Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
4808 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IMRRS 2013, 0652
AG Münster, Urteil vom 16.10.2012 - 7 C 4687/11
1. Umlagefähige Aufgaben eines Hausmeisters sind Hausreinigung, Treppenreinigung, Straßenreinigung einschließlich der Schneeräumung, Gartenpflege und Bedienung der Heizungs- und Warmwasseranlage und des Fahrstuhls. Diese Arbeiten können auch dann als Hauswartkosten abgerechnet werden, wenn sie nicht als eigener Kostenpunkt der Betriebskosten vereinbart worden sind.
2. Keine Hauswartstätigkeiten dagegen sind die Durchführung von Instandsetzungsarbeiten und Reparaturarbeiten, wie etwa der Ersatz defekter Glühbirnen.

IMRRS 2013, 0648

LG Itzehoe, Beschluss vom 20.08.2012 - 9 S 23/11
(Urteilsberichtigung)

IMRRS 2013, 0637

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 143/12
Der Veräußerer eines vermieteten Grundstücks haftet dem Mieter für die Rückzahlung der Kaution für den Fall, dass der Mieter die Kaution vom Erwerber nicht zurückbekommen kann. Ein eventueller Ausschluss dieser Haftung muss eindeutig vereinbart werden.

IMRRS 2013, 0630

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - XII ZR 35/11
Das Hinzusetzen eines (Firmen-)Stempels zu einer Unterschrift des Gesellschafters weist denjenigen, der die Unterschrift geleistet hat, als unterschriftsberechtigt für die Gesellschaft aus. Eine so in den Verkehr gegebene Erklärung erfüllt das Schriftformerfordernis des § 550 BGB (Abgrenzung zu BGHZ 183, 67 = NJW 2010, 1453).*)
IMRRS 2013, 0615

LG Berlin, Urteil vom 16.07.2012 - 67 S 507/11
Ausländische Mieter haben keinen Anspruch auf eine Satellitenantenne auf dem Dach des Mietshauses, wenn sie Zugang zum heimischen Fernsehen in ausreichender Sendervielfalt und Qualität über das Internet haben.

IMRRS 2013, 0586

LG Berlin, Urteil vom 06.07.2012 - 63 S 434/11
1. Eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung muss die Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters beinhalten.
2. Grundsätzlich muss der Mieter etwaige Verstöße des Vermieters gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot beweisen, etwa durch Vorlage von Kostenangeboten anderer Leistungsanbieter. Die Darlegungs- und Beweislast bezüglich der nicht umlagefähigen Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten trifft dagegen den Vermieter.

IMRRS 2013, 0585

AG Potsdam, Urteil vom 30.04.2012 - 23 C 236/10
Jedes nicht nur ganz geringfügige oder kurzzeitige Absinken der Raumtemperaturen unter 20° C begründet einen Mangel, der eine Mietminderung von 10% rechtfertigt.

IMRRS 2013, 0582

LG Oldenburg, Urteil vom 03.08.2012 - 6 S 75/12
Der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses, wenn der Mieter ihm ohne erheblichen Grund eine Möglichkeit zur Besichtigung der angemieteten Wohnung verweigert und ihm ein Hausverbot erteilt.

IMRRS 2013, 0581

LG Hamburg, Urteil vom 06.09.2012 - 307 S 133/11
1. Zwar hat ein Mieter seine finanzielle Leistungsunfähigkeit unabhängig vom Verschulden zu vertreten; dennoch kann sich der Vermieter auf ausgebliebene Mietezahlungen nicht als kündigungsrelevanten Sachverhalt berufen, wenn er mit einem - binnen Monatsfrist unwirksam gewordenen - vorläufigen Zahlungsverbot die Zahlung vom Konto des Mieters vereitelte.*)
2. Für Schäden, die aus dem Vollstrecken aus einem nicht rechtskräftigen Zahlungstitel entstehen, hat der Vermieter als Gläubiger einzustehen.*)
3. Die rückwirkende Mieterhöhung ist vor Ablauf der 2-Monats-Frist des § 569 III Nr. 3 BGB nicht kündigungsrelevant.*)

IMRRS 2013, 0567

AG München, Urteil vom 07.02.2013 - 411 C 25348/12
1. Beleidigt der Mieter seinen Vertragspartner, dessen Stellvertreter, Beauftragten oder Mitarbeiter, den Hausverwalter oder andere Hausbewohner, kann dies zu einer Kündigung aus wichtigem Grund führen. Sind andere Personen betroffen, wie etwa Verwandte des Vermieters, die nicht im selben Haus wohnen, so ist ein Kündigungsgrund nicht gegeben.
2. Etwaige Verwahrlosungen der Mietwohnung können nicht später als Kündigungsgrund nachgeschoben werden, wenn sie schon im Zeitpunkt der Kündigung bestanden.

IMRRS 2013, 0562

AG Siegburg, Urteil vom 16.01.2013 - 123 C 109/12
1. Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme in einem Wohnhaus wird verletzt, wenn mieterseitig häufige Lärmstörungen nach 22 Uhr verursacht werden.
2. Wenn die Mieterin selbst bei Hinzuziehung der Polizei - als in der Regel letztem Mittel bei einer Ruhestörung - uneinsichtig reagiert und lediglich erklärt, dass sie das Kommen der Polizei nicht interessiere und sie in ihrer Wohnung machen könne, was sie wolle, begründet dieses Mieterverhalten eine Wiederholungsgefahr.
3. Dadurch liegt eine derartig nachhaltige Störung des Hausfriedens vor, die den Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt.

IMRRS 2013, 0556

AG Hamburg-Bergedorf, Urteil vom 18.09.2012 - 409 C 109/12
Die Betriebskostenabrechnung kann nicht als Urkunde i. S. des Urkundenprozesses angesehen werden, wenn der Mieter die Richtigkeit dieser Betriebskostenabrechnung bestreitet.
IMRRS 2013, 0555

SG Berlin, Urteil vom 31.05.2012 - S 150 AS 25169/09
1. Die Übernahme einer "Doppelmiete", nämlich der Miete der bisherigen Wohnung und der Miete für die neue Wohnung, kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn diese "Überschneidungskosten" für den Leistungsempfänger nicht zu vermeiden sind.
2. Die mündliche Aufforderung eines Mitarbeiters des JobCenters, der Leistungsempfänger möge schnellstmöglich in eine günstigere Wohnung umziehen, befreit den Leistungsempfänger nicht von der Obliegenheit zu wirtschaftlichem Verhalten. Er ist verpflichtet, unnötige Kosten und insbesondere Doppelmieten zu vermeiden, indem er sich um einen Nachmieter bemüht oder den Vermieter im Bezug auf ein vorzeitiges Vertragsende anfragt.

IMRRS 2013, 0552

LG Stuttgart, Beschluss vom 11.06.2012 - 19 T 148/12
Hat der Mieter den Vermieter aufgefordert, seine Ablehnung der Untervermietung "nochmals zu überdenken und hiervon innerhalb von zwei Wochen abschließend zu berichten", kann der Mieter von einer Duldung ausgehen, wenn der Vermieter 3 Monate hierauf nicht reagiert.

IMRRS 2013, 0531

LG Saarbrücken, Urteil vom 07.09.2012 - 10 S 78/12
1. Muss aufgrund baulich bedingter Feuchtigkeits- und Schimmelschäden an der Außenwand der Mietwohnung Teil des Innenputzes entfernt werden, so ist eine Mietminderung wegen optischen Mängeln i.H.v. 20% angemessen.
2. Die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens bilden einen Teil der Kosten eines anhängigen oder künftigen Erkenntnisverfahrens zwischen den Parteien, neben dem oder zu dessen Vorbereitung das selbstständige Beweisverfahren stattgefunden hat.

IMRRS 2013, 0530

AG Saarbrücken, Urteil vom 28.09.2012 - 122 C 77/12
1. Zu einer formal ordnungsgemäßen Nebenkostenabrechung gehören als Mindestangaben die Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Umlageschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der Vorauszahlung des Mieters. Fehlt es an einer dieser essentiellen Grundangaben, ist nicht von einer formal ordnungsgemäßen Abrechnung auszugehen.
2. Zahlt der Mieter mehrere Jahre die nach dem Staffelmietvertrag vereinbarte Miete nicht in voller Höhe, so ist nicht von einer Absenkung der Nebenkostenvorauszahlungen auszugehen, selbst wenn der Vermieter die Zahlungen ohne Beanstandungen angenommen hat.

IMRRS 2013, 0527

BSG, Urteil vom 16.05.2012 - B 4 AS 132/11 R
Wird ein Betriebskostenguthaben vom Vermieter in voller Höhe gegen Mietrückstände aufgerechnet, so mindern sich die Aufwendungen für Unterkunftskosten im Folgemonat nicht, wenn der Leistungsberechtigte das Guthaben aus Rechtsgründen nicht realisieren kann.*)

IMRRS 2013, 0526

LG Berlin, Urteil vom 03.09.2012 - 67 S 514/11
Wird eine Mietwohnung ohne die Zustimmung des Vermieters vom Mieter durch die Entfernung einer Wand und die Zusammenlegung von Bad und Gäste-WC in ihrer Substanz verändert, kann der Vermieter kündigen.

IMRRS 2013, 0525

LG Gießen, Urteil vom 04.07.2012 - 1 S 11/12
Die Formulierung "Als angemessene Zeitabstände der Schönheitsreparaturen gelten ..." in Miet-AGB legt den Zeitpunkt der erforderlichen Renovierung nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Mieters verbindlich fest, selbst wenn die konkrete Klauselformulierung mit Blick auf den Umfang der "erforderlichen Instandsetzungen und Schönheitsreparaturen" auf den "Grad der Abnutzung und Beschädigung" abstellt.

IMRRS 2013, 0513

AG Karlsruhe, Urteil vom 19.12.2012 - 6 C 387/12
Attackiert ein Mitbewohner des Mieters den Hausmeister des Vermieters mit einem Messer, so ist eine sofortige fristlose Kündigung gerechtfertigt, selbst wenn der Mitbewohner möglicherweise nur eingeschränkt oder gar nicht schuldfähig ist. Eine vorherige Abmahnung ist in derartigen Fällen entbehrlich. Das Verhalten seiner Mitbewohner muss sich der Mieter zurechnen lassen.

IMRRS 2013, 0510

LG Gießen, Beschluss vom 18.04.2012 - 1 S 11/12
Die Formulierung "Als angemessene Zeitabstände der Schönheitsreparaturen gelten ..." in Miet-AGB legt den Zeitpunkt der erforderlichen Renovierung nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Mieters verbindlich fest, selbst wenn die konkrete Klauselformulierung mit Blick auf den Umfang der "erforderlichen Instandsetzungen und Schönheitsreparaturen" auf den "Grad der Abnutzung und Beschädigung" abstellt.

IMRRS 2013, 0496

AG Wiesbaden, Urteil vom 25.06.2012 - 93 C 2696/11
1. Ein Baugerüst vor dem Fenster einer Mietwohnung führt regelmäßig zur erhöhten Einsehbarkeit der Wohnung und zur Erhöhung der Einbruchsgefahr, was eine Mietminderung in Höhe von 3% der Bruttokaltmiete rechtfertigt.
2. Kommen zu dem Baugerüst auch noch Bohr-, Schweiß-, Schleif- und/oder Hämmer- und Aufzugsgeräuschen (Baulärm) hinzu, so ist in dieser Zeit eine Mietminderung in Höhe von 20% der Bruttokaltmiete gerechtfertigt.

IMRRS 2013, 0455

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 68/12
Wird das Mietverhältnis nach dem Tod des Mieters gemäß § 564 Satz 1 BGB mit dem Erben fortgesetzt, sind die nach dem Erbfall fällig werdenden Forderungen jedenfalls dann reine Nachlassverbindlichkeiten, wenn das Mietverhältnis innerhalb der in § 564 Satz 2 BGB bestimmten Frist beendet wird.*)

IMRRS 2013, 0447

BGH, Beschluss vom 22.01.2013 - VIII ZR 329/11
1. Ob ein großer Hund (hier: Bearded Collie) in der Mietwohnung gehalten werden darf, richtet sich allein nach dem Mietvertrag.
2. Fragen einer artgerechten Tierhaltung spielen keine Rolle.

IMRRS 2013, 0413

BFH, Urteil vom 05.07.2012 - VI R 18/10
Leistet der Mieter einer Dienstwohnung an den Vermieter pauschale Zahlungen für die Durchführung von Schönheitsreparaturen, so handelt es sich hierbei nicht um Aufwendungen für Handwerkerleistungen i.S. des § 35a Abs. 2 EStG, wenn die Zahlungen unabhängig davon erfolgen, ob und ggf. in welcher Höhe der Vermieter tatsächlich Reparaturen an der Wohnung des Mieters in Auftrag gibt.*)

IMRRS 2013, 0402

AG Hersbruck, Urteil vom 23.08.2012 - 3 C 461/12
Ein Mieter, der weder der Kündigung widerspricht, noch die Kündigungsgründe bestreitet, kann die Besorgnis nicht rechtzeitiger Leistung nicht veranlassen. Diese liegt nur dann vor, wenn der Mieter eindeutig zu erkennen gibt, dass er die Wohnung zu dem bereits fest stehenden Beendigungszeitpunkt nicht herausgeben wird.

IMRRS 2013, 0401

LG Karlsruhe, Urteil vom 11.01.2013 - 9 S 394/12
Erfährt ein zukünftiger Mieter erst bei Übersendung des schriftlichen Mietvertrages, dass er zu Beginn des Mietverhältnisses die Wohnung malermäßig überarbeiten muss, so ist er berechtigt, von der Unterzeichnung des Vetrages Abstand zu nehmen.

IMRRS 2013, 0399

AG München, Urteil vom 26.10.2011 - 463 C 4744/11
1. Der Mieter hat einen Anspruch darauf, dass eine heiße Badewanne in angemessener Zeit befüllt werden kann.
2. Dabei muss eine Temperatur des Badewassers von 41 Grad Celsius erreicht werden können, was einer Befülltemperatur von 45 Grad Celsius entspricht.

IMRRS 2013, 0386

AG Schöneberg, Urteil vom 18.07.2012 - 6 C 152/12
Die Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung ist formfrei und kann auch durch mehrmalige vorbehaltlose Zahlung erfolgen.

IMRRS 2013, 0384

AG Schorndorf, Urteil vom 05.07.2012 - 6 C 1166/11
Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft wirken grundsätzlich nur im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander. Eine Klausel, mit der sämtliche Mehrheitsbeschlüsse der Wohnungseigentümer für den Mieter verbindlich sind und eine Änderung des Mietverhältnisses bewirken - unabhängig von einem Verweis auf den ordnungsgemäßen Gebrauch - ist unwirksam.

IMRRS 2013, 0380

BGH, Urteil vom 09.01.2013 - VIII ZR 94/12
Zur Zulässigkeit einer "Saldoklage", mit der Mietrückstände aus einem mehrere Jahre umfassenden Zeitraum geltend gemacht werden.*)

IMRRS 2013, 0365

LG Krefeld, Urteil vom 28.11.2012 - 2 S 33/12
Der Ausgleich eines Mietrückstands, der nach Minderung wegen vermeintlicher Mängel entstanden ist, kann den Kündigungsgrund unter besonderen Umständen in einem "milderen Licht" erscheinen lassen und eine ordentliche Kündigung hinfällig machen.*)

IMRRS 2013, 0360

BGH, Urteil vom 19.12.2012 - VIII ZR 152/12
1. Zu den Voraussetzungen einer konkludenten Beschaffenheitsvereinbarung in Bezug auf die Mietsache (im Anschluss an BGH, Urteil vom 23. September 2009 - VIII ZR 300/08, IMR 2009, 411 = NJW 2010, 1133).*)
2. Fehlt es an einer Beschaffenheitsvereinbarung, bestimmt sich der zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignete Zustand der Mietsache nach der Verkehrsanschauung unter Berücksichtigung des vereinbarten Nutzungszwecks und des Grundsatzes von Treu und Glauben.*)
3. Eine vorübergehende erhöhte Verkehrslärmbelastung aufgrund von Straßenbauarbeiten stellt unabhängig von ihrer zeitlichen Dauer jedenfalls dann, wenn sie sich innerhalb der in Innenstadtlagen üblichen Grenzen hält, keinen zur Minderung berechtigenden Mangel der vermieteten Wohnung dar.*)
IMRRS 2013, 0348

AG Ravensburg, Urteil vom 13.12.2012 - 5 C 1100/12
Haben die Wohnungseigentümer vereinbart, dass sie einen Mietvertrag mit dem Generalmieter abzuschließen haben, kann die aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses zum Generalmieter bestimmte Person den Abschluss aus eigenem Recht fordern.

IMRRS 2013, 0347

BGH, Beschluss vom 21.02.2012 - VIII ZR 290/11
Der Mieter hat bei berechtigtem Interesse nur einen Anspruch auf Erteilung einer konkreten, personenbezogenen Untervermietungserlaubnis.

IMRRS 2013, 0346

LG Berlin, Urteil vom 25.09.2012 - 63 S 59/12
Der Vermieter hat bei der Erhöhung einer Einzelmiete für preisgebundenen Wohnraum sowohl zu berechnen als auch zu erläutern, wie er aus der erhöhten Durchschnittsmiete die jeweilige Einzelmiete ermittelt hat. Der Mieter soll in der Lage sein zu ersehen, ob sich der Vermieter auch mit der erhöhten Miete noch im Rahmen der Verpflichtung hält, die Wohnung nicht gegen ein höheres Entgelt zum Gebrauch zu überlassen, als zur Deckung seiner laufenden Aufwendungen erforderlich ist.

IMRRS 2013, 0281

BGH, Beschluss vom 24.01.2012 - VIII ZR 235/11
Wird ein bestehender schriftlicher Wohnungsmietvertrag verlängert und dabei die Mietwohnung ausgetauscht, so bedarf auch die Vereinbarung über den Wohnungsaustausch der Schriftform.

IMRRS 2013, 0271

LG Berlin, Urteil vom 28.11.2012 - 23 S 22/12
1. Eine Untervermietung führt nicht zur Einschränkung der Deckungsverpflichtung der Rechtsschutzversicherung.
2. Der relevante Verstoß nach § 14 Abs. 3 Satz 1 ARB 1975 im Falle einer Eigenbedarfskündigung liegt im Ausspruch der Kündigung.
3. Die Deckungspflicht für die erstinstanzliche Vertretung in einem Räumungsrechtsstreit entfällt nicht dadurch, dass der Vermieter eine Kündigung nachschiebt, für die aufgrund Vorvertraglichkeit kein Versicherungsschutz besteht.
4. Auch der Mehrwert eines Räumungsvergleichs z. B. durch die Vereinbarung einer Abfindungszahlung wird von der Deckungspflicht der (Prozesskosten-)Rechtsschutzversicherung umfasst.

IMRRS 2013, 0264

LG Hamburg, Beschluss vom 13.11.2012 - 316 T 70/12
1. Ein Mieter hat einen Anspruch gegenüber dem Vermieter auf Duldung der Untervermietung eines Teils der Wohnung, wenn ohne die Einnahmen aus der Untervermietung der Hauptmieter nicht in der Lage sein wird, die monatliche Miete aufzubringen und daher Gefahr läuft, fristlos gekündigt zu werden.
2. Der Anspruch auf Duldung der Untervermietung kann auch im Wege der einstweiligen Anordnung durchgesetzt werden, wenn es dem Mieter aufgrund drohender Obdachlosigkeit nicht zuzumuten ist, die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren abzuwarten.

IMRRS 2013, 0253

AG Bremen, Urteil vom 15.11.2012 - 9 C 346/12
Kommt der Mieter der turnusmäßig geschuldeten Treppenhausreinigung zum betreffenden Monatsanfang nicht nach, ist der Vermieter ohne vorangehende Fristsetzung zur entsprechenden Ersatzvornahme auf Kosten des Mieters berechtigt.*)

IMRRS 2013, 0234

BGH, Urteil vom 12.12.2012 - VIII ZR 181/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2013, 0196

BGH, Urteil vom 21.11.2012 - VIII ZR 50/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2013, 0188

LG Hamburg, Urteil vom 10.01.2012 - 311 O 301/10
1. Führt eine Filmgesellschaft ungenehmigte Dreharbeiten auf einem Grundstück durch, steht dem Eigentümer ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung zu.
2. Für ungenehmigte Dreharbeiten kann der Eigentümer einen Betrag in Höhe von einer Nettomonatsmiete pro Drehtag verlangen, ungeachtet einer vertraglichen Abmachung des Filmenden mit dem Mieter.

IMRRS 2013, 0175

LG Trier, Beschluss vom 23.04.2012 - 1 S 44/12
Erwirbt der Mieter seine Mietwohnung, hat dieser keinen Anspruch gegen seinen früheren Vermieter auf Auskehr des gesondert ausgewiesenen und unverbrauchten Kostenansatzes für die vom früheren Vermieter geschuldete Durchführung von Schönheitsreparaturen.

IMRRS 2013, 0174

AG Itzehoe, Beschluss vom 26.04.2012 - 91 C 15/12
Liegt der Ort der Aufbewahrung der Belege zur Betriebskostenabrechnung in einer für den Mieter nicht ohne weiteres zumutbaren Entfernung und bietet deshalb der Vermieter die Einsichtnahme in Form von zu übersendenden Kopien an, trägt er die Kopier- und Versendungskosten nicht. Es bedarf auch keiner vorausgehenden Mitteilung des Vermieters über die anfallenden Kosten.

IMRRS 2013, 0172

BGH, Urteil vom 05.12.2012 - VIII ZR 74/12
Im Rahmen eines Schadensersatzanspruches nach § 536c Abs. 2 Satz 1 BGB trägt der Vermieter die Darlegungs- und Beweislast für die Verletzung der den Mieter treffenden Anzeigepflicht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 17. Dezember 1986 - VIII ZR 279/85, NJW 1987, 1072; Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 14. November 2001 - XII ZR 142/99, NJW-RR 2002, 515).*)

IMRRS 2013, 0170

BSG, Urteil vom 24.11.2011 - B 14 AS 121/10 R
Verpflichtungen aus einem bestehenden Mietverhältnis, die bereits vor Eintritt der Bedürftigkeit begründet worden sind, aber erst nach Eintritt der Bedürftigkeit fällig werden, gehören zu den übernahmefähigen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung im laufenden Bewilligungszeitraum.*)

IMRRS 2013, 0169

LG Krefeld, Urteil vom 07.11.2012 - 2 S 23/12
Die im Mietmängel- wie im Verjährungsrecht maßgebliche tatsächliche Kenntnis von Kantenlänge bzw. Raumhöhe seiner Räume kann der Wohnraummieter erst durch Nachmessen erlangen.

IMRRS 2013, 0161

LG Berlin, Beschluss vom 24.02.2012 - 63 T 18/12
Im Vollstreckungsverfahren nach § 887 ZPO ist der zur Mängelbeseitigung verurteilte Vermieter mit dem materiellrechtlichen Einwand, der Mieter befände sich hinsichtlich der Mängelbeseitigung in Annahmeverzug, nicht zu hören. Der Einwand ist allenfalls im Rahmen einer vom Vermieter zu erhebenden Vollstreckungsgegenklage beachtlich.*)

IMRRS 2013, 0158

AG Wiesbaden, Urteil vom 22.11.2012 - 911 C 1866/12
Hat der Vermieter im Falle der Vereinbarung einer unwirksamen Schönheitsreparaturklausel die Schönheitsreparaturen zu tragen, kann er neben der Miete keinen gesonderten Zuschlag für die Schönheitsreparaturkosten vom Mieter verlangen.
