Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4717 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2012, 1599KG, Urteil vom 22.03.2012 - 8 U 64/11
Tritt während des Rechtsstreits über Nebenkostenvorauszahlungen Abrechnungsreife ein, hat der Vermieter die Vorauszahlungsklage (nur) insoweit für erledigt zu erklären, als die inzwischen gefertigte Abrechnung bei (fiktivem) Ansatz der Soll-Vorauszahlungen einen Saldo zugunsten des Mieters ausweist.*)
VolltextIMRRS 2012, 1556
BGH, Urteil vom 15.05.2012 - VIII ZR 245/11
Nach einer Nebenkostenabrechnung ist der Vermieter zur Anpassung von Vorauszahlungen gemäß § 560 Abs. 4 BGB nur insoweit berechtigt, als sie auf einer inhaltlich korrekten Abrechnung beruht.
VolltextIMRRS 2012, 1555
BGH, Urteil vom 15.05.2012 - VIII ZR 246/11
Die Anpassung von Vorauszahlungen setzt eine formell und inhaltlich korrekte Abrechnung voraus (Änderung der bisherigen Senatsrechtsprechung, zuletzt Senatsurteil vom 16.06.2010 - VIII ZR 258/09, IMR 2010, 370 = NZM 2010, 736 Rn. 26).*)
IMRRS 2012, 1541
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.02.2012 - 2-17 S 89/11
Einem Mieter kann bei Schimmelbefall der Wohnung eine drei- bis viermalige Lüftung der Wohnung am Tag zugemutet werden.
VolltextIMRRS 2012, 1483
BFH, Urteil vom 18.04.2012 - II R 36/10
1. Die mit Wirkung ab dem Kalenderjahr 2008 erfolgte Neuregelung des Erlasses von Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung verstößt nicht gegen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Steuergesetze und deren Rückwirkung.*)
2. In einem auf Erlass von Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung gerichteten Verfahren ist nicht zu prüfen, ob die Anknüpfung der Grundsteuer an die Einheitswerte für die Jahre ab 2008 noch verfassungsgemäß ist.*)
VolltextIMRRS 2012, 1482
BGH, Urteil vom 02.05.2012 - XII ZR 88/10
Zur Wirksamkeit der Abrede in einem Mietvertrag über Wohnraum, der Mieter habe einen Betriebskostenvorschuss in bestimmter Höhe zu zahlen, als Vereinbarung über die Umlegung von Betriebskosten.*)
VolltextIMRRS 2012, 1469
OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.02.2012 - 10 U 102/11
1. Zur Transparenz einer Betriebskostenumlagevereinbarung.*)
2. Den Vermieter trifft regelmäßig keine sekundäre Darlegungslast für die tatsächlichen Grundlagen seines Betriebskostenansatzes. Vielmehr obliegt es zunächst dem Mieter, den Kostenansatz des Vermieters und die diesem zugehörigen Einzelkosten aufgrund einer Einsichtnahme in die den streitgegenständlichen Kostenarten zugrunde liegenden Belege substantiiert zu bestreiten.*)
3. Beruhen die in die Betriebskostenabrechnung eingestellten Verbrauchswerte aber auf der Ablesung eines geeichten Messgeräts, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Werte den tatsächlichen Verbrauch richtig wiedergeben.*)
VolltextIMRRS 2012, 1461
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.12.2011 - 6 W 210/11
1. Bei dem Austausch der Tapeten an den Wänden und bei dem Abschleifen und Neulackieren der Türen handelt es sich um Schönheitsreparaturen im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 4 der zweiten Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen (II. BV).
2. Eine Individualvereinbarung kann unter Umständen Renovierungspflichten der ausziehenden Mieter begründen, auch wenn der Vermieter rechtskräftig zur Unterlassung von Reparaturverlangen verurteilt worden ist. Voraussetzung ist, dass die Mieter Reparaturverplichtungen freiwillig übernehmen in der Kenntnis, dass sie es nicht kraft Gesetzes oder kraft Vertrags müssen.
VolltextIMRRS 2012, 1430
BGH, Urteil vom 11.04.2012 - XII ZR 48/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1419
OLG Bremen, Urteil vom 09.03.2012 - 2 U 98/11
1. Kosten für die Einschaltung eines Inkassobüros im Rahmen außergerichtlicher Schadensabwicklung sind nur dann erstattungsfähig, wenn der Gläubiger im einzelnen Schadensfall die Heranziehung eines Dritten für erforderlich und für zweckmäßig halten durfte.*)
2. Ein solcher Fall liegt vor, wenn wegen der streitigen Forderung vertragliche Vereinbarungen während des Insolvenzverfahrens der Schuldnerin mit dem Insolvenzverwalter getroffen wurden und vom Gläubiger nicht erwartet werden kann, dass er über das erforderliche Wissen verfügt, wie er im Hinblick auf das Insolvenzverfahren weiter vorgehen muss.*)
VolltextIMRRS 2012, 1393
LG Berlin, Urteil vom 31.01.2012 - 63 S 233/11
1. Das Verschuldenserfordernis im Sinne des § 339 BGB kann individualvertraglich abbedungen werden, weil es - in den Grenzen der §§ 138, 242 BGB - dann durch das Prinzip der Vertragsfreiheit gedeckt wird. In einseitig vom Verwender aufgestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann eine von § 339 BGB abweichende verschuldensunabhängige Vertragsstrafe grundsätzlich nicht wirksam vereinbart werden.
2. Auch ein Mieter kann gegenüber dem Vermieter Verwender von AGB's sein.
VolltextIMRRS 2012, 1392
LG Berlin, Urteil vom 10.02.2012 - 63 S 206/11
Dass bei einer besonders großen Bedeutung eines Infrastrukturprojekts für den Bahnverkehr (hier: Bahnhof Ostkreuz in Berlin ) Umbauarbeiten nur tagsüber an Werktagen stattfinden, kann nicht erwartet werden. Es ist auch für einen Laien nachzuvollziehen, dass Bauarbeiten möglichst zügig und zu Zeiten erfolgen, in denen eher wenig Verkehr auf den von den Bauarbeiten betroffenen Verkehrswegen herrscht, nämlich nachts und an Sonntagen. Mietminderungsgrund besteht insofern nicht.
VolltextIMRRS 2012, 1274
AG Berlin-Lichtenberg, Urteil vom 23.05.2011 - 105 C 394/10
Der Vermieter muss die Bescheinigung zum Nachweis der Kosten i.S. des § 35a EStG - haushaltsnahe Dienstleistungen 2009 - unentgeltlich erstellen.
VolltextIMRRS 2012, 1244
LG Karlsruhe, Urteil vom 30.03.2012 - 9 S 506/11
Die Einwendungsfrist des § 556 Abs. 3 S. 5 BGB kann der Wohnraummieter nur durch die Erhebung konkreter Einwendungen gegen die ihm durch den Vermieter mitgeteilte Betriebskostenabrechnung wahren. Es müssen konkrete Fehler der Abrechnung beanstandet werden, die Äußerung allgemeiner Bedenken ist unzureichend.
VolltextIMRRS 2012, 1117
OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.10.2011 - 2 W 61/11
1. Bei einer Klage des Hauptvermieters gegen den Untermieter auf Rückgabe der Räumlichkeiten, nachdem bereits die Räumungsklage gegen den Hauptmieter/Untervermieter erfolgreich war, ist für die Streitwertbestimmung dieser Räumungsklage § 41 Abs. 2 GKG anzuwenden, und nicht § 6 ZPO.
2. Somit richtet sich der Streitwert nach der Jahresmiete.
VolltextIMRRS 2012, 1116
OLG München, Urteil vom 27.03.2012 - 32 U 4434/11
1. Anspruch des Vermieter/Eigentümer einer Ladenpassage gegen den Gaststättenmieter auf Einhaltung des öffentlich-rechtlichen Rauchverbots seiner Gäste und Mitarbeiter in der baulich umschlossenen Passage.*)
2. Das öffentlich-rechtliche Rauchverbot nach Art. 2 Nr. 8, Art. 3 BayGSG (Bayerisches Gesetz zum Schutz der Gesundheit) stellt ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB dar, wobei eine juristische Person jedoch nicht zum geschützten Adressatenkreis gehört.*)
3. Mitmieter im gleichen Gebäudekomplex können sich auf das Schutzgesetz mangels Zurechnungszusammenhangs dann nicht berufen, wenn sie einen eigenen vom Bereich des Störers getrennten Zugang zu ihren Mieträumen haben.*)
VolltextIMRRS 2012, 1114
BGH, Urteil vom 28.03.2012 - VIII ZR 79/11
Wenn der Vermieter in seinem Erhöhungsverlangen - über die in § 558a Abs. 2 Nr. 4 BGB geforderten drei Vergleichswohnungen hinaus - weitere Wohnungen benennt, die nicht die Voraussetzungen des § 558a Abs. 2 Nr. 4 BGB erfüllen, so ist das Erhöhungsverlangen weder insgesamt noch teilweise unwirksam. Ob der Umstand, dass die Miete einer der benannten Wohnungen unterhalb der verlangten Miete liegt, an der Ortsüblichkeit der verlangten Miete zweifeln lässt, ist eine Frage der materiellen Begründetheit, nicht der Wirksamkeit des Erhöhungsverlangens.*)
VolltextIMRRS 2012, 1113
KG, Urteil vom 05.04.2012 - 12 U 49/11
§ 592 Satz 1 ZPO öffnet den Urkundenprozess grundsätzlich unterschiedslos für die Geltendmachung aller Ansprüche, welche die Zahlung einer bestimmten Geldsumme zum Gegenstand haben. Das ist auch bei Mietforderungen der Fall. Der Statthaftigkeit des Urkundenprozesses steht nicht entgegen, dass der Mieter Mängel der Mietsache behauptet hat und der Anspruch auf die Miete daher gemäß § 536 Abs. 1 BGB von Gesetzes wegen ganz oder teilweise erloschen sein könnte. Sind dagegen erhebliche Mängel der Mietsache zwischen den Parteien unstreitig und damit nicht beweisbedürftig, so steht fest, dass die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch gemindert ist. Die Höhe der dann nur noch geschuldeten geminderten Miete ergibt sich nicht aus dem Mietvertrag. Der Mietzins kann dann in der Regel nicht mehr im Urkundenprozess eingeklagt werden.*)
VolltextIMRRS 2012, 1084
BGH, Urteil vom 23.02.2012 - IX ZR 29/11
Die Erklärung des Insolvenzverwalters/Treuhänders, für Ansprüche aus dem Wohnraummietverhältnis des Schuldners nach Ablauf der dreimonatigen gesetzlichen Kündigungsfrist nicht mehr mit der Insolvenzmasse aufzukommen, wirkt auch gegenüber dem Erwerber, auf den das Mietverhältnis infolge Veräußerung des Grundstücks übergegangen ist, wenn sie in Unkenntnis des Eigentumsübergangs dem alten Vermieter gegenüber abgegeben worden ist.*)
VolltextIMRRS 2012, 1042
OLG Frankfurt, Urteil vom 23.03.2012 - 2 U 143/11
Bei einer Vereinbarung im Mietvertrag, dass die monatlichen Zins- und Tilgungsleistungen, welche der Mieter für das Mietobjekt an das dieses Objekt finanzierende Kreditinstitut zu leisten hat, auf die jeweilige Mietzinsforderung anzurechnen sind, handelt es sich um eine Vorausverfügung über den Mietzins. Sie ist dem Zwangsverwalter gegenüber nur nach Maßgabe des § 1124 Abs. 2 BGB wirksam. Die Leistungen begründen nicht wie ein Baukostenzuschuss erst den Wert der von dem Mieter erbrachten Leistungen.*)
VolltextIMRRS 2012, 1027
AG Frankfurt/Main, Beschluss vom 10.02.2012 - 33 C 4475/11
Einigen sich die Parteien des ersten Räumungsrechtsstreits auf eine bedingte Räumung, die entfällt, wenn der beklagte Mieter die geschuldeten Mieten über längere Zeit pünktlich zahlt, und begeht der Mieter weitere Vertragsverletzungen, kann der Vermieter erneut auf Räumung klagen.
VolltextIMRRS 2012, 1023
BGH, Urteil vom 29.02.2012 - VIII ZR 155/11
Zur Darlegung wiederkehrender Beeinträchtigungen des Mietgebrauchs genügt eine Beschreibung, aus der sich ergibt, um welche Art von Beeinträchtigungen (Partygeräusche, Musik, Lärm durch Putzkolonnen auf dem Flur o.ä.) es geht, zu welchen Tageszeiten, über welche Zeitdauer und in welcher Frequenz diese ungefähr auftreten; der Vorlage eines "Protokolls" bedarf es nicht.*)
VolltextIMRRS 2012, 1016
BGH, Beschluss vom 31.01.2012 - VIII ZR 141/11
Zum Verjährungsbeginn eines Anspruchs auf Wertersatz für aufgrund unwirksamer Formularklausel ausgeführter Schönheitsreparaturen.
VolltextIMRRS 2012, 0907
AG Brühl, Urteil vom 10.03.2010 - 24 C 572/09
1. Bei der Entziehung und Störung des Mitbesitzes des Mieters an einem Kellerraum und einer Gemeinschaftswaschküche bedarf es im einstweiligen Verfügungsverfahren i. d. R. keines besonderen Verfügungsgrundes.
2. Die anderweitige Möglichkeit des Mieters, bei seiner Mutter in ca. 13 km Entfernung oder am Wohnort in einem Waschsalon Wäsche waschen zu können, steht dem Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Wiedereinräumung de Mitbesitzes an der Gemeinschaftswaschküche nicht entgegen.
3. Selbst wenn der Vermieter dem Mieter die Gemeinschaftswaschküche nicht mitvermietet sondern nur leihweise überlassen hat, ist er nicht zum einseitigen Besitzentzug nach Kündigung des Leihvertrages berechtigt, sondern auf den Klageweg zu verweisen.
4. Die Durchführung von Bauarbeiten in den Kellerräumen und die Sorge des Vermieters, dass der Mieter bei Betreten der Baustelle zu Schaden kommen könnte, stellt keinen Rechtfertigungsgrund für die Entziehung des Mitbesitzes am Keller dar.
5. Der Streitwert für die Wiedereinräumung des Mitbesitzes an einem Kellerraum und einer Gemeinschaftswaschküche ist auf 900,00 EUR festzusetzen.
VolltextIMRRS 2012, 0895
LG Berlin, Urteil vom 27.09.2011 - 63 S 641/10
Der Mieter einer Wohnung in Berlin muss im Regelfall (zumindest im Innenstadt-Bereich) damit rechnen, dass es im weiteren und näheren Umfeld seiner Wohnung - etwa durch Neubau, Umbau oder Sanierung von Gebäuden, Straßen o.ä., durch Wechsel oder Zuzug von neuen (gewerbetreibenden) Nachbarn etc. - zu Veränderungen kommt, die sich auf die Mietsache nachteilig auswirken können.
VolltextIMRRS 2012, 0891
BGH, Urteil vom 15.02.2012 - VIII ZR 197/11
1. Eine Staffelmietvereinbarung, in der die jeweilige Miete oder die jeweilige Erhöhung für die ersten zehn Jahre in einem Geldbetrag und erst für die nachfolgenden Jahre in einem Prozentsatz ausgewiesen ist, ist gemäß § 139 BGB nicht insgesamt unwirksam, sondern für die ersten zehn Jahre wirksam.*)
2. Zur Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung, in der keine Vorauszahlungen des Mieters in Ansatz gebracht worden sind.*)
IMRRS 2012, 0888
LG Berlin, Urteil vom 07.10.2011 - 63 S 59/11
1. Eine Mietminderung wegen Baulärms bzw. Beeinträchtigungen aufgrund von Bauarbeiten ist nicht gerechtfertigt, wenn schon bei Abschluss des Mietvertrages erkennbar ist, dass mit Bautätigkeiten in der räumlichen Umgebung des Mietobjekts zu rechnen ist.
2. Der Mieter muss grundsätzlich mit Bauarbeiten rechnen bei einem ausgewiesenen Sanierungsgebieten sowie bei baufälligen Gebäuden, erneuerungsbedürftigen Fassaden sowie bei nahe gelegenen Baulücken.
VolltextIMRRS 2012, 0845
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2012 - 24 U 217/11
In Wuppertal besteht eine Pflicht des Vermieters, zum Schutz der auf vermieteten Stellplätzen stehenden Pkw durch Anbringung eines Schutzgitters Vorsorge gegen Dachlawinen zu treffen, unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt.*)
VolltextIMRRS 2012, 0835
BGH, Urteil vom 29.02.2012 - VIII ZR 346/10
Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch den Tatrichter.*)
VolltextIMRRS 2012, 0832
KG, Urteil vom 01.03.2012 - 8 U 197/10
1. Der Wegfall des Hauptmietverhältnisses hat nicht zur Folge, dass der Untervermieter gegen den Untermieter keinen Herausgabeanspruch gemäß § 546 BGB hat.*)
2. Die Herausgabeansprüche des Hauptvermieters gegen den Hauptmieter und des Untervermieters gegen den Untermieter bestehen nebeneinander, wobei der Untervermieter seinen Herausgabeanspruch auch auf Herausgabe an den Hauptvermieter richten kann.*)
VolltextIMRRS 2012, 0827
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2012 - 24 U 227/11
Verzichtet ein Vermieter gegen Zahlung eines angemessenen Geldbetrages auf seinen Anspruch auf Räumung des Grundstücks, insbesondere auf Beseitigung der Aufbauten, bei Ende des Mietverhältnisses, so ist dies im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit unbedenklich.*)
VolltextIMRRS 2012, 0792
BGH, Urteil vom 22.02.2012 - VIII ZR 205/11
Auch wenn der Mieter die Wohnung bei Mietbeginn mit einem neuen weißen Anstrich übernommen hat, benachteiligt ihn eine Farbwahlklausel nur dann nicht unangemessen, wenn sie ausschließlich für den Zeitpunkt der Rückgabe Geltung beansprucht und dem Mieter noch einen gewissen Spielraum lässt (Bestätigung der Senatsurteile vom 18. Juni 2008 - VIII ZR 224/07, IMR 2008, 297 = NZM 2008, 605 Rn. 18; vom 22. Oktober 2008 - VIII ZR 283/07, IMR 2009, 2 = NJW 2009, 62 Rn. 17 f.).*)
VolltextIMRRS 2012, 0771
KG, Urteil vom 16.02.2012 - 8 U 124/11
Die vom Vermieter im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung geschuldete Zusammenstellung der Gesamtkosten hat sich in der Regel an den im Mietvertrag genannten und auf den Mieter abgewälzten Nebenkostenpositionen zu orientieren. Denn regelmäßig kann der Mieter nur unter Einhaltung dieser im Mietvertrag strukturell vorgegebenen Aufgliederung in der Abrechnung selbstständig und in der gebotenen einfachen Weise erkennen, ob auch nur solche Kosten in der Abrechnung berücksichtigt worden sind, die er nach dem Mietvertrag schuldet und ob und in welcher Höhe Kosten im Bereich der jeweils auf ihn abgewälzten Kostenarten im Abrechnungszeitraum angefallen sind.*)
VolltextIMRRS 2012, 0705
LG Karlsruhe, Urteil vom 02.12.2011 - 9 S 236/11
Der bloße Umstand, dass sich die Aussicht aus einer Wohnung verschlechtert, stellt grundsätzlich keinen Mietmangel dar.
VolltextIMRRS 2012, 0686
BGH, Urteil vom 15.02.2012 - VIII ZR 166/10
Zur Berücksichtigungsfähigkeit von Mieterleistungen als abwohnbarer Baukostenzuschuss.*)
VolltextIMRRS 2012, 0684
LG Bonn, Urteil vom 10.11.2011 - 6 T 198/11
Der im Leistungsbezug der ARGE stehende Mieter hat im Rahmen einer Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB den Zahlungsverzug nicht zu vertreten, wenn er alles ihm gegenüber dem Vermieter und der ARGE obliegende und zumutbare getan hat, eine pünktliche Zahlung durch Dienstleistung der ARGE zu erreichen.*)
VolltextIMRRS 2012, 0681
AG Dortmund, Urteil vom 12.10.2011 - 411 C 3364/11
Grundsätzlich steht dem Mieter einer nicht preisgebundenen Wohnung ein Anspruch auf Übersendung von Belegkopien zur Betriebskostenabrechnung nicht zu. Anders ist jedoch zu entscheiden, wenn die Einsichtnahme in die Belege für den Mieter unzumutbar ist. (hier bejaht bei 82-jähriger sehbehinderter Mieterin).
VolltextIMRRS 2012, 0644
AG Neukölln, Urteil vom 05.10.2011 - 13 C 197/11
1. Der Mieter muss dafür Sorge tragen, dass das Wasser vom Balkon über eine dort hierfür vorgesehene Einrichtung abfließen kann.
2. Ist der Balkon nicht von Eis und Schnee geräumt, so haftet der Mieter auf Schadensersatz, wenn der vereiste Abfluss dazu führt, dass vom Balkon aus Wasser in die darunter liegende Wohnung eindringt.
3. Der Schaden umfasst neben Beseitigungskosten auch Mietausfälle, die etwa dadurch entstehen, dass andere Mieter aufgrund der Pflichtverletzungen in berechtigter Weise die Miete mindern.
VolltextIMRRS 2012, 0636
AG Mannheim, Urteil vom 23.09.2011 - 10 C 44/11
1. Entrichtet ein Pächter in Kenntnis eines Mangels die Pacht gleichwohl ungemindert und vorbehaltlos weiter, so steht dies einer "rückwirkenden Minderung", das heißt einer Aufrechnung von Rückforderungsansprüchen seinerseits aus Bereicherungsrecht mit laufenden Pachtzinsansprüchen des Verpächters aus Pachtvertrag, entgegen, denn insoweit kommt § 814 BGB zur Anwendung.
2. Aus einer bloßen Mangelanzeige oder einer bloßen Minderungsankündigung lässt sich ein Zahlungsvorbehalt nicht herleiten.
VolltextIMRRS 2012, 0635
BGH, Urteil vom 26.10.2011 - VIII ZR 270/10
1. Ob die - einzeln ausgewiesenen - Kosten für Kaltwasser und Entwässerung zusammen mit den Heizkosten oder zusammen mit den übrigen Betriebskosten abgerechnet werden, ist unbeachtlich, denn auf die Nachvollziehbarkeit der Abrechnung dieser Kosten hat es keinen Einfluss, ob sie in dem einen oder anderen "Abrechnungskreis" eingestellt sind. Schon deshalb wäre die Beanstandung, dass die Kaltwasserkosten im "falschen Abrechnungskreis" aufgeführt sind, eine leere und deshalb unbeachtliche Förmelei.
2. Der Vermieter hat eine Heizkostenabrechnung zu erstellen, die den Anforderungen der Heizkostenverordnung entspricht. Eine Pflicht, diese Vorschriften mitzuteilen oder zu erläutern, trifft ihn hingegen nicht. Es genügt für eine formell wirksame Abrechnung im Bereich der Heizkostenverordnung, wenn ein mit den einschlägigen Rechtsvorschriften vertrauter Mieter anhand der mitgeteilten Faktoren die vorgenommene Abrechnung nachprüfen kann.
3. Dies gilt nicht nur für den unmittelbaren Anwendungsbereich des § 9 Abs. 2 HeizkostenV, sondern generell für die Heizkostenverordnung.
VolltextIMRRS 2012, 0556
BGH, Urteil vom 01.02.2012 - VIII ZR 156/11
1. Heizkosten können nicht nach dem Abflussprinzip, sondern nur unter Ansatz des im Abrechnungszeitraum verbrauchten Brennstoffs abgerechnet werden (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 20. Februar 2008 - VIII ZR 49/07, IMR 2008, 110 = NJW 2008, 1300).*)
2. Die auf der Anwendung des Abflussprinzips beruhende Fehlerhaftigkeit einer Heizkostenabrechnung kann nicht durch eine Kürzung der auf die Nutzer entfallenden Kostenanteile nach § 12 Abs. 1 HeizkostenV ausgeglichen werden.*)
IMRRS 2012, 0479
AG Dortmund, Urteil vom 19.09.2011 - 414 C 5891/11
Wird seit vielen Jahren die Schneeräumung von den Mietern der Häuser selbst ausgeführt, bedarf es im Rahmen des billigen Ermessens ebenso erheblicher Gründe für die Vertragsänderung dahin, dass nunmehr ein Dienstleister hiermit beauftragt wird.
VolltextIMRRS 2012, 0407
LG Berlin, Urteil vom 09.11.2010 - 65 S 111/10
1. Der mietvertraglichen Verpflichtung des Wohnungsmieters, die anteiligen Versicherungskosten des Vermieters zu zahlen, ist auch dann die stillschweigende Beschränkung seiner Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu entnehmen, wenn der Vermieter die Versicherung tatsächlich nicht abgeschlossen hat und dem Mieter dies nicht bekannt ist.
2. Ist ein Schaden durch leichte Fahrlässigkeit des Mieters oder seines Erfüllungsgehilfen eingetreten, der mangels Abschlusses der (in den umlagefähigen Betriebskosten enthaltenen) Versicherung nicht versichert ist, kann der Vermieter hierfür keinen Ersatz vom Mieter verlangen.
VolltextIMRRS 2012, 0406
LG Berlin, Beschluss vom 17.10.2011 - 51 T 589/11
1. Die Kinder eines Mieters werden auch nach Eintritt der Volljährigkeit keine Mitbesitzer der Wohnung. Ein selbstständiger Räumungstitel ist daher nicht erforderlich.
2. Ziehen die Kinder eines Mieters zunächst aus und dann wieder ein, so stellt dies eine nach außen erkennbare Änderung der Besitzverhältnisse.
VolltextIMRRS 2012, 0393
LG Berlin, Urteil vom 11.03.1984 - 61 S 359/81
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0389
LG Kiel, Urteil vom 27.01.2012 - 1 S 102/11
1. Der Mieter muss sein Heiz- und Lüftungsverhalten an sein Wohn- und Nutzverhalten anpassen.
2. Die Minderung wegen Schimmel ist ausgeschlossen, wenn dessen Entstehen nicht auf einen Mangel an der Bausubstanz beruht, sondern im Rahmen des erlaubten Mietgebrauchs auftritt.
3. Eine Schimmelbildung, die letztendlich auf ein unsachgemäßes Nutzungsverhalten zurückzuführen ist, gibt - selbst wenn es unverschuldet ist - kein Recht zur Mietminderung.
VolltextIMRRS 2012, 0336
LG Mannheim, Urteil vom 13.04.2011 - 4 S 99/10
1. Der Erwerber einer Mietwohnung hat nach Eigentumsübergang aus der Kautionsabrede einen Anspruch gegen Mieter auf Wiederauffüllung der Kaution, wenn der veräußernde Vermieter vor Eigentumsübergang die Kaution mit eigenen Ansprüchen gegen den Mieter verrechnet hatte.
2. Zahlt der bisherige Vermieter vor Eigentumsübergang die Kaution an den Mieter zurück, hat der Erwerber keinen gesetzlichen Anspruch auf Wiederauffüllung der Kaution gegenüber dem Mieter.
VolltextIMRRS 2012, 0335
LG Berlin, Urteil vom 25.10.2011 - 65 S 38/11
1. Hörfunk- und Fernsehempfang ist ein wesentlicher Bestandteil des häuslichen Lebens und gehört deshalb zur üblichen Nutzung einer Wohnung. Ein Mieter verhält sich nicht vertragswidrig, wenn er Anlagen zum einwandfreien Empfang dieser Medien errichtet.
2. In größeren Haushalten mit mehreren interessierten Fernsehenzuschauern kann der Empfang ausländischer Sender übers Internet nicht die gewünschte Bildqualität anbieten, so dass Internetfernsehen keine echte Alternative zur Parabolantenne darstellt. Diese Antenne muss der Vermieter dulden.
VolltextIMRRS 2012, 0322
LG Berlin, Urteil vom 05.10.2011 - 67 S 216/11
1. Ein Mieterhöhungsverlangen durch die Hausverwaltung ist formell unwirksam, wann daraus die Stellvertretung nicht ersichtlich ist. Berichtigt jedoch der Vermieter im nachhinein dieses Verlangen dahingehend, dass er dieses Verlangen nunmehr im eigenen Namen geltend macht, so ist dieses Verlangen hinreichende Grundlage für die Mieterhöhung.
2. Es führt nicht zur Unwirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens, wenn von einer unzutreffenden Ausgangsmiete aus gerechnet wird. Entscheidend ist, dass der Vermieter die aus seiner Sicht zutreffende Miete zugrunde legt und der Mieter sie prüfen kann.
VolltextIMRRS 2012, 0315
LG Berlin, Urteil vom 25.10.2011 - 63 S 47/11
1. Der Vermieter von Wohnraum, der während eines laufenden Mietverhältnisses den Betrieb einer vorhandenen Heizungsanlage auf einen Dritten überträgt (Wärmecontracting), kann die Kosten der Wärmelieferung nur dann auf den Mieter umlegen, wenn hierfür im Mietvertrag eine ausdrückliche Regelung getroffen wurde oder der Mieter der Änderung zustimmt.
2. Eine ausdrückliche Regelung liegt u.a. dann vor, wenn der Mietvertrag auf Anlage 3 zu II. BV § 27 Bezug nimmt und die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung der Zweiten Berechnungsverordnung bereits eine Umlegung der entsprechenden Kosten vorsah.
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