Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4717 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IMRRS 2013, 0196BGH, Urteil vom 21.11.2012 - VIII ZR 50/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0188
LG Hamburg, Urteil vom 10.01.2012 - 311 O 301/10
1. Führt eine Filmgesellschaft ungenehmigte Dreharbeiten auf einem Grundstück durch, steht dem Eigentümer ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung zu.
2. Für ungenehmigte Dreharbeiten kann der Eigentümer einen Betrag in Höhe von einer Nettomonatsmiete pro Drehtag verlangen, ungeachtet einer vertraglichen Abmachung des Filmenden mit dem Mieter.
VolltextIMRRS 2013, 0175
LG Trier, Beschluss vom 23.04.2012 - 1 S 44/12
Erwirbt der Mieter seine Mietwohnung, hat dieser keinen Anspruch gegen seinen früheren Vermieter auf Auskehr des gesondert ausgewiesenen und unverbrauchten Kostenansatzes für die vom früheren Vermieter geschuldete Durchführung von Schönheitsreparaturen.
VolltextIMRRS 2013, 0174
AG Itzehoe, Beschluss vom 26.04.2012 - 91 C 15/12
Liegt der Ort der Aufbewahrung der Belege zur Betriebskostenabrechnung in einer für den Mieter nicht ohne weiteres zumutbaren Entfernung und bietet deshalb der Vermieter die Einsichtnahme in Form von zu übersendenden Kopien an, trägt er die Kopier- und Versendungskosten nicht. Es bedarf auch keiner vorausgehenden Mitteilung des Vermieters über die anfallenden Kosten.
VolltextIMRRS 2013, 0172
BGH, Urteil vom 05.12.2012 - VIII ZR 74/12
Im Rahmen eines Schadensersatzanspruches nach § 536c Abs. 2 Satz 1 BGB trägt der Vermieter die Darlegungs- und Beweislast für die Verletzung der den Mieter treffenden Anzeigepflicht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 17. Dezember 1986 - VIII ZR 279/85, NJW 1987, 1072; Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 14. November 2001 - XII ZR 142/99, NJW-RR 2002, 515).*)
VolltextIMRRS 2013, 0170
BSG, Urteil vom 24.11.2011 - B 14 AS 121/10 R
Verpflichtungen aus einem bestehenden Mietverhältnis, die bereits vor Eintritt der Bedürftigkeit begründet worden sind, aber erst nach Eintritt der Bedürftigkeit fällig werden, gehören zu den übernahmefähigen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung im laufenden Bewilligungszeitraum.*)
VolltextIMRRS 2013, 0169
LG Krefeld, Urteil vom 07.11.2012 - 2 S 23/12
Die im Mietmängel- wie im Verjährungsrecht maßgebliche tatsächliche Kenntnis von Kantenlänge bzw. Raumhöhe seiner Räume kann der Wohnraummieter erst durch Nachmessen erlangen.
VolltextIMRRS 2013, 0161
LG Berlin, Beschluss vom 24.02.2012 - 63 T 18/12
Im Vollstreckungsverfahren nach § 887 ZPO ist der zur Mängelbeseitigung verurteilte Vermieter mit dem materiellrechtlichen Einwand, der Mieter befände sich hinsichtlich der Mängelbeseitigung in Annahmeverzug, nicht zu hören. Der Einwand ist allenfalls im Rahmen einer vom Vermieter zu erhebenden Vollstreckungsgegenklage beachtlich.*)
VolltextIMRRS 2013, 0158
AG Wiesbaden, Urteil vom 22.11.2012 - 911 C 1866/12
Hat der Vermieter im Falle der Vereinbarung einer unwirksamen Schönheitsreparaturklausel die Schönheitsreparaturen zu tragen, kann er neben der Miete keinen gesonderten Zuschlag für die Schönheitsreparaturkosten vom Mieter verlangen.
VolltextIMRRS 2013, 0150
AG München, Urteil vom 06.03.2012 - 473 C 31187/11
Das "Sturmklingeln" sowie das lautstarke Übergeben von Schriftstücken an geöffneter Tür durch den Vermieter stellen keine Eingriffe in die Individual- und Intimsphäre des Mieters dar.
VolltextIMRRS 2013, 0141
AG Lörrach, Urteil vom 24.05.2012 - 4 C 50/12
1. Für die Begründung einer Eigenbedarfskündigung ist es ausreichend, dass der Vermieter die Person bezeichnet, für die die Wohnung benötigt wird, und das Interesse darlegt, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat.
2. Die Eigenbedarfskündigung ist auch dann wirksam, wenn der Vermieter alleine in eine 113 m2 große Wohnung einziehen will.
VolltextIMRRS 2013, 0133
LG Detmold, Urteil vom 13.06.2012 - 10 S 211/11
Zur subjektiven Vorhersehbarbeit eines möglichen Schadens in der Wohnung eines anderen Mieters, der durch Schmelzwasser auf dem Balkon der eigenen Mietwohnung entstanden sein kann.*)
VolltextIMRRS 2013, 0131
BGH, Beschluss vom 05.12.2012 - XII ZB 652/11
1. Bei der Prüfung, ob eine sonstige Familiensache im Sinne des § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG vorliegt, ist das Tatbestandsmerkmal "im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung" weit auszulegen.*)
2. Streitigkeiten aus Mietverträgen (einschließlich gewerblicher Mietverträge), die die Eheleute untereinander geschlossen haben, können sonstige Familiensachen i.S.d. § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG sein.*)
VolltextIMRRS 2013, 0119
BGH, Urteil vom 21.11.2012 - VIII ZR 46/12
1. Auf die Prüfung, ob ein Mietspiegel die Anforderungen des § 558d Abs. 1 BGB erfüllt, kann im Bestreitensfall nicht schon deswegen verzichtet werden, weil der Mietspiegel von seinem Ersteller als qualifizierter Mietspiegel bezeichnet oder von der Gemeinde und/oder von den Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter als solcher anerkannt und veröffentlicht worden ist.*)
2. Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines qualifizierten Mietspiegels trägt diejenige Partei, die sich die Vermutung des § 558d Abs. 3 BGB zu Nutze machen will.*)
VolltextIMRRS 2013, 0110
BGH, Urteil vom 12.12.2012 - VIII ZR 264/12
Der Vermieter kann sich bei der Betriebskostenabrechnung die Nachberechnung einzelner Positionen vorbehalten, soweit er ohne Verschulden an einer rechtzeitigen Abrechnung gehindert ist. Die Verjährung der sich aus der Nachberechnung ergebenden Forderung beginnt nicht vor Kenntnis des Vermieters von den anspruchsbegründenden Umständen (hier: rückwirkende Neufestsetzung der Grundsteuer durch das Finanzamt) zu laufen.*)
VolltextIMRRS 2013, 0107
AG Köpenick, Urteil vom 28.11.2012 - 6 C 258/12
Wird der Müllplatz eines Wohngebäudes so verlegt, dass die Mieter jetzt erheblich längeren Weg zurücklegen müssen: ca. 165 m statt 80 m, so kann die Miete um 2,5% gekürzt werden.
VolltextIMRRS 2013, 0040
LG Wiesbaden, Urteil vom 22.06.2012 - 3 S 114/11
Übernimmt das Sozialamt die Leistungen für die Unterkunft, so handelt es nicht als Erfüllungsgehilfe des Mieters, sondern nimmt hoheitliche Aufgaben zur Grundsicherung wahr. Daher ist ein zögerliches Bearbeiten eines entsprechenden Antrags seitens des Sozialamtes dem Mieter nicht zuzurechnen.
VolltextIMRRS 2013, 0039
LG Hagen, Beschluss vom 19.07.2012 - 1 S 53/12
1. Die geschuldete Beschaffenheit einer Mietwohnung bemisst sich nach dem bei der Errichtung des Gebäudes bestehenden Standard.
2. Der Mieter muss für ausreichendes Lüften und Heizen der Mietwohnung sorgen.
VolltextIMRRS 2013, 0015
LG Kleve, Urteil vom 12.07.2012 - 6 S 155/11
Wird ein beiderseitiger Kündigungsausschluss im Wege einer Individualvereinbarung festgelegt, kann ein längerer Zeitraum als vier Jahre vereinbart werden, wenn es sich nicht um einen Staffelmietvertrag handelt.
VolltextIMRRS 2013, 0012
OLG Celle, Urteil vom 12.04.2012 - 13 U 105/11
Zum Umfang der Verpflichtung desjenigen, der den Grundstücksteil mit der einzigen Messeinrichtung gemietet hat, für die Kosten der Energielieferungen aufzukommen (zugleich Abgrenzung zu OLG Frankfurt, Urteil vom 14. Mai 1998 - 15 U 50/97, juris).*)
VolltextIMRRS 2013, 0006
AG Berlin-Mitte, Urteil vom 15.10.2012 - 20 C 71/12
1. Eine Abrechnung ist dann ordnungsgemäß, wenn ein juristisch und betriebswirtschaftlich nicht geschulter Mieter sie gedanklich und rechnerisch nachvollziehen kann.
2. Für eine formell wirksame Abrechnung sind die Gesamtkosten auch dann anzugeben, wenn einzelne Kostenteile nicht umlagefähig sind. Die Angabe der schon bereinigten Kosten reicht hierzu nicht, weil es für den Mieter nicht ersichtlich ist, ob und in welcher Höhe nicht umlagefähige Kosten vorab abgesetzt worden sind.
3. Aus einer Formulierung wie "Kosten der Wartung technischer Anlagen" kann ein Mieter ohne genaue Kenntnis der im Mietobjekt vorhandenen Anlagen nicht entnehmen, welche Kosten annähernd auf ihn zukommen. Daher ist es erforderlich aber auch ausreichend, wenn eine Bezeichnung der Art der Anlagen erfolgt.
4. Die Kosten der Dachreinigung sind weder Kosten der Entwässerung noch Kosten der Hausreinigung.
VolltextIMRRS 2013, 0002
LG Heidelberg, Urteil vom 14.12.2012 - 5 S 42/12
Für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB genügt die ernsthafte Absicht des Vermieters, eine räumliche Trennung von seinem Ehegatten herbeizuführen und in Zukunft ohne den Ehegatten in der vermieteten Wohnung zu wohnen. Insoweit ist es auch nicht etwa erforderlich, dass die Ehegatten eine Trennung im familienrechtlichen Sinne innerhalb ihrer bisherigen Ehewohnung (§ 1567 Abs. 1 Satz 2 BGB) bereits vollzogen haben oder dass sie definitiv die Scheidung beabsichtigen. Vernünftige, nachvollziehbare Gründe für den Umzug eines Ehegatten in eine eigene Wohnung liegen schon dann vor, wenn die Ehegatten sich ernsthaft entschieden haben, sich zu trennen und ihre häusliche Gemeinschaft zumindest vorläufig aufzuheben.*)
VolltextOnline seit 2012
IMRRS 2012, 3400OLG München, Urteil vom 29.11.2012 - 23 U 3400/12
Hat eine Bürgschaftserlärung erkennbar den Zweck, den Vermieter dazu zu bewegen, überhaupt ein Mietverhältnis mit dem Mieter einzugehen, so ist der Sicherheitszweck auf die Verbindlichkeiten beschränkt, die zu Lebzeiten des Mieters begründet wurden.
Für die Annahme, dass auch Forderungen gegen den Rechtsnachfolger des Mieters abgesichert werden sollen, bleibt im Zweifel kein Raum.
VolltextIMRRS 2012, 3389
BGH, Urteil vom 07.11.2012 - VIII ZR 118/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3353
LG Berlin, Urteil vom 16.03.2012 - 65 S 219/10
1. Sind die Wände einer Wohnung vom Mieter farblich besonders gestaltet worden, so ist der Mieter vor der Rückgabe an den Vermieter verpflichtet, diese in neutralen Farben zu streichen.
2. Eine Gebrauchsbehinderung, die darin besteht, dass eine Wohnung in Teilen erst noch neu gestrichen werden muss, ist nicht unerheblich.
VolltextIMRRS 2012, 3345
OLG Koblenz, Beschluss vom 11.12.2012 - 2 U 55/12
1. Hat der Nutzungsberechtigte eines Hausanwesens in erster Instanz mit einer konkreten Mietzinsforderung gegen die Hauptforderung die Aufrechnung erklärt, ist es ihm verwehrt, im Berufungsverfahren erfolgreich die hilfsweise Aufrechnung mit Mietzinsforderungen aus anderen Mietverhältnissen zu erklären, wenn weder der Gegner in die Aufrechnungserklärung einwilligt, noch das Prozessgericht diese für sachdienlich erachtet und die Aufrechnungserklärung auch nicht auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht bei seiner Verhandlung und Entscheidung ohnehin zu Grunde zu legen hat.*)
2. Ist eine beabsichtigte Nießbrauchsgewährung mangels Eintragung im Grundbuch nicht entstanden, kann der Eigentümer in entsprechender Anwendung mietrechtlicher Vorschriften die Herausgabe der Räumlichkeiten verlangen.*)
VolltextIMRRS 2012, 3344
OLG Koblenz, Beschluss vom 06.11.2012 - 2 U 55/12
1. Hat der Nutzungsberechtigte eines Hausanwesens in erster Instanz mit einer konkreten Mietzinsforderung gegen die Hauptforderung die Aufrechnung erklärt, ist es ihm verwehrt, im Berufungsverfahren erfolgreich die hilfsweise Aufrechnung mit Mietzinsforderungen aus anderen Mietverhältnissen zu erklären, wenn weder der Gegner in die Aufrechnungserklärung einwilligt, noch das Prozessgericht diese für sachdienlich erachtet und die Aufrechnungserklärung auch nicht auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht bei seiner Verhandlung und Entscheidung ohnehin zu Grunde zu legen hat.*)
2. Ist eine beabsichtigte Nießbrauchsgewährung mangels Eintragung im Grundbuch nicht entstanden, kann der Eigentümer in entsprechender Anwendung mietrechtlicher Vorschriften die Herausgabe der Räumlichkeiten verlangen.*)
VolltextIMRRS 2012, 3340
LG München I, Urteil vom 16.05.2012 - 14 S 27322/11
1. Zur Anwendbarkeit des Münchener Mietspiegels.*)
2. Bei Mietwohnungen, die im sog. Dritten Förderweg nach § 88d WohnBauG errichtet und mit öffentlichen Darlehen gefördert wurden, handelt es sich auch dann nicht um frei finanzierten Wohnraum, wenn Mieterhöhungen nach §§ 558 ff. BGB ausdrücklich zulässig sind.*)
3. Bestimmt ein Mietspiegel, dass er für öffentlich geförderten Wohnraum nicht anwendbar ist, so führt dies zur formellen Unwirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens, wenn der Vermieter gleichwohl zur Begründung seines Zustimmungsverlangens alleine auf den Mietspiegel Bezug nimmt.*)
VolltextIMRRS 2012, 3337
AG Frankfurt/Main, Urteil vom 31.08.2012 - 33 C 1839/12
In Frankfurt am Main stellt Fluglärm keinen Mietmangel dar; eine Minderung scheidet diesbezüglich demzufolge aus.
VolltextIMRRS 2012, 3334
OLG Dresden, Urteil vom 16.08.2012 - 5 U 1350/11
Die Frage nach der Berechtigung der außerordentlichen Kündigung eines Mietvertrages wegen wirtschaftlicher Unmöglichkeit bzw. Unerschwinglichkeit für den Vermieter (Unterfall der Leistungserschwerung) ist auf der Grundlage der Regelung in § 313 Abs. 3 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) zu entscheiden, nicht aber anhand von § 275 Abs. 2 BGB. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund nach § 543 Abs. 1 BGB setzt grundsätzlich voraus, dass der Kündigungsgrund in der Person oder dem Risikobereich des Kündigungsgegners begründet ist.*)
VolltextIMRRS 2012, 3329
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.04.2012 - 2-11 S 348/11
Weder die Ersetzung des früheren "Austritts" der Wohnung (0,9 m x 3,11 m, Gesamtfläche 2,80 qm) nebst Wellkunststoffüberdachung durch einen geräumigen "Balkon" (1,75 m x 5,75 m, Gesamtfläche von 10,06 qm) ohne Überdachung, noch die erstmalige Errichtung einer zweiten Zugangstür zum neuen "Balkon" (hier: auch aus der Küche statt wie bisher nur vom Schlaf-/Wohnzimmer aus) stellen Maßnahmen dar, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen.
VolltextIMRRS 2012, 3254
BGH, Urteil vom 07.11.2012 - VIII ZR 119/12
Eine Klausel in einem vom Vermieter gestellten Formularmietvertrag, die dem Mieter die anteiligen Kosten der jährlichen Wartung einer Gastherme auferlegt, benachteiligt den Mieter auch dann nicht unangemessen, wenn die Klausel eine Obergrenze für den Umlagebetrag nicht vorsieht (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 15.05.1991 - VIII ZR 38/90, WM 1991, 1306).*)
VolltextIMRRS 2012, 3200
LG Berlin, Urteil vom 03.07.2012 - 65 S 40/12
1. Die Nutzung des Balkons zur Aufzucht und zum Aufstellen von Pflanzen und Blumen gehört zum üblichen Mietgebrauch.
2. Das Anbringen von Blumenkästen an der Balkonaußenseite ist dann nicht mehr vom vertragsgemäßen Mietgebrauch gedeckt, wenn vernünftige Gründe dieser Nutzung entgegenstehen.
3. Die mit der Montage von Balkonkästen außerhalb der Balkonbrüstung verbundene Verkehrsgefährdung stellt einen solchen vernünftigen Grund dar, diese Nutzung zu untersagen, wenn die Fläche unter dem Balkon zum Abstellen von PKW genutzt wird.
VolltextIMRRS 2012, 3173
AG Wedding, Beschluss vom 22.10.2012 - 19 C 215/12
1. Der Vermieter darf dem Mieter die Berechnungsunterlagen für die Nebenkosten auch in digitaler Form zur Verfügung stellen.
2. Jede Mietvertragspartei kann nach einer Abrechnung die Anpassung der Vorauszahlungen auf eine angemessene Höhe durch eine einseitige Erklärung vornehmen.
VolltextIMRRS 2012, 3165
LG Neubrandenburg, Urteil vom 13.06.2012 - 1 S 139/11
1. Nur aus dem Umstand, dass sich eine gemietete Wohnung in einer Wohnanlage für betreutes Wohnen befindet, ist noch nicht ohne weiteres zu schließen, dass an den Mietvertrag auch eine Betreuungsvertrag gekoppelt ist.
2. Mieter im Alter von 85 und 86 Jahren, die eine gewisse Unterstützung im Alltag benötigen, entsprechen der Zielgruppe der Seniorenwohnanlage in jeder Hinsicht. Eine Fehlbelegung der Mietwohnung in einer solchen Anlage liegt daher nicht vor.
VolltextIMRRS 2012, 3133
BGH, Urteil vom 10.10.2012 - VIII ZR 56/12
Für die Beurteilung der Frage, ob vom Vermieter geplante bauliche Maßnahmen des Vermieters als Verbesserung der Mietsache im Sinne des § 554 Abs. 2 BGB anzusehen sind, auf den gegenwärtigen Zustand der Mietsache einschließlich der vom Mieter rechtmäßig vorgenommenen Verbesserungen an; lediglich vertragswidrig vorgenommene bauliche Maßnahmen des Mieters bleiben außer Betracht (im Anschluss an Senat, Urteil vom 20.06.2012 - VIII ZR 110/11, imr-online).
VolltextIMRRS 2012, 3119
AG Charlottenburg, Urteil vom 11.07.2012 - 72 C 42/12
Ein Beitritt des beklagten Eigentümers auf Seite des Anfechtungsklägers ist unwirksam.
VolltextIMRRS 2012, 3114
AG München, Urteil vom 14.02.2012 - 415 C 31694/11
1. Während eines laufenden Mietverhältnisses kann ein Mieter nicht mit der an den Vermieter gezahlten Kaution gegen Mietrückstände aufrechnen.
2. Ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht muss vor oder bei Eintritt der Verzugsvoraussetzungen ausgeübt werden, wenn es den Verzug ausschließen soll.
VolltextIMRRS 2012, 3071
BGH, Urteil vom 04.10.2000 - XII ZR 44/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3070
LG Berlin, Urteil vom 29.06.2007 - 63 S 469/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3047
VerfGH Berlin, Beschluss vom 29.11.2011 - VerfGH 8/10
1. Eine Vereinbarung, mit der der Vermieter auf sein Recht zur Kündigung wegen Eigenbedarfs verzichtet als Gegenleistung zur Modernisierungsmaßnahmen durch die Mieter, bedarf der Schriftform. Sind mehrere Personen auf Miete - oder Vermieterseite betroffen, so müssen alle unterschreiben oder sich wirksam vertreten lassen.
2. Weicht ein Gericht von diesen Grundsätzen ohne eingehende Begründung ab, verstößt es gegen das Willkürverbot.
VolltextIMRRS 2012, 3031
AG Hamburg-Bergedorf, Urteil vom 10.07.2012 - 409 C 192/11
1. Der Vermieter ist darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass er die Mietsache - die Wohnung - in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten hat. Er ist also darlegungspflichtig und damit auch beweispflichtig dafür, dass ein Mangel nicht vorliegt.
2. Der Kautionsrückzahlungsanspruch besteht bereits ab dem Zeitpunkt, ab dem die Kaution gezahlt ist, die Rückzahlung ist aber noch nicht fällig. Fällig wird sie, wenn das Mietverhältnis beendet ist.
3. Kann der Vermieter nach Ende des Mietverhältnisses nicht beweisen, dass er noch offene Forderungen gegenüber seinen Mietern hat, so darf er die Kaution nicht länger behalten - sein Sicherungsinteresse an der Kaution entfällt.
VolltextIMRRS 2012, 3025
BGH, Urteil vom 26.09.2012 - VIII ZR 330/11
Auch wenn der Vermieter, der eine andere Wohnung in demselben Haus bewohnt, die vermietete Wohnung nicht nur überwiegend, sondern ausschließlich für seine berufliche Tätigkeit nutzen will, ist das hierdurch begründete Interesse gemäß § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB an der Beendigung des Mietverhältnisses den in § 573 Abs. 2 BGB beispielhaft aufgeführten gesetzlichen Kündigungsgründen gleichwertig (Fortführung von BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2005 - VIII ZR 127/05, NZM 2005, 943).*)
IMRRS 2012, 3023
BGH, Urteil vom 10.10.2012 - VIII ZR 107/12
1. Eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist auch unterhalb der für die fristlose Kündigung geltenden Grenze des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB möglich. Eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung des Mieters liegt jedoch nicht vor, wenn der Mietrückstand eine Monatsmiete nicht übersteigt und die Verzugsdauer weniger als einen Monat beträgt.*)
2. § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB findet keine entsprechende Anwendung auf die ordentliche Kündigung.*)
IMRRS 2012, 3007
OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.07.2012 - 3 U 147/11
1. Kostenarten, die nicht ausdrücklich im Vertrag benannt sind, sind danach im Zweifel nicht gesondert mit dem Mieter abrechenbar.
2. Die Unklarheitenregel des § 305c BGB kann nur dort angewandt werden, wo die streitige AGB-Klausel tatsächlich unklar ist. Dies ist nicht der Fall, wenn aus dem Verhalten der Parteien zu entnehmen ist, dass die von ihnen im Vertrag getroffenen eindeutigen Regelungen (hier: Nebenkostenarten und Kostengruppen) richtig verstanden haben und sich daran hielten.
VolltextIMRRS 2012, 2993
AG Charlottenburg, Urteil vom 22.03.2012 - 210 O 370/11
1. Der Untermieter des gekündigten Mieters schuldet dem Vermieter die zur Durchsetzung des Räumungsanspruchs aufgewendeten vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten.
2. Er trägt auch die Kosten der nach Herausgabe zurückgenommenen Räumungsklage.
VolltextIMRRS 2012, 2982
AG Neuss, Urteil vom 04.10.2012 - 85 C 5151/11
Durch ein von einem Hilfsarbeiter des Hausmeisterservices unterzeichnetes Wohnungsübergabeprotokoll, das der Mieter selbst ausgefüllt hat, werden keine vertraglichen Verpflichtungen des Vermieters begründet, wenn dieser Mitarbeiter allenfalls für tatsächliches Tun (Wohnungsübergaben etc.) und nicht zur Vornahme vertraglicher Regelungen bevollmächtigt ist.
VolltextIMRRS 2012, 2981
AG Neukölln, Urteil vom 12.04.2012 - 10 C 456/11
Eine bauliche Veränderung ist eine auf Dauer angelegte, nicht ganz unerhebliche gegenständliche Umgestaltung oder Veränderung des Erscheinungsbildes sowohl der Wohnung, als auch des Gebäudes. Darunter fällt auch die Errichtung einer Holzkonstruktion mit daran befestigtem Netz. Hiergegen steht dem Vermieter ein Unterlassungsansrpuch zu.
VolltextIMRRS 2012, 2980
AG Pankow/Weißensee, Urteil vom 28.02.2012 - 101 C 94/1
1. Mit der Anpassung der Vorauszahlungen nach einer Abrechnung soll erreicht werden, dass die vom Mieter zu leistenden Abschläge den tatsächlichen Kosten möglichst nahe kommen, so dass weder der Mieter dem Vermieter ein zinsloses Darlehen gewährt, noch der Vermieter die Nebenkosten teilweise vorfinanzieren muss.
2. Eine unangemessene Erhöhung der Vorauszahlungen ist zumindest in der Höhe nichtig, in der die angemessene Höhe der Vorauszahlung überschritten wird.
VolltextIMRRS 2012, 2941
LG Hamburg, Urteil vom 15.06.2012 - 311 S 92/10
Dringt in die Wohnung wegen rauchender Nachbarn Zigarettenrauch ein, kann eine erheblich geminderte Gebrauchstauglichkeit der Wohnung vorliegen, die zu einer Mietminderung in Höhe von 5 % berechtigt.
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