Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4717 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IMRRS 2013, 1859LG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.02.2013 - 2/11 S 191/12
Nach allgemeiner Rechtsauffassung kann der Vermieter keine Besichtigung einer Mietwohnung durch den geschiedenen Ehemann der Mieterin durchführen lassen, wenn dies für den Mieter auch unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Vermieters unzumutbar ist.
VolltextIMRRS 2013, 1849
AG Pinneberg, Urteil vom 08.08.2013 - 80 C 19/13
1. Bei Nichterfüllung des Identitätserfordernisses nach § 566 BGB zwischen Vermieter, Grundstückseigentümer und Veräußerer kann es in bestimmten Fallgestaltungen dahinstehen, ob eine analoge Anwendung des § 566 BGB in Betracht kommt.
2. Die Auswechslung eines Vertragspartners kann auch durch Vereinbarung zwischen zwei Beteiligten durchgeführt werden, wenn der Dritte zustimmt.
3. Eine Zustimmung kann auch durch konkludentes Verhalten erfolgen, wenn der zustimmende Mieter Kenntnis von der Übertragung der Vermieterstellung hat und an den neuen Vermieter Mieten zahlt und von diesem Erfüllung des Vertrages verlangt, etwa durch Geltendmachung von Mängelbeseitigungsansprüchen.
VolltextIMRRS 2013, 1839
AG Kaufbeuren, Beschluss vom 07.03.2013 - 6 C 272/13
Die Frage. ob ein Mieter in seinem derzeitigen Mietverhältnis gekündigt wurde, ist zulässig. Gibt der Mieter hierauf eine falsche Antwort, kann der neue Vermieter den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten bzw. kündigen.
VolltextIMRRS 2013, 1838
BGH, Beschluss vom 05.03.2013 - VIII ZR 137/12
Folgende Regel in Vermieter-AGB ist unwirksam und führt zur Unwirksamkeit der gesamten Schönheitsreparaturklausel:
"Parkett und Holzfußboden sind nach 10 Jahren zu versiegeln, sofern dies die Gesetzeslage bzw. die Rechtsprechung erlauben, was nach dem heutigen Stand nicht der Fall ist, so dass der Mieter die Versiegelung momentan auch nicht schuldet."
VolltextIMRRS 2013, 1819
AG Wolfratshausen, Urteil vom 30.07.2013 - 8 C 1056/12
1. Ein Hotelgast, der den Zimmerschlüssel nach Ende des Aufenthalts nicht zurückgibt, muss dem Hotelbetreiber den dadurch entstandenen Schaden ersetzen. Dazu gehören die Kosten eines neuen Schlüssels, bzw. Kosten für den Austausch der Schlösser oder der Schließanlage.
2. Ein Hotelbetreiber ist jedoch im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht gehalten, eine Schließanlage zu installieren, die es ermöglicht, im Falle eines Verlustes eines Hotelschlüssels den Umfang der auszutauschenden Schlösser auf die unmittelbar betroffenen Türen zu begrenzen. Des Weiteren müsste er die Hotelgäste auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens bei Schlüsselverlust aufmerksam machen müssen, wenn im Falle des Verlustes besonders hohe Ersatzbeschaffungskosten anfallen.
3. Der Betreiber hat nur dann einen Schadensersatzanspruch gegen den Hotelgast, wenn er die Schlösser auch tatsächlich austauschen lässt. Es besteht kein Anspruch auf einen entsprechenden Vorschuss.
VolltextIMRRS 2013, 1807
AG Rheine, Urteil vom 27.03.2013 - 14 C 230/11
Fehlende Fußleisten in allen bis auf einem Raum in einer Mietwohnung mindern die Tauglichkeit zum vertragsmäßigen Gebrauch nicht bzw. nur unerheblich, weil der Mieter in der Wohnung ohne Beeinträchtigung seiner Gesundheit oder seiner alltäglichen Gewohnheiten leben kann. Es besteht lediglich eine minimale ästhetische Beeinträchtigung, die den Mieter nicht zu einer Minderung der Monatsmiete berechtigt.
VolltextIMRRS 2013, 1805
OLG Koblenz, Beschluss vom 05.11.2012 - 5 U 1059/12
Dass er seine Zahlungspflicht erfüllt hat, kann der Mieter im Rechtsstreit nicht durch den Antrag beweisen, dem Vermieter aufzugeben, Kontoauszüge des Mietkontos vorzulegen.*)
VolltextIMRRS 2013, 1801
KG, Urteil vom 29.07.2013 - 8 U 257/12
1. Zu der Frage, ob der Mieter aufgrund formularvertraglicher Regelungen verpflichtet ist, Regenrinnen und -fallrohre eisfrei zu halten.*)
2. Der Mieter kann nach eigener fristloser Kündigung und Einstellung der Mietzahlungen unabhängig von der Wirksamkeit seiner Kündigung nach Treu und Glauben keine Instandsetzungsmaßnahmen beanspruchen.*)
IMRRS 2013, 1796
AG Charlottenburg, Urteil vom 13.02.2013 - 214 C 234/12
1. "Mietsache" bei Wohnraummietverhältnissen ist nicht nur die eigentliche Wohnung, sondern auch das dazugehörige Gebäude.
2. Wird ein Balkon nachträglich angebaut und kommt es dadurch zu Verdunkelung einer anderen - ein Stockwerk darunter liegenden - Mietwohnung, indem kein Einfall direkten Tageslichts mehr stattfindet und die Bewohner keine Sicht zum Himmel mehr haben, handelt es sich um einen Mietmangel, der eine Mietkürzung um 10% rechtfertigt. Die Mieter haben im Übrigen auch einen Anspruch auf Abbau dieses Balkons, da sie nur Veränderungen der Mietsache, die sich auf deren Erhaltung und Modernisierung beziehen, dulden müssen, nicht dagegen Maßnahmen, die der Vermieter aus anderen Gründen vornimmt.
VolltextIMRRS 2013, 1791
AG Leipzig, Beschluss vom 24.04.2012 - 165 C 6339/11
1. Eine formularmäßige Vereinbarung, die dem Mieter die Anbringung einer eigenen Parabolantenne immer und ausnahmslos dann untersagt, wenn die Wohnung an eine Antennenanlage oder an eine mit einem Breitbandkabelnetz verbundene Verteileranlage angeschlossen ist, ist wegen unangemessener Benachteiligung insgesamt unwirksam.
2. Die Anbringung einer Parabolantenne durch einen schwerstbehinderten Mieter ist zulässig, wenn er aufgrund seiner Behinderung für die Teilhabe am kulturellen Leben auf digitales Fernsehen und Internet besonders angewiesen ist, die Antenne ohne nennenswerter Substanzverletzung am Gebäude angebracht worden und von außen kaum sichtbar ist und wenn es keine vernünftige Alternative gibt, digitales Fernsehen und Internet etwa über Kabel empfangen zu können.
VolltextIMRRS 2013, 1785
LG Osnabrück, Urteil vom 19.10.2011 - 1 S 203/10
1. Schimmelbildung und Feuchtigkeit in der Wohnung ist als erheblicher Mangel der Mietsache anerkannt und ist tauglicher Kündigungsgrund. Grundsätzlich muss der Mieter einen solchen Mangel darlegen und beweisen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Mieter selbst für den Mangel verantwortlich ist. Dies muss wiederum der Vermieter beweisen.
2. Werden baubedingte Mängeln als Grund für den Schimmel ausgeschlossen, bedeutet es nicht, dass der Vermieter dafür nicht verantwortlich sein kann. Treten an den gleichen Stellen in der Wohnung bei drei unterschiedlichen Mietern mit unterschiedlichen Lebensgewohnheiten die gleichen Schimmelprobleme auf, spricht vieles dafür, dass die Ursache des Schimmelbefalls aus der Sphäre des Vermieters stammt.
VolltextIMRRS 2013, 1784
LG Berlin, Beschluss vom 18.03.2013 - 65 S 494/12
1. Der Mieter muss sich nicht jedes Verhalten seines Besuchers zurechnen lassen.
2. Es ist kein Kündigungsgrund, wenn der Mieter Personen empfängt, obwohl der Vermieter diesen Personen Hausverbot erteilt hat, wenn dieses Hausverbot vom Gericht wieder aufgehoben worden ist.
VolltextIMRRS 2013, 1776
AG Halle, Urteil vom 25.06.2013 - 95 C 3141/12
Zum Schadensersatzanspruch eines Mieters gegen einen über ihm wohnenden Mieter, wenn durch dessen Unachtsamkeit ein Wasserschaden an der Decke der unteren Wohnung entsteht.*)
VolltextIMRRS 2013, 1775
AG Gummersbach, Urteil vom 26.07.2013 - 11 C 46/13
Es stellt keine nicht unerhebliche Pflichtverletzung i. S. v. § 573 II Nr. 1 BGB dar, wenn ein Mieter kurz nach Beginn des Mietverhältnisses und über einen Zeitraum von etwa einem halben Jahr versucht, von ihm als Mängel angesehene Gegebenheiten der Wohnung abgestellt zu bekommen und dazu Mietanteile nicht zahlt, die insgesamt den Mietzins für einen Monat geringfügig überschreiten.*)
VolltextIMRRS 2013, 1750
AG Köln, Urteil vom 04.10.2012 - 222 C 153/12
1. Die Zusammenfassung zweier Mieterhöhungen - bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und nach Modernisierung - in einem Verlangen ist zulässig.
2. Ist eine Teilinklusivmiete vereinbart, ist ein Mieterhöhungsverlangen wegen eines formellen Mangels unwirksam, wenn es inhaltlich untrennbar mit dem Angebot zur Änderung des Mietstruktur verbunden ist, indem danach eine Nettokaltmiete zu zahlen ist.
3. Die Vergrößerung oder auch eine Verkleinerung der Wohnfläche einer Wohnung ist regelmäßig keine Modernisierungsmaßnahme.
VolltextIMRRS 2013, 1747
AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 02.11.2010 - 920 C 286/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 1744
AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 20.11.2012 - 532 C 259/12
1. Der Vermieter muss nach außen in Erscheinung tretende geschäftliche Aktivitäten des Mieters in der Wohnung nicht ohne entsprechende Vereinbarung dulden.
2. Geht der Mieter im Mietobjekt einer gewerblichen Tätigkeit nach, genügt das allein nicht für den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung, wenn der Mieter unmittelbar nach Abmahnung durch den Vermieter sein Gewerbe abgemeldet hat und den Gewerbesitz verlegt hat, auch wenn er mit seiner gewerblichen Tätigkeit und mit der Anschrift noch in Auskunftsverzeichnissen oder im Internet zu finden ist.
VolltextIMRRS 2013, 1743
AG Oldenburg, Urteil vom 28.11.2012 - 11 C 62/12
1. Der Mieter kann Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Zugang der Abrechnung mitteilen. Nach Ablauf der Frist kann er nichts mehr einwenden, es sei denn er hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.
2. Handelt es sich um eine Immobilie mit 8 Wohneinheiten und einer Gewerbeeinheit mit einer Gesamtfläche von fast 700 qm, in der laufend umfangreiche Arbeiten anfallen, ist es nicht zu beanstanden, wenn sich der Vermieter, der nicht vor Ort wohnt, zur Ausführung der Hausmeisterdienste, des Mülleimerservices und der Gartenpflege eines gewerblichen Dritten bedient und die Kosten für die Dienstleistungen in die Nebenkostenabrechnungen einstellt.
3. Die Differenz in der Vergütung von Mietern, denen einzelne Aufgaben wie z.B. der Mülleimerservice übertragen wurden und der Inrechnungstellung eines höheren Betrages wie z.B. im Punkt Hausmeisterservice in der Abrechnung der Nebenkosten beinhaltet keinen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot.
VolltextIMRRS 2013, 1737
LG München I, Urteil vom 06.12.2012 - 14 S 12138/12
1. Allein die Belastung einer Wohnung mit - auch karzinogenen - Schadstoffen führt nicht per se zu einer Unbewohnbarkeit und damit zu einer Minderung der Tauglichkeit um 100%. Dem Mieter steht in solchen Fällen das Recht zur außerordentlichen Kündigung zur Seite. Der Mieter ist somit nicht gezwungen, in einer seiner Ansicht nach seine Gesundheit gefährdenden Wohnung zu verbleiben. Darüber hinaus kann er den Vermieter auf Mängelbeseitigung in Anspruch nehmen.
2. Wird das Mietobjekt regelmäßig und ausreichend gelüftet, was in den Pflichtenkreis des Mieters fällt, braucht sich eine vorhandene Belastung mit Naphthalin nicht auszuwirken, weil der Luftaustausch verhindert, dass sich dieser Schadstoff an Decken und Wänden ablagert.
VolltextIMRRS 2013, 1727
LG Berlin, Urteil vom 12.03.2013 - 63 S 628/12
1. Ist eine im Jahre 1939 errichtete Doppelhaushälfte vermietet, stellt es einen gemäß § 535 I 2 BGB zu beseitigenden Mangel dar, wenn der Keller des Hauses derart durchfeuchtet ist, dass dort gelagerte Lebensmittel und Schuhe schimmeln und jeden Monat mehrere Kehrbleche Bausubstanz von den Kellerwänden rieseln.*)
2. Der Vermieter ist selbst dann zur Mangelbeseitigung verpflichtet, wenn die zum Errichtungszeitpunkt maßgeblichen Bauvorschriften eingehalten worden sind; das gilt zumindest dann, wenn die (Feuchtigkeits-)Mängel auf Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkungen zurückzuführen sind.*)
3. Hat der Vermieter die streitgegenständlichen Mängel vorgerichtlich in Augenschein genommen, kann er sich im Prozess nicht auf ein pauschales Bestreiten oder ein solches mit Nichtwissen zurückziehen. Bestreitet er den Mängelvortrag des Mieters nur pauschal, ist sein Bestreiten unbeachtlich und der Mängelvortrag des Mieters als unstreitig zu behandeln.*)
VolltextIMRRS 2013, 1709
AG Köpenick, Urteil vom 04.07.2012 - 15 C 25/12
Ist der Mietergarten regelmäßig von Wildschweinen heimgesucht und verwüstet worden, muss der Vermieter Vorsorge dafür treffen, dass die Wildschweine den Garten nicht mehr betreten können.
VolltextIMRRS 2013, 1702
LG Bonn, Urteil vom 13.09.2012 - 6 S 69/12
Zur Beweislast und Beweiswürdigung bei Streit über die Ursache des Schimmelpilzbefalls zwischen Mieter und Vermieter.*)
VolltextIMRRS 2013, 1700
BGH, Urteil vom 03.07.2013 - VIII ZR 322/12
Der Vermieter, der einen Wärmelieferungsvertrag mit einem Contractor abgeschlossen hat, ist dem Mieter gegenüber nicht zur Vorlage der dem Contractor von dessen Vorlieferanten ausgestellten Rechnung verpflichtet (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 22. November 2011 - VIII ZR 38/11, WuM 2012, 276).*)
VolltextIMRRS 2013, 1696
OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.03.2013 - 12 U 55/12
Stimmt die Vermieterin dem Abschluss des Mietvertrages zu, obwohl sie weiß, dass die Bonität des Mietinteressenten nicht ausreichend geprüft war, stellt die unterlassene Bonitätsprüfung des Mietinteressenten keine Pflichtverletzung seitens des Mietverwalters dar.
VolltextIMRRS 2013, 1693
BGH, Urteil vom 10.07.2013 - VIII ZR 388/12
Zur ergänzenden Vertragsauslegung im Falle der Unwirksamkeit einer Befristung des Mietvertrags.*)
VolltextIMRRS 2013, 1685
LG Berlin, Urteil vom 08.03.2013 - 63 S 267/12
1. Der Vermieter muss dem Mieter spätestens drei Monate vor Beginn einer Modernisierungsmaßnahme deren Art sowie voraussichtlichen Umfang und Beginn, die voraussichtliche Dauer und die zu erwartende Mieterhöhung in Textform mitteilen.
2. Wird die voraussichtliche Mieterhöhung in einem Betrag und nicht für jede einzelne Modernisierungsmaßnahme getrennt ausgewiesen, ist diese unwirksam. Eine entsprechende Aufschlüsselung ist unentbehrlich.
IMRRS 2013, 1684
LG Berlin, Beschluss vom 23.01.2013 - 65 S 512/12
Die Abgabe einer Mieterhöhungserklärung durch die Hausverwaltung im Rahmen eines Mietverhältnisses erfolgt zugunsten des Vermieters, wenn in der Erklärung zum Ausdruck gebracht wird, dass der Vermieter berechtigt sei, die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete zu verlangen, und die Hausverwaltung unstreitig nicht Vermieterin ist.
VolltextIMRRS 2013, 1679
LG Berlin, Urteil vom 11.03.2013 - 67 S 465/12
Der Mieter einer Mietwohnung in der Berliner Innenstadt kann nicht ohne Weiteres von einem unveränderlichen Umfeld seiner Mietwohnung ausgehen, sondern muss mit nachteiligen Veränderungen durch eine Anpassung der vorhandenen Bebauung an das Umfeld rechnen. Daher stellt die vorübergehende Belastung durch Baulärm keinen Grund zur Mietminderung dar.
VolltextIMRRS 2013, 2472
BGH, Beschluss vom 31.07.2013 - VIII ZR 149/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 1670
LG Berlin, Beschluss vom 05.04.2013 - 63 S 267/12
1. Der Vermieter muss dem Mieter spätestens drei Monate vor Beginn einer Modernisierungsmaßnahme deren Art sowie voraussichtlichen Umfang und Beginn, die voraussichtliche Dauer und die zu erwartende Mieterhöhung in Textform mitteilen.
2. Wird die voraussichtliche Mieterhöhung in einem Betrag und nicht für jede einzelne Modernisierungsmaßnahme getrennt ausgewiesen, ist diese unwirksam. Eine entsprechende Aufschlüsselung ist unentbehrlich.
VolltextIMRRS 2013, 1666
LG Berlin, Urteil vom 27.03.2013 - 67 S 510/12
Verfügt ein Mietshaus über einen repräsentativen und hochwertigen Eingangsbereich, rechtfertigt dies keine Mieterhöhung, wenn die betroffenen Mieter in einem Quergebäude hinter dem fraglichen Haus wohnen, das über einen eigenen Eingangsbereich verfügt, der bewusst schlicht und einfach gestaltet ist, auch wenn diese zwangsläufig zuerst durch den vorderen hochwertigen Eingangsbereich durchgehen müssen. An der Repräsentanz und Hochwertigkeit der sanierten Bereiche des Vorderhauses nimmt das Quergebäude bzw. nehmen dessen Bewohner nicht teil.
VolltextIMRRS 2013, 1663
AG Rheinbach, Urteil vom 07.04.2005 - 3 C 199/04
1. Anders als bei unterlassenen Schönheitsreparaturen oder anderen Substanzverletzungen an der Mietsache kann bei dem Austausch einer Schließanlage nicht auf der Grundlage eines Kostenvoranschlags durch abstrakte Schadensberechnung Schadensersatz gewährt werden, denn die bloße Befürchtung, mit dem verlorengegangenen Schlüssel könne Missbrauch getrieben werden, genügt dazu nicht. Bei Substanzverletzungen, erleidet die Mietsache eine Wertminderung, die zu ersetzen ist, auch wenn der Vermieter den Gegenstand nicht repariert oder ersetzt. Einen solchen Nachteil erleidet der Vermieter jedoch nicht, wenn er auf den Austausch einer Schließanlage aufgrund des Schlüsselverlustes verzichtet.
2. Die Grenze zur normalen Abnutzung ist erst überschritten, wenn an Waschbecken auffällige Schlagstellen oder größere Beschädigungen vorliegen. Abplatzungen oder Kratzer in sehr geringem Umfang - wie etwa hier von 2 mm - gehören zum üblichen Gebrauch. Sie sind bei Nutzung des Mietobjektes unvermeidbar und gehen nicht zu Lasten des Mieters.
3. Die vorbehaltlose Zurücknahme führt zum Ausschluss von Ansprüchen aus erst später erkannten Mängeln.
4. Stellt der Vermieter bestimmte Einrichtungen für eine Mietwohnung nicht zur Verfügung, die zum gewöhnlichen Mietgebrauch unerlässlich sind, so muss er damit rechnen, dass der Mieter diese Einrichtungen anbringt. Dabei sind 14 Dübellöcher in den Küchenfliesen zur Anbringung einer Arbeitsplatte als unvermeidbar hinzunehmen.
VolltextIMRRS 2013, 1660
LG Berlin, Urteil vom 18.03.2013 - 67 S 498/12
1. Ein Rechtmissbrauch oder eine Verwirkung des Räumungsanspruchs kommt in Betracht, wenn durch den Druck der Räumung immer wieder Zahlung, letztlich nicht aber die Räumung erreicht werden soll.
2. Wird ein Mietverhältnis durch einen Räumungsvergleich beendet, bedarf es keiner erneuten Kündigung und keinen neuen Räumungsverfahrens, wenn die ehemaligen Mieter drei Jahre nach dem Vergleich immer noch in der Mietwohnung wohnen und ihre "Miete" regelmäßig bezahlen. Dadurch entsteht nicht ohne Weiteres ein neues Mietverhältnis. Der Vermieter darf vielmehr aufgrund des alten Titels vollstrecken.
VolltextIMRRS 2013, 1651
LG Berlin, Urteil vom 22.03.2013 - 63 S 298/12
Für ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters ist grundsätzlich die vertraglich vereinbarte Wohnfläche maßgeblich, auch wenn die tatsächliche Wohnfläche darüber hinausgeht.
IMRRS 2013, 1643
BFH, Urteil vom 09.07.2013 - IX R 48/12
Ein besonders lang andauernder, strukturell bedingter Leerstand einer Wohnimmobilie kann - auch nach vorheriger, auf Dauer angelegter Vermietung- dazu führen, dass die vom Steuerpflichtigen aufgenommene Einkünfteerzielungsabsicht ohne sein Zutun oder Verschulden wegfällt.*)
VolltextIMRRS 2013, 1641
AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 12.12.2012 - 531 C 216/12
1. Eine Regelung im Mietvertrages, die bezüglich der Betriebskosten zu objektiven Mehrdeutigkeiten führt, da daraus nicht ersichtlich ist, welche Kosten in welcher Höhe vom Mieter zu tragen sind, ist zu Lasten des Vermieters auszulegen.
2. Durch zeitlich spätere Nebenkostenabrechnungen und Zahlungen des Mieters kommt es auch nicht zu einer stillschweigenden Vertragsänderung, wenn der Mieter zu fast jeder Abrechnung Einwendungen erhoben hat.
VolltextIMRRS 2013, 1632
AG Waiblingen, Urteil vom 27.09.2012 - 13 C 1621/08
Lehnt der Vermieter die gemeinsame Übergabe der Mietsache grundlos ab, gehen sämtliche Zweifel an einer Verschlechterung/ Beschädigung der Mietsache zu seinen Lasten.
VolltextIMRRS 2013, 1627
AG Köln, Urteil vom 16.09.2011 - 208 C 148/11
Eine Nebenkostenabrechnung, in der die Grundkosten für Heizung und Warmwasser für einen nicht juristisch gebildeten durchschnittlichen Laien nicht ausreichend erkennbar und nachvollziehbar sowie überprüfbar sind, ist unwirksam.
VolltextIMRRS 2013, 1625
BGH, Urteil vom 03.07.2013 - VIII ZR 191/12
Die Kündigung eines Mietverhältnisses, die von einem sachlichen Grund zur fristlosen Kündigung getragen ist, steht, auch wenn sie an einem formellen Mangel leidet, einem auf § 536a Abs. 1 BGB gestützten Ersatz derjenigen Schäden nicht entgegen, die darauf beruhen, dass der Mieter bestehende Mängel der Mietwohnung berechtigterweise zum Anlass nimmt, wegen einer nicht mehr vorhandenen Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch eine den Umständen nach angemessene neue Wohnung anzumieten (Fortführung des Senatsurteils vom 13. Juni 2007 - VIII ZR 281/06, IMR 2007, 243 = WuM 2007, 570).*)
VolltextIMRRS 2013, 1623
LG Karlsruhe, Urteil vom 30.07.2013 - 9 S 57/13
Nachträgliches Wohlverhalten des Mieters nach Ausspruch einer Kündigung hat auf deren Bestand grundsätzlich keinerlei Wirkung, denn ausschlaggebend ist, dass der Kündigungstatbestand zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung vorgelegen hat.
VolltextIMRRS 2013, 1619
LG Berlin, Urteil vom 08.05.2013 - 67 S 474/12
Zieht ein Mieter nach seiner unwirksamen Kündigung wegen angeblichen Verzugs des Vermieters mit Mängelbeseitigungsarbeiten aus, muss der Vermieter die Wohnung dem Mieter nach Abschluss der Arbeiten ausdrücklich wieder anbieten, um sich den Anspruch auf Mietzinszahlung zu erhalten.
VolltextIMRRS 2013, 1612
BGH, Urteil vom 03.07.2013 - VIII ZR 269/12
Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch Sachverständigengutachten.
VolltextIMRRS 2013, 1611
BGH, Urteil vom 03.07.2013 - VIII ZR 267/12
Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch Sachverständigengutachten.
VolltextIMRRS 2013, 1610
BGH, Urteil vom 03.07.2013 - VIII ZR 263/12
Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch Sachverständigengutachten.
VolltextIMRRS 2013, 1601
OLG Koblenz, Beschluss vom 25.02.2013 - 14 W 95/13
Der Entschädigungsanspruch des Vermieters wegen verspäteter Rückgabe führt in der Insolvenz des Mieters nicht zu einem Aussonderungsrecht. Ist das Mietverhältnis bereits vor Insolvenzeröffnung beendet worden, handelt es sich auch nicht um eine Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO. Eine Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 3 InsO ist nur dann gegeben, wenn der Insolvenzverwalter aus der Weiternutzung Vorteile für die Masse gezogen hat.
VolltextIMRRS 2013, 1597
BGH, Urteil vom 03.07.2013 - VIII ZR 354/12
Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch Sachverständigengutachten.*)
IMRRS 2013, 1584
OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.12.2012 - 5 B 1.13
1. Bauliche Änderungen aufgrund von bedingten Anforderungen der EnEV (hier: Wärmedämmung aufgrund Erneuerung des Außenputzes) beruhen auf Umständen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat.
2. In einem solchen Fall ist bei preisgebundenem Wohnraum die Zustimmung der Bewilligungsstelle zu einer Mieterhöhung nicht erforderlich.
VolltextIMRRS 2013, 1576
LG Mönchengladbach, Beschluss vom 08.01.2013 - 2 S 97/12
1. Zur Dokumentation der Hausmeistertätigkeit genügt die Vorlage der Stundenzettel.
2. Zur Verwertbarkeit eines Gutachtens trotz anonymisierter Angabe der Befundtatsachen.
VolltextIMRRS 2013, 1571
AG Köpenick, Urteil vom 26.04.2013 - 12 C 384/12
Der Efeubewuchs an einem Teil der Hausfassade und die damit einhergehenden Verschmutzungen durch Vogelkot und der Lärm nistender Vögel stellen keinen zur Minderung berechtigenden Mangel der Mietwohnung dar.
VolltextIMRRS 2013, 1560
AG Köln, Urteil vom 08.02.2013 - 205 C 3/12
Eine Eigenbedarfskündigung wird rechtsmissbräuchlich, wenn der Vermieter dem Mieter keinen während der Kündigungsfrist frei werdenden Alternativwohnraum anbietet. Diese Pflicht besteht auch für solche Wohnungen, die der Vermieter dem Wohnungsmarkt dadurch entziehen will, dass er sie in Eigenregie sanieren will. Ein Eingriff in Art. 14 GG liegt jedenfalls nicht vor, wenn hierfür ein Zeitfenster von 8 Monaten besteht.*)
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