Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4728 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2007, 1512KG, Urteil vom 22.01.2007 - 12 U 28/06
Jedenfalls dann, wenn der Mieter vor seinem Auszug Schönheitsreparaturen vorgenommen hat und der Vermieter Beanstandungen erhebt, muss der Vermieter im Rahmen der Leistungsaufforderung nach § 281 BGB die konkreten Mängel darlegen und den beanstandeten Zustand beschreiben, damit der Mieter erkennen kann, inwieweit der Vermieter den Vertrag als nicht erfüllt ansieht. Die bloße Angabe, dass die ausgeführten Schönheitsreparaturen nicht fachgerecht seien, ist eine Bewertung ohne Angabe der zugrunde liegenden Tatsachen und daher unzureichend.*)
VolltextIMRRS 2007, 1510
LG Berlin, Urteil vom 31.01.2006 - 63 S 271/05
1. Bei einer vereinbarten Bruttomiete ist ein Mieterhöhungsverlangen nicht deshalb formell unwirksam, weil zur Umrechnung auf die Nettomiete mit den pauschalen Betriebskosten des Mietspiegels gerechnet worden ist.
2. Bei der Berechnung der Kappungsgrenze ist die vereinbarte Bruttowarmmiete heranzuziehen.
VolltextIMRRS 2007, 1509
BGH, Urteil vom 13.06.2007 - VIII ZR 387/04
Vereinbaren die Parteien eines Mietvertrages, dass der Mieter an der Mietsache Veränderungen vornehmen darf, die ausschließlich in seinem eigenen Interesse liegen, kann von einem stillschweigenden Einverständnis der Parteien auszugehen sein, dass der Mieter hierfür keinen Aufwendungsersatz beanspruchen kann.*)
VolltextIMRRS 2007, 1508
BGH, Urteil vom 23.05.2007 - VIII ZR 231/06
Ist davon auszugehen, dass die Parteien eines Wohnraummietvertrages sich (stillschweigend) auf eine Wohnflächenberechnung nach den Vorschriften der §§ 42 bis 44 II. BV bzw. der Wohnflächenverordnung geeinigt haben, ist für eine Anwendung der DIN 283 auch dann kein Raum, wenn diese bei der Ermittlung der Wohnfläche im Einzelfall zu einem anderen Ergebnis führt; nach der DIN 283 ist die Wohnfläche nur dann zu berechnen, wenn die Parteien dies vereinbart haben oder sie als Berechnungsmethode ortsüblich oder nach der Art der Wohnung naheliegender ist (Fortführung des Senatsurteils vom 24. März 2004 - VIII ZR 44/03, NJW 2004, 2230).*)
VolltextIMRRS 2007, 1476
AG Konstanz, Urteil vom 26.04.2007 - 4 C 62/07
1. Das formularmietvertragliche Verbot der Tierhaltung, welches unter dem Vorbehalt einer schriftlichen Einwilligung des Vermieters steht, ist unwirksam. Durch eine solche Klausel entsteht der Eindruck, dass eine mündliche Erlaubnis unwirksam ist.
2. Wenn eine Klausel mit formularmietvertraglichen Tierhaltungsverbot Kleintiere in den Einwilligungsvorbehalt miteinschließt, dann ist dieses Verbot unwirksam.
VolltextIMRRS 2007, 1471
BGH, Urteil vom 25.04.2007 - VIII ZR 234/06
1. Eine gemäß dem Mietvertrag geleistete Mietvorauszahlung in einem Einmalbetrag, die nicht auf der Grundlage periodischer Zeitabschnitte (etwa Monate oder Jahre) bemessen ist, ist dem Grundpfandgläubiger gegenüber gemäß § 1124 BGB wirksam, wenn sie vor der Beschlagnahme erfolgt (Fortführung von BGHZ 137, 106). Unerheblich ist, ob die Einmalzahlung vor oder nach der Bestellung des Grundpfandrechts vereinbart und gezahlt wird.*)
2. Hegt das Berufungsgericht aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel an der Glaubwürdigkeit eines in erster Instanz vernommenen Zeugen, den das Gericht des ersten Rechtszuges für glaubwürdig gehalten hat, so ist es an die auf die Aussage des Zeugen gestützte Tatsachenfeststellung der ersten Instanz nicht deshalb gebunden, weil eine abweichende Beurteilung der Glaubwürdigkeit eine eigene, wiederholte Vernehmung des Zeugen durch das Berufungsgericht voraussetzt, wenn diese daran scheitert, dass der Zeuge in zweiter Instanz von einem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht.*)
VolltextIMRRS 2007, 1436
LG Dresden, Urteil vom 14.06.2007 - 4 S 640/06
1. Nur die völlige Zerstörung des Mietobjektes lässt den Vermieter von den mietvertraglich übernommenen Pflichten freiwerden.
2. Bei einer teilweisen Zerstörung des Mietobjekts ist der Vermieter in der Regel zur Instandsetzung verpflichtet. Eine solche Verpflichtung kommt allerdings ausnahmsweise dann nicht in Betracht, wenn ein Beharren auf diesem sich aus dem Mietvertrag ergebenden Wiederherstellungsverlangen sich als treuwidrig im Sinne von § 242 BGB darstellt.
3. Dies wird dann angenommen, wenn die aus Treu und Glauben dem Vermieter obliegende zumutbare Opfergrenze überschritten ist.
4. Bei der Bemessung der Opfergrenze ist auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen. Allerdings hält die Rechtsprechung eine Investition dann noch für zumutbar, wenn der Vermieter die Investitionskosten innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren durch die Einnahmen aus der Vermietung decken kann.
5. Liegt das Mietobjekt allerdings in einem hochwassergefährdeten Bereich, so kann eine Amortisationszeit von 10 Jahren nicht der Feststellung der Opfergrenze zu Grunde gelegt werden, weil denkbar und möglich ist, dass innerhalb des Amortisationszeitraumes (10 Jahre) ein weiteres Hochwasser eintritt, was zu weiteren Instandsetzungskosten führen würde. In einem solchen Fall müssen bereits innerhalb von 5 Jahren die Investitionskosten durch die Mieteinnahmen gedeckt sein.
VolltextIMRRS 2007, 1433
BGH, Urteil vom 13.06.2007 - VIII ZR 281/06
1. Im Fall des § 543 Abs. 3 Satz 1 BGB ist neben der Fristsetzung die Androhung der außerordentlichen fristlosen Kündigung nicht erforderlich.*)
2. Zur Frage, ob dann, wenn mit der Fristsetzung eine andere Maßnahme als die außerordentliche fristlose Kündigung, etwa eine Ersatzvornahme oder eine Mangelbeseitigungsklage, angedroht wird, die Kündigung wegen eines darin liegenden widersprüchlichen Verhaltens (§ 242 BGB) nicht bereits nach erfolglosem Ablauf der gesetzten Abhilfefrist wirksam erklärt werden kann, sondern erst nach erfolglosem Ablauf einer neuen Frist.*)
VolltextIMRRS 2007, 1394
BGH, Urteil vom 16.05.2007 - VIII ZR 207/04
1. Bei der Verfügbarkeit eines Kabelanschlusses ist regelmäßig ein sachbezogener Grund zur Versagung der Genehmigung einer Parabolantenne gegeben.
2. Der Vermieter kann aber wegen des durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Interesses des Mieters am zusätzlichen Empfang von Satellitenprogrammen nach Treu und Glauben verpflichtet sein, der Aufstellung zuzustimmen, wenn weder eine Substanzverletzung noch eine nennenswerte ästhetische Beeinträchtigung des Eigentums des Vermieters zu erwarten ist, sondern die Antenne keine oder lediglich geringfügige optische Beeinträchtigungen verursacht, beispielsweise weil sie auf dem Fußboden im hinteren Bereich eines sichtgeschützten Balkons aufgestellt ist.
VolltextIMRRS 2007, 1357
BGH, Beschluss vom 17.04.2007 - VIII ZR 63/04
1. Bei Vorhandensein eines Kabelanschlusses ist regelmäßig ein sachbezogener Grund zur Versagung der Genehmigung einer Parabolantenne gegeben.
2. Dies gilt auch für ständig in Deutschland lebende Ausländer, wenn diese ihr Informationsinteresse am Empfang von Programmen ihrer Heimatländer durch Bezug eines zusätzlichen digitalen Kabelprogramms befriedigen können.
3. Der Empfang von insgesamt sieben Fernsehsendern des Herkunftslandes reicht jedenfalls aus, um das bestehende Informationsinteresse des in Deutschland lebenden Ausländers zu befriedigen, auch wenn sich die Programminhalte dreier dieser Sender überschneiden sollten.
4. Die Informationsfreiheit gewährleistet den Zugang zu Informationsquellen im Rahmen der allgemeinen Gesetze (GG Art. 5 Abs. 2), aber nicht den kostenlosen Zugang.
VolltextIMRRS 2007, 1340
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.03.2007 - 1 Ws 47/07
Zur Frage der Verpflichtung der Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung bei rechtlicher Beurteilung eines festgestellten Sachverhalts als straflos trotz entgegenstehender höchstrichterlicher Rechtsprechung (hier: Veruntreuung der Mietkaution durch den Vermieter).*)
VolltextIMRRS 2007, 1269
OLG Celle, Urteil vom 26.04.2007 - 5 U 4/07
Erhält der Mieter im Zuge der Vertragsverhandlungen den unmittelbaren Besitz an der Mietsache und kommt anschließend kein Mietvertrag zu Stande, so verjähren Ansprüche des Vermieters und des Mieters auf Ersatz ihrer Aufwendungen analog § 548 BGB in sechs Monaten nach Rückgabe der Mietsache.
VolltextIMRRS 2007, 1250
OLG Köln, Beschluss vom 09.01.2007 - 4 UF 175/06
Der Richter ist gemäß § 5 Hausratsverordnung berechtigt, Anordnungen zu treffen, die zur Sicherung der aus dem Mietverhältnis stammenden Ansprüche geeignet sind; aus diesem Grunde ist die Entlassung eines Ehegatten aus dem Mietverhältnis ohne Sicherungsmaßnahmen zugunsten des Vermieters in der Regel nicht möglich. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn an der Mithaftung des aus dem Mietvertrag entlassenen Ehegatten aufgrund dessen Mittellosigkeit kein Interesse bestehen kann.
VolltextIMRRS 2007, 1245
BGH, Beschluss vom 17.04.2007 - VIII ZB 93/06
Im Wohnraummietverhältnis kann ein Beseitigungsanspruch nicht auf § 1004 BGB, sondern allein auf § 541 BGB gestützt werden.*)
VolltextIMRRS 2007, 1242
OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.04.2007 - 7 U 186/06
Ist eine Klausel über die Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter unwirksam, ist der Vermieter berechtigt, im Rahmen eines Mieterhöhungsverfahrens einen entsprechenden Zuschlag auf die Miete zu verlangen.*)
VolltextIMRRS 2007, 1186
OLG Dresden, Urteil vom 17.04.2007 - 5 U 8/07
Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter auf Erstattung von Schäden, die entstanden sind, weil der Mieter seiner Obhutspflicht in Bezug auf das Mietobjekt nicht nachgekommen ist, und für die der Vermieter geschädigten Dritten (nach § 836 BGB) Ersatz geleistet hat, verjähren grundsätzlich nicht nach § 548 Abs. 1 BGB.
VolltextIMRRS 2007, 1178
LG Krefeld, Beschluss vom 19.09.2006 - 2 S 52/05
Zwar haben dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland lebende Ausländer ein anerkennenswertes Interesse daran, die Programme ihres Heimatlandes zu empfangen, um sich über das dortige Geschehen zu unterrichten und die kulturelle und sprachliche Verbindung aufrecht zu erhalten. Diesem Interesse wird es jedoch gerecht, wenn sie jedenfalls ein Vollprogramm über Kabel empfangen können.
VolltextIMRRS 2007, 1151
BGH, Urteil vom 18.04.2007 - XII ZR 139/05
1. Der Mieter kann den Erfüllungsanspruch aus § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB auch dann noch geltend machen, wenn eine Minderung nach § 536b BGB ausgeschlossen ist.*)
2. Erfüllungsansprüche sind nur dann ausgeschlossen, wenn die Mietvertragsparteien einen bestimmten, bei Überlassung vorhandenen (schlechten) Zustand der Mietsache als vertragsgemäß vereinbart haben.*)
VolltextIMRRS 2007, 1130
BGH, Beschluss vom 29.11.2006 - XII ZR 175/04
1. Gemäß §§ 541, 537 BGB a.F. ist der Untermieter von der Entrichtung der Miete befreit, wenn ihm der vertragsgemäße Gebrauch durch das Recht eines Dritten entzogen wird.
2. Nach ständiger Rechtsprechung führt die bloße Existenz des Rechts eines Dritten noch nicht zu einem Rechtsmangel gemäß § 541 BGB a.F. Dieser entsteht vielmehr erst dann, wenn der Dritte sein Recht in einer Weise geltend macht, die zu einer Beeinträchtigung des Gebrauchs durch den Mieter führt.
3. Der Untermieter wird gemäß §§ 541, 537 BGB a.F. von seiner Verpflichtung zur Zahlung weiterer Untermiete frei, wenn er mit dem Hauptvermieter nach Beendigung des Hauptmietvertrages unmittelbar einen neuen Mietvertrag abschließt und die Miete an diesen zahlt. Denn durch den Abschluss des neuen Mietvertrages mit dem Hauptvermieter leitet der Untermieter seinen unmittelbaren Besitz nicht mehr von dem Untervermieter ab, der nicht mehr zum Besitz berechtigt ist, sondern unmittelbar von dem Hauptvermieter. Darin liegt ein nachträglicher Rechtsmangel, der die Untermiete nach §§ 541, 537 BGB a.F. auf Null mindert.
VolltextIMRRS 2007, 1124
BGH, Urteil vom 18.04.2007 - VIII ZR 182/06
Die außerordentliche fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung nach § 543 Abs. 1, § 569 Abs. 1 BGB ist grundsätzlich erst zulässig, wenn der Mieter dem Vermieter zuvor gemäß § 543 Abs. 3 Satz 1 BGB eine angemessene Abhilfefrist gesetzt oder eine Abmahnung erteilt hat.*)
IMRRS 2007, 0977
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.01.2007 - 3 W 217/05
Dem ausgeschiedenen Wohnungseigentümer fehlt regelmäßig die Anfechtungsbefugnis für nach seinem Ausscheiden gefasste Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung, da diese ihm gegenüber keine Bindungswirkung entfalten können.*)
VolltextIMRRS 2007, 0971
LG Mannheim, Urteil vom 08.11.2006 - 4 S 96/06
Wird die Wohnfläche vom Vermieter in einer Anzeige oder mündlich vor Abschluss des schriftlichen Mietvertrages angegeben, so stellt dies (noch) keine Vereinbarung über die Wohnfläche und auch keine Zusicherung der Wohnfläche dar.
VolltextIMRRS 2007, 0962
LG Dortmund, Urteil vom 30.05.2006 - 1 S 10/05
Zu der Frage, ob der Vermieter einen Aufschlag für mietvertraglich nicht vereinbarte Kleinreparaturen zu Lasten der Mieter in Ansatz bringen darf.
VolltextIMRRS 2007, 0960
OLG Rostock, Urteil vom 12.03.2007 - 3 U 67/06
1. Nach Eintritt der Abrechnungsreife kann der Vermieter die offenen Nebenkostenvorauszahlungen nicht mehr klagweisend geltend machen und sie als quasi gezahlt in die Betriebskostenabrechnung einstellen. Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit der Rechnungslegung ist er gehalten, in die Betriebskostenabrechnung nur die tatsächlichen Leistungen einzustellen und die Klage sodann auf das Gesamtsaldo umzustellen.*)
2. Der Mieter hat einen Anspruch auf Erteilung einer ordnungsgemäßen Rechnung. Wenn dies für die Miete und die auf sie entfallende Umsatzsteuer gilt, gilt dies gleichermaßen für die Betriebskostenabrechnung. Auch diese muss den Umsatzsteuerbetrag beziffert ausweisen. Weist sie ihn nicht aus, führt dies nicht sogleich zur formellen Unwirksamkeit der Abrechnung, sondern zu ihrer materiellen Unrichtigkeit. Dem Mieter steht gem. § 273 BGB bis zur ordnungsgemäßen Erstellung der Abrechnung ein Zurückbehaltungsrecht zu und zwar in Höhe des gesamten Rechnungsbetrages, also der zur Nachzahlung berechneten Betriebskosten und Umsatzsteuer.*)
3. Als Rechnung i.S. des § 14 UStG kommt jede Urkunde in Betracht, aus der der Leistende, der Leistungsempfänger, die Menge und Art der Leistung, der Zeitraum der Leistung und der auf das Entgelt entfallende Umsatzsteuerbetrag erkennbar sind. Seit dem 01.01.2002 ist der Steuerbetrag gesondert auszuweisen und nicht lediglich die Endsumme mit dem Hinweis zu versehen, dass hierin 16 % Umsatzsteuer enthalten seien. Es müssen also sowohl das Nettoentgelt als auch der Betrag der Umsatzsteuer genannt werden.*)
VolltextIMRRS 2007, 0958
OLG Rostock, Beschluss vom 23.03.2007 - 3 U 187/06
Nach Kündigung eines wegen Nichtbeachtung der gesetzlichen Schriftform ordentlich kündbaren Mietvertrages kann der Vermieter, der im Vertrauen auf das Zustandekommen eines langfristigen Mietverhältnisses das Mietobjekt nach den Vorgaben des Mieters errichtet hat, diesen nicht wegen des enttäuschten Vertrauens auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.*)
VolltextIMRRS 2007, 0944
BGH, Urteil vom 04.04.2007 - VIII ZR 219/06
1. Ein Grundstückserwerb nach der Beendigung eines Mietverhältnisses und dem Auszug des Mieters führt nicht zum Eintritt des neuen Eigentümers in Rechte und Pflichten des bisherigen Vermieters aus dem beendeten Mietverhältnis und aus einer Sicherungsabrede zur Mietkaution.*)
2. Die Abrechnung der Nebenkosten aus der im Zeitpunkt des Auszugs des Mieters laufenden Abrechnungsperiode obliegt dem bisherigen Vermieter (im Anschluss an BGH, Urteil vom 3. Dezember 2003 - VIII ZR 168/03, NJW 2004, 851).*)
VolltextIMRRS 2007, 0928
OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.12.2006 - 10 U 115/06
1. Entscheidend für die Abgrenzung, ob ein einheitliches Mietverhältnis besteht oder zwei rechtlich selbstständige Verträge, ist der Parteiwille. Dabei sprechen die wirtschaftliche Zusammengehörigkeit der Räume, die typischerweise auch bei Mietwohnung und Garage angenommen wird.
2. Anderes kann trotz einer einheitlichen Vertragsurkunde gelten, wenn die Parteien mehrere von ihnen als rechtlich selbstständig angesehene Verträge abgeschlossen haben, die nur zufällig in einer Urkunde zusammengefasst worden sind, oder wenn die Parteien dies vereinbart haben.
3. Zu der Frage, ob ein Mieter zur außergerichtlichen Rechtsverteidigung gegenüber einer Nebenkostenabrechnung berechtigt ist, einen Rechtsanwalt einzuschalten.
4. Der Vermieter muss sich das Verschulden des Mitarbeiters des Abrechnungsunternehmens, dessen er sich zur Erfüllung seiner Verpflichtung zur Nebenkostenabrechnung bedient hat, als eigenes zurechnen lassen.
VolltextIMRRS 2007, 0902
BGH, Urteil vom 04.04.2007 - VIII ZR 223/06
Ein Verzicht des Vermieters auf das Recht, das Wohnraummietverhältnis wegen Eigenbedarfs zu kündigen, bedarf - wie der gesamte Mietvertrag - gemäß § 550 Satz 1 BGB der Schriftform, wenn der Verzicht für mehr als ein Jahr gelten soll.*)
VolltextIMRRS 2007, 0880
BGH, Urteil vom 28.03.2007 - VIII ZR 199/06
Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Wohnraummietvertrages enthaltene Regelung, die dem Mieter die Verpflichtung zur Ausführung der Schönheitsreparaturen auferlegt und bestimmt, dass der Mieter nur mit Zustimmung des Wohnungsunternehmens von der "bisherigen Ausführungsart" abweichen darf, ist auch dann insgesamt - und nicht nur hinsichtlich der Ausführungsart - wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn die Verpflichtung als solche und ihre inhaltliche Ausgestaltung in zwei verschiedenen Klauseln enthalten sind (im Anschluss an Senatsurteil vom 22. September 2004 - VIII ZR 360/03, NJW 2004, 3775, unter II 1 c).*)
VolltextIMRRS 2007, 0866
KG, Beschluss vom 25.01.2007 - 8 W 7/07
1. Im Fall der sog. Doppelvermietung kann ein Mieter seinen Anspruch auf Besitzüberlassung gegenüber dem zweiten Mieter nicht durch einstweilige Verfügung sichern.
2. Im Falle der Doppelvermietung gilt nicht der Grundsatz der Priorität des Mietvertragsschlusses für die Frage, an wen der Vermieter die Mietsache zu übergeben hat. Der Vermieter kann und darf selbst entscheiden, welchen Vertrag er erfüllt und an welchen Mieter er ggf. Schadensersatz leistet.
VolltextIMRRS 2007, 0865
OLG Stuttgart, Urteil vom 22.02.2007 - 13 U 195/06
Für Preisklauseln in vor Inkrafttreten der Preisklauselverordnung am 01.01.1999 geschlossenen Mietverträgen, die nicht nach § 3 des Währungsgesetzes zur Genehmigung vorgelegt werden, gilt die Genehmigungsfiktion des § 4 I PrKV, auch wenn der 10-Jahres-Zeitraum des § 4 I Nr. 2 PrKV bei Inkrafttreten der PrKV bereits abgelaufen war.*)
VolltextIMRRS 2007, 0864
BGH, Urteil vom 07.03.2007 - VIII ZR 247/05
Eine formelhaft vereinbarte Abgeltungsklausel bei Schönheitsreparaturen mit starrer Berechnungsgrundlage ist unwirksam.
VolltextIMRRS 2007, 0846
AG Köln, Urteil vom 27.06.2006 - 201 C 254/05
Der Befall einer Wohnung mit Silberfischen rechtfertigt eine Mietminderungsquote in Höhe von 5%.
VolltextIMRRS 2007, 0722
AG Köln, Urteil vom 20.06.2006 - 223 C 8/06
1. Kann der Mieter den Vermieter nicht zur Beseitigung eines Mangels auffordern, weil ihm dessen Adresse nicht bekannt ist, so kann er nach einer Selbstbeseitigung nur dann Ersatz der Aufwendungen verlangen, wenn er zuvor zumindest versucht hat, durch entsprechende Nachforschungen die benötigten Daten herauszubekommen.
2. Zu den notwendigen Nachforschungen gehört auch, nötigenfalls die Zahlung der Miete (teilweise) einzustellen, um den Vermieter zu einer Kontaktaufnahme zu bewegen.
3. Aufwendungen zur Wiederherstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs oder zur bloßen Mängelbeseitigung gehören nicht zu den zulässigen Notmaßnahmen des Mieters, ebenfalls nicht bauliche Veränderungen.
VolltextIMRRS 2007, 0618
LG Landshut, Urteil vom 17.05.2006 - 12 S 393/06
1. Eine bloße "ca."-Angabe steht der Annahme einer Wohnflächenvereinbarung nicht zwingend entgegen.
2. Wenn die Wohnfläche einer Wohnung und der daraus abgeleitete qm-Preis ein für den Wohnungsmarkt erhebliche Entscheidungskriterium ist, so spricht dies dafür, die auslegungsbedürftige Vereinbarung der Parteien im Mietvertrag vom objektiven Empfängerhorizont her dahingehend auszulegen, dass mit der qm-Angabe die Wohnfläche, und nicht die Geschossfläche gemeint war.
VolltextIMRRS 2007, 0581
BGH, Urteil vom 07.02.2007 - VIII ZR 145/06
Haben die Beteiligten nach dem 31. August 2001 den Beitritt eines weiteren Mieters zu einem im Übrigen unverändert fortbestehenden Wohnraummietvertrag vereinbart, wirkt eine vor Inkrafttreten des Mietrechtsreformgesetzes 2001 wirksam formularvertraglich vereinbarte Regelung der Kündigungsfristen auch gegenüber dem Beitretenden, wenn die Kündigung vor dem 1. Juni 2005 zugegangen ist.*)
VolltextIMRRS 2007, 0567
OLG Schleswig, Beschluss vom 04.10.1990 - 4 RE-Miet 1/88
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 0565
OLG Schleswig, Beschluss vom 21.12.1998 - 2 W 100/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 0560
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 15.04.1998 - 5 W 161/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 0556
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 06.03.1991 - 5 RE-Miet 1/90
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 0555
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 02.07.1992 - 5 RE-Miet 1/92
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 0540
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.11.1989 - 3 W 35/89 RE
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 0534
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.10.1990 - 3 W 79/90
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 0531
OLG Zweibrücken, Urteil vom 17.02.1998 - 5 U 67/96
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 0522
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.07.1996 - 3 W-RE 81/96
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 0496
OLG Stuttgart, Urteil vom 26.06.1997 - 13 U 31/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 0457
OLG Frankfurt, Urteil vom 30.11.1994 - 13 U 180/93
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 0450
BGH, Urteil vom 14.02.2007 - VIII ZR 123/06
Wiederkehrende Kosten, die dem Vermieter zur Prüfung der Betriebssicherheit einer technischen Anlage (hier: Elektroanlage) entstehen, sind Betriebskosten, die bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung der Mietvertragsparteien als "sonstige Betriebskosten" im Sinne von § 2 Nr. 17 Betriebskostenverordnung (bzw. Anlage 3 Nr. 17 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung) auf den Mieter umgelegt werden können.*)
VolltextIMRRS 2007, 2553
BGH, Urteil vom 30.07.1997 - VIII ZR 244/96
Der Schuldbeitritt eines Verbrauchers zu einem Finanzierungsleasingvertrag bedarf entsprechend § 4 Abs. 1 Satz 1 VerbrKrG der Schriftform (Bestätigung von BGH, Urteile vom 12. November 1996 - XI ZR 202/95 = WM 1997, 158 und vom 25. Februar 1997 - XI ZR 49/96 = ZIP 1997, 642).*)
Eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die nach dem Gesetz der Schriftform bedarf, wird nicht wirksam, wenn sie dem Erklärungsempfänger lediglich per Telefax zugeht.*)
VolltextIMRRS 2007, 2561
BGH, Urteil vom 28.11.1984 - VIII ZR 186/83
Beläßt der Mieter einem Dritten den ihm unbefugt überlassenen Gebrauch der Mietsache ungeachtet einer Abmahnung des Vermieters, so ist dieser zur fristlosen Kündigung berechtigt, ohne daß es der Feststellung einer erheblichen Beeinträchtigung seiner Rechte bedarf.*)
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