Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
4808 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2015, 1352
LG Berlin, Urteil vom 26.06.2015 - 63 S 383/14
Ist im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter die jeweils zulässige Kostenmiete zu zahlen habe, kann ein teilweiser Mietverzicht des Vermieters jedenfalls nach längerer Mietdauer einseitig widerrufen werden, da es dem Vermieter nicht zuzumuten ist, dauerhaft an die Gewährung einer freiwilligen Subvention gebunden zu sein.

IMRRS 2015, 1335

AG Hamburg-Barmbek, Urteil vom 01.10.2014 - 813a C 69/14
Die Mitteilung des Mitmieters, der Vermieter möge Erklärungen, die das Mietverhältnis betreffen, ihm an seine neue Adresse zusenden, weil mit einer Empfangsvollmacht für die Mitmieterin kein Einverständnis mehr bestehe, beinhaltet den Widerruf einer im Mietvertrag erteilten Empfangsvollmacht.

IMRRS 2015, 1314

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 23.12.2014 - 2-11 S 240/14
1. Wenn in unmittelbarer Nachbarschaft zu der angemieteten Wohnung große Brachflächen vorhanden und zum Teil schon Baumaßnahmen erfolgt waren, muss der Mieter aufgrund der Gesamtumstände beim Vertragsabschluss mit weiteren Baumaßnahmen rechnen.
2. Die von einer Großbaustelle ausgehenden Lärm- und Staubbeeinträchtigungen sind dann kein Umweltmangel, sondern als vertragsgemäß hinzunehmen.

IMRRS 2015, 1324

AG Charlottenburg, Urteil vom 05.10.2015 - 237 C 199/15
1. Eine ordnungsgemäße Modernisierungsankündigung muss die Mieter in die Lage versetzen zu erkennen, dass und weshalb es aufgrund der geplanten Maßnahmen tatsächlich zu einer nachhaltigen Energieeinsparung kommen soll. Dies ist nur möglich, wenn konkrete, nachvollziehbare Angaben zur derzeitigen energetischen Beschaffenheit des Gebäudes gemacht werden.
2. Die Energieeinsparung muss ferner nachhaltig, also nicht nur geringfügig, sein.
3. Die Unwirtschaftlichkeit einer beabsichtigten Maßnahme führt zu einer unzumutbaren Härte im Sinne des § 555d Abs. 2 BGB, so dass eine Duldungspflicht für die Mieter nicht besteht.

IMRRS 2015, 1316

AG Charlottenburg, Urteil vom 04.06.2015 - 210 C 42/15
1. Gehört laut Mietvertrag eine Kammer zur Wohnung, besteht das wohnwerterhöhende Merkmal "Einbauschrank oder Abstellraum mit Sichtschutz innerhalb der Wohnung", selbst wenn der Abstellraum durch Umbaumaßnahmen des Mieters beseitigt worden sein sollte.
2. Gehen die Abnutzungserscheinungen im Treppenhaus über die üblichen Gebrauchsspuren nicht hinaus, so besteht bei entsprechender Ausstattung das wohnwerterhöhende Merkmal "repräsentativer/s oder hochwertig sanierter/s Eingangsbereich/Treppenhaus" weiter.
IMRRS 2015, 1322

BGH, Urteil vom 07.10.2015 - VIII ZR 247/14
Begehrt der Mieter, dem gemäß § 537 Abs. 1 BGB das Verwendungsrisiko der Mietsache zugewiesen ist, wegen besonderer Umstände des Einzelfalls mit Rücksicht auf Treu und Glauben die vorzeitige Entlassung aus einem längerfristigen Mietverhältnis gegen Stellung eines Nachmieters, obliegt es allein ihm, einen geeigneten Nachmieter zu suchen, den Vermieter über dessen Person aufzuklären und ihm sämtliche Informationen zu geben, die dieser benötigt, um sich ein hinreichendes Bild über die persönliche Zuverlässigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Nachmieters machen zu können.*)

IMRRS 2015, 1313

LG Itzehoe, Urteil vom 27.02.2015 - 9 S 89/13
1. Die Einstellung bereinigter und damit unvollständiger Gesamtkosten in die Betriebskostenabrechnung stellt keinen formellen Abrechnungsmangel dar (Abweichung von BGH, IMR 2007, 105; Anlehnung an BGH, IMR 2014, 228).*)
2. Zur formellen Wirksamkeit der Abrechnung über die verbrauchsabhängigen "kalten" Betriebskostenarten, namentlich die Kosten des (Kalt-)Wassers, ist die Angabe der ermittelten Verbräuche nicht erforderlich.*)
3. Der Vermieter darf ein Umlageausfallwagnis als sonstige Nebenleistung (§ 12 Abs. 4 Nr. 2 SHWoFG) geltend machen, wenn im Zeitpunkt der Erteilung der Förderzusage noch die Neubaumietenverordnung (NMV 1970) gegolten hat.*)

IMRRS 2015, 1312

LG Berlin, Urteil vom 07.05.2015 - 67 S 117/14
1. Bei einer abgewiesenen Räumungsklage unterfallen verfahrensfehlerhafte erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen zu dem vom Vermieter behaupteten Eigenbedarf dem Verbot der reformatio in peius gemäß § 528 Satz 2 ZPO im Falle einer nur vom Vermieter eingelegten Berufung zumindest dann nicht, wenn die Klage sowohl im Tenor als auch in den Entscheidungsgründen des erstinstanzlichen Urteils einschränkungslos abgewiesen wurde.*)
2. Vom Mieter behauptete und dem Vermieter bestrittene gesundheitliche Härtegründe im Sinne des § 574 Abs. 1 BGB erfordern im Falle ihrer Erheblichkeit grundsätzlich die Einholung eines Sachverständigengutachtens, sofern das Gericht nicht über die - den Parteien vorab bekannt gemachte und im Urteil im Einzelnen darzulegende - medizinische Sachkunde verfügt.*)
3. Zur Abwägung der beiderseitigen Interessen gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB bei einer räumungsbedingten Suizidgefährdung des Mieters und nicht unerheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Vermieters und seiner Familie bei Fortbestand ihrer derzeitigen Wohnverhältnisse.*)

IMRRS 2015, 1293

LG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.2014 - 21 S 48/14
Eine fristlose Kündigung ist insbesondere dann gerechtfertigt, wenn die erstattete Strafanzeige als leichtfertig und unangemessen zu bewerten ist oder auf erfundenen Tatsachen beruht. Eine schwerwiegende Vertragsverletzung liegt aber auch dann vor, wenn die Anzeige zwar auf wahren Tatsachen oder Tatsachen, die der Anzeigeerstatter für wahr hält, beruht, der Anzeigeerstatter aber nicht zur Wahrung eigener Interesse handelt, sondern um dem Angezeigten einen Schaden zuzufügen.

IMRRS 2015, 1318

BGH, Urteil vom 23.09.2015 - VIII ZR 300/14
Hat der Mieter einer Eigentumswohnung die Mietkaution nicht an den Vermieter, sondern an den Verwalter des Wohnungseigentums entrichtet, ist der Zwangsverwalter der Wohnung, dem nach § 152 Abs. 1 ZVG die Aufgabe obliegt, das Objekt in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und ordnungsgemäß zu verwalten, berechtigt, die Überlassung der Mietkaution direkt von dem Verwalter des Wohnungseigentums zu fordern (Fortführung und Fortentwicklung von BGH, Urteile vom 16.07.2003 - VIII ZR 11/03, NJW 2003, 3342 = IMRRS 2003, 1103; vom 09.03.2005 - VIII ZR 330/03, NZM 2005, 596 = IMRRS 2005, 1688).*)

IMRRS 2015, 1292

LG Düsseldorf, Urteil vom 23.10.2014 - 21 S 353/13
Eine in einem Mietvertrag enthaltene Wartungs- und Kleinreparaturklausel führt nicht dazu, dass ein Abschlag von der ortsüblichen Vergleichsmiete vorzunehmen ist.

IMRRS 2015, 1291

LG Bonn, Beschluss vom 12.03.2014 - 6 T 50/14
1. Die Anordnung der Räumung von Wohnraum darf lediglich dann erfolgen, wenn verbotene Eigenmacht oder eine Gefahr für Leib und Leben vorliegen.
2. Für die Glaubhaftmachung einer Räumungsverfügung ist bei der Vermutung darüber, dass der Mieter einen Drohbrief verfasst haben soll, ein Schriftgutachten eines Sachverständigen vorzulegen.

IMRRS 2015, 1290

LG Itzehoe, Urteil vom 07.11.2014 - 9 S 77/13
1. Die stillschweigende Zustimmung des Mieters zum Eintritt eines Dritten in die Vermieterstellung kann darin liegen, dass er von diesem im Rahmen eines Rechtsstreits die Beseitigung von Mängeln in dem Mietobjekt verlangt und ihm in Aussicht gestellt hat, ihm im Beisein eines beauftragten Handwerkers Zutritt zu den gemieteten Räumlichkeiten zu gewähren.*)
2. Die Pflicht des Vermieters zur Anbietung einer freigewordenen Alternativwohnung nach Ausspruch einer Eigenbedarfskündigung besteht nur für solche Wohnungen, die er auch fortan vermieten will (Anschluss an ständige Rechtsprechung des BGH, NJW 2010, 3775 = NZM 2011, 30 = WuM 2010, 757 = IMR 2010, 508).*)
3. Die Anbietpflicht des Vermieters erstreckt sich nicht auf ein Objekt, welches bislang als Gewerberaum genutzt wurde (Anschluss an BGH, NJW-RR 2012, 341 = NZM 2012, 231 = IMRRS 2012, 0394).*)

IMRRS 2015, 1285

AG Hamburg, Urteil vom 20.08.2014 - 49 C 174/13
1. Bei einem 1978 geschlossenen Mietvertrag in Hamburg stand bei Mietvertragsabschluss keine ortsübliche Berechnungsmethode, welche nach Maßgabe der DIN 283 eine Anrechnung der Balkonfläche zu einem Viertel vorsah.*)
2. Für die Bestimmung der ortsüblichen Berechnungsmethode ist allein die bestehende örtliche Verkehrssitte maßgeblich. An einer solchen Verkehrssitte fehlt es auch dann, wenn eine Wohnflächenberechnung nach der 1983 ersatzlos aufgehobenen DIN 283 bei Abschluss des Mietvertrages nicht unüblich gewesen ist. Eine Verkehrssitte wäre allerdings dann anzunehmen, wenn bei Abschluss des Mietvertrages etwas die Wohnflächenberechnung nach dem Mietenspiegel auf Grundlage der DIN 283 erfolgt wäre.*)

IMRRS 2015, 1275

LG Frankenthal, Urteil vom 19.11.2014 - 2 S 173/14
1. Gegen das Übermaßverbot wird verstoßen, wenn eine starre Fristenklausel mit einer als Sondervereinbarung bezeichneten Regelung im Mietvertrag in Bezug auf die Endrenovierung verbunden wird. Dadurch entsteht ein Summierungseffekt, der zur Unwirksamkeit der beiden Klauseln führt.
2. Ist die Abwälzung der Schönheitsreparaturen unwirksam, so bleibt ein Anerkenntnis des Mieters wirkungslos.
3. Durch regelmäßige Schönheitsreparaturen kann eine Beschädigung der Mietsache oder Vertiefung des Schades (hier Nikotinspuren durch stark rauchende Mieter) entgegengewirkt werden.

IMRRS 2015, 1121

LG Aachen, Urteil vom 02.07.2015 - 2 S 327/14
Wenn ein Mieter seine Mietwohnung mehr als zweimal am Tag lüften muss, liegt gewöhnlich ein Mangel der Mietsache vor.

IMRRS 2015, 1271

AG Köln, Urteil vom 21.11.2014 - 208 C 151/14
Bedroht ein Mieter den Hausmeister des Vermieters, berechtigt dies den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Wohnraummietverhältnisses.

IMRRS 2015, 1256

LG Saarbrücken, Urteil vom 17.07.2015 - 10 S 203/14
1. Ein aus § 320 BGB herzuleitendes Zurückbehaltungsrecht wegen eines Anspruchs auf Beseitigung eines Mangels findet im Prozess nur dann Berücksichtigung, wenn der Mieter hinreichenden Sachvortrag hält, der das Gericht in die Lage versetzt, den Einwand des Zurückbehaltungsrechts zu prüfen. Hierzu ist es im Regelfall erforderlich, die funktionale Konnexität von Anspruch und Gegenanspruch aufzuzeigen.*)
2. Schadensersatzansprüche des Mieters in der Fallgruppe des sog. Kündigungsfolgeschadens sind nur dann erstattungsfähig, wenn sich der Mieter durch eine Vertragsverletzung des Vermieters zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses herausgefordert fühlen durfte. Aufwendungen, die der Mieter bereits vor der Verwirklichung des Kündigungsgrundes veranlasst hat, werden im Rechtssinne nicht durch die Vertragsverletzung verursacht.*)
3. Der Zweck einer mietvertraglichen Bestimmung, wonach einer Mieterin (hier Profimusikerin) ein tägliches Musizieren von bis zu fünf Stunden erlaubt ist, impliziert keineswegs deren gewissermaßen spiegelbildliche Befugnis, die übrigen Nutzer des Hauses in deren Wohnverhalten zu beschränken, (nur) um selbst möglichst ungestört Klavier spielen zu können. Das gilt auch im Verhältnis zum im Haus wohnenden Vermieter und dessen Wohnverhalten, u.a. beim Abspielen von Musik, solange keine vorsätzlich verursachte "Gegenlärmentwicklung" stattfindet.

IMRRS 2015, 1250

AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 17.12.2014 - 531 C 116/14
Der Käufer einer vermieteten Wohnung kann - auch nach interner vom Verkäufer erklärter Ermächtigung - vor Eigentumsumschreibung im Grundbuch im eigenen Namen keine wirksamen Vertragserklärungen - mit verdeckter Ermächtigung - abgeben.

IMRRS 2015, 1226

AG Schöneberg, Urteil vom 15.04.2015 - 11 C 340/14
1. Eine Betriebskostenabrechnung ist nur dann formell wirksam, wenn der Verteilerschlüssel für den Mieter nachvollziehbar ist.
2. Ist der Schlüssel nicht selbsterklärend (hier: Angabe von Zahlenkombinationen), muss er erläutert werden. Ist dies im Vorjahr bereits geschehen, ist dem Mieter auch ein Rückgriff auf die Erläuterungen des Vorjahres zuzumuten.

IMRRS 2015, 1237

AG Duisburg, Beschluss vom 29.04.2015 - 45 C 2556/14
1. Von der aufgrund eines Vollwartungsvertrags für einen Aufzug gezahlten Vergütung ist vor Umlage auf den Mieter ein Abzug für den in der Vergütung enthaltenen Instandsetzungsanteil vorzunehmen.
2. Bei einem einheitlichen Rechnungsbetrag für Wartung und Instandsetzung ist dieser Anteil durch das Gericht zu schätzen.

IMRRS 2015, 1214

LG Berlin, Urteil vom 03.03.2015 - 63 S 288/14
1. Die Umlage von Kosten, die durch ein nachträglich eingeführtes Wärmecontracting anfallen, setzt nachträgliche Zustimmung des Mieters oder eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag voraus.
2. Eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung setzt voraus, dass für den Mieter erkennbar ist, ob und in welcher Höhe nicht umlagefähige Kostenanteile vorab abgesetzt worden sind.

IMRRS 2015, 1238

BGH, Urteil vom 23.09.2015 - VIII ZR 297/14
Ein - auf vernünftige, nachvollziehbare Gründe gestützter - Eigennutzungswunsch rechtfertigt die Kündigung des Mietverhältnisses nur dann, wenn er vom Vermieter auch ernsthaft verfolgt wird und bereits hinreichend bestimmt und konkretisiert ist. Eine bislang nur vage oder für einen späteren Zeitpunkt verfolgte Nutzungsabsicht rechtfertigt eine Eigenbedarfskündigung (noch) nicht.*)

IMRRS 2015, 1210

LG Berlin, Urteil vom 10.04.2015 - 63 S 318/14
1. Der Mieter hat nur dann einen Ersatzanspruch wegen rechtsgrundlos erbrachter Schönheitsreparaturen, wenn der herbeigeführte Dekorationserfolg dem entspricht, was der Vermieter im Zuge der Weitervermietung nutzen kann.
2. Ein Ersatzanspruch besteht außerdem nur dann, wenn der Mieter die Reparaturen am Ende des Mietverhältnisses durchführt und sie daher nicht ihm zu Gute kommen.

IMRRS 2015, 1213

LG Berlin, Beschluss vom 29.07.2015 - 65 S 144/15
1. Der Einbau einer Gasetagenheizung als Ersatz für einzelne Kohleöfen ist schon allein durch den Wegfall der Notwendigkeit, Kohle beschaffen und Asche entsorgen zu müssen, eine Gebrauchswerterhöhung.
2. Ob der derzeitige Mieter die vorhandenen Kohleöfen behaglich findet, kommt es bei der Bewertung des Gebrauchswertes nicht an.

IMRRS 2015, 1211

LG Berlin, Urteil vom 07.04.2015 - 63 S 362/14
Der Einbau eines Etagenfahrstuhls stellt eine vom Mieter zu duldende Modernisierungsmaßnahme dar - auch dann, wenn hierdurch der Flur der Wohnung um 1,60 m verkürzt wird.

IMRRS 2015, 1149

AG Fritzlar, Urteil vom 22.05.2015 - 8 C 140/14
1. Nicht vermietete Wohnungen können nicht als Vergleichswohnungen in einem Mieterhöhungsverlangen angegeben werden.
2. Die Begründungsmittel des § 558a Abs. 2 BGB sind keine Beweismittel im Zustimmungsprozess.
3. Die Nachholung eines Erhöhungsverlangens im Prozess setzt die Beifügung des Sachverständigengutachtens voraus.

IMRRS 2015, 1208

LG Potsdam, Urteil vom 17.07.2015 - 13 S 72/14
Soweit die Vereinbarung einer Inklusivmiete für die Betriebskostenart Heizkosten grundsätzlich unzulässig ist und keine Ausnahmeregelung der Heizkostenverordnung zum Tragen kommt, ist der Vermieter nur mit Wirkung für die Zukunft berechtigt, die Struktur des Mietvertrags der verbindlichen gesetzlichen Regelung der Heizkostenverordnung anzupassen.

IMRRS 2015, 1194

AG Bremen, Urteil vom 30.04.2015 - 5 C 135/15
Angesichts der besonderen Bedeutung der Wohnung und der bei einer Räumung im einstweiligen Verfügungsverfahren nach § 940a ZPO eintretenden Vorwegnahme der Hauptsache muss die konkrete Gefährdung für Leib oder Leben des Antragsstellers oder Dritter nicht unerheblich sein. Bloße Befürchtungen oder Angst reichen nicht aus. Harmlose Gefährdungen reichen für eine Räumungsverfügung ebenfalls nicht aus, insbesondere, wenn ihr Provokationen durch den Antragssteller vorausgegangen sind.

IMRRS 2015, 1193

AG Köln, Urteil vom 09.08.2013 - 212 C 86/13
An der Ernsthaftigkeit der Eigenbedarfskündigung fehlt es dann, wenn sich der Vermieter zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht sicher ist, ob er die Überlassungsabsicht tatsächlich verwirklichen will, oder ob stattdessen ein Haushaltsangehöriger in die Wohnung einziehen soll.

IMRRS 2015, 1190

AG Bremen, Urteil vom 18.06.2015 - 9 C 447/13
1. Der Mieter hat durch überobligatorische Maßnahmen nicht dafür Sorge zu tragen, dass sich in einer bauphysikalisch gefährdeten Wohnung zukünftig keine Mängel bilden.*)
2. Nachzahlungsforderungen des Vermieters indizieren für das betreffende Betriebsjahr eine ausreichende Beheizung durch den Mieter.*)
3. Sofern sich ein etwaiger Mitverursachungsbeitrag des Mieters nicht konkretisieren lässt, haftet allein der Vermieter für Mängel der Mietwohnung (hier: Schimmelpilzbildung).*)

IMRRS 2015, 1189

LG Krefeld, Urteil vom 15.04.2015 - 2 S 52/14
Der allgemeine Hinweis in einem Formularmietvertrag, dass die Miete nach den §§ 557 bis 559b BGB geändert werden könne, macht eine Staffelmietvereinbarung nicht unwirksam, wenn hinreichend klargestellt ist, dass während der Laufzeit der Staffelmiete eine Erhöhung gemäß §§ 558 bis 559b BGB ausgeschlossen ist; letzteres ist bei dem Formularvertragsvordruck des Haus und Grund Rheinland Verlages aus dem Jahr 2011 der Fall (Abgrenzung zu AG Dortmund - 425 C 142/10, IMR 2010, 1130 - nur online, und LG Dortmund - 1 S 165/10, IMR 2012, 146).*)

IMRRS 2015, 1186

LG Berlin, Beschluss vom 16.04.2015 - 67 S 92/15
In Fällen einer zwischen den Mietvertragsparteien streitigen Berechtigung des Mieters zur Tierhaltung liegt die Beschwer sowohl im Falle der Klagestattgabe als auch der Klageabweisung grundsätzlich bei nicht mehr als 600,00 EUR.*)

IMRRS 2015, 1183

AG Zossen, Urteil vom 11.06.2015 - 4 C 50/15
1. Eine grundsätzlich mögliche Kleinreparaturklausel darf sich nur auf diejenigen Teile der Mietsache beziehen, die häufig dem Zugriff des Mieters ausgesetzt sind.
2. Spiegel, Verglasungen und Beleuchtungskörper gehören nicht dazu. Eine dahingehende Klausel ist unwirksam.

IMRRS 2015, 1172

LG Berlin, Urteil vom 19.05.2015 - 63 S 371/14
Das wohnwerterhöhende Merkmal nach dem Berliner Mietspiegel 2013 "Zur Wohnung gehörender Garten mit direktem Zugang" liegt auch dann vor, wenn dafür ein Entgelt zu zahlen ist.

IMRRS 2015, 1178

LG Coburg, Urteil vom 14.11.2014 - 32 S 49/14
Bei Miete, die für den Zeitraum nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters geschuldet ist, handelt es sich um eine Masseverbindlichkeit gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO.

IMRRS 2015, 1143

AG Lichtenberg, Urteil vom 24.06.2015 - 2 C 381/14
Vereinbaren die Parteien eines Untermietverhältnisses, dass die Untermieter an den Hauptmieter Vorauszahlungen auf die Betriebskosten entrichten sollen, so hat der Hauptmieter über diese Vorauszahlungen abzurechnen. Die möglicherweise eine Nachzahlungspflicht begründende Abrechnung kann und darf inhaltlich vollumfänglich auf eine Seitens des Hauptvermieters vorgelegte Abrechnung Bezug nehmen, wenn keiner außer der Untermieter im Besitz des Wohnraums war, über den abzurechnen ist. Hierzu genügt es, wenn der Hauptmieter die Nebenkostenabrechnung des Hauptvermieters "durchreicht", solange er schriftliche Anmerkungen oder Modifikationen im Hinblick auf die von den Untermieters geleisteten Vorauszahlungen macht.*)

IMRRS 2015, 1142

LG Berlin, Urteil vom 16.07.2015 - 67 S 130/15
Verlangt der Vermieter direkt nach abgeschlossenen Modernisierungsmaßnahmen eine Mieterhöhung, kann der Mieter das so verstehen, dass der Vermieter sämtliche auch aus der Modernisierung herrührenden Rechte geltend machen und auf etwaige überschießende Rechte verzichten wollte.

IMRRS 2015, 1141

AG Köpenick, Urteil vom 04.11.2014 - 3 C 29/14
Ein im Krieg beschädigtes Gebäude stellt keinen Nachkriegsbau dar, wenn die Außenmauern noch komplett standen, Keller und Kellerdecken unbeschädigt, das Treppenhaus intakt und die Wohnungen noch begehbar waren.

IMRRS 2015, 1139

LG Dresden, Urteil vom 14.03.2014 - 4 S 63/13
Werden im Mietvertrag bei "mehr als nur unerheblich[er]" Abnutzung Schönheitsreparaturen verlangt, führt dies selbst bei der mieterfeindlichsten Auslegung - Renovierungspflicht bei leichten bis mittelgradigen Abnutzungsspuren - nicht zu einer für den Mieter unangemessenen Benachteiligung.

IMRRS 2015, 1140

AG Gelsenkirchen, Urteil vom 31.10.2014 - 211 C 170/14
1. Der Vermieter kann die Betriebskostenpauschale nur dann einseitig durch Erklärung in Textform erhöhen, wenn im Mietvertrag eine Erhöhungsvereinbarung enthalten ist (vgl. § 560 Abs. 1 BGB). Dies gilt auch für Altverträge (hier: von 1988).
2. Wird in den Mietvertrag explizit das Wort "Pauschale" aufgenommen, obwohl vorher der Begriff "Vorauszahlung" verwendet wurde, ist von einer bewussten Entscheidung der Parteien für eine Betriebskostenpauschale auszugehen.

IMRRS 2015, 1123

LG Berlin, Beschluss vom 16.09.2014 - 65 T 224/14
Eine Störung des Besitzes ist auch bei jeder Beeinträchtigung der Sachherrschaft unterhalb der Schwelle des Sachentzugs gegeben. Zu den möglichen Eingriffen gehören Störungen der Gebrauchs- und Nutzungsmöglichkeiten aller Art, im Bereich des Wohnraummietrechts etwa Lärm-, Staub- und Geruchsimmissionen, Einschränkungen insbesondere der Privatheit der Wohnung durch das Aufstellen eines Baugerüsts.

IMRRS 2015, 1133

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 13.03.2015 - 33 C 2098/14
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2015, 1106

LG Berlin, Beschluss vom 27.10.2014 - 65 T 220/14
Die Durchsetzung des Duldungsanspruchs für Modernisierungsmaßnahmen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes ist nur unter äußerst engen Voraussetzungen zulässig.

IMRRS 2015, 1109

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 08.09.2015 - 33 C 1729/15
Zur Abrechnung vertraglich vereinbarter Hausmeisterkosten, wenn diese über längere Jahre/Jahrzehnte nicht abgerechnet wurden.

IMRRS 2015, 1108

AG Köln, Urteil vom 31.05.2015 - 213 C 116/14
1. Die Abrechnung genügt bei Vornahme eines Vorwegabzugs den an sie zu stellenden formellen Anforderungen nicht, wenn nur die um einen Vorwegabzug bereinigten Kosten ausgewiesen werden; es fehlt dann an der erforderlichen Angabe der Gesamtkosten.
2. Eine Abrechnung ist formell unwirksam, wenn aus der Abrechnung ein Vorwegabzug zwar erkennbar ist, aber nicht (nachvollziehbar) erläutert wird.
3. Bezüglich der Grundsteuer muss eine Kostentrennung für Gewerbe- und Wohneinheiten vorgenommen werden. Die Zuordnung der Kostenanteile ist hier nur entbehrlich, wenn die Gewerbefläche einen sehr geringen Teil der Gesamtfläche ausmacht.

IMRRS 2015, 1105

OLG Köln, Urteil vom 12.06.2015 - 1 U 16/14
Der Vortrag der beklagten Partei kann nur dann zu einer Zuständigkeit für Wohnungsmietsachen führen, wenn der Kläger dem nicht näher entgegentritt.*)

IMRRS 2015, 1085

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 11.08.2015 - 2-11 S 103/15
Ein Antrag auf Verlängerung der Räumungsfrist ist als unzulässig zu verwerfen, wenn er nicht spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Räumungsfrist gestellt wurde.

IMRRS 2015, 1074

AG Köpenick, Urteil vom 17.03.2015 - 3 C 267/14
1. Die Duschmöglichkeit als Positivmerkmal setzt eine separate Dusche voraus. Die bloße Möglichkeit sich in einer Wanne kniend oder sitzend abzubrausen entspricht nicht den Maßstäben für eine Duschmöglichkeit.
2. Das Negativmerkmal "fehlender Kabelanschluss" hängt nicht von der Kostenfreiheit ab.

IMRRS 2015, 1073

AG Ludwigsburg, Urteil vom 15.05.2015 - 7 C 3065/14
1. Vereinbaren die Vertragsparteien im Mietvertrag getrennte Vorauszahlungen für Heiz- und Betriebskosten, ist von zwei Abrechnungskreisen auszugehen. Ob einheitliche oder verschiedene Abrechnungszeiträume für die beiden Kostengruppen festgelegt sind, ist unerheblich.
2. Ein "Nullsummenspiel" kommt nicht in Betracht, wenn sich die Summe der Betriebskosten ändert.
