Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4717 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2016
IMRRS 2016, 0366LG Berlin, Beschluss vom 22.09.2015 - 63 S 39/15
Verursacht der Mieter oder einer seiner Angehörigen, für dessen Verhalten er einzustehen hat, fahrlässig einen Wohnungsbrand, so kann er deswegen keine Miete mindern.
VolltextIMRRS 2016, 1931
BGH, Urteil vom 03.02.2016 - VIII ZR 66/15
1. Mit der nach § 558a BGB erforderlichen Begründung des Mieterhöhungsverlangens sollen dem Mieter im Interesse einer außergerichtlichen Einigung die Tatsachen mitgeteilt werden, die er zur Prüfung einer vom Vermieter nach § 558 BGB begehrten Mieterhöhung benötigt.
2. Im Falle der Beifügung eines Sachverständigengutachtens ist der Begründungspflicht grundsätzlich Genüge getan, wenn das Gutachten Angaben über Tatsachen enthält, aus denen die geforderte Mieterhöhung hergeleitet wird, und zwar in einem Umfang, der es dem Mieter gestattet, der Berechtigung des Erhöhungsverlangens nachzugehen und diese zumindest ansatzweise selbst überprüfen zu können.
VolltextIMRRS 2016, 0365
LG Berlin, Urteil vom 12.10.2015 - 67 S 431/14
1. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Vornahme einer konkreten Maßnahme zur Mängelbeseitigung, sondern lediglich auf Beseitigung des Mangels, in welcher geeigneten Weise auch immer es der Vermieter bewerkstelligen möchte.
2. Klagt der Mieter auf Instandsetzung und wird die Wohnung nach dem Erheben der Klage verkauft, gilt das Urteil auch gegen den Käufer.
VolltextIMRRS 2016, 0358
AG Reinbek, Urteil vom 15.09.2015 - 13 C 490/14
Die nachträgliche Zahlung des Mietrückstands innerhalb der Schonfrist lässt ein gegebenenfalls bestehendes berechtigtes Interesse des Vermieters, dass ihn zur ordentlichen Kündigung nach § 573 BGB berechtigt, unberührt.
VolltextIMRRS 2016, 0364
LG Berlin, Urteil vom 06.10.2015 - 63 S 51/15
1. Der Mieter kann die Miete wegen Mängeln nur für zukünftige Nutzungszeiträume mindern. Er kann keine vergangenen Zahlungsrückstände damit rechtfertigen, insbesondere dann nicht, wenn in ebendiesen Monaten keine Mängel bestanden.
2. Wegen der angespannten Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt kann eine Räumungsfrist von knapp sieben Monaten angemessen sein, wenn im Mieterhaushalt schulpflichtige Kinder leben und Mietrückstände derzeit nicht bestehen.
VolltextIMRRS 2016, 0357
AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 31.03.2015 - 922 C 245/13
Ein gemeinsamer Haushalt liegt nur vor, wenn der Wohnraum nach dem Willen des Mieters Mittelpunkt der Lebensbeziehungen der Zusammenwohnenden in rein tatsächlicher Hinsicht ist. Nur dies rechtfertigt es, dem Ehegatten des Mieters den Vorrang gegenüber dem Erben einzuräumen. Befand sich der Lebensmittelpunkt der Eheleute dagegen schon zu Lebzeiten des Mieters in den letzten 30 Jahren in Mexiko und wohnte der überlebende Ehegatte auch den überwiegenden Teil des Jahres in einem dort gelegenen Haus, führt dies nicht dazu, dass dieser in das bestehende Mietverhältnis eintritt.
VolltextIMRRS 2016, 0367
LG Berlin, Beschluss vom 18.08.2015 - 63 S 39/15
Verursacht der Mieter oder einer seiner Angehörigen, für dessen Verhalten er einzustehen hat, fahrlässig einen Wohnungsbrand, so kann er deswegen keine Miete mindern.
VolltextIMRRS 2016, 0363
BGH, Urteil vom 03.02.2016 - VIII ZR 69/15
Im Falle der Beifügung eines Sachverständigengutachtens ist der Pflicht des Vermieters zur Begründung seines Mieterhöhungsverlangens grundsätzlich Genüge getan, wenn das Gutachten Angaben über Tatsachen enthält, aus denen die geforderte Mieterhöhung hergeleitet wird, und zwar in einem Umfang, der es dem Mieter gestattet, der Berechtigung des Erhöhungsverlangens nachzugehen und diese zumindest ansatzweise selbst überprüfen zu können. Der Sachverständige muss somit eine Aussage über die tatsächliche ortsübliche Vergleichsmiete treffen und die zu beurteilende Wohnung in das örtliche Preisgefüge einordnen (Bestätigung der Senatsurteile vom 12.12.2007 - VIII ZR 11/07, IMR 2008, 75 = NJW 2008, 573 Rn. 12; vom 19.05.2010 - VIII ZR 122/09, IMR 2010, 504 = NZM 2010, 576 Rn. 10). Etwaige kleinere Mängel des Gutachtens führen nicht zur Unwirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens aus formellen Gründen.*)
VolltextIMRRS 2016, 0362
BGH, Urteil vom 10.02.2016 - VIII ZR 33/15
1. Garten- oder Parkflächen, die durch bauplanerische Bestimmungen oder durch den Vermieter selbst für die Nutzung der Öffentlichkeit gewidmet sind, fehlt der erforderliche Bezug zur Mietsache, der über das in § 556 Abs. 1 Satz 2 BGB enthaltene Merkmal des bestimmungsgemäßen Gebrauchs für die Umlegung von Betriebskosten vorausgesetzt ist. Liegt eine derartige Widmung zugunsten der Öffentlichkeit vor, so dass jedermann die Nutzung dieser Flächen unabhängig davon gestattet ist, ob er eine Wohnung in der Wohnanlage der Beklagten angemietet hat, können die Kosten der Pflege dieser Flächen nicht als Betriebskosten den Wohnraummietern angelastet werden.*)
2. Die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Grundstücks setzt eine regelmäßige Pflege der Außenanlagen voraus und umfasst deshalb auch den Aufwand, der auf die Beseitigung von Verunreinigungen entfällt, die durch Mieter oder Dritte verursacht worden sind (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom 13.01.2010 - VIII ZR 137/09, NZM 2010, 274 Rn. 24).*)
VolltextIMRRS 2016, 0345
LG Berlin, Beschluss vom 13.07.2015 - 65 S 121/15
Eine nicht unerhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung einer Wohnung kann grundsätzlich unabhängig davon vorliegen, ob durch eine Modernisierungsmaßnahme (hier: Balkonanbau) eine Wohnwertsteigerung für die Nachbarwohnung herbeigeführt wird.
VolltextIMRRS 2016, 0342
LG München I, Urteil vom 07.10.2015 - 14 S 2969/15
1. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann grundsätzlich keinen Eigenbedarf zu Gunsten eines ihrer Gesellschafter oder deren Angehöriger geltend machen.*)
2. Wegen Divergenz zu den Entscheidungen des BGH vom 27.06.2007 (VIII ZR 271/06, IMR 2007, 311 = NZM 2007, 679) sowie vom 23.11.2011 (VIII ZR 74/11, IMR 2012, 53 = NZM 2012, 150) war die Revision zuzulassen.*)
VolltextIMRRS 2016, 0312
AG Berlin-Mitte, Urteil vom 09.06.2015 - 5 C 443/14
Es liegt keine unzulässige bzw. zur Formunwirksamkeit führende Teilabrechnung der Nebenkosten vor, wenn die Ermittlung des Kostenanteils des Mieters in zwei einander ergänzende Zeitabschnitte des Abrechnungsjahres aufgegliedert wurde.
VolltextIMRRS 2016, 0340
BGH, Urteil vom 10.02.2016 - VIII ZR 137/15
In der Wohnraummiete genügt zur Übertragung der Betriebskosten auf den Mieter die - auch formularmäßige - Vereinbarung, dass dieser "die Betriebskosten" zu tragen hat. Auch ohne Beifügung des Betriebskostenkatalogs oder ausdrückliche Bezugnahme auf § 556 Abs. 1 Satz 2 BGB und die Betriebskostenverordnung vom 25.11.2003 (BGBl. I. S. 2347) ist damit die Umlage der in § 556 Abs. 1 Satz 2 BGB definierten und in der Betriebskostenverordnung erläuterten Betriebskosten vereinbart.*)
VolltextIMRRS 2016, 0304
AG Köln, Urteil vom 09.03.2015 - 203 C 319/14
Kein Verschulden bei Schadensentstehung aufgrund eines nicht absehbaren Schadensverlaufs.
VolltextIMRRS 2016, 0299
LG Berlin, Beschluss vom 26.08.2015 - 65 S 234/15
Die Heilungswirkung durch Schonfristzahlung bei fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist auf die ordentliche Kündigung wegen Pflichtverletzung nicht entsprechend anwendbar.
VolltextIMRRS 2016, 0048
BGH, Beschluss vom 27.10.2015 - VIII ZR 288/14
Das dem Mieter neben der kraft Gesetzes eintretenden Minderung zustehende Recht, die Zahlung der (geminderten) Miete nach § 320 Abs. 1 Satz 1 BGB zu verweigern, unterliegt grundsätzlich einer zeitlichen und betragsmäßigen Begrenzung (im Anschluss an BGH, IMR 2015, 357).
VolltextIMRRS 2016, 0294
AG Köln, Urteil vom 25.08.2015 - 222 C 93/15
Reparaturmaßnahmen hat der Mieter zu dulden, wenn der Vermieter ihre Dauer und ihren Umfang sowie mögliche dadurch bedingte Beeinträchtigungen rechtzeitig mitteilt. Kündigt der Vermieter dies nicht an, so kann der Mieter von seinem Hausrecht Gebrauch machen und die Handwerker aus der Wohnung verweisen.
VolltextIMRRS 2016, 0311
LG München I, Beschluss vom 01.02.2016 - 31 S 21423/15
1. Wird die Klage des Vermieters auf Beseitigung einer durch den Mieter errichteten Satellitenempfangsantenne abgewiesen, richtet sich die Beschwer des Vermieters nach dem Wertverlust, den er durch eine aufgrund der Anbringung verursachte Substanzverletzung und/oder des optischen Gesamteindrucks seines Hauses erleidet.
2. Bei einer ohne Substanzverletzung angebrachten Antenne mit einer nur geringen Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der Hausfassade beläuft sich die Beschwer des Vermieters bzw. der Streitwert in der Regel nicht über 600,- Euro (vgl. § 511 Abs. 2 ZPO).
3. Die Beschwer des Mieters ist von derjenigen des Vermieters eigenständig zu bewerten. Hierbei ist insbesondere dessen Informationsinteresse von Bedeutung.
VolltextIMRRS 2016, 0303
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 01.02.2016 - 2-11 T 15/16
Eine standardisierte Mietbescheinigung bestätigt lediglich die aktuell zu zahlende Miete bzw. Nutzungsentschädigung. Sie bringt daher keinen Nachweis für ein fortbestehendes oder neu begründetes Mietverhältnis und auch nicht für einen Vollstreckungsverzicht.
VolltextIMRRS 2016, 0302
LG Saarbrücken, Urteil vom 05.02.2016 - 10 S 76/15
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts an den laufenden Mietzinszahlungen ist ausgeschlossen, wenn der Vermieter einem Mängelbeseitigungsverlangen über Jahre hinweg nicht nachkommt, weil Streit über die Verantwortlichkeit der entstandenen Schäden besteht, der Mieter in der Vergangenheit Mietzins in erheblicher Höhe zurückgehalten hat und er sodann im kündigungsrelevanten Intervall die Mietzinszahlung vollständig eingestellt hat.*)
VolltextIMRRS 2016, 0256
AG Schöneberg, Beschluss vom 30.11.2015 - 16 C 341/15
Eine Besitzstörung ist unabhängig von der Frage, ob der Mieter aufgrund einer Modernisierungsankündigung zur Duldung verpflichtet ist, nicht gegeben, wenn der Vermieter lediglich im Außenbereich eine Wärmedämmung unter Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen und technischen Vorschrift anbringt.
VolltextIMRRS 2016, 0250
AG Frankfurt/Main, Beschluss vom 09.11.2015 - 33 M 52/15
Die Erkrankungen des Mieters allein (hier: Alkoholismus, schwere Depression) reichen nicht aus, um die Zwangsräumung zu verhindern. Die bevorstehende Räumung muss diese Erkrankungen verursacht haben oder sie zumindest erheblich verschlimmern.
VolltextIMRRS 2016, 0266
BGH, Urteil vom 20.01.2016 - VIII ZR 311/14
1. Eine gewerbliche Weitervermietung im Sinne des § 565 Abs. 1 Satz 1 BGB setzt voraus, dass der Zwischenmieter - nach dem Zweck des mit dem Eigentümer abgeschlossenen Vertrages - die Weitervermietung zu Wohnzwecken mit der Absicht der Gewinnerzielung oder im eigenen wirtschaftlichen Interesse ausüben soll (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom 3. Juli 1996 - VIII ZR 278/95, BGHZ 133, 142, 148).*)
2. Hieran fehlt es, wenn der Eigentümer mit einer Mieter-Selbsthilfegenossenschaft einen Mietvertrag abschließt, der die Weitervermietung des Wohnraums an deren Mitglieder zu einer besonders günstigen Miete vorsieht. Bei einem derartigen Handeln des Zwischenmieters im Interesse der Endmieter kommt eine analoge Anwendung der Vorschrift schon deshalb nicht in Betracht, weil es an einer der gewerblichen Weitervermietung vergleichbaren Interessenlage der Beteiligten fehlt.*)
VolltextIMRRS 2016, 0248
LG Potsdam, Urteil vom 25.09.2015 - 13 S 26/14
1. Wird ein Plattenbau nach längerem Leerstand umfassend und aufwändig kernsaniert (inkl. neuer Wohnraumzuschnitte) und erreichen die Sanierungskosten die Kosten eines Neubaus, sind die dabei neu errichteten Wohnungen in eine jüngere Baualtersklasse einzuordnen.
2. Soll die Miete aufgrund dieser Sanierung und Änderung der Baualtersklasse erhöht werden, muss dies im Erhöhungsverlangen nachvollziehbar begründet werden.
VolltextIMRRS 2016, 0233
LG Berlin, Urteil vom 07.01.2016 - 67 S 402/15
Die vorläufige Vollstreckbarkeit eines erstinstanzlichen Urteils, das die Verurteilung des Mieters zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen zum Gegenstand hat, richtet sich nicht nach den § 708 Nr. 7, § 711 ZPO, sondern entweder nach den § 708 Nr. 11, § 711 oder nach § 709 ZPO. Zur Bemessung des Gegenstandes der Verurteilung iSd § 708 Nr. 11 ZPO ist dabei zumindest der Jahresbetrag der zu erwartenden Mieterhöhung zugrunde zu legen.*)
VolltextIMRRS 2016, 0232
LG Berlin, Beschluss vom 17.12.2015 - 67 S 390/15
§ 563 Abs. 2, 4 BGB erfordert für den Eintritt in das Mietverhältnis nach dem Tod des Mieters lediglich, dass zuvor von dem Eintrittswilligen und dem Mieter ein auf Dauer angelegter Haushalt geführt wurde; einer exklusiven Haushalts- oder Lebensgemeinschaft, die keine weiteren Bindungen gleicher Art zulässt, bedarf es nicht (hier: Vater-Sohn-ähnliches Verhältnis).*)
VolltextIMRRS 2016, 0240
BGH, Urteil vom 20.01.2016 - VIII ZR 152/15
1. Die Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB kommt nur zur Anwendung, sofern nach Ausschöpfung aller in Betracht kommenden Auslegungsmöglichkeiten Zweifel verbleiben und zumindest zwei Auslegungsergebnisse rechtlich vertretbar sind (Bestätigung von BGH, Urteile vom 05.05.2010 - III ZR 209/09, BGHZ 185, 310 Rz. 14 m.w.N.; vom 09.09.2012 - VIII ZR 327/11, NJW 2012, 2270 Rz. 28 m.w.N.; vom 03.12.2014 - VIII ZR 224/13, WuM 2015, 80 Rz. 16). Hierbei bleiben Verständnismöglichkeiten unberücksichtigt, die zwar theoretisch denkbar, praktisch aber fernliegend sind und für die an solchen Geschäften typischerweise Beteiligten nicht ernsthaft in Betracht kommen (Bestätigung von BGH, Urteile vom 05.05.2010 - III ZR 209/09, a.a.O. m.w.N.; vom 09.05.2012 - VIII ZR 327/11, a.a.O.; vom 18.07.2012 - VIII ZR 337/11, BGHZ 194, 121 Rz. 16).*)
2. Einer unter der Geltung des § 4 Abs. 1 Satz 1 und 2 MHG von einem Vermieter in einem Wohnraummietvertrag gestellten Formularklausel, die bestimmt:
"Spätestens am 30. Juni eines jeden Jahres ist über die vorangegangene Heizperiode abzurechnen. [...]",
ist keine Ausschlusswirkung dahin beizumessen, dass der Vermieter mit Ablauf dieser Frist gehindert ist, Heizkostennachforderungen geltend zu machen.
IMRRS 2016, 0230
LG Berlin, Beschluss vom 17.11.2015 - 67 S 359/15
Eine Formularklausel, die den Mieter einer mit Einbaumöbeln versehenen Wohnung im Rahmen der auf ihn abgewälzten Schönheitsreparaturlast auch zum Anstrich der Einbaumöbel verpflichtet, ist wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 BGB unwirksam.*)
VolltextIMRRS 2016, 0221
AG Rheine, Urteil vom 21.07.2015 - 10 C 85/14
1. Der Vermieter kann die Kosten für energetische Modernisierungsmaßnahmen nur dann auf den Mieter umlegen, wenn messbar und dauerhaft Energie eingespart wird.
2. Kalziumsilikatplatten gelten nicht als Wärmedämmstoff.
VolltextIMRRS 2016, 0219
AG Charlottenburg, Urteil vom 03.07.2015 - 232 C 43/15
1. Ist der Mieter zum wiederholten Male mit der Mietzahlung in Rückstand geraten und ist ihm die daraus folgende Kündigung schon lange (hier: 5 Monate) bekannt, ist dem Vermieter eine Räumungsfrist nicht zuzumuten.
2. Das gilt insbesondere dann, wenn der Vermieter aufgrund des mieterlichen Vorverhaltens während der Räumungsfrist mit weiteren Zahlungsausfällen rechnen muss.
VolltextIMRRS 2016, 0218
AG Charlottenburg, Urteil vom 06.10.2015 - 233 C 543/14
1. Kann der Mieter aufgrund eines Rückenleidens nicht mehr gefahrlos einen Badewannenrand überwinden und bedeutete der Einstieg mittels eines Badewannenliftes das Beistellen einer Pflegeperson sowie erhebliche Schmerzen für den Mieter, ist der Einbau einer Step-in-Badewanne durch den Vermieter zu erlauben.
2. Der Austausch einer 25 Jahre alten, verbrauchten Badewanne gegen eine neue Step-in-Badewanne, die gegenüber eine normalen Badewanne lediglich eine unerhebliche Abweichung in der Funktionalität aufweist, stellt auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass ggf. Wartungsarbeiten (Dichtung, Türscharniere) erforderlich werden, eine objektive dauerhafte Wertverbesserung dar, deren Rückbau die Mietsache in einen schlechteren Zustand versetzen würde. Der Mieter muss also keine Sicherheit für den Rückbau leisten.
VolltextIMRRS 2016, 0197
LG Berlin, Urteil vom 02.10.2015 - 63 S 184/15
Erstellt der Vermieter eine Abrechnung von Betriebskosten nicht fristgemäß, so kann der Mieter die Rückzahlung erbrachter Vorschüsse auch dann fordern, wenn ein Eigentümerwechsel erfolgt ist. Obwohl der Mietvertrag weiter besteht, ist das Zurückbehaltungsrecht an den Vorschüssen wirkungslos, da der neue Vermieter für vergangene Abrechnungszeiträume nicht zuständig ist.
VolltextIMRRS 2016, 0217
BGH, Urteil vom 20.01.2016 - VIII ZR 329/14
1. Hat der Vermieter den Verbrauch unter Verstoß gegen § 5 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV ermittelt, ist in der Regel gleichwohl der ermittelte Verbrauch der Abrechnung zu Grunde zu legen und nicht allein nach der Wohnfläche abzurechnen.*)
2. In diesem Fall ist eine Kürzung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV vorzunehmen. Der Kürzungsbetrag ist dabei von dem für den Nutzer in der Abrechnung ausgewiesenen Anteil der Gesamtkosten zu errechnen.*)
VolltextIMRRS 2016, 0179
LG Berlin, Urteil vom 25.11.2015 - 67 S 379/14
1. Es ist grundsätzlich möglich, ein Treppenhaus mit Pressspanplatten zu verschalen, um den darunter liegenden Naturstein für die Dauer von Bauarbeiten zu schützen.
2. Finden aber über einen längeren Zeitraum keine nennenswerten Baumaßnahmen mehr statt, ist die Verschalung zu entfernen, sofern für den Mieter und seine Besucher der Eindruck einer unansehnlichen und provisorischen Baustelle entsteht.
VolltextIMRRS 2016, 0193
AG Berlin-Mitte, Urteil vom 10.12.2014 - 119 C 130/14
1. die Haltung einer Hauskatze ist im Rahmen des üblichen Mietgebrauchs gemäß § 535 Abs. 1 S. 1 BGB zu gewähren.
2. Dies gilt nicht, wenn der Vermieter aus dem Mietverhältnis oder der Besonderheit der Mietsache abzuleitende, der Tierhaltung entgegenstehende eigene Interessen einwenden kann.
VolltextIMRRS 2016, 0178
AG Augsburg, Urteil vom 28.10.2015 - 73 C 936/13
1. Ein Heizungsrohr kann auch eine ungedämmte Leerrohrleitung im Sinne der Heizkostenverordnung sein, wenn die Leitungen nicht offen im Raum sondern von Mauerwerk umhüllt verlegt sind.
2. Wenn der an den Heizkörpern erfasste Verbrauchswärmeanteil deutlich unter dem in der VDI-Richtlinie 2077 maßgeblichen Quotienten von 0,34 liegt, muss die Heizkostenabrechnung nach dieser Richtlinie erstellt werden.
3. Der Vermieter hat insoweit nicht mehr die Wahl, sondern muss die Abrechnung nach den anerkannten Regeln der Technik durchführen.
VolltextIMRRS 2016, 0189
LG Aurich, Beschluss vom 05.11.2009 - 1 S 275/09
Das Halten von 15 Hauskatzen rechtfertigt eine fristlose Kündigung.
VolltextIMRRS 2016, 0188
LG Mainz, Urteil vom 26.02.2002 - 6 S 28/01
1. Die Haltung von sieben Katzen, einem Schäferhund und zwei Chinchillas in einer Zweizimmerwohnung ist vertragswidrig.*)
2. Der Vermieter hat Anspruch auf Neutapezierung.*)
VolltextIMRRS 2016, 0187
AG Wiesbaden, Urteil vom 19.03.2013 - 91 C 3026/12
Die Haltung von Haustieren ist nicht allein deshalb unzulässig, weil die aufgrund der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vermieterin erforderliche Erlaubnis nicht erteilt wurde. Über die Zulässigkeit der Tierhaltung ist vielmehr im Einzelfall unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zu entscheiden.*)
VolltextIMRRS 2016, 0186
AG Köln, Urteil vom 09.08.2012 - 210 C 103/12
1. Das Halten einer Katze in einer Mietwohnung stellt einen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung dar.
2. Hierfür bedarf es auch nicht der Zustimmung des Vermieters.
VolltextIMRRS 2016, 0157
LG Hamburg, Urteil vom 07.10.2014 - 316 S 7/14
Ein Nachtrag zum Mietvertrag zwischen Veräußerer/Vermieter und Mieter zu Lasten des künftigen Erwerbers/Vermieter ist sittenwidrig. Wird aufgrund des sittenwidrigen Nachtrags fristlos geküdigt, so muss die Kündigung zeitnah ausgesprochen werden.
VolltextIMRRS 2016, 0176
BGH, Urteil vom 20.01.2016 - VIII ZR 93/15
1. Zur formellen Ordnungsgemäßheit einer Betriebskostenabrechnung genügt es hinsichtlich der Angabe der "Gesamtkosten", wenn der Vermieter bei der jeweiligen Betriebskostenart den Gesamtbetrag angibt, den er auf die Wohnungsmieter der gewählten Abrechnungseinheit umlegt.*)
2. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter diesen Gesamtbetrag vorab um nicht auf den Mieter umlagefähige Kostenanteile bereinigt hat; einer Angabe und Erläuterung der zum angesetzten Gesamtbetrag führenden Rechenschritte bedarf es nicht (Aufgabe der Senatsrechtsprechung; vgl. Senatsurteile vom 14.02.2007 - VIII ZR 1/06, NJW 2007, 1059 Rn. 10 = IMR 2007, 105; und vom 09.10.2013 - VIII ZR 22/13, WuM 2013, 734 Rn. 14 ff. m.w.N. = IMR 2014, 5).*)
IMRRS 2016, 0158
LG Berlin, Urteil vom 18.08.2015 - 63 S 114/14
Der Mieter, der die Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel geltend macht, hat den Renovierungsbedarf der Wohnung bei Mietbeginn darzulegen und im Streitfall zu beweisen. Dabei ist es unerheblich, ob das Mietverhältnis mehrere Jahrzehnte andauerte (hier 50 Jahre).
VolltextIMRRS 2016, 0140
LG München I, Urteil vom 11.11.2015 - 14 S 4128/15
1. Hat der Mieter das Recht, für die Dauer von Modernisierungsarbeiten vom Vermieter in einer angemessenen Pension untergebracht zu werden, so hat er spiegelbildlich auch die Pflicht, zur ordnungsgemäßen und zügigen Durchführung der Arbeiten die Wohnung zu verlassen.
2. Die Ausstattung der Pension orientiert sich dabei an den konkreten Lebensverhältnissen des Mieters: Auch wenn die Wohnung einfach ausgestattet ist und die Sanitäranlagen über 40 Jahre alt sind, hat der Mieter trotzdem einen Anspruch auf ein Pensionszimmer mit eigenen Sanitäranlagen.
VolltextIMRRS 2016, 0136
LG Berlin, Urteil vom 04.08.2015 - 63 S 378/14
1. Wird eine sorgfältig im Keller eingelagerte Einbauküche ohne Verschulden des Mieters gestohlen, kann dieser die Miete in der Höhe des für die Küche zu zahlenden Betrags mindern.
2. Der als Ausgleich erhaltene Versicherungsbetrag ist an den Vermieter zu zahlen.
VolltextIMRRS 2016, 0137
LG Berlin, Beschluss vom 11.08.2015 - 55 S 249/14
1. Grundsätzlich muss der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen ankündigen, der sie auch durchführen will. Hat der alte Vermieter nur vorbereitende Maßnahmen wie Grundrisszeichnungen durchführen lassen, muss er auch keine Modernisierungsmaßnahmen ankündigen.
2. In der Innenstadt sind Geräuschimmissionen durch Bauarbeiten hinzunehmen.
VolltextIMRRS 2016, 0135
LG Berlin, Urteil vom 28.07.2015 - 63 S 86/14
1. Der Wunsch des Vermieters, nach der Trennung von seiner Lebensgefährtin die eigene Wohnung zu nutzen und die recht hohe Miete für seine derzeitige Wohnung zu sparen, begründet grundsätzlich ein berechtigtes Interesse an einer Kündigung aus Eigenbedarf.
2. Ist laut Mietvertrag aber ein besonderes berechtigtes Interesse für die Kündigung nötig, reicht der Wunsch dafür nicht aus, insbesondere dann nicht, wenn nach Abzug der Mehrkosten für die vom Vermieter bewohnte Wohnung diesem ein Nettoeinkommen von über 2.000,00 EUR verbleiben.
VolltextIMRRS 2016, 0027
AG Spandau, Urteil vom 27.10.2015 - 5 C 267/15
1. Das Widerrufsrecht des § 312c BGB ist nicht auf die Zustimmung des Mieters zu einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters gemäß § 558a BGB anzuwenden.
2. Der Begriff "Fernabsatzvertrag" impliziert, dass mit dem Vertrag etwas "abgesetzt" wird.
3. Daran fehlt es bei einem Mieterhöhungsverlangen.
4. Allein die Vereinbarung einer höheren Gegenleistung reicht nicht aus.
5. Stimmt der Mieter konkludent durch Zahlung zu, fehlt es bereits an der Verwendung eines Fernkommunikationsmittels.
VolltextIMRRS 2016, 0131
AG Schöneberg, Urteil vom 22.09.2015 - 15 C 353/14
1. Störungen durch Geräuschimmissionen von Nachbarn (hier: Baulärm durch Sanierung des Nachbarhauses) sind nur dann ein Mangel der Mietwohnung, wenn der Vermieter selbst diese nicht oder nicht entschädigungslos dulden müsste.
2. Lassen sich Balkontür und -fenster nur mit einem gewissen Kraftaufwand öffen und schließen, weil sie verzogen sind, liegt darin noch kein Mangel der Mietsache.
VolltextIMRRS 2016, 0128
AG München, Urteil vom 08.08.2014 - 463 C 10947/14
Im laufenden Mietverhältnis ist es dem Vermieter nicht zumutbar, die Namen derjenigen Mieter, die sich über das Verhalten des Mieters beschweren, zu offenbaren.
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