Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4717 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IMRRS 2011, 2902AG Erfurt, Urteil vom 26.01.2011 - 5 C 530/10
Auch der Leihvertrag kann grundsätzlich wegen Eigenbedarfs gekündigt werden. Besteht der geltend gemachte Eigenbedarf zu Gunsten eines Familienangehörigen, sind an das Vorliegen des Eigenbedarfs erhöhte Anforderungen zu stellen.
VolltextIMRRS 2011, 2876
BGH, Urteil vom 28.09.2011 - VIII ZR 294/10
Die letzte Betriebskostenabrechnung ist Grundlage für eine Anpassung der Vorauszahlungen, hindert aber nicht die Berücksichtigung anderer - bereits eingetretener oder noch eintretender - Umstände, von denen die im laufenden Jahr entstehenden Kosten voraussichtlich beeinflusst werden. Es ist jedoch kein Raum für einen "abstrakten" Sicherheitszuschlag in Höhe von 10 % auf die zuletzt abgerechneten Betriebskosten.*)
VolltextIMRRS 2011, 2875
BGH, Urteil vom 28.09.2011 - VIII ZR 242/10
1. Der Klageantrag auf Duldung der Modernisierung einer Mietwohnung ist hinreichend bestimmt, wenn der erstrebte Duldungserfolg sowie der Umfang der zu duldenden Arbeiten in seinen wesentlichen Umrissen und Schritten im Antrag umschrieben werden.*)
2. Ist eine Mietwohnung von einer Bruchteilsgemeinschaft vermietet, kann die von der Bruchteilsgemeinschaft beanspruchte Duldung einer Wohnungsmodernisierung gemäß § 432 Abs. 1 Satz 1 BGB auch von einzelnen ihrer Mitglieder aus eigenem Recht klageweise durchgesetzt werden.*)
3. Eine nach § 554 Abs. 3 Satz 1 BGB erforderliche Modernisierungsankündigung muss nicht jede Einzelheit der beabsichtigten Modernisierungsmaßnahme beschreiben und nicht jede mögliche Auswirkung mitteilen. Sie muss lediglich so konkret gefasst sein, dass sie den Informationsbedürfnissen des Mieters Rechnung trägt, das Ziel der beabsichtigten Modernisierung und die zu dessen Erreichung geplanten Maßnahmen zu erfahren, um ihm darüber eine zureichende Kenntnis zu vermitteln, in welcher Weise die Wohnung durch die geplanten Maßnahmen verändert wird und wie sich diese Maßnahmen künftig auf den Mietgebrauch einschließlich etwaiger Verwendungen des Mieters sowie die zu zahlende Miete auswirken.*)
VolltextIMRRS 2011, 2864
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 17.01.2011 - 2-11 S 7/11
Wird die Sanierung einer kompletten Etage durch teilweise Nutzung mit einer Wohnung gehindert, kommt für die angestrebte Vollsanierung der vom Mieter bewohnten, seit längerem nicht renovierten Wohnung die Kündigung aus berechtigtem Interesse in Betracht (BGB § 573 Abs. 1).
VolltextIMRRS 2011, 2829
BGH, Urteil vom 28.09.2011 - VIII ZR 326/10
Der Mieter hat nach § 4 Abs. 2 HeizkostenVO den Austausch funktionstüchtiger Erfassungsgeräte für Heizwärme und Warmwasser gegen ein zur Funkablesung geeignetes System zu dulden. Für die Ersetzung der bisherigen Erfassungsgeräte für Kaltwasser durch ein funkbasiertes Ablesesystem kann sich eine Duldungspflicht aus § 554 Abs. 2 BGB ergeben.*)
IMRRS 2011, 2818
BGH, Urteil vom 21.09.2011 - VIII ZR 47/11
Die formularmäßige Verpflichtung des Mieters, Decken und Oberwände auch während der Mietzeit zu "weißen", ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters nach § 307 BGB unwirksam, da der Begriff "weißen" bei der nach § 305c Abs. 2 BGB gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung jedenfalls auch dahin verstanden werden kann, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen in weißer Farbe vorzunehmen hat (Bestätigung von BGH, Urteil vom 23.09.2009 - VIII ZR 344/08, IMR 2009, 414).
VolltextIMRRS 2011, 2754
LG Berlin, Urteil vom 22.03.2011 - 65 S 321/10
Angesichts seiner Doppelfunktion als Handtuch-/Wäschetrockner und Wärmequelle stellt ein Handtuchheizkörper, gegen den ein schlichter Wandheizkörper ausgetauscht wird, ebenso eine Modernisierungsmaßnahme i.S. von § 554 BGB dar wie der Einbau einer Mischbatterie, eines Hänge-WC mit Spülstopp-Vorrichtung oder eines größeren Waschbeckens oder einer Doppelspüle dar.
VolltextIMRRS 2011, 2735
LG Hamburg, Urteil vom 07.07.2011 - 307 S 162/10
Sowohl bei der Betriebskostenabrechnung als auch bei einem Mieterhöhungsverlangen ist die vereinbarte Wohnfläche zu Grunde zu legen, wenn diese von der tatsächlichen Wohnfläche weniger als 10% abweicht.
VolltextIMRRS 2011, 2727
AG Hagen, Urteil vom 23.11.2010 - 15 C 286/10
Verzichtete der Vermieter aufgrund der finanziellen Verhältnisse des Mieters über einen Zeitraum von mehreren Jahren auf die Betriebskostennachzahlungen, kann der Mieter nicht ohne Weiteres darauf vertrauen, dass der Vermieter für die Zukunft Ansprüche auf Nachzahlung nicht geltend machen kann. Eine Verwirkung kommt nämlich nicht in Betracht.
VolltextIMRRS 2011, 2717
AG Köln, Urteil vom 26.08.2011 - 221 C 341/10
1. Sowohl ein ausreichendes Beheizen als auch ein täglich einmaliges sowie zusätzlich anlassbezogenes Lüften (etwa nach dem Duschen) sowie auch ein gewisses Maß an Trocknung von Fliesen und Wänden der Dusche, etwa mittels eines Abziehers, kann nicht nur von Mietern verlangt werden, sondern hat auch ohne entsprechenden Hinweis des Vermieters zu erfolgen.
2. Auch auf den Umstand, dass ein Fenster bei winterlichen Außentemperaturen nicht in ständiger Kippstellung geöffnet zu verbleiben hat, muss ein Vermieter heutzutage nicht mehr hinweisen, denn die Tatsache, dass dauerkippgeöffnete Fenster Schimmelbefall nicht vorbeugen, sondern Vorschub leisten, dürfte heute ebenso bekannt sein wie die Tatsache, dass zur Vermeidung von Schimmelbefall jedenfalls einmal täglich stoßgelüftet werden soll.
3. Ist ein baulicher Mangel als Ursache von Feuchtigkeitsschäden ausgeschlossen, kann auch dann, wenn aktuelle Untersuchungen kein falsches Nutzerverhalten belegen, aus den konkreten Mangelsymptomen auf entsprechendes Fehlverhalten der Mieter in der Vergangenheit geschlossen werden.
IMRRS 2011, 2692
LG München II, Urteil vom 21.09.2010 - 12 S 561/10
Der Kostenerstattungsanspruch des Mieters für ausgeführte Renovierungsarbeiten bei unwirksamer Endrenovierungsklausel verjährt innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Mietverhältnisses.*)
VolltextIMRRS 2011, 2688
OLG Frankfurt, Urteil vom 11.10.2011 - 3 U 137/10
1. Unterhält nur einer vom mehreren Mitmietern eine Rechtsschutzversicherung, sind auch die übrigen Mitmieter mitversichert, so dass die Rechtsschutzversicherung die allen Mietern entstehenden Kosten eines Mietrechtsstreits zu übernehmen hat.
2. Zu den unter die Deckung fallenden Kosten gehören auch die Mehrvertretungszuschläge nach VV Nr. 1008 RVG.
3. Verstirbt ein mitversicherter Mitmieter, so erstreckt sich die Deckungspflicht auch auf die bei Vertretung der Erbengemeinschaft neu entstehenden Mehrvertretungsgebühren.
VolltextIMRRS 2011, 2686
LG Berlin, Urteil vom 12.11.2010 - 63 S 150/10
Ist dem Mieter die Möglichkeit gegeben, die Ablesegeräte betreffend die von ihm vereinbarungsgemäß zu tragenden Betriebskosten zu kontrollieren, muss er konkret vortragen, welche Werte seiner Ansicht nach in die Betriebskostenabrechnung hätten eingestellt werden müssen bzw. welche Werte inwiefern falsch sind. Ein einfaches Bestreiten reicht insofern nicht aus.
VolltextIMRRS 2011, 2685
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.04.2011 - 2-11 S 265/10
Eine Klausel in Miet-AGB, die nicht eindeutig vorgibt, wie sich der vom Mieter für einen "angewohnten" Dekorationsintervall zu leistende Anteil in Geld errechnet, verstößt gegen das klauselkontrollrechtliche Transparenzgebot und ist damit unwirksam.
VolltextIMRRS 2011, 2661
LG Heidelberg, Urteil vom 15.04.2011 - 5 S 119/10
1. Einem Mieter, der infolge seiner psychischen Erkrankung in erheblichem Maße den Hausfrieden stört und auf die Mitmieter bedrohlich wirkt, kann trotz seiner Erkrankung fristlos aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dabei hat eine umfassende Interessenabwägung die Unzumutbarkeit einer Fortsetzung des Mietverhältnisses zu ergeben.
2. Das durch die fristlose Kündigung beendete Mietverhältnis lebt nicht dadurch wieder auf, dass der Kündigungsgrund nach dem rechtlichen Ende des Mietverhältnisses wegfällt oder im Rahmen einer Abwägung nunmehr anders zu gewichten ist, etwa weil eine Prognose hinsichtlich des zukünftigen Verhaltens des Mieters gestellt werden kann.
3. Eine im Räumungsrechtsstreit durch Schriftsatz erklärte Kündigung genügt der nach § BGB § 568 BGB erforderlichen Schriftform.
VolltextIMRRS 2011, 2597
AG Rendsburg, Urteil vom 04.06.2010 - 3 C 85/10
1. Eine Heizkostenabrechnung ist nicht ordnungsgemäß, wenn unklar bleibt, aufgrund welcher Schätzgrundlage das Abrechnungsunternehmen einen Ablesewert geschätzt hat.
2. Die tatsächliche Ablesung eines Zählers muss sich im Wesentlichen mit dem Ablesezeitraum decken, wobei geringfügige Über- oder Unterschreitungen hinnehmbar sind. Ein Zeitpunkt von 10 Wochen nach dem Ende der Heizperiode ist nicht mehr ausreichend.
VolltextIMRRS 2011, 2596
LG Düsseldorf, Beschluss vom 21.04.2010 - 17 S 178/09
Bei «einfachst» gelagerten Fällen einer außerordentlichen Kündigung sind bei einem gewerblichen Vermieter die Kosten für die Beauftragung eines Anwalts zur Abfassung des Kündigungsschreibens nicht erstattungsfähig.
VolltextIMRRS 2011, 2537
LG Berlin, Urteil vom 21.05.2010 - 65 S 540/09
Das Füttern von Tauben durch andere Mieter stellt keinen Mietmangel dar, sondern vielmehr ein sozialadäquates, recht verbreitetes Verhalten. Etwas anderes gilt nur, wenn hierdurch starke Verschmutzungen, etwa von Balkonen, verursacht und in größerem Umfang Tauben angelockt würden.
VolltextIMRRS 2011, 2531
AG Köln, Urteil vom 14.06.2011 - 223 C 26/11
1. Gemäß § 536 Abs. 1 S. 3 BGB ist für eine Minderung der Miete erforderlich, dass die Tauglichkeit des Mietobjekts erheblich eingeschränkt ist. Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Zugang zu einer Straßenbahnhaltestelle über einen kurzen Umweg - der vorliegend über die am Rheinauhafen befindliche Drehbrücke möglich ist - gewährleistet ist. Bei einer auf einer Halbinsel gelegenen Wohnung handelt es sich dabei zwar um einen lästigen Zustand, jedenfalls aber nicht um eine gravierende Beeinträchtigung der Nutzung der vermieteten Räumlichkeiten als Wohnung.
2. Eine Minderung aufgrund des ruhenden und fließenden Schiffsverkehrs auf dem Rhein und der davon ausgehenden Lärm-, Geruchs- und Schadstoffemissionen tritt nicht ein. Wer eine unmittelbar am Rhein gelegene Wohnung besichtigt und anmietet, muss nämlich damit rechnen, dass es dort zu Immissionen von Frachtschiffen kommen kann, auch wenn vielleicht beim Besichtigungstermin keine Schiffe vor Anker lagen.
3. Trifft ein vom Vermieter eingeschalteter Makler im Vorfeld des Vertragsabschlusses dem Mieter gegenüber bestimmte telefonische Äußerungen bezüglich des Mietobjekts, so werden diese nur dann Bestandteil des Mietvertrages, wenn der Makler am Telefon eindeutig einen rechtsverbindlichen Willen äußert, der dem Vermieter zurechenbar ist.
4. Eine Parteivernehmung von Amts wegen nach § 448 ZPO kommt dann nicht in Betracht, wenn nach der erfolgten Beweisaufnahme für die Richtigkeit des Parteivortrages keine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht.
VolltextIMRRS 2011, 2524
AG Kehl, Urteil vom 23.09.2011 - 3 C 20/10
Der Mieter hat gegen den Vermieter keinen Anspruch auf Zugang zu den Messeinrichtungen von Verbrauchsstoffen (hier Wasserzähler), über die nach § 556 Abs. 3 BGB abzurechnen ist. Er kann deshalb Mietzahlungen nicht nach § 273 BGB zurückhalten, wenn ihm der Zugang vom Vermieter verweigert wird.*)
VolltextIMRRS 2011, 2513
OLG München, Beschluss vom 22.07.2011 - 1 W 1193/11
1. Die Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch ein Kollegialgericht unterliegt nicht dem Anwaltszwang.
2. Begehrt der Antragsteller die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Räumungsurteils, ist die einstweilige Verfügung nicht das geeignete Instrument, da sonst eine endgültige Regelung im Wege der einstweiligen Verfügung herbeigeführt würde.
VolltextIMRRS 2011, 2406
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.02.2011 - 24 U 121/10
1. Eine unter Mitwirkung des Mieters durch Rechtsgeschäft vereinbarte Auswechslung des Vermieters lässt die Bürgenhaftung für Verbindlichkeiten des Mieters unberührt.*)
2. Der bisherige Vermieter verliert durch den Eintritt des neuen Vermieters die Gläubigerstellung aus dem Bürgschaftsvertrag.*)
3. Tritt der neue Vermieter seine Bürgschaftsforderung erst im zweiten Rechtszug an den früheren Vermieter ab, so liegt eine an § 533 ZPO zu messende Klageänderung vor.*)
VolltextIMRRS 2011, 2405
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.01.2011 - 24 U 6/10
1. Da der Hauptvermieter keine Vertragsbeziehungen zu den Untermietern unterhält, bleibt die Beendigung des Hauptmietverhältnisses grundsätzlich ohne Einfluss auf den Bestand der Untermietverhältnisse.*)
2. Das Verfahren der Zurückweisung der Berufung ohne mündliche Verhandlung wird nicht dadurch beeinflusst, dass der Kläger und Berufungskläger kein Interesse mehr an einer sachlichen Entscheidung über seinen im Berufungsrechtszug zunächst weiterverfolgten Klageantrag hat und deshalb den Rechtsstreit in der Hauptsache einseitig für erledigt erklärt hat.*)
VolltextIMRRS 2011, 2404
OLG Naumburg, Beschluss vom 19.05.2011 - 1 W 14/11
Der Senat schließt sich der Ansicht anderer Oberlandesgerichte an, wonach bei einer Klage auf künftige Nutzungsentschädigung weder § 41 GKG noch § 9 Satz 1 ZPO für die Streitwertbemessung maßgeblich sind, sondern § 3 ZPO. Diesen zugrunde gelegt, sind aber die Besonderheiten des Einzelfalles zu berücksichtigen, hier die durchschnittliche Dauer des Erkenntnisverfahrens und die voraussichtliche Dauer bis zur Räumung.*)
VolltextIMRRS 2011, 2397
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.12.2010 - 24 U 109/10
Das Rechtsinstitut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage ist weder dafür bestimmt noch dazu geeignet, das Unternehmerrisiko des Mieters einseitig zu Lasten des Vermieters zu verändern (hier Umsatzrückgang im Ladenlokal des Mieters).*)
VolltextIMRRS 2011, 2396
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.12.2010 - 24 U 65/10
1. Es stellt einen erheblichen Mangel einer vermieteten Gaststätte dar, wenn sie in den Monaten August und September nicht ausreichend beheizt werden kann.*)
2. Der Vermieter kann ein etwaiges Recht, die Heizleistung wegen bestehender Mietrückstände zu verweigern, nicht nachträglich im Rechtsstreit erstmals mit Erfolg zu seiner Rechtfertigung geltend machen.*)
VolltextIMRRS 2011, 2393
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2010 - 24 U 66/10
1. Feststellungen zur Sittenwidrigkeit des Mietzinses sind bezogen auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu treffen.*)
2. Im gewerblichen Mietrecht ist ein auffälliges Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung anzunehmen, wenn die vereinbarte Miete den verkehrsüblichen Mietwert eines vergleichbaren Mietgrundstücks um etwa das Doppelte überschreitet.*)
3. Im gewerblichen Mietrecht fehlt es regelmäßig an einer strukturellen Verhandlungsunterlegenheit, so dass der benachteiligte Vertragsteil zum wucherähnlichen Geschäft die Umstände darlegen und notfalls beweisen muss, die seine Unterlegenheit bei Vertragsschluss begründeten, sowie darlegen und notfalls beweisen muss, dass der andere Vertragsteil das erkannt und für sich zum Vorteil ausgenutzt hat.*)
4. Es führt nicht zum Wegfall der Geschäftsgrundlage, sondern fällt in den Verantwortungsbereich des Mieters, wenn auf der Grundlage struktureller Marktveränderungen nach Vertragsschluss eine Mietpreisentwicklung einsetzt, die sich negativ auf seine Konkurrenzfähigkeit auswirkt.*)
VolltextIMRRS 2011, 2392
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.03.2011 - 24 U 102/10
Täuscht der Mieter dem Vermieter einen von diesem zu verantwortenden Mangel der Mietsache vor, der zudem zur Verletzung eines Dritten geführt hat, obwohl der Mieter selbst oder mit seinem Wissen jener Dritte die Beschädigung verursacht haben kann, kann das Mietverhältnis nachhaltig zerrüttet werden und der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt sein.*)
VolltextIMRRS 2011, 2390
LG Köln, Urteil vom 08.07.2011 - 10 S 9/11
1. Der Mieter eines Einfamilienhauses ist ohne ausdrückliche Regelung im Mietvertrag nicht zur Nutzung von Garten- und sonstigen Außenflächen berechtigt. Dies gilt auch dann, wenn diese Bereiche dem Mietobjekt optisch zuzuordnen sind und andere Nutzungsberechtigte hierdurch nicht beeinträchtigt werden.
2. Die Dekoration der Hausfassade eines Einfamilienhauses gehört im Bereich mit-vermieteter Außenflächen zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Dies gilt nicht, wenn diese Flächen auch Dritten zum Gebrauch überlassen worden sind.
3. Die Verwendung von Dübeln und Schrauben zur Anbringung der Dekoration stellt eine lediglich unerhebliche Substanzverletzung am Eigentum des Vermieters dar.
VolltextIMRRS 2011, 2389
BGH, Beschluss vom 07.07.2011 - V ZB 9/11
Die Erinnerung des Untermieters oder Unterpächters eines Mieters oder Pächters des Schuldners gegen die Anordnung der Zwangsverwaltung ist unzulässig, weil das erforderliche Rechtsschutzinteresse fehlt.*)
VolltextIMRRS 2011, 2260
BGH, Urteil vom 06.07.2011 - VIII ZR 337/10
Ein Mieterhöhungsbegehren ist nicht deshalb aus formellen Gründen unwirksam, weil der Vermieter darin zur Begründung auf den bisher geltenden Mietspiegel und nicht auf den kurz zuvor veröffentlichten neuesten Mietspiegel Bezug genommen hat.*)
VolltextIMRRS 2011, 2259
BGH, Urteil vom 06.07.2011 - VIII ZR 317/10
Zu den an eine Eigenbedarfskündigung zu stellenden formellen Anforderungen.*)
VolltextIMRRS 2011, 2205
LG Kiel, Beschluss vom 22.12.2010 - 1 S 210/10
1. Bei der Frage, ob ein formularmäßiger Kündigungsverzicht gem. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam ist, weil er den Mieter den Umständen nach entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligt, ist eine Interessenabwägung der Mietvertragsparteien vorzunehmen (vgl. BGH, IMR 2009, 372).
2. Für die Entscheidung, ob unangemessene Benachteiligung vorliegt, ist maßgeblich, ob der Vermieter, dem die "Zweckbindung" des Mietverhältnisses auf Seiten der Mieter - Anmietung der Wohnung zum Zwecke der Ausbildung ihrer Tochter zur PTA - bekannt ist, dennoch einseitig sein Interesse an einer mittel- bis langfristigen Kontinuität des Mietverhältnisses durchsetzen will.
VolltextIMRRS 2011, 2201
LG Berlin, Urteil vom 03.12.2010 - 63 S 42/10
1. Ein Mangel der Mietsache iSd § 536 I BGB liegt vor, wenn der Mieter wesentliche Anteile der Wandflächen seiner Wohnung in keiner Weise mechanisch bearbeiten darf, weil sie Asbestfasern enthalten, welche widrigenfalls freigesetzt würden.
2. Eine unerhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung iSd § 536 I 3 BGB ist anzunehmen, wenn der Mieter einen Anteil der Wände i. H. von 30% der Gesamtwandfläche nur eingeschränkt nutzen darf, weil ihm im Übrigen eine hinreichende Einrichtungs- und Gestaltungsmöglichkeit zusteht.
VolltextIMRRS 2011, 2186
BGH, Urteil vom 27.07.2011 - VIII ZR 316/10
§ 556 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 BGB steht einer einmaligen einvernehmlichen Verlängerung der jährlichen Abrechnungsperiode zum Zwecke der Umstellung auf eine kalenderjährliche Abrechnung nicht entgegen.*)
VolltextIMRRS 2011, 2164
BGH, Beschluss vom 01.06.2011 - VIII ZR 310/10
Der Vermieter ist im Rahmen seiner Instandhaltung- und Verkehrssicherungspflicht nicht gehalten, ordnungsgemäß installierte Kohleöfen in der Wohnung des Mieters ohne besonderen Anlass einer regelmäßigen Kontrolle, etwa im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit und Dichtigkeit der Wandanschlüsse, zu unterziehen.
VolltextIMRRS 2011, 2009
BGH, Urteil vom 29.06.2011 - VIII ZR 349/10
Auf Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Mieter einer Eigentumswohnung wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums findet die Verjährungsvorschrift des § 548 Abs. 1 BGB keine Anwendung.*)
IMRRS 2011, 1997
AG München, Urteil vom 25.06.2010 - 412 C 25702/09
1. Wer in einer Wohnanlage lebt, in der es auch ein Hotel gibt, muss mit Renovierungsarbeiten und Erweiterungen des Hotels rechnen.
2. Neue Geruchs- und Geräuschbelästigungen können allerdings einen Mangel darstellen.
3. Kinderlärm berechtigt nicht zur Minderung.
VolltextIMRRS 2011, 1987
LG Frankfurt/Oder, Urteil vom 28.05.2010 - 6a S 126/09
Auch nach der Liberalisierung des Briefmarkts ab dem Jahr 2007 ist der Vermieter, der seinen Mietern bisher Briefkästen im Hausflur eines Mietobjekts zur Verfügung gestellt hat, nicht verpflichtet, nunmehr neue Briefkästen im Außenbereich eines Mietobjekts anzubringen.
VolltextIMRRS 2011, 1973
LG Bonn, Beschluss vom 03.06.2011 - 6 T 109/11
1. Die Nichtzahlung auf ein rechtskräftiges Urteil ist nur dann eine zur Kündigung berechtigende Vertragsverletzung, wenn eine Forderung aus dem Vertrag tituliert ist.
2. Ob das der Fall ist, hängt davon ab, ob sich die Rechtskraftwirkung auch auf den Rechtsgrund erstreckt, was jedenfalls bei einem Versäumnisurteil grundsätzlich nicht anzunehmen ist.
3. Der Vermieter muss daher, wenn er die Kündigung wegen Zahlungsverzugs auf eine per Versäumnisurteil titulierte Forderung stützt, im Räumungsprozess darlegen und beweisen, dass seine Forderung berechtigt ist.
VolltextIMRRS 2011, 1969
OLG Celle, Beschluss vom 20.06.2011 - 2 U 49/11
Erteilt der Vermieter sein Einverständnis mit der Verlängerung der im Kündigungsschreiben gesetzten Räumungsfrist ausdrücklich zum Zwecke des vertragsgemäßen Rückbaus des Mietobjekts durch den Mieter, fehlt es an dem für einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltung der Mietsache erforderlichen Rücknahmewillen.*)
VolltextIMRRS 2011, 1967
AG Hamburg, Urteil vom 28.02.2011 - 910 C 117/10
Die Überschreitung der Bleikonzentration im Wasser stellt einen Mangel dar, der zu einer Minderung führt. Das Ablaufenlassen des Wassers als Methode zur Verringerung der Bleikonzentration mag über einen Zeitraum von wenigen Sekunden zumutbar sein, für einen Zeitraum von 10 bis 15 Minuten gilt dies jedoch bei weitem nicht mehr. Einen derart langen Zeitraum das Wasser ablaufen zu lassen, bedeutet für den Mieter nicht nur einen nicht zu rechtfertigenden Zeitaufwand, sondern auch eine Verschwendung von Trinkwasser, die sowohl aus umweltbelastenden aber auch aus finanziellen Aspekten dem Mieter nicht zumutbar ist.
VolltextIMRRS 2011, 1911
BGH, Urteil vom 29.06.2011 - VIII ZR 30/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1867
LG Berlin, Urteil vom 26.01.2011 - 49 S 106/10
Entscheidet die Feuerwehr nach der Befragung der Alarmperson, zur Rettung einer sich vermeintlich in einer Notsituation befindenden Person die Wohnungstür aufzubrechen, ist jedenfalls dann, wenn die Alarmperson guten Grund hatte, von einem Notfall auszugehen, der Zurechnungszusammenhang zwischen ihrer Auskunft an die Feuerwehr und dem Schaden unterbrochen.*)
IMRRS 2011, 1863
BGH, Urteil vom 01.06.2011 - VIII ZR 304/10
Infolge einer nach Inkrafttreten von § 566a BGB erfolgten Veräußerung vermieteten Wohnraums tritt der Erwerber auch dann in die durch die Zahlung der Kaution an den ursprünglichen Vermieter begründeten Rechte und Pflichten ein, wenn es zuvor - noch unter der Geltung des § 572 BGB a.F. - weitere Veräußerungsgeschäfte gegeben hat und die Kaution in der Kette der vorangegangenen Vermieter nicht weitergeleitet worden war (im Anschluss an Senatsurteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 381/03, NZM 2005, 639 unter II 2b).*)
VolltextIMRRS 2011, 1862
BGH, Urteil vom 01.06.2011 - VIII ZR 91/10
1. Zur fristlosen Kündigung wegen fortdauernder unpünktlicher Mietzahlungen.*)
2. Soweit die vom Mieter einer Wohnung erbrachte Kaution drei Monatsmieten über- steigt, steht ihm - unabhängig von der Beendigung des Mietverhältnisses und der Rückgabe der Mietsache - ein Bereicherungsanspruch zu, der binnen drei Jahren seit Ablauf des Jahres verjährt, in dem der Mieter den überschießenden Betrag ge- zahlt hat.*)
VolltextIMRRS 2011, 1856
AG Berlin-Tiergarten, Urteil vom 13.01.2011 - 8 C 66/10
1. Kündigt der Vermieter den Mietvertrag wegen Eigenbedarfs, da seine Mutter momentan eine viel zu große und teure Wohnung bewohne, unter genauer Angabe der Flächen der betreffenden Wohnungen, so genügt dies den formellen Anforderungen des § 573 Abs. 3 ZPO, auch wenn weder der Name noch das Alter der Mutter im Kündigungsschreiben genannt wird.
2. Die Anbietpflicht des Vermieters umfasst nur vergleichbare Wohnungen in demselben Haus, in dem sich die wegen Eigenbedarfs gekündigte Wohnung befindet. Die erstreckt sich nicht auf andere Wohnungen des Vermieters.
VolltextIMRRS 2011, 1851
BGH, Urteil vom 08.06.2011 - VIII ZR 226/09
Zu den Voraussetzungen einer Verwertungskündigung zum Zweck der Veräußerung einer im vermieteten Zustand unrentablen und nicht oder nur unter erheblichem Preisabschlag verkäuflichen Immobilie.*)
VolltextIMRRS 2011, 1840
AG Wedding, Urteil vom 06.01.2011 - 8b C 25/09
1. Der Vermieter kann eine Müllabwurfanlage einseitig stilllegen, sofern er sich im Mietvertrag vorbehalten hat, die Benutzung der gemeinschaftlichen Anlagen zu ändern.
2. Bei der Zumutbarkeit der Stilllegung ist nicht auf behinderte Menschen, sondern auf den "Durchschnittsmieter" abzustellen.
3. Dementsprechend kann ein gehbehinderter Mensch, der seinen Müll nicht selbständig außerhalb des Gebäudes entsorgen kann, nach der Stilllegung die Kosten für einen Pflegedienst, der die Müllentsorgung für ihn nun kostenpflichtig durchführt, nicht vom Vermieter ersetzt verlangen.
VolltextIMRRS 2011, 1839
LG Berlin, Beschluss vom 20.06.2011 - 67 S 88/11
1. Der Vermieter kann eine Müllabwurfanlage einseitig stilllegen, sofern er sich im Mietvertrag vorbehalten hat, die Benutzung der gemeinschaftlichen Anlagen zu ändern.
2. Bei der Zumutbarkeit der Stilllegung ist nicht auf behinderte Menschen, sondern auf den "Durchschnittsmieter" abzustellen.
3. Dementsprechend kann ein gehbehinderter Mensch, der seinen Müll nicht selbständig außerhalb des Gebäudes entsorgen kann, nach der Stilllegung die Kosten für einen Pflegedienst, der die Müllentsorgung für ihn nun kostenpflichtig durchführt, nicht vom Vermieter ersetzt verlangen.
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