Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
4808 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IMRRS 2011, 0775
BGH, Urteil vom 02.03.2011 - VIII ZR 164/10
Die Mieterhöhung wegen einer tatsächlich durchgeführten Modernisierung ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Vermieter die Modernisierungsmaßnahme nicht gemäß § 554 Abs. 3 BGB angekündigt hat.*)

IMRRS 2011, 0764

AG Hannover, Urteil vom 20.08.2010 - 546 C 2917/10
Der vertragsgemäße Gebrauch der Mietwohnung ist bei fachgerechter Aufbewahrung von Waffen und Munition gegeben.

IMRRS 2011, 0763

AG Dülmen, Urteil vom 30.09.2010 - 3 C 63/09
Die Mietminderung und der Mängelbeseitigungsanspruch wegen unerkannter Mängel ist auch dann möglich, wenn die vertragsgemäße Beschaffenheit der Mietwohnung in einem vorab gefertigten Wohnungsübergabeprotokoll festgestellt worden ist.

IMRRS 2011, 0758

AG Wiesbaden, Urteil vom 03.11.2010 - 93 C 1739/10
Im Rahmen einer Mieterhöhung nach § 558 BGB kann ein Zuschlag für Schönheitsreparaturen auch dann nicht angesetzt werden, wenn die Schönheitsreparaturen nach dem Mietvertrag vom Vermieter zu tragen sind und bei der Mietspiegel von der Abwälzung auf die Mieter ausgeht.*)

IMRRS 2011, 0757

LG Krefeld, Beschluss vom 10.11.2010 - 2 S 34/10
Hat der Vermieter in die Nebenkostenabrechnung Sollvorschüsse anstatt der tatsächlich geleisteten Vorauszahlungen eingestellt, ohne dies deutlich zu machen, kann er nach Ablauf der Abrechnungsfrist die nicht geleisteten Vorauszahlungen nicht mehr verlangen.*)

IMRRS 2011, 0709

KG, Beschluss vom 07.02.2011 - 8 U 147/10
Der Vermieter hat die vertragliche Nebenpflicht, den Mieter nur mit Nebenkosten zu belasten, die erforderlich und angemessen sind. Er ist gehalten, möglichst günstige Versicherungsverträge abzuschließen und auf dem Markt Vergleichsangebote einzuholen.*)

IMRRS 2011, 0705

OLG Saarbrücken, Urteil vom 03.03.2011 - 8 U 262/10
Ein Mietvertrag, der von dem Bürgermeister einer Gemeinde als dem sowohl nach außen zur Vertretung der Gemeinde berechtigten als auch intern für die Willensbildung zuständigen Organ unter Beifügung seiner Amtsbezeichnung unterzeichnet wurde, ist auch dann wirksam, wenn es an der nach der Gemeindeordnung (hier: § 62 Abs. 1 KSVG) erforderlichen Beifügung des Dienstsiegels fehlt.*)

IMRRS 2011, 0629

LG Dortmund, Beschluss vom 24.01.2011 - 2 S 1/11
Die auch zeitliche Festlegung eines Rechtschutzfalles nach § 4 Abs. 1 Satz 1 d) ARB 2008 richtet sich allein nach der vom Versicherungsnehmer behaupteten Pflichtverletzung. Deshalb ist keine Vorvertraglichkeit des Rechtsschutzfalles anzunehmen, wenn der Versicherungsnehmer Feuchtigkeitsschäden mit Schimmelbildung während der Mietzeit behauptet, der Rechtsschutzversicherer den Grund für diesen Mietmangel in einem schon bei Begründung des Mietverhältnisses vorliegenden Baumangel sieht.*)

IMRRS 2011, 0625

LG Itzehoe, Urteil vom 24.09.2010 - 9 S 65/09
Der Mieter hat keinen Anspruch auf Korrektur einer Betriebskostenabrechnung, wenn sich der Fehler im Ergebnis keinesfalls auf das Ergebnis auswirken kann und es ihm ohne weiteres möglich ist, die Abrechnung selbst mittels eines Taschenrechners zu korrigieren.

IMRRS 2011, 0610

LG Heidelberg, Urteil vom 25.02.2011 - 5 S 87/10
1. Für das Vorliegen eines "Studentenwohnheims" im Sinne des § 549 Abs. 3 BGB ist notwendig, aber auch ausreichend, wenn Wohnraum in hierfür bestimmten und geeigneten Gebäuden an Studenten auf der Grundlage eines institutionalisierten sozialen Förderkonzepts vermietet wird, nach dem die Wohnungsnot der Studenten gerade dadurch gelindert werden soll, dass ein planmäßiger zügiger Bewohnerwechsel eine möglichst gleichmäßige Versorgung der Studentenschaft mit Wohnheimplätzen verwirklicht. Die Rotation muss nach abstrakt-generellen Kriterien vom Träger gefordert und gehandhabt werden.*)
2. Dieses Förderkonzept muss sich mit hinreichender Deutlichkeit aus Rechtsnormen (z. B. § 2 Abs. 2 Studentenwerksgesetz in Verbindung mit der jeweiligen Satzung des Studentenwerks), entsprechender Selbstbindung (Stiftungs- oder Vereinssatzung, Gesellschaftsvertrag) oder doch einer konstanten tatsächlichen Übung ergeben.*)

IMRRS 2011, 0603

BGH, Urteil vom 09.02.2011 - VIII ZR 155/10
1. Eine vom Vermieter wegen eines geplanten Abrisses und Neubaus ausgesprochene Kündigung genügt dem Begründungserfordernis des § 573 Abs. 3 BGB, wenn dem Mieter mitgeteilt wird, aus welchen Gründen der Vermieter die vorhandene Bausubstanz nicht für erhaltenswert hält und welche baulichen Maßnahmen er stattdessen plant.*)
2. Zu den Voraussetzungen einer Verwertungskündigung (hier: Abriss eines Gebäudes mit geringem, angemessenen Wohnbedürfnissen nicht mehr entsprechendem Wohnwert zwecks Errichtung von Neubaumietwohnungen).*)
IMRRS 2011, 0599

BGH, Urteil vom 21.01.2011 - V ZR 243/09
1. Entgelte aus einem Miet-, Pacht- oder sonstigen Nutzungsverhältnis stehen dem Verfügungsberechtigten auch dann im Sinne von § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG zu, wenn er das Nutzungsverhältnis nicht selbst begründet hat, von dem Dritten, der es begründet hat, aber Herausgabe der Entgelte verlangen kann. Grundlage hierfür können auch Ansprüche nach § 988 BGB oder aus § 812 Abs. 1 BGB sein.*)
2. Die Herausgabe erfolgt dann durch Abtretung der Ansprüche gegen den Nutzungsberechtigten an den Berechtigten.*)
3. Einwände des Nutzungsberechtigten gegenüber dem Dritten sind nicht im Rechtsstreit über den Herausgabeanspruch, sondern im Prozess über den abgetretenen Anspruch des Berechtigten gegen den Nutzungsberechtigten zu klären.*)

IMRRS 2011, 0573

EuGH, Urteil vom 16.12.2010 - C-270/09
1. Der maßgebliche Zeitpunkt für die rechtliche Einordnung der Dienstleistungen, die ein Wirtschaftsteilnehmer wie die Rechtsmittelführerin des Ausgangsverfahrens im Rahmen eines Systems wie des im Ausgangsverfahren fraglichen "Optionen"-Programms erbringt, ist der Zeitpunkt, zu dem ein Kunde, der an diesem System teilnimmt, die Rechte, die er ursprünglich erworben hat, in eine von diesem Wirtschaftsteilnehmer angebotene Dienstleistung umwandelt. Werden diese Rechte in eine Gewährung von Unterkunft in einem Hotel oder in das Recht zur vorübergehenden Nutzung einer Wohnanlage umgewandelt, sind diese Leistungen Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück im Sinne von Art. 9 Abs. 2 Buchst. a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage in der durch die Richtlinie 2001/115/EG des Rates vom 20. Dezember 2001 geänderten Fassung, die an dem Ort ausgeführt werden, an dem dieses Hotel oder diese Wohnanlage gelegen ist.*)
2. Wandelt der Kunde in einem System wie dem im Ausgangsverfahren fraglichen "Optionen"-Programm seine ursprünglich erworbenen Rechte in ein Recht zur vorübergehenden Nutuzung einer Wohnanlage um, stellt die betreffende Dienstleistung eine Vermietung eines Grundstücks im Sinne von Art. 13 Teil B Buchst. b der Sechsten Richtlinie 77/388 in der durch die Richtlinie 2001/115 geänderten Fassung dar, dem gegenwärtig Art. 135 Abs. 1 Buchst. l der Richtlinie 2006/112 entspricht. Diese Vorschrift hindert die Mitgliedstaaten jedoch nicht daran, diese Leistung von der Steuerbefreiung auszunehmen.*)

IMRRS 2011, 0572

AG Schöneberg, Urteil vom 26.04.2010 - 5 C 49/10
Besteht die Möglichkeit, dass der gekündigte Mieter vor Gericht erfolgreich gegen eine Räumungsverfügung vorgehen kann, darf der Vermieter die Versorgung der Wohnung mit Strom, Wasser, Gas und Heizung nicht unterbrechen.

IMRRS 2011, 0571

AG Lahnstein, Urteil vom 26.04.2010 - 24 C 43/10
Der Vermieter ist berechtigt, die Versorgung der Mietwohnung mit Wasser nach Vertragskündigung zu unterbrechen, wenn seine Interessen die des Mieters ( häufiges Lüften) überwiegen (hier wegen des ständigen und längerfristigen Öffnens der Fenster der Wohnung bei sehr niedrigen Außentemperaturen).

IMRRS 2011, 0560

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.10.2010 - L 3 AS 1173/10
Das Sozialgeheimnis nach § 35 I SGB I wird nicht verletzt, wenn die für die Leistungsbewilligung nach dem SGB II erforderlichen Daten nur bei Dritten erhoben werden können.*)

IMRRS 2011, 0548

BGH, Beschluss vom 12.01.2011 - VIII ZR 6/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 0520

BGH, Urteil vom 19.01.2011 - VIII ZR 12/10
1. Zuschüsse, die ausschließlich für Instandsetzungsmaßnahmen gewährt werden, führen nicht zu einer Kürzung der neu verlangten Miete nach § 558 Abs. 5 in Verbindung mit § 559a BGB (wie Senatsurteil VIII ZR 87/10).
2. Die öffentliche Förderung durch die Vergabe eines Wohnberechtigungsscheins nach § 5 Wohnungsbindungsgesetz an den Mieter hat nicht zur Folge, dass die Zustimmung zu einer höheren Miete bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 558 BGB verweigert werden könnte.

IMRRS 2011, 0518

BGH, Urteil vom 20.01.2011 - IX ZR 58/10
Die auf Anweisung des zahlungsunfähigen Zwischenmieters erfolgte Direktzahlung des Endmieters an den Vermieter gewährt diesem eine inkongruente Deckung, welche die Gläubiger des Zwischenmieters objektiv benachteiligt.*)

IMRRS 2011, 0502

AG Leipzig, Urteil vom 12.04.2010 - 162 C 6252/09
1. Lässt eine Regelung in AGB bzgl. der Kündigung zwei Auslegungsergebnisse zu, wobei beide jeweils auch in Formularverträgen für sich genommen wirksam in das Mietverhältnis einbezogen wären, ist wegen der Unklarheitenregelung zu Gunsten der Kläger die Variante der beiden als vertraglich vereinbart anzunehmen, die für die Kläger am Günstigsten ist. Das heißt, die Variante greift, die zu Gunsten der Kläger die frühest mögliche Beendigung des Mietvertrages hergibt.
2. Die Mieter schulden für die Zeit des Bestandes eines wirksamen Mietvertrages die Zahlung der Warmmiete, auch wenn sie nicht mehr in der Mietwohnung gewohnt haben.

IMRRS 2011, 0449

AG Hamburg, Beschluss vom 02.07.2010 - 46 M 41/10
1. Der Antrag des Vollstreckungsschuldners ist unzulässig, sofern er nicht glaubhaft gemacht hat, dass er ohne eigenes Verschulden an einer rechtzeitigen Antragstellung gehindert war.
2. Eine depressive Erkrankung begründet einen Grund für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand begründet, jedoch muss das Vorhandensein einer solchen Erkrankung durch ein aktuelles fachärztliches Attest nachgewiesen werden.

IMRRS 2011, 0447

LG Kiel, Urteil vom 01.06.2010 - 1 S 91/09
Außergerichtlich erstellte Urkunden, die das Ergebnis des Augenscheins, der Zeugenaussage oder der Sachverständigenäußerung wiedergeben, sind keine zulässigen Beweismittel im Urkundenprozess.

IMRRS 2011, 0446

LG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 14.09.2010 - 19 S 22/09
Ein Minderungstatbestand ist gegeben, wenn die Schimmelerscheinungen nicht nachweislich auf falsches Lüftungsverhalten zurückzuführen sind, sondern auch bausubstanzbedingt sind.

IMRRS 2011, 0445

LG Lübeck, Urteil vom 22.07.2010 - 14 S 59/10
1. Die Vereinbarung einer Klausel in AGB, wonach die eingezahlte Kaution zinslos gewährt werden soll, ist unwirksam.
2. Die Zinsen wachsen der Kaution zu und der Anspruch besteht unabhängig davon, ob die Kaution tatsächlich auf einem Sparbuch mit gesetzlicher Kündigungsfrist angelegt worden ist, mindestens in Höhe der bei dieser Anlageform zu erzielenden Zinsen als ein primärer Erfüllungsanspruch, der erst mit der Kaution insgesamt fällig wird und dessen Verjährung deshalb erst mit Fälligkeit der Kaution zu laufen beginnt.

IMRRS 2011, 0441

AG Hamburg, Urteil vom 11.02.2010 - 914 C 414/09
Macht der Mieter seine ordentliche Kündigung wieder rückgängig und stimmt der Vermieter der Fortsetzung des Mietverhältnisses zu, hat der Makler mangels Vermittlungserfolgs keinen Anspruch auf eine Maklerprovision.

IMRRS 2011, 0437

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.04.2010 - 9 S 121.09
Kommt der Eigentümer eines Grundstücks seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Wasserversorger nicht nach, so hat der Mieter bei drohender Versorgungseinstellung keinen eigenen Anspruch gegen den Versorger, weder aus Art. 2 GG noch aus §§ 242 BGB. Der Wasserversorger seinerseits darf nur unter den besonderen Voraussetzungen (Unzumutbarkeit der weiteren Versorgung) des § 33 Abs. 1 und Abs. 2 AVBWasserV die Wasserversorgung einstellen.

IMRRS 2011, 0430

OVG Hamburg, Beschluss vom 31.03.2010 - 4 Bs 34/10
1. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 HmbWoSchG haben die über Wohnraum Verfügungs- oder Nutzungsberechtigten sowie Bewohner nur bereits vorhandene Unterlagen vorzulegen; die Regelung ermächtigt die Behörde nicht dazu anzuordnen, Unterlagen, etwa Sachverständigengutachten, überhaupt erst erstellen zu lassen.*)
2. § 4 Abs. 1 HmbWoSchG ermächtigt die Behörde nicht dazu anzuordnen, dass der Verfügungsberechtigte erforscht, ob der Gebrauch der Wohnung zu Wohnzwecken erheblich beeinträchtigt ist bzw. die Gefahr einer solchen Beeinträchtigung besteht. Dies ist vielmehr nach Satz 2 dieser Regelung Voraussetzung dafür, dass die Behörde nach Satz 1 dieser Regelung berechtigt ist anzuordnen, die unterbliebenen Maßnahmen, die zu diesem Zustand geführt haben, nachzuholen. Ob diese Voraussetzung vorliegt, hat die Behörde zu prüfen.*)

IMRRS 2011, 0384

LG Hamburg, Urteil vom 23.12.2010 - 307 S 62/10
1. Eine Verzugshaftung greift für eine Bereicherungsschuld bereits bei Vorliegen der Verzugsvoraussetzungen ein.
2. § 818 Abs. 4 BGB mit den dort angeführten "allgemeinen Vorschriften" erfasst lediglich die §§ 291, 292, 987 ff BGB.

IMRRS 2011, 0383

AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 07.05.2010 - 518 C 383/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 0381

BGH, Urteil vom 19.01.2011 - VIII ZR 87/10
Ob öffentliche Förderungsmittel als Zuschüsse zu Modernisierungsmaßnahmen gewährt werden und damit im Rahmen der Begründung eines Mieterhöhungsverlangens anzugeben sind, beurteilt sich grundsätzlich nach dem im Förderungsvertrag angegebenen Förderungszweck.*)

IMRRS 2011, 0379

BGH, Urteil vom 12.01.2011 - VIII ZR 296/09
Jedenfalls seit der gesetzlichen Einführung der ausschlussbewehrten Abrechnungs- und Einwendungsfristen gemäß § 556 Abs. 3 Satz 2, 3 und Satz 5, 6 BGB durch das Mietrechtsreformgesetz vom 19. Juni 2001 erlauben weder die vorbehaltlose Zahlung einer Betriebskostennachforderung durch den Mieter noch die vorbehaltslose Erstattung eines sich aus der Betriebskostenabrechnung ergebenden Guthabens durch den Vermieter für sich genommen die Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses, das einer späteren Nach- oder Rückforderung während des Laufs der genannten Fristen entgegensteht (Fortführung von BGH, Urteile vom 18. Januar 2006 - VIII ZR 94/05, IBR 2006, 177; vom 11. November 2008 - VIII ZR 265/07, IBR 2009, 65).*)

IMRRS 2011, 0377

BGH, Urteil vom 12.01.2011 - VIII ZR 148/10
Der Mieter muss dem Vermieter innerhalb von zwölf Monaten seit Erhalt einer Betriebskostenabrechnung mitteilen, dass einzelne Betriebskosten mit Rücksicht auf eine hierfür vereinbarte Pauschale nicht abzurechnen sind.*)

IMRRS 2011, 0375

LG Hamburg, Urteil vom 25.03.2010 - 307 S 152/09
1. Der Mieter hat nur dann einen Anspruch auf eine bestimmte von ihm favorisierte Sanierungsmaßnahme (hier: gegen Schimmelbildung), wenn lediglich diese eine Maßnahme geeignet ist.*)
2. Grundsätzlich obliegt die Wahl des Sanierungsweges dem Vermieter.*)

IMRRS 2011, 0374

LG Mainz, Urteil vom 27.10.2010 - 3 S 1/10
Wird die Erhöhung der Grundmiete einschließlich eines hierin enthaltenen, aber bei früheren Erhöhungen und Nebenkostenabrechnungen gesondert neben der Grundmiete ausgewiesenen Betrags für Schönheitsreparaturen begehrt, greift das Mieterhöhungsverlangen in die konkludent vereinbarte Mietstruktur ein und ist daher formell unwirksam, weil auch der Betrag für die Schönheitsreparaturen entsprechend erhöht würde.*)

IMRRS 2011, 0369

AG München, Urteil vom 21.06.2010 - 413 C 25091/09
Vermieter können auch unter Berücksichtigung des Urteils des BGH vom 21.10.2009 (WuM 2009, 746 = NJW 2010, 149) nur in den Fällen Zustimmung bis zum obersten Wert einer in einem Mietspiegel ausgewiesenen Spanne verlangen, in denen sich dieser Wert aus dem Mietspiegel unter Anwendung der benannten Orientierungshilfen (Zu- und Abschlagsmerkmale) und gegebenenfalls ergänzende Schätzung nach § 287 II ZPO ergibt.

IMRRS 2011, 0366

AG Brandenburg, Urteil vom 08.11.2010 - 34 C 16/10
Ein Mieter kann gegen die Abrechnung der Kosten für die Be- und Entwässerung eines Gartens und/oder Reinigung etc. p.p. mit Erfolg einwenden, dass der Vermieter es pflichtwidrig unterlassen hat, einen Antrag auf Sprengwasserabzug bei den zuständigen Wasserwerken hinsichtlich des insofern auch in Rechnung gestellten Abwassers zu stellen und einen Zwischenzähler zu installieren. Durch ein solches Verhalten verletzt ein Vermieter den Grundsatz ordentlicher Bewirtschaftung, so dass die Kosten für die Be- und Entwässerung des Gartens und/oder Reinigung etc. p.p. dann auch um diese Wassermengen zu kürzen sind.*)

IMRRS 2011, 0365

LG Heidelberg, Urteil vom 19.11.2010 - 5 S 34/10
Die Duldungspflicht des Mieters nach § 4 Abs. 2 HeizkostenV erstreckt sich auch auf den Austausch eines bestehenden funktionierenden Systems gegen ein moderneres System zur Erfassung des Verbrauchs von Wärme und Warmwasser. Hierbei kann der Vermieter im Rahmen des ihm eingeräumten billigen Ermessens grundsätzlich auch ein Verbrauchserfassungssystem mit Funkübertragung der Messdaten wählen, sofern die Anforderungen des § 5 Abs. 1 HeizkostenV erfüllt sind. Hat der Vermieter bei der beabsichtigten Ausstattung mit gemieteten (oder sonst durch Gebrauchsüberlassung beschafften) Verbrauchserfassungsgeräten das Ankündigungsverfahren nach § 3 Abs. 2 Satz 2 HeizkostenV nicht eingehalten, so ändert dies nichts an der Duldungspflicht des Mieters. Der Verstoß des Vermieters wirkt sich nur so aus, dass die Mieter die Kosten der Miete für die Verbrauchserfassungsgeräte nicht nach § 7 Abs. 2 HeizkostenV tragen müssen. Sofern die Ausstattung mit Funk-Verbrauchserfassungsgeräten für Wärme und Warmwasser vom Mieter nach § 4 Abs. 2 HeizkostenV zu dulden ist, ergibt sich eine Duldungspflicht hinsichtlich des Funk-Verbrauchserfassungsgeräts für Kaltwasser in der Regel aus § 554 Abs. 2, Abs. 3 Satz 3 BGB.*)

IMRRS 2011, 0364

LG Detmold, Urteil vom 15.12.2010 - 10 S 121/10
Für speziell für Mieter eingerichtete und unterhaltene Parkplätze besteht eine besondere Verkehrssicherungspflicht des Gebäudeeigentümers. In deren Rahmen besteht die Pflicht, bei entsprechenden Witterungsbedingungen Maßnahmen zur Sicherung auf den vermieteten abgestwellter Fahrzeuge gegen Dachlawinen zu treffen.*)

IMRRS 2011, 0352

LG Münster, Urteil vom 26.01.2010 - 25 O 173/09
1. Soweit das Mietobjekt im Mietvertrag fälschlicherweise bezeichnet wird und sich im Mietvertrag keine Angabe findet, wo sich die vermietete Nebenfläche befindet, steht dies der Schriftform nicht entgegen. Zwar gehört der Mietgegenstand zu den wesentlichen und damit formbedürftigen Elementen eines befristeten Mietvertrags. Es reicht jedoch für den Schutzzweck des § 566 BGB aus, wenn der Inhalt der Vertragsbedingungen im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestimmbar ist.
2. Eine nicht ins Gewicht fallende Erhöhung der Nebenkosten stellt eine unwesentliche Änderung des Mietvertrages und unterliegt nicht der Schriftform.

IMRRS 2011, 0351

KG, Beschluss vom 22.11.2010 - 8 U 87/10
Das eine fristlose Kündigung des Mietvertrages gemäß § 543 Abs.1 Satz 1 BGB rechtfertigende vertragswidrige Verhalten eines Mieters wird nicht dadurch vertragsgemäß, dass der Vermieter nach einer ersten Abmahnung über einen längeren Zeitraum nicht von seinem Kündigungsrecht Gebrauch macht. Der Vermieter bleibt zur erneuten Abmahnung und Kündigung berechtigt.*)

IMRRS 2011, 0350

LG Berlin, Urteil vom 31.05.2010 - 67 S 424/09
Die Unwirksamkeit einer Abrede zur Kündigung (§ 573 Abs. 4 BGB) zieht nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung nach sich. § 139 BGB ist nicht anwendbar. Dies entspricht der Konstruktion der so genannten halbzwingenden Norm.

IMRRS 2011, 0346

OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.01.2011 - 5 U 158/10
Gebührenstreitwert: Anders als bei einer Klage auf künftige Mietzahlungen, für die überwiegend § 9 ZPO angewandt wird, bestimmt sich der Streitwert einer Klage auf Zahlung zukünftiger Nutzungsentschädigung gemäß § 259 ZPO nach § 48 Abs. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO.*)

IMRRS 2011, 0305

BGH, Urteil vom 15.12.2010 - VIII ZR 210/10
Eine Personenhandelsgesellschaft kann ein Wohnraummietverhältnis nicht wegen Eigenbedarfs ihrer Gesellschafter kündigen.*)

IMRRS 2011, 0303

AG Dresden, Beschluss vom 22.12.2010 - 140 C 6216/10
Eine Mieterhöhungserklärung ist gegenüber allen Mietern abzugeben. Sind mehrere Personen Mieter, können sie die Zustimmung zur Mieterhöhung nur gemeinschaftlich erteilen, so dass die nur gegen einen Mieter erhobene Klage unzulässig ist.

IMRRS 2011, 0302

LG Heidelberg, Urteil vom 17.12.2010 - 5 S 60/10
Auch wenn entgegen der üblichen Vertragsgestaltung die Schönheitsreparaturen nicht von dem Mieter übernommen werden, sondern beim Vermieter verbleiben, ist die ortsübliche Vergleichsmiete nicht um einen Schönheitsreparaturzuschlag zu erhöhen (BGH, Urteil vom 09.07.2008, Az. VIII ZR 181/07, IMR 2008, 261). Dies gilt auch im Fall folgender Mietvertragsklausel: "Der Vermieter übernimmt die Durchführung der Schönheitsreparaturen nach Maßgabe der allgemeinen Vertragsbestimmungen (Nr. 5 Abs. 2 AVB) und der Zusatzbestimmungen zu § 4 (1) des Mietvertrags. Der in der Miete enthaltene Kostenansatz beträgt z. Z. ... DM je m² Wohnfläche und Jahr".*)

IMRRS 2011, 0290

BGH, Urteil vom 15.12.2010 - VIII ZR 113/10
Eine auf einen Zahlungsrückstand des Mieters einer Wohnung gegenüber dem Stromversorger beruhende Unterbrechung der Stromlieferung (Ausbau des Stromzählers) führt nicht zu einer Minderung der Miete, da dieser Mangel der Sphäre des Mieters zuzurechnen ist.*)

IMRRS 2011, 0286

AG Brandenburg, Urteil vom 07.10.2009 - 34 C 119/08
Zwar sind bei Einrohr-Heizungssystemen, die in den neuen Bundesländern bereits vor dem 1.1.1991 installiert wurden, die Heizkosten nicht nach dem Verbrauch, sondern nur entsprechend der jeweiligen Wohnfläche abzurechnen, jedoch ist ein Abzug von 15 % gem. § 12 HeizkostenVO hier nach § 11 HeizkostenVO nicht vorzunehmen.*)

IMRRS 2011, 0285

LG Bochum, Urteil vom 23.10.2009 - 5 S 34/09
Ein Mieterhöhungsverlangen nach Auslaufen der Sozialbindung kann im Einzelfall dann treuwidrig und damit unwirksam sein, wenn der Zeitraum zwischen dem Vertragsbeginn und dem Zeitpunkt, ab dem die höhere Miete verlangt wird, zu kurz ist (hier: 9 Monate).

IMRRS 2011, 0284

LG Duisburg, Urteil vom 18.11.2009 - 11 S 106/09
Eine unberechtigt ausgesprochene Kündigung wegen Eigenbedarfs stellt eine Vertragspflichtverletzung dar, die den Vermieter zum Schadensersatz, insbesondere zum Ersatz der Kosten, die durch die Einschaltung eines Rechtsanwaltes mit dem Ziel der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Kündigung und ihrer Zurückweisung entstanden sind, verpflichtet.

IMRRS 2011, 0242

AG Langen, Urteil vom 27.10.2010 - 55 C 201/10
Beauftragt der Vermieter ein externes Unternehmen mit der Heizkostenabrechnung, so muss er diese seiner Betriebskostenrechnung beifügen. Andernfalls ist die Betriebskostenabrechnung hinsichtlich der Abrechnungsposition Heizkosten formell fehlerhaft.
