolltextIMRRS 2006, 2115
KG, Urteil vom 08.12.2003 - 8 U 163/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2105
BayObLG, Beschluss vom 23.12.2003 - 2Z BR 236/03
Eine verbrauchsabhängige Abrechnung über die Heizungs- und Warmwasserkosten, in die die Kosten des Betriebsstroms der zentralen Heizungsanlage und des Wasserverbrauchs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage nicht einbezogen, sondern wegen fehlender Messgeräte insgesamt nach Wohnfläche umgelegt werden, widerspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung.*)
VolltextIMRRS 2006, 2104
OLG Köln, Urteil vom 23.12.2003 - 22 U 146/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2101
OLG Stuttgart, Urteil vom 30.12.2003 - 7 U 165/03
Auch in der Hausratsversicherung besteht ein konkludenter Regressverzicht des Versicherers, der zugleich Gebäudeversicherer ist, für die Fälle, in denen der Wohnungsmieter einen Brandschaden am Gebäude und am Hausrat des im selben Haus wohnenden Vermieters durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat (Fortführung von BGHZ 145, 393).*)
2. Dieser Regressverzicht wirkt auch zugunsten der mit dem Mieter in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehefrau.*)
VolltextIMRRS 2006, 2072
OLG Nürnberg, Urteil vom 18.07.2001 - 4 U 1235/01
Zum Umfang eines dinglichen Wohnrechts*)
Ein dingliches Wohnrecht an einer Eigentumswohnung umfasst auch die Nutzung des zur Wohnung gehörigen Tiefgaragen-Stellplatzes, sofern nichts anderes vereinbart ist.*)
VolltextIMRRS 2006, 2067
KG, Beschluss vom 19.07.2001 - 8 RE-Miet 2/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2030
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.10.2001 - 24 U 77/01
Ist der Schadensersatzanspruch des Vermieters während des fortdauernden Mietverhältnisses verjährt, ohne dass der Vermieter sich aus der Mietkaution befriedigt hat, so kann er gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters nach Mietende nicht mehr aufrechnen.*)
VolltextIMRRS 2006, 2008
OLG Naumburg, Urteil vom 23.11.2001 - 9 U 171/01
Der Vermieter kann die Zahlung restlicher Betriebskosten jedenfalls dann vom Mieter nicht verlangen, wenn die tatsächlich abgerechneten Betriebskosten die als angemessen angesehenen Vorauszahlungen wesentlich überschreiten. Wesentlich ist die Überschreitung jedenfalls dann, wenn die Nachforderung die Vorauszahlung um das 7,5 bis 8-fache übersteigt.*)
VolltextIMRRS 2006, 2002
OLG Frankfurt, Urteil vom 10.12.2001 - 1 U 153/00
Das zur Prozessführung erforderliche wirtschaftliche oder rechtliche Interesse für die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen unterlassener Schönheitsreparaturen ergibt sich nicht aus einem Hausverwaltungsvertrag.*)
VolltextIMRRS 2006, 2001
OLG Bamberg, Urteil vom 10.12.2001 - 4 U 125/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1986
KG, Beschluss vom 17.01.2002 - 8 RE-Miet 4/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1977
KG, Beschluss vom 10.02.2002 - 8 RE-Miet 1/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1968
BayObLG, Beschluss vom 28.02.2002 - 2Z BR 155/01
Bevor das Landgericht eine sofortige Beschwerde wegen Verfristung verwirft, hat es dem Beschwerdeführer die Möglichkeit zu geben, Stellung zu beiehen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1938
BFH, Urteil vom 19.03.2002 - IX R 19/00
Im Fall der Ermittlung des Nutzungswerts der Wohnung im eigenen Haus (§ 21 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 52 Abs. 21 EStG) gehören zu der an der Marktmiete orientierten Rohmiete auch die ortsüblichen umlagefähigen Nebenentgelte. Wird daher lediglich die Nettokaltmiete angesetzt, so müssen --auch im Fall des Ansatzes des Werbungskosten-Pauschbetrags gemäß § 9a Satz 1 Nr. 2 EStG-- auf der Einnahmenseite die umlagefähigen Nebenentgelte in durchschnittlicher Höhe hinzugerechnet werden.*)
VolltextIMRRS 2006, 1925
KG, Urteil vom 08.04.2002 - 8 U 8/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1921
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.04.2002 - 24 U 89/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1910
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.03.2006 - 10 U 143/05
1. Enthält die Nebenkostenabrechnung einzelne nicht umlagefähige Positionen oder basiert sie auf einem falschen Umlegungsmaßstab, handelt es sich ausschließlich um – die formelle Ordnungsgemäßheit der Abrechnung unberührt lassende – Fragen der inhaltlichen Richtigkeit. Zur Herbeiführung der Fälligkeit bedarf es keiner Erteilung einer korrigierten Abrechnung.*)
2. Hat der Vermieter nur 70 % statt 70,25 % der Gesamtkosten in Ansatz gebracht, wird der Mieter hierdurch nicht benachteiligt. Inwieweit andere Mieter wegen des verbleibenden Anteils gegebenenfalls zu Unrecht in Anspruch genommen werden oder genommen worden sind, ist ohne Belang.*)
3. Enthält der Wohnungsmietvertrag allein die Vorgabe, dass Betriebskosten in Abhängigkeit von ihrem tatsächlichen Anfall anteilig durch die Mietpartei zu tragen sind, ohne nähere Eingrenzung, wie der entsprechende Anteil zu ermitteln ist, und haben sich die Parteien (hier: durch Einigung auf die Wohnflächenberechnung des Steuerberaters) verbindlich auf eine Konkretisierung der maßgebenden Flächen und des daraus abzuleitenden Umlegungsmaßstabes geeinigt, muss sich der Mieter hieran festhalten lassen.*)
4. Von den Bestimmungen der HeizkostenV abweichende vertragliche Vereinbarungen entbehren diese hierdurch nicht ohne Weiteres der Wirksamkeit. Vielmehr bedarf es eines Anpassungsverlangens einer der beiden Vertragsparteien, um eine Vertragsanpassung an die Erfordernisse der vorstehenden Bestimmungen herbeizuführen. Ein solches Verlangen (hier: durch Übersendung der Heizkostenabrechnung) wirkt nach all-gemeinen Grundsätzen - § 556 a Abs. 2 BGB findet im Geltungsbereich der HeizkostenV keine Anwendung - erst für die nachfolgende Abrechnungsperiode.*)
5. Eine einseitige Bestimmung der Leistungszeit genügt nicht § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB.*)
VolltextIMRRS 2006, 1909
AG Osnabrück, Urteil vom 04.07.2005 - 14 C 385/04
1. Der Mieter darf seine Möbel in der Wohnung da aufstellen, wo es ihm gefällt; einen "Zirkulationsabstand" zwischen Mobiliar und Wand muss er dabei nicht einhalten.
2. Etwas anderes gilt nur, wenn ihn der Vermieter darauf hinweist, dass - baubedingt - Feuchtigkeits- bzw. Schimmelbildungsrisiken auf der Wohnung lasten.
VolltextIMRRS 2006, 1892
OLG Köln, Beschluss vom 03.07.2002 - 19 W 18/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1887
OLG Naumburg, Beschluss vom 11.07.2002 - 5 W 29/02
Hängt die Ausführung einer Maßnahme, die regelmäßig ohne weiteres von Dritten erledigt werden kann, davon ab, dass ein Dritter sie duldet, kann auch ein Zwangsgeld gegen den Schuldner festgesetzt werden. (§ 888 Abs. 1 ZPO).*)
VolltextIMRRS 2006, 1868
OLG Schleswig, Urteil vom 17.11.2000 - 4 U 146/99
Wird vertraglich zur Kaltmiete die Mehrwertsteuer geschuldet, so gilt diese Regelung regelmäßig auch für die Nebenkosten.*)
VolltextIMRRS 2006, 1826
KG, Urteil vom 08.01.2001 - 8 U 5875/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1780
BayObLG, Beschluss vom 22.02.2001 - RE-Miet 2/00
Allein nur weil die Mieter eine Werkmietwohnung zu einem Unterhalt der ortsüblichen Vergleichsmiete liegende Mietzins überlassen wird, besteht für den Vermieter nicht die Verpflichtung, bei einer Mieterhöhung nach § 2 MHG den ursprünglichen proportionalen Abstand zwischen Ausgangsmiete und der ortsüblichen Vergleichsmiete einzuhalten.*)
VolltextIMRRS 2006, 1778
BGH, Urteil vom 12.07.2006 - XII ZR 178/03
1. Zur Frage der Rechtskrafterstreckung eines zwischen den Hauptmietparteien ergangenen Feststellungsurteils über den Fortbestand des Hauptmietvertrages auf den Untermieter.*)
2. Gibt nach Beendigung des Hauptmietverhältnisses der Unter-Untermieter, der den unmittelbaren Besitz hat, dem Drängen des Hauptvermieters nach, einen neuen Mietvertrag mit diesem unmittelbar zu schließen, mittelt er den Besitz fortan diesem und nicht mehr dem Untermieter sowie über diesen dem Hauptmieter. Bei fortbestehendem Untermietverhältnis wird der Untermieter dadurch dem Hauptmieter gegenüber gemäß § 541 BGB a.F. von seiner Verpflichtung zur Zahlung weiteren Untermietzinses frei, weil der Hauptmieter ihm den mittelbaren Mietbesitz nicht mehr gewähren kann.*)
VolltextIMRRS 2006, 1754
OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.03.2001 - 20 RE-Miet 2/99
Unterscheidet der Vermieter in einem Mieterhöhungsverlangen zwischen der Erhöhung der Grundmiete und des Anteils für Schönheitsreparaturen, muss auf Zustimmung zur Erhöhung der Grundmiete einschließlich des Anteils für die Schönheitsreparaturen auch dann geklagt werden, wenn letzterer unverändert bleibt.*)
VolltextIMRRS 2006, 1750
OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.03.2001 - 9 U 110/00
Zur fristlosen Kündigung eines Mietverhältnisses aus wichtigem Grund wegen rechtswidrigen Verhaltens des Mieters gegenüber einem Dritten - gewaltsames Eindringen des Mieters in Räumlichkeiten eines anderen Mieters in einem anderen Objekt des Vermieters.*)
VolltextIMRRS 2006, 1715
KG, Urteil vom 09.09.2002 - 8 U 159/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1693
BGH, Urteil vom 23.10.2002 - XII ZR 202/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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