Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4717 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IMRRS 2010, 2446KG, Urteil vom 08.07.2010 - 12 U 26/09
1. Die Kosten der Hausbeleuchtung sind auch auf eine nicht bewohnte Wohnung zu verteilen, weil der Vermieter, der das Vermietungsrisiko trägt, im Verhältnis zur Gesamtheit der Mieter grundsätzlich den Kostenanteil zu tragen hat, der auf leer stehende Mieteinheiten entfällt.*)
2. Die tatsächliche Übernahme der Verwaltung eines Grundstücks durch die Komplementärin des Vermieters stellt keine Fremdverwaltung dar, deren Kosten als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden können.*)
VolltextIMRRS 2010, 2417
BGH, Beschluss vom 22.06.2010 - VIII ZR 192/09
1. Ein Aufwendungsersatzanspruch gemäß § 554 Abs. 4 BGB besteht auch dann, wenn sich der Mieter mit über die gesetzlichen Grenzen der Duldungs-pflicht hinausgehenden Modernisierungsmaßnahmen einverstanden erklärt.
2. Kein Aufwendungsersatzanspruch nach § 554 Abs. 4 BGB bei Kündigung des Mieters oder endgültigem Auszug aus der Wohnung.
VolltextIMRRS 2010, 2368
BGH, Urteil vom 14.07.2010 - VIII ZR 45/09
1. Die nicht durch einen gerichtlichen Titel gedeckte eigenmächtige Inbesitznahme einer Wohnung und deren eigenmächtiges Ausräumen durch einen Vermieter stellt eine unerlaubte Selbsthilfe dar, für deren Folgen der Vermieter verschuldensunabhängig nach § 231 BGB haftet (Bestätigung der Senatsurteile vom 6. Juli 1977 - VIII ZR 277/75, WM 1977, 1126, und vom 1. Oktober 2003 - VIII ZR 326/02, WuM 2003, 708).*)
2. Der Vermieter, der eine Wohnung in Abwesenheit des Mieters ohne Vorliegen eines gerichtlichen Titels durch verbotene Eigenmacht in Besitz nimmt, hat sich aufgrund der ihn treffenden Obhutspflicht nicht nur zu entlasten, soweit ihm die Herausgabe nachweislich vorhandener Gegenstände unmöglich wird oder nachweislich eine Verschlechterung an herauszugebenden Gegenständen eintritt. Er muss aufgrund seiner Obhutspflicht die Interessen des an einer eigenen Interessenwahrnehmung verhinderten Mieters auch dadurch wahren, dass er bei der Inbesitznahme ein aussagekräftiges Verzeichnis der verwahrten Gegenstände aufstellt und deren Wert schätzen lässt. Kommt er dem nicht nach, hat er zu beweisen, in welchem Umfang Bestand und Wert der der Schadensberechnung zugrunde gelegten Gegenstände von den Angaben des Mieters abweichen, soweit dessen Angaben plausibel sind (Anschluss an BGHZ 3, 162).*)
3. Zu den Anforderungen an eine Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO.*)
VolltextIMRRS 2010, 2364
OLG Hamm, Beschluss vom 22.06.2010 - 15 W 308/10
Auf Antrag des Vermieters muss bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 1960 BGB eine Nachlasspflegschaft mit dem Wirkungskreis der Vertretung der unbekannten Erben bei der Beendigung und Abwicklung des Wohnraummietverhältnisses mit dem Erblasser angeordnet werden.*)
VolltextIMRRS 2010, 2355
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 31.07.2009 - 19 S 2183/09
Eine nicht störende Hundehaltung vom Mieter einer Eigentumswohnung führt nicht zu einem Unterlassungsanspruch, der auf einen Beschluss der Wohnungseigentümer beruht, durch den die Hundehaltung generell untersagt wird.
VolltextIMRRS 2010, 2354
VG Saarlouis, Beschluss vom 19.07.2010 - 6 L 662/10
1. Nach Aufhebung der Einweisungsverfügung, mit der eine Wohnung zur Abwehr von Obdachlosigkeit beschlagnahmt wurde, besteht ein Folgenbeseitigungsanspruch des Wohnungseigentümers gegenüber der Einweisungsbehörde, die Wohnung geräumt an ihn herauszugeben.*)
2. Die öffentlich-rechtliche Pflicht zur Folgenbeseitigung trifft die Einweisungsbehörde unabhängig davon, ob der Wohnungseigentümer einen zivilrechtlichen Räumungstitel besitzt.*)
VolltextIMRRS 2010, 2316
AG Cham, Urteil vom 05.03.2010 - 8 C 647/08
1. Bei einem Übergabeprotokoll, das sich nicht mit allgemeinen Feststellungen begnügt, ist eine detaillierte Beschreibung von Schäden zu erwarten, wenn diese bei Mietbeginn vorliegen.
2. Es kann dahingestellt bleiben, ob ein detailliertes Übergabeprotokoll Einwendungen des Mieters ausschließt oder nur zu einer Beweislastumkehr führt.
3. Hat der Mieter Einrichtungen durch Vereinbarung mit dem Vormieter übernommen, so muss er sich gegenüber dem Vermieter so behandeln lassen, als habe er diese selbst installiert. Der Mieter haftet für dadurch bedingte Schäden am Boden.
IMRRS 2010, 2314
BFH, Urteil vom 21.04.2010 - VI R 62/08
1. Mietzahlungen, die einen zusätzlichen, weiteren Wohnbedarf abdecken, weil die Wohnung, die den existentiellen, ersten Wohnbedarf abdecken sollte, nicht mehr bewohnbar ist, können außergewöhnliche und aus tatsächlichen Gründen zwangsläufige Aufwendungen sein.*)
2. Aufwendungen für einen weiteren, zusätzlichen Wohnbedarf können nur für den Zeitraum als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, der erforderlich ist, die dem ersten Wohnbedarf gewidmete Wohnung wieder in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen. Ist eine Wiederherstellung der Bewohnbarkeit nicht möglich, so sind die Aufwendungen für den weiteren Wohnbedarf nur bis zu dem Zeitpunkt anzuerkennen, in dem dem Steuerpflichtigen dies bewusst wird.*)
VolltextIMRRS 2010, 3572
BGH, Beschluss vom 10.08.2010 - VIII ZR 316/09, VIII ZR 50/10
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextIMRRS 2010, 2238
BGH, Urteil vom 13.07.2010 - XI ZR 27/10
Der Gesetzeszweck von § 497 BGB a.F. gebietet keine Auslegung von § 284 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. beziehungsweise § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB dahingehend, dass Fälligstellung und Mahnung nicht verzugsbegründend verbunden werden können.*)
VolltextIMRRS 2010, 2237
BGH, Urteil vom 14.07.2010 - VIII ZR 267/09
Ein Vermieter, dessen außerordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs des Mieters deswegen unwirksam geworden ist, weil er hinsichtlich der Mietrückstände und der fälligen Entschädigung (§ 546a BGB) binnen zwei Monaten nach Erhebung der Räumungsklage von einer öffentlichen Stelle befriedigt worden ist, kann eine erneute Kündigung des Mietverhältnisses regelmäßig nicht darauf stützen, dass der zahlungsunfähige Mieter nicht auch die im erledigt erklärten Räumungsprozess angefallenen Verfahrenskosten ausgeglichen hat.*)
VolltextIMRRS 2010, 2220
BGH, Urteil vom 11.06.2010 - V ZR 144/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2189
AG Meldorf, Urteil vom 01.04.2010 - 81 C 204/10
Im Anwendungsbereich des § 495a ZPO kann eine unzulässige oder unbegründete Klage unmittelbar nach Eingang der Klageschrift abgewiesen werden, wenn der Kläger auf eine mündliche Verhandlung verzichtet und § 139 ZPO keinen Hinweis an den Kläger gebietet.
VolltextIMRRS 2010, 2188
AG Dortmund, Urteil vom 15.06.2010 - 425 C 142/10
1. Bei einmaligem Verzicht auf das Kündigungsrecht seitens des Mieters, kann dieser erstmals zum Ende des 12-Monats-Zeitraums kündigen.
2. Dieser Verzicht ist unwirksam, wenn er im Staffelmietvertrag formularmietvertraglich vereinbart ist oder wenn auch andere Mieterhöhungsmöglichkeiten in Betracht kämen.
VolltextIMRRS 2010, 2175
LG Hamburg, Urteil vom 22.12.2005 - 307 S 139/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2173
KG, Beschluss vom 03.06.2010 - 12 U 164/09
1. Das Vorenthalten der Mietsache im Sinne des § 546a BGB endet erst mit vollständiger Erfüllung der Rückgabepflicht; dies ist nicht der Fall, wenn eine Vielzahl von Gegenständen (hier: ein Verkaufscontainer, mehrere Mülltonnen sowie mehrere Kubikmeter Sperrmüll) in den Mieträumen zurückbleibt.*)
2. Dem Anspruch auf Nutzungsentschädigung nach § 546a BGB steht nicht entgegen, dass der Vermieter nicht beabsichtigt hat, die Räume erneut zu vermieten.*)
3. Stützt der Mieter die Minderung der Miete darauf, dass eine Schimmelbildung in den Mieträumen seine Familie gesundheitlich gefährdet und zu einer Krebserkrankung geführt habe, muss er konkret zu Art und Konzentration der Schimmelsporen vortragen sowie ärztliche Atteste vorlegen, damit ggf. darüber durch Einholen eines Sachverständigengutachtens Beweis erhoben werden kann.*)
IMRRS 2010, 2169
LG Essen, Urteil vom 23.02.2010 - 15 S 183/09
Der Vermieter hat im preisgebundenen Wohnraummietverhältnis grundsätzlich die Schriftform zu beachten.
VolltextIMRRS 2010, 2168
LG Bonn, Urteil vom 18.03.2010 - 6 S 5/10
In der Kündigung wegen Eigenbedarfs für ein volljähriges Kind, das (erstmals) einen eigenen Hausstand gründen will, braucht nur dies ausgeführt zu werden. Es ist nicht erforderlich, die zur Zeit der Kündigung gegebenen konkreten Wohnverhältnisse darzustellen.*)
VolltextIMRRS 2010, 2105
VG Koblenz, Urteil vom 24.06.2010 - 7 K 1230/09
Sieht die Abfallgebührensatzung einer Gemeinde ausdrücklich vor, dass auch der Eigentümer eines Grundstücks für Abfallgebühren haftet, so kann auch der Vermieter eines Hausgrundstücks für die Abfallgebühren seines Mieters in Anspruch genommen werden.
IMRRS 2010, 2096
BGH, Urteil vom 13.07.2010 - VIII ZR 291/09
Dass der Sonnabend kein Werktag im Sinne des § 556b Abs. 1 BGB und entsprechender mietvertraglicher Vereinbarungen ist, gilt auch für Vereinbarungen, die vor dem Inkrafttreten des § 556b Abs. 1 BGB am 1. September 2001 getroffen worden sind (im Anschluss an das Senatsurteil vom 13. Juli 2010 - VIII ZR 129/09).*)
VolltextIMRRS 2010, 2095
BGH, Urteil vom 13.07.2010 - VIII ZR 129/09
Bei der Berechnung der Zahlungsfrist von drei Werktagen, die ein vorleistungspflichtiger Mieter nach § 556b Abs. 1 BGB oder entsprechenden Vertragsklauseln einzuhalten hat, ist der Sonnabend nicht als Werktag mitzuzählen (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 27. April 2005 - VIII ZR 206/04, IMR 2006, 1015 - nur online).*)
VolltextIMRRS 2010, 2088
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.07.2010 - 15 U 26/09
1. Verschweigt der als Vertreter auftretende Betreuer bei Abschluss eines Mietvertrags, dass der Betreute unter einem Sammelwahn leidet, liegt hierin kein schuldhaftes Verhalten bei den vorvertraglichen Verhandlungen. Ein Schadensersatzanspruch kommt grundsätzlich nur gegen den späteren Vertragspartner, also gegen den Betreuten in Betracht.
2. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Betreuer ein besonderes wirtschaftliches Interesse am Vertrag hat oder er dem Vermieter über das allgemeine Vertrauen hinaus eine zusätzliche, von ihm persönlich ausgehende Gewähr für die Seriosität und Erfüllung des Mietgeschäfts geboten hat.
VolltextIMRRS 2010, 2086
BGH, Urteil vom 16.06.2010 - VIII ZR 280/09
Haben die Mietvertragsparteien vereinbart, dass der Mieter die anteiligen Kosten für künftige Schönheitsreparaturen nach einem Kostenvoranschlag des Vermieters oder eines Fachbetriebs zu zahlen hat, so schuldet der Mieter den Abgeltungsbetrag einschließlich der Umsatzsteuer.*)
VolltextIMRRS 2010, 2082
BGH, Urteil vom 23.06.2010 - VIII ZR 227/09
Bei einer Betriebskostenabrechnung, in der mehrere Gebäude oder Gebäudeteile einer Wohnungseigentumsanlage zu einer - je nach Betriebskostenart unterschiedlichen - Abrechnungseinheit zusammengefasst werden, betrifft die Frage, ob die der Abrechnung zugrunde gelegten unterschiedlichen Bezugspunkte für die einzelnen Betriebskosten maßgeblich sind und ob die insoweit angesetzten Flächenangaben zutreffen, nicht die ("formelle") Wirksamkeit, sondern die (inhaltliche) Richtigkeit der Abrechnung (im Anschluss an das Senatsurteil vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 371/04, NJW 2005, 3135).*)
VolltextIMRRS 2010, 2080
AG Mainz, Urteil vom 23.12.2009 - 81 C 438/09
Ein Mieterhöhungsverlagen ist formell unwirksam, wenn das Angebot zur Änderung der Miethöhe inhaltlich untrennbar mit den Angebot zur Änderung der Mietstruktur (hier: durch Überführen des bisher gesondert behandelten und angelegten Entgelts für Schönheitsreparaturen) in die Miete verbunden ist.
VolltextIMRRS 2010, 2079
BGH, Urteil vom 07.07.2010 - VIII ZR 85/09
Ohne eine dahingehende vertragliche Regelung hat ein Wohnraummieter regelmäßig keinen Anspruch auf einen gegenüber den Grenzwerten der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Norm erhöhten Schallschutz (Bestätigung des Senatsurteils vom 6. Oktober 2004 - VIII ZR 355/03, NJW 2005, 218).*)
VolltextIMRRS 2010, 2072
BGH, Urteil vom 07.07.2010 - VIII ZR 321/09
1. Zur Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens, mit dem der Vermieter die "Erhöhung einer Nettokaltmiete" begehrt, obwohl einzelne Betriebskosten in der Miete enthalten sind ("Teilinklusivmiete").*)
2. Bei der von einer juristischen Person nach § 10 Abs. 1 Satz 5 WoBindG abgegebenen "Erklärung mit Hilfe automatischer Einrichtungen" genügt die Angabe des Namens der juristischen Person; der Nennung der natürlichen Person, die die Erklärung abgefasst oder veranlasst hat, bedarf es nicht.*)
VolltextIMRRS 2010, 2069
LG Lübeck, Beschluss vom 21.04.2010 - 14 T 33/10
1. Sofern die Inbesitznahme von Räumungsgu nach dem "Berliner Modell" keine verboten Eigenmacht darstellt, liegt jedenfalls im späteren Verlust von Inventar eine Eigentumsverletzung.
2. Mit der Geltendmachung des Vermieterpfandrechts trifft den Gläubiger eine Verwahrpflicht an allen in der Wohnung befindlichen Gegenständen.
VolltextIMRRS 2010, 2015
LG Köln, Urteil vom 18.03.2010 - 6 S 269/09
1. Sofern ein Formularmietvertag die Haltung eines Hundes nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters vorsieht, so kann der Vermieter die Abschaffung eines ohne Einwilligung angeschafften Hundes ohne nähere Begründung verlangen.
2. Dies gilt auch, wenn vorher anderen Mietern die Haltung von Hunden erlaubt wurde.
VolltextIMRRS 2010, 2012
LG Leipzig, Urteil vom 20.02.2009 - 08 O 3429/08
Die Zustimmung zur Durchführung der Modernisierungsarbeiten kann der Vermieter nicht in vorformulierten Wohnungsmietverträgen verankern.
VolltextIMRRS 2010, 2009
BGH, Urteil vom 23.06.2010 - VIII ZR 230/09
In einem vor Inkrafttreten des Mietrechtsreformgesetzes abgeschlossenen, auf ursprünglich fünf Jahre befristeten Mietvertrag hält eine formularmäßige Verlängerungsklausel folgenden Inhalts der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 BGB stand:
"Wird das Mietverhältnis nicht auf den als Endtermin vorgesehenen Tag unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt, so verlängert es sich jedes Mal um 5 Jahre."*)
VolltextIMRRS 2010, 2007
LG Köln, Beschluss vom 19.05.2010 - 10 S 264/09
In einem Klageantrag auf sofortige Räumung kann auch ein Antrag auf künftige Räumung als "weniger" enthalten sein.
VolltextIMRRS 2010, 2005
AG Ahrensburg, Urteil vom 25.06.2010 - 47 C 1171/09
1. Der Mieter hat die Pflicht, alles zu unterlassen, was Schaden an und in Bezug auf die Mietsache verursachen kann, wozu auch der Verlust des Haus- und Wohnungsschlüssels zählt, wobei er nur Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten hat.
2. Der Mieter verletzt nicht die als Nebenpflicht zum Mietvertrag bestehende Obhutspflicht dadurch , dass er die Haus- und Wohnungsschlüssel während seines Klinikaufenthalts in dem verschließbaren Wertfach des im Krankenzimmer befindlichen Schrankes aufbewahrt.
VolltextIMRRS 2010, 2001
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.10.2009 - 2-11 S 9/09
1. Bei einer in der Nähe eines Universitätsklinikums befindlichen Mietswohnung ist mit der Errichtung oder Verlegung eines Hubschrauberlandeplatzes zu rechnen.
2. Der fehlende Hinweis im Mietvertrag kann nicht als Arglist gedeutet werden.
3. Lärm- und Lichtbeeinträchtigungen können in einem solchen Fall nicht zur Mietminderung führen.
VolltextIMRRS 2010, 1975
AG Frankfurt/Main, Urteil vom 18.03.2010 - 33 C 3756/09
1. Werden durch den Anschluss an das Breitbandkabel bzw. durch Ausweitung des Breitbandkabelangebots dem Mieter Heimatsender zur Verfügung gestellt, kann die Genehmigung zur Aufstellung einer Parabolantenne widerrufen werden - zumindest bei Widerrufsvorbehalt.
2. Der Empfang von acht Sendern reicht zur Befriedigung des Informationsinteresses des Mieters aus.
3. Dass der Mieter für die zusätzlichen Programme einen monatlichen Betrag in Höhe von 5,95 Euro aufbringen muss, ist unerheblich.
VolltextIMRRS 2010, 1972
BGH, Urteil vom 23.06.2010 - VIII ZR 256/09
Zur Frage des Zustandekommens einer konkludenten Wohnflächenvereinbarung bei Abschluss eines schriftlichen Mietvertrags unter Verwendung eines Vertragsformulars, das Angaben zur Größe der Wohnfläche nicht vorsieht.*)
VolltextIMRRS 2010, 1971
BGH, Urteil vom 09.06.2010 - VIII ZR 189/09
Der Zwangsverwalter einer Mietwohnung ist dem Mieter gegenüber zur Herausgabe einer Mietkaution, die der Vermieter vom Mieter erhalten, aber nicht an den Zwangsverwalter ausgefolgt hat, nicht verpflichtet, wenn das Mietverhältnis dadurch beendet wird, dass der Mieter das Eigentum an der Wohnung durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung selbst erwirbt.*)
VolltextIMRRS 2010, 1944
BGH, Urteil vom 09.06.2010 - VIII ZR 294/09
Eine in Formularmietverträgen über Wohnraum enthaltene Klausel, wonach es dem Mieter obliegt, die Schönheitsreparaturen "ausführen zu lassen", benachteiligt den Mieter unangemessen und ist deshalb unwirksam, wenn sie bei kundenfeindlichster Auslegung dem Mieter dadurch die Möglichkeit der kostensparenden Eigenleistung nimmt, dass sie als Fachhandwerkerklausel verstanden werden kann.*)
VolltextIMRRS 2010, 1943
OLG Koblenz, Beschluss vom 26.05.2010 - 5 U 288/10
Hat der Mieter vertraglich ein auf verschiedenen Wegen erreichbares Leistungsergebnis herbeizuführen und sein Wahlrecht nach Auffassung des Vermieters nicht zielgerichtet umgesetzt, kann der Vermieter nach § 264 BGB i. V. m. § 887 ZPO vorgehen. Ein Schadensersatzanspruch steht dem Vermieter dagegen nicht zu.*)
VolltextIMRRS 2010, 1915
BGH, Urteil vom 19.05.2010 - VIII ZR 122/09
Zur Erfüllung der formellen Anforderungen an die Begründung eines Mieterhöhungsverlangens genügt auch die Beifügung eines sogenannten "Typengutachtens".*)
VolltextIMRRS 2010, 1911
BGH, Urteil vom 23.06.2010 - VIII ZR 325/09
1. Die für die Begründung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnräumen geltenden Bestimmungen der §§ 577, 577a BGB finden auch auf die Realteilung eines mit zu Wohnzwecken vermieteten Zweifamilienhäusern bebauten Grundstücks entsprechende Anwendung (Fortführung von BGH, Urteil vom 28. Mai 2008 - VIII ZR 126/07, IMR 2008, 1075 - nur online = NZM 2008, 569).*)
2. Eine analoge Anwendung der Kündigungssperrfrist des § 577a BGB auf eine auf § 573a BGB gestützte Kündigung kommt mangels Bestehen einer planwidrigen Regelungslücke nicht in Betracht.*)
VolltextIMRRS 2010, 1910
BGH, Urteil vom 16.06.2010 - VIII ZR 258/09
1. Bei Wegfall der Preisbindung ist die zuletzt geschuldete Kostenmiete - einschließlich etwaiger Zuschläge nach § 26 NMV - nunmehr als "Marktmiete" zu zahlen.*)
2. Die Nichteinhaltung der Abrechnungsfrist steht einer Anpassung der Vorauszahlungen nach § 560 Abs. 4 BGB nicht entgegen.*)
IMRRS 2010, 1905
OLG Rostock, Urteil vom 27.05.2010 - 3 U 116/09
1. Zum Vorliegen eines Scheingeschäftes.*)
2. Zur Abgrenzung eines sittenwidrigen Vertrages gegenüber bloßer Gläubigerbenachteiligung.*)
VolltextIMRRS 2010, 1897
LG Bonn, Beschluss vom 29.04.2010 - 6 T 107/10
Aus einem Zuschlagbeschluss in der Zwangsversteigerung ist eine auf die Herausgabe der Wohnung beschränkte Räumungsvollstreckung ohne Wegschaffen der beweglichen Gegenstände nicht zulässig.
VolltextIMRRS 2010, 1887
BGH, Urteil vom 16.06.2010 - VIII ZR 99/09
1. Der Vermieter kann sein Mieterhöhungsverlangen ordnungsgemäß nach § 558a BGB begründen, wenn er auf den Mietspiegel einer Nachbarstadt, der von dem örtlichen Mieterverein, dem örtlichen Haus- und Gründeigentümerverein sowie dem Bürgermeisteramt gemeinsam erstellt worden ist, Bezug nimmt, wenn für die eigene Stadt kein Mietspiegel erstellt worden ist und beide Städte unter anderem im Hinblick auf das Mietniveau vergleichbar sind.
2. Auch nach Einführung des qualifizierten Mietspiegels (§ 558d BGB) durch das Mietrechtsreformgesetz vom 19.06.2001 kann ein einfacher Mietspiegel (§ 558c BGB) alleinige Grundlage der dem Gericht obliegenden Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete sein.
VolltextIMRRS 2010, 1858
BGH, Urteil vom 12.05.2010 - VIII ZR 170/09
Beabsichtigt der Gebäudeeigentümer, eine bisher vorhandene Lücke bei der Erfassung des Wärmeverbrauchs in einer Wohnung durch die Installation eines zusätzlichen Messgerätes zu schließen, hat der Wohnungsnutzer dies nach § 4 Abs. 2 Halbs. 2 HeizkostenVO zu dulden.*)
VolltextIMRRS 2021, 0764
AG Köln, Urteil vom 18.02.2010 - 209 C 473/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1825
LG Essen, Beschluss vom 31.03.2010 - 15 S 73/10
1. Nach §§ 20 Abs. 4 S. 1, 4 Abs. 7 NMV sind die Betriebskostenabrechnungen im preisgebundenen Wohnraum zu erläutern. Hierfür ist es erforderlich, dass der Mieter in die Lage versetzt wird, den Vorwegabzug nachzuprüfen, also gedanklich und rechnerisch nachzuvollziehen.
2. Es macht aus Sicht des Mieters keinen Unterschied, ob er nur die auf den Wohnbereich entfallenden "Gesamtkosten" mitgeteilt bekommt oder ob zusätzlich noch der Kostenanteil des gewerblichen Bereichs mitgeteilt wird, ohne dass er auch nur rechnerisch nachvollziehen könnte, wie der Vermieter diesen Teil ermittelt hat.
VolltextIMRRS 2010, 1824
LG Saarbrücken, Urteil vom 11.12.2009 - 10 S 26/08
1. Der Vermieter haftet für einen Sachmangel, der nach Vertragsschluss auftritt, nur dann auf Schadensersatz, wenn ihn ein Verschulden trifft, d. h. bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten.
2. Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen trägt grundsätzlich der Mieter. Sofern jedoch feststeht, dass die Schadensursache im Herrschafts- und Einflussbereich des Vermieters gesetzt worden ist, muss sich der Vermieter hinsichtlich des Verschuldens entlasten.
3. Diese Erleichterung der Darlegungs- und Beweislast, die der fehlenden Einsichtsmöglichkeit des Mieters in den Verantwortungsbereich des Vermieters Rechnung trägt, geht allerdings nicht so weit dass sich der Vermieter im Rahmen des Schadensersatzanspruchs des Mieters auch dann entlasten muss, wenn ungeklärt bleibt, in wessen Verantwortungsbereich die Schadensursache gesetzt worden ist. Sonst wurde dem Vermieter contra legem der Nachweis für pflichtgemäßes Verhalten auferlegt.
4. Bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, die typischen Gefährdungen entgegenwirken sollen, ist der Beweis des ersten Anscheins geboten, wenn sich in dem Schadensfall diejenige Gefahr verwirklicht hat, der durch die Auferlegung bestimmter Verhaltenspflichten gerade begegnet werden soll.
5. Eine zum Schaden neigende Konstitution des Geschädigten, selbst wenn sie den Schadenseintritt erst ermöglicht, schließt den Zurechnungszusammenhang nicht aus.
VolltextIMRRS 2010, 1818
BSG, Urteil vom 22.03.2010 - B 4 AS 62/09
Ein gestellter Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst bereits den sich erst nachfolgend während des Leistungsbezugs ergebenden Bedarf. Mit der Vorlage einer Nebenkostenabrechnung bei der ARGE konkretisiert der bedürftige Mieter seinen Bedarf und beantragt keine vom ursprünglichen Antrag nicht erfasste Leistung. Allein der Umstand, dass der bedürftige Mieter die Nebenkostenabrechnung erst nach Ablauf des Fälligkeitsmonats bzw. einer durch den Vermieter gesetzten Frist begleicht oder an die ARGE zur Ausgleichung weiterreicht, führt nicht dazu, dass es sich nicht mehr um einen aktuellen Bedarf, sondern um Schulden des bedürftigen Mieters handelt, die durch die ARGE nur als Darlehen übernommen werden können.
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