Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4717 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IMRRS 2007, 1269OLG Celle, Urteil vom 26.04.2007 - 5 U 4/07
Erhält der Mieter im Zuge der Vertragsverhandlungen den unmittelbaren Besitz an der Mietsache und kommt anschließend kein Mietvertrag zu Stande, so verjähren Ansprüche des Vermieters und des Mieters auf Ersatz ihrer Aufwendungen analog § 548 BGB in sechs Monaten nach Rückgabe der Mietsache.
VolltextIMRRS 2007, 1250
OLG Köln, Beschluss vom 09.01.2007 - 4 UF 175/06
Der Richter ist gemäß § 5 Hausratsverordnung berechtigt, Anordnungen zu treffen, die zur Sicherung der aus dem Mietverhältnis stammenden Ansprüche geeignet sind; aus diesem Grunde ist die Entlassung eines Ehegatten aus dem Mietverhältnis ohne Sicherungsmaßnahmen zugunsten des Vermieters in der Regel nicht möglich. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn an der Mithaftung des aus dem Mietvertrag entlassenen Ehegatten aufgrund dessen Mittellosigkeit kein Interesse bestehen kann.
VolltextIMRRS 2007, 1245
BGH, Beschluss vom 17.04.2007 - VIII ZB 93/06
Im Wohnraummietverhältnis kann ein Beseitigungsanspruch nicht auf § 1004 BGB, sondern allein auf § 541 BGB gestützt werden.*)
VolltextIMRRS 2007, 1242
OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.04.2007 - 7 U 186/06
Ist eine Klausel über die Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter unwirksam, ist der Vermieter berechtigt, im Rahmen eines Mieterhöhungsverfahrens einen entsprechenden Zuschlag auf die Miete zu verlangen.*)
VolltextIMRRS 2007, 1186
OLG Dresden, Urteil vom 17.04.2007 - 5 U 8/07
Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter auf Erstattung von Schäden, die entstanden sind, weil der Mieter seiner Obhutspflicht in Bezug auf das Mietobjekt nicht nachgekommen ist, und für die der Vermieter geschädigten Dritten (nach § 836 BGB) Ersatz geleistet hat, verjähren grundsätzlich nicht nach § 548 Abs. 1 BGB.
VolltextIMRRS 2007, 1178
LG Krefeld, Beschluss vom 19.09.2006 - 2 S 52/05
Zwar haben dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland lebende Ausländer ein anerkennenswertes Interesse daran, die Programme ihres Heimatlandes zu empfangen, um sich über das dortige Geschehen zu unterrichten und die kulturelle und sprachliche Verbindung aufrecht zu erhalten. Diesem Interesse wird es jedoch gerecht, wenn sie jedenfalls ein Vollprogramm über Kabel empfangen können.
VolltextIMRRS 2007, 1151
BGH, Urteil vom 18.04.2007 - XII ZR 139/05
1. Der Mieter kann den Erfüllungsanspruch aus § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB auch dann noch geltend machen, wenn eine Minderung nach § 536b BGB ausgeschlossen ist.*)
2. Erfüllungsansprüche sind nur dann ausgeschlossen, wenn die Mietvertragsparteien einen bestimmten, bei Überlassung vorhandenen (schlechten) Zustand der Mietsache als vertragsgemäß vereinbart haben.*)
VolltextIMRRS 2007, 1130
BGH, Beschluss vom 29.11.2006 - XII ZR 175/04
1. Gemäß §§ 541, 537 BGB a.F. ist der Untermieter von der Entrichtung der Miete befreit, wenn ihm der vertragsgemäße Gebrauch durch das Recht eines Dritten entzogen wird.
2. Nach ständiger Rechtsprechung führt die bloße Existenz des Rechts eines Dritten noch nicht zu einem Rechtsmangel gemäß § 541 BGB a.F. Dieser entsteht vielmehr erst dann, wenn der Dritte sein Recht in einer Weise geltend macht, die zu einer Beeinträchtigung des Gebrauchs durch den Mieter führt.
3. Der Untermieter wird gemäß §§ 541, 537 BGB a.F. von seiner Verpflichtung zur Zahlung weiterer Untermiete frei, wenn er mit dem Hauptvermieter nach Beendigung des Hauptmietvertrages unmittelbar einen neuen Mietvertrag abschließt und die Miete an diesen zahlt. Denn durch den Abschluss des neuen Mietvertrages mit dem Hauptvermieter leitet der Untermieter seinen unmittelbaren Besitz nicht mehr von dem Untervermieter ab, der nicht mehr zum Besitz berechtigt ist, sondern unmittelbar von dem Hauptvermieter. Darin liegt ein nachträglicher Rechtsmangel, der die Untermiete nach §§ 541, 537 BGB a.F. auf Null mindert.
VolltextIMRRS 2007, 1124
BGH, Urteil vom 18.04.2007 - VIII ZR 182/06
Die außerordentliche fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung nach § 543 Abs. 1, § 569 Abs. 1 BGB ist grundsätzlich erst zulässig, wenn der Mieter dem Vermieter zuvor gemäß § 543 Abs. 3 Satz 1 BGB eine angemessene Abhilfefrist gesetzt oder eine Abmahnung erteilt hat.*)
IMRRS 2007, 0977
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.01.2007 - 3 W 217/05
Dem ausgeschiedenen Wohnungseigentümer fehlt regelmäßig die Anfechtungsbefugnis für nach seinem Ausscheiden gefasste Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung, da diese ihm gegenüber keine Bindungswirkung entfalten können.*)
VolltextIMRRS 2007, 0971
LG Mannheim, Urteil vom 08.11.2006 - 4 S 96/06
Wird die Wohnfläche vom Vermieter in einer Anzeige oder mündlich vor Abschluss des schriftlichen Mietvertrages angegeben, so stellt dies (noch) keine Vereinbarung über die Wohnfläche und auch keine Zusicherung der Wohnfläche dar.
VolltextIMRRS 2007, 0962
LG Dortmund, Urteil vom 30.05.2006 - 1 S 10/05
Zu der Frage, ob der Vermieter einen Aufschlag für mietvertraglich nicht vereinbarte Kleinreparaturen zu Lasten der Mieter in Ansatz bringen darf.
VolltextIMRRS 2007, 0960
OLG Rostock, Urteil vom 12.03.2007 - 3 U 67/06
1. Nach Eintritt der Abrechnungsreife kann der Vermieter die offenen Nebenkostenvorauszahlungen nicht mehr klagweisend geltend machen und sie als quasi gezahlt in die Betriebskostenabrechnung einstellen. Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit der Rechnungslegung ist er gehalten, in die Betriebskostenabrechnung nur die tatsächlichen Leistungen einzustellen und die Klage sodann auf das Gesamtsaldo umzustellen.*)
2. Der Mieter hat einen Anspruch auf Erteilung einer ordnungsgemäßen Rechnung. Wenn dies für die Miete und die auf sie entfallende Umsatzsteuer gilt, gilt dies gleichermaßen für die Betriebskostenabrechnung. Auch diese muss den Umsatzsteuerbetrag beziffert ausweisen. Weist sie ihn nicht aus, führt dies nicht sogleich zur formellen Unwirksamkeit der Abrechnung, sondern zu ihrer materiellen Unrichtigkeit. Dem Mieter steht gem. § 273 BGB bis zur ordnungsgemäßen Erstellung der Abrechnung ein Zurückbehaltungsrecht zu und zwar in Höhe des gesamten Rechnungsbetrages, also der zur Nachzahlung berechneten Betriebskosten und Umsatzsteuer.*)
3. Als Rechnung i.S. des § 14 UStG kommt jede Urkunde in Betracht, aus der der Leistende, der Leistungsempfänger, die Menge und Art der Leistung, der Zeitraum der Leistung und der auf das Entgelt entfallende Umsatzsteuerbetrag erkennbar sind. Seit dem 01.01.2002 ist der Steuerbetrag gesondert auszuweisen und nicht lediglich die Endsumme mit dem Hinweis zu versehen, dass hierin 16 % Umsatzsteuer enthalten seien. Es müssen also sowohl das Nettoentgelt als auch der Betrag der Umsatzsteuer genannt werden.*)
VolltextIMRRS 2007, 0958
OLG Rostock, Beschluss vom 23.03.2007 - 3 U 187/06
Nach Kündigung eines wegen Nichtbeachtung der gesetzlichen Schriftform ordentlich kündbaren Mietvertrages kann der Vermieter, der im Vertrauen auf das Zustandekommen eines langfristigen Mietverhältnisses das Mietobjekt nach den Vorgaben des Mieters errichtet hat, diesen nicht wegen des enttäuschten Vertrauens auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.*)
VolltextIMRRS 2007, 0944
BGH, Urteil vom 04.04.2007 - VIII ZR 219/06
1. Ein Grundstückserwerb nach der Beendigung eines Mietverhältnisses und dem Auszug des Mieters führt nicht zum Eintritt des neuen Eigentümers in Rechte und Pflichten des bisherigen Vermieters aus dem beendeten Mietverhältnis und aus einer Sicherungsabrede zur Mietkaution.*)
2. Die Abrechnung der Nebenkosten aus der im Zeitpunkt des Auszugs des Mieters laufenden Abrechnungsperiode obliegt dem bisherigen Vermieter (im Anschluss an BGH, Urteil vom 3. Dezember 2003 - VIII ZR 168/03, NJW 2004, 851).*)
VolltextIMRRS 2007, 0928
OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.12.2006 - 10 U 115/06
1. Entscheidend für die Abgrenzung, ob ein einheitliches Mietverhältnis besteht oder zwei rechtlich selbstständige Verträge, ist der Parteiwille. Dabei sprechen die wirtschaftliche Zusammengehörigkeit der Räume, die typischerweise auch bei Mietwohnung und Garage angenommen wird.
2. Anderes kann trotz einer einheitlichen Vertragsurkunde gelten, wenn die Parteien mehrere von ihnen als rechtlich selbstständig angesehene Verträge abgeschlossen haben, die nur zufällig in einer Urkunde zusammengefasst worden sind, oder wenn die Parteien dies vereinbart haben.
3. Zu der Frage, ob ein Mieter zur außergerichtlichen Rechtsverteidigung gegenüber einer Nebenkostenabrechnung berechtigt ist, einen Rechtsanwalt einzuschalten.
4. Der Vermieter muss sich das Verschulden des Mitarbeiters des Abrechnungsunternehmens, dessen er sich zur Erfüllung seiner Verpflichtung zur Nebenkostenabrechnung bedient hat, als eigenes zurechnen lassen.
VolltextIMRRS 2007, 0902
BGH, Urteil vom 04.04.2007 - VIII ZR 223/06
Ein Verzicht des Vermieters auf das Recht, das Wohnraummietverhältnis wegen Eigenbedarfs zu kündigen, bedarf - wie der gesamte Mietvertrag - gemäß § 550 Satz 1 BGB der Schriftform, wenn der Verzicht für mehr als ein Jahr gelten soll.*)
VolltextIMRRS 2007, 0880
BGH, Urteil vom 28.03.2007 - VIII ZR 199/06
Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Wohnraummietvertrages enthaltene Regelung, die dem Mieter die Verpflichtung zur Ausführung der Schönheitsreparaturen auferlegt und bestimmt, dass der Mieter nur mit Zustimmung des Wohnungsunternehmens von der "bisherigen Ausführungsart" abweichen darf, ist auch dann insgesamt - und nicht nur hinsichtlich der Ausführungsart - wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn die Verpflichtung als solche und ihre inhaltliche Ausgestaltung in zwei verschiedenen Klauseln enthalten sind (im Anschluss an Senatsurteil vom 22. September 2004 - VIII ZR 360/03, NJW 2004, 3775, unter II 1 c).*)
VolltextIMRRS 2007, 0866
KG, Beschluss vom 25.01.2007 - 8 W 7/07
1. Im Fall der sog. Doppelvermietung kann ein Mieter seinen Anspruch auf Besitzüberlassung gegenüber dem zweiten Mieter nicht durch einstweilige Verfügung sichern.
2. Im Falle der Doppelvermietung gilt nicht der Grundsatz der Priorität des Mietvertragsschlusses für die Frage, an wen der Vermieter die Mietsache zu übergeben hat. Der Vermieter kann und darf selbst entscheiden, welchen Vertrag er erfüllt und an welchen Mieter er ggf. Schadensersatz leistet.
VolltextIMRRS 2007, 0865
OLG Stuttgart, Urteil vom 22.02.2007 - 13 U 195/06
Für Preisklauseln in vor Inkrafttreten der Preisklauselverordnung am 01.01.1999 geschlossenen Mietverträgen, die nicht nach § 3 des Währungsgesetzes zur Genehmigung vorgelegt werden, gilt die Genehmigungsfiktion des § 4 I PrKV, auch wenn der 10-Jahres-Zeitraum des § 4 I Nr. 2 PrKV bei Inkrafttreten der PrKV bereits abgelaufen war.*)
VolltextIMRRS 2007, 0864
BGH, Urteil vom 07.03.2007 - VIII ZR 247/05
Eine formelhaft vereinbarte Abgeltungsklausel bei Schönheitsreparaturen mit starrer Berechnungsgrundlage ist unwirksam.
VolltextIMRRS 2007, 0846
AG Köln, Urteil vom 27.06.2006 - 201 C 254/05
Der Befall einer Wohnung mit Silberfischen rechtfertigt eine Mietminderungsquote in Höhe von 5%.
VolltextIMRRS 2007, 0722
AG Köln, Urteil vom 20.06.2006 - 223 C 8/06
1. Kann der Mieter den Vermieter nicht zur Beseitigung eines Mangels auffordern, weil ihm dessen Adresse nicht bekannt ist, so kann er nach einer Selbstbeseitigung nur dann Ersatz der Aufwendungen verlangen, wenn er zuvor zumindest versucht hat, durch entsprechende Nachforschungen die benötigten Daten herauszubekommen.
2. Zu den notwendigen Nachforschungen gehört auch, nötigenfalls die Zahlung der Miete (teilweise) einzustellen, um den Vermieter zu einer Kontaktaufnahme zu bewegen.
3. Aufwendungen zur Wiederherstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs oder zur bloßen Mängelbeseitigung gehören nicht zu den zulässigen Notmaßnahmen des Mieters, ebenfalls nicht bauliche Veränderungen.
VolltextIMRRS 2007, 0618
LG Landshut, Urteil vom 17.05.2006 - 12 S 393/06
1. Eine bloße "ca."-Angabe steht der Annahme einer Wohnflächenvereinbarung nicht zwingend entgegen.
2. Wenn die Wohnfläche einer Wohnung und der daraus abgeleitete qm-Preis ein für den Wohnungsmarkt erhebliche Entscheidungskriterium ist, so spricht dies dafür, die auslegungsbedürftige Vereinbarung der Parteien im Mietvertrag vom objektiven Empfängerhorizont her dahingehend auszulegen, dass mit der qm-Angabe die Wohnfläche, und nicht die Geschossfläche gemeint war.
VolltextIMRRS 2007, 0581
BGH, Urteil vom 07.02.2007 - VIII ZR 145/06
Haben die Beteiligten nach dem 31. August 2001 den Beitritt eines weiteren Mieters zu einem im Übrigen unverändert fortbestehenden Wohnraummietvertrag vereinbart, wirkt eine vor Inkrafttreten des Mietrechtsreformgesetzes 2001 wirksam formularvertraglich vereinbarte Regelung der Kündigungsfristen auch gegenüber dem Beitretenden, wenn die Kündigung vor dem 1. Juni 2005 zugegangen ist.*)
VolltextIMRRS 2007, 0567
OLG Schleswig, Beschluss vom 04.10.1990 - 4 RE-Miet 1/88
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 0565
OLG Schleswig, Beschluss vom 21.12.1998 - 2 W 100/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 0560
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 15.04.1998 - 5 W 161/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 0556
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 06.03.1991 - 5 RE-Miet 1/90
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 0555
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 02.07.1992 - 5 RE-Miet 1/92
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 0540
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.11.1989 - 3 W 35/89 RE
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 0534
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.10.1990 - 3 W 79/90
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 0531
OLG Zweibrücken, Urteil vom 17.02.1998 - 5 U 67/96
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 0522
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.07.1996 - 3 W-RE 81/96
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 0496
OLG Stuttgart, Urteil vom 26.06.1997 - 13 U 31/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 0457
OLG Frankfurt, Urteil vom 30.11.1994 - 13 U 180/93
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 0450
BGH, Urteil vom 14.02.2007 - VIII ZR 123/06
Wiederkehrende Kosten, die dem Vermieter zur Prüfung der Betriebssicherheit einer technischen Anlage (hier: Elektroanlage) entstehen, sind Betriebskosten, die bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung der Mietvertragsparteien als "sonstige Betriebskosten" im Sinne von § 2 Nr. 17 Betriebskostenverordnung (bzw. Anlage 3 Nr. 17 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung) auf den Mieter umgelegt werden können.*)
VolltextIMRRS 2007, 2553
BGH, Urteil vom 30.07.1997 - VIII ZR 244/96
Der Schuldbeitritt eines Verbrauchers zu einem Finanzierungsleasingvertrag bedarf entsprechend § 4 Abs. 1 Satz 1 VerbrKrG der Schriftform (Bestätigung von BGH, Urteile vom 12. November 1996 - XI ZR 202/95 = WM 1997, 158 und vom 25. Februar 1997 - XI ZR 49/96 = ZIP 1997, 642).*)
Eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die nach dem Gesetz der Schriftform bedarf, wird nicht wirksam, wenn sie dem Erklärungsempfänger lediglich per Telefax zugeht.*)
VolltextIMRRS 2007, 2561
BGH, Urteil vom 28.11.1984 - VIII ZR 186/83
Beläßt der Mieter einem Dritten den ihm unbefugt überlassenen Gebrauch der Mietsache ungeachtet einer Abmahnung des Vermieters, so ist dieser zur fristlosen Kündigung berechtigt, ohne daß es der Feststellung einer erheblichen Beeinträchtigung seiner Rechte bedarf.*)
VolltextIMRRS 2007, 2546
BGH, Urteil vom 23.09.1987 - VIII ZR 265/86
1. Ist der Vermieter von Gewerberaum berechtigt, das Mietverhältnis gemäß § 554 a BGB fristlos zu kündigen, weil der Mieter ihm durch ständige unpünktliche Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen aus dem Mietvertrage die Fortsetzung unzumutbar gemacht hat, und kündigt er aus diesem Grunde alsbald, so verliert die Kündigung ihre Wirksamkeit durch nachträgliche Tilgung der Zahlungsrückstände nicht.*)
2. Zur Frage der Verwirkung eines Anspruchs auf Räumung und Herausgabe des Mietobjekts.*)
VolltextIMRRS 2007, 2541
BGH, Urteil vom 20.10.1982 - VIII ZR 235/81
Bis 31. Dezember 1949 bezugsfertig gewordener Altbauwohnraum in Berlin, der in der Zeit nach dem 31. Dezember 1968 bis zum 4. August 1972 in Geschäftsraum umgewandelt wurde, ist hierdurch von der Mietpreisbindung für Wohnraum frei geworden.*)
VolltextIMRRS 2007, 2542
BGH, Urteil vom 20.04.1989 - IX ZR 212/88
Hat der Vermieter den Abschluß eines Mietvertrages über Wohnraum davon abhängig gemacht, daß der Mieter neben einer Barkaution zusätzlich eine Bürgschaft für alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis stellt, so kann der Mieter verlangen, daß der Bürge über den Betrag von drei Monatsmieten hinaus nicht in Anspruch genommen wird; der Bürge kann dieses Recht des Hauptschuldners einredeweise geltend machen.*)
VolltextIMRRS 2007, 2535
BGH, Urteil vom 16.04.1986 - VIII ZR 60/85
a) Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen bei einem Mischmietverhältnis anzunehmen ist, daß der Gewerberaumanteil überwiegt (Ergänzung zum Senatsurteil vom 15. November 1978 - VIII ZR 14/78 = WM 1979, 148).*)
b) Zum Begriff der Spannungsklausel*)
VolltextIMRRS 2007, 2567
BGH, Urteil vom 15.04.1987 - VIII ZR 126/86
a) Die Beurteilung, ob der Mieter im Sinn von § 554 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB mit einem nicht unerheblichen Teil des Mietzinses in Verzug ist, richtet sich nicht nach dem für den einzelnen Termin rückständigen Mietzins, sondern nach dem gesamten Mietzinsrückstand. Dieser ist jedenfalls dann nicht mehr unerheblich, wenn er den Mietzins für einen Monat übersteigt.*)
b) Zur Frage, ob das Kündigungsrecht aus § 554 Abs. 1 BGB vertraglich eingeschränkt werden kann.*)
VolltextIMRRS 2007, 2563
BGH, Urteil vom 14.07.1982 - VIII ZR 196/81
Das dem Mieter eingeräumte Optionsrecht erlischt grundsätzlich spätestens mit Ablauf der um die Optionszeit verlängerten ursprünglichen Vertragsdauer.*)
VolltextIMRRS 2007, 2558
BGH, Urteil vom 11.05.1988 - VIII ZR 96/87
a) Der Mieter, der nach Beendigung des Mietvertrages von ihm zu beseitigende Einrichtungen in den Mieträumen zurückläßt, enthält das Mietobjekt dem Vermieter vor, wenn wegen des Belassens der Einrichtungen nur eine teilweise Räumung anzunehmen und eine solche nach dem Mietvertrag nicht statthaft ist.*)
b) § 254 BGB ist auf den Entschädigungsanspruch aus § 557 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht anwendbar.*)
c) Die Entschädigungsforderung nach § 557 Abs. 1 Satz 1 BGB ist wie ein Mietzinsanspruch der Umsatzsteuer unterworfen.*)
VolltextIMRRS 2007, 2570
BGH, Beschluss vom 11.01.1984 - VIII ARZ 10/83
Es ist nicht erforderlich, einer Mieterhöhungserklärung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) Unterlagen in einem Umfang beizufügen, die dem Mieter - auch wenn es sich um einen Zweit- oder Folgemieter handelt - die Möglichkeit verschaffen, die Entwicklung der Kostenmiete bis auf die von der Bewilligungsstelle genehmigte Durchschnittsmiete zurückzuverfolgen.*)
Zur Wirksamkeit einer solchen Mieterhöhung genügt neben der Berechnung und Erläuterung derselben (§ 10 Abs. 1 Satz 2 WoBindG) vielmehr die Beifügung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung, eines Auszugs daraus oder - falls der Mieter bereits im Besitz der letzten Wirtschaftlichkeitsberechnung oder eines Auszugs daraus ist - einer Zusatzberechnung zu dieser oder, wenn das zulässige Entgelt von der Bewilligungsstelle aufgrund einer Wirtschaftlichkeitsberechnung genehmigt ist, einer Abschrift dieser Genehmigung (§ 10 Abs. 1 Satz 3 und 4 WoBindG).*)
VolltextIMRRS 2007, 2557
BGH, Urteil vom 10.01.1983 - VIII ZR 304/81
Zur Frage des Annahmeverzugs bei der Rückgabe von Mieträumen nach Beendigung des Mietverhältnisses.*)
VolltextIMRRS 2007, 2555
BGH, Beschluss vom 08.07.1982 - VIII ARZ 3/82
1. Hat der Mieter einer nicht preisgebundenen Wohnung aufgrund eines im Jahre 1972 geschlossenen Mietvertrages eine Barkaution gestellt, so ist der Vermieter auch dann verpflichtet, den Kautionsbetrag vom Empfang an zu dem für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist üblichen Zinssatz zu verzinsen, wenn der Vertrag keine ausdrückliche Vereinbarung über die Verzinsung enthält.*)
2. Das um Erlaß eines Rechtsentscheids angerufene Gericht ist befugt, typische und häufig wiederkehrende Bestimmungen eines Mietvertrages auszulegen.*)
VolltextIMRRS 2007, 2549
BGH, Beschluss vom 01.07.1987 - VIII ARZ 2/87
2. Das Landgericht als Berufungsgericht hat eine Rechtsfrage aus dem Wohnraummietrecht dem Oberlandesgericht zur Entscheidung durch Rechtsentscheid ohne Rücksicht darauf vorzulegen, ob eine Beweisaufnahme ergeben könnte, daß es auf die Vorlagefrage nicht mehr ankommt.*)
1. Der Vermieter von Wohnraum ist nicht schon deshalb gehindert, mit gemäß § 558 BGB verjährten Schadensersatzforderungen wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der vermieteten Sache gegen den Anspruch auf Rückzahlung der Kaution aufzurechnen, weil er die vom Mieter gestellte Kaution nicht innerhalb von sechs Monaten seit Beendigung des Mietvertrages abgerechnet hat.*)
Volltext