Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4717 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2009
IMRRS 2009, 0203OLG Hamm, Urteil vom 27.03.2008 - 28 U 88/07
1. Wenn ein Rechtsanwalt es übernimmt, für seinen Mandanten rückständige Miete und Kosten für die Beseitigung von Schäden in der Wohnung einzufordern und titulieren zu lassen, dann muss er insbesondere auch darauf achten, ob dem Mandanten zwischenzeitlich wegen eines materiellrechtlichen oder prozessualen Fristablaufs ein Rechtsverlust drohte, und dem durch geeignete Maßnahmen entgegenwirken.
2. Hat der Mieter bei der gemeinsamen Abnahme der Wohnräume seine Verpflichtung zur Beseitigung der festgestellten Schäden "anerkannt" und sich bereit erklärt hat, die sich aus einzuholenden Kostenvoranschlägen ergebenden Reparaturkosten zu tragen, so laufen die mit der Rückgabe beginnende Verjährungsfrist des § 548 BGB und die gemäß § 208 BGB a.F. durch das Anerkenntnis ausgelöste Frist synchron.
VolltextIMRRS 2009, 0195
LG Köln, Beschluss vom 03.07.2008 - 11 T 160/08
Auf Antrag des Vermieters ist bei Mietrückständen und einer durchzuführenden Wohnungsräumung für die bisher unbekannten Erben eines verstorbenen Mieters, dessen nächste Angehörige die Erbschaft ausgeschlagen haben, ein Nachlasspfleger zu bestellen. Diese Anordnung darf das Gericht grundsätzlich nicht davon abhängig machen, dass der bzw. die Nachlassgläubiger einen Kostenvorschuss zahlen, denn für die Kosten, die durch die Nachlasspflegschaft entstehen, haften gemäß § 6 KostO die Erben.
VolltextIMRRS 2009, 0194
LG Berlin, Urteil vom 21.01.2008 - 52 S 397/06
Soweit sich ein selbständiger Kurier gegenüber einer Hausverwaltung verpflichtet, den Versand der Betriebskostenabrechnungen an die Mieter zu übernehmen, handelt er fahrlässig, wenn er den Versand erst einen Tag vor Ablauf der Zugangsfrist durch Einwurf in einen Briefkasten bewirken will, obwohl ihm das Erfordernis der Schnelligkeit der Zustellung bewußt ist. Er hat in diesem Fall einen durch verspäteten Zugang der Abrechnung verursachten Schaden zu ersetzen.*)
VolltextIMRRS 2009, 0193
AG Mannheim, Urteil vom 04.11.2008 - 2 C 235/08
1. Der Zwischenmieter ist auch bei beendetem Hauptmietverhältnis befugt mit eigenen Forderungen gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Endmieters aufzurechnen.*)
2. Die Zusage des Zwischenmieters, die Mietkaution des Endmieters weiter zu reichen, ist nur eine Beweiserleicherung über den Bestand der Kautionsforderung. Eine gleichwohl erfolgte Aufrechung (vgl. Ziffer 1 der Leitsätze) stellte keine Pflichtverletzung dar.*)
VolltextIMRRS 2009, 0192
BGH, Beschluss vom 08.07.2008 - VIII ZR 5/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 0191
AG Coburg, Urteil vom 25.09.2008 - 11 C 1036/08
Wer andere Mietparteien beleidigt und durch nächtlichen Lärm stört, dem kann ordentlich ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden.
VolltextIMRRS 2009, 0189
BGH, Urteil vom 17.12.2008 - VIII ZR 84/08
Der Vermieter kann die Miete bei einer Modernisierung der Wohnung gemäß § 559 Abs. 1 BGB nur insoweit erhöhen, als die von ihm aufgewendeten Kosten hierfür notwendig waren. Unnötige, unzweckmäßige oder ansonsten überhöhte Modernisierungsaufwendungen hat der Mieter nicht zu tragen.*)
VolltextIMRRS 2009, 0188
BGH, Urteil vom 17.12.2008 - VIII ZR 41/08
Der Vermieter kann die Miete bei einer Modernisierung der Wohnung gemäß § 559 Abs. 1 BGB nur insoweit erhöhen, als die von ihm aufgewendeten Kosten hierfür notwendig waren. Unnötige, unzweckmäßige oder ansonsten überhöhte Modernisierungsaufwendungen hat der Mieter nicht zu tragen.*)
VolltextIMRRS 2009, 0151
BGH, Urteil vom 17.12.2008 - VIII ZR 92/08
1. Zur Frage der Abgrenzung zwischen dem Betrieb einer zentralen Heizungsanlage (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 HeizkostenV) und der Wärmelieferung (§ 1 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 HeizkostenV).*)
2. § 7 Abs. 2 HeizkostenV regelt abschließend, welche Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage nach Maßgabe von § 7 Abs. 1 HeizkostenV umlagefähig sind. Dazu gehören Leasingkosten für Brenner, Öltank und Verbindungsleitungen nicht.*)
VolltextIMRRS 2009, 0150
BGH, Urteil vom 17.12.2008 - VIII ZR 13/08
Tritt der Mieter in Ausübung seines Vorkaufsrechts (§ 577 Abs. 1 BGB) in den vom Vermieter geschlossenen Kaufvertrag über ein unter Zwangsverwaltung stehendes Mietobjekt ein, so richtet sich der Eigentumsverschaffungsanspruch des Mieters aus diesem Kaufvertrag gegen den Vermieter und nicht gegen den Zwangsverwalter. Dem Mieter steht in einem solchen Fall gegenüber dem Anspruch des Zwangsverwalters auf Zahlung der Miete (§ 535 BGB, § 152 ZVG) ein Zurückbehaltungsrecht wegen des gegen den Vermieter gerichteten Anspruchs auf Verschaffung des Eigentums an der Mietwohnung nicht zu.*)
VolltextIMRRS 2009, 0120
LG Krefeld, Urteil vom 24.09.2008 - 2 S 28/08
Zwar ist es nicht generell erforderlich, dem Mieterhöhungsverlangen den in Bezug genommenen Mietspiegel beizufügen, nämlich etwa dann nicht, wenn dieser allgemein zugänglich ist, wofür auch die Veröffentlichung im Amtsblatt ausreicht. Ein Mieterhöhungsverlangen ist aber dann formell unwirksam, wenn der in Bezug genommene Mietspiegel nur kostenpflichtig erhältlich und trotzdem nicht beigefügt ist.
VolltextIMRRS 2009, 0119
LG Bonn, Beschluss vom 18.02.2008 - 6 T 396/07
Betreibt der Mieter gegen den Vermieter ein selbständiges Beweisverfahren zur Vorbereitung eines Anspruchs auf Vorschuss für/oder Erstattung der Kosten einer Ersatzvornahme mit der Behauptung, es sei der Austausch/die Erneuerung aller Fenster wegen Undichtigkeit erforderlich, weil diese nicht mehr reparaturfähig seien, und ergibt das eingeholte Gutachten, dass die Undichtigkeit mit geringfügigen Einstellungsmaßnahmen an den Fenstern beseitigt werden kann, bemisst sich der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens nach den Kosten, die entstanden wären, wären alle Fenster zu erneuern gewesen. Es sind weder die Kosten der Einstellungsmaßnahmen noch der Jahresbetrag einer angemessenen Minderung (§ 41 Abs. 5 GKG) maßgebend, letzteres auch dann nicht, wenn der Mieter zusätzlich eine Minderung auf den behaupteten Mangel aller Fenster stützt.*)
VolltextIMRRS 2009, 0105
BGH, Beschluss vom 21.10.2008 - VIII ZR 189/07
Zur Problematik von Schadesnersatzansprüchen wegen nicht bzw. mangelhaft durchgeführter Schönheitsreparaturen nach Beendigung des Mietverhältnisses.
VolltextIMRRS 2009, 0104
BGH, Beschluss vom 18.11.2008 - VIII ZR 73/08
1. Eine unwirksame Quotenabgeltungsklausel führt nicht zur Unwirksamkeit der Übertragung der Schönheitsreparaturen.
2. Vornahmeklauseln, mit flexiblen Renovierungsfristen sind auch bei unrenoviert überlassenen Wohnungen wirksam.
VolltextIMRRS 2009, 0103
BGH, Beschluss vom 29.09.2008 - VIII ZR 124/08
Ist der Mieter zur Gartenpflege verpflichtet, kann der Vermnieter die Kosten für von ihm selbst durchgeführte Gartenarbeiten nicht als Nebenkosten umlegen.
VolltextIMRRS 2009, 0101
OLG Frankfurt, Urteil vom 02.01.2009 - 15 U 129/08
1. Zur Frage der Kündigung eines zeitlich befristeten Geschäftsraummietvertrags, hinsichtlich dessen die Schriftform nicht eingehalten wurde.
2. Zur Frage der Treuwidrigkeit der Berufung auf Schriftformmängel.
IMRRS 2009, 0074
BGH, Beschluss vom 16.09.2008 - VIII ZR 112/08
Ein auf bestimmte Zeit eingegangenes Mietverhältnis kann nicht im Wege der ordentlichen Kündigung beendet werden.
VolltextIMRRS 2009, 0063
BGH, Urteil vom 17.12.2008 - VIII ZR 23/08
Eine unter der Geltung des MHG ohne zeitliche Begrenzung individualvertraglich vereinbarte Staffelmiete ist nur insoweit unwirksam, als sie über die damalige zulässige Höchstdauer von zehn Jahren hinausgeht.*)
VolltextIMRRS 2009, 0048
BGH, Urteil vom 20.11.2008 - IX ZR 180/07
Zur Zubehöreigenschaft einer Einbauküche, die der Mieter in seine Wohnung einbringt.*)
VolltextIMRRS 2009, 0028
LG Dortmund, Urteil vom 24.01.2008 - 11 S 166/07
1. Bei der Beurteilung eines anerkennenswerten Informationsinteresses eines ausländischen Mieters, der in seinem Heimatstaat einer sprachlichen wie kulturell eigenständigen Minderheit angehört, ist grundsätzlich nicht auf die Mehrheits - oder Amtssprache des Herkunftsstaates abzustellen.*)
2. Die bloße Behauptung, ein kurdischsprachiger Sender stehe der PKK oder ihren Nachfolgeorganisationen nahe und bewege sich am Rande der Verfassungswidrigkeit, steht der Zustimmungspflicht des Vermieters nicht entgegen.*)
VolltextIMRRS 2009, 0026
LG Krefeld, Urteil vom 13.08.2008 - 2 S 22/08
1. Bei der Angabe der Wohnfläche in einem Mietvertrag handelt es sich im allgemeinen nicht um eine unverbindliche Beschreibung der Mietsache, sondern um eine Beschaffenheitsvereinbarung, die im Falle einer Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Fläche unter bestimmten Voraussetzungen dazu führen kann, dass ein Mangel der Mietsache vorliegt.
2. Der Begriff der "Wohnfläche" ist im Wohnraummietrecht auch bei frei finanziertem Wohnraum anhand der Bestimmungen der §§ 42 - 44 II. Berechnungsverordnung auszulegen und zu ermitteln.
3. Die "ca"-Wohnflächenvereinbarung im Mietvertrag über eine Dachwohnung unter dem Begriff "Mietraumfläche" ist als reine Grundfläche der Wohnung und nicht als Wohnfläche § 44 II. Berechnungsverordnung zu verstehen. Die abweichenden Ergebnisse der unterschiedlichen Berechnungsmethoden begründen keinen Mangel der Mietsache.
VolltextIMRRS 2009, 0025
AG Köln, Urteil vom 18.02.2008 - 222 C 480/07
Ein Vermieter darf sich für die Wiederherstellung des Ursprungszustandes einer Wohnung nach baulichen Veränderungen durch den Mieter zwar eine zusätzliche Sicherheit geben lassen, diese Sicherheit aber allein im Rahmen ihrer Zweckbindung verwenden.
VolltextIMRRS 2009, 0009
AG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.2008 - 53 C 1736/08
1. Eine Hausordnung stellt grundsätzlich nur die für das Verhalten der Mieter untereinander maßgebende "Rechtsordnung" dar.
2. In einer Hausordnung kann grundsätzlich nur eine nähere konkrete Ausgestaltung bestehender Rechte und Pflichten der Mieter erfolgen. Es können dem Mieter nicht zusätzlich wesentliche Pflichten auferlegt oder mietvertraglich bzw. gesetzlich eingeräumte Rechte wesentlich eingeschränkt oder gar aufgehoben werden.
3. Das Trockenaufkommen von drei Waschtagen pro Monat hält sich im Rahmen des Üblichen, so dass das Trocknen von Wäsche auf Wäscheständern oder ähnlichen Vorrichtungen innerhalb der Wohnung vom gewöhnlichen Mietgebrauch umfasst wird.
VolltextIMRRS 2009, 0004
BGH, Urteil vom 08.10.2008 - XII ZR 15/07
Vereinbaren die Parteien eines Gewerberaummietvertrages allgemein die Übertragung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter, umfassen diese auch die Grundreinigung des Teppichbodens.*)
IMRRS 2009, 0003
BGH, Urteil vom 19.11.2008 - VIII ZR 30/08
Außerhalb einer wirksamen Staffelmietvereinbarung oder eines wirksamen Zeitmietvertrages kann ein einseitiger, formularvertraglicher Kündigungsverzicht des Mieters nicht vereinbart werden.
VolltextOnline seit 2008
IMRRS 2008, 2442KG, Beschluss vom 09.06.2008 - 12 U 183/07
1. Im Auszug eines Mieters kann eine Erfüllungsverweigerung liegen, allerdings nur dann, wenn der Mieter ohne jegliche Renovierungsarbeiten auszieht, obwohl das Mietobjekt derart offensichtlich völlig verwohnt und in einem abgewirtschafteten, katastrophalen Zustand ist, dass sich der Auszug ohne die Vornahme irgendwelcher Arbeiten nur als Erfüllungsverweigerung darstellen kann.
2. Eine Erfüllungsverweigerung ist dann aber nicht gegeben, wenn der Mieter ein Schreiben erhält, nach dessen Inhalt man ihm mitteilt, dass man gesondert auf ihn zugehe werde, wenn nach vollständiger Räumung Schönheitsreparaturen nötig sein sollten.
VolltextIMRRS 2008, 2194
KG, Urteil vom 28.04.2008 - 8 U 154/07
Keine Fälligkeit von Schönheitsreparaturen bei erheblichen Schäden an Putz oder Wänden.*)
VolltextIMRRS 2008, 2170
BGH, Urteil vom 19.11.2008 - VIII ZR 295/07
1. Die Abgrenzung zwischen formeller Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung gemäß § 556 BGB einerseits und deren inhaltlicher Richtigkeit andererseits richtet sich danach, ob der durchschnittliche Mieter in der Lage ist, die Art des Verteilerschlüssels der einzelnen Kostenpositionen zu erkennen und den auf ihn entfallenden Anteil an den Gesamtkosten rechnerisch nachzuprüfen (formelle Wirksamkeit). Ob die abgerechneten Positionen dem Ansatz und der Höhe nach zu Recht bestehen oder sonstige Mängel der Abrechnung vorliegen, etwa ein falscher Anteil an den Gesamtkosten zugrunde gelegt wird, betrifft die inhaltliche Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung.*)
2. Allgemein verständliche Verteilungsmaßstäbe bedürfen keiner Erläuterung.*)
3. Auf die Ausschlussfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB ist § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB nicht entsprechend anwendbar (Fortführung des Senatsurteils vom 9. April 2008, VIII ZR 84/07, NJW 2008, 2258, unter II 1 b).*)
VolltextIMRRS 2008, 2130
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.08.2008 - 8 W 34/08
1. Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat die Kaution nicht nur Sicherungs-, sondern auch Verwertungsfunktion.*)
2. Wird die Sicherheit durch Verpfändung eines Bankguthabens geleistet, darf der Vermieter bei beendetem Mietverhältnis grundsätzlich auf die verpfändete Forderung zugreifen. Das setzt nicht voraus, dass die Ansprüche des Vermieters unstreitig sind. Ausreichend ist vielmehr, dass der Vermieter eine Abrechnung über die von ihm geltend gemachten Ansprüche aufstellt und diese mit der Mietsicherheit verrechnet.*)
3. Falls der Vermieter zu Unrecht - das heißt wegen nicht gerechtfertigter Forderungen - auf die Mietesicherheit zugreift, ist der Mieter auf seinen Rückforderungsanspruch angewiesen.*)
VolltextIMRRS 2008, 1954
BGH, Urteil vom 12.11.2008 - VIII ZR 270/07
Ein formularmäßig erklärter, einseitiger Verzicht des Mieters von Wohnraum auf sein ordentliches Kündigungsrecht benachteiligt den Mieter nicht unangemessen, wenn der Kündigungsausschluss zusammen mit einer nach § 557a BGB zulässigen Staffelmiete vereinbart wird und seine Dauer nicht mehr als vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung beträgt (Bestätigung von BGH, Urteil vom 23. November 2005 VIII ZR 154/04, NZM 2006, 256).*)
VolltextIMRRS 2008, 1897
LG Potsdam, Urteil vom 19.04.2007 - 3 S 108/06
1. Wenn der Mieter wegen erheblichen Baulärms die Miete berechtigt mindert, hat der Vermieter gegenüber dem Bauherrn einen Anspruch auf Ausgleich.
2. Die Höhe dieses Anspruchs hängt jeweils von den genauen Umständen des Einzelfalls ab.
VolltextIMRRS 2008, 1883
KG, Beschluss vom 04.08.2008 - 8 U 83/08
Die Videoüberwachung im Aufzug eines Mietshauses stellt ohne Einwilligung der Mieter eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Mieter dar.
VolltextIMRRS 2008, 1865
LG Berlin, Urteil vom 27.03.2008 - 62 S 412/07
Hat der Vermieter den Mieter wegen unpünktlicher Mietzahlungen abgemahnt und liegt zwischen dieser Abmahnung und dem kündigungsauslösenden neuen Zahlungsverzug ein Zeitraum von acht Monaten, so kann der Vermieter erst nach erneuter fruchtloser Abmahnung kündigen.
VolltextIMRRS 2008, 1861
BGH, Beschluss vom 30.09.2008 - VIII ZR 248/06
Zur Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstandes bei einem Recht auf wiederkehrende Leistungen (hier: Verpflichtung zum Winterdienst)
VolltextIMRRS 2008, 1859
BGH, Beschluss vom 30.09.2008 - VIII ZB 63/08
Zur Problematik der einstweiligen Aussetzung der Vollziehung des erstinstanzlichen Räumungsurteils durch das Rechtsbeschwerdegericht.
VolltextIMRRS 2008, 1825
OLG München, Beschluss vom 30.10.2008 - 20 U 3860/08
1. Der von seinem Vermieter eigenmächtig nach Erwerb eines Räumungstitels geräumte Mieter kann sich nicht auf Besitzschutzansprüche berufen.
2. Dem Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes steht § 864 Abs. 2 BGB in analoger Anwendung entgegen.
VolltextIMRRS 2008, 1824
OLG München, Beschluss vom 15.09.2008 - 20 U 3860/08
1. Der von seinem Vermieter eigenmächtig nach Erwerb eines Räumungstitels geräumte Mieter kann sich nicht auf Besitzschutzansprüche berufen.
2. Dem Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes steht § 864 Abs. 2 BGB in analoger Anwendung entgegen.
VolltextIMRRS 2008, 1819
BGH, Urteil vom 22.10.2008 - VIII ZR 283/07
Die in einem Formularmietvertrag über Wohnraum enthaltene Klausel
"Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit die erforderlichen Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung durchzuführen. Zu den Schönheitsreparaturen gehören: Das Tapezieren, Anstreichen der Wände und der Decken, das Pflegen und Reinigen der Fußböden, das Streichen der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen sowie das Streichen der Heizkörper und Versorgungsleitungen innerhalb der Wohnung. Die Arbeiten sind handwerksgerecht auszuführen.
Üblicherweise werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeiträumen erforderlich sein:
in Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre,
in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre,
in anderen Nebenräumen alle sieben Jahre.
Demgemäß sind die Mieträume zum Ende des Mietverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der Mieter die ihm nach Ziffer 2 obliegenden Schönheitsreparaturen durchgeführt hätte. Lackierte Holzteile sind in dem Farbton zurückzugeben, wie er bei Vertragsbeginn vorgegeben war; farbig gestrichene Holzteile können auch in Weiß oder hellen Farbtönen gestrichen zurückgegeben werden."
hält der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand.*)
VolltextIMRRS 2008, 1818
BGH, Urteil vom 17.09.2008 - VIII ZR 58/08
Der Vermieter kann zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens für ein Einfamilienhaus auf einen Mietspiegel, der keine Angaben zu Einfamilienhäusern enthält, jedenfalls dann Bezug nehmen, wenn die geforderte Miete innerhalb der Mietpreisspanne für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern liegt.*)
VolltextIMRRS 2008, 1771
BGH, Urteil vom 15.10.2008 - VIII ZR 321/07
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, ohne besonderen Anlass eine regelmäßige Generalinspektion der Elektroleitungen und Elektrogeräte in den Wohnungen seiner Mieter vorzunehmen.*)
IMRRS 2008, 1762
LG Wuppertal, Urteil vom 29.07.2008 - 16 S 25/08
Lärm durch Spielen auf dem Hof hält sich im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs, soweit der Lärm wegen des natürlichen Spiel- und Bewegungsdrangs der Kinder unvermeidbar ist.
VolltextIMRRS 2008, 1720
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.07.2008 - 24 U 177/07
Ständig verspätete Mietzahlungen rechtfertigen jedenfalls nach vorheriger Abmahnung die fristlose Kündigung.*)
VolltextIMRRS 2008, 1712
VerfGH Berlin, Beschluss vom 22.01.2008 - VerfGH 70/06
1. Weist der Mieter in einem Flugblatt potentielle neue Eigentümer auf schwelende Konflikte mit dem bisherigen Vermieter hin, so berechtigt dies den Vermieter nicht zu einer fristlosen Kündigung.
2. Die Verschmutzung des Hofes durch diese Zettel ist als geringfügig anzusehen, so dass dies ebenfalls eine Kündigung nicht rechtfertigen kann.
VolltextIMRRS 2008, 1684
LG Hagen, Urteil vom 19.12.2007 - 10 S 163/07
Ein Mieter muss seine Wohnung mindestens mäßig heizen, sonst darf der Vermieter ihm fristgemäß kündigen.
VolltextIMRRS 2008, 1658
KG, Beschluss vom 07.08.2008 - 2 AR 40/08
1. Ein Anspruch, der im Zusammenhang mit einem gemischttypischen Vertrag, welcher auch mietvertragliche Elemente enthält, entsteht, ist nur dann als Anspruch "aus einem Mietverhältnis gemäß § 23 Nr. 2 Buchstabe a GVG anzusehen, wenn der Anspruch dem mietrechtlichen Vertragsteil zuzuordnen ist.*)
2. Macht der Kläger Bereicherungsansprüche, hilfsweise Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen, die durch größere Baumaßnahmen an dem ihm im Wege eines Mietkaufvertrages überlassenen Wohngrundstück entstanden sind, geltend, ist die Klageforderung nicht dem mietrechtlichen Vertragsteil zuzuordnen.*)
3. Ein Verweisungsbeschluss entfaltet - wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - jedenfalls dann keine Bindungswirkung gemäß § 281 Abs. 2 Satz 3 ZPO, wenn das verweisende Gericht nach längerer Verfahrensdauer erstmals in der mündlichen Verhandlung auf die - aus seiner Sicht bestehende - Unzuständigkeit hinweist, der Beklagte sich hierauf nicht abschließend erklärt und um Erklärungsfrist bittet, die Zuständigkeitsfrage nicht einfach gelagert und in Rechtsprechung und Literatur nicht ausdiskutiert ist, keine Eile geboten ist und das Gericht ohne Einräumung einer Erklärungsfrist am Schluss der Sitzung den Verweisungsbeschluss erlässt.*)
IMRRS 2008, 1649
BGH, Urteil vom 24.09.2008 - VIII ZR 275/07
1. Der Anschluss einer mit einer Gasetagenheizung ausgestatteten Mietwohnung an das aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung gespeiste Fernwärmenetz ist eine Maßnahme zur Einsparung von Energie, die der Mieter nach § 554 Abs. 2 Satz 1 BGB grundsätzlich zu dulden hat.*)
2. Die Pflicht zur Mitteilung der zu erwartenden Mieterhöhung (§ 554 Abs. 3 BGB) bezieht sich nur auf die aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen zu erwartende Mieterhöhung nach § 559 BGB und nicht auf eine etwa mögliche Erhöhung der Vergleichsmiete nach § 558 BGB.*)
IMRRS 2008, 1627
BGH, Urteil vom 14.08.2008 - I ZB 39/08
Die Räumungsvollstreckung darf nicht betrieben werden, wenn ein Dritter, der weder im Vollstreckungstitel noch in der diesem beigefügten Vollstreckungsklausel namentlich bezeichnet ist, im Besitz der Mietsache ist. Dies gilt selbst dann, wenn der Verdacht besteht, dem Dritten sei der Besitz nur eingeräumt worden, um die Zwangsräumung zu vereiteln.*)
IMRRS 2008, 1611
KG, Urteil vom 24.07.2008 - 8 U 26/08
1. Die ordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses bedarf keiner vorherigen Abmahnung.
2. Allerdings kann der Abmahnung ausnahmsweise insofern eine Bedeutung zukommen, als erst ihre Missachtung durch den Mieter dessen Pflichtverletzung das erforderliche Gewicht verleiht, etwa weil vorher nur ein schlichtes Versehen des Mieters vorgelegen hat oder eine Duldung des Vermieters zu vermuten war.
VolltextIMRRS 2008, 1609
OLG Brandenburg, Urteil vom 11.03.2008 - 3 U 148/07
1. Auch bei formunwirksam vereinbarten Vorkaufsrechten begegnet die Vereinbarung der salvatorischen Erhaltungsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Gewerbemietverträgen keinen Bedenken (vgl. BGH, Urteil vom 06.04.2005 – XII ZR 131/03).
2. Das Ergebnis einer Beweisaufnahme ist bei der Tatsachenfeststellung (§ 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO) auch dann zu berücksichtigen, wenn es sich um das Resultat eines unzulässigen Ausforschungsbeweises handeln würde (vgl. OLG Brandenburg, NJW-RR 2001, 1727; BGH, Urteil vom 01.03.2006 – XII ZR 210/04).
VolltextIMRRS 2008, 1600
OLG Celle, Beschluss vom 29.09.2008 - 2 W 199/08
Die Partei eines Mietvorvertrags kann nicht durch einstweilige Verfügung ihren künftigen Besitzüberlassungsanspruch aus dem (Haupt-)Mietvertrag sichern.*)
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