Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
4808 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IMRRS 2011, 1620
LG Berlin, Urteil vom 15.03.2011 - 65 S 283/10
Rückgewährverpflichtung des Verkäufers gemäß § 566a S. 2 BGB trotz Rückzahlung der Kaution an den Mieter anlässlich der Veräußerung des Mietobjekts.*)

IMRRS 2011, 1611

OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.01.2011 - 13 U 211/10
Zur deliktischen Haftung des Sicherungseigentümers bei Verletzung von Verkehrspflichten zum Schutz des vorrangigen Vermieterpfandrechts eines Dritten.*)

IMRRS 2011, 1610

OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.02.2011 - 13 U 211/10
Zur deliktischen Haftung des Sicherungseigentümers bei Verletzung von Verkehrspflichten zum Schutz des vorrangigen Vermieterpfandrechts eines Dritten.*)

IMRRS 2011, 1609

BGH, Urteil vom 04.05.2011 - VIII ZR 146/10
Eine Klage des Vermieters auf zukünftige Leistung gemäß § 259 ZPO ist zulässig, wenn der Mieter einen Rückstand an Miete und Mietnebenkosten in einer die Bruttomiete mehrfach übersteigenden Höhe hat auflaufen lassen.*)

IMRRS 2011, 1561

BGH, Urteil vom 04.05.2011 - VIII ZR 191/10
1. Eine Formularklausel, die abweichend von § 551 BGB a.F. bestimmt, dass die Miete für den jeweiligen Monat im Voraus zu zahlen ist, stellt auch in Kombination mit einer Aufrechnungsklausel, der zufolge die Aufrechnung einen Monat zuvor anzukündigen ist, keine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar.*)
2. Zu den Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung.*)
IMRRS 2011, 1550

AG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2010 - 55 C 7723/10
Die Betätigung von Rollläden gehört zum normalen Gebrauch einer Wohnung. Dem Benutzer einer Wohnung ist nicht vorzuschreiben, um wie viel Uhr er seine Räume verdunkelt.

IMRRS 2011, 1510

LG Essen, Urteil vom 17.02.2011 - 10 S 344/10
Es stellt unabhängig davon, ob der Mieter wirksam zur Ausführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet worden ist, eine Vertragsverletzung dar, wenn er das Mietobjekt in einem farblichen Zustand zurückgibt, welcher die Grenzen des normalen Geschmacks überschreitet, so dass eine Neuvermietung der Räume in dem geschaffenen Zustand praktisch unmöglich ist.
IMRRS 2011, 1503

KG, Beschluss vom 07.02.2011 - 8 W 41/10
§ 41 Abs. 1 GKG kommt bei Streitigkeiten über Zahlungsverpflichtungen aus einem Mietvertrag grundsätzlich nicht in Betracht, auch wenn die Parteien letztlich über das Bestehen oder den Fortbestand des zugrunde liegenden Mietverhältnisses streiten. Denn der für die Wertfestsetzung maßgebliche Streitgegenstand ist nicht durch den Streit über das Bestehen oder die Dauer des Mietverhältnisses bestimmt, sondern durch einen Einzelanspruch aus dem Mietverhältnis, nämlich hier rückständige und zukünftige Geldforderungen des Vermieters. Aus diesem Grund fällt die Leistungsklage des Vermieters nicht in den Anwendungsbereich des § 41 Abs. 1 GKG .*)

IMRRS 2011, 1498

KG, Beschluss vom 09.05.2011 - 8 U 172/10
Der Vermieter kann gegen den Anspruch des Mieters auf Freigabe eines verpfändeten Sparkontos als Mietsicherheit mit einen Zahlungsanspruch nicht aufrechnen, weil es insoweit an der Gleichartigkeit beider Ansprüche im Sinne von § 387 BGB fehlt.*)

IMRRS 2011, 1495

OLG Schleswig, Urteil vom 06.04.2011 - 4 U 60/10
Nach Fortfall des vertraglich vereinbarten Lebenshaltungskostenindex eines 4-Personen-Arbeitnehmerhaushaltes ist, jedenfalls wenn die Daten für den Verbraucherpreisindex in der gesamten relevanten Zeit bereits erhoben und berechnet wurden und die letzte Mietpreiserhöhung zu einem Zeitpunkt erfolgte, als der Verbraucherpreisindex bereits geführt wurde, ausschließlich der Verbraucherpreisindex für die Frage der Mietzinserhöhung heranzuziehen.*)

IMRRS 2011, 1491

OLG Celle, Beschluss vom 02.05.2011 - 10 WF 133/11
Die bloße Nutzungsüberlassung einer im Alleineigentum eines Ehegatten stehenden Immobilie für die Dauer des Getrenntlebens an den anderen Ehegatten nach § 1361b Abs. 1 BGB gibt letzterem kein gegenüber Erwerbern der Immobilie durchsetzbares Recht zum Besitz, soweit nicht ausdrücklich zusätzlich zur Nutzungsüberlassung ein (zeitlich befristetes) Mietverhältnis begründet worden ist.*)

IMRRS 2011, 1445

BGH, Urteil vom 30.03.2011 - VIII ZR 133/10
Dem Mieter ist es nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwehrt, sich auf den Ablauf der Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB zu berufen, wenn der dem Vermieter in der Abrechnung unterlaufene Fehler (hier: Vorauszahlungen in Höhe von 2.640,96 Euro berücksichtigt anstelle der tatsächlich gezahlten 1.895,75 Euro) für den Mieter auf den ersten Blick erkennbar ist.

IMRRS 2011, 1375

BGH, Urteil vom 06.04.2011 - VIII ZR 199/10
1. Zu den Anforderungen an die Begründung einer Mieterhöhung nach § 10 Abs. 1 WoBindG.*)
2. Bei einem aus öffentlich geförderten Wohnungen und sonstigen Räumen bestehenden Gebäude genügt es für die formelle Wirksamkeit der Mieterhöhung nach § 10 WoBindG, dass der Mieter über die auf den Wohnraum entfallenden Aufwendungen informiert wird.

IMRRS 2011, 1374

AG Bremen, Urteil vom 09.03.2011 - 17 C 105/10
Zur Schadensersatzpflicht des "lärmenden" Mieters gegenüber dem Vermieter in Höhe der berechtigten Mietminderungen anderer Mieter. Der entsprechende Schadensersatzanspruch unterliegt nicht der kurzen Verjährungsfrist des § 548 BGB, sondern der Regelverjährung.*)
IMRRS 2011, 1373

BGH, Urteil vom 04.05.2011 - VIII ZR 195/10
Ersatzansprüche des Mieters wegen Schönheitsreparaturen, die er während des Mietverhältnisses in der irrigen Annahme einer entsprechenden Verpflichtung ausgeführt hat, verjähren nach § 548 Abs. 2 BGB binnen sechs Monaten ab Beendigung des Mietverhältnisses.*)

IMRRS 2011, 1350

LG Darmstadt, Urteil vom 09.02.2011 - 25 S 190/10
1. Die Durchführung der Schönheitsreparaturen durch die Vermieterseite entspricht grds. dem gesetzlichen Leitbild des § 535 Abs. 1 S. 2 BGB. Diese Pflicht kann der Vermieter vertraglich jedoch ganz auf den Mieter abwälzen. Eine andere Möglichkeit ist, dass im Mietvertrag vereinbart wird, dass ein Teil der von dem Mieter zu entrichtenden Miete vom Vermieter zweckgebunden für die Schönheitsreparaturen bereit zu halten ist (Prinzip des Ansparens). Dieser Betrag wird sodann von dem Vermieter nach Maßgabe des Mietvertrages zur Durchführung von Renovierungsarbeiten wieder ausgekehrt.
2. Klauseln mit starren Fristen im Hinblick auf die vom Mieter durchzuführenden Schönheitsreparaturen sind wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters wegen Verstoßes gegen § 307 BGB insgesamt unwirksam, sofern sie eine Renovierungspflicht unabhängig vom tatsächlichen Zustand der Wohnung statuieren. Dies gilt jedoch nicht ohne Weiteres, wenn das Prinzip des Ansparens ausgesucht wurde. Die Tatsache, dass letztlich der Mieter selbst bzw. von ihm beauftragte Handwerker die Schönheitsreparaturen vornehmen und bei dem Vermieter Buch geführt wird über die angesammelten Mietanteile, stellt ein nach der II. BV zulässiges Vorgehen dar, bei dem Instandhaltungskosten als Teil der Mietkosten zu werten sind.

IMRRS 2011, 1309

BGH, Beschluss vom 05.04.2011 - VIII ZR 275/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 1293

LG Berlin, Beschluss vom 28.01.2011 - 65 S 296/10
1. Üble Gerüche aus einer Wohnung muss von den anderen Mietern über ein gewisses Maß hinaus aus Rücksicht auf Alter und Krankheit des Störers nicht hingenommen werden. Der Vermieter muss den Mangel beseitigen.
2. Ansonsten kann der Mieter einen Gutachter mit der Feststellung der Gerüche beauftragen und die Kosten hierfür vom Vermieter ersetzt verlangen.

IMRRS 2011, 1237

OLG Frankfurt, Urteil vom 15.04.2011 - 2 U 192/10
Ein Vermieter kann eine Kaution auch dann noch zur Deckung seiner rechtskräftig festgestellten Forderung verwerten, wenn er das Mietobjekt bereits veräußert und übereignet hat, sofern sich die Kaution noch in seinem Vermögen befindet. § 566 a BGB bezweckt den Schutz des Mieters, der durch die Veräußerung des Mietobjekts nicht schlechter gestellt werden soll, als er vor der Veräußerung stand. Der Mieter soll aber auch nicht zu Lasten des vormaligen Vermieters ungerechtfertigt besser gestellt werden, indem er die Mietsicherheit von dem Erwerber stets uneingeschränkt zurückfordern kann.*)

IMRRS 2011, 1234

LG Freiburg, Urteil vom 24.03.2011 - 3 S 348/10
1. Liegt der Sitz des Vermieters weit entfernt vom Ort der Mietwohnung (hier: über 400 km), ist der Anspruch des Mieters auf Einsicht in die Betriebskostenbelege am Ort des Mietobjekts zu erfüllen.*)
2. Auf die Übersendung von Fotokopien, gleich ob mit oder ohne Kostentragungspflicht, muss sich der Mieter regelmäßig nicht verweisen lassen.*)

IMRRS 2011, 1232

BGH, Urteil vom 02.02.2011 - VIII ZR 151/10
1. Die Zusammenfassung eines Gebäudekomplexes zu einer Wirtschaftseinheit ist zulässig.
2. Eine Nachforderung aufgrund einer materiell fehlerhaften Abrechnung kann nur dann nicht verlangt werden, wenn sich bei richtiger Berechnung eine Nachforderung nicht in der mindestens geltend gemachten Höhe ergibt.

IMRRS 2011, 1226

BGH, Urteil vom 13.04.2011 - VIII ZR 223/10
1. Zur Berücksichtigung einer Minderung der Miete bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung.*)
2. Ist die Miete gemindert, berechnet sich eine etwaige Nachforderung des Vermieters aus einer Betriebskostenabrechnung dergestalt, dass die vom Mieter im Abrechnungsjahr insgesamt geleisteten Zahlungen der geschuldeten Gesamtjahresmiete (Jahresbetrag der Nettomiete zuzüglich der abgerechneten Betriebskosten abzüglich des im betreffenden Jahr insgesamt gerechtfertigten Minderungsbetrags) gegenübergestellt werden.

IMRRS 2011, 1186

BGH, Urteil vom 13.04.2011 - VIII ZR 295/10
In der Insolvenz des Mieters ist die einen Abrechnungszeitraum vor Insolvenzeröffnung betreffende Betriebskostennachforderung des Vermieters auch dann (einfache) Insolvenzforderung, wenn der Vermieter erst nach der Insolvenzeröffnung oder nach dem Wirksamwerden der Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO abgerechnet hat.*)

IMRRS 2011, 1162

BGH, Urteil vom 02.03.2011 - VIII ZR 163/10
Ein formularmäßiger Kündigungsausschluss ist unwirksam, wenn der Mieter für mehr als vier Jahre - gerechnet vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter den Vertrag erstmals beenden kann - gebunden wird (IMR 2011, 48).

IMRRS 2011, 1110

BGH, Urteil vom 16.03.2011 - VIII ZR 121/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 1094

BGH, Urteil vom 30.03.2011 - VIII ZR 173/10
Zu den Kosten baulicher Modernisierungsarbeiten zählen auch Aufwendungen zur Wiederherstellung einer durch die Bauarbeiten beschädigten Dekoration. Diese Kosten können auch dann gemäß § 559 Abs. 1 BGB umgelegt werden, wenn der Mieter die Arbeiten selbst durchgeführt und der Vermieter ihm die Aufwendungen gemäß § 554 Abs. 4 BGB erstattet hat.*)

IMRRS 2011, 1085

OLG Koblenz, Urteil vom 15.09.2010 - 1 U 63/10
1. Die unentgeltliche Überlassung einer Wohnung, gegebenenfalls auch schon die bloße stillschweigende Duldung ihrer Nutzung, ist auch bei längerfristiger Gestattung als Leihvertrag einzuordnen. Der Verleiher muss nicht Eigentümer der verliehenen Sache sein; als Ausfluss eines umfassenden Nutzungs- und Besitzrechts kann der Pächter auch dem Eigentümer den Gebrauch eines abgegrenzten Teils des Pachtobjekts auf schuldrechtlicher Grundlage rechtswirksam gestatten.*)
2. Zum Zurückbehaltungsrecht bei der Rückführung einer dem Eigentümer zum gelegentlichen Wohngebrauch überlassenen Betriebswohnung in die Nutzungsbefugnis des Pachtbetriebs.*)

IMRRS 2011, 1080

BVerfG, Beschluss vom 04.04.2011 - 1 BvR 1803/08
Die analoge Anwendung mietrechtlicher Vorschriften zur Schließung gesetzlicher Schutzlücken ist verfassungsgemäß. Der Staat ist verpflichtet, gleichheitswidrige Schutzlücken im Mietrecht zu verhindern. Für Fachgerichte kann daraus die Pflicht erwachsen, Lücken mit den herkömmlichen Methoden der Auslegung und Lückenfüllung zu schließen.

IMRRS 2011, 1069

LG Berlin, Urteil vom 18.03.2010 - 67 S 422/09
1. Die Ankündigung der Modernisierung einer Mietwohnung (§ 544 BGB) muss für den Mieter erkennen lassen, worin die Wohnwertverbesserung oder Energieeinsparung liegen soll.
2. Weiter ist in der Ankündigung der Zustand der Wohnung nach der Modernisierung - auch unter Berücksichtigung der nach dem Gesetz nur vorläufigen Angaben - hinreichend beschrieben werden. Dies gilt vor allem für sehr kleine Wohnungen, bei denen die Frage der möglichen Möblierung oder Grundrissveränderungen erhebliche Bedeutung erlangt.

IMRRS 2011, 1068

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.09.2010 - 4 W 78/10
1. Wird beim Verkauf eines Wohnhauses schuldrechtlich ein lebenslängliches Wohnungsrecht für den Verkäufer vereinbart, so kommt eine ergänzende Vertragsauslegung in Betracht, wenn der Verkäufer pflegebedürftig wird, und daher die ihm zugewiesene Wohnung nicht mehr nutzen kann. Das Wohnungsrecht kann in diesem Fall eine Ersatzrente rechtfertigen, die sich an den Maßstäben in § 14 Abs. 2 AGBGB Baden-Württemberg orientiert.*)
2. Ein schuldrechtliches Wohnungsrecht ist - anders als ein dingliches Wohnungsrecht - nicht ohne Weiteres auf eine persönliche Nutzung der Wohnung durch den Berechtigten beschränkt. Die zur ergänzenden Vertragsauslegung bei dinglichen Wohnungsrechten von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze sind daher nicht uneingeschränkt auf ein schuldrechtliches Wohnungsrecht übertragbar.*)

IMRRS 2011, 1022

LG Hamburg, Urteil vom 28.10.2010 - 307 S 55/10
1. Bei einer so einschneidenden Willenserklärung wie einer Eigenbedarfskündigung ist vom Vermieter zu erwarten, dass er die Formalien einhält; ansonsten liegt eine schuldhafte Vertragsverletzung vor.*)
2. Der Mieter darf sich insoweit anwaltlicher Hilfe bedienen; deren Kosten trägt der Vermieter.*)

IMRRS 2011, 1009

BFH, Urteil vom 09.12.2010 - V R 22/10
Vereinnahmt der Insolvenzverwalter eines Unternehmers das Entgelt für eine vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeführte Leistung, begründet die Entgeltvereinnahmung nicht nur bei der Ist-, sondern auch bei der Sollbesteuerung eine Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (Fortführung des BFH-Urteils vom 29.01.2009 V R 64/07, BFHE 224, 24, BStBl II 2009, 682, zur Istbesteuerung).*)

IMRRS 2011, 1004

LG Itzehoe, vom 17.12.2010 - 9 S 23/10
Der Umstand, dass der Vermieter die Kosten für den Betriebsstrom der Heizung, die nach § 2 Nr. 4 a und b BetrKV umlagefähig sind, nicht in der Abrechnung aufgeführt hat, begründet keinen formellen Mangel der Heizkostenabrechnung.

IMRRS 2011, 1000

BGH, Beschluss vom 16.03.2011 - VIII ZR 338/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 0970

LG Düsseldorf, Beschluss vom 02.09.2010 - 25 T 423/10
1. Zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung sind im Falle der Beauftragung desselben Rechtsanwalts durch eine Mehrheit von Anfechtungsklägern nur eine Verfahrensgebühr des Rechtsanwalts, die Mehrvertretungsgebühr und die bei Erhebung einer einheitlichen für alle von demselben Rechtsanwalt vertretenen Kläger vorzuschießenden Gerichtskosten notwendig.
2. Beauftragt ein Teil der WEG - Eigentümer abweichend von der WEG -Verwalterin einen anderen Anwalt, so erweist sich die Festsetzung (nur) der Kosten des von der Verwalterin beauftragten Anwalts als richtig.

IMRRS 2011, 0969

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.02.2011 - L 12 AS 4387/10
Fehlende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung im Rahmen der Prozesskostenhilfe: Mietkosten sind dann nicht als angemessene Unterkunftskosten zu übernehmen, wenn der Mietvertrag trotz eines bestehenden Wohnungsrechtes nach § 1093 BGB geschlossen wird, um bei bestehender Hilfebedürftigkeit weitere SGB II-Leistungen zu erhalten. Ein derartiger Mietvertrag ist sittenwidrig und nach § 138 BGB nichtig.*)

IMRRS 2011, 0968

LG Essen, Urteil vom 20.05.2010 - 10 S 193/09
Voraussetzungen für ein lebenslanges Wohnrecht in einem Mietobjekt.*)

IMRRS 2011, 0966

LG Heidelberg, Urteil vom 25.02.2011 - 5 S 77/10
1. Vereinbaren die Parteien entgegen § 2 HeizKV eine Betriebskostenpauschale, die auch Heizkosten erfasst, so geht die Heizkostenverordnung dieser Vereinbarung von Anfang an vor und steht deshalb, wenn der Vermieter über die Heizkosten abrechnet, Nachforderungen nicht entgegen. Der Anspruch auf Nachzahlung von Heizkosten folgt dann unmittelbar aus § 6 Abs. 1 Satz 1 HeizKV. *)
2. Der nach § 2 HeizKV unbeachtliche Teil der vereinbarten Pauschale ist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung als Vorauszahlung zu behandeln. Für die Höhe ist das Verhältnis der beiden Kostenarten zueinander bei Beginn des Mietverhältnisses nach abstrakter, wirtschaftlicher Betrachtungsweise zugrunde zu legen.*)
3. Sind Vorauszahlungen in der Heizkostenabrechnung unzutreffend mit "0,00 Euro" angegeben, betrifft das nur die inhaltliche Richtigkeit, nicht die formelle Wirksamkeit der Abrechnung.*)
4. Jedenfalls im Fall der nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung über die Heizkosten nach § 12 Abs. 1 HeizKV kann der Vermieter auch nach dem "Abflussprinzip" abrechnen. *)

IMRRS 2011, 0960

LG Görlitz, Urteil vom 23.06.2010 - 2 S 9/10
Aufwendungen, für die der Mieter vom Vermieter gemäß § 554 Abs. 4 BGB Ersatz beanspruchen kann, gehören nicht zum Modernisierungsaufwand des Vermieters, der der Berechnung der Mieterhöhung nach § 559 Abs. 1 BGB zu Grunde zu legen ist.

IMRRS 2011, 0952

AG Hamburg, Urteil vom 30.11.2010 - 48 C 377/10
Trotz der an der BGH-Rechtsprechung in NZM 2009, 613 (zur Berechtigung des Vermieters zur Erhöhung der Miete nach der mietvertraglichen - zu Lasten des Mieters - fehlerhaften Wohnflächenangabe von unter 10%) namentlich von Beyer, NZM 2010, 417, vorgebrachten Kritik ist der Vermieter nicht gehalten, weder seinen Betriebskostenabrechnungen noch etwaigen Mieterhöhungsverlangen die tatsächliche - kleinere - Wohnfläche zu Grunde zu legen.

IMRRS 2011, 0951

AG München, Urteil vom 25.11.2010 - 453 C 27330/10
1. Bei der Abwägung, auf welche Weise sich der Mieter von Sondereigentum einen barrierefreien Zugang zur Wohnanlage verschaffen kann, streiten die berechtigten Belange der anderen Zugangsnutzer sowie die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht durch den Eigentümerverband dafür, dass ein solides Rampenkonzept verwirklicht wird, das Sturzgefahren Dritter möglichst ausschließt.*)
2.Ein mobiles Schienensystem ist insoweit jedenfalls ungeeignet.*)

IMRRS 2011, 0950

LG München I, Beschluss vom 09.09.2010 - 13 T 8628/10
1. Eine sofortige Beschwerde mit dem Ziel, einen gerichtlich bestellten Sachverständigen vom Gutachtenauftrag zu entbinden, ist nicht statthaft.*)
2. Hat ein gerichtlich bestellter Sachverständiger, dessen Aufgabe die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete in einem Mieterhöhungsverfahren ist, vor Erstattung des Gutachtens angekündigt, die Vergleichsobjekte nicht mit deren genauer Anschrift zu benennen und hat die ihn wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnende Partei in Kenntnis dieser Tatsache um die Erstattung des Gutachtens gebeten, so kann nach Erstattung des Gutachtens der Antrag auf Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit nicht auf die unterbliebene Identifizierung der Vergleichsobjekte gestützt werden.*)

IMRRS 2011, 0914

LG Karlsruhe, Urteil vom 15.03.2011 - 9 S 569/10
Mieterhöhungen sind auch bis zum oberen Wert der Bandbreite der Einzelvergleichsmiete denkbar, selbst dann, wenn diese unter Heranziehung eines Sachverständigengutachtens ermittelt worden ist.

IMRRS 2011, 0890

BGH, Beschluss vom 14.12.2010 - VIII ZR 218/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 0832

BGH, Urteil vom 09.02.2011 - VIII ZR 285/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 0792

BGH, Urteil vom 02.03.2011 - VIII ZR 209/10
Auch wenn eine Wohnung möbliert vermietet ist, ist die Bruttomiete bei einer Wohnflächenabweichung um mehr als 10 % gegenüber der vereinbarten Wohnfläche im Verhältnis der Wohnflächenabweichung gemindert.*)

IMRRS 2011, 0785

LG Itzehoe, Urteil vom 26.11.2010 - 9 S 52/09
Für die Wirksamkeit der Erhöhung der Vorauszahlungen ist es ohne Belang, dass die vorausgegangene Abrechnung teilweise inhaltlich unrichtig ist und sich der hieraus resultierende Saldo entsprechend der obigen Feststellung leicht verringert hat.

IMRRS 2011, 0784

LG Itzehoe, Urteil vom 26.11.2010 - 9 S 35/10
Es ist für die formelle Wirksamkeit einer Abrechnung (lediglich) entscheidend, ob der Mieter auf der Grundlage der Abrechnung in der Lage ist, "die zur Verteilung anstehenden Kostenpositionen zu erkennen und anhand des ihm mitgeteilten Verteilerschlüssels den auf ihn entfallenden Anteil an diesen Kosten rechnerisch nachzuprüfen. Sind die abgerechneten Positionen in verständlicher Form in die Abrechnung eingestellt worden, betrifft die Frage, ob diese Positionen dem Ansatz und der Höhe nach zu Recht bestehen oder ob sonstige Mängel der Abrechnung vorliegen, nicht mehr die formelle Wirksamkeit, sondern nur noch die inhaltliche Richtigkeit der Abrechnung.

IMRRS 2011, 0777

BVerwG, Urteil vom 26.01.2011 - 6 C 1.10
Ein Zivildienstleistender mit sogenannter Heimschlaferlaubnis kann aus der allgemeinen Fürsorgepflicht des Dienstherrn keinen Anspruch auf Übernahme von Mietkosten für seine private Unterkunft herleiten.*)

IMRRS 2011, 0776

BGH, Urteil vom 09.03.2011 - VIII ZR 132/10
1. Zur Umdeutung einer - nach dem früheren Mietpreisbindungsrecht für Altbauten in Berlin - unzulässigen Vereinbarung über abzurechnende Betriebskostenvorauszahlungen in eine gesetzlich seinerzeit zulässige Abrede über die Zahlung einer Betriebskostenpauschale.*)
2. Unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens sind Anwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung des Geschädigten - unabhängig von der Frage, ob es sich hierbei um eine besondere Angelegenheit im Sinne des § 18 RVG handelt - nicht zu erstatten, wenn die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zur Einholung der Deckungszusage nicht erforderlich war (Fortführung des Senatsurteils vom 6. Oktober 2010 - VIII ZR 271/09, WuM 2010, 740).*)